Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin in Hamburg. Und wie immer ist in unserem Podcast Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel zur Stelle. Er ist der Experte, der sich mit Tod, Leid und Verbrechen so gut auskennt wie kaum ein anderer. Moin Bettina, moin an unsere Hörer.

Tatsächlich kann ich in Bezug auf das Fachrechtsmedizin auf nahezu fünf Jahrzehnte Erfahrung zurückblicken. Ich habe mehrere tausend Tote untersucht und mich mit weit über 100.000 weiteren Todesfällen beschäftigt. Überwiegend durch äußere Leichenschau. Da gibt es Erkenntnisse, die immer wiederkehren, so wie beispielsweise den sogenannten Tod aus innerer Ursache, wenn also jemand beispielsweise an den Folgen eines Herzinfarktes stirbt. Aber es gibt außerdem viele Ereignisse, die für einen sehr erfahrenen Rechtsmediziner bemerkenswert sind und zudem manchmal auch besonders tragisch. Und dazu gehört sicher der Tod von Kindern. Da gab es ja in Hamburg mehrere besonders dramatische Fälle, die mich zumindest sehr aufgewühlt haben. Der Hungertod der kleinen Jessica beispielsweise oder der Tod der dreijährigen Iyamur, die starb, nachdem sie von ihrer Mutter immer wieder geschlagen worden war. Heute soll ein anderer Fall bei uns Thema sein. Es geht um Volkan, ein Jung, der nur sechs Jahre alt wurde. Er wurde von zwei Hunden totgebissen.

Ich erinnere mich sehr gut daran, das war wirklich ein ganz besonders schlimmes, regelrecht gruseliges Ereignis. Am 26. Juni des Jahres 2000 wurden Einsatzkräfte zu einer Grundschule in Hamburg-Wilhelmsburg gerufen. Es war ein Montag, kurz vor 12 Uhr mittags und das Geschehen, das ich zuvor dort abgespielt hatte, war sehr, sehr heftig. Zwei Kampfhunde hatten sich auf einen kleinen Jungen gestürzt, auf dem Schulhof. Dort hatten sie ihn angegriffen und massiv verletzt.

Volkan hatte ja mit anderen Kindern auf dem Gelände der Grundschule in der zweiten großen Pause Ball gespielt. Das Grundstück dieser Schule war von einer Mauer umgeben. Doch diese Mauer, die etwas mehr als anderthalb Meter hoch war, wurde von zwei kräftigen Hunden offenbar relativ mühelos überwunden. Bei den Hunden handelte es sich um ein Mischling zwischen Pitbull und American Staffordshire. Dieser war knapp 37 Kilogramm schwer und hieß Zeus und der zweite Hund war eine 26 Kilo schwere Mischung aus Pitbull, American Staffordshire und Bull Terrier. Dieser Hund hieß Gypsy. Beide Hunde stürzten auf den kleinen Jungen zu, der in diesem Moment den gelben Ball, mit dem die Kinder gespielt hatten, in der Hand hielt. Wir wissen von anderen Kindern, die Zeugen der Geschehnisse wurden, dass der Sechsjährige noch versuchte wegzulaufen. Übrigens, das war ein Fehler, weil er dann nämlich hingefallen ist.

Die Hunde holten ihn ein, sie sprangen auf ihn zu und sie bissen heftig sofort, vor allen Dingen in seinen Kopf und seinen Hals. Ich habe ja vorhin erwähnt, wie schwer die beiden Hunde waren. Eine wog 37 Kilo, der andere 26. Und ein sechsjähriger Junge wiegt in Deutschland durchschnittlich zwischen 18 und 26 Kilogramm. Also allein vom Gewicht her war Volkan beiden Hunden gegenüber absolut unterlegen. Hinzu kam, dass Hunde ja ein Gebiss haben, das mit sogenannten Fangzähnen ausgestattet ist. Diese Fangzähne helfen den Tieren beim Greifen und Festhalten ihrer Beute? Naja Bettina, man spricht in diesem Zusammenhang ja nicht zu Unrecht auch von sogenannten Kampfhunden. Das sind natürlich auch von der Muskelbepackung her, von ihrem Körperbau her regelrechte Kampfmaschinen.

Volkan erlitt schwerste Verletzungen, ich habe es schon gesagt, vor allem im Bereich von Hals und Kopf. Wir wollen dabei hier bewusst nicht auf Einzelheiten eingehen, nur so viel. Es waren jedenfalls Verletzungen, die auch wir Rechtsmediziner in dieser massiven Ausprägung sehr selten sehen. Also aus meiner Sicht würde ich sagen, Volkan ist vom Verletzungsmuster her tatsächlich einmalig.

Und diese Verletzungen führten fast selbstverständlich zum Tod des kleinen Jungen.

Dabei hatten sich eine Notärztin und ihr Team, die an diesem Tag sofort alarmiert worden war und die auch schnell vor Ort waren, noch bemüht, den Jungen zu retten. Sie beatmeten ihn, machten Herzmassage und spritzten Adrenalin.

30 Minuten lang, aber die Mühen waren vergeblich. Noch auf dem Schulhof musste der Tod von Volkan festgestellt werden. Vorher hatte doch der Besitzer von Zeus, ein damals 23 Jahre alter Mann, noch versucht, die Hunde von dem Kind wegzuziehen. Das gelang ihm aber nicht. Zwei andere Männer, die dann hinzukamen, schafften es schließlich, die Hunde von dem Kind wegzureißen. Sie waren beide auf das Geschehen aufmerksam geworden und rannten hin, um zu helfen. Es handelte sich um einen 33-Jährigen, der sich an einem nahen Kiosk mit Bekannten getroffen hatte. Der zweite Mann war ein damals 29-Jähriger, der in der Nähe bei einem Umzug geholfen hatte. Beide Männer packten Zeugs und Gypsy und zerrten sie also von diesem kleinen Jungen weg. Wenig später trafen die ersten alarmierten Polizisten ein und töten die beiden Hunde. Es hieß damals, die Tiere seien gleichsam in einem Blutrausch gewesen und sie waren überhaupt nicht zu stoppen.

Die Polizei hat letztlich dann Maschinenpistolen eingesetzt und es waren immerhin 18 Schüsse erforderlich, um diese Tiere zu stoppen. Schließlich lagen die beiden Hunde dann tot auf dem Rasen.

Und diese Hunde wurden dann doch wenig später untersucht. Ich weiß aus anderen Verfahren, dass in der Hamburger Rechtsmedizin in bestimmten Fällen nicht nur Menschen, sondern auch Tiere obduziert werden. Genau, Bettina, das geschieht durchaus. Wobei ich hier darauf hinweise, dass wir stets auch eine sehr gute Kooperation mit der Veterinäruntersuchungsanstalt haben. Also mit Tierärzten, die uns dann auch unterstützen. Und wir sind dabei, wenn wir der Überzeugung sind, dass wir eigene relevante Erkenntnisse durch die Obduktion der Tiere gewinnen. Lass mich zwei, drei Beispiele sagen. Ich habe zum Beispiel auch Wahlknochen untersucht wegen ihres ganz besonderen Knochenbaus. Und aus dem Magen anderer Hunde habe ich wirklich wiederholt Fleisch geborgen, was von Todesfällen stammte, die diese Hunde tatsächlich verursacht haben. Wolkan war also nicht unser einziger Fall und manchmal untersuchen wir die Tiere dann auch, weil sie selber Schuss- oder Stichverletzungen erlitten haben. Also im Umfeld der Rechtsmedizin gibt es.

Tiere, die uns wichtig sind, ganz am Rande erwähne ich auch nochmal aus dem Bereich der Biologie die forensische Entomologie, dann untersuchen wir die Kleinstlebewesen.

Zum Beispiel Maden, Würmer, Insekten und die spielen zum Beispiel eine große Rolle bei der Todeszeiteinschätzung. Aber ihr habt doch auch mal eine Elster obduziert. Ich erinnere mich deshalb besonders an diesen Fall. Mit dieser Elster, da ging es darum, dass eine junge Frau im Badezimmer in ihrer Wohnung gestorben war. Sie hatte beim Baden eine tödliche Kohlenmonoxidvergiftung erlitten und das lag daran, dass eine Elster sich im Schornstein des Hauses verfangen hatte. Deshalb konnte das Gas im Warmwasserboiler im Badezimmer nicht mehr aus dem Schornstein entweichen. Die Frau starb, aber eben dann auch die Elster. Deshalb war das also auch ein Fall für die Hamburger Rechtsmedizin? Ja, genau. Das war also wirklich ein extrem ungewöhnlicher Fall. Nur sehr kurz. Die tote Elster wurde dann vom Schornsteinfeger, der diese Situation dort im Bereich der Entlüftung und des Schornsteins geprüft hat, hinter der Revisionsklappe des Schornsteins im Keller vorgefunden. Als wir die Elster obduziert haben, hatte sie auffällig lachsrotes Fleisch.

Wir haben tatsächlich auch Blut von ihr gewonnen. Das war hellrot. Und im Blut haben wir die Kohlenmonoxid-Hämoglobin-Konzentration bestimmt. Die war 64 Prozent im Prinzip genauso hoch wie die der Frau, für deren Tod sie verantwortlich war. Also die Elster als Mörder. Aber jetzt wieder zurück zu unserem Fall mit den beiden Kampfhunden. Klaus, erzähl mal, wie war das da?

Gut, also man muss ja sagen, dass diese beiden Kampfhunde dem Jungen ganz erhebliche Verletzungen beigebracht haben. Als wir den Jungen rechtsmedizinisch untersucht haben, haben wir vor allen Dingen festgestellt, dass viele Hautstücke abgerissen waren. Und durch die Untersuchung der Hunde galt es dann herauszufinden, welcher Hund in erster Linie dafür verantwortlich war. Deswegen haben wir tatsächlich beide Hunde untersucht und in ihren Mägen, übrigens sehr unterschiedlich verteilt, diese Haut und Bestandteile von dem Jungen gefunden. Und weitere Details möchte ich unseren Hörern hierzu aber ersparen. Damit bin ich sehr einverstanden. Aber in Bezug auf die Obduktion der Kampfhunde interessiert mich noch ein anderer Aspekt. Nämlich, dass es offenbar 18 Schüsse brauchte, um die Hunde außer Gefecht zu setzen. Das wundert mich.

Kannst du aus rechtsmedizinischer Sicht etwas dazu sagen? Kann es sein, dass Tiere und vielleicht auch Menschen in Ausnahmesituationen so sehr in Raserei sind, so sehr voller Adrenalin, dass sie eine Schussverletzung im ersten Moment gar nicht spüren? Genauso ist das. Das wissen wir tatsächlich auch durch entsprechende Bekundungen von Zeugen, also Menschen, die selbst eine Schussverletzung erlitten haben und dann darüber berichtet haben. Wir wissen das auch aus Berichten aus Kriegszeiten. Das ist tatsächlich so, wenn der Mensch seine Aufmerksamkeit ganz anders ausrichtet und sehr stark unter Adrenalin steht, im hochgradigen Stress, dann werden zum einen Schussverletzungen kaum oder wenig wahrgenommen. Und zum anderen ist die Handlungsfähigkeit ungewöhnlich gut erhalten. Also ich kenne Berichte, dass Menschen mit tödlichen Schussverletzungen, auch Herzschussverletzungen, noch 100 oder 200 Meter weiter gelaufen sind oder dass sie sich tatsächlich auch noch aktiv gewehrt haben. Und speziell zu Kampfhunden kann man sagen, dass die Tierärzte und Tierschutzvereine uns versichern, dass diese Hunde...

Genauso wie andere Hunderassen, ein normales Schmerzempfinden haben. Andererseits sind sie aber souverän genug oder man muss sagen aggressiv genug, um nicht gleich auszurasten, um sich zu beißen, zu bellen. Die können sich also auch in solchen Situationen, wenn sie richtig erzogen sind, richtig dressiert sind, sehr im Zaum halten. Also ist es nur ein Mythos, dass Kampfhunde keine oder weniger Schmerzen empfinden als andere Tiere? Klaus, vielleicht kannst du noch allgemein dazu Auskunft geben, welche Verletzungen Hundebässe verursachen können? Also es kommt natürlich vor allen Dingen auf die Größe der Hunde und auf ihr Gebiss an, dann natürlich auf ihre Aggressivität.

Die Verletzungen erfolgen zunächst eher im Bereich der nicht mit Kleidung bedeckten Körperpartien, also wenn Hals und Kopf frei sind oder Unterarme und Hände, dann beißen die Hunde hier und bringen schwere Verletzungen hervor. Lass mich nebenher erwähnen, Bettina, dass Hunde übrigens auch nicht nur lebende Opfer angreifen, beißen. Wir haben eine Reihe von Fällen, bei denen tatsächlich Hunde in Wohnungen dann Tote zum Beispiel angefressen haben.

Darüber habe ich mal gelesen. Das möchte ich mir jetzt nicht weiter vorstellen. Ich würde jetzt gerne wieder zu unserem Fall kommen, also dem des kleinen Volkhan. Es kam ja rund sechs Monate, nachdem der Sechsjährige von Hunden so furchtbar gebissen und getötet wurde, zu einem Prozess gegen einen jungen Mann und seine Freundin. Beide mussten sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Also der junge Mann war der Halter von Zeus, dem etwas schweren der beiden Kampfhunde. Und die Frau, die war die Halterin von Gypsy.

Und der damals 23-jährige Angeklagte sagte dann im Prozess, er habe mit seinem Hund Zeus immer mal Stöckchen holen gespielt. Also das konnte ich mir gar nicht so richtig mit anhören damals. Stöckchen holen, das ist ganz offensichtlich eine sehr verharmlosende Schilderung dessen, was der Hundehalter wirklich mit Zeus gemacht haben muss. Stöckchen holen. Was das bedeuten würde, kann man ja regelmäßig im Park oder beim Waldspaziergang beobachten. Also Herrchen und Frauchen werfen einen Stock, der Hund rennt hin, schnappt sich das Stück Holz und apportiert es zu seinem Besitzer. Aber mit Zeus und Gypsy, da sind doch offensichtlich ganz andere Dinge gemacht worden. Bettina, was ist da in der Gerichtsverhandlung rausgekommen? Naja, also es wurde dazu im Prozess gesagt, dass die Eckzähne von beiden Hunden sehr stark abgenutzt waren und das wurde dann von einem Sachverständigen als sicherer Hinweis gewertet, dass Zeus und Gypsy einem intensiven Beistraining unterzogen worden waren. Es kam.

Der 23-jährige Halter von Zeus, seinem Hund immer wieder eine 4,6 Kilogramm schwere Eisenkette um den Hals gelegt hatte. Dies hat er offenbar getan, um die Nackenmuskeln des Tieres zu trainieren. Von dem Beißtraining für die Hunde war auch von Zeugen im Prozess die Rede. Es gab offenbar in der Nähe der Wohnung, wo die beiden Halter der Hunde lebten, einen Spielplatz, der für das Training genutzt wurde.

Also erstmal, das erinnert mich so ein bisschen an die Situation bei Bodybuildern. Gut und zu diesem Spielplatz, wie war die Situation da, was hat man da herausgefunden? Also die Sitze von den Schaukeln, die ja häufig aus Hartgummi sind, die mussten offenbar sehr häufig ausgetauscht werden, weil diese Sitze immer wieder kaputt waren. Mitarbeiter des Gartenbauamtes hatten auf diesem Spielplatz da in der Nähe der Wohnung der beiden Hundehalter innerhalb eines Jahres sage und schreibe 50 Sitze für Schaukeln aus diesem Hartgummi ausgetauscht, weil diese Sitze einfach durchgebissen waren, aber gemeldet wurde diese häufige Begebenheit nicht, also dass eben die Erfordernis bestand, diese Gummisitze auszutauschen. Also kaum zu glauben, dass man da nicht schon vor allen Dingen diesen Besitzer vom Zeus auf die Bude gerückt ist. Gut, aber eigentlich musst du doch auffallen, dass das keine übliche Abnutzung gewesen sein kann. Du hast doch eben von durchgebissenen Sitzen gesprochen.

Vielleicht hat sich ja jemand nicht wirklich Gedanken darüber gemacht, was dahinter stecken könnte. Also was wirklich der Grund für die kaputten Sitze der Schaukeln war. Das wurde dann spätestens im Prozess klar, denn dort in dieser Hauptverhandlung berichteten Nachbarn des Halters von Zeus, dass der Mann seinen Hund auf den Spielplätzen in diesem Stadtteil von Hamburg, es handelte sich um Hamburg-Willemsburg, in Regel recht scharf gemacht hat. Und das hat er eben gemacht, indem er den Hund diese Kinderschaukeln durchbeißen ließ. Ja, nochmal ein Wortspiel, das ist doch nun wirklich ein dicker Hund. Es wurde auch bekannt, dass gegen den Halter schon vor dem schrecklichen Angriff der Hunde auf Volkern mehrfach ermittelt worden war. Tatsächlich gab es bis zum Zeitpunkt der Tragödie 18 Ermittlungsverfahren, die gegen den Mann bei der Polizei anhängig waren.

Da ging es aber nicht allein um seinen Hund, sondern darunter waren auch Raub und räuberische Erpressung, aber eben auch Körperverletzungen. Und einige dieser Körperverletzungen, in deren Zusammenhang gegen den 23-Jährigen ermittelt worden war, standen wohl im Zusammenhang damit, dass der Hund andere angegriffen hatte. Bettina, erzähl doch mal, was sonst noch über diesen Halter von Zeus bekannt geworden ist.

Also wir wollen den Mann hier im Podcast Mehmet L. nennen, aber der hieß in Wirklichkeit ganz anders. Dieser damals 23-Jährige wurde 1977 in Hamburg geboren. Seine Eltern waren, wie das damals genannt wurde, als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen. Mehmet L. hatte nach Abschluss der Schule eine Lehre als Autolackierer begonnen, diese dann aber abgebrochen. Im Sommer des Jahres 2000, also zu der Zeit, als es zum Angriff auf Volkern kam, wohnte der junge Mann zusammen mit seiner Freundin, dieser Halterin von Gypsy zusammen. Ihre Wohnung befand sich ganz in der Nähe der Schule und des Sportplatzes, auf deren Gelände sich dann die Tragödie ereignete und im Prozess wurde bekannt. Dass es mehrere Strafanzeigen gegen Mehmet L. Gab, unter anderem auch deshalb, weil Zeus bei mehreren Gelegenheiten andere Tiere und womöglich eben auch deren Halter gebissen hatte.

Allerdings soll es doch Probleme damit gegeben haben, ob und wie solche Beißvorfälle damals bei den zuständigen Ämtern registriert werden bzw. Wurden. Was hat man dazu herausgefunden? Also offenbar fiel Zeus schon im Alter von wenigen Monaten auf, weil er einen Schäferhund gebissen hatte. Gleichwohl galt er offiziell als nicht bissig, sondern nur als aggressiv gegen andere Rüden. Und dann gab es auch noch einen Tippfehler beim Eintragen in behördliche Unterlagen. Dadurch ging eine wichtige Information verloren und so wurde eine zweite Beißattacke von Zeus, bei der er ein Labrador-Mischling angegriffen hatte, versehentlich eben dann als Erstfall registriert. Ein weiteres Problem war, Behördenpost, die an Mehmet L. Verschickt wurde, kam als unzustellbar zurück und zwei Monate vor der tödlichen Beißattacker auf den sechsjährigen Jungen, über die wir ja heute reden, gab es einen dritten Angriff von Zeus auf einen anderen Hund und in diesem Fall traf es einen Beaglebeiß.

Tja, irgendwie hört sich das für mich an nach einer Kette von Pech und Pannen sozusagen. Sagt mal Bettina, es gibt doch für bestimmte Hunde eine Leinenpflicht, für manche sogar auch eine Maulkorbpflicht. Situation damals, da waren ja Kampfhunde in Hamburg noch erlaubt. Wie war das bei Zeus und Gypsy? Jedenfalls für Zeus galt, dass der Hund einen Maulkorb hätte tragen müssen. Im Strafprozess, zu dem es nach dem Tod von Volkan kam, fragte der Richter dann, warum Zeus trotzdem keinen Maulkorb trug. Und der Angeklagte Mehmet L. Antwortet daraufhin, er habe zwar einen Beißschutz, der über diese wirklich riesige Schnauze von Zeus gepasst hätte, in einem Laden entdeckt. Und der Mann sagte, dieser Maulkorb, der hätte ihm optisch eigentlich auch gefallen. Aber das Problem war, dieser Maulkorb hätte 160 D-Mark gekostet. Wir reden ja über das Jahr 2000 bzw. Die Jahre 1999 und 2000, als wir in Deutschland noch mit D-Mark bezahlt haben. Ja und diese 160 D-Mark, die hätte er eben gerade nicht dabei gehabt und deshalb blieb es dabei, er hat den Maulkorb nicht gekauft.

Ja, das ist ja eine merkwürdige Ausrede. Erzähl mal, was mit dem anderen Hund war, also mit Gipsy. Was gibt es da zu berichten? Also Gipsy hatte sechs Wochen vor Volkern Tod ein zwölfjähriges Mädchen in den Arm gebissen. Auch für Gipsy bestand eigentlich die Pflicht, einen Maulkorb zu tragen. Den besorgte die Familie der Hundehalterin auch. Aber? Aber ja, dieser Maulkorb war nur aus Stoff, also damit alles andere als stabiles Material und Gypsy machte mit diesem Maulkorb kurzen Prozess, zerkaute ihn zu Fetzen. Gut, er hat also oder sie hat an dem Maulkorb trainiert sozusagen. Es gab aber auch noch weitere behördliche Auflagen für Zeus und Gypsy. Bettina, wie sah es damals damit aus? Es stellte sich im Prozess heraus, dass Mehmet L.

Zwar mehrere Auflagen hatte in Bezug auf seinen Hund, aber diese offenbar nicht ernst nahm. Zum Beispiel bestand für Zeus eigentlich Leinenpflicht. Trotzdem ließ der 23-Jährige seinen Hund an dem Tag, an dem es dann zu dieser furchtbaren und tödlichen Beißattacke auf den kleinen Jungen kam, ohne Leine laufen. Außerdem hatte Mehmet L., obwohl das eigentlich verboten war, diesen zweiten Kampfhund, also Gypsy ebenfalls mit dabei und auch dieses Tier ging nicht an der Leine.

Bettina, zunächst muss ich hier mal etwas einschieben. Ich hatte eine ganze Reihe von Erfahrungen mit aggressiven Hunden, leider beruflich aufzuarbeiten. Und Hunde sind ganz besonders aggressiv, wenn sie gemeinsam, also zum Beispiel zu zweit oder im Rudel sind, dann putschen die sich sozusagen gegenseitig auf und begeben sich auf die Jagd. In meiner Zeit im Institut für Rechtsmedizin habe ich immer wieder erlebt, dass bei Hundeangriffen ja nicht ein einzelner Hund letztlich verantwortlich war, sondern dass es häufig zwei oder drei gemeinsam waren, die da Jagd gemacht haben. Das bezog Sie aber wahrscheinlich eher auf größere Hunde? Natürlich, also die Hunderassen, die dann für den Tod anderer Menschen verantwortlich sind, das sind tatsächlich diese sehr großen Hunde. Übrigens nach meiner persönlichen Erfahrung gar nicht so selten auch Schäferhunde. Zurück zu Gipsi.

Die Halterin von diesem Hund stand ja ebenfalls vor Gericht und hatte die nicht erzählt. Ich frage mich auch, was das soll, aber sie habe ihren Hund behandelt wie ein Baby. Wie hat sie das berichtet? Ja, das war tatsächlich so. Genauso formulierte sie es. Ich habe Gypsy behandelt wie mein Baby, sagte die zur Tatzeit 19 Jahre alte Frau in der Verhandlung unter Tränen. Sie erzählte weiter, als Gypsy noch ein Welpe war, habe dieser Hund, der ja eine Kreuzung aus Pitbull und American Staffordshire war, bei ihr im Bett geschlafen. Und wenn das Tier nicht gehorchte, habe sie dem Hund ins Ohr gebissen, sagte die Angeklagte damals. Und anders war es dann bei ihrem Freund Mehmet L. Und was der über die Entziehung von Zeus berichtete, dazu sagte er, Zitat, nur die besten überleben den Krieg. Also das klingt ja nun sehr unterschiedlich, wobei ich auch sagen muss, dass die Beobachtungen der Frau natürlich zum Verhalten ihres Hundes gibt sie dann überhaupt nicht mehr passen. Das hat sie schön geredet.

Und der junge Mann, also aus meiner Sicht, der hat seinen Hund gezielt darauf abgerichtet, um anderen Furcht und Schrecken einzujagen. So sehe ich das jedenfalls. Also so würde ich das auch verstehen. Es geht ja um diese Aussage, nur die Besten überleben den Krieg. Also offenbar ging es ihm tatsächlich darum, dass sein Hund anderen überlegen ist. Ja, also manchmal redet man ja im Jargon auch so, dass man für so einen Hund eigentlich einen Waffenschein braucht. Gut, also zum Prozess gegen die beiden Angeklagten, der ging doch dann letztlich mit Verurteilungen zu Ende. Mehmet L., der hatte schon in Untersuchungshaft gesessen, der erhielt doch dann eine längere Freiheitsstrafe, oder? Ja, das Urteil wurde im Januar 2001 verkündet. Gegen Mehmet L. wurde wegen fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verhängt.

Ein Teil davon hat er dann in Deutschland verbüßt. Im November 2003 wurde der junge Mann in die Türkei abgeschoben. Seine damalige Freundin, die zur Tatzeit 19-Jährige, die erhielt im Prozess eine Jugendstrafe, nämlich ein Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Und diese junge Frau zog dann wenig später, also kurz nachdem das Urteil verkündet wurde und der Prozess beendet war, mit ihrer Familie in eine andere Stadt. Das ist die strafrechtliche Seite, Bettina. Ja, einerseits sollten wir erwähnen, man stelle sich nochmal vor, was in den Eltern eigentlich vorgegangen ist von diesem Jungen, der da von den Kampfhunden zerfleischt wurde.

Also wir haben ja immer wieder betont, dass die Justiz sich eigentlich ja fast nur um die Täter kümmert und versucht sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Aber die Angehörigen, die haben meistens viel länger daran zu knapsen. Also die Angehörigen haben lebenslang. Allgemein gesprochen gab es aber nach dem Tod des sechsjährigen Jungen in Hamburg eine lange intensive Diskussion über die Verschärfung der Bestimmungen für das Erhalten von Hunden, insbesondere von diesen sogenannten Kampfhunden. Tatsächlich führte Hamburg als erstes Bundesland eine Hundeverordnung ein und im Jahr 2006 folgte dann ein entsprechendes Gesetz, das sechs Jahre später, also 2012.

Dann nochmal verschärft wurde. Und in diesem Gesetz wurde festgelegt, dass es vier Hunderassen gibt, die auf einer Liste für, wie es hieß, unwiderlegbar gefährliche Hunde steht. Das sind dann Hunde der Kategorie 1, so wurde das damals im Gesetz festgeschrieben. Und diese vier Rassen, das sind American Putbell Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier und Bull Terrier. Und außerdem alle Hunde, die eben als Mischlinge aus diesen Rassen gelten. Und diese Hunde dürfen in Hamburg seitdem nicht gehalten werden. Das gilt bis heute.

Also das heißt dann folgendes, Hamburgerinnen und Hamburger dürfen diese Hunde grundsätzlich nicht halten, oder? Stimmt. Für weitere Rassen gilt, erstmal werden sie als gefährlich eingestuft und wer dann seinen Vierbeiner davon befreien möchte, dass er als gefährlich eingestuft wird, muss der Behörde zeigen, dass der Hund weder Menschen noch andere Tiere bedroht. Gelingt dieser Nachweis etwa durch einen bestandenen Wesentest? Fällt das Etikett gefährlich weg und der Hund darf im Alltag an der Seite seines Haltes bleiben? Darüber hinaus wird in Hamburg darüber diskutiert, ob ein Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt werden soll. Also eine Art Hundeführerschein. Bettina, ich verstehe nichts bzw. Wenig von Hunden und dann vor allen Dingen die Sicht der Rechtsmedizin. Zu den Fachleuten. Welche Meinung vertritt denn der Tierschutzverein in dieser Diskussion? Also der Hamburger Tierschutzverein wünscht sich, man solle statt auf Rasselisten zu setzen, ein geeignetes Heimtierschutzgesetz einführen.

Also eine Art Hundeführerschein, der den Menschen in die Pflicht nimmt. Da geht es darum, dass der Tierschutzverein meint, gefährlich seien nicht bestimmte Rassen, sondern vor allem falsch gehaltene Hunde, unabhängig von ihrer Herkunft. Das wiederum würde dann ja an den Haltern liegen. Also ich kann mir vorstellen, dass da einiges dran ist, was uns die Profis vom Tierschutzverein sagen. Nochmal allgemein zur Statistik über Beißvorfälle in Hamburg, die ja zum Glück nur ganz selten mal tödlich ausgehen. Was weiß man über diese Statistik? Also so eine Statistik über Beißvorfälle in Hamburg wird jährlich veröffentlicht und laut dieser Statistik sind Beißvorfälle in der Hansestadt in der Vergangenheit im Verhältnis zur Gesamtzahl registrierter Hunde gesunken.

Das wäre ja eine positive Entwicklung. Absolut. Im Jahr 2012 wurden noch 161 Beißvorfälle im öffentlichen Raum registriert. Im Jahr 2024 waren es noch 127 Beißvorfälle, also deutlich weniger. Ehrlich gesagt, ich frage mich, wie gut diese Statistik wirklich ist, wie sorgfältig sie geführt wird und ob man sich darauf wirklich verlassen kann. Immerhin, meiner Meinung nach, sind 127 Beißvorfälle immer noch zu viel. Lass mich nochmal vielleicht meinen Erfahrungshorizont aus der Rechtsmedizin hier kurz zitieren. Die gefährlichen Situationen entstehen immer dann, wenn tatsächlich mehrere Hunde zusammenspielen oder sogar zusammenjagen. Besonders gefährlich wird es für Menschen.

Alte, Hilflose und vor allem Kinder, beispielsweise auch wenn diese weglaufen, das ist dann für die Tiere immer ein Anreiz zur Verfolgung und zum Niederrennen, Niederreißen, ja speziell wenn die Tiere im Rudel sind. Und ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich nicht nur Hunde in besonderen Situationen schwere Verletzungen hervorrufen können und auch Menschen töten können. Das gilt manchmal auch für Kühe, Bullen, Pferde mit Tritten oder alleine aufgrund ihres großen Gewichtes, wenn sie stürzen.

Also der Umgang mit Tieren muss ausdrücklich gelernt sein und da muss man unbedingt Konzentration und Ruhe bewahren. Und aus meiner Sicht gilt die größte Gefahr, sehe nicht nur ich darin, dass hier der Besitzer nicht richtig weiß, wie man einen Hund kontrolliert, wie man mit ihm umgeht. Und dass der Besitzer für gefährliche Situationen verantwortlich ist. Die größte Gefahr ist also nicht der Hund selbst.

Das so formulieren es auch manche Verständige, also manche Experten, gerade in Bezug auf Hunde, die dann gelegentlich sagen, also den Satz habe ich schon öfter gehört, das Gefährliche ist am anderen Ende der Leine, also damit ist dann der Mensch bzw. der Halter gemeint.

Wenn die Hunde denn an der Leine sind. Wenn sie denn an der Leine sind, das ist absolut richtig, dieser Einwurf von dir. So oder so ist das natürlich ein sehr tragisches Geschehen gewesen mit diesem Sechsjährigen, der da zu Tode gekommen ist. Etwas, was von dem ich hoffe und bestimmt auch unsere Hörer und du auch, dass es sich nie wieder in Hamburg oder überhaupt jemals irgendwo ereignet. Und ich hoffe, dass wir mit unserem Beitrag und mit unserem Podcast ein bisschen dazu verholfen haben, dass die Menschen, die sich vielleicht Hunde anschaffen wollen, ein bisschen dafür sensibilisiert werden, welche Verantwortung sie damit eingehen und Und ja, ansonsten möchte ich mich wiederum bei dir bedanken für deine Mitarbeit an unserem Podcast, die interessanten Einblicke in das, was die Rechtsmedizin dazu beigetragen hat. Und ja, dann freue ich mich, wenn es bei uns ein nächstes Mal wieder heißt, dem Tod auf der Spur. Und tschüss. Tschüss.

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