Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Abendblatt Crime-Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und wie immer ist Klaus Püschel dabei, Rechtsmediziner, Seniorprofessor und der Experte, ohne den hier bei diesem Podcast gar nichts läuft. Hallo Klaus.
Ich bin schon mal wieder sehr begeistert, wenn ich an unseren heutigen Fall denke. Aus Sicht der Rechtsmedizin eine echte Herausforderung. Der Leichnam unter Estrich, monatelange Liegezeit, Todesursache, Kopf, Hals, Nackenschuss. Das klingt wie organisiertes Verbrechen, aber Fehlanzeige dennoch ein echter, vor allen Dingen auch juristischer Leckerbissen. Los geht's, aber du musst noch unseren Gast begrüßen. Ja, wir freuen uns nämlich heute mal wieder einen besonderen Gast hier zu haben. Joachim Bülter war jahrzehntelang als Richter in Hamburg tätig. Die letzten 13 Jahre seiner juristischen Karriere verhandelte er als Vorsitzender Richter einer Schwurgerichtskammer über Mord und Totschlag. Und doch sagten sie in einem Gespräch, das wir beide vor einiger Zeit miteinander führten, Herr Bülter. Aber in den meisten Fällen sitzt auf der Anklagebank nicht der Killertyp.
Ja, zunächst ein herzliches Hallo auch von mir in die Runde und an unsere Zuhörer. Ja, tatsächlich sitzt in vielen Spurgerichtsfällen nicht der eiskalte und rücksichtslose Killertyp auf der Anklagebank. Das ist eine Erkenntnis, die ich aus vielen Verhandlungen gewonnen habe. Natürlich gibt es auch die brutalen, kaltherzigen und berechnenden Mörder. Aber oft haben wir es auch mit Menschen zu tun, die nicht in dieses Klischee passen. Ich will jetzt nicht so weit gehen zu sagen, dass jeder zum Mörder werden kann. Das ist natürlich nicht so. Doch fast jeder kann einmal in Grenzsituationen geraten, in denen er sich so verhält, wie er es selber kaum für möglich gehalten hätte. Also würde er in einer Extremsituation wohl auch jemanden umbringen? Damit sind wir dann ja schon mitten in dem Fall, über den wir heute mit Ihnen sprechen wollen. Es war ein Tötungsdelikt, das bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat, erst wegen der eigentlichen Tat, später wegen des für viele überraschenden Urteils.
Und die Rechtsmedizin hatte auch einiges zu diesem ungewöhnlichen Fall beizutragen. Schließlich erleben wir es auch in unserem Metier, nicht jeden Tag, dass wir es mit einer einbetonierten Leiche zu tun bekommen. Schon ein sehr spezieller Fall. Ja, wir beim Schwurgericht auch nicht. Ich möchte fast sagen, glücklicherweise nicht. Das war schon etwas sehr Außergewöhnliches. Wir reden heute über einen Tötungsdelikt in einem Restaurant in Hamburg-Saint-Georg. Das Casa Alfredo, so der Name des Lokals, erlangte durch den tödlichen Schuss auf einen Mann zweifelhafte Berühmtheit. Es war nicht nur so, dass ein Mensch dort eines gewaltsamen Todes gestorben ist. Sein Leichnam wurde auch noch in dem Lokal in einer Grube unter Baustoffen entsorgt. Die Gäste, die fortan in dem Restaurant speisten, hatten keine Ahnung, dass nur wenige Meter entfernt ein Toter lag.
Wirklich eine gruselige Vorstellung. Naja, jedenfalls für die Zuhörer denke ich. Bei mir kommt da eher der Profi durch. Also das war damals der 18. November 2015, als die grausige Wahrheit ans Licht kam. An diesem Tag rückten Ermittler in dem Lokal an und ließen den Boden aufstemmen. Vielen Dank. Die Rechtsmediziner waren übrigens auch dabei. Das habe ich mir auch so gedacht. Darunter entdeckten sie den Leichnam eines Mannes, der Wochen zuvor von seinen Verwandten als vermisst gemeldet worden war.
Leichenspürhunde hatten den Körper des 49-Jährigen unter dem Boden des Casa Alfredo entdeckt. Eingemauert in einer Abstellkammer, Beuchlings mit dem Gesicht nach unten in seinem Grab, muss man wohl sagen. Ja, diese Auffindesituation war tatsächlich der Ausgangspunkt in einem sehr besonderen Fall. Man kann sagen, dass sich letztlich herauskristallisierte, dass in diesem Fall die Grenzen von Schwarz und Weiß, von Gut und Böse, von Täter und Opfer verschwammen. Unsere Kammer hatte letztlich über den Mann zu entscheiden, der für den Tod eines anderen verantwortlich war und der den Leichnam einbetoniert hatte Doch es stellte sich heraus, dass dieser Täter in Wahrheit auch Opfer war Ich habe selten zuvor über einen so erstaunlichen Fall mit einer derart besonderen Vorgeschichte zu entscheiden gehabt.
Gehen wir zurück zu diesem 18. November 2015, als die Polizei den Leichnam entdeckte. Es ist zugleich das Ende als auch der Anfang einer höchst ungewöhnlichen Geschichte. Der Tote ist ein 49 Jahre alter Mann, der in Saar Georg unter dem Namen Chin Chin bekannt ist. Seit dem 30. September des selben Jahres wurde RKND, so sein richtiger Name, vermisst. Nun war da also seine Leiche in einer Baugrube eines Restaurants und der Betreiber des Lokals, des Casa Alfredo, gesteht, den Mann erschossen und vergraben zu haben. Klaus, ihr in der Hamburger Rechtsmedizin habt ja den Toten untersucht, einen Mann, der sechs Wochen lang in einer Grube unter Baustoffen versteckt gelegen hat. Ja, das war natürlich keine gewöhnliche Sektion. Der Tote war doch stärker gradig Fäulnis verändert, also der ganze Körper von Fäulnisgas durchsetzt, auch die Körperoberfläche stark verändert und die inneren Organe.
Und wir hatten deswegen auch relativ viel mit ihm zu tun, weil er doch von einem massigen Körperbau war. Das Entscheidende, darauf kommen wir dann gleich, haben wir im Bereich von Kopf, Hals und Schulter festgestellt. Ja genau, darauf wollte ich gerade hinaus. Was habt ihr denn als Todesursache herausgefunden? Es hieß ja damals, der Mann sei erschossen worden.
Ja, das konnten wir dann auch durch unsere Sektionsbefunde genauso bestätigen. Trotz der Feuernis war noch eindeutig festzustellen, dass es sich um einen Einschuss in der rechten oberen Nackenregion handelte. Wir haben Zeichen eines relativen Nahschusses festgestellt, also die Waffenmündung muss dicht an der Haut dran gewesen sein. Der Schusskanal verlief dann durch die Halsweichteile. Das Projektil hat den ersten Halswirbel durchschlagen und hat sich hierbei auch zerlegt. Wir fanden dann den Bleikern linksseits am Hals neben dem Kehlkopf und weitere Projektilteile, vor allen Dingen vom Mantel, noch in der Umgebung bis hin zur linken Schulter. Also im Grunde ein Kunstschuss, in dem genau im Bereich Übergang Rückenmark zum Gehirn das Nervengewebe vollständig zerstört war. Das klingt ja danach, dass das Opfer sofort handlungsunfähig war. Genauso muss es gewesen sein. Wie gesagt, ein echter Kunstschuss.
Momentan ist Handlungsunfähigkeit eingetreten und der Mann war dann auch ganz schnell tot. Ja, das ist tatsächlich ein relativer Nahschuss gewesen, also kein aufgesetzter Schuss, ein Schuss aus sehr kurzer Entfernung, das haben übrigens auch die kriminaltechnischen Gutachten bestätigt. Herr Bülter, Sie haben ja eingangs gesagt, dass es in vielen Fällen, in denen ein Mensch gewaltsam zu Tode kommt, sich nicht um einen kaltblütigen Mord handelt. Wenn man aber dieses hier hört, ein Schuss aus allernächster Distanz, könnte man schon an einen eiskalten Killer denken, aber hier entwickelte sich der Fall ja ganz anders. Ja, genau. Das deutete sich schon bei der allerersten Aussage des Mannes an, der ja gestanden hat, für den Tod des 49-Jährigen verantwortlich zu sein. Der Todesschütze behauptete nämlich, dass er zuvor von dem späteren Opfer massiv bedroht worden sei, unter anderem mit einer Schusswaffe. Und der geständige Täter sagte außerdem, dass er die Kugel im Rahmen eines tumultartigen und hochdynamischen Kampfgeschehens abgefeuert habe. Wenn sich so eine Version bewahrheitet, handelt es sich in der Regel nicht um einen Mord. Es kommt also eher ein Totschlag in Betracht, vielleicht durch einen Augenblicksversagen oder sogar Notwehr? Ja, auch darüber muss man in solchen Konstellationen durchaus nachdenken. Kein Fall ist natürlich wie der andere.
Es müssen im Ermittlungsverfahren und vor allem auch später vor Gericht immer alle Details des Tatgeschehens und einer möglichen Vorgeschichte sorgfältig analysiert und bewertet werden. Kommen wir jetzt zur Vorgeschichte dieses tödlichen Schusses. Wir haben ja schon gesagt, dass sich die Tat in einem Restaurant in St. Georg abgespielt hat.
Eigentlich hatte sich der Chef dieser Lokalität über Jahre bis zu jenem schicksalhaften Tag im September 2015 einen sehr guten Ruf erarbeitet. Er hatte in den besten Häusern Koch gelernt und überzeugte seine Gäste im Casa Alfredo, dass er 2012 eröffnet hatte mit stets frischen besten Speisen. In dem Restaurant kehrten unter anderem Ärzte, Schauspieler, Polizisten und Anwälte ein, also ein gutes Publikum, auch Stammkundschaft. Der Laden lief richtig gut, bis dann eines Tages Chin Chin aufkreuzte und anfing, dem Restaurantbetreiber das Leben schwer zu machen.
Cincin hieß eigentlich RKND, das hatten wir vorhin schon kurz erwähnt. Der 49-Jährige war ein Mann, der Anfang der 80er Jahre zusammen mit seinen Eltern und seinen Brüdern aus der Türkei nach Deutschland gekommen war. Was haben Sie denn im Prozess über seinen Werdegang festgestellt, Herr Bülter? Ja, wie später im Rahmen der Ermittlungen festgestellt wurde, hatte er keinen Schulabschluss und auch keine Berufsausbildung. Er lebte offiziell von Sozialleistungen. Allerdings erzielte er offensichtlich weitere Einkünfte aus mutmaßlich illegalen Geschäften, möglicherweise im Bereich der Prostitution, des Drogenhandels und der Schutzgelderpressung. Er wurde im Zusammenhang mit einigen dieser Deliktsbereiche auch schon mehrfach verurteilt.
Erkandee war ein eher kleingewachsener, allerdings sehr übergewichtiger Mann, kann ich nochmal sagen, damit hatten wir bei der Sektion viel zu tun. Der lief gerne in kurzer Hose und Badelatschen durch St. Georg, sogar im Winter. Er behauptete, er kenne jeden in St. Georg, machte sich ungeheuer wichtig. Eine Witzfigur hat ihn ein anderer Gastronom aus dem Viertel einmal genannt. Aber so witzig war das dann gar nicht mit ihm. Ich wollte gerade sagen, mag sein, dass manche ihn als Witzfigur empfunden haben. Doch für Alfredo M., den Gastwirt und Koch im Casa Alfredo, war Chin Chin eine ernsthafte Gefahr. Er war ein Mann, der ihm Angst einjagte und der es schaffte, sein Leben über Monate hinweg zur Qual zu machen. Was sich seit dem Sommer 2013 abgespielt hat, wissen wir durch die Erzählung des Gastwirts Alfredo M., aber auch durch Schilderungen aus dem Umfeld des Mannes, durch intensive Ermittlungen der Polizei und nicht zuletzt aus der Beweisaufnahme in dem Strafprozess, der ja vor Ihrer Kammer stattgefunden hat, Herr Bülter. Da musste sich ja Alfredo M. wegen Totschlags verantworten. Ja, in der Tat, so lautete der Anklagevorwurf. Natürlich werden im Hinblick auf den Tatvorwurf vor Gericht die Darstellung eines Angeklagten immer sorgfältig geprüft.
Also, aus meiner Arbeit als Gutachter weiß ich, ein Angeklagter kann ja viel behaupten. Er darf, wenn er will, sogar lügen, dass sich die Balken biegen. Echt komisch. Also lügen, ohne dass er dafür irgendwie weitergehend bestraft wird. Das ist ein gutes Recht. Aber Zeugen dürfen nun überhaupt nicht lügen. Sie müssen strikt bei der Wahrheit bleiben. So habe ich das gelernt, oder? Genau so ist es. Deshalb wurden in dem Prozess gegen Alfredo M. Auch etliche Zeugen gehört, um den Wahrheitsgehalt der Aussage des Angeklagten zu prüfen. Das meiste von dem, was der 52-jährige Angeklagte zur Vorgeschichte und zum Hintergrund des Tatgeschehens berichtet hat, wurde letztlich im Rahmen der Beweisaufnahme durch etliche Zeugenaussagen oder andere Beweismittel bestätigt, wie zum Beispiel Handyauswertung, die Auswertung von Fotos und Kontoauszügen.
Der Druck, den Chin Chin über Monate auf Alfredo M. Ausgeübt hat, hat sich beständig weiter gesteigert, zuletzt auf ein Level, das für den Gastwirt regelrecht unerträglich wurde. Der ganze Schied, also all das sei im Sommer 2013 losgegangen, sagte Alfredo M. Chin Chin, kam immer häufiger in das kleine Lokal nahe dem Hauptbahnhof und habe sich dort dann letztlich fast wie ein Stammgast aufgeführt. Der Angeklagte bezeichnet den 49-Jährigen in dieser Anfangszeit ihrer Bekanntschaft als Schwätzer, der sich nicht abwimmeln ließ. Ja, aber dabei blieb es nicht. Ja, das war noch zunächst ein halbwegs freundliches Gerede von Xin Xin, aber da rein schleicht sich bald ein neuer Unterton. Dieser Mann beteuert zwar weiterhin ständig, dass er es gut mit Alfredo meine, er deutet aber auch an, dass der Wirt einen Freund wie ihn dringend benötigen wurde, und zwar als Beschützer. Vorangegangen ist, dass Alfredo M. einem anderen Gastwirt insgesamt 1500 Euro geliehen hatte und dieser andere Gastwirt zahlte das Geld nicht zurück.
Stattdessen forderte er angeblich weitere 5000 Euro. Und zwar, jetzt kommt die etwas skurrile Begründung, als Entschädigung dafür, dass der Koch schlecht über ihn im Stadtteil geredet habe. Ja, und nach dieser angeblichen 5000-Euro-Forderung tritt Chin Chin nun als angeblicher Retter von Alfredo M. Von diesem Gastwirt auf den Plan. Er bietet nun Alfredo M. an, das Problem mit diesem anderen Gastwirk zu lösen. Doch das koste Geld, sagt Chin Chin. Ja, ich wusste nicht, ob er mir helfen oder mich erpressen wollte, sagte Alfredo M. damals vor Gericht. Nur eines habe er sicher gewusst, dass er keinen Ärger wollte. Also zahlte er. Trotzdem stellten sich nun weitere Probleme ein. Plötzlich hieß es, jener Gastwirt habe die Albaner und Afghanen auf Alfredo M. angesetzt. Chin Chin aber, der vermeintlich gute Freund, könne ihm helfen. Er kenne Leute, die auf das Lokal Casa Alfredo aufpassen würden. Chin Chin prallte ständig damit, dass er in St. Georg jeden kennt, sagte der Angeklagte im Prozess. 1000 Euro im Monat verlangte Chin Chin nun, angeblich um seine Leute zu bezahlen. Fortan kam er regelmäßig zum Monatsende und holte das Geld ab.
Und im Stadtteil, erzählt Chin Chin, er sei nun Partner in dem Lokal.
Seine Bekannten lädt er ein, dort zu essen, ohne dass sie bezahlen müssten. Das ist für Alfredo M. ein weiteres Ärgernis, neben dem Geld, das er seinem Erpresser nun jeden Monat überreichen muss. Alfredo M. will eigentlich kein weiteres Schutzgeld zahlen. Doch immer, wenn er sich mal weigert, die 1000 Euro an Chen Chen zu übergeben, spürt er sofort die Folgen. Innerhalb kürzester Zeit gehen zum Beispiel Scheiben des Restaurants zweimal zu Bruch. Außerdem erscheint im Internet auf einem Bewertungsportal eine vernichtende Kritik über sein Lokal. Darüber hinaus werden Gäste vor dem Restaurant massiv belästigt und, das war für ihn wahrscheinlich das Schlimmste, Alfredo M. Findet Fotos seiner Töchter im Briefkasten heimlich aufgenommen an einer Bushaltestelle. Der Gast wird befürchtet, deshalb seine Töchter könnten in Gefahr sein. Also zahlt er doch weiter an seinen Erpresser insgesamt mindestens 25.000 Euro.
Im Juli 2015 ist er dann ziemlich hoch verschuldet, weil er parallel zu den Schutzgeldzahlungen eine Stromnachzahlung von 17.000 Euro leisten muss. Nun kann und will er nicht mehr zahlen. Doch darauf nimmt der Erpresser keine Rücksicht. Er wird dreister und erscheint nun mit einer Waffe im Hosenbund.
Und nun, dann kommt der schicksalhafte und folgenschwere Abend des 30. September 2015. Ja, an diesem Abend lässt der Erpresser endgültig seine Maske fallen, die des vermeintlichen Beschützers. Jetzt verlangt er in aller Deutlichkeit weiteres Schutzgeld. Ja, was dann weiter geschehen sei, hat der Angeklagte im Prozess folgendermaßen geschildert. Chin Chin hat eine Schusswaffe dabei, legt sie vor sich auf einen Tisch und spielt damit herum. Er will das Geld und sagt, wenn du nicht zahlst, geht einer von uns beiden drauf. Dann habe Chin Chin gesagt, Alfredo M. solle seine schönen Töchter mal arbeiten schicken, die seien jetzt alt genug. Der Gastwirt, Alfredo M., deutet die Worte so, dass er seine Töchter für Chin Chin anschaffen lassen solle. Und das ist der Punkt, an dem Alfredo M. Nach seiner Darstellung völlig die Fassung verliert und das letztlich tödliche Geschehen dann seinen Lauf nimmt. Ja, er schilderte dann ja weiter, er sei jetzt voller Wut aufgesprungen, dabei sei der Tisch umgekippt, die Männer fallen zu Boden, es entsteht ein Handgemenge. Ja und dann spürt er unter sich, als er da auf dem Boden liegt, etwas Hartes und das ist die Waffe, die Chin Chin mitgebracht hatte. Alfredo M. greift danach und schießt.
Und, wie wir ja später bei der Obduktion des Opfers festgestellt haben, ist in diesem Moment der Pistolenlauf, also die Mündung, nur ein bis zwei Zentimeter vom Kopf des 49-Jährigen Chin Chin entfernt. Der Erpresser ist momentan handlungsunfähig und tot. Ende finito. Ja, der Koch, also der Schütze ist, so erzählt er später vor Gericht, zunächst geschockt und auch überfordert. Er starrt lange auf den Toten, der Beuchlings da sieht. Er starrt auch auf das viele Blut im Raum, geht dann vor die Tür, raucht mehrere Zigaretten, geht dann erstmal nach Hause. Auf dem Weg dorthin denkt er darüber nach, sich der Polizei zu stellen, überlegt es sich dann aber anders.
Ja, nun überlegt er, dass er doch lieber die Leiche hat. Und damit auch die Spuren des Geschehens beseitigen will. Ganz genau. In einem Nebenraum seines Lokals ist kurze Zeit vorher eine Grube ausgehoben worden für Pumpen, für einen Fettabscheider.
Sehr günstige Gelegenheit. Ja, total. Das passte, als hätte man es geplant. Keiner Zufall. Als hätte man es geplant, aber es war ja nicht geplant. Dieses Loch, was da im Fußboden ist, diese Grube, ist ein Meter breit, ein Meter tief. Also hat schon ein bisschen die Ähnlichkeit eines Grabes. Am Morgen nach dem tödlichen Schuss nimmt Alfredo M. dem Toten Schinschen das Handy ab, zieht SIM-Karte und Akku raus, zerrt den Leichnam dann an den Knöcheln in die Grube. Und dann schüttet er sechs bis sieben Säcke Kalk und Zement auf den Toten. Der dort mit dem Gesicht nach unten liegt, dann schrubbt der Gastwirt, so gut es geht, im Restaurant das Blut von Möbeln und Fußboden. Ja, und dann, ich finde es gruselig, serviert er seinen Gästen wie gewohnt seine Spezialitäten. Das war der Leichenschmaus sozusagen. Gut. Also das klingt doch ziemlich gruselig und irgendwie scheinbar auch abgebrüht, was der Schütze da gemacht hat. Der Leichnam wird sorgfältig beseitigt, die Arbeit geht weiter. Herr Bülter, wie hat der Angeklagte denn später bei Ihnen im Prozess erklärt, warum er nicht zur Polizei gegangen ist, wenn es doch Notwehr war, oder?
Tatsächlich hat der Angeklagte angegeben, dass er mindestens zweimal überlegt habe, sich der Polizei zu stellen. Er sei jedoch nach dem tödlich verlaufenden Tatgeschehen völlig durcheinander gewesen und habe daran gedacht, sich zunächst seine Töchtern zu offenbaren. Außerdem habe er sich letztlich nicht getraut, selbst zur Polizei zu gehen, weil er insbesondere nach dem Verbergen des Leichnams angenommen habe, dass man ihm seine Version des Tatgeschehens möglicherweise nicht glauben würde. Und schließlich habe er auch Angst davor gehabt, dass Personen aus dem Umfeld des Geschädigten ihn für die Tötung, ohne Rücksicht auf deren juristische Bewertung, durch schwere Repressalien zur Rechenschaft ziehen könnten. Ja, nun macht der Alfredo M. was anderes. Also er geht ja eben nicht zur Polizei. Der Leichnam ist schon versteckt. Das Handy des Toten und die Waffe entsorgt Alfredo M. in der Elbe. Einige Tage, nachdem der Gastwirt den Leichnam einboteniert hat.
Verlegt er zur Tarnung in seinem Lokal einen neuen Fußboden. Dieser neue Fußboden soll die restlichen Blutspuren restlos überdecken. Aber genau das macht andere misstrauisch. Als nämlich auf der Facebook-Seite des Lokals am 7. Oktober 2015 steht, neuer Boden im Kasa, kommt alle und überzeugt euch selbst, taucht unter anderem ein Cousin des Opfers auf und fragt nach Chin Chin, der ja nun seit Tagen im Stadtteil nicht mehr gesehen wurde. Und Alfredo M. sagt aber nur zu diesem Cousin, Chin Chin war oft hier. Er behauptet nun, zuletzt seien Albaner im Casa Alfredo aufgetaucht und hätten sich nach Chin Chin erkundigt. Aber das stimmte ja überhaupt nicht.
Überhaupt mehren sich ja nun die Hinweise, dass der Vermisste zuletzt in dem Restaurant war. War es nicht so, dass die Angehörigen des 49-Jährigen schließlich zur Polizei gegangen sind und den konkreten Verdacht geäußert haben, Alfredo M. Könne etwas mit dem Verschwinden des Mannes zu tun haben? War das nicht so? Ganz genau. Die Polizei hat daraufhin Ermittlungen aufgenommen. Eine Funkzellenabfrage zum Handy des Vermissten ergab, dass das Funktelefon zuletzt im Bereich des Lokals Casa Alfredo eingeloggt war. Und daraufhin gab es eine Telefonüberwachung des Handys von Alfredo M. Und schließlich dann ja auch die Durchsuchung des Restaurants am 18. November 2015. Die Ermittler haben Spürhund Chico dabei, der in dem Lokal anschlägt. Daraufhin gesteht Alfredo M., dass er den Schutzgelderpresser erschossen hat. Er erzählt, dass es während eines Kampfes und versehentlich gewesen sei und aus Notwehr. Und er verrät, wo genau er den Leichnam versenkt hat.
Und nun wird mit Bohrhämmern der Fußboden in dem Nebenraum des Lokals aufgestemmt und der Tote entdeckt. In seiner Kleidung haben wir dann übrigens noch über 500 Euro Bargeld gefunden. Ich denke, das war ein wichtiges Detail. Bestimmt, weil sonst könnte man ja auf die Idee kommen, dass es ein Raubmord gewesen sein könnte. Jinn-Quals kommt nach dieser Durchsuchung, Alfredo M. In Untersuchungshaft, wird aber dann am 7. April von der U-Haft verschont, Herr Bülter. Wie kam es dazu? Immerhin lautete die Anklage auf Totschlag, das heißt, der Angeklagte hätte schon einige Jahre im Erfängnis erwarten können. Ja, das stimmt. Tatsächlich lautete die Anklage auf Totschlag. Das stimmt.
Tatsächlich ist eine Haftverschonung unter Erfüllung bestimmter Auflagen bei derartig schwerwiegenden Anklagevorwürfen sehr selten. Hier zeichnete sich aber bereits ab, dass zumindest ein minderschwerer Fall des Totschlags in Betracht kam, der einen deutlich geringeren Strafrahmen vorsieht oder dass der Angeklagte möglicherweise sogar in Notwehr gehandelt haben könnte. Bei dieser Sachlage schien der Kammer eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig, was übrigens auch von der Staatsanwaltschaft ähnlich beurteilt wurde. Dann ist das ja insgesamt schon eine Art Signal, das jedenfalls mit einer sehr hohen Strafe nicht zu rechnen ist. Etwa fünf Wochen nachdem der Angeklagte auf freien Fuß gekommen ist, beginnt nun der Prozess gegen Alfredo M. Das ist jetzt der 11. Mai 2016.
Der Angeklagte, so hieß es, einhellig in den Medien, in denen über den Prozess berichtet wurde, habe unaufgeregt und ruhig gewirkt an diesem ersten Verhandlungstag. Herr Bülter, war das auch Ihr Eindruck als Vorsitzender Richter? Ja, der Angeklagte wirkte äußerlich weitgehend ruhig und gefasst. Allerdings merkte man ihm in seiner Aussage an, wie sehr ihn das Tatgeschehen, die Vorgeschichte und auch die Angst vor Konsequenzen aus dem Umfeld des Getöteten noch beschäftigte. Zum Teil bereitet es ihm auch Schwierigkeiten, einzelne Geschehnisse der Vorgeschichte und des unmittelbaren Tatgeschehens zeitlich richtig einzuordnen.
Ja, der Angeklagte hat dann ja im Prozess, also die Details zur Vorgeschichte mit den Schutzgelderpressungen im Wesentlichen so erzählt, wie wir das vorhin schon ausgeführt haben. Und den eigentlichen Schuss schildert er als eine Notwehrhandlung im Rahmen dieses Kampfes, der da stattgefunden hat. Außerdem zeigt er auch noch Reue.
Er hat gesagt, er fühle sich schlecht und schuldig, sagt er. Herr Bülter, erst sind ja in dem Prozess einige wenige Verhandlungstage terminiert gewesen, doch dann gab es weitere Prozesstage mit vielen Gastronomen aus der langen Reihe als Zeugen, die dazu befragt wurden, ob Chin Chin wirklich ein Erpresser war. Ganz genau und dieses Bild hat sich im Laufe der Beweisaufnahme für das Gericht immer mehr bestätigt und verdichtet. Und vor allem kamen auch immer mehr Zeugen aus dem Umfeld des Getöteten zu Wort. Wie kam es dazu? Was war der Tenor, deren Aussagen? Ja, es waren mehrere Männer, die erzählten, der Angeklagte habe das spätere Opfer als eine Art Bodyguard engagiert. Der Angeklagte habe angeblich den Auftrag erteilt, seine frühere Lebensgefährtin zu überwachen und schwer zu verletzen. Konkret ging es darum, dass Alfredo M. angeblich wollte, dass man der Frau Säure ins Gesicht schütten solle.
Das waren aber alles Aussagen, die den Angeklagten in ein schlechtes Licht rücken sollten und ihn als sehr gefährlich und zu allem bereit darstellten. Aber letztlich haben wir diesen Zeugen nicht geglaubt. Und warum nicht? Ja, zum einen war auffällig, dass keiner der Zeugen solche Behauptungen schon bei früheren Aussagen getätigt hatte. Man sollte doch eigentlich annehmen, dass man so etwas, wenn es denn stimmen würde, vielleicht schon mal bei der Polizei vorher erzählt hätte. So aber waren die Behauptungen vollkommen neu. Schon deshalb erschien uns das wenig glaubwürdig. Außerdem waren die Zeugenaussagen wenig schlüssig, weitgehend auch unkonkret und darüber hinaus widersprüchlich. Es war einfach nichts, was uns wirklich glaubhaft erschien.
Es gab in diesem an Besonderheiten ohnehin schon reichen Prozess. Dann noch eine weitere Überraschung.
Ein Ortstermin im Casa Alfredo. Ja, das erlebt man ja wirklich nicht so oft, dass ein Prozesstag außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet. Hier also am Tatort, Herr Bülter, das war eine besondere Entscheidung.
Ja, das ist völlig richtig. Ein solcher Ortstermin kommt tatsächlich sehr selten vor. Es erschien dem Gericht aber wichtig, sich hier einen unmittelbaren Eindruck von den tatsächlich sehr beengten räumlichen Verhältnissen vor Ort zu machen, um es besser nachvollziehen und überprüfen zu können. Der Angeklagte hatte ja eine recht detaillierte Schilderung abgegeben, wie sich der Kampf mit Chin Chin abgespielt habe und wie es dann schließlich zu dem letztlich tödlichen Schuss gekommen sei. Und all das wollten wir uns unbedingt genauer ansehen. Es ging also um die beengten Platzverhältnisse im Restaurant, oder? Oder? Damals bei dem Kampf sollen ja auch Möbel umgefallen sein und einiges mehr, weil da einfach überhaupt kein Platz war. Genau, nach der Schilderung des Angeklagten sollen ja im Verlauf der zunächst verbalen, aber durchaus schon bedrohlichen Auseinandersetzung ein Tisch und mindestens zwei Stühle umgefallen und dabei auch der Angeklagte und sein Kontrahent Chin Chin zu Boden gestürzt sein. Dabei ist dann auch die ursprünglich auf dem Tisch liegende Schusswaffe zu Boden gefallen.
Und hat jemand bei dem Ortstermin die Rolle von Chin Chin übernommen? Tja, soweit ich mich erinnere, hat der Verteidiger des Angeklagten dies übernommen. Und nach diesem Ortstermin sind Sie und Ihre Kammer zu dem Schluss gekommen, dass sich der Kampf und das Geschehen mit dem Schuss so abgespielt haben kann, wie Alfredo M. es geschildert hatte, oder? Ja, die Schilderung des Angeklagten war nach diesem Ortstermin jedenfalls durchaus plausibel und nachvollziehbar. Die Staatsanwaltschaft hat ja schließlich für Alfredo M. Drei Jahre und drei Monate Haft verlangt. Er sei schuldig des Totschlags in einem minderschweren Fall. Die Tat sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, meinte die Staatsanwaltschaft. Es war also schon damit zu rechnen, dass jedenfalls keine sehr hohe Strafe herauskommen würde.
Aber, also ehrlich gesagt, das Urteil, Herr Bülter, dass Ihre Kammer dann am 31. August 2016 verhängt hat, hat doch viele überrascht, mich eingeschlossen. Da gab es einen Freispruch. Mit der Begründung, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, also was zunächst nach einem Verbrechen geklungen hatte, dieser Schuss aus nächster Nähe, war eher eine Verzweiflungstat. So hat Ihre Kammer das Geschehen ja in etwa bewertet, oder? Ja, also entscheidend war, dass wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es sich um Notwehr handelte. Der Schuss des Angeklagten ist nach unserer Überzeugung das letzte und dann auch einzig verbliebene wirksame Mittel gewesen für Alfredo M., um den Angriff auf sein Eigentum, die Unversehrtheit seiner Töchter und insbesondere natürlich auf sein eigenes Leben durch die vorangegangene Bedrohung mit einer scharfen Schusswaffe abzuwehren. Er war ja selber von Chin Chin mit dessen Pistole bedroht worden. War diese Tat, was die Notwehr betrifft, ein Grenzfall? Absolut. Die Tat war an der äußersten Grenze dessen, was Notwehr noch abgibt.
Man darf ja nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff nicht nur mit einem gleichintensiven Mittel abwehren, sondern man darf alles tun, um den Angriff endgültig und dauerhaft zu beenden. Man muss sich also nicht auf eine unklare Kampflage einlassen. Und das kann im äußersten Fall dazu führen, dass man den Angriff unter Berücksichtigung von Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, das ist immer zu prüfen und ist auch sehr wichtig, auch durch Tötung des Angreifers abwehren und dauerhaft beenden darf, wenn keine andere erfolgversprechende und mildere Möglichkeit mehr verbleibt. So lag es nach Überzeugung unserer Kammer in diesem Fall. Die Alternative war also gewissermaßen er oder ich? Ja, das hatte Chin Chin ja auch mit seiner Äußerung zu Beginn der Auseinandersetzung schon quasi vorgegeben. Wenn du nicht zahlst, geht einer von uns beiden drauf. Und der auf Notwehr gestützte Freispruch des Angeklagten ist dann ja später auch vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung gab es dann aber erstmal ordentlich Tumult im Gerichtssaal, wie damals zu lesen war. Die Angehörigen des Toten waren sehr unzufrieden damit, dass der Angeklagte freigesprochen wurde. Irgendwo vielleicht verständlich, aber wir hatten in dieser Hinsicht schon gewisse Vorkehrungen getroffen und dafür gesorgt, dass ausreichend Sicherheitspersonal vor und im Verhandlungssaal bereit stand. Und das war auch gut so. Es wurde richtig laut und in gewisser Hinsicht auch etwas bedrohlich. Ja, es war ja eine richtig aufgeheizte Stimmung damals. Mörder, die glauben einem Mörder. Also das wurde da gebrüllt im Saal. Die Angehörigen von Chin Chin, wie er sich nannte, die waren nach dem Freispruch wirklich extrem aufgebracht. Und dann lassen sie auch noch ihrer Wut freien Lauf. Ein Angehöriger hämmert mit den Fäusten gegen die Sicherheitsscheibe und brüllt, glaubst du, dass das schon alles ist, dass es zu Ende ist? Ich denke ja, die Beamten hatten wirklich alle Hände voll zu tun, die Menge zu bändigen.
Und es ging mit dem Tumult ja noch weiter, quer durch das Gerichtsgebäude. Etliche Angehörige rennen durch den gerade geöffneten Nebeneingang, offenbar, um sich den Freigesprochenen doch noch persönlich zu schnappen.
Es wirkt wie ein entfesselter Mob. Polizisten und Justizbedienstete laufen hinterher und fangen die aufgebrachte Menge im Erdgeschoss ab. Gleichzeitig bringen Polizisten Alfredo M. in Sicherheit. Herr Bülter, Sie haben ja schon gesagt, Sie haben in gewisser Weise vorausgesehen, dass es bei manchen Menschen, insbesondere Angehörigen des Opfers, Unverständnis für das Urteil geben könnte. Und in Ihrer Urteilsbegründung sind Sie auch genau darauf eingegangen. Ja, das stimmt. Ich habe noch gesagt, für manchen mag das Urteil vielleicht überraschend oder auch schwer nachvollziehbar erscheinen. Ich habe aber auch betont, dass der Angeklagte nicht in allen seinen Vernehmungen immer konstant und in einzelnen Punkten auch nicht von Anfang an wahrheitsgemäß ausgesagt hat. Aber gleichzeitig habe ich herausgehoben, dass die Tat eben an der Grenze des in der Notwehrsituation gerade noch erlaubten liege. Ich habe außerdem an die Adresse des Angeklagten gesagt, dass er einen Fehler begangen habe, weil er nicht rechtzeitig zur Polizei gegangen ist. Damit meinten Sie nicht schon während der Schutzgelderpressung, denn dann wäre die Situation ja wahrscheinlich nicht weiter eskaliert. Und es wäre wohl auch nicht zur Tötung des Erpressers gekommen. Tja, sehr gut möglich.
Im Übrigen habe ich außerdem an die Adresse des Angeklagten gesagt, Wir sind nicht sicher, dass alles sich genauso zugetragen hat, wie Sie es geschildert haben. Aber es spricht mehr dafür als dagegen. Also in dubio pro reo? Ja, im Zweifel für den Angeklagten. Was uns als Kammer aber auch noch wichtig war zu erläutern, ist Folgendes. Die Beseitigung der Leiche sei absolut unwürdig und stelle für die Angehörigen eine, so habe ich mich damals, glaube ich, ausgedrückt, eine zutiefst verletzende und nahezu unerträgliche Zumutung dar. Aber ich habe auch erklärt, dass die Überlegung des Angeklagten zum Verbergen der Leiche in gewisser Weise nachvollziehbar sei. Er hatte ja angegeben, befürchtet zu haben, dass ihm niemand die Tötung aus Notwehr abnehmen wird. Aber wir sind davon überzeugt, dass er den Schuss in einer, wie man es häufig nennt, unübersichtlichen Kampfsituation als letztes ihm in diesem Augenblick verbleibendes Abwehrmittel abgegeben hat.
Ja, und Alfredo M., die Hauptperson in dem Prozess, der wirkt bei der Urteilsverkündung relativ starr. Er sitzt regungslos da, zeigt weder Freude noch Angst oder Bestürzung. Dass es für ihn allerdings auch körperlich bedrohlich werden könnte, hat eine Situation einige Wochen vor der Urteilsverkündung schon gezeigt. Damals hatte ihn nämlich ein Angehöriger des Getöteten vor dem Gerichtsgebäude angegriffen und zusammengeschlagen.
Alfredo M. geht deshalb nach der Urteilsverkündung jetzt auf Nummer sicher. Er verlässt das Gericht nach dem Urteil durch einen Nebenausgang, als die Zuschauer schon längst wieder weg sind. Längere Zeit nach dem Urteil mit dem Freispruch kam es ja im Zusammenhang mit dem Fall um den Tod des Schutzgelderpressers Chin Chin zu einem weiteren Prozess. Im August 2018 stand ein Verwandter des Getöteten wegen seines privaten Rachefellzuges gegen Alfredo M. vor Gericht. Und dieser neue Angeklagte ist nun Eyüp D., der 50 Jahre alte Cousin von Chin Chin. Ja, ganz richtig. Aber mit diesem Verfahren hatten wir als Schwurgericht nichts mehr zu tun. Das war eine Anklage vor dem Amtsgericht. Es ging dort dann um Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Ejübde wurde vorgeworfen, er habe den Gastwirt, der seinen Bruder tötete, zweimal verprügelt. Außerdem soll er von der Außenwand des Casa Alfredo ein Metallgitter aus dem Mauerwerk gerissen haben. Der erste Angriff des Ejübde gegen den Gastwirt soll sich am 28. Juni 2016 abgespielt haben, direkt vor dem Gericht, also während des Prozesses, bei Ihnen vor dem Schwurgericht, Herr Bülter. Es gab damals ja mehrere Zeugen, die sahen, wie der Angreifer dem Gastwirt vor dem Strafjustizgebäude auflauerte und ihm einen Kopfstoß und mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzte. Alfredo M. fiel zu Boden und erlitt eine Kopfplatzwunde und schwere Prellungen, die noch vor dem Gerichtsgebäude von Sanitätern behandelt wurden.
Der zweite Fall, nämlich am 8. Dezember 2016, also Monate nach dem Freispruch, soll wiederum Ejübde dem Gastwirt vor dessen Restaurant in der Kirchenallee mit der Faust mehrfach auf den Mund geschlagen haben. Dabei rief er, wenn ich dich hier noch einmal sehe, bringe ich dich um, verlasse diese Gegend. Zum Prozessauftakt folgt EJBD die Anklageverlesung mit versteinertem Miene und erklärt dann, ich möchte dazu nichts sagen. Am zweiten Verhandlungstag aber räumt er dann ein, ja, ich habe ihm eine geknallt. Und am Ende, nach mehreren Zeugenaussagen und der weiteren Beweisaufnahme, steht für das Amtsgericht fest, EGPD ist schuldig wegen Körperverletzung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung. Der 50-Jährige hält eine Strafe von 10 Monaten Haft auf Bewährung sowie 600 Euro Geldstrafe. Und die Richterin findet klare Worte. Das waren drei Akte der Selbstjustiz, sagt sie. Das Urteil ist die Reaktion darauf, wir leben in einem Rechtsstaat.
Ja und Alfredo M., was ist dann aus ihm geworden? Er hatte doch einmal im Verlauf des Prozesses gegen ihn gesagt, dass er sich vorstellen könne, das Casa Alfredo wieder zu eröffnen, wenn alles vorbei sei. Tja, das ist genau das Problem. Die Frage ist, ob und wenn ja, wann vielleicht einmal alles vorbei ist. Alfredo M. hat damals nach seinem Freispruch erstmal ein Restaurant der Lüneburger Heide aufgemacht. Doch auch da fühlte er sich nicht sicher, wie er in einem Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel betonte. Er sagte, irgendwann kriegen sie mich, sie werden mich holen, ich weiß es. Er hat dieses neue Lokal in der Lüneburger Heide später dann auch wieder dicht gemacht und er wollte ein weiteres neues Lokal aufmachen.
Man kann ihm nur wünschen, dass er eines Tages wirklich zur Ruhe kommt, also jetzt nicht zur letzten Ruhe und dann hoffentlich dauerhaft in Sicherheit ist und ich hoffe, ich habe mit ihm nie wieder zu tun.
Ja, dem kann ich mich nur vollständig anschließen. Das ist etwas, was wir, glaube ich, alle für Alfredo M. Hoffen wollen. Auf jeden Fall, geht mir genauso.
Ja, ich danke Ihnen beiden, Ihnen, Herr Bülter, Dir, Klaus, für diese Folge über diesen wirklich sehr spannenden, sehr außergewöhnlichen Fall. Und ich freue mich, dass wir das so schön aufschlüsseln konnten. Also wirklich eine klasse Geschichte. Und ich freue mich schon, bis nächstes Mal. Ja, tschüss. Ich finde diesen Fall von daher sehr ungewöhnlich und berichtenswert, weil bei einem Mann, der einen anderen erschossen hat, dann eben ein Freispruch rauskommt, weil Notwehr. Gibt es auch? Ja, in der Tat war das ein in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sehr außergewöhnlicher Fall, der mir auch sehr nachhaltig in Erinnerung geblieben ist. Und es hat mir auch Spaß gemacht, darüber heute nochmal in der Rückschau zu berichten. Wunderbar. Okay, vielen Dank und tschüss.
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