Akte Rheinland. Ein Podcast des Bonner Generalanzeigers über wahre Verbrechen. Nieder Dürenbach, 22. Oktober 2024. Ein kleiner See mitten im Grünen. Die Sonne scheint an diesem Tag im Spätherbst vom Himmel und glitzert auf der Wasseroberfläche des Hordermars. Im Hintergrund ist auf einem Hügel die Burg Ohlbrück zu sehen. Sie spiegelt sich hin und wieder im Wasser. Am Uferrand wiegen sich braune Schilfpflanzen leicht im Wind. Ein paar Vögel zwitschern. Doch das Idyll dieses Ortes wird an diesem Herbsttag zerstört. Ein paar hundert Meter vom Roddermahr entfernt sind Brandspuren im Gras neben einem Wanderweg zu sehen. Sie zeugen von einem schweren Verbrechen, das hier sein Ende nahm.

Es ist katastrophal für meine Mandanten. Mein Mandant hinterlässt einen sechsjährigen Sohn und zu hören, wie das Mittelgesicht eingeschlagen wurde, wie brutal auf den Kopf des Getöteten eingewirkt wurde, das ist so fürchterlich für die Angehörigen, das zu hören. Es geht rechtlich um die Frage, war das Mord, wie es angeklagt ist oder war es vielleicht doch nur Totschlagung. Hallo zurück zu einer neuen Episode von Akte Rheinland. Und zwar nicht irgendeiner Episode, sondern das hier ist tatsächlich unsere hundertste Folge. Ja, andere Podcasts schaffen das in ungefähr einem Jahr. Wir haben gerade mal sechs Jahre gebraucht. Aber jetzt sind wir angekommen bei der Folge 100 und ich freue mich natürlich, dass ihr auch wieder da seid. Ich bin Anna-Maria Bekes und ich freue mich auch, dass meine Kollegin Marie Schneider heute wieder da ist. Hallo Marie. Hallo zusammen.

Als du das erste Mal hier warst, habe ich dich ja ins kalte Wasser geschmissen mit der ersten Videofolge, die wir aufgenommen haben. Und jetzt musst du ausgerechnet zur hundertsten Episode wieder parat stehen. Aber du musst dir keine Sorgen machen, wir machen nämlich gar keine große Sache draus. Wir machen genau das, was ihr euch gewünscht habt. Wir haben euch ja gefragt und ihr wolltet einfach nur einen ganz neuen Fall, über den wir hier noch nie gesprochen haben. Und zu dem Fall kommen wir gleich, den hast du mitgebracht. und wir wollten euch natürlich trotzdem etwas Besonderes bieten zu diesem Anlass, weil wir uns sehr, sehr freuen, dass ihr uns schon so lange hört und immer noch dabei seid, uns treu seid. Und deshalb gibt es anlässlich der 100. Akte Rheinland ein kleines Gewinnspiel. Ich verrate jetzt noch nicht, was es zu gewinnen gibt, denn ihr seht das vermutlich schon heute bei uns auf Instagram. Genau und schaut deshalb unbedingt auf unserem Instagram-Kanal vorbei. Das ist atakte-rheinland und macht mit.

Ja, wir wünschen euch viel Glück und legen jetzt auch los mit unserem Fall. Wir gehen mal an den Ort zurück, der hier ganz zu Beginn beschrieben wurde, nämlich ans Roddermar. Da warst du ja auch, Marie, oder? Genau, ich war zweimal da, das erste Mal 2024, am 22. Oktober. Das war ein Dienstag im Herbst und dieser Ort ist wirklich wunderschön. Also man ist mitten in der Natur, ein paar Vögel zwitschern. Die Sonne schien an diesem Tag vom blauen Himmel und dann ist da eben dieses Rodamar, das ist so ein kleiner See, der vulkanischen Ursprungs ist oder durch einen Meteoriteneinschlag entstanden ist. Da ist sich die Wissenschaft nicht so ganz einig.

Und dieser See befindet sich im Brohltal und ist nicht besonders groß. Also man kann da in 20 Minuten einmal drum herum gehen. Das ist schnell gemacht und genau ein sehr beliebtes Ausflugsziel auch gerade auch für Einheimische, die dort mit dem Fahrrad fahren oder walken gehen oder spazieren gehen. Also da habe ich sehr viele Menschen auch an dem Tag getroffen. Also sprich ein idyllischer Ort abseits von den größeren Städten, aber trotzdem jetzt nicht unbelebt. Genau. Also da ist schon was los. Ja, auf jeden Fall. Und an diesem idyllischen Ort hatte die Polizei zwei Tage, bevor ich da war, zwei Leichen gefunden. Das hatten die Menschen, die dort spazieren gingen, teilweise auch schon mitbekommen. Also ich habe da mit vielen gesprochen und viele Medien hatten auch schon darüber berichtet, wir auch. Und eine Frau, die dort mit ihrem Hund Gassi ging, sagte mir zum Beispiel, ich habe gerade noch gedacht, welch eine schöne Natur, aber jetzt ist hier so etwas Schreckliches passiert.

Ja, was ist denn genau dieses Schreckliche, das da passiert war? Ja, das ist heute wirklich ein sehr komplexer Fall, mit dem wir uns beschäftigen, der im Laufe des Prozesses auch immer wieder Fragen aufgeworfen hat. Deshalb fange ich noch einmal am Sonntag, den 20. Oktober an. Da entdeckt eine Spaziergängerin gegen 7 Uhr morgens eine Holzkiste, beziehungsweise die Überreste davon, ein paar hundert Meter von diesem Rodamar entfernt. Da war noch so ein kleiner Teich und dann ein Wanderweg und da war eben diese Kiste, beziehungsweise die Überreste davon und sie meint, einen menschlichen Torso darin zu erkennen.

Sie alarmiert dann die Polizei, die dann wenig später auch dort eintrifft und die gesamte Umgebung natürlich absucht. Ja, und tatsächlich werden zwei Leichen, du hast es eben schon gesagt, an diesem Ort entdeckt, die bis zur Unkenntlichkeit verbrannt sind. Ja, deshalb hat es auch ein paar Tage gedauert, bis sie identifiziert werden konnten, wer das da genau ist. Also zwei Tage nach dem Fund hat man noch ein paar kleinere Brandspuren gesehen. Als ich da war, habe ich das gesehen. Aber genau, wie schon gesagt, die waren nur wenige Meter von so einem größeren Wanderweg entfernt. Also es war jetzt nicht sehr versteckt oder sowas. Also du hast gesagt, es hat gedauert, bis die identifiziert waren. Wann war denn klar, um wen es sich bei diesen Toten handelt? An diesem Dienstagmorgen, an dem ich da vor Ort war, war das noch immer nicht abschließend geklärt, obwohl die Körper ja schon Sonntagmorgen gefunden wurden und Sonntagabend wahrscheinlich angezündet worden sind.

Samstagabend. Samstagabend, genau, klar. Danke. Aber sie waren einfach so schwer verbrannt, dass die Identifikation nicht einfach war. Und die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte dann an dem Tag schon Ergebnisse der Obduktion mit und bestätigte, dass es sich bei den Opfern um zwei Männer handelte, die eben in einer Holzkiste tatsächlich verbrannt wurden. Außerdem erlitten die Toten demnach Und das ist jetzt ein Zitat, schwerste multiple Verletzung, insbesondere im Schädel- und Halsbereich. Deshalb ging die Staatsanwaltschaft auch von einer massiven Gewalteinwirkung aus, schon zu diesem Zeitpunkt.

Und was zu dem Zeitpunkt auch schon klar war, die Brandstelle am Roddermar, das war jetzt nicht gleichbedeutend mit dem Tatort. Also es lag hier schon der Verdacht im Raum, dass die beiden Männer erst getötet worden waren und anschließend am Roddermar dann verbrannt wurden, um diese Tat, also diese Tötung zu vertuschen. Mittwochabend, du warst Dienstag da, hast du gesagt, Mittwochabend, also drei Tage nach dem Leichenfund, konnte die Polizei dann einen Erfolg erzielen. Ja, tatsächlich, das ging relativ schnell. Sie nahmen dann zwei Tatverdächtige fest. Das waren einmal eine damals 51-jährige Frau aus dem Landkreis Ahrweiler und ein 40-jähriger Mann, der sich auch zuletzt im Landkreis Ahrweiler aufhielt. Und an dem Tag war dann auch klar, um wen es sich bei den Opfern handelte. Nämlich um einen 61-jährigen Mann aus dem Donnersbergkreis in der Pfalz und um einen 28-Jährigen aus dem Landkreis Altenkirchen im Westerwald. Und wir wollen aus Datenschutzgründen und auch zum Schutz der Angehörigen hier nicht ihre echten Namen benutzen, sondern nennen sie Matthias und Jack. Also der 61-Jährige ist für uns Matthias und der 28-Jährige, den nennen wir hier Jack. Kannst du uns noch mehr zu diesen beiden Opfern erzählen? Ja, klar. Also die meisten Details sind im Laufe des Prozesses klar geworden. Der 28-Jährige hatte einen Sohn, der zu dem Todeszeitpunkt seines Vaters sechs Jahre alt war. Also er müsste jetzt ungefähr so sieben, acht Jahre alt sein.

Jack war selbstständiger Handwerker und so wie es seine Verwandten und Freunde erzählten, ein echter Familienmensch war immer für seinen Sohn und seine Familie da. Es waren auch immer einige Angehörige beim Prozess, wie zum Beispiel seine Lebensgefährtin, sein Bruder oder sein Vater. Und einige von ihnen haben auch vor Gericht ausgesagt. Auf den Prozess kommen wir ja gleich noch. Was wissen wir über das andere Opfer? Das andere Opfer war, wie gesagt, 61 Jahre alt. Auch von ihm waren hin und wieder mal Familienmitglieder vor Gericht, auch als Zeugen teilweise. Und beide Familien waren übrigens auch Nebenkläger. Matthias hatte ebenfalls Kinder, die sind schon erwachsen und war verheiratet. Die Familie lebte allerdings nicht mehr zusammen und hatte auch nur noch wenig Kontakt zum Vater. Er wollte sich, also die Eltern wollten sich auch scheiden lassen.

Was in dem Fall noch eine Rolle spielen wird, der Mann war psychisch krank. Eine richtige Diagnose wurde während des Prozesses nie genannt, aber es war zum Beispiel die Rede von Schizophrenie. Jedenfalls hat er sich wohl immer wieder als jemand anderes ausgegeben. Also zum Beispiel als Bundeswehrsoldat, als Adeliger, als Doktor oder als Verwandter von König Charles. Und er hat dann auch behauptet, besonders vermögend zu sein. Zum Beispiel, weil er im Keller Kunstwerke von Picasso hat oder viel Geld von König Charles bekam. Also es ist ja ziemlich offensichtlich, dass das Quatsch ist. Hat er das denn alles selbst geglaubt? Kann man dazu was sagen? Naja, also er war halt krank, deshalb ist diese Frage sehr, sehr schwierig zu beantworten.

Irgendwann setzten dann auch körperliche Gesundheitsprobleme dazu noch ein. Er hat kaum mehr gegessen und ist abgemagert. Du hast ja schon gesagt, das ist ein sehr komplexer Fall. Kannst du uns ein bisschen was zu der mutmaßlichen Täterin und dem mutmaßlichen Täter zu diesem Zeitpunkt noch sagen? Und ja, vor allem zu deren Verhältnis zu den Opfern. Woher kannten die sich? Die angeklagte Frau war zum Tatzeitpunkt 51 Jahre alt. Ich habe sie ja immer wieder beim Prozess auch gesehen. Sie ist sehr korpulent und das sage ich jetzt hier nur, weil es im Prozess immer wieder auch darum ging, wie beweglich sie ist und wozu sie in ihrem körperlichen Zustand in der Lage war. Also es ist kein Body-Shaming, sondern relevant.

Und sie lebte in Bad Breisig und ging keiner Arbeit nach, bezog also Bürgergeld und hatte immer wieder finanzielle Probleme. Ihr Haus war in einem sehr schlechten Zustand, aber da komme ich später nochmal zu. Und der Mann? Also der Mann war sehr durchtrainiert. Auch das sah man auf den ersten Blick. Und auch das war relevant vor Gericht. Deswegen sage ich es jetzt hier auch.

Es hieß nämlich mehrfach, er habe am Tag tausend Liegestütze gemacht. Also ja, man hat es ihm angesehen. Ich weiß nicht, ob es wirklich tausend waren, aber er sah auf jeden Fall sehr sportlich aus. Er hatte mal zwei Ausbildungen angefangen und abgebrochen und lebte ebenfalls von Sozialleistungen. Seine wirtschaftlichen Verhältnisse wurden als desolat bezeichnet. Er war mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung und Brandstiftung und saß kurz vor den Taten eigentlich im Gefängnis beziehungsweise im Maßregelvollzug. Also kurz zum Maßregelvollzug. Das ist in Deutschland eine freiheitsentziehende Unterbringung für Menschen, die Straftaten begangen haben in Zusammenhang mit einer schweren psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung. Und Ziel dieser Maßnahme ist jetzt nicht direkt Strafe, also Bestrafung, sondern eine Kombination aus Behandlung der Erkrankung der jeweiligen und auch Schutz der Allgemeinheit. Also die sollen schon, ganz lapidar gesagt, weggesperrt werden. Und vom Gericht wird das als, Zitat, Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet. Das beschreibt das ja ganz gut. Und das findet typischerweise als Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus statt oder eben in einer Entziehungsanstalt für Abhängigkeitserkrankungen. Wichtig ist, die Dauer dieser Maßnahme ist oft nicht von vornherein festgelegt, wie jetzt bei einer Haftstrafe, Gefängnisstrafe, sondern das hängt davon ab.

Ob von der Person weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgeht, ob die Behandlung Fortschritte macht und ja, das wird natürlich dann regelmäßig überprüft. Richtig, also der Mann hat sich da aber auch offenbar so verhalten, dass die Einrichtung davon ausging, er könne jetzt für ein Praktikum umgehen. Entlassen werden, zumindest für eine bestimmte Dauer. Er war also auf freiem Fuß, um dieses Praktikum zu absolvieren. Zwei Wochen sollte das dauern, trat es aber nie an. Also er selbst hat angegeben, an einer Alkoholsucht erkrankt zu sein, wie sein Vater und seine Mutter auch. Er habe in seiner Kindheit viel Gewalt erlebt, vor allem durch den Vater, der ihn als Kind schon mit Wodka betäubte, hat er geschildert und er bezeichnete seinen Vater als, Zitat, Monster. Die Mutter hat sich nach Angaben des Mannes dann auch das Leben genommen. Ich meine, das war 2017. Und zu all diesen Umständen hat er sich geäußert und sagte dann abschließend, damit bin ich nie fertig geworden. Also man kann festhalten, es sind auf jeden Fall zwei Menschen, insbesondere der Mann, die kein zufriedenes, glückliches Leben führen und beide auch sehr, sehr, sehr viele finanzielle Probleme haben. Ja.

Wie haben Sie jetzt diese vier Personen kennengelernt? Die Täterin und der Täter waren zum Tatzeitpunkt ein Paar und sie besuchte ihn auch regelmäßig im Maßregelvollzug. Was ganz interessant war noch, spielt jetzt keine große Rolle, aber sie hat vor Gericht ausgesagt, sie sei verlobt, als sie danach gefragt wurde. Er sagte, er sei ledig. Also wie das Verhältnis jetzt am Ende von den beiden war, weiß ich nicht, wissen wir nicht. Das blieb unklar, ob die beiden noch ein Paar sind, aber so war es zum Tatzeitpunkt. Und er sagte jedenfalls, dass er mit ihr wieder Hoffnung geschöpft habe, ein neues geregeltes Leben aufbauen zu können ohne Alkohol. Und kannten sich die beiden Opfer auch? Die beiden Opfer kannten sich nicht. Die Angeklagte lernte Matthias auf einer Zugfahrt im Sommer 2024 kennen, mehr durch Zufall. Also sie dachte, dass Matthias besonders wohlhabend ist und hoffte, da quasi eine neue Geldquelle erschließen zu können.

Davon ging jedenfalls die Staatsanwaltschaft Koblenz auch aus. Also, dass er ihr wieder die Geschichte erzählt hat, dass er so viele Reichtümer besitzt. Genau, das hat sie geglaubt und dabei war es eben seine psychische Erkrankung. Und Jack kannte die Frau schon etwas länger, auch durch einen ziemlichen Zufall. Er war ja selbstständiger Handwerker und vor Gericht hieß es, Jack sei einfach eines Tages zufällig an dem Haus der Angeklagten vorbeigekommen und hat gesehen, dass das ziemlich heruntergekommen ist in schlechtem Zustand und hat dann daraufhin die Besitzerin angesprochen. Und weil er eben Aufträge brauchte als selbstständiger Handwerker, daraufhin hat dann... Ja, die Angeklagte dazu gestimmt, dass er das Haus renoviert und die beiden haben einen Deal gemacht. Also er soll das Haus renovieren und im Gegenzug in die Erdgeschosswohnung einziehen können. Aha, okay. Das Haus hatten wir ja eben schon kurz thematisiert. Du hast dir das ja selbst angeschaut. In was für einem Zustand ist es denn nun wirklich? Also es ist tatsächlich in einem sehr schlechten Zustand. Man muss dazu sagen, ich war jetzt dieses Jahr dort. Das heißt, das stand wahrscheinlich jetzt schon ein Jahr lang leer, weil eben die Besitzerin in Haft ist.

Aber, also es kann sein, dass sich der Zustand nochmal verschlechtert hat, aber man hat schon von außen gesehen, dass das auch schon länger so der Fall war. Im Urteil war von einem verwahrlosten äußeren Erscheinungsbild der Immobilie die Rede. Was ist denn damit genau gemeint? Also inwiefern verwahrlost? Also ich habe das auch noch sehen können im Vorgarten und um das Haus herum lagen super viele Gegenstände und Müll kreuz und quer, also zum Beispiel Schubkarren, Holzlatten, ein durchnester Kindersitz, Zeitungen, so einen Haufen Flaschen, ein Einkaufswagen, Verpackung von Medikamenten, kaputte Fliesen. Also wirklich sehr, sehr viel und auch so eine Art Kühlschrank, ich konnte gar nicht genau erkennen, was das war, lag da umgekippt auf der Wiese.

Die Fassade bröckelte an manchen Stellen auf einem Balkon lang so große blaue Müllsäcke, in denen so eine Art Dämmstoff war, so sah es zumindest aus. Und in der obersten Etage waren die Fenster auch mit Pressspanplatten zugemacht. Also da gab es gar keine richtigen Fenster mehr. Und eine Nachbarin sagte vor Gericht aus, dass aus dem Kamin eine Birke wächst. Also da dachte ich, als sie das gesagt hat, das sei eine komplette Übertreibung. Aber es ist tatsächlich so, da schaut ein größerer Ast bzw. So ein kleiner Baum aus dem Schornstein aus. Ja, also auf jeden Fall, ich sag mal, renovierungs- bis sanierungsbedürftig das Haus. Definitiv, ja. Nun hatte sie ja jetzt dann auch eine Lösung dafür gefunden. Sie hat ja einen Handwerker gefunden in Jack, der das erledigen sollte. Genau, Jack war immer wieder dort für alle möglichen Arbeiten. Aber die Angeklagte fasste dann offenbar zusammen mit ihrem Partner den Beschluss, Jack zu töten, damit er nicht in das Haus einzieht.

Und damit sie auch das Auto nutzen können, um zu flüchten. Also die beiden wollten den Maßregelvollzug des Angeklagten quasi vermeiden, dass er da wieder hin muss. Und bei Matthias dachten die beiden ja, dass er viel Geld hat und sie sich daran bereichern können. So stellte es zumindest die Staatsanwaltschaft auch dar. Und die Anwältinnen und Anwälte der beiden Angeklagten zeichneten natürlich ein ganz anderes Bild. Ja, darauf kommen wir dann gleich nochmal genauer. Jetzt erst mal zu den Taten selbst. Was ist denn da jetzt genau passiert im Oktober 2024? Ich versuche das nochmal zu sortieren. Also am Mittwoch, der 16. Oktober, stirbt Matthias. Die Staatsanwaltschaft stellte den Ablauf so dar, dass Matthias in Bad Preisig zu Besuch war, um sein E-Bike abzuholen. Das stand im Keller des Hauses und die Täterin und der Täter folgten ihm in diesem Keller, wo der Angeklagte ihm ein Messer in den Hals rammte. Die Frau umwickelte seine Hände und Füße mit Paketklebeband und der Partner schlug mindestens zweimal mit einem Vorschlaghammer auf den Kopf.

Die Gerichtsmedizin schilderte, dass der Körper des 61-Jährigen fast vollständig verbrannt war. Die Klinge, mit der der Täter zugestochen hatte, steckte aber noch. Das konnte man wohl sehen. Und dann schaffte der Täter die Leiche in einer Holzkiste, die auch in diesem Keller stand.

Ja, also Matthias starb auf brutalste Art und Weise.

Was ist dann passiert? Taxifahrer haben dann ausgesagt, dass sich die Täterin und der Täter mit dem Taxi zu einem Drogeriemarkt haben fahren lassen. Dort haben sie dann Putzmittel wohl gekauft. Das belegen Kassenbons, die man dann in der Wohnung später gefunden hat. Und mit diesen Putzmitteln haben sie dann wahrscheinlich den Keller gereinigt. Und bei dieser Taxifahrt war nach Angaben des Fahrers auch noch eine dritte Person dabei tatsächlich. Okay, wer war das jetzt? Ja, das hat mich auch erst ein bisschen erstaunt, als während des Prozesses auf einmal die Rede von dieser Person dann war, weil es eben vorher nur um diese beiden immer ging. Aber offenbar handelte es sich um einen Bekannten des Täters. Und dieser Mann half den beiden bei einigen Handlungen rund um die Tötung, also zum Beispiel beim Einkauf der Putzmittel und soll später zum Beispiel auch bei der Verbrennung der Leichen dabei gewesen sein.

Das alles aber unter ziemlichen Druck durch den Täter, weshalb der Mann dann auch in diesem Prozess gar nicht mit angeklagt war. Okay, also die haben sauber gemacht, der Keller ist jetzt also quasi gereinigt. Wann wird dann Jack wiederum getötet? Ich würde erstmal noch einen Schritt zurückgehen und die Tage nach der ersten Tat beschreiben, bevor wir dann dazu kommen. Zwei Tage nach dem Mord, nämlich freitags dann, sind die Täterin und der Täter nämlich noch unterwegs. Sie begeben sich zu dem Haus von Matthias. Und er wohnt in der unteren Etage und der Rest der Familie in dem Rest des Hauses. Also die wohnen nicht mehr zusammen, aber schon noch nah beieinander. Aber die haben eben wenig Kontakt, wie ich schon am Anfang schilderte, auch aufgrund dieser psychischen Erkrankung. Und die Frau von Matthias und einer seiner Söhne haben vor Gericht ausgesagt, was sie an diesem Tag da gesehen haben. Also wenn ich das richtig verstehe, haben Sie ja die beiden, die Täterinnen und den Täter, in der Wohnung von Matthias gesehen oder gehört? Gehört, genau. Also erst mal an diesem Tag gehört. Der Sohn hat berichtet, dass er am Nachmittag in seinem Zimmer war und aus dem Fenster guckte und da eine Frau mit Rucksack bemerkt habe, die auf den Hof kam. Und er hat dann seiner Mutter Bescheid gesagt, dass da jemand eben auf dem Grundstück ist. Und zwischen den beiden Wohnungen gab es wohl so eine Art Zwischentür.

Und da sind die beiden dann hin, um eben zu hören, was in der Wohnung von Matthias da genau passiert. Der Sohn hat gesagt, dass er eine Frauen- und eine Männerstimme gehört habe. Ja, und die Mutter hat das dann vor Gericht nochmal präzisiert und gesagt, dass sie einen bestimmten Satz gehört hat. Du kannst mitnehmen, was du willst, das braucht er sowieso nicht mehr. Ja, die Staatsanwaltschaft ist unter anderem deshalb auch davon ausgegangen, dass sich die beiden Täter an Matthias eben bereichern wollten und aus Habgier gehandelt haben. Sie nahmen dann nämlich tatsächlich auch sämtliche Rucksäcke mit, also mehrere, und gingen zum Bahnhof. Davon gibt es dann auch Fotos. Okay, also die Mutter und der Sohn von Matthias, das muss man jetzt auch nochmal ganz klar sagen, die wussten natürlich zu dem Zeitpunkt gar nicht, dass er gestorben war, dass er getötet worden ist. Genau, das wussten sie nicht. Das belegt auch eine Nachricht, die der Sohn noch an dem Tag sogar noch seinem Vater geschrieben hat. Da stand ungefähr Folgendes drin.

Hallo Papa, ich kam hier gerade nach Hause und da ist ein fremder Mann und eine fremde, kräftige Frau. Und diese Nachricht kam dann logischerweise bei Matthias ja gar nicht mehr an, weil er schon tot war. Waren denn seine Frau und sein Sohn nicht verwundert über diese fremden Menschen? Doch, Bruder? Ja, doch. Verwundert schon, durchaus. Aber der Sohn hat ja direkt seinen Vater auch kontaktiert. Und die beiden sind ja auch da an der Tür lauschen gegangen. Also das zeigt ja schon eine gewisse Verwunderung.

Später sind sie dann auch noch tatsächlich zu dem Bahnhof gefolgt und haben da diese Fotos gemacht. Ach, die Fotos waren von denen? Genau, die waren von denen. Aber man muss auch dazu sagen, sie hatten ja nicht mehr so viel Kontakt zu dem Vater oder Ehemann, also zu Matthias. Es war also nicht komplett ungewöhnlich, was sich da abspielte, beziehungsweise die Familie wusste nicht mehr jedes Detail aus dem Leben von Matthias und er hätte ja durchaus irgendwie auch Besuch haben können zum Beispiel. Ja, aber irgendwann hat die Familie dann doch die Polizei gerufen, nämlich nochmal zwei Tage später, das ist dann der 20. Oktober. An dem Tag gehen die Täterin und der Täter nämlich nochmal zum Haus von Matthias, also die tauchen da wieder auf. Genau, die tauchen da wieder auf, sie sind an dem Morgen nämlich schon wieder da und der Sohn und die Mutter lauschen auch wieder an dieser Zwischentür. Und der Sohn hat dann entschieden, okay, ich stelle sie jetzt zur Rede, ich frage da jetzt nach, wer das ist und hat das dann tatsächlich auch gemacht. Wer sind sie? Was machen sie da?

Und was haben sie gesagt? Die Täterin haben dann tatsächlich gesagt, dass sie die Sachen für Matthias holen. Und da war ja auch wieder dieser Bekannte dabei von dem Täter. Genau, diese dritte Person. Vor allem die Frau hat gesprochen, ja, auf die Frage, wo denn Matthias sei, hat sie geantwortet, er sei bei ihr zu Hause und brauche noch Sachen. Deswegen seien sie jetzt auch hier, um diese Dinge eben abzuholen. Den Schlüssel habe Matthias ihr überlassen und ihr gesagt, dass sie gerne in die Wohnung gehen kann, die Sachen holen. Als der Sohn dann drohte, die Polizei zu rufen, haben die drei Eindringlinge aber wohl recht panisch reagiert und sind auch teilweise aus der Wohnung rausgegangen, also zumindest die Männer.

Die Polizei kam dann auch, allerdings zu spät, nämlich fünf Minuten, nachdem die Gruppe wieder weg war, mit dem Auto weggefahren war. Und das war ja ein bestimmtes Auto. Ganz genau. Nämlich höchstwahrscheinlich das Auto von Jack, dem anderen Opfer. Und wo hatten die das jetzt her? Jack war zu dem Zeitpunkt auch schon tot. Also jetzt kommen wir quasi zu der zweiten Tat. Nochmal kurz rekapituliert. Mittwochs starb Matthias. Freitags waren die Täter in dessen Wohnung. Samstags starb dann Jack. Und sonntags waren die Täterin und der Täter dann nochmal in der Wohnung von Matthias. Okay, also da ist wirklich unfassbar viel passiert in diesen paar Tagen. Dann kommen wir jetzt mal dazu, wie Jack denn starb. Genauso wie Matthias auch auf sehr brutale Art und Weise. Auch hier sagt die Staatsanwaltschaft, dass die Täterin und der Täter ihn unter einem Vorwand in den Keller lockten. Dort habe der männliche Täter dann Jack gewirkt und ihn fixiert. Auch hier soll die Frau wieder Klebeband um Hände und Füße gewickelt haben. Aber Jack wehrte sich offenbar recht lang im Gegensatz zu Matthias, riss das Band ab. Und es kam zu einem längeren Gerangel, bis der Täter dann mit einem anderthalb Kilo schweren Fausthammer mehrmals auf den Kopf schlug von Jack.

Ja, und das mindestens achtmal. Also Jack erlitt Brüche und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Und an diesen Verletzungen ist er dann schließlich auch verstorben. Die Gerichtsmedizin hat übrigens bei beiden keinen Kohlenmonoxid im Gewebe nachweisen können. Das spricht also dafür, dass die Männer zum Zeitpunkt der Verbrennung bereits tot waren. Ja, auch die Leiche von Jack hat der Täter dann in diese Holzkiste geräumt, in der schon die Leiche von Matthias seit einigen Tagen lag. Und abends haben sie diese Kiste dann in ihr Auto gehievt. Dazu haben zwei Nachbarn ausgesagt, die haben einen Hund und mit dem sind sie häufiger im Dorf unterwegs. Die haben dann vor Gericht berichtet, dass sie gegen 22.30 Uhr an dem Haus vorbeikamen und gesehen haben, wie diese Frau und der Mann etwas schweres Hölzernis, so haben sie das beschrieben, ins Auto geschoben haben. Und eine Nachbarin dachte, dass es sich wahrscheinlich um einen Schrank handelt und hat noch angeboten, beim Einladen zu helfen. Ja, das hat sie auch selbst als absurd empfunden und das nochmal vor Gericht gesagt. Klingt ja auch absurd, wenn man das so überlegt. Die Täterin lehnte auch die Hilfe ab und den Rest kennen wir schon. Also die fuhren dann zum Rodama und setzten eben die Holzkiste in Brandt.

Ja, dann sind wir wieder an diesem Punkt angekommen. Es sind diese Leichen dann entdeckt worden und es laufen dann natürlich über mehrere Wochen und Monate die Ermittlungen erst mal. Im März 2025 hat dann die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes sowie des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge in zwei Fällen. Und der Prozess, der beginnt dann Mitte Mai. Ja, und das war ein sehr komplexer Prozess, auch weil es eben so viele Beteiligte gab, man erstmal verstehen muss, wie die miteinander verbunden sind und so weiter. Meine Kollegin Ines Bressler und ich waren da häufiger vor Ort, haben versucht, bei möglichst vielen Gerichtsterminen da zu sein und haben das Ganze eben verfolgt und darüber berichtet. Ja, dann erzähl mal, wie der Prozess denn genau abliegt. Ja, gern. Also vieles habe ich ja jetzt schon berichtet, aber lass uns gerne da nochmal tiefer ins Detail gehen. Am Prozess beteiligt waren selbstverständlich die Täterin und der Täter, also die Angeklagten.

Er hatte zwei Anwälte an seiner Seite, sie auch zwei Anwältinnen. Sie hat selbst nie etwas gesagt vor Gericht, zumindest nicht, als ich da war. Also ließ immer alles über ihre Anwältin aussprechen. Er hat schon ab und zu etwas gesagt, vor allem am 1. Prozestag. Ja, denn der startete direkt mit einem Geständnis des Täters. Er hat nach Verlesung der Anklage sofort zugegeben, die beiden Menschen getötet zu haben. Er hat seine Reue ausgesprochen und um Entschuldigung gebeten. Er hat aber gleichzeitig auch gesagt.

Dass er verstehen könne, wenn die Angehörigen seine Entschuldigung nicht annehmen können. Ja, so waren dann auch die Reaktionen der Angehörigen, der Familien, die da vor Ort waren. Also die schüttelten nur den Kopf und mussten teilweise weinen. Man konnte richtig so einen Raunen im Publikum wahrnehmen. Ja, also für die Angehörigen muss das wirklich schwer erträglich gewesen sein. Der Täter hat in seinem Geständnis dann auch noch von seiner Alkoholsucht, seiner Alkoholkrankheit und seiner wirklich schrecklichen Kindheit berichtet. Und er hat geschildert, wie er die beiden Taten erlebte. Ja, das war nämlich eine andere Version als die der Staatsanwaltschaft. Der Mann gab nämlich an, dass beide Male ein Streit entstanden sei und der dann zu diesen Taten geführt habe. Also Matthias habe ihn zum Beispiel einen kriminellen Säufer genannt, wodurch sich dann ein heftiger Streit entwickelte. und der Täter habe sich eben dadurch auch bedroht gefühlt und dann mit dem Messer zugestochen. Bei Jack war es ähnlich. Der Täter war häufiger sauer, weil Jack angeblich schlechte Handwerksarbeit leistete an dem Haus. Deshalb gerieten sie dann in einen Streit, der auch in dem Fall so eskalierte, dass Jack starb. Also das ist alles die Version nochmal, die der Täter da darstellte. Ja, und er sagt auch noch, dass er dabei allein war.

Ja, das ist nämlich auch noch interessant. Die Verteidigerin der Frau hat dann bestätigt, dass die Geschichte des Täters zutreffend sei und dass ihre Mandantin zum Tatsbeidpunkt gar nicht im Keller war. Also die war gar nicht dabei, behauptete sie. Sie habe nur gehört, dass es eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gab, die wohl auch im Haus schon begannen und die beiden begaben sich dann in den Keller.

Also das gilt für beide Fälle? Ja, die eigentliche Tötung habe sie gar nicht mitbekommen, weil sie eben oben in der Wohnung geblieben ist. Da hieß es dann zur Erklärung auch noch, dass die Frau Probleme mit Wassereinlagerungen in ihren Beinen hat und sich deshalb fast ausschließlich in der Wohnung aufhielt und gar nicht mit in den Keller gegangen ist. Also jetzt kann man ganz klar sagen, das ist eine Taktik der Verteidigung. Also das Ganze wie ein Streit und eine Handlung aus dem Effekt heraus aussehen zu lassen, zumindest in der Rückschau ist das, glaube ich, ganz klar. Der Mann bestreitet in seinem Geständnis also auch den Vorwurf des Mordes, logischerweise. Und man kann jetzt ziemlich einfach spekulieren, dass er darauf abzielte, mutmaßlich auf Beratung seiner Anwälte hin, nur in Anführungsstrichen für Totschlag ins Gefängnis zu kommen. Denn dafür sind die Strafen ja doch etwas milder als für Mord.

Bei ihm versuchten die Verteidiger dann später auch noch, seine psychische Erkrankung in den Vordergrund zu rücken, vielleicht auch, um eine mildere Strafe zu erreichen. Wissen wir nicht genau. Sie warfen zum Beispiel auch der Klinik vor, in der der Täter saß, Versäumnisse gemacht zu haben, weil die Klinik ihn ja freigelassen hat für dieses Praktikum. Ja, das habe ich tatsächlich am Anfang auch gedacht. Man muss sich ja schon fragen, warum kommt er für ein Praktikum raus und bringt ein paar Tage später zwei Menschen um? Also war der wirklich so stabil, dass er die Klinik hätte verlassen sollen? Offensichtlich ja nicht. Die Taten sprechen da für sich. Aber es gibt auch die Frage, auch keine perfekte Antwort für dich. Also im Nachhinein ist man da immer schlauer. Es kommt ja leider häufiger vor, dass Täter oder Täterinnen nicht richtig oder nicht genug behandelt wurden. Im Nachhinein kommt dann immer die Frage auf, ob es einen Fehler in der Behandlung gab oder inwiefern auch Kliniken dabei eine gewisse Verantwortung haben.

Ja gut, du hast schon gesagt, wir können es natürlich in diesem Fall jetzt auch gar nicht abschließend bewerten, An einem Prozestag war die leitende Oberärztin der Klinik auch als Zeugin geladen. Sie hat berichtet, dass der Patient als sehr engagiert empfunden wurde und von Anfang an gesagt habe, dass er eine Therapie machen will. Er hat auch immer gut mitgearbeitet und sich offenbar vorbildlich verhalten. Gut, so eine Alkoholkrankheit ist natürlich auch einfach nicht zu unterschätzen. Also nicht, dass ich das damit entschuldigen will, aber der hat ja dann sein Praktikum noch nicht mal angetreten. Und diese Oberärztin, die hat im Nachhinein auch gesagt, vielleicht ist es ihm darum gegangen, durch eine hohe Anpassungsleistung schnell entlassen zu werden. Ich meine, er kannte ja dieses System, der ist ja da kein Neuling gewesen und hat vielleicht auch ganz gut gewusst, was muss ich jetzt sagen und wie muss ich mich verhalten, um hier mal ganz schnell wieder rauszukommen.

Ja, wissen wir auch nicht, aber ja, genau. Ja, und es gab ja auch eine Phase, in der er sich eben ganz und gar nicht vorbildlich verhielt, nämlich von Mitte August bis Dezember 2023. Da ist er nämlich aus dem Maßregelvollzug geflohen und vor Gericht stellte sich dann auch die Frage, inwiefern nach dieser Flucht eine Beurlaubung im Herbst 2024, also noch nicht mal ein Jahr später sozusagen, denn sinnvoll war. Ja, klar. Was im Prozess dann auch noch deutlich wurde, ist, dass die Lebensgefährtin des Patienten wohl immer wieder in der Klinik auch anrief und vorbeikam, um zu fragen, wenn denn der Mann nun endlich für dieses Praktikum rauskommt.

So hat sie wohl auch Druck ausgeübt, also das... Kam so durch, dass manche sich dadurch unter Druck gesetzt gefühlt haben. Verstehe. Also, wir haben schon gesagt, es war jedenfalls die Taktik der Verteidigung, dass die beiden möglichst nicht für Mord verurteilt werden. Das zumindest sagte Hans-Otto Sieg, einer der Rechtsanwälte des Angeklagten. Den haben wir ja schon zu Beginn in einem Audioeinspieler gehört. Aber diese Taktik, das können wir schon vorwegnehmen, die ist nicht aufgegangen. Nee, ganz und gar nicht. Ich will gleich noch genauer auf die Urteile eingehen. Eingehen erst noch ein Detail zum Prozess. Der wurde nach einigen Wochen aufgeteilt. Im Verfahren der Frau kam dann relativ schnell auch ein Urteil. Und der Prozess gegen den Mann ging noch einige Wochen weiter. Warum genau das Gericht diesen Schritt ging, bleibt unklar. Ja, ich habe es auch nicht verstanden. Also das ist dann abgetrennt worden. Und die beiden Verfahren sind dann quasi getrennt voneinander geführt worden. Die Frau ist dann jedenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah sie des gemeinsamen Mordes in zwei Fällen für schuldig und stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Also ganz klar, dass die dann nur oben in der Wohnung gehockt hat und einen Streit gehört hat, das hat das Gericht also offensichtlich völlig ausgeschlossen. Und dieses Urteil bedeutet... Durch die besondere Schwere der Schuld, dass sich der Zeitpunkt einer möglichen Entlassung auf Bewährung verschiebt. Also es ist nahezu ausgeschlossen, dass diese Frau nach 15 Jahren Haft aus dem Gefängnis freikommt. Lebenslang hatte zuvor auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Nach Ansicht des Gerichts waren nämlich mehrere Mordmerkmale dann auch erfüllt.

Nämlich Habgier. Die Täterin handelte heimtückisch und zur Vertuschung einer anderen Straftat. Ja, Mordmerkmale nochmal ganz kurz dazu. Das sind im deutschen Strafrecht die besonderen Umstände, die eine vorsätzliche Tötung rechtlich als Mord einordnen. Das Gesetz, also genau genommen Paragraf 211 Strafgesetzbuch, zählt sie auf. Also Mord liegt danach vor, wenn jemand einen Menschen tötet aus bestimmten, besonders verwerflichen Beweggründen wie Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonstigen niedrigen Beweggründen. Gründen oder wenn die Tat in einer besonders verwerflichen Art der Ausführung geschieht, nämlich etwa heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder wenn sie einem bestimmten Zweck dient, nämlich um eine andere Straftat zu ermöglichen oder eben zu verdecken, zu vertuschen. Kurz gesagt, Mordmerkmale beschreiben entweder das Motiv, die Art der Tatausführung oder den Tatzweck und mindestens eins dieser Merkmale muss vorliegen, damit aus juristischer Sicht ein Mord vorliegt, also damit von Mord gesprochen werden kann. Und dafür gibt es dann im deutschen Strafrecht auch nur eine mögliche Strafe, nämlich die lebenslange Haft. Wir wollen uns die Mordmerkmale in dem konkreten Fall jetzt auch nochmal kurz genauer anschauen. Erstmal zur Habgier.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich das Paar an seinen Opfern bereichern wollte. Das hatte ich eben schon mal kurz erwähnt. Also im Fall von Jack war es das Auto, das die beiden in ihren Besitz nehmen wollten und sie wollten eben auch verhindern, dass er in das Haus der Täterin mit einzieht. Im Fall von Matthias war es sein E-Bike, ein Laptop und sein mutmaßliches Vermögen, von dem er ja immer sprach, das es aber ja gar nicht gab. Und das E-Bike bot die Frau übrigens einige Tage nach dem Tod von Matthias auch zum Kauf an.

Ja, also man muss sich das mal vorstellen, um wie wenig es da eigentlich geht. Nicht, dass es mehr gerechtfertigt wäre, wenn es jetzt um Millionen gegangen wäre, aber es ist wirklich kaum zu glauben. Ja, und heimtückisch haben die beiden gehandelt, weil sie ihre Opfer unter einem Vorwand in den Keller gelockt haben. Also die konnten nicht ahnen, dass da jetzt ihr Tod auf sie wartet sozusagen. Und die sollen dabei wohl ganz besonders freundlich aufgetreten sein, damit die da mitkommen. Und zum dritten Mordmerkmal, Vertuschung einer anderen Straftat, das war eben der Raub von Jacks Auto und von Matthias Wertgegenständen. Genau, die Verteidigerinnen der Frau argumentierten hingegen, dass es nicht erwiesen sei, dass ihre Mandantin unmittelbar an den Taten beteiligt war. Wie genau die Staatsanwaltschaft das herausfand, wurde im Laufe des Prozesses tatsächlich auch nicht so ganz klar. Also wie die jetzt wussten, dass die Frau mit im Keller war, als die Taten stattgefunden haben, das weiß ich nicht. Da wird es wohl Beweise für geben. Ich denke, das ist dann immer der wahrscheinlichste Tathergang, auf den die sich dann am Ende einigen.

Die Verteidigerinnen der Frau haben außerdem gesagt, dass eine mutmaßliche Planung der Tat nicht erwiesen sei. Und es sei nicht schlüssig, dass sie die Opfer für ihre finanzielle Bereicherung getötet habe. Denn nach Angaben der Anwältin hätten die Opfer ihr lebendig deutlich mehr genützt als Tod. Sie plädierten deshalb auch für einen Freispruch vom Mordvorwurf. Es könne höchstens eine Strafe auf Bewährung geben, weil die Frau ja schon mehrere Monate in Urhaft gesessen hatte. Also die wollten im Grunde, dass die jetzt... Sofort auf freien Fuß kommt. Ja, auch das war für die Angehörigen nicht leicht zu hören. Man merkte auch dann nach der Urteilsverkündung die Erleichterung über dieses dann doch höhere Strafmaß als das, was die Verteidigerinnen da gefordert hatten. Besonders emotional wurde es auch noch mal beim Plädoyer von Dagmar Schorn. Sie ist die Vertreterin der Nebenklage des 28-jährigen Opfers, also von Jack. Auch sie haben wir am Anfang in einem Audioclip schon gehört, in dem Einspieler. Und Sean schilderte sehr eindringlich, wie sehr die Familie und das Umfeld des Opfers unter der Tat auch bis heute noch leiden. Und da brachen der Bruder und andere Angehörige in Tränen aus.

Ja, das kann ich mir vorstellen. Er hatte ja, wie gesagt, auch noch einen sehr kleinen Sohn. Es war also eine gewisse Erleichterung da bei den Angehörigen. Und trotzdem sagte eben Dagmar Sean, die Nebenklageanwältin, Zitat, für die Angehörigen wird man hier nie das richtige Strafmaß finden können. Und sie betonte, dass die besondere Schwere der Schuld selten vorkommt und sie deshalb als Siegerin aus dem Prozess gehe. Aber der Prozess war ja damit noch gar nicht beendet. Nee, weil bisher ja nur ein Urteil gefallen war. Der Prozess war ja mittlerweile getrennt. Es dauerte dann auch noch einige Monate, bis das zweite Urteil fiel. Das Verfahren gegen den Mann gestaltete sich dann nämlich noch als ziemlich holprig. Das heißt? Die beiden Verteidiger des Mannes reichten an den nächsten Verhandlungstagen einen Beweisantrag nach dem nächsten ein.

Und auch ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer war zum Beispiel dabei. Also Verzögerungstaktik. Ich erkläre nur ganz kurz Beweisantrag und Befangenheitsantrag. Ein Beweisantrag ist im Strafprozess ein förmlicher Antrag. Meist stellen den Verteidigung oder Staatsanwaltschaft, aber auch die Nebenklage kann das machen. Und mit dem soll das Gericht verpflichtet werden, ein ganz bestimmtes Beweismittel zu einer genau benannten Beweistatsache zu erheben. Also zum Beispiel Zeuge X soll vernommen werden zum Beweis, dass das und das passiert ist oder Sachverständigengutachten Y soll eingeholt werden, um die Frage zu klären, ob so und so. Also wichtig ist, ein Beweisantrag ist mehr als wir würden jetzt gerne nochmal hier nachfragen. Der zielt auf Beweisaufnahme und der kann nur unter gesetzlich geregelten Ablehnungsgründen zurückgewiesen werden. Zum Beispiel, wenn die Tatsache offensichtlich ohne Bedeutung ist oder das Beweismittel völlig ungeeignet ist. Ein Befangenheitsantrag wiederum, also genauer die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, das ist ein Antrag, mit dem eine Prozesspartei geltend macht, dass ein Richter, teils auch andere Verfahrensbeteiligte, zum Beispiel Sachverständige, nicht oder nicht weiter an dem Verfahren mitwirken soll, wegen Umständen, die ein Vertrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigen. Das heißt, man glaubt, dass dieser Richter oder diese Richterin nicht unparteilich ist. Und es geht aber jetzt ehrlich gesagt gar nicht darum, ob der Richter tatsächlich, also.

Voreingenommen ist oder nicht, sondern es geht darum, ob aus Sicht einer vernünftigen Prozesspartei, so heißt das, objektive Gründe den Eindruck von Parteilichkeit entstehen lassen. Also zum Beispiel durch abwertende Äußerungen, durch Vorfestlegungen oder eine besondere Nähe zu einem der Beteiligten. Wird dieser Antrag dann für begründet erklärt, dann wird die betroffene Person vom Verfahren ausgeschlossen und ersetzt. Wenn das einen Richter oder eine Richterin betrifft, dann bedeutet das auch, dass so ein Prozess tatsächlich von vorne beginnen muss. Bei uns, also in diesem konkreten Fall, bei diesem Prozess, waren es am Ende insgesamt etwa 15 Beweisanträge, die das Gericht aber allesamt ablehnte. Und man muss aber sagen, dass durch diese Anträge der Prozess natürlich immer mehr in die Länge gezogen wurde, ohne dass wirklich was passierte. Manchmal ging ein Verhandlungstag morgens los in Koblenz und war 20 Minuten später schon wieder beendet. Ja, und das war wahrscheinlich genau die Taktik, dass die da... Immer weiter verzögern wollen und dann vielleicht am Ende im Nachhinein auch einen Revisionsgrund da finden können. Ja, das war dann auch der Vorwurf, dass die Verteidigung das Ganze in die Länge ziehen möchte.

Es kam dann aber zu einem Urteil und zwar am 17. Oktober. Da fiel das Urteil eben gegen den Mann. Und ja, das ist ja im Grunde fast genau ein Jahr nach dem schrecklichen Tod von Jack und Matthias. Wie lautet jetzt dieses Urteil? Auch den Mann verurteilte das Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Der vorsitzende Richter stellte außerdem auch hier die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zusätzlich auch noch Sicherungsverwahrung an. Ja, Sicherungsverwahrung erkläre ich auch kurz, ist in Deutschland eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Das haben wir ja schon mal gehört. Das ist also keine zusätzliche Strafe, sondern das dient präventiv dem Schutz der Allgemeinheit. Vor Täterinnen und Tätern, von denen nach ihrer Verurteilung weiterhin eine erhebliche Gefahr schwerer Straftaten ausgeht.

Das ist besonders dann der Fall, wenn das Hangtäter sind, also wenn die immer wieder ähnliche Straftaten, ähnliche Delikte begehen. Die Sicherungsverwahrung wird durch Urteil angeordnet und vollzogen wird sie dann im Anschluss an die eigentliche Freiheitsstrafe, wenn die verbüßt ist. In dem Fall ist das Urteil damit dann die höchste Strafe, die ein Gericht in Deutschland vergeben kann. Auch hier nannte die Kammer drei Mordmerkmale, nämlich Habgier, Heimtücke und ebenfalls die Ermöglichung einer weiteren Straftat. Die Kammer war übrigens auch davon überzeugt, dass die Angeklagten nach ihrer Tat fliehen wollten und dafür brauchten sie das Auto und das Geld der beiden Opfer. Und so hätte der männliche Täter eben seinem Maßregelvollzug entkommen können und wollen. Und die Kammer sah die Gefahr, dass der Angeklagte auch in Zukunft weitere Taten begehen könnte. Das hatte ein Gutachter schon im Laufe des Prozesses gesagt. Deshalb soll es eben auch diese Sicherungsverwahrung geben.

Ja, was ich mich natürlich frage ist, wie geht es denn den Angehörigen der Opfer mittlerweile? Ja, also ich habe während des Prozesses immer wieder versucht, mit denen Kontakt aufzunehmen, mit denen zu sprechen, aber leider ohne Erfolg. Also genau, das war nicht so einfach. Ja, das kann man auch verstehen und das ist dann auch völlig in Ordnung. Absolut. Die müssen sich natürlich nicht unbedingt öffentlich äußern. Es ist immer für uns natürlich schön, wenn man nicht nur über die Täter so viel spricht, sondern auch über die Opfer. Aber wir haben jedes Verständnis dafür, wenn Leute das nicht wollen. Klar, absolut, ja. Und die Nebenklagevertreterin von Jacks Familie hat sich durchaus immer wieder auch geäußert. Mit ihr habe ich häufiger gesprochen. Nach dem zweiten Urteil sagte sie ... Zitat, das war ein gerechtes Urteil, das gibt einem ein gewisses gutes Gefühl. Wir hören mal rein, wie sie das noch weiter ausführt. Entschuldigt hier die mittelmäßige Tonqualität, es war viel los vor dem Gerichtssaal.

Mich freut besonders zu wissen, dass ein sehr gefährlicher Mensch dauerhaft weggesperrt ist und nicht mehr lebend auf einen Fuß kommt. Was mich natürlich auch noch interessiert, was wird denn jetzt aus diesem Haus der Täterin in Bad Breisig, in dem sich diese Taten ereigneten? Das ist eine gute Frage, die sich da viele Menschen auch stellen, die drumherum wohnen. Also die Nachbarn, mit denen ich gesprochen habe, als ich da vor Ort war, wünschen sich jedenfalls, dass es abgerissen wird. Einer sagte mir auch ein Zitat, ich hoffe, dass dieser Schandfleck wegkommt. Es sind dort übrigens auch noch so ein paar Kerzen und Gedenktafeln angebracht, die an die Opfer erinnern. Und ich habe vor wenigen Wochen bei der Stadt Bad Breisig und beim zuständigen Grundbuchamt nachgefragt, wem das Haus denn im Moment überhaupt gehört. Das ist nämlich nicht so ganz klar und was damit passieren soll. Ja, aber eine konkrete Antwort hast du leider nicht bekommen. Nee, auch da leider nicht. Der Direktor des Amtsgerichts Sinzig, Thomas Helde, erklärte mir, dass das Grundbuchamt kein öffentliches Register sei. Deshalb konnte er auch keine Angaben dazu machen, wem das Haus jetzt im Moment gehört und was damit passieren soll.

Auch die Stadt Bad Breisig hat mitgeteilt, dass sie dazu aus Gründen des Datenschutzes keine Auskünfte erteilen darf. Ja, wir wissen also leider nicht, wem das Haus gerade gehört und vor allem, was damit passieren soll. Ja, noch eine grundsätzliche Sache, die Helde vom Amtsgericht mir noch erklärt hat. Auch ein Mörder oder eine Mörderin kann Eigentümerin oder Eigentümer von Immobilien sein. Und das auch im Falle einer Inhaftierung. Also eine strafrechtliche Verurteilung hat erstmal keinen Einfluss auf das Eigentum an einer Immobilie. Kurz gesagt, es kann sein, dass das Haus noch immer der Angeklagten gehört.

Was damit passiert, wissen wir im Moment nicht. Ja, also ich meine, das ist ja auch im gewissen Sinne gut so, denn man kann natürlich nicht einfach Leute enteignen. Ja, klar. Ja, und auch ansonsten ist der Fall noch nicht komplett abgeschlossen, denn die Anwältinnen und Anwälte, sowohl der Frau als auch des Mannes, die hier verurteilt wurden, Die haben schon ihre Revisionen angekündigt. Ihr werdet also voraussichtlich auch noch mal von diesem Fall hören. Und ich freue mich natürlich, wenn du dann auch wieder dabei bist, Marie. Danke dir auf jeden Fall schon mal für die spannenden Einblicke in diesen wirklich komplexen Fall. Ja, ich komme sehr gerne noch mal vorbei und gebe ein Update. Sehr schön. Euch danken wir wie immer ganz herzlich fürs Zuhören oder auch Zuschauen. Denkt dran, uns zu folgen oder zu abonnieren. Je nach Plattform folgt auch unserem Instagram-Kanal atakte-Rheinland. Schreibt uns dort Nachrichten und Kommentare, auch bei Spotify und YouTube sind die immer gern gesehen oder auch per Mail an podcast.ga.de. Macht natürlich unbedingt beim Gewinnspiel mit und bewertet uns bitte mit fünf Sternen, aktiviert bei Spotify die kleine Glocke, damit ihr keine Folge verpasst. Bis zum nächsten Mal. Danke. Tschüss. Tschüss.

Das war Akte Rheinland, der GA-Podcast zu Kriminalfällen aus Bonn und der Region. Musik, Akte Rheinland ist eine Produktion der Generalanzeiger Bonn GmbH. Redaktion und Moderation Anna Maria Bekes, Produktionsleitung Andreas Deik, Mitarbeiter Sabrina Bauer, Simeon Gerling und andere, Sprecher Daniel Dahling, Martin Busch. Akte Rheinland ist eine Produktion.