Bro Lützing, Januar 2002. Seit einer Woche wird sie vermisst. Da meldet sich ihr Mitbewohner bei der Staatsanwaltschaft. Er habe die Überreste der jungen Frau in der gemeinsamen Wohnung entdeckt und aus Angst, verdächtig zu werden, verschwinden lassen. Mit ihrem Tod habe er aber nichts zu tun. Was die Polizei in der Wohnung und in einem Steinbruch findet, lässt selbst hartgesottenen Ermittlern das Blut in den Adern gefrieren. Bald steht ein ungeheuerlicher Vorwurf im Raum. Kannibalismus.

Hallo zusammen, willkommen zu einer neuen Episode von Akte Rheinland. Hier sprechen wir an jedem zweiten Donnerstag über Verbrechen und Kriminalfälle aus dem Rheinland. Insbesondere aus Bonn und Umgebung. Denn wir sind ein Podcast des Generalanzeiger Bonn. Mein Name ist Anna-Maria Bekes und ich habe an dieser Stelle wie immer den für uns ganz wichtigen Hinweis. Abonniert unseren Podcast, bewertet ihn bitte mit fünf Sternen und aktiviert bei Spotify bitte unbedingt diese kleine Glocke. Dann bleibt ihr immer auf dem Laufenden, wenn eine neue Episode erscheint. Was unseren heutigen Fall betrifft, möchte ich für diesen unbedingt eine Inhaltswarnung aussprechen, denn es wird hier heute um Schilderungen gehen, die teilweise sehr explizit sind und die wir in diesem Fall leider auch nicht vermeiden können. Wir lassen ja oft einiges an Details weg. Hier geht es aber um einen mutmaßlichen Fall von Kannibalismus. Und um erklären zu können, wie es zu diesem Verdacht kommt, ist es leider unerlässlich, diese Details zu nennen. Ich sage im Laufe der Episode nochmal ganz kurz Bescheid, bevor es zu diesen expliziten Schilderungen kommt. Wenn ihr mit dem Thema aber grundsätzlich Probleme habt, dann lasst diese Folge vielleicht lieber aus.

Es läuft heute ein kleines bisschen anders als sonst, denn diese Episode besteht zum größten Teil aus einem Interview mit einem unserer früheren Reporter Christoph Lüttgen. Mit ihm habe ich ausführlich über den Fall gesprochen. An dieser Stelle nochmals vielen lieben Dank. Es war wirklich faszinierend, wie genau er sich noch erinnert hat, denn der Fall liegt jetzt bereits mehr als 20 Jahre zurück. Wir starten also ins Interview und ich melde mich dann nur ab und zu mal zwischendurch aus dem Off.

Bei mir ist heute Christoph Lüttgen, der früher bei uns beim Generalanzeiger Gerichtsreporter war und zwar am Landgericht Koblenz Prozesse besucht hat und heute Pressesprecher der Stadt Bornheim ist. Herzlich willkommen, schön, dass Sie da sind. Ja, vielen Dank für die Einladung, danke. Und endlich mal wieder beim GA nach ein paar Jahren. Ich habe gedacht, ich kenne hier niemanden mehr, aber das war ganz anders. Also ich musste doch öfter mal anhalten. Das stimmt, ja, so ziemlich jeden. Das war sehr schön. Sie haben damals den Fall, den wir heute besprechen, verfolgt, beziehungsweise den Gerichtsprozess, den es dann gab. Wie haben Sie denn damals von dem Fall erfahren? Wenn ich das eben richtig verstanden habe im Vorgespräch, haben Sie über diese Vermisstensuche ja noch nicht so viel erfahren, ne? Genau, also ich kann mich erinnern, dass das damals in der Redaktion eigentlich kein Thema war. In Vorbereitung auf diese Sendung hier habe ich in meinem eigenen Archiv nach den Artikeln gesucht. Und der erste, den ich gefunden habe, das war tatsächlich als Thorsten B., von dem sprechen wir ja gleich dann in der Folge, verhaftet wurde. Und das war eine Woche, nachdem Susanne L. Als vermisst gemeldet worden war. Zu dem Zeitpunkt war mir der Vermisstenfall an sich gar nicht bewusst. Und wie gesagt, ich kann mich auch nicht erinnern, dass das in der Redaktion ein großes Thema war.

Kurz zum Hintergrund, Susanne L. hieß nicht wirklich so. Wir haben hier wie immer alle Namen verfremdet. Das gilt auch für Thorsten B., der in Wahrheit auch anders heißt. Susanne war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 22 Jahre alt und stammte aus Brohl-Lützing, wo sie auch wohnte und wo dieser Fall sich abgespielt hat. Deshalb ist übrigens auch die Bezeichnung Kannibale von Koblenz, die in den Medien benutzt wurde und die wir auch als Titel für diesen Podcast gewählt haben, streng genommen falsch. Brohl-Lützing ist eine Ortsgemeinde im Kreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz und gehört zur Verbandsgemeinde Bad Breisig. Wir befinden uns hier übrigens, wie auch schon bei einigen anderen hier besprochenen Fällen, in der Eifel. Hier lebte also Susanne L., die im Jahr 2002 arbeitslos war und sich aus finanziellen Gründen eine Dachgeschosswohnung mit Thorsten B. Teilte, einem ebenfalls arbeitslosen Elektriker. Susanne wird von ihrer Mutter als lebenslustig und offen beschrieben, sie hat lange schwarze Haare und ist sehr schlank.

Ihr letztes Lebenszeichen ist eine SMS, die sie um 1.23 Uhr in der Nacht auf den 10. Januar 2002 verschickt. Danach fehlt von Susanne jede Spur. Ihre Mutter verteilt Flugblätter mit Fotos, dem Namen und einer Beschreibung der jungen Frau mit dem Titel Spurlos verschwunden und der Bitte, sich an die zuständige Kripo in Mayen zu wenden. Christoph Lüttgen, unser Gerichtsreporter, erinnert sich allerdings nicht mehr an den vermissten Fall selbst. Er stößt erst bewusst auf den Fall, als im Juni 2002 Anklage erhoben wird.

Wir haben natürlich monatliche Terminlisten vom Landgericht bekommen. Und die haben wir dann durchgeguckt. Und wenn was im Kreis Ahrweller stattgefunden hat, haben wir gesagt, okay, das besetzen wir oder nicht. Und das war dann im Juni, müsste das gewesen sein, im Juni der Fall.

Und da sind wir auf diesen Prozess gestoßen. Das war ein Mordprozess, also von vornherein schon eine größere Sache. Aber was sich daraus entwickeln würde, das haben wir damals natürlich auch noch nicht geahnt. Was haben Sie dann im Nachhinein über die Susanne erfahren und über die Mutter, die ja in den ersten Tagen sehr intensiv nach ihr gesucht hat? Der Täter selber, der hat ja ausgesagt, dass er nach ungefähr drei Tagen zu der Mutter des Opfers gegangen ist, um sich über den Hund zu beschweren. Er hat der Mutter erzählt, Susanne wäre ausgegangen und seitdem auch nicht wiedergekommen und sie hätte sozusagen den Hund zurückgelassen und er würde sie jetzt bitten, den Hund an sich zu nehmen. Daraufhin ist dann die Mutter mit einer Freundin von Susanne in die Wohnung gefahren und das Auto stand vor der Tür und in der Wohnung war auch alles normal, es hat nichts gefehlt, keine Kleidung, keine Gegenstände und da hat sie sich schon gedacht, dass das hier stimmt irgendwas nicht. Und dann hat sie parallel, also danach, in den Tagen danach, versucht, sie telefonisch zu erreichen und wahrscheinlich auch parallel diese Flugblattaktion gestartet. Also Plakat, Flugblatt, Flyer, um nach ihrer Tochter zu suchen. Wie gesagt, parallel versucht sie telefonisch zu erreichen, bis dann nach zwei, drei Tagen das Telefon tot war. Ich glaube, spätestens dann war es, es kann auch ein, zwei Tage vorher gewesen sein, hat sie ihre Tochter als vermisst gemeldet. So, und in dem Moment kam dann auch Thorsten B. ins Spiel. Der hat sich dann gemeldet.

In Begleitung schon eines Anwalts, ne? Nee, da sind wir noch nicht. Es wurde erst mal die Vermisstenanzeige aufgegeben. Und daraufhin hat die Polizei die Fahndung eingeleitet.

Und natürlich haben die die Wohnung besucht, die gemeinsame Wohnung. In der Wohnung haben sie auch Thorsten B. angetroffen. Aber sie haben ihn noch nicht vernommen. Er galt ja nicht als tatverdächtig. Aber er wurde befragt, sozusagen. Als Mitbewohner. Als Mitbewohner, ganz genau. Der Kripo-Beamte hat gesagt, er hatte damals schon einen desorientierten, nervösen Eindruck gemacht und offensichtlich hat Thorsten B. Danach auch selber gemerkt, oh, die sind mir eventuell auf der Spur. Und daraufhin ist er dann mitten in Begleitung eines Anwalts und ein Freund muss wohl auch dabei gewesen sein, aber auf jeden Fall in Begleitung eines Anwalts hat er sich bei der Staatsanwaltschaft gemeldet und er möchte, hat gesagt, er möchte Aussagen zu der vermissten Susanne L. Machen. Was hat er dann erzählt? Er hat gesagt, am Abend hätte man noch zusammen verbracht, auch er mit seinen Freunden. Er hatte wohl drei Freunde auch noch zu Besuch. Man hätte wie immer eigentlich Drogen konsumiert, getrunken und einen schönen Abend verbracht. Dann hätte er kurz die Wohnung verlassen.

Wir wissen ja bereits, dass Susanne und Thorsten zusammen wohnten, um Geld zu sparen, weil beide zu diesem Zeitpunkt keine Arbeitsstelle hatten. Thorsten ist gelernter Elektriker. Er wird als grundsätzlich friedlicher Charakter mit Hang zur Lethargie beschrieben. Er nimmt regelmäßig Drogen, insbesondere kifft er, nimmt aber auch Amphetamine. Und er hat eine Vorliebe für Horrorvideos und für Bücher wie zum Beispiel Hannibal. Also das ist die Fortsetzung von Das Schweigen der Lämmer, in der es um den kannibalistischen Serienmörder Hannibal Lecter geht. Jetzt ist an der Stelle ganz wichtig zu sagen, dass man diese Bücher im Regal stehen hat, Was sicherlich auch einige von uns haben, das deutet nun wirklich noch auf gar nichts hin und erst recht nicht darauf, dass man ein kannibalistischer Serienmörder ist.

In diesem Fall ist es aber natürlich die Erwähnung wert und wurde auch von der Polizei hervorgehoben. Thorsten wird von seinen Mitmenschen als verschroben beschrieben. Er war auch eher ein Einzelgänger, auch wenn er ein paar Freunde hatte. Das lag unter anderem daran, dass er eine Augenerkrankung hatte, deretwegen er wohl in der Schule gemobbt wurde. Er soll teilweise bizarre Verhaltensauffälligkeiten gezeigt haben, unter anderem soll er Knallkörper an Fröschen angezündet und Vogelnester in Brand gesetzt haben. Wir gehen auf das Verhältnis von Thorsten und Susanne zueinander gleich noch genauer ein, aber an dieser Stelle ist es Zeit, nochmal eine Inhaltswarnung für die folgenden Beschreibungen zu geben. Thorsten B. Schildert nun also den Verlauf des Abends aus seiner Sicht. Christoph Lüttgen gibt hier wieder, was der damals 22-Jährige erzählte.

Und als er wiedergekommen sei, sei ihm also nichts Außergewöhnliches aufgefallen, sei ins Bett gegangen und am nächsten Tag, es muss wohl vormittags gewesen sein, ist er aufgestanden und hat also schon von Weitem sozusagen die blutverschmierten Wände im Badezimmer gesehen. Er ist dann ins Badezimmer rein und in einem 30 Zentimeter hohen Blutwassergemisch hat er dann den Schädel von Susanne und die Beckenknochen erfüllt, ertastet, wie er gesagt hat, weil es war so viel Wasser drin, dass man es eigentlich gar nicht sehen konnte. Kurz darauf dann in der Küche dann den Torso im Backofen, der, wie er sagt, auf höchste Hitze eingestellt war, gefunden. Und in Panik oder aus Angst unter Verdacht zu geraten sozusagen, hat er die Leichenteile verschwinden lassen. Und diese Leichenteile sind ja dann auch gefunden worden. Die Polizei ist dann natürlich nochmal zu ihm und hat die Wohnung nochmal durchsucht und es sind tatsächlich dann Leichenteile gefunden worden. Und er hat ja dann auch gesagt, er hätte andere, weitere Leichenteile in einen Steinbruch gebracht. Und da hat die Polizei natürlich auch gesucht und ist ebenfalls fündig geworden.

Da war er natürlich dringend tatverdächtig. Und ist dann auch festgenommen worden. Und das Ganze hat sich tatsächlich innerhalb einer Woche. Susanne L. Wurde seit dem 10. Januar vermisst und festgenommen worden, müsste er dann am 17. Januar gewesen sein. Wissen wir was über das Verhältnis von Susanne und Thorsten? Das waren ja Mitbewohner. Genau, also die waren ja beide arbeitslos. Er war arbeitsloser Elektriker, sie auch ebenfalls arbeitslos. Und aus Kostengründen hatte man sich dann an eine Wohnung geteilt. Übrigens, man war ja schon irgendwo verwandt. Sie war ja die Cousine von ihm. Ihr Stiefvater war sein Onkel. Also nicht blutsverwandt. Genau. Trotzdem irgendwo dann doch Cousine. Und haben sich die Wohnung geteilt und natürlicherweise dann auch relativ viel Zeit miteinander verbracht. Die haben sich auch sehr gut verstanden offensichtlich. Was sie offensichtlich aber auch geärgert hat, ist seine Zahlungsmoral, wenn es um den Mietanteil geht und dass er im Haushalt also im Grunde genommen nichts gemacht hat. Also sehr faulgebend. Also es war nicht nur eine Zweckgemeinschaft, die haben sich schon auch verstanden, aber sie waren nicht einig über die Verteilung der Aufgaben offensichtlich. Und wenn ich das richtig verstanden habe, er hat ja sehr viele Drogen genommen und sie aber wohl nicht, oder? Das hat er selber eingeräumt, das haben auch Zeugen ausgesagt, also im Grunde genommen regelmäßig gekifft, wie man sagt, auch getrunken, auch Amphetamine, also schon regelmäßig Drogen, so auch an dem Abend vor der Tat. Man hätte jetzt denken können, dass sie da auch involviert war, aber nein, das ist ja, die Obduktion hat erwiesen, dass sie zumindest in der jüngeren Vergangenheit keine Drogen haben.

Wir haben eben schon gehört, dass im Juni 2002 Anklage gegen Thorsten erhoben wird. Die Staatsanwaltschaft Koblenz geht in ihrer Anklageschrift von Mord aus und nimmt als Motiv Eifersucht an. Auch darauf werden wir gleich noch zu sprechen kommen. Die Anklage wirft Thorsten vor, Susanne im Schlaf erwürgt, dann ihre Leiche zerstückelt und die Leichenteile in und außerhalb der Wohnung versteckt zu haben. Thorsten, der seit seiner Verhaftung in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet den Mord weiterhin und behauptet, die Leichenteile entdeckt und aus Angst versteckt zu haben. An dieser Stelle sei einmal erwähnt, dass Thorsten in einer Vernehmung ganz zu Beginn bei der Polizei gesagt haben soll, dass er seiner Mitbewohnerin mit einem Beil den Schädel eingeschlagen habe, aus Wut über deren Verhalten. Das hat er allerdings nie wieder gesagt und den Mord von da an immer abgestritten. Am 30. Oktober 2002 schließlich beginnt dann der Prozess vor dem Landgericht Koblenz, über den ich jetzt mit Christoph Lüttgen spreche. Auch hier folgen wieder explizite Schilderungen, insbesondere wenn es um den Bericht der Gerichtsmedizin geht.

Im Juni 2002 wurde dann Anklage gegen Torsten erhoben und im Oktober begann der Prozess vor dem Landgericht Koblenz, den Sie verfolgt haben. Was kam denn da ans Licht? Was mich natürlich besonders interessiert, ist, wie die Ermittler beschrieben haben, was sie da vorgefunden haben. Wir haben jetzt von Leichenteilen gesprochen. Gab es da schon genauere Angaben zu oder kam das erst später? Also die Krippebeamten haben natürlich geäußert, was sie gefunden haben, sowohl im Steinbruch als auch in der Wohnung. Den Schädel, den Torso, die war praktisch, wenn man so will, ausgeweitet. Das haben also sämtliche Innereien gefehlt. Das Herz war allerdings unversehrt, aber alles andere war im Grunde genommen draußen, wenn man das so sagen will.

Die Geschlechtsteile waren manipuliert, die Brüste abgeschnitten, die Oberschenkel- und Rückenmuskulatur haben gefehlt.

So viel zur Auffindsituation. Die Leichenteile beschrieben, also obduziert, das hat ja natürlich der Gerichtsmediziner. Ja, Sie haben ja im Vorgespräch ja schon gesagt, das, was der Gerichtsmediziner da geschildert hat, das hat Sie sehr tief beeindruckt. Wenn man das so sagen will. Genau, also ich habe das ja viele Jahre gemacht und auch relativ viele Kapitalverbrechen begleitet sozusagen, also Mord und Totschlag. Mir ist es aber, als der Gerichtsmediziner hier in diesem Fall seinen Bericht vorgelesen hat, da ist mir also regelrecht das Blut aus dem Kopf gelaufen und ich hatte das Gefühl, also den Raum verlassen zu müssen. Habe ich am Ende natürlich nicht gemacht, ich musste ja mitkriegen, was da erzählt wird, aber die Schilderungen, die waren so grausam, das habe ich weder vorher noch nachher erlebt. Der Schädel war eingeschlagen, er hatte ihr die Haare, auf die so stolz war, geschnitten, teilweise den Schädel gehäutet, wie gesagt, die Brüste waren entfernt, Geschlechtsteil manipuliert, ausgeweidet, wie ich eben auch schon gesagt hatte. Dann natürlich, das war auch der Moment, in dem also das Thema Kannibalismus also wirklich offensichtlich war. Also an den Leichenteilen im Steinbruch hat man also tatsächlich rohen Reis gefunden und Rotwein. Also es klingt dann, als wären einzelne Körperteile sozusagen zubereitet worden, in Anführungsstrichen. Genau, also er hat ja am Anfang gesagt, dass er den Torsum im Backofen gefunden hat und der Backofen, der Ofen auf höchste Hitze eingestellt war.

Da sagt das Gericht, das kann so nicht gewesen sein. Wann soll das alles passiert sein? Minuten vorher muss die Tat stattgefunden haben und muss die Leichenteile jemand in den Backofen gelegt haben.

Das kann also so nicht gewesen sein. Also aufgrund des Zustandes, in dem sich die befunden haben? Tatsächlich ist festgestellt worden, dass die Leichenteile, man nennt das wohl trockener Hitze ausgesetzt waren, Das heißt also keinem offenen Feuer, sondern Hitze, wie man sie beispielsweise im Ofen benutzt, um Essen zu zubereiten.

Und es war also teilweise nicht nur erhitzt, sondern auch teilweise verkohlt, also auch längere Zeit dieser Hitze ausgesetzt. Wie hat denn Thorsten seine Version der Ereignisse erklärt? Was hat er dazu gesagt? Ich kann mich nicht erinnern, dass er auch nur ein Wort gesagt hat. Er hat wirklich eisern geschwiegen. Also er hat überhaupt fast teilnahmslos beide Prozesse verfolgt. Er hat vielleicht mal mit dem Kopf geschüttelt oder so, aber ansonsten wirklich keinerlei Erregung gezeigt. Geschildert oder ausgesagt hat er ja bei der Polizei, als er zunächst vernommen wurde. Und das hat der Kripo-Beamte, der die Vernehmung durchgeführt hat, dann vor Gericht protokolliert. Er hat offensichtlich nicht viel gesagt. Er hat gesagt, er hätte mit Freunden, wie ich eben gesagt habe, mit Freunden den Abend verbracht, Drogen konsumiert und dann hätte er kurz die Wohnung verlassen, wäre zurückgekommen, hätte keine Auffälligkeiten bemerkt, sei schlafen gegangen und als er am nächsten Tag aufgestanden sei, hätte er die Leichenteile gefunden, beziehungsweise erstmal ja diese blutverschmierten Wände im Badezimmer und dann eben die Leichenteile in der Badewanne und im Ofen. Und dann aus Panik in Verdachtsgeraten hat er die Leichenteile ja dann sozusagen verschwinden lassen, versteckt.

Viel mehr hat er gar nicht gesagt. Er hat noch nicht mal gesagt, dass er selbst die Leiche zerteilt hat. Selbst das hat er auch der Polizei gegenüber nicht gesagt. Was er gesagt hat, dass er ihr mit einem Hammer den Schädel eingeschlagen hätte aus Wut darüber, dass er nicht mehr hat. Sie ihn in eine solche Situation gebracht hat.

Vielmehr hat er offensichtlich nicht gesagt. Aber was meinte er damit? In welche Situation hat sie ihn gebracht? Da ging es doch dann um dieses angebliche Motiv der Eifersucht. Ich denke, er meint, bist du hier umgebracht worden, liegst hier und ich und lässt mich damit alleine sozusagen. Schon eine verschobene Theorie. In der Tat, ja. Aber natürlich, sowohl wie er die Leiche ja regelrecht noch mal misshandelt hat, wenn man so will, die spricht natürlich schon, die würde zumindest für das Eifersuchtsmotiv sprechen.

Wütend war, verärgert war. Und nach dem Motto, und das kennt man ja aus anderen Verfahren auch, die Geschichte mit den Geschlechtszahlen. So nach dem Motto, du verkehrst hier mit niemandem mehr. Das war ja das, wovon die Anklage ausging am Anfang. Dass er aus Eifersucht gehandelt hat. Hatten die beiden denn ein Verhältnis? Nein, also das hat das Verfahren tatsächlich so nicht ergeben. Es hat niemand aussagen können, dass die eine Beziehung miteinander hätten. Es hat das Verfahren auch nicht ergeben sozusagen. Also nicht bestätigt, wenn man so will. Was aber ja nicht heißt, dass die vielleicht was miteinander hatten, ohne eine Beziehung zu haben. Hier muss ich noch was einfügen. Dem Opfer Susanne wurde nach Zeugenaussagen ein sexuell freizügiges Leben mit bis zu 50 Männern und parallelen Verhältnissen nachgesagt. Was dann vielleicht ja nahelegen könnte, dass sie auch etwas mit Thorsten hatte. Zum einen kann das auch schlichtweg eine Strategie gewesen sein, sie in ein zwielichtiges Licht zu stellen. Zum anderen ist ja ganz klar, selbst wenn sie mit tausend Männern was hatte, heißt das natürlich nicht, dass sie auch mit Thorsten etwas hatte. Und schon gar nicht wäre das in irgendeiner Form eine Rechtfertigung dafür, sie umzubringen. Aber das versteht sich hoffentlich von selbst. Es gibt jedenfalls die Aussage, Susanne habe Thorsten wenige Tage vor der Tat berichtet, von einem anderen schwanger zu sein. Unter anderem dadurch kam die Annahme der Staatsanwaltschaft nach diesem Eifersuchtsmotiv zustande.

Ein Freund, und zwar einer dieser drei, auf die wir vielleicht auch noch zu sprechen kommen, der hat ausgesagt, sie hätte ihm einen Tag vorher eröffnet, dass sie von einem anderen schwanger ist. Das hat also weder er, Thorsten B., noch von jemand anders überliefert, dass sie das gesagt hätte. Dieser Freund, der hat das ins Spiel gebracht. Aber es stimmte ja gar nicht. Genau, die Objektion hat ergeben, dass sie auch nicht schwanger war. Zu welchem Schluss ist man dann gekommen, alleine was jetzt das Motiv angeht? Ich denke, man könnte vielleicht sagen, er hat aus einer Mischung, also im Rausch sozusagen erstens, also durch den Drogenkonsum und in Kombination mit einer psychischen Erkrankung, im ersten Prozess hat man das Schizophrenie genannt, dass er also aus einer Kombination aus beidem sozusagen zu dieser Tat gekommen ist. Also sprich, im Endeffekt aus niederen Beweggründen. Man hat nicht beweisen können, es hat sich nicht erwiesen sozusagen. Oder nein, bleibt dabei, nicht beweisen können, dass er sie auch umgebracht hat. Das hat das Gericht auch so gesagt. Es gibt keine Zeugenaussagen und wir waren auch nicht dabei sozusagen. Also man kann nicht beweisen, dass er sie umgebracht hat. Was feststeht, vieles spricht allerdings dafür natürlich.

Was feststeht ist, er hat sie zerteilt. Denn bei den Leichenteilen ist ein Teppichmesser gefunden. Und das hat ausschließlich seine DNA und die DNA des Opfers aufgewiesen. Das heißt, da war niemand anders dran, hat niemand anders in der Hand gehabt, sondern allein er. Und da spricht natürlich... Auf jeden Fall dafür, dass er sie auch zerteilt hat. Die Strategie der Verteidigung war es, das hat Christoph Lüttgen mir ausführlich geschildert, den Kreis der Verdächtigen zu erweitern. Unter anderem wurde in der gemeinsamen Wohnung von Susanne und Thorsten ein Kondom gefunden, das die DNA einer dritten Person, also nicht Thorsten Bees, aufwies. Dieser Spur sei man aber nicht weiter nachgegangen, weil davon ausgegangen wurde, dass diese Spur für die Tat keine Relevanz hatte. Die Verteidigung hob vor allem auf einen möglichen weiteren Verdächtigen ab, nämlich auf Susannes Stiefvater und Onkel von Thorsten B. Unter anderem sagte sie, der Stiefvater habe als Viehzüchter Kenntnisse, Zitat, wie ein Körper fachgerecht zerlegt werde, Zitat Ende, und stellte deshalb einen Antrag auf DNA-Abgleich mit Spuren Dritter. Dieser Antrag wurde aber abgelehnt.

Zudem hatte sie ein wirklich sehr schlechtes Verhältnis, sie hatte sogar Angst vor ihm. Also er soll sie vor allen Dingen unter Alkoholeinfluss geschlagen haben, er soll sie mit gezücktem Messer aus dem Haus gejagt haben, er soll ihr gedroht haben, wenn du nochmal einen Schritt in das Haus setzt oder auch den Ort nur betrittst, dann knallt's. Zeugen sollen ausgesagt haben, dass Susanne L. Wiederum geäußert hat, der Stiefvater habe sie vergewaltigt. Das sind aber Spuren, die konnte ja nicht weiter nachgegangen werden. Das hat sich also im Nachhinein nicht bestätigt. Aber es steht im Raum. Fakt ist, dass sie natürlich große Angst hatte vor ihrem Stiefvater. Die Mutter hat gesagt, wenn er zu Hause war, dann ist sie nie vorbeigekommen. Und wenn man das jetzt erstmal so hört, dann meine ich, es ist vielleicht recht angebracht, dieser Spur auch etwas konsequenter nachzugehen. Zumal das ja der Onkel von Thorsten B. war, ne? Genau, genau.

Kommen wir mal zu dem psychiatrischen Gutachten im ersten Prozess, wohlgemerkt. Wie wurde der Angeklagte hier eingeschätzt?

Ja, also jetzt kommen wir natürlich ins Fachliche sozusagen. Das möchte ich hier nicht freihändig vortragen, sondern ich kann vielleicht mal ein paar Stichworte nennen. Also aus dem Gutachten des Sachverständigen, da heißt es einerseits, er sei ruhig und freundlich gewesen und intellektuell sei er nicht beeinträchtigt gewesen. Aber er habe bizarre Verhaltensauffälligkeiten, eine verschrobene Emotionalität und zeige ungewöhnliche Denk- und Sichtweisen sowie ein ausgeprägt aggressives sadistisches Verhalten. Seine Steuerungsfähigkeit sei eingeschränkt. Der Angeklagte leide unter einer sogenannten Grenzpsychose mit einem Hang zu Gewalt. Das sind Auszüge aus dem Gutachten. Der Gutachter empfiehlt ja dann, Thorsten dauerhaft unterzubringen in einer psychiatrischen Klinik, weil von ihm eine krankheitsbedingte Gefahr ausgeht. Dem folgt das Gericht dann tatsächlich auch, es ordnet nämlich an, dass Thorsten B. In einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird und es spricht ihn frei vom Vorwurf des Mordes. Wir haben ja gerade schon gesagt, es konnte ihm nicht nachgewiesen werden, dass er Susanne getötet hat. Es war klar, dass er in den Fall verwickelt ist und dass er sie zerstückelt hat. Aber eben der Mord kann nicht nachgewiesen werden, deshalb steht da ein Freispruch. Und damit ist aber diese Geschichte nicht zu Ende. Im Gegenteil, ein Jahr später hebt nämlich der Bundesgerichtshof dieses erste Urteil wieder auf.

Die Verteidigung, und das ist wichtig, nur die Verteidigung und nicht die Staatsanwaltschaft, hat Revision eingelegt. Und der BGH sagt jetzt, das, was da im ersten Prozess passiert ist, das ist unzureichend. Und vor allem bezieht er sich da auf das psychiatrische Gutachten. Und jetzt haben wir eine ganz verzwickte Situation. Wenn nämlich jetzt Thorsten für gesund erklärt wird, dann kommt er auf freien Fuß.

Das hat etwas mit dem sogenannten Verschlechterungsverbot zu tun, auch Reformatio in Peius. Ich bin keine Lateinerin, falls das falsch ist, bitte ich um Entschuldigung. Das ist ein Grundsatz im deutschen Recht, der verbietet, dass ein Urteil nach Einlegung eines Rechtsmittels nur durch den Beschuldigten selbst zu dessen Nachteil verändert wird. Einfacher gesagt, der Angeklagte soll nicht bestraft werden, indem ihm eine höhere Strafe auferlegt wird, nur weil er ein Rechtsmittel eingelegt hat. Dieses Verbot soll verhindern, dass Angeklagte von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgeschreckt werden. Und es entspricht dem Fairness-Prinzip, dass ein Rechtsmittel nicht dazu führen soll, dass sich die Situation des Beschuldigten verschlimmert. Wir hören jetzt wieder ins Interview rein, da wird nochmal deutlicher, wie es in diesem Fall zu dieser Situation hier kommt.

Vielleicht kommen wir erst noch mal auf das Urteil bzw. auf die Begründung des Bundesgerichtshofs, das ja der Revision stattgegeben hat sozusagen und beanstandet wurde ja das Gutachten tatsächlich. So wie es das der Bundesgerichtshof begründet hat, finde ich, lässt das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Das ist eigentlich ein vernichtendes Urteil. Und zwar, der BGH hat geschrieben, das Gutachten würde erhebliche Mängel und Unklarheiten aufweisen und einen eigentümlich spekulativ belieben Charakter haben. Also ich finde, deutlicher geht es gar nicht. Kein Wunder, dass die Revision zugelassen wurde sozusagen. Eigentümlich spekulativ, das sagt es eigentlich schon. Das heißt.

Der Gutachter hat sich ja nicht festlegen können oder nicht festlegen wollen. Er hat sich also nicht entscheiden können, ob Thorsten B. Nun unter einer krankhaften seelischen Störung oder einer anderen seelischen Abartigkeit leiden würde und von daher schuldunfähig sei. Das hat er also im Grunde genommen offengelassen. Und deswegen ist eben der Revision stattgegeben. Die juristische Besonderheit bei dem Fall ist tatsächlich, Sie haben es eben schon gesagt, es ist nur die Verteidigung in Revision gegangen oder hat Revision beantragt. Nur die Verteidigung, die Staatsanwaltschaft nicht. Das heißt, in diesem Fall ist es so, dass das Urteil einer Revision nicht schlechter ausfallen darf als das erste. Und das ist eben die juristische Besonderheit. Er ist vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Das heißt, die Revision kann nicht zu dem Urteil kommen, dass er nun auf einmal schuldig ist. Das ist schlichtweg nicht möglich. Wenn er also jetzt schuldig ist.

Für gesund gehalten würde, ihm also keine psychische Krankheit attestiert worden wäre, dann hätte es auch keinen Grund gegeben, ihn weiterhin unterzubringen und er hätte auf freien Fuß gelassen werden müssen. Das beantwortet vielleicht schon so halb die Frage, welche Strategie die Verteidigung jetzt verfolgt, oder? In einer Prozesspause hat sie also ganz eindeutig gesagt, der Revisionsprozess, der würde also erweisen, dass Thorsten B. Erstens nicht der Täter sei und zweitens gesund sei. Und das war genau die Strategie, die eben verfolgt wurde. Also es wurde erstens die Strategie, den Täterkreis zu erweitern. Also sie hat ja auch den Stiefvater ins Feld geführt. Sie hatte im Revisionsprozess auch eine Liste von 18 Männern vorgelegt, die also offensichtlich laut Verteidigung mit Susanne L. Verkehrt hätten. Die Meinung, dass sie also ein ausschweifendes Sexualverhalten gehabt hätte, das hat die Verteidigung tatsächlich mit Nachdruck betrieben. Also das war die eine Strategie, den Kreis der Verdächtigen erweitern. Die andere Strategie war, ihn für gesund erklären zu lassen sozusagen. Und deswegen hat sie also wirklich Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, den Gutachter für befangen zu erklären. Und natürlich auch darauf abzuheben, dass sein Gutachten ja nicht von Gewicht sein könne. Immerhin sei es der Grund für die Revision gewesen.

Und der Bundesgerichtshof hat ja tatsächlich erhebliche Mängel erklärt und von daher wollte sie dessen Gutachten gar nicht gelten lassen. Der Bundesgerichtshof hat aber auch im Grunde genommen darauf bestanden.

Dass dieser Sachverständige wieder genommen wird sozusagen, aber eben auch darüber hinaus zwei weitere Gutachter bestellt werden. Das heißt, es war also nicht mehr nur dieses eine Gutachten hätte den Ausschlag gegeben, sondern es waren also zwei weitere dann im Gespräch. Und die Strategie der Verteidigung, eine Strategie war, ihn irgendwie für gesund erklären zu lassen. Logischerweise, um ihn dann eben auf freien Fuß zu bekommen. Genau, das wäre, ich denke schon, das wäre historisch gewesen, wenn das gelungen wäre. Absolut.

Kommen wir noch mal auf diesen Sachverständigen zu sprechen, der da so in der Kritik steht plötzlich. Wir nennen natürlich seinen Namen nicht, aber wir können vielleicht sagen, Warum das jetzt überhaupt so einen Streit um ihn gab? Warum war er denn so umstritten? Ich kannte ihn ja schon länger. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hatte das Gefühl, also von Anfang an, dass er so eine Art neuer Star am Gutachterhimmel ist. Also jung, dynamisch, immer ein Lächeln. Kein Showmaker allerdings, also doch eher verschlossen, hat nicht viel geredet. Ist auch in den Pausen nicht auf die Leute zugegangen, das hat man ja auch schon mal, sondern hat eher dann für sich aber so sein Auftreten.

Wie gesagt, jung, dynamisch, immer ein Lächeln. Es wurden immer mehr Verfahren, für die er dann zuständig war. Und die Verfahren wurden auch immer größer, bis hin dann eben zu dem Kannibalismusprozess. Aber auch in den vorherigen Verfahren, da ist mir und den Kolleginnen und Kollegen eben auch schon aufgefallen, ich muss sagen, als Laie aufgefallen, dass man sich gewundert hat, wie kommt er jetzt zu diesen Schlussfolgerungen? Wieso hat er jetzt den zusammenhergestellt? Das ist in vorherigen Verfahren schon aufgefallen. Ich meine, wenn man 100, 200 oder 300 Gutachten gehört hat, dann nimmt man ja auch was mit. Und man versucht am Ende ja mit einem gesunden Menschenverstand, vielleicht auch mit Logik an die Sache heranzugehen. Da hat tatsächlich auch in vorherigen Verfahren schon nicht immer alles gepasst. Wie gesagt, die Sicht eines Laien sozusagen. Aber das hat sich ja in diesem Kannibalenprozess ja tatsächlich dann auch gezeigt. Das eben in dem Fall sein Gutachten erhebliche Mängel aufgewiesen hat. Vielleicht zwei Dinge noch, die auch die Verteidigung natürlich herausgearbeitet hat. Also erstens, es gibt den sogenannten ICD-10-Katalog. Das ist ein internationaler Katalog, herausgegeben von der Weltgesundheitsorganisation.

In der jede, jede bekannte Krankheit verzeichnet ist und zwar nicht nur verzeichnet ist, sondern beschrieben ist. Die wird eben doch sehr häufig auch in Prozessen oder für Gutachten bemüht sozusagen. Und jede Krankheit hat, wie gesagt, eine Ziffer. Und auf die Frage, welche Krankheit er denn nun dem Angeklagten zuordne, da hat er dann, ja, es könnte die sein, es könnte aber auch eine andere sein und ist dann letztendlich bei einer Dritten gelandet. Das war das Erste. Das Zweite war der Katalog, also der ICD-10-Katalog. Wie die Verteidigung das rausgekriegt hat, weiß ich nicht, aber die haben auf jeden Fall rausgekriegt, dass der Katalog, mit dem er gearbeitet hat, dass der veraltet war. Das heißt also, danach sind noch mehrere Neuauflagen erschienen. Das heißt, er hat mit einem veralteten Katalog gearbeitet. Das darf einem Gutachter eigentlich nicht passieren. Was hat er denn dann diagnostiziert? Sowohl im ersten als auch dann im zweiten Prozess, im Revisionsprozess? Sowohl im ersten Prozess, ich habe es ja eben vorgelesen, eigentümlich spekulativ.

Das heißt, er hat sich nicht festlegen wollen, ob er nun an einer krankhaft seelischen Störung oder einer anderen seelischen Abartigkeit leidet.

Am Ende hat man allerdings die Krankheit, also Schizophrenie, die habe ich dann auch in dem Urteil beschrieben. Also das ist dann hängen geblieben, also eine Persönlichkeitsstörung, Schizophrenie, das lag wohl vor, seiner Meinung nach. Aber auch im zweiten Gutachten ist er tatsächlich sehr vage geblieben. Er hat beispielsweise gesagt, also ja, krank ist er schon, aber er hat gesagt, also eine Krankheit im klassischen Sinne könne er ihm nicht zuschreiben, weil dazu fehlten ihm die objektiven Parameter. Dazu muss man sagen, dass Thorsten B. Sich ja gar nicht hat begutachten lassen. Er hat es ja abgelehnt und hat vor allen Dingen diesen Gutachter abgelehnt.

Das heißt, natürlich hat der Gutachter ihn in der Haftanstalt besucht und es hat auch Gespräche gegeben, aber es hat ja keine tiefergehenden Analysen geben können, weil er sich ja grundsätzlich einem Gespräch verweigert hat. Das ist ja dann schon einigermaßen überraschend, dass er da eine Diagnose stellt, obwohl er ja nicht genug Parameter hat. Es war wahrscheinlich auch schon ganz gut so, dass man sich im Revisionsprozess jetzt nicht nur auf dieses eine Gutachten verlassen musste, sondern es waren ja tatsächlich auch noch zwei weitere. Die neu berufenen Sachverständigen, die im Revisionsprozess über den psychischen Zustand von Thorsten B. Aussagten, kamen zu keinem übereinstimmenden Ergebnis und gaben dem Gericht keine klare Entscheidungsgrundlage mit auf den Weg. Beide Gutachter äußerten sich sehr vorsichtig. Der eine von ihnen betonte, dass eine gesicherte Diagnose nahezu unmöglich sei, da der Angeklagte sich eine Befragung durch die Sachverständigen strikt verweigert habe.

Eine psychische Erkrankung könne nicht nur auf der Grundlage von Zeugenaussagen sowie Mimik und Gestik diagnostiziert werden. Aufgrund der im Laufe des Prozesses gewonnenen Erkenntnisse sei es lediglich vertretbar, von einer Persönlichkeitsstörung auszugehen. Und diese Persönlichkeitsstörung sei aber mangels objektiver Merkmale keinem speziellen Typus zuzuordnen. Er wollte sich also nicht auf eine, Zitat, pervers-sadistische Störung festlegen, wie der erste Gutachter sie für möglich hielt. Aus forensischer Sicht könne allenfalls davon gesprochen werden, dass eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zumindest nicht auszuschließen sei. Wir merken schon, das ist wirklich sehr vorsichtig ausgedrückt. Die Persönlichkeitsentwicklung des inzwischen 26-jährigen Angeklagten sei von abnormem Verhalten durchzogen, was aber auch der Augenerkrankung des Angeklagten geschuldet sein könne, die ihn zum Außenseiter gemacht habe. Wir haben ja schon gehört, dass Thorsten Knallkörper an Fröschen gezündet und Vogelnester in Brand gesetzt hatte. Es sei aber nicht zwingend, sagt der Gutachter, von dieser Tierquälerei auf eine schwere seelische Abartigkeit zu schließen.

Der andere Gutachter äußerte sich noch zurückhaltender als der erste. Er könne keine psychotische Erkrankung diagnostizieren und habe Bedenken, dem 26-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung zu attestieren. Auffälligkeiten seien Zweifellos zu erkennen, aber, Zitat, alles andere wäre Spekulation. Es gäbe keine objektiven Erkenntnisse über sexuell abnormes Verhalten, da sich der Angeklagte nicht geäußert hatte und seine damalige Freundin keine Auffälligkeiten geschildert hatte. Obwohl die Monstrosität dieser Tat dafür spreche, dass es sich um einen hochgradig psychotischen Täter handeln müsse, lasse die Art der Ausführung darauf schließen, dass der Täter gezielt und in vollem Bewusstsein gehandelt haben müsse. Mangels notwendiger Hinweise sei es hypothetisch, dem Angeklagten verminderte Steuerungsfähigkeit zuzuschreiben. Zusammenfassend kann man sagen, die neuen Gutachter machten deutlich, dass die Verweigerung des Angeklagten, sich explorieren, also befragen zu lassen, eine gesicherte Diagnose unmöglich machte. An dieser Stelle fragt man sich natürlich noch mehr, wie der erste, wohl zu Recht so scharf kritisierte Gutachter, zu seinen Aussagen kam. Christoph Lüttgen und ich haben außerdem noch kurz über die Aussagen der drei Freunde des Angeklagten gesprochen, mit denen er den Abend der Tat verbracht hatte.

Die drei Freunde von Thorsten, die vor Gericht ausgesagt haben, die spielten ja ebenfalls eine Rolle. Was war denn mit deren Aussagen? Können Sie sich daran erinnern? Das waren also diese drei Freunde, mit denen er ja die Tatnacht zusammen verbracht hat und den Tatabend viel mehr zusammen verbracht hat. Die haben im ersten Prozess auch im Grunde genommen mehr oder weniger bereitwillig ausgesagt. Sie haben also gesagt, Thorsten B. hätte ihnen erzählt, dass er Leichenteile in der Wohnung gefunden hätte und dass er aus Angst entdeckt zu werden oder dass der Verdacht auf ihn fallen könnte, sie dann versteckt hat. Im ersten Prozess hat auch einer der drei auch noch gesagt, dass er ihnen erzählt hätte, dass er sie eigenhändig zerteilt hätte. Das hat Thorsten B. Im Prozess ja nie selber geäußert. Er hat ja gar nichts selber geäußert im Prozess. Das hat er aber auch von der Polizei nicht gesagt. Aber ein Freund hat gesagt, er hätte erzählt, er hätte also die Leiche mit einem Teppichmesser zerteilt. Das hat er dann im zweiten Prozess dann widerrufen. Er hat gesagt, er hat nicht gesagt, Thorsten B. Hätte die Leiche zerteilt, sondern die Leiche sei mit einem Teppichmesser. Teppichmesser zerteilt worden. Im zweiten Prozess dann, also im Revisionsprozess, also erstens, es hat den Eindruck, Sie haben den Eindruck erweckt, dass Sie sich abgesprochen hätten. Das war das eine.

Das andere war, wenn Sie im ersten Prozess noch bereitwillig ausgesagt haben, dann haben Sie im zweiten Prozess die Aussage mehr oder weniger verweigert. Sie haben es immer dann, wenn die Rede auf Thorsten B. Kommen sollte, also wie hat er sich verhalten damals, was hat er gesagt, dann haben die Jungs dicht gemacht. Also haben gesagt, können Sie sich nicht mehr daran erinnern. Das hat das Gericht auch ziemlich genervt. Die Richterin, die hat von einem kollektiven Gedächtnisverlust gesprochen. Besonders ausgeprägt war das also bei dem Dritten, der dann ja auch am Ende im Gerichtssaal verhaftet wurde. Und zwar, er hat wie immer dann gesagt, er erinnert sich nicht und könne er nicht sagen. Dann ist er dann dazu übergegangen, ich sage jetzt überhaupt nichts mehr ohne meinen Anwalt.

Und wenn ich jetzt noch was sagen würde, würde ich mich selber belasten. Das zeigt also, er kannte sich offensichtlich aus in der Strafprozessordnung sozusagen. Und das hat dann die Richterin wirklich auf die Palme getrieben, muss man sagen. Sie hat also den Prozess unterbrochen, damit der Staatsanwaltschaft Gelegenheit hatte, den Zeugen also festnehmen zu lassen. Und so ist er dann tatsächlich aus dem Gerichtssaal heraus festgenommen worden damals. Daraus ergeben hat sich am Ende nichts. Nichts, aber das Gericht hat den Verdacht geäußert tatsächlich, dass diese drei in irgendeiner Weise was mit dem Fall zu tun haben könnten, mindestens, dass sie ihm geholfen hätten, die Leiche zu verstecken. Also den Verdacht hat das Gericht dann schon geäußert, konnte es aber am Ende nicht beweisen. Wie lautet dann die Entscheidung im Revisionsprozess? Im Grunde genommen genauso wie beim ersten Mal. Also es ist im Grunde bestätigt worden, ja, er ist ja nach wie vor, ist ihm ja eine psychische Krankheit diagnostiziert worden. Das heißt, er ist für schuldunfähig erklärt worden, musste für schuldunfähig erklärt werden. Aber auch hier vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, wobei der Freispruch des ersten Prozesses hatte ja Bestand. Da war ja nichts dran zu rütteln, das hätte ja gar nicht verändert werden können.

Aber aufgrund der psychischen Erkrankung ist er wiederum eingewiesen worden. Und die haben ja gesagt, dass dieser Freispruch jetzt nicht bedeutet, dass er mit der Tat nichts zu tun hat, sondern nur, dass er nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dass er die Leiche zerstückelt hat, das steht ja fest. Das ist ja bewiesen und erwiesen, dass er tatsächlich Susanne L. Auch tatsächlich getötet hat. Das konnte nicht bewiesen werden. Es gibt keine Zeugen oder Zeugenaussagen und das Gericht selber war auch nicht dabei, so haben sie es formuliert. Aber spricht natürlich vieles dafür. Ja, was bleibt jetzt von diesem Fall? Was hat Sie denn am meisten beschäftigt, wenn Sie über den Fall noch nachgedacht haben? Nach dem Erstprozess bin ich auch mit dem Gedanken nach Hause gegangen, dass er auf Grundlage dieses Gutachtens verurteilt wurde. Weil auch uns, also den Kolleginnen und mir, ist ja auch aufgefallen, dass es halt Zweifel geben musste. Und das ist hängen geblieben, dass er aufgrund eines zweifelhaften Gutachtens sozusagen verurteilt wurde, Dass es eben kein eindeutiges Urteil gegeben hat.

Und das andere war, dass man der Spur vielleicht möglicher Täter, also sprich der Stiefahrt, das nicht konsequent nachgegangen ist. Das war auch ein Gedanke, mit dem ich nach Hause gegangen bin. Was würden Sie sagen, was dieser Fall heute noch für Sie bedeutet? Das sind ja mehr als 20 Jahre vergangen, aber Sie haben im Vorgespräch schon gesagt, das ist ein Fall... Den man nicht vergisst, oder? In den Vorbereitungen auf die Sendung habe ich ja in meinem eigenen Archiv gewühlt sozusagen, um diese Artikel zum Kannibalenprozess zu finden. Und dabei ist mir ein Mordprozess in die Hände gefallen, den ich ebenfalls begleitet habe und der in dem Zeitraum auch stattgefunden hat. Und ich hatte null Erinnerung dran. Ich konnte mich überhaupt nicht erinnern an diesen Fall. Erst als ich ihn dann nochmal durchgelesen habe, dann kamen so dunkle Erinnerungen hoch. Aber im Grunde genommen hatte ich ihn komplett vergessen. Das ist die eine Seite. Es gibt aber auch Fälle, die vergisst man eben nicht. Als Beispiel, ich hatte Prozess, da gab es ein dreijähriges Missbrauchsopfer zum Beispiel, ganz schlimme Geschichte. Oder es gab Prozess einer jungen Mutter, die ungewollt schwanger war und die also Angst hatte, dass die Schwangerschaft entdeckt wurde, insbesondere Angst vor den Eltern. Und es ist offensichtlich auch dann die Schwangerschaft nicht aufgefallen. Es hat also niemand bemerkt, dass sie schwanger ist. Und sie hat dann in einer Nacht ihr Kind bekommen und zwar im heimischen Kinderzimmer. Dann hat natürlich das Kind und Gott sei Dank ja angefangen zu schreien. Aber dann hat sie wirklich Panik bekommen und in ihrer Verzweiflung im Grunde hat sie dann das Neugeborene getötet.

Und das war auch aus meiner Sicht also ein ganz schrecklicher Fall, der mich tatsächlich auch wahrscheinlich auch bis an mein Lebensende nicht mehr loslassen wird. Und zu diesen fünf Fällen, sage ich mal, dieser Kategorie gehört auch der kannibalen Prozess.

Wissen wir denn eigentlich, was mit Thorsten B. heute ist? Ja, also ich habe tatsächlich zufällig beim Besuch des 24-Stunden-Rennens auf dem Nürburgring vor drei Jahren zufällig einen Pfleger der Klinik, in der Thorsten B. untergebracht ist, kennengelernt. Und er kannte den Fall und er hat mir bestätigt, ja, Thorsten B. Ist tatsächlich immer noch untergebracht. Und das jetzt mittlerweile ja seit 23, 24 Jahren. Er darf mir ja nichts weiter erzählen, hat er ehrlicherweise auch nicht, auch nicht nach ein paar Bierchen, aber immerhin erstens viele Jahre später bin ich dann nochmal damit konfrontiert worden und ich kann also sagen, er ist noch immer in der Klinik. Im Revisionsprozess war ja tatsächlich auch Thema, wie verhält er sich denn in der Klinik. Das ist vielleicht auch noch ganz interessant. Also er wurde tatsächlich beschrieben als sehr freundlich, nett, freundlich, sozial engagiert. Also schon so eine Art Vorbildpatient. Das muss sich dann aber relativ schnell geändert haben, denn das war ja zum Zeitpunkt des Revisionsprozesses. Da hat er ja erst anderthalb Jahre gesessen, also vorgelegt. In der Klinik, war in der Klinik untergebracht. Es muss wohl dann, muss er erwischt worden sein, als er Deo inhaliert hat. Also Deo in eine Plastiktüte gesprüht und das dann inhaliert.

Und danach, als er dann aufgeflogen ist sozusagen, da soll er dann plötzlich nicht mehr ganz so freundlich gewesen sein. Da soll sich also insgesamt auch sein Verhalten geändert haben. Und man hat bei ihm auch ein Plastikmesser gefunden, das also sehr scharf geschliffen war und Utensilien, um das scharf zu schleifen, also beispielsweise Glasscherben. Und das sind so zwei Dinge, die also damals auch beim Revisierungsprozess zur Sprache gekommen sind. Ja, dann ganz, ganz lieben Dank, dass Sie hier waren und uns haben teilhaben lassen an den Erinnerungen, an den Prozess. Das ist ja nicht selbstverständlich, dass man da noch so viel erinnern kann. Sehr gerne, vielen Dank für die Einigung nochmal, danke. Sehr gerne. Ja, das war es mit dem Interview mit Christoph Lüttgen. Ich bin sehr gespannt auf euer Feedback zu diesem Fall und mir bleibt an dieser Stelle nur noch, euch ganz herzlich wie immer fürs Zuhören zu danken und zu sagen, bis zum nächsten Mal. Macht's gut. Tschüss. Das war Akte Rheinland, der GA-Podcast zu Kriminalfällen aus Bonn und der Region. Akte Rheinland ist eine Produktion der Generalanzeiger Bonn GmbH. Redaktion und Produktion Anna-Maria Bekes und Andreas Deick. Sprecher von Daniel Dahling und Martin Busch.