Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Abendblatt Crime-Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und im Studio dabei ist wie immer Rechtsmediziner Klaus Püschel. Klaus, ohne deine Erfahrung und deine Erkenntnisse über Tod und Verbrechen geht es ja hier im Podcast überhaupt nicht. Ja, das gilt speziell mal wieder heute. Also moin auch von mir an unsere Hörer. Wenn es um die Analyse von Verbrechen geht, also um Mord oder um Totschlag, dann kann ich mit etwa fünf Jahrzehnten Erfahrung aufwarten. Ich bin immerhin seit 1976 an der Rechtsmedizin des UKE in Hamburg gewesen.

Ja, also, wie ist jemand im Leben umgekommen? Ist er eines natürlichen Todes gestorben? Also beispielsweise durch Herzinfarkt oder durch eine Krebserkrankung? Oder war er Opfer eines Mordes? Du weißt schon, Bettina, ich will im Körper eines Toten lesen wie andere in einem Buch. Und dann noch eine spezielle Weisheit aus der Rechtsmedizin, die passt insbesondere auf unser heutiges Opfer.

Da gilt nämlich zur falschen Zeit am falschen Ort. Das kann das Leben kosten. Ja, genau über einen solchen Fall, also in diesem konkreten Fall einen Mord in Hamburg, wollen wir heute sprechen. Ein Taxifahrer ist getötet worden. Der 58-Jährige starb am Steuer seines Fahrzeugs. Dieser Fall aus dem Jahr 2010 hat hier in Hamburg wirklich sehr viele Menschen erschüttert.

Folgendermaßen wurde das Verbrechen damals bekannt. In einer gepflegten Wohnstraße im Hamburger Westen, genauer gesagt im Stadtteil Nienstetten, sind an diesem 15. Januar 2010 zahlreiche Autos geparkt. Ein Wagen von diesen steht dort mit laufendem Motor, das Warnblinklicht leuchtet. Eine Frau kommt vorbei und denkt zunächst an einen Unfall. Sie alarmiert die Polizei. Wenig später kommt eine Gruppe Schüler zu dem Auto. Und schließlich wird klar, dass es hier keinen Unfall gegeben hat, sondern einen Mord. Denn auf dem Fahrersitz des Taxis sitzt ein Mann. An seiner Kleidung ist Blut zu sehen, viel Blut. Er hat mehrere Verletzungen erlitten, vor allem am Kopf. Es wird ja wenig später bekannt, dass auf den Mann geschossen wurde. Aber Zeugen der eigentlichen Tat gibt es nicht. Sie ist offenbar am späten Abend verübt worden. Und es stellt sich doch die Frage, wer tut so etwas?

Ja, diese Frage stellt man sich natürlich häufig oder sogar stets bei Verbrechen. Wer tut so etwas? Wer ist der Täter? Häufig geht es bei Gewaltdelikten, bei denen jemand umkommt. Um Beziehungstaten, also Täter und Opfer kannten einander. Der eine ist unter Umständen wütend auf den anderen, eifersüchtig, neidisch, vielleicht auch hasserfüllt. Oder es gab einen länger anhaltenden Streit, der dann eskaliert ist. Und dann kommt es unter Umständen dazu, dass der eine auf den anderen Gewalt ausübt. Und ja, dass er ihn vielleicht sogar umbringt. Also solche Taten aufgrund zwischenmenschlicher Konflikte gibt es ja leider immer wieder. Aber auch andere Motive kommen häufiger vor. Zum Beispiel Habgier. Jemand will einen anderen also berauben, an dessen Wertsachen gelangen. Und um das zu erreichen, wird der andere verletzt oder sogar umgebracht.

So war es offenbar bei unserem Fall. Mit dem Taxifahrer in Hamburg vom Januar 2010. Aber zunächst sind die Hintergründe der Tat völlig unklar. Die Polizei tappt im Dunkeln. Was kurz nach der Tat feststeht, bei dem getöteten Mann handelt es sich um einen Familienvater aus Wedel bei Hamburg. Wir nennen ihn in unserem Podcast Martin T., Sein richtiger Name lautet aber anders. Martin T. War eine Art Einzelkämpfer im Taxigewerbe, also jemand, der auf eigene Rechnung gefahren ist und keiner Funkzentrale angeschlossen war. Deswegen hat man ihn ja auch erst nicht vermisst. Ja, du sagst es. Weil er eben keiner Funkzentrale angeschlossen war, hat es deshalb etliche Stunden gedauert, bis bemerkt wurde, dass das Auto überhaupt mit laufendem Motor am Straßenrand stand. Wie gesagt, es war ja in der Nacht oder am sehr, sehr späten Abend.

Bei anderen Fahrten, also bei solchen, die über eine Funkzentrale organisiert werden, da besteht hier regelmäßig Kontakt von der Zentrale zu den Fahrern nach dem Motto, ich bin jetzt unterwegs von Altona zum Hauptbahnhof oder der Taxifahrer sagt, ich bin jetzt am Flughafen angekommen, welche Tour soll ich als nächstes übernehmen? Und dann kriegt er entsprechende Anweisungen. Aber bei Taxifahrer Martin T. war es anders. Der war ja, wie gesagt, nicht einer Funkzentrale angeschlossen. Überwiegend war er im Hamburger Westen unterwegs. Und als am 15. Januar 2010 über Stunden kein Lebenszeichen kam, fiel das erstmal nicht aus. Es war ein bitterkalter Tag und in diesem strengen Winter mit seinen vereisten Straßen, da hat es eher öfter geknallt. Mit anderen Worten, es gab immer mal Unfälle wegen glatter Straßen.

Und deshalb war das Szenario dort in Hamburg in den Städten kein besonders ungewöhnlicher Anblick. Ein Taxi war mit einem geparkten Auto zusammengestoßen. Der Motor lief, das Warnblinklicht leuchtete. Also zunächst hat da niemand Alarm geschlagen. Aber später alarmierten dann doch Passanten die Polizei und das Rettungssystem.

Da ist es dann schon zu spät. Der Mann am Steuer des Taxis kann nicht mehr gerettet werden. Übrigens, der wäre auch von Anfang an nicht zu retten gewesen. Auch nicht, wenn man ihn sofort versorgt hätte. Der hatte eindeutig tödliche Verletzungen. Der 58-Jährige ist also schon Stunden zuvor gestorben, ja am Abend vorher. Wie ist das passiert? Hinweise liefert unter anderem ein Loch in der Windschutzscheibe seines Fahrzeugs. Dort hat ein Projektil das Glas durchdrungen. Also demnach muss jemand geschossen haben. Und die Frage ist, wurde von außen in das Taxi hineingeschossen oder kam der Schuss von innen? Ja, das führte zu ganz eindeutigen Ergebnissen. Die Analyse der Verletzungen, die bei dem Taxifahrer festgestellt wurden, am Geschehensort und dann später bei uns in der Rechtsmedizin, diese Analyse ergab völlig eindeutig, dass Schüsse innerhalb des Wagens abgefeuert worden sein müssen. Der Mann hatte insgesamt drei Kopfschussverletzungen erlitten.

Und alle drei Einschüsse hatten seinen Hinterkopf getroffen. Also daraus würde ich jetzt die Schlüsse ziehen, dass derjenige, der die Kugeln abgefeuert hat, wahrscheinlich auf der Rückbank des Wagens gesessen hat? Also womöglich ein Fahrgast?

Ja, das würde ich spontan genauso sehen. Das dann letztlich zu ermitteln ist immer Sache der Polizei.

Die Rechtsmedizin konnte jedenfalls zweifelsfrei feststellen, dass von hinten aus nächster Nähe auf den Taxifahrer geschossen wurde. Wir konnten auch die Schusskanäle ganz genau rekonstruieren. Also ein Schuss ging durch die Windschutzscheibe, ein Schuss landete auch im Armaturenbrett und es handelte sich sämtlich um Durchschüsse. Wenn du sagst, ihr konntet eindeutig verstellen, dass von hinten geschossen wurde, wie findet ihr das heraus? Natürlich untersucht ihr die Schussverletzungen sehr genau, aber wie funktioniert das dann im Einzelnen? Ja, das ist das ABC oder das Einmaleins der Rechtsmedizin im Hinblick auf Schussverletzungen, die Differenzierung Einschuss-Ausschuss. Da gibt es allgemeine Regeln. Also zum Beispiel im Bereich eines Einschusses gibt es immer einen echten Gewebsdefekt, Hautdefekt, also ein Loch. Am Ausschuss reißt die Haut meistens auf und kann dann adaptiert werden. Im Einschussbereich kann man je nach Schussentfernung beispielsweise dann auch Schmauchanhaftungen finden.

Man kann am Schädelknochen insbesondere auch feststellen, welches Einschuss und welches Ausschuss ist und insofern die Schussrichtung festlegen. So platte Knochen wie Schädeldeckknochen, also Schädeldeckknochen, die brechen trichterförmig in Richtung des Schusskanals. Also am Einschuss würde die innere Knochentafel trichterförmig ausbrechen, am Ausschuss die äußere Knochentafel. Das ist für einen Rechtsmediziner eindeutig festzustellen. Manchmal kann man auch nachvollziehen, wie Knochensplitter in das Gehirngewebe verlagert wurden und auch von daher noch am Hirngewebe die Schussrichtung festlegen. Bei Kopfschüssen ist das in der Regel kein Problem.

Die Rekonstruktion war in diesem Fall insgesamt ganz eindeutig. Wir konnten anhand der Wunden im Schädel zum Beispiel auch herausfinden, welches Kaliber diese verschossenen Projektile wahrscheinlich hatten und aus welcher Entfernung und aus welchem Winkel geschossen wurde. Alle Untersuchungsergebnisse sprachen im Fall des Taxifahrers Martin T. Ganz eindeutig dafür, dass die Waffe von der Rückbank aus abgefeuert wurde. Und wie ist das mit der Reihenfolge, in der die Schüsse abgegeben wurden? Du sprachst von drei Schüssen. Gibt es dafür für die Ermittlung der Reihenfolge nicht die puppische Regel? Ja, Bettina, hast du gut aufgepasst. Die puppische Regel. Und da geht es also nicht um eine Puppe, mit der Kinder spielen, sondern Georg Puppe. Das war ein sehr bekannter deutscher Gerichtsmediziner. Der hat gelebt von 1867 bis 1925.

Ich denke, er war einer der Wegbereiter der modernen Gerichtsmedizin. Er ist übrigens in derselben Stadt geboren, in der ich meine Vorfahren im ehemaligen Polen habe, in Püritz. Also von daher ganz spannend, kann ich mir auch gut merken. und Puppe hat um 1900 in Wien bei von Hofmann seine Habilitationsschrift angefertigt. Er wurde dann 1903 nach Königsberg berufen und 1921 nach Breslau. Ein sehr bekannter Mann, der hat am Schädelknochen genau herausgefunden, dass die Schädelbruchlinien, die von einer Schussverletzung ausgehen.

Immer an den Bruchlinien des vorangehenden Schusses enden. Also der erste Schuss ist genau zu rekonstruieren und beim zweiten Schuss enden die Schussbrüche am ersten und beim dritten Einschuss die Schussbruchlinien am ersten und am zweiten Einschuss. Also das kann man sehr eindeutig rekonstruieren, vor allen Dingen auch mit den modernen computertomografischen Untersuchungen. Das gilt aber nur und ausschließlich für Schädelverletzungen, habe ich das richtig verstanden? Ja, im Prinzip gilt das für alle platten Knochen, aber im Wesentlichen ist das tatsächlich das Schädeldachum, das es bei dieser Reihenfolge geht und bei der popischen Regel. Weil die Schüsse in dem Fall, der uns heute beschäftigt, ja offensichtlich vom Rücksitz des Taxis abgefeuert wurden, lag es nahe, dass der Täter ein Fahrgast war. Nun hat man natürlich von Seiten der Polizei versucht zu ermitteln, wer das gewesen ist. Und um Hinweise auf die Identität zu bekommen, kann die Polizei mehrere Ermittlungsansätze verfolgen. Man kann im Auto Spuren sichern. Also beispielsweise die Sitze und andere Flächen nach Fasern, Fingerabdrücken und DNA-Spuren untersuchen?

Ja, wie Fingerspuren gesichert werden, haben die meisten unserer Hörer sicher schon mal im Fernsehkrimi gesehen. Meist wird ein feines Pulver verwendet, um den Abdruck sichtbar zu machen. Das funktioniert am besten auf glatten Oberflächen. Dann wird der Abdruck mit einem durchsichtigen Klebeband auf einen Untergrund übertragen und dort dann konserviert und später beim Bundeskriminalamt mit einliegenden Fingerabdrücken verglichen. Außerdem sichern Experten über Haare oder Hautschuppen weitere Hinweise auf einen Täter. Aus den Haaren oder Hautschuppen kann dann die DNA, also Genmaterial, extrahiert werden?

Ja, genau. Das sind heute die Routinemaßnahmen, die immer durchgeführt werden. Im Bereich der Biologie und Rechtsmedizin. Dafür braucht man dann entsprechende Laboratorien. Diese kriminaltechnischen Untersuchungen machen die Landeskriminalämter oder die Institute für Rechtsmedizin.

Die DNA ist ein extrem günstiges Untersuchungsmaterial, weil man allerkleinste Mengen mit moderner DNA-Technologie nachweisen kann und weil es sich dann um völlig eindeutige Befunde handelt beim genetischen Code. Diese Spuren sind extrem aussagekräftig. Genspuren sind nahezu einzigartig. Man kann Aussagen treffen, etwa in der Art, diese Spur gehört mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 10 Millionen zu einer bestimmten Person. Wir können es auch sogar sagen, mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 10 Milliarden. Je nachdem, wie viele von diesen DNA-Systemen wir untersuchen. Beim Bundeskriminalamt liegen dann die entsprechenden Vergleichsbefunde. Also im Bundeskriminalamt in der dortigen Datenbank speichert man die DNA von allen Schwerverbrechern. Also das ist ja wirklich beeindruckend. Die Wahrscheinlichkeit, die du gerade gesagt hast, 1 zu 10 Milliarden sogar, da wir ja nicht mal annähernd so viele Menschen auf der Welt haben, wäre dann also das wirklich ein Volltreffer. So würde ich das jetzt mal kombinieren. Ich habe solche Gutachten in Prinzessin auch schon miterlebt.

Also wenn ein Experte aus dem Bereich der Spurenkunde ein entsprechendes Gutachten erstattet, entweder vom Landeskriminalamt oder vom Institut für Rechtsmedizin.

Und dann zum Beispiel feststellt, dass der Spurenleger mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu vielen Millionen oder sogar einigen Milliarden der Angeklagte war, dann wird es eng für den jeweils Verdächtigen. Bettina, lass mich aber Folgendes ausdrücklich nochmal sagen. Der Nachweis der DNA besagt ja nicht, dass jemand tatsächlich auch eine...

Tat in einer bestimmten Art und Weise ausgeführt hat. Erst mal besagt die DNA nur, dass DNA am Geschehensort ist. Wahrscheinlich war auch der identifizierte Mensch am Geschehensort. Aber noch nicht mal das ist sicher. Ich will jetzt dazu keine Vorlesung halten. Aber wenn man eine Zigarettenkippe am Geschehensort findet, dann könnte diese Zigarettenkippe auch als falsche Spur gelegt worden sein. Ich will das nur am Rande erwähnen. Deshalb ist es ja auch so, dass DNA als einziges Indiz oder als einziger Beweis für eine Täterschaft nicht ausreicht in Deutschland. Da muss es immer noch weitere Hinweise auf den jeweiligen Verdächtigen geben. Das könnten dann zum Beispiel Fasern sein. Solche Fasern können auch für die Ermittlungen der Polizei von großer Bedeutung sein. Nehmen wir mal an, auf einem Rücksitz wären mehrere Ähnliches. Fasern sichergestellt worden, jetzt zum Beispiel, ich denke mir mal was aus, grüne Wollfasern. Dann hat derjenige, der dort gesessen hat, wahrscheinlich einen grünen Wollmantel oder eine grüne Wollhose getragen.

Diese Fasern können dann noch genauer analysiert werden. Und mit etwas Glück bekommt man so Hinweise, dass es sich vielleicht um eine spezielle Mantelmarke oder eine besondere Hose handelt. Wenn das jetzt keine Massenware ist, die tausendfach im Internet verkauft wird, sondern vielleicht ein Kleidungsstück, das nur in sehr begrenzter Stückzahl produziert wurde, kann auch mithilfe dieser Fasern dann auch etwas über einen möglichen Täter herausgefunden werden. Darüber hinaus wertet die Polizei ja auch technische Daten aus. Das sind weitere Puzzleteile, um die Identität eines Täters zu ermitteln. Ja klar, da gibt es heute viele Routine-Maßnahmen der Polizei. Also es werden immer Handydaten gesichert, die Funkmasten werden abgefragt. Also gegebenenfalls werden entsprechende Rückfragen genommen bei der Telekom und so weiter. Technische Daten werden dann zusätzlich auch immer aus Überwachungskameras gesichert.

Also Überwachungskameras findet man ja vielerorts auf öffentlichen Plätzen, aber teilweise auch in Geschäften und an Grundstücken. Also zum Beispiel die Kamera am Standort X liefert Bilder, die dann ausgewertet werden. Wie viele Personen haben sich in dem Bereich aufgehalten? Wie gut sind die beteiligten Personen zu erkennen? Dafür braucht man auch wieder spezielle Methoden, also zum Beispiel Gesichtserkennung oder man arbeitet tatsächlich auch wieder mit Daten von der Kleidung, besonderen Merkmalen.

Außerdem, wenn ein Auto mit einem Navigationsgerät ausgestattet ist, können daraus Daten gewonnen werden. Welche Adresse wurde zuletzt in das Navigationsgerät eingegeben und deswegen wird natürlich in so einem Taxi alles ausgelesen, was da an technischen Daten vorhanden ist und daraus dann die Fahrtstrecke rekonstruiert. Nun zurück zu unserem Fall mit dem erschossenen Taxifahrer Martin T. Da waren es vor allem Fotos aus Überwachungskameras, die die Fahrende auf die Spur des Verdächtigen brachten. Genau, die Auswertung der Kameras zeigten einen Mann, der sich kurz vor der Tat am Bahnhof Blankenese aufgehalten hatte und kurz danach am Bahnhof Großflottbeck, also jeweils nicht weit vom Tatort entfernt. Und durch die Bilder aus den Kameras kamen die Ermittler auf einen Verdächtigen, der dann zwei Wochen nach dem Mord an dem Taxifahrer festgenommen wurde. In der Wohnung des Verdächtigen fand die Polizei auch eine Jacke, die er am Tag der Tat getragen haben soll.

Darauf, dass es sich um die Jacke eines Täters handelt, können ja Fasern hindeuten, die an ihr haften. Wenn solche Fasern von den Sitzen im Taxi stammen, spricht viel dafür, dass der Mann in dem Taxi gesessen hat. Es kann aber auch sein, dass beispielsweise Schmauch oder Blutspuren an der Jacke sichergestellt werden können. Oder, Klaus? Ja klar, wir haben das ja schon prinzipiell gesagt. Es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten, Spuren zu hinterlassen und Spuren zu sichern. Bettina, für diesen Fall möchte ich nochmal wirklich sehr, sehr, sehr stark betonen, dass die Polizei hier eine wahre Sisyphus-Arbeit geleistet hat. Und ich finde, die haben das extrem gut gemacht, also mit großem kriminalistischem Spürsinn, da sozusagen über viele Stunden die Daten von Videokameras auszuwerten, von U-Bahnhöfen, S-Bahnhöfen in der Nähe. Das war schon ein sehr, aus Polizeisicht finde ich, pfiffiger Ansatz, der hier zum Erfolg geführt hat, dass Sie da im Grunde aus der Zeit vor Antritt der Fahrt und aus der Zeit nach Beendigung der Fahrt diese Bilder herausgearbeitet haben. Super gut. Jetzt aber zu deiner vorherigen Frage.

Es geht ja zum Beispiel auch um Schmauch. Wenn jemand einen Schuss abgibt, dann bringt aus allen Spalten der Waffe Schmauch hervor. Das sind Pulverbestandteile, die beim Abschießen eines Projektils entstehen und die sich in der direkten Umgebung der Waffe ausbreiten. Zum einen in Schussrichtung, aber auch im Bereich der Schusshand und dann unter Umständen auch an der Kleidung des entsprechenden Armes. Das hat hier eine gewisse Rolle gespielt. Es sind ja mehrere Schüsse abgegeben worden. Bis der Täter gefasst wurde, hatte er sich natürlich vielfach die Hände gewaschen. Also Schmauchspuren an seinen Händen konnte man nicht mehr feststellen, aber immerhin an der Kleidung. Das war jetzt das Thema Schmauch. Ich habe da aber auch nach Blutspuren gefragt. Wenn an der Kleidung eines verdächtigen Blutspuren gefunden werden, werden diese doch auch rechtsmedizinisch untersucht. Sie könnten ja vom Opfer stammen. Das wäre dann ein weiterer Hinweis, dass es sich bei einem Verdächtigen um den Menschen handelt, der die Schüsse abgefeuert hat, oder?

Ja, dazu muss man noch einmal hervorheben, dass sich diese Blutspritzer nicht nur in Schussrichtung ausbreiten, vom Schützen weg, sondern dass zum Teil auch Blut zurückspritzt, spritzt insbesondere an die Hand, die diese Schusswaffe betätigt, und an den Ärmel. Man spricht dann vom sogenannten Backspatter, also Rückschleuderspuren. Und diese sehr feinen Blutspritzer kann man natürlich analysieren. Früher hat man versucht, daran die Blutgruppe festzustellen. Heute sucht man in den Blutspuren mit moderner Technik DNA und dazu reichen dann tatsächlich kleinste Blutspritzer aus, das sind optimale Spuren.

Und wenn durch diese Untersuchung dann nachgewiesen werden kann, dass das Blut auf der Kleidung, also hier am Ärmel des Festgenommenen vom Opfer stammt, dann ist das ein klarer Hinweis, der den entsprechenden Verdacht, dass hier ein Schuss abgegeben wurde oder mehrere Schüsse, der diesen Verdacht dann untermauert. Der Verdächtige ist also höchstwahrscheinlich ganz in der Nähe des Opfers gewesen, als auf ihn geschossen wurde. Sonst wäre ja kein Blut des Opfers auf die Kleidung des Verdächtigen gelangt. Man kann auch sagen, das wird vermutlich der Schütze sein. Das ist schon ein sehr, sehr starker Beweis. Und jetzt von allgemeiner Erwägung zurück zu unserem Fall. Es gibt ja jetzt schon mehrere Hinweise, die alle auf denselben Verdächtigen hindeuten. Also einmalseits die Kameraauswertung, dann eben Spuren bzw. Blut. Die mutmaßliche Tatwaffe fanden die Ermittler bei diesem Mann allerdings nicht, als sie seine Wohnung durchsucht haben. Stattdessen haben sie bei der Durchsuchung der Wohnung, in der der Mann damals wohnte, ein halbautomatisches Sturmgewehr gefunden.

Ja, schon ungewöhnlich. Also ein Hinweis darauf, dass dieser Täter eventuell noch mehr vorhatte. Ich kann darauf hinweisen, ganz entfernt, dass er tatsächlich auch Verbindungen in die Terroristenszene gehabt haben soll. Aber für diesen Fall war völlig klar, die Schusswunden, die wir untersucht haben, die waren bestimmt nicht von einem Sturmgewehr hervorgerufen worden, sondern von einer Faustfeuerwaffe. Es war klar, das war Kaliber 9 Millimeter, also schon ein großes Kaliber. Und der Täter musste also eine ganz andere Schusswaffe als dieses Sturmgewehr eingesetzt haben, als er die Waffe auf den Taxifahrer richtete und abfeuerte.

Und lass mich das vorausnehmen, diese Waffe, die hat er später entsorgt und in die Elbe geworfen. Aber obwohl man ja die Waffe dann nicht gefunden hat oder zumindest zunächst nicht gefunden hat, reichte das, was die Ermittler damals zusammengetragen haben, jedenfalls für eine Anklage gegen einen Verdächtigen. Und dabei handelte es sich um einen damals 24 Jahre alten Mann. Auch bei diesem Mann wollen wir nicht den wahren Namen nennen, sondern wir wollen jetzt ihn hier im Podcast Olaf P. nennen. In dem Prozess vor dem Landgericht, wo sich dann Olaf P. Vom Juli 2010 an verantworten musste, wurde ihm heimtückischer Mord vorgeworfen.

Ja, als heimtückisch gilt ein Tötungsdelikt dann, wenn das Opfer arg und wehrlos war. Also das Opfer hat überhaupt nichts geahnt. Es gab vorher keinen Streit. Ja, soweit man das rekonstruieren konnte, keine Drohungen, keine Hinweise auf diesen Angriff mit der Schusswaffe. Und weil der Angriff völlig überraschend kommt, kann sich das Opfer dann auch nicht verteidigen.

Insbesondere gilt dies natürlich dann, wenn von hinten attackiert wird. Das war hier in dem Fall eine ganz klassische Situation für Heimtücke.

Laut Anklage im Prozess gegen den Verdächtigen ereignete sich die Tat folgendermaßen. Der junge Mann war am S-Bahnhof Blankenese gegen 22 Uhr in das Taxi dieses später Getöteten eingestiegen und hatte auf der Rückbank Platz genommen. Eigentlich, so die Staatsanwaltschaft, habe er sich für einen Spaziergang zur Elbe fahren lassen wollen. Doch dazu kam es da nicht. Denn, wie wir wissen, Der Fahrgast richtete der Anklage zufolge nun eine Pistole, kalibert 9 mm, auf den völlig arglosen Taxifahrer. Und dann drückte er ab dreimal. Der Staatsanwalt warf dem 24-jährigen Prozessbeginn vor. Ich zitiere, er versetzte dem Geschädigten ohne Vorwarnung drei Schüsse in den Hinterkopf. Und zudem hieß es, der Angeklagte leide an einer psychischen Störung und sei deshalb zum Tatzeitpunkt schuldunfähig gewesen. Konkret war damals unter anderem von einer paranoiden Schizophrenie die Rede.

Bettina, ich finde, das ist schon eine gewisse Wendung in diesem Fall. Also aus dem zuvor Gesagten ergibt sich ja eigentlich nicht so viel in Richtung tatsächlich einer Geisteskrankheit. Andererseits, paranoide Schizophrenie bedeutet in der Regel, dass die Betroffenen unter Wahnvorstellungen leiden, insbesondere unter Verfolgungswahn. Das heißt, dass sie anderen Menschen misstrauen, dass sie glauben, von anderen gehe eine Gefahr aus. Deshalb denken sie, sie müssen sich wehren, vielleicht dem anderen zuvorkommen. Ich finde das aber für diese... Situation her tatsächlich schwer verständlich, schwer verdaulich, weil er ja so hinterrücks im Taxi geschossen hat. Erzähl doch mal, Bettina, welchen Eindruck hat der Beschuldigte denn eigentlich in dem Prozess gemacht? Gaben sich da Hinweise auf eine bestehende Geisteskrankheit? Naja, also zunächst möchte ich mal so ein bisschen von dem ersten Eindruck erzählen, den der Mann gemacht hat, der wurde in Handschellen in den Saal geführt, in den Verhandlungssaal. Er war mit einer Art hellen Gewand bekleidet.

Und seine Haare und auch das Gesicht waren zunächst unter einem Hemd verborgen. Und sein Verteidiger sagte dann, er reagiert auf eine größere Anzahl von Menschen sehr scheu. Und der Verteidiger forderte, die Verhandlung nicht öffentlich vorzuführen, also mit anderen Worten die Öffentlichkeit dann auszuschließen. Und er begründete das damit, dass sonst die Gefahr bestehe, wenn man also weiter öffentlich verhandeln würde, dass sich sein Mandant gänzlich verschließe, also dann eine Art Schneckenhaus zurückzieht und nichts sagt oder nicht mehr zugänglich ist. Und die Richter folgten diesem Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, denn die mutmaßliche psychische Erkrankung des 24-Jährigen werde in dem Prozess noch eine zentrale Rolle spielen, hieß es damals von Seiten des Gerichtes. Ja, es ging offenbar eben um eine psychische Störung, die dann sich auch wesentlich auf das Urteil auswirken könnte. Den Ermittlungen zufolge war der Beschuldigte in das Taxi des später getöteten Taxifahrers eingestiegen.

Ja, in Blankenese, da am Bahnhof. Was wurde denn über den Angeklagten eigentlich sonst noch bekannt? Der Prozess ist ja, wie wir eben erläutert haben, unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden. Aber dann ganz zum Schluss, die Urteilsverkündung war dann öffentlich und in dieser Urteilsverkündung und Urteilsbegründung wurde dann einiges über die Biografie des Angeklagten erwähnt. Die Eltern lebten getrennt und mehrfach hatte Olaf P. Die Schule gewechselt und dann die Schule ohne Abschluss beendet. Mehrfach hatte er auch Zeit in der Kinder- bzw. In Jugendpsychiatrien verbracht und er hatte auch viel Erfahrung mit Alkohol und Drogen.

Das klingt alles nicht nach einem guten und soliden Start in ein erfülltes Leben. Was wurde denn zu diesem jungen Mann sonst noch bekannt? Erst am Tag zuvor, seit der in Hamburg geborene Mann aus Sri Lanka zurückgekehrt hieß es, dort, also in dem südostasiatischen Land, hatte er geheiratet. Strafrechtlich von Interesse war in dem Prozess, dass der 24-Jährige wegen Waffendelikten und Raubtaten zumindest Polizei bekannt war, was für den Prozess außerdem von Bedeutung war. Offenbar hatte er in den Monaten vor der Tat eben eine Psychose entwickelt. Auf jeden Fall hatte der 24-Jährige vor dem Prozess gegenüber der Polizei angegeben, er habe Stimmen gehört. Und diese hätten zu ihm gesagt, drück ab. Die Staatsanwaltschaft ging deshalb davon aus, dass der Beschuldigte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Ja, das ist ja auch naheliegend. Der Fall hatte damals, wie ich mich erinnere, sogar bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und vorübergehend auch zu einer allgemeinen Verunsicherung unter Taxifahrern geführt, so mit der Schlagzeile Taximord und da war ja auch eine ganze Zeit ungeklärt. Also jedenfalls hatten sich zum Prozess etwa ein Dutzend Taxifahrer vor dem Strafjustizgebäude in Hamburg verabredet. Sie hatten dann auch Transparente gezeigt. Auf den Spruchbändern stand beispielsweise, Zitat, einer von uns. Und das sollte wohl bedeuten, dass auch andere Taxifahrer gefährdet sein könnten. Eine 64-jährige Taxifahrerin, die anlässlich des Prozesses zum Gerichtsgebäude gekommen war, sagte, die Angst fährt jetzt latent immer mit. Und sie sagte weiter, weil sie auch wie der damals Getötete immer nachts unterwegs sei.

Müsse es eine verstärkte Überwachung durch Videokameras geben, mit denen dann die Fahrzeuge dann abgesichert überwacht würden.

Übrigens war auch der Sohn des getöteten Taxifahrers am 1. Verhandlungstag im Prozess anwesend. Er trat als Nebenkläger in dem Verfahren auf. Und der Nebenkläger saß in diesem Fall in etwa gegenüber von den Beschuldigten im Gerichtssaal. Und von dieser Position aus beobachtete der Mann, wie der Beschuldigte auf der Anklagebank Platz nahm. Wir haben ja vorhin darüber gesprochen, dass der Angeklagte laut Ermittlungen unter einer psychischen Störung, einer Psychose leidet. In solchen Fällen, also wenn ein Verdächtiger eine ernsthafte psychische Erkrankung hat, geht es häufig darum, ob er überhaupt für eine Tat verantwortlich gemacht werden kann. Also ob er schuldfähig ist, wie war das hier? Also in solchen Fällen werden meist psychiatrische Sachverständige zu Rate gezogen.

Also im Fall, wenn zur Diskussion steht oder wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine psychische Erkrankung haben könnte. und diese psychiatrischen Sachverständigen untersuchen dann einen Verdächtigen. Das heißt, sie unterhalten sich lange mit ihm, befassen sich mit seiner Krankengeschichte. Und dann geht es darum, einzuschätzen, ob der Beschuldigte schuldfähig ist, ob er vielleicht eingeschränkt schuldfähig ist oder ob seine Schuldfähigkeit komplett ausgeschlossen ist.

So ein Ausschluss einer Schuldfähigkeit liegt ja beispielsweise dann vor, wenn jemand manifest an einer Psychose erkrankt ist. Das kann sich so äußern, dass jemand Wahnvorstellungen entwickelt. Ja, also etwa so, das habe ich tatsächlich so ähnlich wiederholt gehört, da guckt einer so böse, der will mich bestimmt umbringen Und dann denkt dieser Mensch vielleicht, dass er sich gegen andere zur Wehr setzen muss. Dies steigert sich unter Umständen so weit, dass dieser Mensch denkt, er müsse die anderen, die ihn angeblich bedrohen, vielleicht verletzen oder töten, also dem anderen zu vorkommen, weil man sich selbst bedroht fühlt. Und wenn man in einem Prozess nicht abschätzen kann, ob und wenn ja, von wem sich so ein Mensch mit Wahnvollstellung dann plötzlich bedroht fühlt, wäre so ein Verdächtiger unter Umständen eine Gefahr für die Allgemeinheit. Und so soll es dann auch bei diesem 24-Jährigen gewesen sein, der angeklagt war, im Januar 2010 in Hamburg den Taxifahrer erschossen zu haben.

Sprechen wir erstmal noch darüber, welche Indizien oder Beweise es in diesem Prozess gab. Und ja, die waren schon sehr überzeugend. Der 24 Jahre alte Verdächtige hatte tatsächlich Schmauchspuren an seiner Winterjacke und von diesen hieß es, dass die Zusammensetzung der Schmauchspuren chemisch völlig identisch war mit der Schmauchspur im Innenraum des Taxis. Also da, wo der Schuss abgegeben wurde, auch am Polster des Fahrersitzes von rückwärts. Dazu würde ich dann folgern, ja, es ist tatsächlich nachgewiesen.

Alles spricht dafür, dass der Verdächtige im Taxi war und dass er von hinten Schüsse auf den Fahrer abgegeben hat. Also so würde ich das auch verstehen, aber es gab noch weitere Hinweise im Prozess. Es wurden zahlreiche Zeugen gehört, sowie Sachverständige und diese Sachverständigen kamen dann auch aus der Rechtsmedizin. Ja, darauf hatte ich schon hingewiesen. Von den Rechtsmedizinern wurde klar dargelegt, das war in dem Fall einfach und eindeutig, wie sich das Geschehnis da im Taxi abgespielt haben muss. Eindeutig, dass die Schüsse von hinten kamen. Da waren sich die Experten völlig einig. Das waren natürlich auch wichtige erkenntnisse um die umstände die zum tod des taxifahrers geführt haben richtig zu bewerten sehr wichtig war ja auch das psychiatrische gutachten wir haben schon erwähnt dass bei dem angeklagten von einer massiven psychischen störung und damit von einer schuldunfähigkeit ausgegangen wurde.

Ja, richtig. Am Ende des Prozesses entschied das zuständige Gericht, dass Olaf P. Nicht ins Gefängnis kommt. Also für mich dann letztlich schon eine ungewöhnliche Wendung. Ganz am Anfang war mir ja so seine psychische Vorgeschichte nicht bekannt, da hatte ich das noch anders eingeschätzt. Das Urteil der zuständigen Kammer lautete jetzt vielmehr, dass der 24-Jährige wegen Steuerungsunfähigkeit, das ist der Terminus technicus, dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll.

Olaf P. sei an einer schizophrenen Psychose erkrankt, er sei paranoid, schizophren, leidet unter Verfolgungswahn und stellt eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit dar, so hieß es. Bettina, kannst du noch erzählen, wie der Vorsitzende Richter das Urteil weiter begründet hat? Also der Vorsitzende Richter sagte damals in der Urteilsbegründung an den Angeklagten gewandt, wir können sie nicht als tickende Zeitbombe durch die Gesellschaft laufen lassen. Und der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung weiter, dieser Tod war vollkommen sinnlos. Und er sagte außerdem, die Tat hätte jeden von uns treffen können. Es war nämlich im Rahmen des Prozesses auch noch bekannt geworden, dass Olaf P. Sich nach dem Tod seines Vaters, der im März 2004 gestorben war, dem Islam zugewandt hatte und zwar in einer radikalen Form des Islam und.

Dazu hat der Richter dann gesagt, er wollte Ungläubige töten, um in den Himmel zu kommen. Also so hatte dieser Olaf P. Das offenbar im Prozess gesagt oder zumindest zu verstehen gegeben.

Und offenbar hatte er sich in wirklich sehr wilden Gewaltfantasien ergangen.

Ja, nebenher sollten wir noch erwähnen, dass der Olaf P. Den Taxifahrer beklaut hat. Er hat seine Geldbörse mitgenommen. Da war allerdings vergleichsweise wenig Geld drin. Also für einen Mord war das sehr, sehr wenig, weniger als 100 Euro. Und man muss, denke ich, hier noch einmal wiederum sagen, eine völlig sinnlose Tat. Und der Taxifahrer, der war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Es hätte auch jeden anderen treffen können. Ja, der Vorsitzende Richter sagte auch noch etwas zu dem Motiv des Verdächtigen. Und zwar hieß es dazu im Urteil, imperative Stimmen hätten den Beschuldigten, den wir ja Olaf P. Genannt haben, also diesem Olaf P. Befohlen, drück ab. Also mit anderen Worten, er soll auf den Taxifahrer schießen. Und zum Schluss warnte sich der Vorsitzende Richter direkt an den Olaf P. Und sagte dann zu ihm, womöglich werden sie ihr Leben lang in einem psychiatrischen Krankenhaus verbleiben.

Ja, eine düstere Prognose. Wir wissen nicht genau, wo sich Olaf P. jetzt befindet. Wie immer erfährt man aus dem Maßregelvollzug, der ist in Hamburg ja in der Asklepius-Klinik in Ochsenzoll, man erfährt von dort nichts. Das ist auch gut so. Also, wir wissen es also nicht. Ich denke allerdings, dass die Gefährlichkeitsprognose, die ja durch erfahrene Psychiater regelhaft alle ein, zwei Jahre gestellt wird, im Fall von unserem Olaf P. Noch sehr lange die Rede davon sein wird, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Vor allen Dingen mit seinen kruden Überlegungen und Einstellungen bezüglich des Tötens von Nichtgläubigen. Wenn er sich davon nicht eindeutig abwendet, dann können wir ihn jedenfalls hier in unserer Gesellschaft eigentlich nie mehr frei rumlaufen lassen.

Das war jetzt wirklich wieder ein ganz besonderer Fall, Klaus. Ich habe sowas in mehr als 30 Jahren Gerichtsreporter-Dasein in vergleichbarer Weise nicht erlebt. Wie ist das bei dir?

Naja, Taximord ist ein Geschehen, was sich leider ja immer wieder einmal ereichnet. Und so ganz allgemein einmal im Jahrzehnt. Also ich habe schon einige tote Taxifahrer obduzieren müssen. Ich kann auch sehr gut verstehen, dass das für die Kollegen dann immer eine wirklich sehr böse, bedrohliche Erfahrung ist und möchte aus meiner Sicht nochmal betonen, dass ich finde, dass die Polizei in diesem Fall wieder einmal besonders gut, besonders intensiv, besonders pfiffig ermittelt hat. Die haben tatsächlich alle Möglichkeiten ausgenutzt, um den Täter zu ermitteln und hier letztlich eine eindeutige Beweiskette hergestellt. Das war, denke ich, nicht von Anfang an so klar und so einfach und man muss sagen, beste kriminalistische Arbeit. Also ich finde, das ist ein gutes und gelungenes Schlusswort, mit dem wir jetzt den heutigen Podcast auch beenden wollen. Ich freue mich auf eine nächste Folge und dann heißt es wieder für unsere Hörer dem Tod auf der Spur.

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