Akte Rheinland. Ein Podcast des Bonner Generalanzeigers über wahre Verbrechen.

Generalanzeiger Bonn. 14. Juni 1929. Der Prozess wird zur Sensation.

Schon in den frühesten Morgenstunden warten hundert vor dem Tor des Landgerichts in der Wilhelmstraße, um nicht den Augenblick zu verpassen, wenn es geöffnet wird, und sich in langer Schlangenreihe aufzustellen, einen der wenigen Plätze zu ergattern, die dem Publikum zur Verfügung stehen. Schwüler und schwüler wird es im Saal, drückend die Atmosphäre. Aber ruhig rollt sich das Drama ab. Leicht vorn übergebeugt mit verschränkten Armen lehnt der angeklagte Dr. Richter an der Bank. Nur eine Hand macht Bewegungen, wenn er etwas erklären will. Mit ruhiger Stimme pariert er jeden Angriff, jede Frage und wird nur lebhafter, wenn er medizinische Dinge erklären muss. Über allem der Vorsitzende, alle Fäden leitend von Punkt zu Punkt, Schritt für Schritt vorwärtsgehend, die Wahrheit, die hier so tief versteckt liegt, zu erforschen. Sehr schwer ist es und wohl selten hat ein Prozess derartige, schwierige Fragen lösen müssen. Hat der praktische Arzt Dr. Richter einen Meineid geleistet, hat er, und das ist das Schwerste, hat er einen Mord begangen?

Hallo zusammen zu einer neuen Folge Akte Rheinland. Hier besprechen wir an jedem zweiten Donnerstag einen Kriminalfall aus Bonn und Umgebung. Vorneweg habe ich eine wichtige Info für euch, wie angekündigt, gibt es in diesem Jahr zwei Live-Episoden von Akte Rheinland. Die erste zeichnen wir am 2. Juni 2025 auf im Kontrakreis-Theater in Bonn. Und zwar nicht, wie lustigerweise ganz viele von euch dachten, mit OK, ciao, liebe Grüße an der Stelle, sondern mit Dina und Franzi vom Podcast Trashologin. Die zwei sind Psychologinnen und sprechen in ihrem Podcast über Reality-TV und Popkultur. Bei uns werden sie aber über einen sehr spannenden Fall sprechen.

Alle Infos dazu gibt es unter ga.de slash live minus podcast und ich poste euch den Link auch nochmal in die Shownotes. Jetzt aber zu unserem heutigen Fall, den besprechen wir heute in einer besonderen Zusammensetzung. Unser True Crime Format, also Akte Rheinland, trifft heute auf den Geschichtspodcast des Generalanzeigers Hinterbonner Türen. Und deshalb sitze ich heute hier zusammen mit meinen Kolleginnen Christine Ludewig und Johanna Lübcke, deren Stimme ihr ja schon von Akte Rheinland kennen müsstet. Hallo auch von uns. Ja, hi. Wir freuen uns, dass wir heute zusammen eine Folge machen können und zwar über einen historischen Mordfall aus dem Bonn der 1920er Jahre. Dem Arzt Dr. Peter Richter wurde damals der Giftmord an der Krankenschwester Katharina Mertens vorgeworfen. Dieser Fall hat die Stadt extrem beschäftigt und heute findet man aber kaum noch Infos darüber. Ja, wenn man an die Szene denkt, die wir am Anfang gehört haben mit den langen Warteschlangen vor dem Gericht, da muss das öffentliche Interesse damals echt groß gewesen sein. Gleich mehrere komplette Seiten hat allein unsere Zeitung, der Generalanzeiger, diesem Prozess 1929 gewidmet. Ja, den Generalanzeiger gab es auch damals schon, wir werden dieses Jahr 300 Jahre. Demnach waren über 40 Pressevertreter aus allen Teilen des Landes anwesend und für sie wurde extra ein Pressezimmer mit vier Telefonzellen eingerichtet.

Warum hat denn dieser Mord so viel Aufmerksamkeit erregt? Das hatte mehrere Gründe. Punkt eins, der Fall war auf jeden Fall Stadtgespräch. Es ging um Affären, Mord und Abtreibung, ein absolutes Tabuthema damals. Die Nachricht über den Tod der Krankenschwester soll sich laut einem der ersten Artikel des Generalanzeigers über den Fall in der Stadt wie ein Lauffeuer verbreitet haben. Das lag sicher daran, dass Opfer und Täter in weiten Bonner Kreisen bekannt waren. Allein über das Kennenlernen sind zig Versionen im Umlauf. Mal geschah das beim Ringkauf, beim Juweliergeschäft des Mannes von Katharina Mertens, mal weil er ihr Kind behandelte. Die Gerüchteküche brodelte also. Und zwar so sehr, dass der Verhandlungsvorsitzende die Geschworenen am ersten Prozestag ermahnte, sich auf die Erkenntnisse des Prozesses zu konzentrieren und an die Presse Appellierte objektiv zu berichten. Ein weiterer Grund für das Interesse war die Seltenheit. Der Generalanzeiger schrieb damals auch, dass die letzte Mordverhandlung am Landgericht Bonn etwa fünf Jahre her sei. Und der Fall war auch noch aus weiteren Gründen in dieser Zeit besonders.

Zu dieser Zeit gab es zwar noch die Todesstrafe, aber sie wurde faktisch kaum noch umgesetzt. und es gab die Debatte, ob man sie ganz abschaffen sollte. Das wissen wir aus einem Aufsatz des Bonner Historikers Horst-Pierre-Potin. Die Todesstrafe wurde in diesem Fall der ermordeten Krankenschwester wieder thematisiert. Aber bevor wir in den Prozess eintauchen, was war eigentlich passiert? Katharina Mertens lernte Peter Richter wahrscheinlich 1923 kennen. Da haben wir ja schon gehört, es gibt unterschiedliche Versionen. Eine davon ist eben die, dass das Kaschar, als er ihr Kind geimpft hat.

Und danach entwickelte sich zwischen den beiden eine Liebesbeziehung, die noch intensiver wurde. Als Mertens Ehemann, ja, sie war nämlich verheiratet, wegen Hehlerei für zwei Jahre ins Gefängnis musste. Als Katharina Mertens schwanger wurde, führte Peter Richter eine Abtreibung bei ihr durch, die bei der Frau Folgeschäden auslöste. Dieser Schwangerschaftsabbruch war nicht nur medizinisch problematisch, sondern es gab damals natürlich auch noch eine andere Rechtslage als heute, also zumindest in Teilen. Ja, der Paragraf 218, den es ja auch heute noch gibt, stammt aus dem Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes, wurde 1872 übernommen in das Reichsstrafgesetzbuch des Kaiserreichs und dann auch in der Weimarer Republik erst nicht verändert. Demnach war Abtreibung verboten, es wurde als Verbrechen gewertet. Doch in dieser Zeit wurde zunehmend gefordert, den Paragrafen 218 zu streichen oder wenigstens keine Strafe bei einem Abbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten zu verhängen. Das Strafgesetzbuch wurde dann 1926 nur dahingehend verändert, dass eine Abtreibung nicht mehr mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus, sondern nur noch mit Gefängnisstrafe geahndet wurde. Eine Reform des Paragrafen gab es dann 1927.

Aber ganz wichtig, auch heute, also fast 100 Jahre später, ist es noch so, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar ist. Für die Person, die den Abbruch durchführt, ebenso wie für die Schwangere selbst. Und da geht es um Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

Über Sinn und Unsinn des Paragrafen 218 gibt es laufend Diskussionen und Debatten. Nur in bestimmten Fällen bleibt ein Abbruch straffrei, nämlich wenn er in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft erfolgt und auch dann nur nach Beratung und mit ärztlicher Zustimmung. Oder aber, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren durch die Schwangerschaft gefährdet sind. Aber das ist natürlich heute nicht unser Thema. Die Reform von 1927 erlaubte einen Abbruch aus medizinischen Gründen. Der Abbruch von Katharina Mertens fiel aber nicht darunter. Ja, und offenbar kam es bei diesem Abbruch auch zu Komplikationen. Immer wieder musste Katharina Mertens in den Jahren danach behandelt und operiert werden. Die Kosten übernahmen Richter, wie im Prozess mehrfach ausgesagt wurde. 1925 wollte sich Katharina Mertens dann mittels Scheidungsklage von ihrem Mann scheiden lassen. In diesem Prozess wurde auch Richter befragt, also ihr mutmaßlicher Geliebter, und er leugnete unter Eid dieses Verhältnis.

Das sollte auch beim späteren Mordprozess Thema werden, das werden wir noch hören. Mit der Zeit kühlte die Beziehung der beiden ab, besonders als Richter im Jahr 1927 eine Praxis in Bingen eröffnete. Briefe und Zeugenaussagen dokumentieren, dass in dieser Zeit Katharina Mertens Richter mit der Abtreibung unter Druck setzte. Sie forderte die Heirat oder zumindest an seiner Seite als Sprechstundenhilfe zu bleiben. Ja, das klingt so böse, wie sie hat ihn unter Druck gesetzt. Für mich spricht daraus ehrlich gesagt ihre Verzweiflung, Denn ihr blieb wahrscheinlich nicht viel anderes übrig zu dieser Zeit, hatten nicht verheiratete Frauen einen ziemlich schweren Stand in der Gesellschaft. Am 1. Dezember 1928 dann suchte Richter seine ehemalige Geliebte in ihrer Wohnung in der Nähe des Wilhelmsplatzes auf. Da sie wieder unter Schmerzen im Unterleib litt, untersuchte er sie. Kurz darauf verschlechtete sich ihr Zustand und sie vermutete, von ihm vergiftet worden zu sein. Sie lief auf die Straße, wo die beiden auf einen Polizisten trafen. Sie fuhren dann erst in die Klinik, in der ihr Zustand als hysterisch fehldiagnostiziert wurde. Dann wurde sie in eine Nervenheilanstalt gebracht, wo sie kurz darauf an einer Herzlähmung starb. Ja, bei dieser Diagnose, Hysterie, da klingelt es bei mir schon wieder.

Heutzutage ist erwiesen, dass diese Krankheit im Grunde erfunden wurde, um Frauen zu kontrollieren. Als Begriff taucht die Hysterie schon bei Hippokrates, also in der griechischen Antike, auf. Und es ist die angebliche Frauenkrankheit schlechthin. Der Begriff stammt von Hysterar, griechisch für Gebärmutter und es wurde allen Ernstes angenommen, die Gebärmutter wandere durch den Körper der Frau und mache sie so anfällig für jede Art von Nervenkrankheit. Viele Frauen und zwar oft solche, die unbequem, laut, eben schwer kontrollierbar waren, wurden mit dieser Diagnose in Nervenheilanstalten eingewiesen und teilweise wirklich schrecklichen Prozeduren unterzogen. Heute gibt es die Diagnose Hysterie in der Form nicht mehr. Stattdessen spricht man von histrionischer Persönlichkeitsstörung. Und die wird natürlich nicht einfach so diagnostiziert, weil jemand sich nicht so verhält, wie man das will, sondern die beruht auf tatsächlichen psychiatrischen Untersuchungen und sie betrifft Männer genauso wie Frauen. Tatsächlich passiert es aber auch heute noch vielen Frauen, dass sie als hysterisch bezeichnet werden. Ich weiß nicht, ob euch das schon mal passiert ist? Ja, tatsächlich schon. Ich glaube, wenn dann eher hinter meinem Rücken vielleicht.

Also mir ist es auf jeden Fall auch schon passiert. Und ich glaube, wir machen auf Spotify mal eine kleine Umfrage dazu. Da könnt ihr gerne dran teilnehmen. In unserem Fall war es so, dass Katharina nicht etwa psychisch krank war, sondern ganz klar physisch. Und diese Fehldiagnose hat sie am Ende ihr Leben gekostet. Im Prozess, der dann am 12. Juni 1929 begann, wurden die Beziehungen der beiden und besonders die Geschehnisse der Nacht im Dezember detailliert rekonstruiert. 40 Zeugen waren allein am ersten Tag dabei, darunter laut dem Generalanzeiger alle Schichten. Ärzte, Juristen, Studenten, Handwerker. In der Mitte die Mutter der Ermordeten, tief in Trauer gekleidet, gestützt von der Schwester, so wird das Bild gezeichnet im Artikel. Aufschluss über die Beziehung gab neben den Aussagen der vielen Zeugen einen Karton voller Briefe, wie der Vorsitzende ausführte. Im ersten Teil des Prozesses ging es erstmal um den Main-Eidrichters im Scheidungsprozess 1925 und zu Beginn behauptete Richter weiterhin mehrfach nur mit Mertens befreundet gewesen zu sein, also so wie in diesem ersten Prozess. Und er habe sie mehrfach besucht, eben weil er sie wegen einer Krankheit behandelt habe, die er aber nicht verschuldet habe. Der Angeklagte, also Peter Richter, was war das für ein Typ? Ja, er wurde 1899 in Mayen in der Eifel als Sohn eines Landwirts geboren. Er hatte fünf lebende Geschwister, seine Eltern waren zum Zeitpunkt des Prozesses bereits verstorben. Nach einem Jahr als Soldat studierte er Medizin, arbeitete in Bonn erst in einer Ohren, dann in einer Frauenklinik.

1927 siedelte er in den Hunsrück über und eröffnete schließlich eine Praxis als Nasen- und Ohrenarzt in Bingen. Der GA beschreibt sein Auftreten am ersten Verhandlungstag so. Der Angeklagte überrascht durch sein jugendliches und unreifes Aussehen. Er ist dunkelblond, etwas affektiert frisiert und schwarz gekleidet.

Während seiner ganzen Vernehmung hält er die Arme übereinandergeschlagen und versucht den Eindruck eines durchaus zu Unrecht Angeklagten zu machen. Seine im Zeugen- und Zuschauerraum befindlichen Freunde begrüßt er lächelnd mit Verbeugungen. Als eine Zeugin Aussagen machte, die eine engere Beziehung zwischen Mertens und Richter belegten, sagte der Angeklagte, die Zeugin sei ihm von Anfang an unsympathisch gewesen und ihre Aussage nicht wahr. Und was wissen wir über Katharina Mertens, also das Opfer? Nicht so viel. Sie war offenbar Krankenschwester, verheiratet mit einem Bonner Juwelier Mertens, dessen Laden wahrscheinlich in der Breitestraße war. Sie hatten eine Tochter, damals acht Jahre alt und nach der Scheidung lebte sie, also Katharina Mertens, bei ihrer Mutter.

Der Gerichtsmediziner beschrieb sie als zarte Frau und er stellte schwere Verletzungen und Entzündungen im Unterleib fest. An den Folgen der Abtreibung muss sie sehr gelitten haben. Freunde und Familie bezeichneten sie trotzdem als lebensrohe Frau. Und laut dem Vorsitzenden schrieb Mertens Richter oft wegen Geldnöten. Er bezahlte demnach ihren Kuraufenthalt in Bad Kreuznach zum Beispiel. Und sie drohte wohl auch mit Selbstmord etwa bei einem Treffen in seiner neuen Praxis in Bingen. Ja, es gibt ja dann immer mehr Zeugenaussagen im Laufe dieses ersten Prozestages und die bestätigen im Grunde ja das Verhältnis der beiden. Und Richter hat das ja dann auch irgendwann zugegeben. Genau, ein Staatsanwalt aus Köln, der Mertens drei Jahre vorher heiraten wollte, sagte aus, dass sie ihm das Verhältnis mit Richter gestanden habe. Sie habe ihm auch einen Brief gezeigt, in dem Richter angab, ihr verpflichtet zu sein. Und später habe Mertens dem Staatsanwalt vor einer Reise nach Bingen geschrieben, wo soll ich denn hingehen als zu dem, der mich ruiniert hat. Andere Zeugen sagten vor Gericht aus, dass Mertens meinte, sie habe Richter in der Hand wegen eines Eingriffs. Nachdem der Meineid nun also geklärt war, ging es ab dem zweiten Verhandlungstag um den Mord. Dabei ging es viel um das Gift Strohfantin. Erst hatte Richter bestritten, es zu besitzen, dann aber doch zugegeben. Sehr im Kopf geblieben ist mir die Befragung eines Zeugen am dritten Tag der Verhandlung und zwar zur Mordnacht. Und der Zeuge war ein Student, der im Erdgeschoss des Hauses von Mertens Mutter wohnte.

Generalanzeiger Bonn, 15. Juni 1929.

Vorsitzender. Und Sie haben gellende Schreie vernommen? Zeuge, ja. Vorsitzender zum Angeklagten. Haben Sie die Frau nicht doch am Hals gewirkt? Angeklagte. Angeklagter. Das ist ganz ausgeschlossen. Nur als sie mir in den Finger biss, kann ich ihr in einer Reflexbewegung an den Hals gekommen sein. Aber von einem Würgen war keine Rede. Vorsitzender. Weshalb hat die Frau dann immer geschrien? Angeklagter. Nach meiner Meinung wollte sie eine möglichst theatralische Szene spielen und hat darauf gewartet, dass jemand im Hause darauf aufmerksam würde.

Also sie hat nach ihrer Meinung den vom Zeugen als Todesschrei charakterisierten Ruf nur kaschiert? Angeklagter, Zeuge? Verzeihen Sie, Herr Doktor, ich bin Jurist und kein Mediziner, aber der Schrei war so charakteristisch, dass er als ein Schrei in höchster Not absolut nicht zu verkennen war. Denn ich vergesse diesen Schrei in meinem ganzen Leben nicht. Auch der Polizist, der die beiden in die Klinik begleitete, belastete mit seinen Aussagen Richter. In den Zeugenaussagen der Nacht wurde auch deutlich, dass Mertens Richter mehrfach beschuldigt hat. Er habe ihr etwas eingeführt, sie vergiftet. Der Arzt aus der ersten Klinik räumte ein, trotz dieser Aussagen fälschlicherweise angenommen zu haben, sie leide an Hysterie. Deshalb wurde sie ja dann auch in eine Nervenheilanstalt gebracht. Also der Prozess scheint sich ja dann immer mehr zu Lasten des Angeklagten entwickelt zu haben. Wie ist er denn damit umgegangen? Am 4. Verhandlungstag beschreibt der Generalanzeiger ihn als blass, apathisch und deutlich weniger selbstsicher. Und nach dem 5. Verhandlungstag titelt der GA dann am 18. Juni 1929 Dr. Richter zum Tode verurteilt. Den Einstieg in den Bericht über das Urteil fanden wir sehr befremdlich. Er erinnert eher an einen Leserbrief, fanden wir, hebt sich aber auch durch eine Markierung vom folgenden neutraleren Gerichtstext ab, ist aber trotzdem nicht klar als Meinungsäußerung markiert. Der Inhalt ist auf jeden Fall aus heutiger Perspektive unfassbar.

Generalanzeiger Bonn, 18. Juni 1929. Das Urteil ist gesprochen. Der Vorhang schließt sich über einer Tragödie, die fünf Tage lang die Öffentlichkeit bewegt und zu lebendigen Stellungnahmen mitriss. Denn was in diesen fünf langen und bangen Verhandlungstagen immer wieder sichtbar wurde, ist im Grunde genommen der alte und ewige Kampf der Geschlechter. Der Kampf zwischen Mann und Weib, dem Zuneigung, Liebe, Leidenschaft vorausging und der in diesem Falle mit einem Mord endete.

Der angeklagte Richter ist diesem Kampf in seiner letzten Auswirkung erlegen. Das Weib, Frau Mertens, war stärker als er. Sie beherrschte, dirigierte, bestimmte ihn, der Jung, stadtfremd, mit hohen Zielen, weich und daher im innersten Wesen formfähig nach Bonn kam und das Schicksal hatte, dieser Frau in die Arme zu fallen. Beide wussten zu viel voneinander und die Angst vor Enthüllung saß ihm drückend im Nacken. Aus Liebe wurde Hass, aus dem freundlichen, hilfsbereiten und weichherzigen Manne ein überlegter, kaltherziger Mörder. Er selbst bestreitet die Tat, die Geschworenen aber sprachen ihn des Mordes für schuldig. Der Vorhang fällt. Fällt über einer Tragödie der menschlichen Irrungen, Wirrungen. Urteilen wir nicht zu hart. Wer von uns ist ohne Erhoffen wir uns die Gnade, dass unsere Augen klar bleiben. Das Leben ist manchmal härter als wir selbst. Ja, also das kann man wirklich aus heutiger Sicht überhaupt nicht glauben. Das sind absolut wilde Spekulationen und dann wird das Opfer auch noch als die Schuldige dargestellt und der Mord wird zur Tragödie der menschlichen Irrungen.

Diese Verharmlosung findet dann für mich ihre Krönung in der Aussage, man solle nicht zu hart urteilen, weil wer ist schon ohne Schuld? Ja, auf jeden Fall niemand, der seine Freundin vergiftet. Also ich denke, wir können zumindest sicher sagen, dass heute niemand mehr bei uns so einen Schwachsinn verfassen würde. Ja, Gott sei Dank.

Immer wieder haben sich auch Prozessbeteiligte so geäußert. Sie haben Verständnis gezeigt gegenüber dem Angeklagten oder gaben dann auch, wie dort angedeutet im Artikel, Mertens die Schuld. Ein Psychiater zum Beispiel stellte Richter ganz klar als Opfer der Mertens dar. Er charakterisierte sie als Frau mit einer gefährlichen Wirkung, die es beherrsche, bei ihren Opfern, also Zitat, Opfern, Mitleid zu erregen und sie zu erpressen.

Richter also ganz klar als Opfer der Mertens. Das wurde auch noch mal bei den Schlussplädoyers von der Verteidigung vorgetragen. Los ging es am 5. Verhandlungstag aber erst mal mit dem Befund des Gerichtsmediziners. Der Saal war damals überfüllt, schreibt der Generalanzeiger der Angeklagte noch gefasst. Der Gerichtsmediziner Müller-Hess teilte seinen Befund mit, diagnostizierte die Druckflecken am Hals als Würgemale und nannte weitere Verletzungen. Eine Vergiftung über den Magen schloss er aus. Bei der Untersuchung des Herzens fiel dann auf, dass es im Krampfzustand und blutleer zum Stillstand gekommen war. Danach übernahm der Pharmakologe wegen des Verdachts der Vergiftung. Das war der Pharmakologe Prof. Fünas und der untersuchte die Leiche auf Gifte und hielt laut dem Generalanzeiger im Gerichtssaal erst ein großes Referat über aus Pflanzen hergestellte Gifte, zu denen auch Strophantin zählt. Er erklärte, dass es höchst ungewöhnlich sei, dass Richter diesen Stoff in Pulverform bezog. Warum hatte er die Lösung nicht in der Apotheke richtig dosiert gekauft, sondern selber hergestellt, ohne Kontrolle über die Stärke des Mittels? Laut Fünas war eine Herstellung in so hoher Konzentration ohne Apotheker Ärzten verboten.

Darüber entspann sich dann eine Debatte mit dem Sachverständigen der Verteidigung, der das anders sah. Das könnte aber auch an unterschiedlichen Landesgesetzen liegen. Über Versuche mit Fröschen, denen Fünas Extrakte aus dem Herz und Darm der Ermordeten spritzte, konnte der Sachverständige dann ermitteln, dass das Gift voraussichtlich über den Darm eingeführt worden war. Der Sachverständige der Verteidigung erwiderte dann noch, dass Mertens Reaktion auch auf Kokain zurückzuführen sein könnte. Das schloss aber der Gerichtsmediziner aus, unter anderem, weil sie in der Klinik bei klarem Bewusstsein war. Finos schloss mit seinem Ergebnis, dass Katharina Mertens an einem Herzgift, das über den Darm eingeführt wurde, gestorben war. Dass sie sich dieses selbst zugeführt hatte, wie die Verteidigung vermutete, schloss der Sachverständige aus. Danach starteten die Schlussplädoyers mit Oberstaatsanwalt Großmann. Er erklärte, schon mit dem Meineid habe der Angeklagte seine Glaubwürdigkeit verloren. Zitat, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Auch er zeigte Verständnis für den Angeklagten, aber ausgewogener als manch anderer im Prozess.

Das Ganze ist eine große Tragödie, aber nicht nur für ihn, sondern auch für die Frau. Es wird niemand in diesem Saale sein, der etwa den ersten Stein auf sie werfen möchte. Sie war ein Kind des Volkes. Sie hat die Umwelt so genommen, wie sie sich ihr darbot. Der erste Mann hat sie vernachlässigt, hat sie sogar hineingezogen in seine strafbaren Handlungen. An ihrer Familie hatte sie kaum einen Halt. Und so ist es ein tragischer Zufall, dass diese beiden Menschen zusammenkamen und zusammenblieben und schließlich in Schuld und Strafe zusammengekettet wurden. Und diese Kette wurde immer enger. Aber man wird es der Frau nicht allzu hart anrechnen dürfen, dass sie an dem Manne festhielt, dem sie die Schuld an ihrem siechen Körper, an ihrer Existenzlosigkeit gab, dem sie die Schuld gab, dass ihre Zukunft und die Zukunft ihres Kindes gefährdet wurde, wenn sie nun nicht auch in Bingen zur Ruhe kam. Die also nicht locker ließ, nicht locker lassen konnte. Ich verstehe sehr wohl auch die Lage des Angeklagten, wie er immer mehr in diese Situation hineingeritten wurde.

Großmann war überzeugt von Richters Schuld, aber sagte, dass deshalb nicht unbedingt die Todesstrafe vollstreckt werden müsse. Die Verteidigung stellte Mertens als Täterin dar, betonte ihre Selbstmordandrohungen immer wieder. Und das Gericht befand ihn am Ende des Mordes für schuldig, merkte aber im Urteil auch an, dass die Todesstrafe zu hart wäre, die damals eben auf Mord stand. Nach der Urteilsverkündung wird es dann im Generalanzeiger nochmal befremdlich. Der Angeklagte hielt sich demnach nur noch mit Mühe aufrecht und dann heißt es, Zitat, einige Damen aus dem Zuschauerraum sahen sich veranlasst, auf ihn zuzustürzen und ihm die Hand zu reichen. Doch verhinderten hinzugetretene Gerichts- und Polizeibeamte weitere Kundgebungen des Publikums. Was es mit diesen Mitleidsbekundungen auf sich hatte, das können wir nicht sagen. Die Menge vor dem Gericht, die laut Generalanzeiger aus mehreren tausend Menschen bestand, nahm das Urteil wohl stillschweigend entgegen. Dieses Urteil wurde ein halbes Jahr später in eine lebenslange Zuchthausstrafe umgewandelt. Wie genau es dazu kam, konnten wir nicht nachvollziehen. Richter verbrachte sie im Rheinbacher Zuchthaus und laut dem Historiker Horst Pierre Boutin soll er ein vorbildlicher Insasse gewesen sein, übernahm dort immer wichtigere Aufgaben und im Zweiten Weltkrieg dann wurde er sogar für seine medizinischen Kenntnisse konsultiert.

Nach 1945 kam er ins Gefängnis in Aachen, aus dem er 200 Tage lang ausbrach. Aus einem Spiegelartikel von 1949 wissen wir, dass Ende 1948 die Strafe bis zum 30. November 1953 mit Bewährungsfrist ausgesetzt wurde. Und seit dieser Zeit konnte Peter Richter zu einem relativ normalen Leben im beschaulichen Gläs zurückfinden, einer kleinen Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler, zu der auch die Abtei Maria Lach gehört übrigens.

Der Spiegeljournalist, der sich für den Artikel mit ihm traf, beschreibt ihn mit einem, Zitat, frischen roten Gesicht, vollem grau melierten Haar nach hinten gekämmt. In typischer Richterhaltung, wie auch damals im Bonner Prozess, die Arme vor der Brust verschränkt, den Kopf ein wenig zur Seite geneigt, freundlich lächelnd. Die Richters kamen ursprünglich aus dem Ort und waren dort immer angesehene Leute gewesen, schreibt der Journalist auch. Und Richter wird zitiert, ich genieße mein Leben. Nach der Bewährung wurde ihm seine Reststrafe erlassen. Er durfte jedoch nicht mehr als Arzt praktizieren.

1972 starb er in Gläs. Ja, also das ist schon echt harter Tobak. Der Fall birgt so eine große Gemengelage mit ganz vielen schwierigen Themen. Die finanzielle Abhängigkeit einer, ja, am Ende alleinerziehenden Frau von einem privilegierten Mann, dieses Machtgefälle, die Abtreibung mit ihren Folgen und die unterschwellige und teilweise auch ganz offensichtliche Frauenfeindlichkeit in der Presse und im Gerichtssaal. Der Fall ist nicht nur aus heutiger Perspektive gesehen krass, auch damals hat er ja national für viel Aufsehen gesorgt. Was aber vielleicht auch mit der Hochphase des Boulevardjournalismus zu erklären ist, die es in den 1920er Jahren gab. Ja, ich fand die Recherche wirklich extrem bedrückend. Ich glaube, das ging uns allen so. Die langen Gerichtsberichte haben einen dann regelrecht gefesselt und in diese Zeit zurückversetzt. Das war sehr spannend. Dem kann ich nur zustimmen. Anna, vielen Dank, dass wir hier sein durften. Ja, sehr gerne. Es war mir eine wirklich große Freude. Ich freue mich, dass wir die Themen Stadtgeschichte und True Crime hier mal verbinden konnten. Denn 100 Jahre bin ich für einen Mordfall auch noch nicht in der Zeit zurückgereist in diesem Podcast.

Und wenn ihr, liebe Hörerinnen und Hörer, das auch so spannend fandet, dann abonniert doch am besten sofort unseren Podcast hinter Bonner Türen und hinterlasst eine Fünf-Sterne-Bewertung. Natürlich auch gerne für Akte Rheinland. Wenn ihr Fragen, Anregungen oder anderes Feedback habt, dann schreibt uns bei Spotify oder YouTube, schickt eine Mail an podcast.ga.de oder meldet euch auf Instagram, da heißt unser Profil at Akte Rheinland. Wir hören uns in zwei Wochen wieder mit einem neuen Fall. Bis dahin, vielen Dank fürs Zuhören. Macht's gut. Tschüss. Tschüss.

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Das war Akte Rheinland, der GA-Podcast zu Kriminalfällen aus Bonn und der Region. Akte Rheinland ist eine Produktion der Generalanzeiger Bonn GmbH. Redaktion und Moderation Anna-Maria Bekes, Produktionsleitung Andreas Deik, Mitarbeit Sabrina Bauer.

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