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Es ist der 14. Juli 2021. Über die Bildschirme der Aktenzeichen XY Ungelöst, Zuschauerinnen und Zuschauer, flimmert die Vorschau für einen der heutigen Fälle. Eine Frau und ein Mann klingeln an der Tür eines Uhrenhändlers. Als er seiner vermeintlichen Kundschaft öffnet, schlägt der Mann dem Händler brutal ins Gesicht, ringt ihn zu Boden. Den beiden folgen noch zwei Männer in das Geschäft. Einer von ihnen schlägt ebenfalls auf das am Boden liegende Opfer ein und holt dann eine Maschinenpistole hervor. Er ist als einziger nicht maskiert, hat sich nur eine Kapuze über den Kopf gezogen. Nach der Ausstrahlung der Vorschau klingelt bei einem Mann das Handy. Schau dir XY an, meint sein Gesprächspartner. Gleich wird etwas gezeigt, das ist voll interessant. Wer wird gezeigt, fragt der Mann. Ist das einer von uns?
Hallo und herzlich willkommen zu Akte Rheinland. Wir sind der True Crime Podcast des Bonner Generalanzeiger und wir sprechen an jedem zweiten Donnerstag über ein Verbrechen oder einen Kriminalfall aus dem Rheinland. Mein Name ist Anna-Maria Bekes. Und ich bin Christine Bär. Ja, ihr hört schon eine neue Stimme bei uns, nicht ganz neu, du hast ja schon mal was für uns eingesprochen, Christine. Jetzt bist du quasi als Mitmoderatorin hier. Du bist schon seit mehreren Jahren freie Mitarbeiterin für uns hier beim Generalanzeiger. Wir sprechen jetzt über einen Raubüberfall auf einen Uhrenhändler in Siegburg, der zeitweise bundesweit für Gesprächsstoff gesorgt hat und über einen Mann, der trotz einer doch sehr eindeutigen Beweislage diese Tat nicht gestand. Und einen Schießkugelschreiber, aber dazu später. Ja, richtig, das stimmt. Aber fangen wir mal mit der eigentlichen Tat an. Diese fand am Morgen des 6. Oktober 2020 statt. Wir haben ihn zwar eben als Uhrenhändler bezeichnet, aber eigentlich war das ja gar nicht seine Haupttätigkeit, oder? Genau. Der Mann, er war damals Mitte 40, ist hauptberuflich Kfz-Sachverständiger und handelte neben dieser Tätigkeit mit Luxusuhren, also zum Beispiel mit Uhren der Marke Rolex oder Breitling. Er vertrieb seine Uhren über ein Online-Portal, lagerte diese aber im Hinterzimmer seines Büros. Dort fand in der Regel auch der Verkauf der Uhren statt.
Angemeldet war das Gewerbe übrigens nicht auf ihn, sondern auf seine Ehefrau. Okay, das hört sich so ein bisschen shady an. Und wie haben die Leute den Mann jetzt überfallen? Das waren ja vier Räuber, ne? Mit den Menschen, die in den Fluchtautos warteten, waren es sogar mindestens sieben. Aber genau, vier davon kamen in die Geschäftsräume des Opfers. Wir haben ja eben schon den Anfang gehört. Zunächst klingelten eine Frau und ein Mann an der Tür des Büros. Sie trugen beide eine Schutzmaske. Der Mann hatte sich außerdem eine Kapuze über den Kopf gezogen. Aufgrund der Corona-Pandemie waren Menschen, die Schutzmasken trugen, damals ja ein sehr alltägliches Bild.
Unterdessen telefonierte der Kfz-Sachverständige, gerade mit seiner Frau. Er hatte noch den Blick auf sein Handy gerichtet, als er die Tür öffnete. Und dann hat der eine Räuber ihn sofort geschlagen? Er hat dem Sachverständigen zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dieser taumelte daraufhin zurück und wurde von dem Mann zu Boden gerungen. Dann liefen zwei weitere Täter in das Geschäft hinein. Das ging alles wahnsinnig schnell. Die beiden kamen neun Sekunden nach dem ersten Faustschlag. Einer dieser Männer hatte sich ein dunkles Tuch um Mund und Nase gebunden und trug eine Kappe. Der andere trug nur eine Kapuze. Sein Gesicht war also gut zu erkennen. Und ausgerechnet der, der überhaupt nicht maskiert war, hat also dann die Maschinenpistole gezogen. So war es. Dieser unmaskierte Täter schlug und trat auf das am Boden liegende Opfer ein und zog dann eine funktionsfähige Maschinenpistole hervor. Weshalb das Gericht davon ausging, dass es sich um eine funktionsfähige Waffe handelte, besprechen wir später. Er fesselte den Sachverständigen mit Kabelbindern an Händen und Füßen.
Gleichzeitig nahm sein Mittäter dem Opfer dessen Rolex ab und zog dann eine Pistole. Also wenn du das so beschreibst, das ist echt eine total beängstigende Situation, die kommen da rein. Das ist wirklich mit Überfall sehr unzureichend eigentlich beschrieben. Einer der Männer zog das gefesselte Opfer dann an den Händen in das Hinterzimmer des Büros. Die übrigen Menschen folgten ihnen mit den Waffen. Der unmaskierte Räuber schraubte noch einen Schalldämpfer auf die Maschinenpistole. Dann richteten er und sein Komplize mit der Pistole ihre Waffen auf den Sachverständigen und forderten ihn dazu auf, die Tresore zu öffnen, in denen er die Luxusuhren aufbewahrte. Ja, und ich nehme an, das hat der Uhrenhändler wahrscheinlich dann auch getan, wenn er so bedroht wurde. Ja.
Insgesamt räumten sie zwei Tresore und ein Regal aus und ließen ihre Beute in einem Deckenbezug verschwinden. Neben 27 hochwertigen Uhren, 21 der Marke Rolex, 3 der Marke Omega, 2 der Marke Breitling sowie eine der Marke Patek Philippe, stahlen die vier auch Taschen, Schmuck und Accessoires sowie Fahrgeld im Wert von 1700 Euro. Also wenn du das jetzt so aufzählst, ich kenne mich mit Uhren nicht so aus, ich weiß aber, dass eine Rolex und eine Breitling sehr teuer sind. Was war denn diese ganze Beute wert? Also den späteren Angaben des Opfers und seiner Ehefrau zufolge lag der Wert mit der Umsatzsteuer bei 492.050,63 Euro.
Da sie aber nicht für alles Belege vorweisen konnten und dem Gericht die bloßen Angaben der beiden nicht als Schätzgrundlage genügten, legte es den Wert der Beute schließlich auf mindestens 193.309,44 Euro ohne Umsatzsteuer fest. Okay, und was ist passiert, nachdem die Räuber diesen Deckenbezug fertig befüllt hatten? Einer der bewaffneten Räuber, also entweder der mit der Maschinenpistole oder eben der mit der Pistole, rief dem Opfer noch zu, keine Polizei, sonst knall ich dich ab. Als die beiden ebenfalls den Raum verließen, richtete der Mann ohne Maskierung seine Maschinenpistole auf das Opfer. Vor dem Eingang des Büros war mittlerweile ein grauer Audi vorgefahren und der Räuber mit dem Bezug packte diesen in den Kofferraum des Wagens und alle vier stiegen ein.
Als der Audi mit einer sich noch schließenden Klappe in Richtung der Aulgasse davonfuhr, fielen ein paar gestohlene Teile aus dem Kofferraum auf die Fahrbahn. Und gleich hinter diesem Audi kam ein grauer Peugeot. Ein Mann stieg auf der Beifahrerseite aus und sammelte die Gegenstände ein. Danach fuhr der Peugeot dem Audi in Richtung Aulgasse hinterher. Okay, also das klingt ja alles, als wäre das ganz schön professionell aufgezogen gewesen. Und deswegen, weil die das eben vermutlich so geplant hatten, waren ja auch mindestens sieben Menschen an der Tat beteiligt, oder? Genau. Also um es nochmal zusammenzufassen. Vier Menschen überfielen das Opfer in seinen Räumen. Zwei Menschen fuhren die Fluchtautos. Und dann gab es noch den Mann, der auf der Beifahrerseite ausstieg, um einen Teil der Beute wieder einzusammeln. Kurz nachdem sie verschwunden waren, konnte das Opfer dann seine Fesseln lösen und die Polizei rufen. Diese traf wenige Minuten später auch ein. Wie ging es denn dem Mann nach diesem schrecklichen Überfall? Er hatte Prellungen am Kopf und am Oberkörper, die aber relativ schnell verhalten, glücklicherweise. Und auch psychisch war er nicht so belastet. Im späteren Prozess gab er an, dass er gegen die Angeklagten keinen Groll hege. Allerdings gaben er und seine Frau den Uhrenhandel nach der Tat auf. Ja, da hätte ich wahrscheinlich auch keine Lust mehr drauf gehabt.
Wie hat die Polizei nach der Tat ermittelt? Also zunächst fahndeten die Polizistinnen und Polizisten unter anderem nach den Fluchtautos, vernahmen das Opfer und sicherten die Handydaten aus der näheren Umgebung. Sie versuchten außerdem, Spuren am Tatort zu sichern. Nach zwei Tagen meldete sich noch ein Anwohner bei der Polizei, der aus den Medien von dem Raub erfahren hatte. Er berichtete den Beamtinnen und Beamten von einem Peugeot, der ihm einen Tag vor der Tat in der Nähe des Büros aufgefallen war. Er nannte ihn auch einen Teil des Kennzeichens. Trotzdem fand die Polizei weder die Beute noch die Autos. Und auch Tatverdächtige konnten sie erst nicht ermitteln. Aber in den Büroräumen, da gab es doch auch Kameras, oder? Ja, es gab zwei Überwachungskameras. Eine gegenüber des Eingangs und eine in dem Hinterzimmer, in dem auch die Uhren gelagert und verkauft wurden.
Daher wurde letztendlich die ganze Tat gefilmt. und das Gesicht des Räubers, der lediglich eine Kapuze und keine Maske trug, war mehrfach frontal zu erkennen. Leider war die Qualität dieser Bilder aber nicht sehr gut. Na gut, das kennen wir ja. Also diese Bilder aus Überwachungskameras sind ja meistens eher ziemlich pixellig. Das stimmt. Naja, jedenfalls, die Ermittlerinnen und Ermittler gingen dann nach etwas mehr als einem halben Jahr, nämlich am 14. Juli 2021, mit dem Fall zur Aktenzeichen XY ungelöst. Dort zeigten sie die Bilder der Fetat-Verdächtigen, die sich in den Räumen aufgehalten hatten, sowie verschiedene Teile ihrer Beute, darunter auch die Rolex, die sie dem Opfer vom Arm gestohlen hatten. Und was ist nach der Ausstrahlung dann von Aktenzeichen XY passiert? Da kam der Polizei auch ein wenig das Glück zu Hilfe. Wir müssen nämlich wissen, einer der späteren Angeklagten war zu dem Zeitpunkt der Ausstrahlung schon in den Fokus der Polizei geraten. Allerdings wegen einer anderen Tat. Einem Raubüberfall auf einen Tabakladen in Köln am 19. Mai 2021.
Er und zwei andere Männer standen in dem Verdacht, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, weil die Ermittlerinnen und Ermittler ihre DNA auf einer Zigarette in der Nähe des Tatortes entdeckt hatten. Aufgrund dieses Verdachts überwachte die Polizei die Telefone dieser Männer und schnitt während und nach der Ausstrahlung der Sendung mehrere Gespräche mit, aus denen hervorging, dass es sich bei einem der Tatverdächtigen auch um den unmaskierten Räuber mit der Maschinenpistole aus Siegburg handeln könnte. Okay, und was genau waren das für Telefongespräche? Wie gesagt, es gab mehrere Gespräche, unter anderem das, in das wir eben zu Beginn unserer Folge gehört haben. Einer der überwachten Tatverdächtigen, allerdings nicht der spätere Angeklagte, rief einen Mann an und forderte ihn dazu auf, sich die gerade laufende Aktenzeichen XY-Ungelöst-Sendung anzuschauen. Der wollte daraufhin erfahren, wer dort gezeigt würde und fragte, ist das einer von uns? Es ging um ein Uhrengeschäft in Siegburg, teilte ihm sein Gesprächspartner so dann mit. Ach was, sagte der Mann. Und er bat darum, ihm die Sendung mit dem Handy aufzunehmen und dann zu schicken. Das ist natürlich schon einigermaßen auffällig, ne? Ja.
Spannend fand ich dann auch noch zwei Telefongespräche der Ehefrau des späteren Angeklagten. Sie telefonierte nämlich zwei Tage nach der Ausstrahlung der Sendung auf dessen Leitung mit einer Bekannten. Und im Laufe dieses Gesprächs erzählte sie der Bekannten, dass ihr Mann derzeit große Probleme hätte. Er wurde im TV gezeigt, weißt du, sagte sie. Ihnen wäre nicht klar, wann die das herauskriegen und er müsste deswegen nun ausziehen. Dann gab es eine Woche nach der Ausstrahlung noch ein Gespräch mit einem anderen Bekannten, der sich noch am selben Tag mit ihrem Mann treffen wollte. Er müsste eine Sache mit diesem besprechen, die ziemlich dringend wäre. Und daraufhin fragte die Frau ihn, wegen TV, und er sagte, wegen TV, ja. Und sie erwiderte, ihr Mann wisse schon davon. Okay, da verdichten sich ja dann für die Polizei die Anzeichen. Hat sie ihn dann danach festgenommen? Ein paar Dinge sind noch passiert. Einer der Männer, der auch in dem Verdacht stand, an dem Überfall auf den Tabakladen in Köln beteiligt gewesen zu sein, telefonierte auf seiner aus diesem Grund von der Polizei überwachten Leitung mit einem anderen Mann. Und in dem Telefonat ging es unter anderem um einen Audi, mit dem sich ein Bekannter der Männer in den Niederlanden hätte erwischen lassen. Ein weiterer Bekannter der beiden, das war der Mann, der an dem Tag der Ausstrahlung von Aktenzeichen XY ungelöst gefragt hatte, ist das einer von uns, hätte deshalb einen Verlust von 12.000 Euro erlitten.
Bei dem Audi handelte es sich nämlich, wie die niederländische Polizei zu dem Zeitpunkt ermittelt hatte, um einen gestohlenen Wagen aus Italien. Und dann zeigte eine Auswertung der Funkzellendaten vom Tartag, dass er auch eines der Fluchtautos war. Die erste nicht-italienische Adresse, die auf dem Navigationsgerät des Autos eingespeichert war, war übrigens die Adresse des Mannes, der laut des Telefonats der beiden Männer die 12.000 Euro verloren hatte. Ich finde das ja total spannend, dass man da wirklich mal so einen Einblick bekommt, wie die Polizei ermittelt und dann eben Schritt für Schritt den Leuten immer näher kommt. Also dieser Mann ist dann, damit ich es klar habe, der zweite Angeklagte, richtig? Genau. Das Verfahren wurde damals allerdings nicht ausschließlich gegen die beiden späteren Angeklagten geführt, sondern noch gegen drei andere Männer. Und zwar gegen die beiden, die am Telefon über den Audi gesprochen hatten und gegen ihren Bekannten, der in den Niederlanden als Beifahrer in dem Audi unterwegs gewesen war. Außerdem gab es noch ein Verfahren gegen die Ehefrau des Angeklagten mit dem gestohlenen und später dann sichergestellten Audi. Diese sah nämlich der Räuberin auf dem Überwachungsvideo ähnlich. Okay, und was ist dann passiert? Am 26. April 2022 wurden die Wohnungen der Tatverdächtigen durchsucht. In der Wohnung des späteren Angeklagten, den zuvor verschiedene Menschen bei Aktzeichen XY ungelöst als unmaskierten Räuber erkannt hatten, fanden die Ermittlerinnen und Ermittler unter anderem eine Luxusuhr der Marco Omega.
Die gehörte zwar nicht zu der gesuchten Beute, aber der Mann konnte nicht glaubhaft erklären, woher er sie hatte. Noch am selben Tag nahm die Polizei die beiden späteren Angeklagten, die Männer, die sich am Telefon über den Audi unterhalten und die Ehefrau des einen späteren Angeklagten fest. Gegen die beiden späteren Angeklagten wurde später auch Haftbefehle erlassen. Okay, und bei dem zweiten Angeklagten ist man ja ebenfalls fündig geworden, ne? Richtig, das hatten wir ja eben schon angekündigt. In der Wohnung des zweiten Angeklagten, im Abstellraum seiner Wohnung, um genau zu sein, entdeckten die Beamtinnen und Beamten einen Schießkugelschreiber, für dessen Besitz er keine Erlaubnis hatte. Er lagerte den Schießkugelschreiber, also eine Waffe, die aussieht wie ein größerer Kugelschreiber, dort mit insgesamt 14 Patronen auf einem Regal in einer durchsichtigen Plastikbox. Demgemäß waren der Schießkugelschreiber und die Munition für alle Menschen in dieser Wohnung, auch seine zu Beginn des Prozesses 11 und 16 Jahre alte Söhne zugänglich. Laut eines Sachverständigen ist die Wirkung der Geschosse aus diesem Kugelschreiber mit der aus einer Pistole vergleichbar. Das ist ja wirklich James-Bond-mäßig, was da passiert. Wir hören mal, was unsere Zeitung dazu geschrieben hat.
Generalanzeiger Bonn, 25. April 2023. Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstagmorgen mit der Sichtung von Aufnahmen des Tatgeschehens das Verfahren gegen zwei Männer begonnen, die am 6. Oktober 2020 an einem Überfall auf einen Siegburger Uhrenhändler beteiligt gewesen sein sollen. Der Hauptangeklagte, ein 36-jähriger Georgier, wies die Vorwürfe allerdings weit von sich. Er sei an jenem Tag gar nicht in Deutschland gewesen.
So hat nämlich unser Gerichtsreporter Leif Kubik den Prozessauftakt gegen die beiden Angeklagten erlebt. Bei dem 36-jährigen Hauptangeklagten, das ist ein Mann aus Georgien, handelte es sich um den Mann, den unterschiedliche Menschen bei Aktenzeichen XY als unmaskierten Räuber erkannt haben wollten. Und der hat nun behauptet, er sei am Tag der Tat gar nicht in Deutschland gewesen. Wo hat er sich denn seinen Angaben nach aufgehalten? Er hat behauptet, er hätte sich in Frankreich aufgehalten und dort verschiedene Renovierungsarbeiten durchgeführt. Angeblich hat er dort in drei oder vier Häusern tapeziert, Steckdosen angebracht und Laminat verlegt. Und warum fand das Gericht dieses Alibi nicht glaubhaft? Naja, also zunächst einmal konnte er sich angeblich nicht an die Namen seiner dortigen Auftraggeberinnen und Auftraggeber erinnern. Diese, sagte er, würden seine Anwesenheit auch nicht bestätigen, weil er schwarz für sie gearbeitet hätte. Dann lebte und arbeitete er dort vermutlich für beinahe einen Monat und konnte trotzdem weder angeben, an welcher Adresse er in dieser Zeit gewohnt hatte, noch in welchen Straßen die Häuser lagen, die er renoviert hatte. Er meinte dazu, er könne sich eben keine ausländischen Namen merken. Und auch zu den Arbeiten selbst konnte er kaum Näheres sagen.
Außerdem hat es sicherlich auch nicht geholfen, dass er im Laufe des Prozesses einige Dinge geäußert hat, die unglaubwürdig oder vielleicht auch skurril erschienen. Hast du da mal ein Beispiel? Er behauptete unter anderem, dass die Nummer 02 auf seinem georgischen Reisepass dafür stünde, dass es in Georgien zwei Menschen gäbe, die ihm sehr ähnlich sehen. Das Gericht fragte beim georgischen Polizeiattaché nach. Und diese Nummer indenziert nicht die Anzahl von Doppelgängerinnen und Doppelgängern, sondern hat einfach nur eine Ordnungs- und Kontrollfunktion.
Dann betonte der Angeklagte, dass er gegen das Coronavirus geimpft wäre. Das könnte das Gericht auch ganz leicht nachvollziehen, da es auf einer Website des Impfstoffherstellers Moderna eine Liste aller geimpften Menschen gäbe. Okay, also dass das Letztere ziemlicher Unsinn ist, das ergibt sich von selbst. Aber ich fände es irgendwie ganz witzig, wenn auf meinem Pass drauf stünde, wie viele Doppelgänge ich so habe. Naja, also er hat da offenbar ziemlich abenteuerliche Angaben gemacht. Ja, auf jeden Fall. Und auch die Angaben zu seinem beruflichen Werdegang passten nicht so richtig zusammen. So behauptete er parallel, an zwei verschiedenen Hochschulen studiert zu haben, aber konnte trotzdem keine Diplome vorweisen. Dass er in den Jahren danach meistens im Handwerk arbeitete und eben nicht in einem der Bereiche, in denen er angeblich ein Studium absolviert hatte, machte auch nur wenig Sinn. Und wie ging es mit den Bildern aus den Überwachungskameras weiter? Also der Angeklagte bestritt natürlich, dass er der unmaskierte Räuber auf den Bildern war. Ja, das war wahrscheinlich einer von seinen zwei Doppelgängern.
Es gab aber eine deutliche Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Mann von diesem Überwachungsvideo. Beide hatten nämlich eine platte Nase, eine Furche zwischen der Unterlippe und dem Kinn und er runde Wangen. Außerdem waren beide von einer ehrkräftigen Statur. Zu diesem Ergebnis kam dann auch eine Sachverständige des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen. Ihr Gutachten erläuterte sie im Prozess, weise darauf hin, dass es sich bei dem Angeklagten und den unmaskierten Räuber um ein und denselben Menschen handelte. Okay, also die Sachverständige hat das dann wahrscheinlich anhand irgendwelcher Merkmale verglichen und ist zu dem Schluss gekommen, das ist derselbe Mensch. Aber müsste ihn das Opfer dann nicht auch erkennen? Ich verstehe die Frage. Tatsächlich hat der überfallene Kfz-Sachverständige den Angeklagten nicht wiedererkannt. Er konnte sich nicht an das Aussehen des unmaskierten Räubers erinnern, auch nicht an dessen Stimme oder Sprache. Das ist aber in so einer Ausnahmesituation überhaupt nichts Ungewöhnliches. Ja, wahrscheinlich hat er da auch andere Dinge zu tun gehabt, als sich jetzt das Gesicht genau einzuprägen.
Gab es denn noch weitere Indizien oder Beweise gegen den Angeklagten? Wir haben ja eben schon über einige Telefonate gesprochen, aus denen hervorging, dass ihn verschiedene Menschen bei Aktenzeichen XY ungelöst erkannt hatten. Die beiden Männer, die man kurzzeitig festgenommen hatte, nachdem sie am Telefon über den gestohlenen Audi gesprochen hatten, gaben bei ihren Haftverkündungsterminen beide an, den Angeklagten in der Sendung erkannt zu haben. Als sie im Prozess später als Zeugen befragt wurden, machten sie aber Gebrauch von ihrem Aussageverweigerungsrecht, also sie schwiegen. Und dann gab es noch einige Briefe, die von dem Angeklagten während seiner Haft verfasst wurden.
Er schrieb in diesen interessanterweise nie, dass er unschuldig wäre oder zur Tatzeit gar nicht in Deutschland gewesen wäre, wie er das ja später vor Gericht angegeben hat. In einem Brief an seine Frau stand jedoch... Wenn ich daran denke, wie lange sie mich benutzt haben, gefriert mir das Blut. Wie konnte ich nur so ein Idiot sein? Ich habe mein Leben, das Leben meiner Kinder und derjenigen aufgeopfert, die mich lieben und das für die Leute, die mich nur als ein scheußliches Stück Fleisch betrachteten. Vor Gericht haben sie dann allerdings keine Aussage dazu gemacht. Dabei vermutete das Gericht, dass sich der Angeklagte über die Hintermänner oder die anderen Tatbeteiligten ärgerte. Also mit diesen Worten. Aber kommen wir nochmal zurück zu der Tat. Markant war ja auch, dass jener unmaskierte Räuber, also mutmaßlich unser Angeklagter, eine Maschinenpistole dabei hatte und das Opfer mit dieser bedrohte. Da hast du eben gesagt, das Gericht geht davon aus, dass diese Maschinenpistole auch wirklich funktioniert hätte. Warum? Dazu gab es im Urteil verschiedene Erwägungen. Mich haben nicht alle überzeugt, aber einige. Auf dem Überwachungsvideo war zunächst einmal zu sehen, dass einer der Komplizen des unmaskierten Räubers während des Überfalls insgesamt dreimal nach dessen Maschinenpistole griff.
Das unterbannt dieser jedes Mal sofort und das passt ja nicht zu einer falschen Waffe. Und auch, dass er später noch den Schalldämpfer auf die Maschinenpistole schraubte, macht bei einer nicht funktionsfähigen Waffe ja keinen Sinn oder höchstens um das Opfer einzuschüchtern. Das leistete aber zu diesem Zeitpunkt schon gar keinen Widerstand mehr. Das stimmt. Und ob jetzt wirklich der Otto-Normalverbraucher versteht, dass das ein Schalldämpfer ist, der da drauf geschraubt wird, ich weiß es nicht. Wir haben jetzt ja ganz viel über diesen Hauptangeklagten gesprochen. Mit ihm saß aber ja noch jemand auf der Anklagebank. Ein zum Zeitpunkt des Prozesses 43 Jahre alter Mann, offenbar auch ein Freund dieses Hauptangeklagten. Was hat ihm das Gericht denn vorgeworfen? Ihm wurde vorgeworfen, ebenfalls an dem Raubüberfall beteiligt gewesen zu sein. Mutmaßlich als Fahrer eines Fluchtautos, des grauen Audis umgenaut zu sein. Wir erinnern uns, dieser Angeklagte ist der Mann, über den gesagt wurde, er hätte nach der Sicherstellung des gestohlenen Audis einen Verlust von 12.000 Euro erlitten. Im Gegensatz zu dem Hauptangeklagten schwieg der 43-Jährige zu diesen Vorwürfen. Aber er hat sich ja zu dem Schießkugelschreiber geäußert, richtig? Genau. Er räumte den Besitz des Schießkugelschreibers und der insgesamt 14 Patronen ein, die man in seiner Wohnung gefunden hatte. Dass er am Tattag den grauen Audi gefahren hatte oder in einer anderen Form an dem Raub beteiligt gewesen war, konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen. Er wurde daher in dem Punkt freigesprochen.
Generalanzeiger Bonn, 2. Juni 2023. Wegen besonders schweren Raubes wurde am Freitagnachmittag einer der Haupttäter vor dem Bonner Landgericht zu einer Haftstrafe von 9 Jahren verurteilt. Der Mitangeklagte wurde hingegen vom Vorwurf der Beihilfe zur Tat freigesprochen. Er muss aber dennoch für 9 Monate ins Gefängnis.
Der 36-jährige Hauptangeklagte und jetzt Verurteilte musste also für neun Jahre ins Gefängnis. Wie hat das Gericht sein Urteil begründet? Er war in Deutschland bereits vorbestraft, wenn auch nur geringfügig wegen eines Ladendiebstahls, aber hatte in Georgien auch schon mehrere Jahre in Haft verbracht. Weil der Wert der Beute sehr hoch war, erlitt das Opfer finanziell einen immensen Schaden. Und zudem hieß es in dem Urteil weiter, hätte die Tat auch eine große kriminelle Energie offenbart. So wurde der überfallene Mann ja unter anderem gefesselt und dann meterweit über den Boden geschleift. Tatenmildernd war indes, dass der Mann zu dem Zeitpunkt seiner Verurteilung schon über ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte und dass sein Opfer glücklicherweise psychisch verhältnismäßig wenig stark belastet war. Gut, ich meine, das ist natürlich nicht sein Verdienst, sondern einfach nur das Glück des Opfers, dass er anscheinend psychisch sehr stabil war. Aber gut. Okay, und unser Schießkugelschreiberbesitzer, der 43-Jährige, warum muss der jetzt trotz Freispruchs für neun Monate ins Gefängnis? Also, im Zusammenhang mit dem Raubüberfall wurde der Mann ja freigesprochen. Verurteilt wurde er dann aber wegen des Besitzes des Schießkugelschreibers und der zugehörigen Munition.
Erwähnenswert ist dabei auch, dass er unter anderem wegen Diebstahls, Betrugs und Verstößen gegen das Waffengesetz vorbestraft war. Und er hatte auch schon einmal für sechs Monate in Haft gesessen. Als die Polizistinnen und Polizisten die Waffe in seiner Wohnung entdeckten, war er noch auf Bewährung. Weil er den Schießkugelschreiber und die Patronen außerdem zusammengelagert hatte, bewertete das Gericht deren potenzielle Gefahr als besonders hoch. Tatmildernd war, dass er seine Tat gestanden hatte. Also einer der Angeklagten wurde tatsächlich wegen des Raubüberfalls verurteilt, aber es sollen doch insgesamt mindestens sieben Menschen beteiligt gewesen sein. Was ist denn jetzt mit den anderen? Tja, nach denen wird nach unseren Informationen immer noch gesucht. Okay.
Lass uns zum Abschluss nochmal kurz über das Opfer sprechen. Du hast eben gesagt, er und seine Frau hätten den Handel mit Luxusuhren nach der Tat aufgegeben. Haben die irgendwie gesagt, woran das lag? Wir können an dieser Stelle nur mutmaßen. Aber wir haben ja eben gehört, dass er bzw. Seine Ehefrau nicht für alles Belege vorweisen konnten. Letztendlich konnte das Gericht nicht feststellen, woher die beiden die hochwertigen Uhren bezogen hatten.
Während des Prozesses hatte das Zollfahndungsamt bereits ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts auf Einfuhrschmuggel eingeleitet. Aber natürlich hat das Paar auch finanziell einen riesigen Schaden erlitten. Die Ehefrau, auf die ja das Gewerbe angemeldet gewesen war, musste zusätzlich noch 150.000 Euro an einen Geschäftspartner ihres Mannes und dann 18.500 Euro an einen Kunden zahlen, deren Uhren man gestohlen hatte. Also was nun letztendlich der Grund war, das können wir nicht sagen. Ja gut, aber der große finanzielle Schaden ist wahrscheinlich Grund genug und ich als Frau hätte dann auch gesagt, jetzt ist er aber mal gut mit diesem lustigen Uhrenhandel. Okay, wir danken euch auf jeden Fall fürs Zuhören. Christine, dir ganz herzlichen Dank, dass du uns diesen Fall mitgebracht hast und wir freuen uns natürlich, wenn ihr nächstes Mal wieder mit dabei seid. Und wir freuen uns natürlich auch über euer Feedback. Schreibt uns einen Kommentar bei Spotify oder YouTube, schickt uns auf Instagram eine Nachricht an unser Profil oder schreibt uns eine E-Mail an podcast.ga.de. Abonniert unseren Podcast, teilt unsere Inhalte und lasst uns bitte gerne eine Bewertung da. Am liebsten natürlich eine mit fünf Sternen. Das alles hilft uns sehr, hier weitermachen zu können. Danke und bis zum nächsten Mal. Tschüss. Tschüss.
Das war Akte Rheinland, der GA-Podcast zu Kriminalfällen aus Bonn und der Region. Akte Rheinland ist eine Produktion der Generalanzeiger Bonn GmbH. Redaktion und Moderation Anna-Maria Bekes. Produktionsleitung Andreas Deick. Mitarbeit Sabrina Bauer, Simeon Gerlinger und andere. Sprecher Daniel Dähling, Martin Busch.
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