Akte Rheinland. Ein Podcast des Bonner Generalanzeigers über wahre Verbrechen. Morsbach, 27. Dezember 2021. Später Nachmittag. Es ist kurz nach 17 Uhr, als er endlich mit dem Peugeot auftaucht. Sie geht nach draußen, verabschiedet sich noch kurz von der Pflegetochter und läuft mit ihm zum Wagen. Kaum sitzt sie im Auto, riecht sie es. Benzin. Sie schaut nach hinten und sieht den Kanister im Fußraum, daneben zwei Steine. Für sie ist in dem Moment klar, so fährt sie keinen Meter mit ihm. Sie steigt wieder aus, nimmt den Kanister und die Steine aus dem Wagen und geht damit Richtung Haustür. Er folgt ihr. Sie klingelt. Noch bevor die Tür aufgeht, reißt er ihr den Kanister aus der Hand und übergießt sie mit dem Benzin. Über die Haare, den Rücken, das ganze Kleid. Er schreit. Du wirst brennen! Sie rennt los. Er hält sie fest. Sie reißt sich los, streift das nasse Kleid ab und rennt über die Straße zum Nachbarhaus. Hinter sich hört sie das Klicken eines Feuerzeugs.
Hallo und willkommen zu einer neuen Episode von Akte Rheinland. Hier sprechen wir an jedem zweiten Donnerstag über Verbrechen und Kriminalfälle aus dem Rheinland, insbesondere aus Bonn und Umgebung. Der Fall, von dem ich euch heute erzähle, spielt allerdings ein gutes Stück weit weg, im oberbergischen Moorsbach. Wir sind auf den Fall gestoßen, weil für diesen Bereich das Landgericht Bonn zuständig ist. Mein Name ist Anna-Maria Bekes und ich bin hier heute ausnahmsweise mal ganz mutterseelenallein am Mikro, Mal schauen, wie das so klappt. Das ist jedenfalls ziemlich ungewohnt, ließ sich diesmal aber leider nicht anders organisieren. Ich bin auch ein bisschen erkältet. Ich hoffe, man merkt es der Stimme nicht allzu sehr an und sie macht mit. An dieser Stelle möchte ich mich nochmal von ganzem Herzen bei allen bedanken, die Ende Oktober bei unserem Live-Podcast im LVR-Landesmuseum dabei waren. Und natürlich bei allen, die die Folge schon angehört haben. Diesmal haben wir sie ja ziemlich schnell veröffentlicht für unsere Verhältnisse. Und ganz besonders freuen wir uns immer, wenn ihr unsere Folgen teilt und uns Feedback gebt. Dieses Feedback war auch diesmal wieder ganz, ganz überwiegend sehr wertschätzend, sehr nett, sehr konstruktiv, auch wenn es mal kritisch war. Ich gehe aber mal ganz kurz auf einen einzelnen Kommentar ein, bei dem ich ehrlich gesagt nicht wusste, ob ich jetzt lachen oder weinen soll. Ich zitiere.
Mal wieder was mit rechts, mit sehr vielen Es, augenrollendes Smiley. Mach doch mal die Hammerbande, wo mit Hammer versucht wird, andere Meinungen in Köpfe zu schlagen. Schulterzuckendes Emoji. Oder Islamanschläge. Das wäre ja zu extrem und euer Geld würde nicht fließen. Kotz Smiley.
Ich versuche das jetzt mal ernst zu nehmen, auch wenn es mir bei diesem Duktus ehrlich gesagt schwerfällt. Hier wird ja durch die Schreibweise rechts mit vielen Es so eine Art Hysterie unterstellt, die offenbar aus Sicht der Kommentatorin Tini unangebracht ist, während gleichzeitig aber linksextremistische Taten vernachlässigt werden in der Berichterstattung. Um nicht zu sagen unterschlagen. Ich nenne jetzt mal ein paar Zahlen in dem Wissen, dass die von rechts praktischerweise sowieso als gefaked bezeichnet werden. Die offizielle Zahl der bis Dezember 2020 anerkannten rechtsextrem motivierten Tötungsdelikte seit 1990 liegt bei 113 Personen. Und demgegenüber stehen zwei Todesopfer durch Gewalt aus dem linksextremen Spektrum. Das bedeutet nicht und soll auch hier nicht so dargestellt werden, dass linke Gewalt keine Rolle spielt, aber in Bezug auf tödliche Extremgewalt ist das rechte Spektrum deutlich stärker vertreten.
2024 wurden rund 37.800 rechtsextrem motivierte Straftaten gemeldet, davon über 1.200 Gewalttaten. Im selben Jahr gab es rund 5.900 linksextrem motivierte Straftaten, von denen etwa 530 als Gewalttaten eingeordnet wurden. Da ist das Verhältnis also ein bisschen anders, wie ihr seht. An der Stelle noch der Hinweis darauf, dass wir an der Vergangenheit an genau dieser Stelle in genau diesem Podcast beispielsweise über den Salafisten von Landesdorf, über die Bombe am Hauptbahnhof in Bonn und in mehreren Folgen über die RAF gesprochen haben. Über die Hammerbande werden wir allerdings aller Voraussicht nach tatsächlich nicht sprechen, denn wenn ich jetzt noch richtig informiert bin, liegen weder Erfurt noch Budapest im Rheinland. Achso ja, wenn allerdings jemand von euch wissen sollte, wo das Geld für uns fließt, dann wäre ich echt dankbar für einen kleinen Tipp.
Und dankbar, tolle Überleitung, ich weiß, sind wir natürlich auch für jede Fünf-Sterne-Bewertung von euch, für jedes Follow und dafür, dass ihr bei Spotify diese kleine Glocke aktiviert. Dann wisst ihr auch immer, wann es eine neue Episode von uns gibt. Das alles ist wirklich sehr wichtig dafür, dass dieser Podcast weiter bestehen kann. Und deshalb werde ich auch nicht müde, dafür zu werben. Liebe Grüße an dieser Stelle an die eine Person, die nun wieder sauer ist, weil es so viel Vorgeplänkel gibt. Ich habe auch hier einen kleinen Tipp. Es gibt tatsächlich die Möglichkeit vorzuspulen, auch bei Podcasts. Und das könnt ihr total gerne machen. Auch wenn wir zu schnell sprechen, könnt ihr uns langsamer stellen oder auch gerne schneller, wenn wir zu langsam sind. Das kann man alles machen. Jetzt aber endlich zum Fall. Der spielt, wie schon anfangs gesagt, in Morsbach im oberbergischen Kreis. Das ist eine 10.000-Einwohner-Gemeinde direkt an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Das ist quasi der Übergangsbereich zu Siegerland und Westerwald und sehr ländlich geprägt. Hier lebt Emanuel, der in Wirklichkeit anders heißt. Emanuel ist zu dem Zeitpunkt, über den wir hier sprechen, 54 Jahre alt.
Er wurde im Jahr 1967 in Lomé, der Hauptstadt von Togo, geboren. Dort wächst er als fünftes Kind einer Familie mit insgesamt zehn Kindern auf. Die Mutter ist Verkäuferin, der Vater leitet eine staatliche Apotheke, die den Import von Medikamenten nach Togo organisiert. Emanuel besucht die Grundschule und danach eine der Deutschen Realschule vergleichbare weiterführende Schule. Er macht seinen Abschluss, danach eine Ausbildung zum Buchhalter und arbeitet zunächst in einer Bäckerei, die seinem Vater gehört.
Er überwirft sich dann allerdings mit dem Vater und verdient etwa ein Jahr lang im Unternehmen eines Cousins sein Geld. 1994, da ist er also 26 oder 27 Jahre alt, kommt er als Asylbewerber nach Deutschland. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit der Arbeitserlaubnis arbeitet er unter anderem als Lagerist, Kraftfahrer und Staplerfahrer.
1996 heiratet Emanuel seine erste Frau, mit der er zwei Söhne bekommt. Die werden 1997 und 2002 geboren. 2003 lässt das Paar sich dann scheiden. Zu beiden Söhnen hat Emanuel weiterhin und durchgehend Kontakt. 2009 lernt er seine neue Partnerin kennen, 2010 wird die gemeinsame Tochter geboren. Außerdem kümmern sich die beiden um fünf Pflegekinder. Alle zusammen leben in einem Einfamilienhaus in Moorsbach. Und jetzt zu einem Punkt, der sich eigentlich von selbst verstehen sollte, aber da wir eben schon beim Thema waren, sage ich es jetzt trotzdem nochmal ganz deutlich. Die Herkunft und auch die Migrationsgeschichte dieses Mannes spielen für die Tat keine Rolle. Weder ist die Herkunft hier eine Erklärung, noch sollte sie eine Entschuldigung sein. Das bedeutet aber nicht, dass Herkunft nie eine Rolle bei Taten spielt. Und wenn sie es tut, dann ist es wichtig und richtig, das auch genau so zu benennen. Denn natürlich gibt es Gesellschaften, die noch weitaus deutlicher und offensichtlicher patriarchal geprägt sind, als etwa die Gesellschaft hier in Deutschland. Und natürlich gibt es unter anderem dadurch Prägungen und Sozialisierung, die bestimmte Verhaltensweisen und Taten begünstigen können.
Das ist in diesem Fall hier aber nach allem, was wir wissen, nicht der Fall. Und ganz grundsätzlich ist es so, dass häusliche Gewalt nicht durch Nationalität besteht. Ich komme mir schon albern dabei vor, das zu sagen, weil es so auf der Hand liegt, aber ich sage es trotzdem. Häusliche Gewalt entsteht durch Machtverhältnisse und Geschlechterrollen. Ich werde darauf am Ende dieser Episode nochmal näher eingehen, ganz klar schon mal an dieser Stelle. Partnerschaftsgewalt ist ein Produkt des Patriarchats und nicht der Herkunft. Sie entsteht dort, wo Männer das Gefühl haben, Anspruch erheben zu dürfen, auf Nähe, auf Kontrolle, auf Entscheidungen. Und sie eskaliert häufig dann, wenn eine Frau sich diesem Anspruch entzieht. Und so passiert es auch in diesem Fall.
Emanuel und seine Partnerin, wir nennen sie hier Karin, führen zwölf Jahre lang eine Beziehung, leben zusammen und kümmern sich zusammen um die gemeinsame Tochter und die fünf Pflegekinder. Nach allem, was wir wissen, gibt es in dieser Beziehung keine Gewalt. Seit etwa Anfang 2020 verschlechtert sich die Beziehung aber. Die beiden streiten immer öfter. Man kann nur spekulieren, ob da eventuell die Corona-Pandemie eine Rolle gespielt haben könnte, bekannt ist dazu aber nichts. Klar ist, im Dezember 2020 trennt sich Karin von Emanuel. Er bleibt jedoch zunächst in dem Haus in Morsbach wohnen. Das Zusammenleben gestaltet sich schwierig, weil Emanuel die Trennung nicht akzeptiert und versteht. Er will die Beziehung fortsetzen und zeigt sich von jetzt an regelmäßig eifersüchtig. Am 28. März 2021 kommt es zu einem heftigen Streit, als Emanuel Karin der Untreue bezichtigt. Wohlgemerkt, die beiden sind zu diesem Zeitpunkt schon getrennt.
Als die damals 17 Jahre alte Pflegetochter in den Streit ein und Partei für Karin ergreift, gibt Emanuel ihr eine heftige Ohrfeige, sodass ein roter Abdruck in ihrem Gesicht zurückbleibt. Später entschuldigt er sich dafür. Die Polizei, die gerufen wird, verweist ihn jetzt des Hauses. Und auch beruflich läuft es in dieser Zeit nicht gut für Emanuel. Im April 2021 wird er arbeitslos. Er reist nun in sein Heimatland Togo, um dort Verwandte zu besuchen und wohnt einige Monate dort. Im Oktober 2021 kehrt er zurück. Seine Ex-Partnerin Karin mietet für ihn eine Wohnung in einem nahegelegenen Ort an, damit er sich weiter mit um die gemeinsame Tochter kümmern kann. Bei ihr im Haus soll er aber nicht mehr wohnen.
Am 5. November 2021 kommt es in dieser neuen Wohnung von Emanuel zu einem weiteren schwerwiegenden Zwischenfall. Emanuel und Karin streiten wieder heftig miteinander und ergreift sie nun körperlich an, so sagen es die Akten. Er umklammert ihren Hals und drückt so stark zu, dass sie kurzfristig das Bewusstsein verliert und Prellungen am Unterkiefer davonträgt. Er selbst erleidet eine handgroße Verbrühung auf dem Rücken durch heißes Wasser aus einem Wasserkocher. Wie genau es dazu kommt, kann auch im späteren Gerichtsprozess nicht abschließend geklärt werden. Wir gehen darauf aber später nochmal ein.
Danach reduziert Karin den Kontakt zu Emanuel drastisch. Sie sprechen nur noch am Telefon miteinander und nur über Dinge, die die gemeinsame Tochter betreffen. Emanuel wünscht sich, dass sie Weihnachten als Familie miteinander verbringen, doch Karin lehnt ab. Auch, weil sie zu diesem Zeitpunkt einen neuen Partner hat. Emanuel verbringt die Weihnachtstage also allein in der neuen Wohnung Er fühlt sich einsam und psychisch instabil Er empfindet sein Leben als vollkommen trostlos, so beschreibt er das später selbst Er trinkt jetzt täglich Alkohol, vor allem Rotwein.
So auch an diesem Montag, dem 27. Dezember 2021. Und zwar hat er nach eigenen Angaben an diesem Tag bis zum Nachmittag ganze drei Flaschen Rotwein alleine geleert. Den ganzen Vormittag über streitet er sich per Telefon mit seiner Ex. Also die rufen sich ständig gegenseitig an, dann geht er mal nicht dran, dann geht sie mal nicht dran, dann ruft er mal zurück, dann ruft sie mal zurück. Das geht ständig hin und her. Und das Thema, über das sie streiten, ist das Auto, ihr Auto. Sie will nämlich, dass er ihr endlich dieses Auto, das sie ihm geliehen hat, zurückbringt. Das war auch schon verabredet, um 9 Uhr hätte er mit dem Peugeot bei ihr sein sollen, doch er ist nicht aufgetaucht. Inzwischen ist es später Nachmittag. Emanuel hat Lammkoteletts vorbereitet und dabei weiter Rotwein getrunken. Er schiebt sein Essen in den Ofen und verlässt seine Wohnung, um eine Zigarette zu rauchen. Er bemerkt zu spät, dass er den Wohnungschlüssel nicht dabei und sich somit ausgesperrt hat. Er hat allerdings den Autoschlüssel der Ex-Freundin in der Tasche und jetzt beschließt er doch zu ihr zu fahren und ihr den Wagen zu bringen, denn bei Karin liegt ein Zweitschlüssel für seine Wohnung. Sie soll ihn dann, so sein Plan, wieder nach Hause fahren.
Die Fahrt zu Karin dauert ungefähr eine Viertelstunde. Als er dort ankommt, ist es kurz nach 17 Uhr. Neben seiner Ex-Freundin ist die 17-jährige Pflegetochter zu Hause außerdem die drei jüngsten Pflegekinder, vier, fünf und sechs Jahre alt, die gerade im Wohnzimmer fernsehen. Karin nimmt ihn an der Haustür in Empfang und begleitet ihn zurück zum Auto. Nach Hause fahren will sie ihn allerdings nicht, sondern nur bis zum Busbahnhof. Sofort, als sie sich ans Steuer setzt, nimmt sie den Benzingeruch im Auto wahr. Sie schaut sich um und entdeckt hinter dem Beifahrersitz im Fußraum einen kleinen, milchigen Kanister von etwa 3 bis 5 Liter Fassungsvermögen sowie zwei faustgroße Steine.
Sofort muss sie an den Zwischenfall vom 5. November denken und Angst steigt in ihr auf. Sie steigt aus, geht um das Auto herum, holt den Kanister und die Steine aus dem Wagen und will beides ins Haus bringen. Damit fahre ich mit dir nirgendwo hin, sagt sie bestimmt, legt die Steine vor der Haustür ab und klingelt. Noch bevor ihre Pflegetochter die Tür öffnen kann, hat Emanuel ihr den Kanister aus der Hand gerissen. Er ist wütend, weil sie nicht nachgibt und die ganze Enttäuschung über das Ende der Beziehung, für das er allein sie verantwortlich macht, kocht in ihm hoch. Er denkt daran, wie sie Weihnachten mit ihrem Neuen gefeiert hat. Er öffnet den Kanister und schüttet das Benzin mit schwungvollen Bewegungen von hinten auf Karin. Er will sie jetzt anzünden und dadurch töten.
Karin ruft der Pflegetochter, die die Haustür in diesem Moment auf das Klingeln hin geöffnet hat, zu, dass sie die Tür schnell wieder schließen und die Polizei rufen soll. Das Mädchen schließt die Tür und Karin rennt los in Richtung Straße. Sie spürt, was ihr Ex vorhat und will ihre Pflegekinder schützen und sich so weit wie möglich vom Haus entfernen. Der Angeklagte aber packt sie mit einer Hand und schüttet ihr mit der anderen das Benzin aus dem Kanister über die Haare. Er schreit, du schläfst mit anderen Männern, ich bringe dich um und du wirst brennen. Ihr Haar und ihr Kleid sind jetzt schon getränkt vom Benzin, als er sie kurz loslässt und versucht, ein Feuerzeug zu entzünden, um die Frau, mit der er zwölf Jahre verbracht hat, anzuzünden. Sie nutzt diese Gelegenheit, rennt los über die Straße in Richtung des Nachbarhauses. Sie schreit. Er greift nach ihr, will sie festhalten, bekommt jedoch nur ihr Kleid zu fassen. Sie zieht es sich kurzerhand samt BH über den Kopf, streift es ab und entkommt ihm so.
Sie kommt am überdachten Eingang des Nachbarhauses an, klingelt, nur mit ihrem Slip bekleidet. Er ist direkt hinter ihr. Der Nachbar öffnet, sieht zunächst die nackte, schreiende Frau und dann, dass ihr Haar klitschnass ist. Dann riecht er das Benzin und er sieht Emanuel, in der einen Hand den Benzinkanister, in der anderen das Kleid seiner Ex. Der will mich umbringen, der will mich verbrennen, schreit Karin. Der Nachbar brüllt Emanuel an, er solle verschwinden und lässt Karin eintreten. Seine Frau gibt ihr einen Bademantel und geht mit ihrem Mann vor die Haustür. Emanuel steht immer noch einige Meter entfernt auf der Straße und schreit jetzt, ich war zwölf Jahre für sie da. Dann führt er den Kanister zum Mund, deutet an, das Benzin trinken zu wollen, setzt ihn aber wieder ab. Er rennt den Kanister immer noch in der Hand zurück zum Haus seiner Ex-Freundin. Um 17.14 Uhr wählt Karin vom Haus der Nachbarn aus den Notruf.
Emanuel erkennt, dass er Karin nicht mehr körperlich schaden kann. Sein Rachedurst ist aber nicht gestillt. Er geht zunächst zur Haustür, die verschlossen ist, und von da aus rechts am Haus vorbei in den Garten in Hanglage. Der Hauswand in Richtung Garten folgend befinden sich fünf Stufen unmittelbar unterhalb des kreisrunden Wohnzimmerfensters. Neben diesen Stufen steht ein mit grauen Steinen befüllter Drahtzaun, der ein Plateau des abschüssigen Gartens abschließt. Emanuel beschließt, wenn er Karin schon nicht töten kann, dann will er ihr zumindest den Platz der Familie rund um den Weihnachtsbaum nehmen. Den Ort, an dem er in diesem Jahr nicht sein durfte, an dem die anderen ohne ihn gefeiert haben.
Er nimmt einen faustgroßen Stein aus dem Gabionenzaun. Von der kleinen Treppe aus wirft er den Stein durch das runde Fenster, das dadurch zu Bruch geht. Der Stein landet unmittelbar neben der Sitzecke, in der die Pflegekinder sitzen. Sie werden durch den Knall der zerberstenden Scheibe aufgeschreckt und laufen zu der 17-jährigen Pflegetochter, die auf der Couch sitzt und mit der gemeinsamen Tochter von Karin und Emanuel telefoniert, um ihr von den Ereignissen zu berichten. Emanuel ruft ihr durch das Fenster zu, sie solle die Kleinen hochbringen. Anschließend schlägt er weiter die Scheibe des Fensters ein, um das Loch zu vergrößern. Die 17-Jährige beendet das Telefonat, verlässt mit ihren jüngeren Pflegegeschwistern den Wohnbereich im Erdgeschoss und geht mit den Kindern ins Dachgeschoss in eines der Kinderzimmer. Aus Angst davor, dass Emanuel ihnen hinterherkommen könnte, schließt sie die Wohnungstür zum Hausflur im Dachgeschoss hinter sich ab und schaltet das Licht aus.
Emanuel schüttet jetzt das restliche Benzin aus dem Kanister durch das kaputte Fenster ins Wohnzimmer und wirft den Kanister hinterher. Das benzingetränkte Kleid von Karin steckt er durch das zerbrochene Fenster und legt es auf die Fensterbank. Er entfacht ein Streichholz und zündet damit das Kleid an. Das Benzin beginnt zu brennen und schnell fängt der Weihnachtsbaum Feuer. Die Flammen erfassen das daneben stehende Holzregal, den auf dem Boden liegenden Flukati und einen Sitzsack. Der Holzrahmen des Fensters und der Holzdielenboden unterhalb des Fensters brennen.
Um 17.26 Uhr trifft die Feuerwehr ein und bringt die Kinder durch den nur leicht verrauchten Hausflur in Sicherheit. Minuten später kommt auch die Polizei an. Um 17.30 Uhr wird Emanuel festgenommen.
In den folgenden fünf Monaten können Karin und die fünf Kinder das Haus nicht nutzen, weil alle Räume im Erdgeschoss durch Rußbeaufschlagung geschädigt worden sind. Das bedeutet, dass Rußpartikel sich auf den Wänden, Decken und Gegenständen abgelagert und diese verschmutzt haben. Diese Partikel müssen professionell entfernt werden, weil der Ruß aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung gesundheitsschädlich sein kann. Doch für Karin und ihre Familie ist die Zeit nach der Tat nicht nur deshalb schwer. Zwar sind sie und die Kinder körperlich unverletzt geblieben, doch das Geschehene zu verarbeiten ist schwer. Sie nimmt kurzfristig psychologische Hilfe in Anspruch. Zum Zeitpunkt des Prozesses sagt Karin selbst, dass sie keine weitere psychotherapeutische Hilfe benötigt.
Ab Ende Juli 2022 muss ich ihr Ex Emanuel vor dem Landgericht Bonn verantworten. In sich zusammengesunken sitzt der hochgewachsene, hagere Mann auf der Anklagebank. Das Gesicht verborgen unter einer schwarzen Baseballkappe und einer Kapuze verschanzt er sich zusätzlich hinter einem Aktenordner. Im Februar hat ihn ein psychiatrischer Sachverständiger begutachtet. Ihm hat er abenteuerliche Geschichten erzählt. Das Benzin im Auto habe er gebraucht, um das Fell eines Schafes abzubrennen, damit dieses besser schmecke. Und die Steine habe er zum Schärfen eines Messers gebraucht. Wenig überraschend, dass das Gericht diese Angaben für nicht belastbar hält. Ob Emanuel sich mit dieser Erzählung selbst als unzurechnungsfähig darstellen will, bleibt unklar. Klar ist, er ist und war zurechnungsfähig, als er versucht hat, seine Ex-Partnerin anzuzünden und zu töten. Aber dazu gleich mehr.
Lange schweigt der Angeklagte, doch am fünften Verhandlungstag gibt er über seinen Verteidiger eine Erklärung ab. Zu dem Gewaltvorfall knapp zwei Monate vor der Tat sagt er, dass Karin und er erneut in Streit geraten seien, nachdem er ihr Handy ausspioniert und Nachrichten mit anderen Männern entdeckt hatte. Nochmal eine Anmerkung von mir, die beiden waren zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr lang getrennt. Emanuel behauptet, Karin sei in diesem Streit handgreiflich geworden, habe nach ihm getreten und ihm dann heißes Wasser aus dem Wasserkocher über den Rücken geschüttet. Er habe die Anzeige gegen sie zurückgenommen und behauptet, er habe sich selbst verletzt, weil sie ihm gedroht habe, ihm den Kontakt zur gemeinsamen Tochter und den anderen Kindern zu verwehren und den Mietvertrag für seine Wohnung zu kündigen. Ihm sei es während der Weihnachtsfeiertage aufgrund der Trennung sehr schlecht gegangen. Er habe sich umbringen wollen. Er habe am ersten Weihnachtsfeiertag den ganzen Tag gegrübelt, drei Flaschen Wein getrunken und geplant, einen Abhang hinunterzufahren, um das Auto zur Explosion zu bringen. Da das von der Nebenklägerin geliehene Auto mit Diesel betrieben wurde und dieser nicht gut brenne, habe er Benzin gekauft und in einem Kunststoffbehälter im Auto deponiert. Und da der Deckel nicht richtig schloss, sei Benzin im Fußraum ausgelaufen. Der Benzingeruch habe ihn dann schließlich von seinem Vorhaben abgebracht.
Am Tattag habe er sich mit Karin über die Rückgabe des Autos gestritten. Er sei wütend geworden, als er schließlich doch zu Karin gefahren war und die abgelehnt hatte, ihn nach Hause zu fahren. Als sie mit dem Benzinkanister auf das Haus zugegangen sei, sei er ihr nachgelaufen, um den Kanister zurückzubekommen. Durch ein Gerangel sei Benzin auf beide geschwappt. Er habe daraufhin schleudernde Bewegungen mit dem Kanister gemacht, um sie mit Benzin zu treffen und zu beschütten. Er habe die Beherrschung verloren, weil er sich gekränkt fühlte, dass sie ihn nach all den Jahren nicht die paar Minuten nach Hause fahren wollte. Er habe Karin nicht umbringen, sondern lediglich in Angst und Schrecken versetzen und demütigen wollen. Er bestritt, ein Feuerzeug betätigt zu haben. Als sie weggelaufen sei, sei er ums Haus gegangen und habe die Kinder und den Weihnachtsbaum im Wohnzimmer gesehen. Den Ort, an dem er sich sonst zu dieser Jahreszeit aufgehalten hatte. Wütend beschloss er, auch Karin diesen Ort zu nehmen. Er habe die Kinder nach oben geschickt, um sie nicht zu gefährden. Und er habe nur ein begrenztes Feuer im Wohnzimmer legen wollen.
Die Kammer des Landgerichts Bonn wertet diese Einlassung des Angeklagten nur als Teileinlassung, weil Emanuel nicht bereit ist, Nachfragen zu beantworten. In vielen zentralen Punkten bewertet das Gericht die Einlassung als nicht glaubhaft oder als erheblichen Bedenken unterliegend. Vielen Dank.
Vor allem der Darstellung, er habe Karin nicht umbringen wollen, widerspricht die Kammer entschieden. Sie ist sich sicher, Emanuel wollte seine Ex-Freundin töten. Dies stützt sie insbesondere auf die Schreie des Angeklagten während der Tat. Du schläfst mit anderen Männern, ich bringe dich um und du wirst brennen. Auch, dass er zu keinem Zeitpunkt ein Feuerzeug betätigt haben will, betrachtet das Gericht als widerlegt. Karin hatte das Klicken eines Feuerzeugs gehört. Emanuel hatte bei seiner Festnahme zwei Feuerzeuge und außerdem Streichhölzer dabei. Auch der Behauptung, dass er das Benzin im Auto deponiert haben will, weil er ursprünglich an Weihnachten Suizid begehen wollte, begegnet das Gericht mit erheblichen Bedenken. Diese Erklärung lasse unklar, welchem Zweck die zwei faustgroßen Steine dienten, die sich ebenfalls im Fußraum hinter dem Fahrersitz befanden. Auch diese absurden Angaben, die Emanuel dem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber gemacht hatte, also dass er mit dem Benzin das Fell eines Schafes abbrennen und mit den Steinen Messer schärfen wollte, widersprechen dieser Einlassung. Der Angeklagte erklärt auch nicht, warum er dem Sachverständigen gegenüber seine angeblichen Suizidpläne verschwieg.
Demgegenüber glaubt die Kammer Emanuel, dass er nach Morsbach gefahren ist, weil er sich ausgeschlossen hatte und den Zweitschlüssel brauchte. Und falls sich jemand bis hierhin gefragt hat, was mit diesen Lammkoteletts in Emanuels Ofen passiert ist, ja, die gab es wirklich, wobei sie als seine Wohnung am Tattag durchsucht wird, bis zur Unkenntlichkeit verbrannt sind und die Wohnung ist komplett verraucht. Das ist also eine glaubhafte Erklärung bis hierhin. Emanuel hat außerdem eingeräumt, dass er wütend war und dass er das Benzin über Karin geschüttet hat. Auch, dass er die Kinder nach oben schicken ließ, um sie zu schützen, erscheint dem Gericht plausibel.
Für das Gericht ist besonders wichtig zu klären, was passiert wäre, wenn das Benzin, das Emanuel auf Karin schüttete, sich entzündet hätte. Dazu nimmt eine rechtsmedizinische Sachverständige ausführlich Stellung. Und ihre Einschätzung ist eindeutig. Und die Kammer schließt sich hier vollständig an. Sie erklärt, wenn eine Person so stark mit Benzin übergossen wird wie Karin an diesem Nachmittag, dann führt das Entzünden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod. Zum einen wegen der extremen Flammentemperaturen. Benzin brennt mit deutlich über 1000 Grad und diese Hitze kann innerhalb kürzester Zeit zu einem Hitzeschock und zu einem Versagen des Herzkreislaufsystems führen. Und zum anderen wegen der großen Fläche, die betroffen gewesen wäre. Die Sachverständige rechnet das anhand der sogenannten Neuner-Regel vor, einer Methode, mit der man die verbrannte Körperoberfläche einschätzt. Bei der Menge an Benzin, die der Angeklagte über sie gegossnaht, wäre mindestens ein Drittel ihrer gesamten Körperoberfläche schwer geschädigt worden. Kopf, Rücken, Brust und die Oberarme. Für eine 44-jährige Frau wie Karin bedeutet das eine Sterbewahrscheinlichkeit von mindestens 40%. Ab einer verbrannten Fläche von ungefähr 40% des Körpers steigt die Kurve ohnehin sehr steil an. Ab knapp 60% liegt die Wahrscheinlichkeit zu sterben bei praktisch 100%.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den die Sachverständige sehr deutlich gemacht hat. Eine solche Entzündung verursacht sogenannte Vernichtungsschmerzen. Schmerzen, die zu den stärksten gehören, die ein Mensch überhaupt erleben kann. Das ist für das Gericht ein wesentlicher Aspekt bei der Frage, ob das Mordmerkmal der Grausamkeit erfüllt ist. Zusammengefasst, wenn sich das Benzin entzündet hätte, wäre Karin mit hoher Wahrscheinlichkeit gestorben. Und zwar unter extremen Qualen.
Wie steht es nun um die Zurechnungsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit dieses Täters? Das ist sehr eindeutig. Die Kammer gelang zu der Überzeugung, dass die zum Zeitpunkt der Tat weder aufgehoben noch erheblich vermindert war und dass der Täter zu jeder Zeit einsichtsfähig war. Das heißt, ihm war klar, dass das, was er tut, Unrecht ist. Weder leidet Immanuel nach Dafürhalten des Gerichts an einer krankhaften seelischen Störung noch an einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, einer Intelligenzminderung oder anderen schweren seelischen Störungen, die ihn unfähig gemacht hätten, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Obwohl der Angeklagte zur Tatzeit berauscht war, er hatte eine maximale Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille, ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte für Ausfallerscheinungen, die eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nahelegen würden. Man muss natürlich auch bedenken, er hat zu diesem Zeitpunkt schon eine längere Zeit täglich getrunken.
Zwar leidet Emanuel unter einer mittelschweren depressiven Störung, diese Erkrankung ist aber nach Auffassung des Gerichts nicht stark genug ausgeprägt, geprägt, um das Eingangsmerkmal einer krankhaften seelischen Störung zu erfüllen. Zudem sieht das Gericht keinen Zusammenhang zwischen der Depression und den verfahrensgegenständlichen Taten. Stattdessen basieren diese Taten, so das Gericht, auf einer, Zitat, normalpsychologisch erklärbaren Eifersuchtsmotivation. So, was heißt das jetzt? Wenn das Gericht in diesem Fall von einer normalpsychologisch erklärbaren Eifersuchtsmotivation spricht, dann meint das etwas sehr Konkretes und gleichzeitig etwas, das leicht missverstanden werden kann. Es bedeutet nicht, dass die Tat verständlich wäre oder dass Eifersucht irgendeine Form von Erklärung oder Rechtfertigung bietet. Es heißt auch nicht, dass die Emotionen des Täters normal seien. Es beschreibt ausschließlich, dass der Auslöser der Tat keine psychische Erkrankung war, sondern Gefühle, die grundsätzlich im menschlichen Spektrum liegen. Kränkung, Verlustangst, Kontrollverlust. Die Kammer sagt damit, dieser Mann wusste, was er tat. Er war schuldfähig, er handelte nicht im Wahn, nicht unter einer Psychose, nicht im Affekt und nicht aufgrund einer krankhaften Störung. Er handelte mit vollem Bewusstsein, aus einer Mischung aus Kränkung und Besitzdenken.
Eifersucht, das ist auch ganz wichtig, steht in solchen Fällen nicht für irgendeinen romantischen Impuls, sondern für ein ganz bestimmtes Muster. Für den Anspruch, über eine Partnerin bestimmen zu dürfen. Für das Gefühl, ein Recht auf sie zu haben und für die Vorstellung, dass ihr Verhalten eine Kränkung der eigenen Männlichkeit darstellt. Und für die Wut, die entsteht, wenn diese Kontrolle verloren geht. Das ist der Kern dessen, was das Gericht hier als normalpsychologisch bezeichnet. Ein sozial erlerntes Muster, kein krankhaftes. Der Täter handelte aus Motiven, die psychologisch ohne psychische Krankheit erklärbar sind.
Und dass Gewalt in solchen Situationen leider häufig eskaliert, das ist sogar empirisch sehr gut belegt. Die große neue Studie Femizide in Deutschland, die 2024 vom Bundesministerium für Familie gemeinsam mit der Kriminologischen Zentralstelle veröffentlicht wurde, kommt genau zu diesem Schluss. Sie zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der tödlichen Partnerschaftsgewalt aus patriarchalen Kontrollvorstellungen entsteht. Aus Besitzdenken, aus Eifersucht, aus dem Versuch, eine Trennung zu verhindern oder um zu bestrafen. Und diese Studie macht eines sehr deutlich, worauf ich zu Beginn schon kurz eingegangen bin. Es ist nicht die Herkunft eines Täters, die das Risiko erhöht, es ist die Haltung gegenüber Frauen. Über alle Gruppen hinweg, über alle sozialen Lagen hinweg tauchen die gleichen Muster auf. Kontrolle, Abwertung, Verlustangst, Gewalt als vermeintliche Konfliktlösung.
Das bedeutet aber nicht, dass nicht eine Migrationsgeschichte in solchen Fällen auch eine Rolle spielen kann. Auch das wird durch die Studie deutlich. Jetzt mal ganz offen gesprochen, wir haben, wie ihr sicher wisst, schon einige Episoden zu Femiziden oder versuchten Femiziden aufgenommen. Und das liegt daran, dass solche Taten leider keine Ausnahme bei Gewaltstraftaten und Tötungsdelikten darstellen. So traurig es ist, für so wichtig halten wir es, darauf immer wieder hinzuweisen und immer wieder die Muster hinter diesen Taten offenzulegen.
Zurück zum Gericht. Normalpsychologisch erklärbar bedeutet also, der Täter handelt nicht aus einem krankhaften Zustand heraus, sondern aus Emotionen, die in einem patriarchalen Muster wurzeln. Ein Muster, das wir in der Forschung zu Femiziden immer wieder sehen. Das Urteil in diesem Fall spricht die vierte große Strafkammer des Landgerichts Bonn am 16. August 2022. Das Gericht kommt zu einem klaren Ergebnis. Der Angeklagte ist schuldig. Wegen versuchten Mordes und wegen schwerer Brandstiftung. Für den Angriff auf Karin, also den Versuch, sie mit Benzin anzuzünden, setzt die Kammer eine Strafe von sieben Jahren fest. Für den zweiten Tatkomplex, den Brand im Wohnzimmer, werden weitere drei Jahre und neun Monate verhängt. Daraus ergibt sich eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten für Emanuel.
Juristisch ordnet das Gericht den ersten Tatkomplex als versuchten Mord ein, den zweiten als schwere Brandstiftung und beide Taten stehen in Tateinheit, sie sind also rechtlich miteinander verknüpft. Mit dem Urteil bewertet das Landgericht die beiden Taten getrennt, fasst sie anschließend aber zu einer gemeinsamen Strafe zusammen. Und abschließend möchte ich sagen, dass ich mir wirklich sehr wünschen würde, dass wir in dieser Hinsicht arbeitslos werden. Dass es keine Femizide mehr gäbe, über die wir berichten müssten. Ich befürchte, dieser Wunsch wird leider sobald nicht in Erfüllung gehen. Und solange das so ist, halte ich es für wichtig, dass wir über Femizide sprechen und darüber, woraus sie entstehen. Ich danke euch fürs Zuhören, ich freue mich auf euer Feedback zu dieser Episode und ich sage, macht's gut, bis zum nächsten Mal.
Akte Rheinland ist eine Produktion der Generalanzeiger Bonn GmbH. Redaktion und Moderation Anna-Maria Bekes, Produktionsleitung Andreas Deick, Mitarbeit Sabrina Bauer, Simeon Gerlinger und andere.