Willkommen zum Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt. Und natürlich ist wie immer Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei. Er ist der Mann, der in den Toten liest, wie in einem Buch. Moin Bettina, moin an unsere Hörer. Ja, in der Tat können wir, wenn wir einen Toten untersuchen, sehr viele wichtige Erkenntnisse gewinnen. Dabei geht es vor allem um die Todesursache und den Todeszeitpunkt, aber auch um viele weitere Erkenntnisse. Also die Geschehensrekonstruktion insgesamt zum Beispiel. Ja, auch das Ausmaß der Vorerkrankungen, das ist ein Aspekt, der heute eine gewisse Rolle spielt. Den Todeszeitpunkt zu klären, ist vor allem dann besonders wichtig, wenn es darum geht, Verdächtige zu ermitteln. Wer von den Personen, die ein Motiv haben könnten, hat für die Zeit, als der Tod des Opfers eintrat, ein Alibi. Wer hat keins? Wie ist das Opfer gestorben? Woran? Aber das spielt heute nicht so eine große Rolle.
Tatsächlich ist es in dem Fall, um den es uns heute geht, besonders um zwei Fragen gegangen. Die waren tatsächlich besonders entscheidend, denn wer für den Tod einer 72 Jahre alten Frau aus Hamburg verantwortlich war, das war schnell geklärt. Überraschend war allerdings das Motiv und die Todesursache und um speziell diese Aspekte zu beleuchten, haben wir heute in unserem Podcast wieder einen besonderen Experten dabei, nämlich Dr. Christoph Lenk. Auch von mir ein herzliches Willkommen an unsere Hörer. Dr. Lenk, Sie waren schon mal Gast in unserem Podcast. Röchtel möchte ich Sie für unsere Hörer noch kurz vorstellen. Sie sind Facharzt für Nervenheilkunde und Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Und Sie sind häufiger als psychiatrischer Sachverständiger in Strafprozessen dabei, wenn es darum geht, die Psyche eines Verdächtigen zu analysieren. Ja, ich werde vor allem in solchen Prozessen als Sachverständiger bestellt, wenn es um die Schuldfähigkeit, aber auch um die Unterbringung von Beschuldigten im Maßregelvollzug geht.
Ich erinnere mich, dass ich beispielsweise im Prozess um einen jungen Mann, der im Verdacht stand, seine Lebensgefährtin und seine Mütter getötet zu haben, Gutachten von ihnen gehört habe. Damals ging es in erster Linie darum, dem Gericht bei der Einschätzung zu helfen, ob ein Angeklagter zur Tatzeit voll schuldfähig war oder ob er womöglich immer feck gehandelt hat, was zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen könnte. Und das wiederum könnte am Ende eines Prozesses zu einem etwas milderen Urteil führen, als man es vielleicht erwarten würde. Es gibt ja auch Fälle, in denen aufgrund spezieller Umstände die Schuldfähigkeit eines Täters vollständig aufgehoben ist, er also für sein Handeln nicht mehr wirklich verantwortlich gemacht werden kann oder aber, dass man dies nicht sicher ausschließen kann.
Wenn wir jetzt auf unseren konkreten Fall zu sprechen kommen, da ging es ja um eine wirklich schwere Straftat. Ein junger Mann stand im Verdacht, seine Großmutter getötet zu haben. Genau genommen war der Mann wegen Tötung auf Verlangen angeklagt. Es ging um einen Fall aus dem Juli 2023. Laut Ermittlungen verabreichte der 34-Jährige seiner Großmutter auf deren ausdrücklichen Wunsch, Sechs Tabletten eines Mittels gegen Angststörungen und spritzte ihr mehrere Gramm Heroin, sodass sie, wie von beiden beabsichtigt, an einer Heroinvergiftung starb. Sie soll ihrem Enkel vorher 550 Euro auf den Tisch gelegt und ihn aufgefordert haben, jetzt besorgst du mir was, dass es zu Ende geht. Dr. Lenk, die Frau soll sich das ja ausdrücklich gewünscht haben, weil sie offenbar sehr krank war. Das war durchaus eine Besonderheit in diesem Fall. Die 72-Jährige, um die es ging, hatte schwere chronische Beschwerden. Sie war deswegen auf Hilfe angewiesen, was ihr absolut widerstrebte. Deshalb reifte in ihr offenbar der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen.
In dem Prozess, in dem sie schließlich ihr Enkel vor Gericht verantworten musste, wurde darüber gesprochen, um welche Leiden es bei der 72-Jährigen ging. Die Frau, die wir hier im Podcast Marlies S. nennen wollen, die aber tatsächlich ganz anders hieß. Also diese Frau hatte ein krankes Herz, das ihr zu schaffen machte und eine chronische Lungenkrankheit, von der es hieß, dass sie Atemprobleme bereitet hat. Und Klaus, auch medizinische Laien wissen, dass Herz und Lunge sehr wichtige Organe sind. Wenn diese nicht mehr richtig funktionieren, wie stark ist dann das Leben des Betroffenen beeinträchtigt? Ja, ganz allgemein kann man sagen, es kommt auf das Ausmaß der Lungenerkrankung oder der Herzerkrankung an. In diesem Fall war es so, dass die Frau in ihrem Leben sehr viel geraucht hatte. Das war sicherlich ein zentrales Problem. Dadurch hat sich bei ihr eine sogenannte chronische obstruktive Lungenerkrankung entwickelt. Also das ist eine Blählunge im Zusammenhang mit einer chronischen Bronchitis.
Das führt dann letztlich dazu, dass die Atemfläche immer geringer wird, das Blut immer weniger Sauerstoff bekommt und die Person immer weniger belastbar ist, also zum Schluss im Grunde fast gar nichts mehr machen kann und dann ganz am Ende sogar das Gefühl bekommen kann, dass das Ersticken droht. Das hört sich wirklich dramatisch an. Ich verstelle mir vor, wenn die Atmung nicht mehr reibungslos funktioniert, kommt es doch wahrscheinlich zu Todesängsten. Also Atemnot ist sicher ein massives Problem. Man hat irgendwie dann auch das Gefühl der totalen Ohnmacht. Man ist völlig geschwächt, keine Treppe funktioniert mehr, man ist bettlägerig, man braucht Sauerstoff.
Also eine wirklich hoch, hoch belastete, böse, negative Situation. Wir wissen ja auch, dass die Frau, die ja im Rentenalter war, Herzprobleme hatte. Was bedeutet das für den Alltag eines Patienten, Klaus? Naja, das kommt jetzt hier noch dazu. Das hängt ja auch mit dem Rauchen zusammen. Rauchen führt zur Arterienverkalkung und das betrifft auch die Herzkranzarterien. Und dadurch wird das Herz zu wenig durchblutet, es leistet zu wenig. Die Herzschwäche propft sich noch auf, die Lungenschwäche auf und das Ergebnis ist eben, dass der Körper überhaupt gar nicht mehr belastbar ist. In diesem Fall konnte die alte Frau wirklich fast überhaupt nichts mehr machen und bedurfte dringend ständig einer Sauerstoffzufuhr.
Kommen wir darauf zurück, dass Marlies es ihrem Enkel 550 Euro gegeben und ihn dazu aufgefordert hat, etwas zu besorgen, Zitat, dass es zu Ende geht. Sie selber hatte ja offenbar auch schon Vorbereitungen getroffen, um aus dem Leben zu scheiden. Sie wusste, dass Heroin eine gravierende Substanz ist. Sie wusste auch, dass ihr Enkel heroinabhängig ist und die Wirkung der Substanz kennt. Sie selbst hatte allerdings auch gegoogelt, wie giftig Heroin wirklich ist und hatte sich außerdem bei Amazon das Equipment bestellt, um sich eine tödliche Spritze setzen zu können. Darüber hinaus hatte sie einen Abschiedsbrief geschrieben, in dem sie versicherte, den Freitod zu wählen. Es ist meine Entscheidung gewesen, so hatte sie es geschrieben. Nun fehlte ihr nur noch das Heroin und das sollte ihr Enkel für sie besorgen. Dafür gab sie ihm, wie schon gesagt, 550 Euro. Außer Heroin sollte er außerdem Benzodiazepine für sie besorgen.
Diesen Wirkstoff, den Sie gerade genannt haben, was bewirkt der? Benzothiazepine sind Medikamente, die in der Psychiatrie und in der Notfallmedizin eingesetzt werden, die eine angstlösende, beruhigende Wirkung haben, die eine sehr große therapeutische Breite haben. Allerdings nur dann, wenn sie nicht mit anderen Wirkstoffen wie beispielsweise Heroin kombiniert werden. Vielleicht darf ich aus rechtsmedizinischer Sicht nochmal dazu sagen.
Das natürlich etwas schmeichelhaft ist, wenn man diese Benzodiazepine vorzugsweise als Beruhigungsmittel bezeichnet. Die spielen tatsächlich auch in der Drogenszene eine nicht unerhebliche Rolle und machen relativ schnell abhängig. Sie werden auch relativ häufig in Kombination mit Drogen eingenommen. Kommen wir zurück zu dem, was der Angeklagte später dann im Prozess erzählt hat. Wir wollen diesen Mann Clemens S. Nennen. Auch er hieß anders in Wirklichkeit. Also Clemens S. erzählte dann im Prozess, seine Großmutter habe zu ihm gesagt, dass sie nicht ersticken wollte. Sie wollte im Bett einschlafen ohne Leid und ohne Schmerzen. Klaus, du hast es eben schon angedeutet, mit diesen Benzodiazepinen kann das funktionieren? Eher nicht, wenn ich dich richtig verstanden habe. Ja doch, Bettina, das funktioniert durchaus. Das sind Substanzen, die man auch bei Schwerkranken gibt und die dann tatsächlich so eine ausgleichende, beruhigende Wirkung haben. Ich wollte bloß an dieser Stelle auch darauf hingewiesen haben, dass die natürlich abhängig machen. Das spielt bei Sterbenden keine Rolle.
Aber wir sollten diese Benzodiazepine hier wirklich auch sehr kritisch bitte anführen. Clemens S. hat im Prozess weitererzählt, er habe gewusst, dass er seine Großmutter von ihrem Wunsch zu sterben nicht mehr abbringen konnte. Wie kam es dazu, Dr. Lenk? Man muss sagen, dass Clemens S. Aus einem sehr problematischen Elternhaus kam. Es fehlte an tragfähigen Bindungen, es fehlte an Vorbildern und auch an Liebe. Die Großmutter war in der Tat die einzige Person im Leben von Clemens S., zu der er eine wirkliche Bindung aufbauen konnte. Er lebte auch bei ihr längere Zeit und wusste sehr genau, was seine Großmutter bewegt und was sie wollte und vor allem auch, was sie nicht wollte. Was wissen wir denn eigentlich sonst noch von den Eltern von Clemens S.?
Bettina, hast du was im Prozess gehört? Ja, da ist bekannt geworden, dass seine beiden Eltern drogenabhängig waren. und die Mutter des 34-Jährigen war gestorben, als er noch ein Kind war. Er selber hatte dann über mehrere Jahre eine Freundin, sie bekam drei gemeinsame Kinder, aber dann ging diese Beziehung in die Brüche und Clemens S. Erzählte vor Gericht weiter, seine Ex-Freundin habe dafür gesorgt, dass er seine Kinder dann nicht mehr sehen durfte.
Wenn wir zusammenfassen, wie es mit den Bindungen des jungen Mannes aussah. Eine tragfähige Beziehung zu den Eltern gab es nicht. Von seiner Freundin war er getrennt. Zu den Kindern hatte er keinen Kontakt mehr. Es blieb nur noch die Großmutter. Ja, tatsächlich nur die Großmutter, ursprünglich wohl die Großeltern. Aber der Opa von Clemens S. War auch schon vor längerer Zeit gestorben. Und bei dieser Großmutter war er aufgewachsen. Sie haben es ja erwähnt, er hatte zu ihr eine besonders enge Bindung. Im Prozess hat Clemens S. dazu gesagt, seine Großmutter sei der einzige Mensch gewesen, wie der Zitat, der noch da war.
Er hatte laut seiner Schilderung die letzten zwei Jahre also bei ihr gewohnt. Und außerdem, so erzählte er es, habe er sie gepflegt, sich um alles gekümmert, also um den Haushalt, gesundheitliche Versorgung. eigentlich um alles, was so anfiel in ihrem Leben. Wenn Enkel und Großmutter so eng zusammen gewohnt und quasi den gesamten Tagesablauf gemeinsam bestritten haben, dann hat dieser Clemens S. Ja auch mitbekommen, wie es um die Gesundheit seiner Großmutter stand. Oder besser gesagt, dass sie immer kränker und schwächer pflegebedürftiger wurde. Andererseits fand er, dass er zu ihr ein super Verhältnis hatte.
Er sagte ausdrücklich, das ist ein Zitat von ihm, ich wollte sie behalten. Das hat er tatsächlich im Prozess gesagt. Er wusste aber auch, wie der Zitat, es ging ihr gar nicht gut. Am Ende, so hat er es erzählt, habe die 72-Jährige fast nur noch im Sessel sitzen können, sei auf Hilfe angewiesen gewesen. Das habe sie aber unter keinen Umständen gewollt. Und zuletzt war sie außerdem noch wegen der Lungenerkrankung, unter der sie litt, rund um die Uhr an ein Sauerstoffgerät angeschlossen.
Ja, ehrlich gesagt, es ist so das übliche böse Ende für diese chronische Erkrankung, diese chronische obstruktive Lungenerkrankung, dass der Sauerstoffbedarf letztlich dann nur noch durch Zufuhr von außen gedeckt werden kann. Und die Sauerstoffsättigung im Blut kann nur noch durch eine Nasendusche aufrechterhalten werden und dieses Sauerstoff gerät. Körperlich ist man dann sozusagen ein Wrack, Bettina.
Zusätzlich, so erzählte es Clemens S., hatte seine Großmutter wieder, Zitat, Angst, Nacht zu ersticken. In ein Krankenhaus habe die Frau auf keinen Fall gehen wollen. Da wäre sie am Leben erhalten worden unter katastrophalen Umständen, sagte der Angeklagte. Nachdem er seine Großmutter nun also über Monate gepflegt hatte, ihr immer wieder Mut zu gesprochen und ihr gesagt hätte, du schaffst das, du bleibst. Also nach all dieser Zeit seien nun ihre Kräfte aufgebraucht gewesen und seine auch. Der junge Mann sagte dann im Prozess, mir hat sie einfach nur noch leidgetan, das war kein Leben mehr. Und so kümmerte sich der 34-Jährige schließlich auf ausdrücklichen Wunsch seiner Großmutter darum, dass seine Oma aus dem Leben scheiden konnte. Was er nun im Juli 2023 machte, haben ihm dann im Prozess vor dem Amtsgericht die Anklage wegen Tötung auf Verlangen eingebracht.
Ermöglichte er seiner Großmutter die Einnahme von sechs Tabletten eines Mittels gegen Angststörungen, die genannten gravierend wirkenden Benzodiazepine, und ermöglichte ihr, sich selbst mehrere Gramm Heroin zu spritzen, sodass sie, wie von beiden beabsichtigt, an einer Heroinvergiftung starb. Sie war in der Lage, den Stempel der Spritze selbst nach unten zu drücken.
Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Clemens S. Schilderte selber im Prozess, dass er 10 Gramm Heroin besorgt habe, eben auf den ausdrücklichen Wunsch seiner Großmutter. Davon habe er etwa drei Gramm für sie abgezweigt, vorbereitet und dann auf eine Spritze aufgezogen. Die Benzodiazepine habe er zwar für sich beschafft, aber die habe seine Großmutter ebenfalls konsumieren wollen. Dazu sagte Clemens S., die machen den Kopf leer. Dann habe Marlies S. sich, Zitat, das Heroin reingemacht, abgedrückt und sie ist sofort weggetreten, sagte der Angeklagte im Prozess und er schilderte dann, dass er daraufhin selber panisch durch die Wohnung gelaufen sei und dann irgendwann aber gemerkt habe, nun war es zu Ende. Hier wieder die Frage an dich, Klaus. Heroin ist eine Droge. Klar, wirkt also unter anderem auf die Psyche des Menschen, aber für den ungewohnten Körper hat es eine toxische, also eine giftige Wirkung? Ja, Heroin ist sogar hochtoxisch. Das ist ein sehr starkes Gift.
Man muss hier vielleicht kurz nur sagen, dass sich die Abhängigen an steigende Dosen gewöhnt haben. Aber so eine übliche Dosis für Abhängige, die sich da spritzen, ist dann für Menschen, die sonst kein Heroin konsumieren, unbedingt tödlich. Heroin führt zu einer Atemlähmung und in diesem Fall ist es gut nachvollziehbar, dass diese vergleichsweise hohe Dosis, die die alte Frau sich da reingedrückt hat sozusagen, dass die dann auch sehr, sehr schnell zu dieser Atemnähmung geführt hat und damit auch in sehr kurzer Zeit zum Tod der Frau. Vielleicht sage ich bei dieser Gelegenheit noch einmal wieder, also vom Konsum von Heroin ist dringend abzuraten, dass es ja die Droge, die für Abhängige besonders gefährlich ist, die zu besonders vielen Rauschgift-Todesfällen führt, Vielen Dank.
Heroin ist geradezu zerstörerisch für den menschlichen Körper und das gilt insbesondere eben für Leute, die sonst nicht konsumieren, wie die alte Dame.
Aber der 34-Jährige hatte ja einige Gramm gekauft, hatte also noch etwas übrig und die hat er sich dann selber gespritzt. Dr. Lenk, wie ist das aus psychiatrischer Sicht zu bewerten? Er hat offenbar auch für sich selbst keine Perspektive mehr gesehen, weil nun der einzige Mensch, zu dem er eine Bindung hatte, verstorben war. Und jetzt trat genau das Problem auf, was Professor Püschel uns eben erklärt hat. Die Menge, die übrig war, reichte für ihn, der an den Konsum gewöhnt war, nicht aus, sodass er dann überlebt hat, ohne das in dieser Situation zu wollen. Später im Prozess vor dem Amtsgericht hat er es so erzählt, dass er schon viel länger Suizidgedanken gehabt habe, wegen seiner Einsamkeit.
Speziell auch seit dem Tod des Großvaters etwa zwei Jahre zuvor und noch mehr, als er auf Drängen seiner Ex-Freundin keinen Kontakt mehr zu seinen drei Kindern haben sollte. Zu dieser Zeit habe ich über Suizid geredet, auch mit der Großmutter, so hat er es in der Verhandlung ausdrücklich gesagt.
Nun aber, als er seine Großmutter dann tot in ihrer Wohnung liegen sah, habe er ernst machen wollen und dazu sagte er, ich wollte auch nicht mehr, ich hatte alles verloren. Es war tatsächlich so, dass er sich mit seiner Großmutter über das Thema Suizid häufiger unterhalten hatte und auch über das Thema gemeinsamer Suizid. Das war durchaus ein Gesprächsthema gewesen.
Wir sollten in einer Zeit, in der Begriffe häufig unscharf verwendet werden, über einige Dinge reden, nämlich über die Begriffe Selbstmord, Freitod und Selbsttötung. Der Begriff des Selbstmordes ist in sich unsinnig, weil es schwer vorstellbar ist, dass sich jemand vorsätzlich selbst tötet und dabei Mordmerkmale verwirklicht. Der Begriff des Freitodes ist sicherlich ein Begriff, der dadurch erklärbar ist, dass eine Person als Ergebnis ihrer Lebensleistung sagt, es lohnt sich nicht mehr weiterzuleben. Das wäre eine Situation, in der man jemandem zubilligen würde, dass er diese Entscheidung tatsächlich frei trifft. Und in allen anderen Fällen, so auch in unserem Fall, würde man von einer Selbsttötung sprechen. Und auch das ist mir sehr wichtig. Die Selbsttötung ist in aller Regel keine Lösung für die Probleme eines Menschen. Sie gehört zur Depression dazu, es ist ein Symptom. Die Menschen denken, dass es nicht wieder besser werden kann, werden darüber suizidal. Aber es ist ganz deutlich darauf hinzuweisen, es gibt hervorragende Therapiemöglichkeiten für depressive Zustände.
Die Selbsttötung ist keine Lösung.
Ja, das würde ich auch gerne nochmal vertiefen wollen oder einen Gedanken ergänzen wollen.
Solche Gedanken, also dass einem vielleicht nur noch ein Suizid bleibt, dass es keine anderen Möglichkeiten mehr gäbe, solche Gedanken sind ja häufig eher vorübergehend und tatsächlich ist es oft so oder in vielen Fällen so, dass Menschen Krisen überwinden und wieder Freude am Leben entwickeln. Und das ist die Regel und keinesfalls die Ausnahme. Suizidale Gedanken gehören zum Menschsein dazu, aber wir kommen in aller Regel aus unseren Krisen, aus unserem Tiefs gestärkt heraus. So war es dann ja auch bei Clemens S., als seine Großmutter durch seine Mithilfe dann verstorben war, schrieb der junge Hamburger selber einen Abschiedsbrief an seine drei Kinder und da hieß es dann wörtlich, Tut mir einen Gefallen, habt ein schönes Leben.
Darum hat er sie gebeten. Und was er dann danach machte, beschrieb er im Prozess so, er habe sich das restliche Heroin aufgekocht und es sich gespritzt, sei dann kurz darauf eingeschlafen. Viele Stunden später wachte er auf und dann sah er tiefe, klaffende Wunden an seinem Körper und jede Menge Blut um sich herum. Wie das geschehen ist, daran, erzählte er im Prozess, daran könne er sich nicht erinnern. Ja, die Untersuchungen haben aber eindeutig ergeben, dass er sich diese Verletzung selbst zugefügt hat. Und das waren mehrere recht gravierende Schnitte und Stiche. In der Rechtsmedizin haben wir ja regelhaft zu untersuchen.
Jemand von fremder Hand, so heißt es dann immer, Verletzungen zugefügt bekommen hat oder ob sich jemand selber Verletzungen beispielsweise mit einem Messer beigebracht hat. Die Verletzungen, die dieser Clemens S. Damals hatte, die konnte er sich alle selber zugefügt haben. Wir haben das Muster insgesamt dokumentiert. Die waren alle an Körperstellen, die er selber gut erreichen konnte und auch das Spurenbild am Geschehensort war insofern eindeutig. Das waren also keineswegs Einwirkungen von fremder Hand, sondern selbst beigebrachte Verletzungen. Aber dann, als Clemens S. Aufwachte und als all das Blut sah, hatte er vor allem einen Gedanken, erzählte er später im Prozess. Mein erster Gedanke war nun, dass ich noch lebe, sagte er und dann rief er Rettungskräfte an und auch dazu hat er dann noch gesagt, ich habe mich gefreut, dass ich noch da bin. Nun, also wir haben in diesem Fall natürlich umfangreiche chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt, sowohl bei der toten alten Frau als auch bei Clemens S..
Und die Heroindosis, die dieser Intus hatte, die wäre wohl für viele andere Menschen tödlich gewesen, auch für Abhängige. Doch der 34-Jährige, ja, aufgewachsen als Kind zweier Drogenabhängiger und seit sehr langem selber Drogenkonsument. Der hatte in seiner sogenannten Drogenkarriere wirklich alles mögliche auch sehr hoch dosiert konsumiert.
Zuletzt erst Heroin und dann mit Methadon substituiert. Allerdings auch diese Substitution in hoher Dosierung. Mit anderen Worten, sein Körper war so weit an diese opiatähnlichen Substanzen gewöhnt, dass für ihn das Heroin nicht tödlich war. Man kann sagen, insofern hat er dann doch viel Glück gehabt. Wie bewerten Sie das, Dr. Lenk? Tatsächlich war es so, dass er selbst in der Exploration, die ja der Hauptverhandlung vorangegangen ist, davon gesprochen hat, glücklich zu sein, dass er gerade nicht ums Leben gekommen ist. Es war eben so, dass er in dieser Situation wirklich keinen anderen Ausweg mehr sah und das hängt sicherlich mit dieser abhängigen Bindung zur Großmutter zusammen. Er hat, auch darüber hatten wir gesprochen, sehr unter dem Tod des Großvaters und von der Entfremdung von seinen Kindern gelitten und war eben deswegen schon länger suizidal gewesen, als dann eben dieser Entschluss der Großmutter aus dem Leben zu scheiden unverrückbar feststand und sie einiges in die Wege geleitet hatte, um tatsächlich zu sterben.
Hat er es so beschrieben, als hätten sich zwei selbsttötende oder sich selbsttöten wollende Menschen stillschweigend verstanden. Also jeder wusste, was der andere wollte und er war sich eben auch sicher, dass die Großmutter wusste, er würde danach gehen. Und anhand des von Herrn Prof. Püschel geschilderten Verletzungsbildes und auch dieser doch hohen Medikamentenmenge wurde sehr, sehr deutlich, dass es sein Wunsch gewesen ist zu sterben, ein ernsthafter Selbsttötungsversuch, aber er hat eben das dann nicht hinbekommen und war darüber sehr glücklich, aber gefährlich für andere ist er eben nicht.
Wie kann man denn da so sicher sein? Sie haben gerade gesagt, er sei für andere Menschen nicht gefährlich. Man muss ganz deutlich sagen, dass er ja seine Großmutter nicht getötet hat, sondern die Großmutter hat sich selbst getötet und er hat ihr bei dieser Tötung geholfen. Also ein ganz anderer Fall, als wir das sonst kennen. Und es wäre jetzt eben nicht so, dass er beispielsweise Gefallen daran gefunden hätte, anderen Menschen beim Sterben zu helfen oder ähnliches, sondern es war eine ganz spezielle, isolierte, familiäre Situation, die sich sicherlich nicht in anderer Konstellation mit ihm und Tritten wiederholen würde. Wenn ich das richtig erinnere, haben Sie damals im Prozesse so formuliert, dass Clemens S. Unter einer Art Glocke gestanden habe?
Genau, so war es eben auch. Die Situation, er selbst litt an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, auf die sich eine Depression aufgepfropft hatte, war in einer Situation, die sich sehr, sehr verengt hatte und aus der es im Endeffekt keinen anderen Ausweg gab, als der Großmutter bei der Selbsttötung zu helfen und sich danach selbst zu suizidieren. Er war eben nicht mehr in der Lage, und das war die spannende juristische Frage.
Dem Wunsch der Großmutter zu sterben, etwas entgegenzusetzen. Er war seiner Steuerungsfähigkeit beraubt gewesen. Wenn ich mal versuchen darf, das aus meiner Sicht zu erklären…, Der Ausschluss der Steuerungsfähigkeit, der von einem psychiatrischen Sachverständigen wie Dr. Lenk überzeugend dargelegt wird, bedeutet juristisch gesehen dann folgendes. Ein Mensch, der unter Ausschluss der Steuerungsfähigkeit eine Straftat begeht, der handelt ohne Schuld und der ist dann in einem solchen Fall freizusprechen, regelhaft freizusprechen. Wenn ich das nochmal aus meiner Perspektive formulieren darf, um das richtig zu verstehen, ist das jetzt so gemeint, Dr. Lenk, dass er gleichermaßen wie ferngesteuert agierte? Wir würden den Begriff der Fernsteuerung eigentlich bei jemandem verwenden, der an einer Psychose leidet, also wo eine andere Instanz, ein Wahn, die Kontrolle über jemanden übernommen hat. Und das war das Spannende in diesem Fall, dass ja das, was er getan hat.
Völlig folgerichtig gewesen ist. Er hatte auf Wunsch der Großmutter Heroin und andere Substanzen besorgt. Er hat ihr geholfen, er hat alles vorbereitet, er hat im Endeffekt alles getan, dass sie nur noch diesen Stempel der Spritze nach unten drücken musste. Das war die letzte Handlung gewesen.
Gleichwohl muss man eben dieses Willenselement hier mit aufnehmen, nämlich war er in der Lage, dem, was da passiert, etwas entgegenzusetzen. Also hätte er in dieser Situation die Möglichkeit gehabt, sich anders zu verhalten und genau das konnte er in dieser eingeengten Situation nicht. Also wenn ich das jetzt mal übersetzen möchte in die Sprache von Juristen, dann würde das bedeuten, dass zu dem Zeitpunkt, als seine Großmutter sehr deutlich und entschlossen den Wunsch zu sterben geäußert hat, war die Steuerungsfähigkeit von Clemens S. quasi aufgehoben. Und zwar, weil er eben durch die Kombination aus Persönlichkeitsstörungen, also schwerer anderer seelischer Störung im juristischen Sinne und Depression, krankhafter seelischer Störung im juristischen Sinne, derart eingeengt war, dass er zwar erkannt hat, dass er etwas tut, was Unrecht ist, erhaltene Einsichtsfähigkeit.
Aber dass er sein Verhalten in dieser Situation nicht mehr steuern konnte. Wie Sie das erklärt haben mit dieser Glocke, unter der Clemens S. Gestanden habe, das leuchtet mir ein. Und auch das Gericht in dem damaligen Prozess fand ja Ihre fachlichen Ausführungen, Dr. Lenk, die Sie aus psychiatrischer Sicht dargelegt haben, wirklich überzeugend. Also ich finde das auch überzeugend, gerade auch jetzt.
Ich finde, dass allerdings auch die rechtsmedizinischen Befunde, die wir erhoben haben, An der Toten, an dem Überlebenden, insbesondere auch die chemisch-toxikologischen Befunde von der Dosierung her und das Muster der Verletzungen von der Selbstbeschädigung her, hier ein gewichtiges Argument in Richtung der aufgehobenen Steuerungsfähigkeit. Ja, wir haben ja vorhin schon thematisiert, dass ein Mensch, der unter Ausschluss der Steuerungsfähigkeit eine Straftat begeht, dass der dann juristisch gesehen ohne Schuld handelt und in diesem Fall freizusprechen ist. Und genau so hat es dann in dem Prozess gegen Clemens S. Auch das Schöffengericht entschieden und hat damit übrigens auch den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die ebenfalls beide auf einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit geplädiert hatten, Diesen Anträgen hat das Schöffengericht dann entsprochen mit dem Freispruch. Das ist ja eine sehr ungewöhnliche Situation, Bettina. Also Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht kommen alle zum selben Ergebnis.
Ja, also das passiert natürlich gelegentlich schon, aber dass in einem Fall, wo wir hier von einem, Toten reden, also wo tatsächlich jemand zu Tode gekommen ist, dass in so einem Fall auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert, das kommt natürlich nicht häufig vor, aber wir haben ja erklärt, warum dieser Fall wirklich eine ganz, ganz besondere Konstellation hatte.
Das Gericht hat dann ja, wie gesagt, auf Freispruch entschieden und die Richterin hat in der Urteilsbegründung von, Zitat, tragischen Lebensumständen und einer tragischen Gesamtsituation gesprochen, in der Clemens S. Sich befunden habe. Die Richterin hat weiter in der Urteilsbegründung noch ausgeführt, dass er schon über Jahre Suizidgedanken gehabt habe, die sich zuletzt deutlich gesteigert hätten. Sie waren akut suizidal, sagte die Richterin an den Angeklagten gewandt. Der 34-Jährige habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, als er seiner Großmutter geholfen hatte, aus dem Leben zu scheiden. Er habe, wie der Zitat, nicht schuldhaft gehandelt, sagte die Richterin.
Aber als er nach seinem eigenen Suizidversuch wieder aufwachte, wieder Zitate Richterin, war der Lebenswille auf einmal wieder da. Genau das ist eine Sache, auf die wir wirklich noch einmal hinweisen sollten. Während wir bei der Großmutter sicherlich von einem Freitod ausgehen können, würden wir bei ihm tatsächlich davon ausgehen, dass dieser Wunsch, sterben zu wollen, eben nicht frei gewesen ist. Also er auch in der Situation, in der er sich das Leben nehmen wollte, nicht Herr seiner Sinne gewesen ist. Er hat sich dann eben gefreut, dass es nicht geklappt hat und hat in seinem letzten Wort gesagt, ich möchte einfach nur ein normales Leben führen. Etwas, was ihm in der Vergangenheit leider versagt gewesen ist. Ja, gut nachvollziehbar.
Ich hoffe natürlich, dass er in diese Richtung dann auch wirklich gehen konnte. Ich denke, Clemens S. Braucht nicht nur viel eigene Willenskraft, sondern vor allen Dingen auch fachkundige Unterstützung. Immerhin war er ja ein sehr langdauernder Drogenkonsument, fast sein Sein ganzes Leben, schon von der Kindheit an, hat er konsumiert. Und es bleibt zu hoffen, dass ihm diese Grenzsituation jetzt vielleicht geholfen hat, von den Drogen loszukommen.
Ich will an dieser Stelle vielleicht nochmal Folgendes sagen, aus rechtsmedizinischer Sicht war das ein wirklich sehr extremer, sehr ungewöhnlicher Fall, also dass Heroin tatsächlich zur bewussten Selbsttötung durch jemand eingesetzt wird, der selber in seinem Leben nie konsumiert hat. Diese Konstellation gibt es aus fachlicher Sicht extrem selten. Also wenn wir darüber reden, was Clemens S.
Wahrscheinlich noch braucht, um wirklich eine Perspektive zu bekommen, dann würde ich jetzt also noch ergänzen wollen, er braucht bestimmt ein stabiles personelles Umfeld und vielleicht dann auch irgendwann, wenn er sich weiter stabilisiert hat, dass er eine Arbeit finden sollte, Dr. Lenk. Wie sehen Sie das? Der Fall ist sicherlich außergewöhnlich und er ist sicherlich auch außergewöhnlich tragisch. Und das Erste, was er verdauen muss, ist, dass er jetzt den Menschen, den er am meisten geliebt hat und zu dem er die engste Bindung hatte, eben nicht mehr hat. Und es ist natürlich leicht gesagt zu sagen, Mensch, es wäre schön, wenn er sich Freunde suchen würde, wenn er sich Arbeit suchen würde und anderes. Aber vor ihm liegt sicher ein langer Weg, eine intensive psychotherapeutische Begleitung, die dazu führt, dass er das, was ihm passiert ist, verwinden kann und sich dann tatsächlich tragfähig neuen Zielen zuwenden kann. Also mir ist nicht bekannt, wie es mit Clemens S. Dann weitergeht. Ich wünsche ihm das Beste, aber dass wir, auch wir Journalisten, nicht wissen, wie es ihm weitergeht, ist denke ich auch richtig, denn er wurde ja freigesprochen.
Ich weiß es tatsächlich auch nicht, weil für einen psychiatrischen Sachverständigen ist mit der Gutachtenerstattung in der Hauptverhandlung der Auftrag erledigt. Der Sachverständige wird dann entlassen und ich erfahre beispielsweise ein Urteil nur dann, wenn ich mich aktiv darüber in der Presse informiere. Auch ich weiß daher nicht, was aus Clemens S. geworden ist. Aber ich denke, wir wünschen ihm das Beste, dass er es hinkriegt. Am besten natürlich mit viel Unterstützung.
Vielen, vielen Dank an meine beiden Gesprächspartner, an dich Klaus, an Sie, Dr. Lenk. Wirklich wieder ein sehr, sehr besonderer Fall, wie ich ihn in Jahrzehnten als Gerichtsreporterin in vergleichbarer Weise nicht erlebt habe. Und ich wünsche mir wirklich, dass wir uns in dieser Dreierkonstellation, also mit Ihnen, Dr. Lenk, bei Gelegenheit mal wieder treffen zu einem anderen Fall. Würde mich freuen, wenn Sie dabei wären. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Einladung. Ich habe es wie beim letzten Mal genossen und würde mich über das nächste Mal sehr freuen. Gut, dann vielen Dank und ein Tschüss an unsere Hörer. Ein Podcast von Funke. Weitere Podcasts vom Hamburger Abendblatt finden Sie in unserer Abendblatt-Podcast-App und auf abendblatt.de slash podcast.