Music.

Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt und natürlich ist bei dem Tod auf der Spur wieder Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei. Meiner Meinung nach der beste Experte, wenn es darum geht, die Toten zu verstehen. Moin Bettina. Moin an unsere Hörer. Ja, ich versuche herauszufinden, was die Toten uns mitteilen können. Bildlich gesprochen, ich will die Toten zum Sprechen bringen oder bei mir schweigen die Toten nicht. Meine Arbeit erfolgt meistens im Rahmen von Obduktionen, wenn wir durch diese Untersuchungen herausfinden, wie genau das Verletzungsmuster ausgebildet war, was die Todesursache war und wann dieser Mensch zum Beispiel gestorben ist.

Wir überprüfen in unserem toxikologischen Labor dann beispielsweise auch den Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen. Und im besten Fall können wir auch Informationen über die Person gewinnen, die dafür verantwortlich ist, dass das jeweilige Opfer ins Jenseits befördert wurde. Wir können zum Beispiel die Tatwerkzeuge untersuchen und dann am Griff die DNA des Täters finden, wenn es gut läuft. Und vielleicht an der Messerschneide oder am Hammerkopf dann das Blut des Opfers. Apropos Hammer, beim Hammer können wir manchmal auch herausfinden, ob der Täter Rechts- oder Linkshänder war.

Und durch unsere spurenkundlichen Untersuchungen die DNA nachweisen und zum Beispiel durch die Abmessungen der Verletzungen auch die Identität eines derartigen Werkzeugs klären. Klaus, du hast gerade Schläge mit einem Hammer erwähnt. Da sind wir ja schon direkt bei dem Fall, dem wir uns heute widmen wollen. Es geht um eine Tat vom November 2024, die sich im Nordosten Hamburgs ereignet hat. Man kann ohne Übertreibung sagen, dass es sich um ein Familiendrama handelte. Absolut. Ja, so stellt sich das für mich auch dar. Ein 62 Jahre alter Familienvater wurde getötet. Und sein damals 19 Jahre alter Sohn hat zunächst bei der Polizei und später dann auch im Prozess vor Gericht gestanden, dass er den Vater erschlagen hat und zwar mit einem Hammer durch vielfache Gewalteinwirkung. in Wirkung. Tatsächlich kam der junge Mann, den wir in unserem Podcast Thorsten T. Nennen wollen, der heißt aber in Wirklichkeit ganz anders.

Also dieser Thorsten T. kam an jedem Novembertag selber und freiwillig auf eine Polizeiwache. Das Gesicht des Hamburgers und die Hände waren, blutverschmiert, er atmete schwer, so haben das Zeugen später berichtet und er sagte dann auf dieser Polizeiwache, er habe etwas Geisteskrankes getan. Er habe nämlich seinen Vater mit einem Hammer erschlagen. Bettina, wie konnte es denn so weit kommen, dass ein junger Mann so massiv gegen seinen eigenen Vater vorgeht? Wie war da die Ausgangssituation?

Also genau die Frage, die du gerade gestellt hast, wie konnte es zu der Tat kommen, das war eine der Fragen, die dann in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg beantwortet werden sollten. Dort musste sich Thorsten T. verantworten, nachdem er wegen der Tat vom 26. November 2024 wegen Mordes angeklagt wurde.

Laut Staatsanwaltschaft hatte sich die Tat so abgespielt. Gegen 8 Uhr morgens betritt der damals 19-jährige Thorsten T. In dem Rheinhaus, in dem er zusammen mit seinen Eltern wohnt, das Schlafzimmer seiner Eltern. Der Vater liegt im Bett und schläft. Und nun, so die Anklage weiter, schlägt der junge Mann mindestens 16 Mal mit einem Hammer auf den Kopf des 62-jährigen Vaters. Der Sohn habe den Vater töten wollen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt und das Opfer mehrere Schädelfrakturen sowie ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Mann wurde zwar noch in ein Krankenhaus gebracht, starb dort aber noch am selben Tag. Genau, über die Verletzungen werde ich später noch Details erklären. Zunächst einmal, der Angeklagte hat doch vor Gericht Angaben zur Tat gemacht und die Tat im Wesentlichen auch gestanden, nicht wahr? Ja, der Prozess fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, unter anderem deshalb, weil es sich um einen noch sehr jungen Angeklagten handelte und viele Details aus dem höchstpersönlichen Bereich der Familie erördert wurden. Aber so viel wurde trotzdem bekannt. Thorsten T. hat vor Gericht eingeräumt, dass er seinen Vater erschlagen hat.

Hintergrund war offenbar ein jahrelanger Konflikt zwischen Vater und Sohn.

Bei der Polizei hatte Thorsten T. gleich gesagt, sein Vater habe ihn, das zitiere ich jetzt, sehr gehasst. Er, also der 19-Jährige, habe schließlich keinen anderen Ausweg gewusst, als den Vater zu töten. Also wenn da von Hass die Rede ist, da mache ich erstmal ein Fragezeichen. Aber offenbar hat sich in dieser Familie ein menschliches Drama abgespielt. Wie war das denn? So ähnlich hat es tatsächlich auch später in der Urteilsbegründung die vorsitzende Richterin formuliert. Sie sagte zweimal in Bezug auf unterschiedliche Aspekte in diesem Fall, jetzt zitiere ich die Richterin, was für eine Tragödie.

In dem Prozess kamen übrigens mehrere Zeugen zu Wort, die Thorsten T. Kurz nach der Tat erlebt hatten, nämlich als er sich bei der Polizeiwache stellte. Eine Beamtin sagte dann als Zeugin, mir fiel auf, dass er viel Blut im Gesicht hatte. Sie habe zunächst an einen Unfall geglaubt, doch dann habe Thorsten T. Es so formuliert, es sei etwas Geisteskrankes passiert, aber er sei nicht geisteskrank. Ja, das ist ja schon mal eine wichtige Aussage oder eine wichtige Erkenntnis. Das wird später auch noch zu erörtern sein im Hinblick auf die Schuld- und Steuerungsfähigkeit dieses jungen Mannes. Ja, aber jetzt erstmal die Frage, wie hat er denn das gemeint? Ist das herausgekommen in der Verhandlung? Also offenbar meinte er es so, dass etwas Geisteskrankes passiert sei, aber nicht geisteskrank sei, dass er nicht an einer psychischen Störung leide, also beispielsweise an Schizophrenie. Der junge Mann meinte aber offenbar weiterhin, er sei sich sehr wohl darüber bewusst, dass er etwas Schlimmes getan hat, nämlich dass er seinen Vater getötet hat.

Eine Polizeibeamtin schilderte dann im Prozess, ihr Eindruck sei gewesen, dass Thorsten T. Über seine Tat sehr erschüttert war. Der 19-Jährige hat doch bei der Polizei auch gesagt, zu Hause ist alles sehr schlimm. Der Hass des Vaters auf ihn, so hat er dann weiter beschrieben, der sei so groß gewesen, dass er einfach keine Kraft mehr hatte. Ehrlich gesagt, was meint er denn jetzt eigentlich damit? Kam das raus?

Also aus der Urteilsverkündung ging dann später Folgendes hervor. Offenbar hatte der junge Mann schon länger unter der Situation zu Hause gelitten. Die Polizistin, die nach der Tat als eine der ersten mit Thorsten T. Kontakt hatte, erzählte weiter, der junge Mann habe dort auf der Polizeiwache immer wieder geweint und, so formulierte sie es, neben sich gestanden. Und noch etwas hat sich für die Beamtin eingeprägt, nämlich der Moment, als sich Thorsten T. Auf der Wache in einem Spiegel sah und das Blut in seinem Gesicht wahrnahm. Die Beamtin erzählte über diesen Augenblick, über Thorsten T., er war fassungslos. Ja, das versteht man nur schwer, wenn man bedenkt, was wir später bei der Obduktion festgestellt haben.

Immerhin, die Fassungslosigkeit, die die Beamtin da beschrieben hat, ließe sich zum Beispiel dadurch erklären, dass der junge Mann im Nachhinein einfach nicht begreifen kann, wie er zu so einer Tat fähig ist. Ja, das wäre sicher eine plausible Erklärung. Aber es gab speziell bei Thorsten T. noch eine Besonderheit. Er kann nämlich offenbar kein Blut sehen. Du meinst wirklich, der Anblick von Blut, der hat ihm Angst gemacht? Ja, so war das wohl zu verstehen. Deshalb war Thorsten T. auch so entsetzt, als er im Spiegel sah, dass er selber blutverschmiert war. Und sein Ausnahmezustand steigerte sich nach Schilderung der Polizisten noch, als ihm dann von den Beamten angekündigt wurde, dass bei ihm eine Blutprobe entnommen werden müsse.

Klaus, hier ein kleiner Einschub, dass Verdächtigen Blut entnommen wird, das ist ja wohl normales Prozedere, weil man was herausfinden möchte? Naja, also es geht um das, was ich einleitend schon erklärt habe. Also Einfluss von Alkoholmedikamenten, Drogen, die will man also im Blut nachweisen. Und andererseits kann man natürlich Blut auch zum Vergleich benutzen für spurenkundliche Untersuchungen. Normalerweise nimmt man dafür aber heutzutage dann einen Abstrich aus der Mundhöhle für DNA-Untersuchungen. Aber die Blutentnahme nach einem solchen Geschehen ist eine Routinemaßnahme, übrigens zusätzlich auch noch das Asservieren einer Urinprobe. Das versuchen wir auch immer, wenn wir zeitnah den Tatverdächtigen untersuchen. Und in den ersten Tagen nach so einem Tatgeschehen werden häufig auch Haare asserviert. Alles dies, um dann später gerichtsfeste Beweise zu haben oder weitere Anhaltspunkte zu bekommen darüber.

Ob möglicherweise jemand eine Tat unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder Einfluss von Alkohol begangen hat. So verstehe ich das. Also eine Routinemaßnahme, du hast es gesagt. Klar, Bettina, das ist der eine Aspekt. Das andere, du hast ja vorhin gefragt, wie es mit dem Anblick von Blut steht. Da könnte ich fast einen eigenen Podcast mit füllen, was ich da schon alles erlebt habe. Also Blut ist tatsächlich ganz offensichtlich ein sehr besonderer Saft, der viele wirklich in Bedrängnis bringt, Angstgefühle hervorruft.

In gewisser Weise auch Ohnmacht. Also ich habe das beispielsweise erlebt bei der Bluternahme selbst, kommt immer mal wieder vor, dass dann die Person, die man da in den Arm piekt, kollabiert. Ich habe solche Situationen auch erlebt im Gerichtssaal, wenn ich tatsächlich die Befunde vom Opfer im Detail beschrieben habe und dann natürlich auch Verletzungen und Blut beschrieben habe. In letzter Zeit habe ich das tatsächlich auch häufig erlebt im Zusammenhang mit Vorträgen, wenn ich dann meine Fälle darstelle und Bilder zeige. Deswegen kommt ausdrücklich immer ein Hinweis, heute mal nebenher, nicht ganz ernst gemeint, aber irgendwie dann doch wieder. Manchmal berichte ich tatsächlich sehr detailliert über Verletzungen, über Blutspuren und dann muss man unter Umständen auch nicht so ganz genau hinhören, um psychologische Reaktionen zu vermeiden.

Also zurück zu Thorsten T. Und seiner offensichtlichen Angst vor Blut. Also wir haben ja darüber gesprochen, dass ihm eine Blutprobe entnommen werden sollte und dazu hat die Polizeibeamtin dann als Zeugin vor Gericht gesagt, da war er komplett außer sich vor Angst, kauerte sich hin.

Der junge Mann habe ihr dann gesagt, er könne kein Blut sehen. Du hast ja gerade gesagt, dass es sowas gar nicht so selten gibt, dass der Anblick vom Blut bei Menschen durchaus Reaktionen auslöst bis hin zur Ohnmacht. Ja nochmal, da gibt es also tatsächlich sehr enge Verbindungen zwischen dieser optischen Wahrnehmung von Blut oder auch dem Einstich und dann zum vegetativen Nervensystem. Das führt dann tatsächlich zur Verlangsamung des Herzschlags und zum Blutdruckabfall und die Konsequenz ist dann unter Umständen eine Ohnmacht, also ein Kollapszustand. Aber dass man mit Blut konfrontiert wird, also auch dem eigenen, kann ja jederzeit auch mal im Alltag vorkommen. Etwa wenn man sich beim Zubereiten einer Mahlzeit versehentlich in den Finger schneidet oder andererseits, wenn man beim Arzt ist und Blut abgenommen werden soll. Deswegen sollte man übrigens solche Situationen, wenn man sie nicht gut abkann, auch im Prinzip ein bisschen trainieren. Das habe ich mit meinen Kindern und Enkelkindern übrigens auch so gemacht, damit sie beim Blutspenden keine Kreislaufreaktionen erleiden. Okay, aber jetzt zurück zu unserem Fall.

Wir erinnern uns, Thorsten T. Ist an der Polizeiwache und redet mit dieser Polizistin und die Beamtin hat dann weiter über diese Begegnung im Prozess als Zeugin berichtet. Thorsten T. habe auf die Frage, ob er sicher sei, dass der Vater tot ist, geantwortet, er hoffe es. Er hofft, dass sein Vater tot ist.

Also wie hat diese Zeugin denn die Aussage verstanden? Eigentlich ist das ja eindeutig, oder? Also die Polizistin sagte, sie habe das so interpretiert, dass der Hamburger für seinen Vater hoffe, dass dieser keine weiteren Schmerzen habe. Klaus, das wäre jetzt vielleicht der richtige Moment über die Verletzung zu sprechen, die der Vater von Thorsten T. Erlitten hat? Okay, also in Bezug auf den eigentlichen Angriff wurde rekonstruiert, dass der Vater von ihm nach dem ersten Hammerschlag, der ihn im Schlaf getroffen hatte, wahrscheinlich kurz wach geworden ist. Er wurde dann später allerdings bewusstlos, als ihm vielfach mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen wurde, in der Rechtsmedizin, ja, haben die Ärzte 16 Einwirkungen festgestellt.

Also das Tatgeschehen, wie du es gerade beschrieben hast, das wird dann ja wohl anhand der Spuren am Tatort rekonstruiert, aber auch durch die Ereignisse oder die Erkenntnisse, die Rechtsmediziner bei der Obduktion eines Opfers gewinnen.

Klaus, erzähl doch bitte mal allgemein, was man bei stumpfer Gewalt auf den Schädel herausfinden kann. Ja, stumpfe Gewalteinwirkung auf den Schädel kommt relativ häufig vor. Beispielsweise, um das einmal nur erwähnt zu haben, bei Stürzen, bei Verkehrsunfällen und ganz allgemein entstehen Wunden und zwar Platzwunden oder Risswunden.

Es kommt zu Unterblutungen der Haut, des Unterhausfettgewebes, auch zu starken Blutungen nach außen. Aus der Kopfhaut blutet es wirklich stark. Dann kommt es im Bereich des Schädels natürlich zu Frakturen, entweder im Bereich des Hirnschädels oder des Gesichtsschädels.

Und durch Frakturen, insbesondere Schädelbasisfrakturen, kann es dann auch zur Bluteinatmung kommen. Und wenn ich das nochmal auf diesen Fall übertrage, Bettina, man hat tatsächlich beim Opfer dann sehr, sehr schwere Hirnverletzungen festgestellt. Die Gewalteinwirkungen lagen alle auf der linken Schädelseite und was rechtsmedizinisch schon besonders relevant ist, weil es etwas aussagt über die Handlungsfähigkeit, also das Opfer hatte diverse sogenannte Abwehrverletzungen, vor allen Dingen an der linken Hand, sowohl an der Streckseite als auch an der Beugeseite. Der hat also versucht, die Hand noch schützend vor den Kopf zu halten, um diese Hammerschläge da abzuwehren, was ihm aber nicht gelungen ist. Also schon ein sehr dynamisches Geschehen. Klaus, erzähl doch bitte nochmal allgemein etwas über Gewalteinwirkung. Also das passiert ja nicht immer nur in Anführungsstrichen oder ausschließend im Hammer. Es gibt ja auch noch viele andere Möglichkeiten, wie man auf jemanden einwirken kann und den verletzen kann. Beispielsweise Dritte, Messer. Was könnt ihr dazu herausfinden?

Ja, ganz kurze Vorlesung zu dem Thema äußere Gewalteinwirkung. Die vier häufigsten Formen der Gewalteinwirkung sind stumpfe Gewalt, wie hier in dem Fall mit einem Hammer. Dann scharfe Gewalt, dadurch entstehen Stich- und Schnittverletzungen. Dann Ersticken. Ersticken ist eine Gewalteinwirkung, die zum Verschluss der Atemwege führt und unter Umständen auch der Halsschlagadern. Und es kommt dann durch einen Sauerstoffmangel im Bereich des Gehirns zu Bewusstlosigkeit und zum Einleiten eines Sterbeprozesses.

Naja und letztlich kommt relativ häufig auch die Einwirkung durch Schuss noch vor. In Deutschland sicherlich nicht so häufig wie in anderen Ländern, aber ganz grob kann man schon sagen, dass bei den Tötungsverbrechen doch so in der Größenordnung von 10 bis 20 Prozent der Fälle auch durch Schuss passieren. Also das sind die Gewalteinwirkungen, die wir so im Unterricht darstellen und die in der Praxis vorkommen. Stumpfe Gewalt, scharfe Gewalt, Ersticken und Schuss. Das war jetzt also, wie du sagtest, eine kleine Vorlesung zum Thema Verletzungsmuster. Wenn wir jetzt wieder zu unserem konkreten Fall zurückkommen, also die Tötung des Vaters durch einen jungen Mann. Im Prozess gegen den Angeklagten sagte auch ein Kriminalbeamter aus, der erzählte, nach dem Betreten des Hauses, in dem die Gewalttat stattgefunden hatte, habe er einen blutverschmierten Hammer gesehen, der kurz hinter der Haustür lag. Der Polizist berichtete weiter, auch an den Wänden entlang der Treppe ins Obergeschoss habe es Blutspuren gegeben, vor allem auf dem Bett, in dem dann der Schwerverletzte lag. Ja, also das ist natürlich jetzt eine klassische Spurensituation.

Stark geblutet hat es im engeren Bereich des Tatorts. Und dann kann man den Weg des Täters nachverfolgen durch die Wohnung und das Treppenhaus nach draußen, letztlich bis zur Polizeiwache und am Täter selbst fanden sich ja auch Blutspuren, darüber haben wir schon gesprochen und wir haben bei der Obduktion auch durchaus nachvollziehen können, das mit diesem Hammer dazu geschlagen worden ist, weil es doch sowohl im Bereich der Haut als auch im Bereich des Knochens geformte Verletzungen gegeben hat. Also du hast gerade über bestimmte Formen der Verletzungen gesprochen bei dem Hammer. Jetzt kann ich mir beispielsweise auch vorstellen, dass man bei einem Messer, bei einem Angriff mit einem Messer, sehr genaue Erkenntnisse über das Werkzeug herausfinden kann. Ihr seht dann wahrscheinlich einen bestimmten Stichkanal und wisst dann, dass die Schneide des Messers beispielsweise etwa 20 cm lang war und 6 cm breit, so etwas?

Ja, jetzt hast du allerdings ein schon extremes Werkzeug beschrieben. Also so große Messer, also mit solchen Abmessungen haben wir vergleichsweise selten. Es sind eher Klappmesser oder tatsächlich Messer, die zum Schneiden von Fleisch benutzt werden aus der Küche. Manchmal auch noch kleinere Werkzeuge. Gut, aber im Prinzip kann man tatsächlich bei sehr sorgfältiger Analyse einiges aussagen zu den Abmessungen des Tatwerkzeugs. Wir bemühen uns übrigens auch in diesem Zusammenhang immer um eine sehr sorgfältige Spurensicherung.

Manchmal gibt es einen Metallabrieb vom Werkzeug, den man im Bereich der Wunden finden kann. In seltenen Fällen hat man vielleicht auch einmal Lackspuren. Also in der Rechtsmedizin kommt es nicht nur darauf an, die Todesursache festzustellen, sondern tatsächlich auch Aussagen zu treffen über Opfer, Täter und Tatwerkzeug natürlich. Okay, wieder was gelernt. Das trifft natürlich auf mich zu. Ich hoffe, auch unsere Hörer haben jetzt ein bisschen was davon mitnehmen können in Bezug auf Rechtsmedizin und eure Arbeit. Zurück zu unserem Fall von Thorsten T. und seinem Vater. Da war es laut Zeugen so, dass der 19-Jährige gesagt hat, er sei erschrocken über seine Tat gewesen. Der junge Mann sagte demnach auch, er, also der Angeklagte, sei selbst schuld. Das verstehe ich so, dass er damit ausdrücklich bestätigen wollte, dass er eben der Täter war.

So würde ich das auch interpretieren. Bettina, erzähl mal, was ist denn im Prozess noch über Hintergründe der Tat und das Motiv des Sohnes bekannt geworden? Das klingt ja insgesamt schon sehr dramatisch. Also wir haben ja schon berichtet, dass der Sohn Polizisten gegenüber gesagt hatte, sein Vater habe ihn gehasst. Am Ende des Prozesses, der etwa sieben Wochen dauerte und über mehrere Verhandlungstage ging, wurden in der Urteilsverkündung weitere Details bekannt.

Zunächst mal sollten wir erzählen, wie das Urteil letztlich gegen den 19-Jährigen lautete. Er wurde wegen Mordes verurteilt und erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren, also eine Jugendstrafe. Schon die Anklage hatte ja auf Mord gelautet und es handelte sich dann laut Urteil tatsächlich um einen Mord, weil die Tat heimtückisch ausgeführt wurde. Das ist wichtig, heimtückisch. Wir erinnern uns, der Vater hatte ja noch geschlafen, als er vom Sohn hinterrücks angegriffen wurde. Also war er arg und wehrlos und so wird im Gesetz dann auch die Heimtücke definiert.

Ich würde gerne noch ergänzen, was die Staatsanwaltschaft in dem Prozess für die Tat gefordert hat.

Nämlich der Antrag der Staatsanwaltschaft lautete auf acht Jahre Jugendstrafe. In dem Zusammenhang ist noch darauf hinzuweisen, dass der Angeklagte als voll schuldfähig eingestuft wurde. Die Richterin sagte dazu wörtlich in der Urteilsbegründung, der Angeklagte sei, ich zitiere, gänzlich Herr seiner Sinne gewesen. Bettina, kurz nochmal der Hinweis, das ist eigentlich bei so jungen Angeklagten immer selbstverständlich. Da war sehr wahrscheinlich eine Psychiaterin oder ein Psychiater in der Gerichtsverhandlung. Ja, der Angeklagte ist begutachtet worden und dann geben so diese Experten, diese psychiatrischen Sachverständigen eben auch ihre Einschätzung ab und sagen dem Gericht, wie das aus ärztlicher Sicht, also aus Expertensicht einzuschätzen ist. Und in der Regel wird das dann auch vom Gericht so auch übernommen, dass diese Einschätzungen, die dann eben von den medizinischen Profis kommen. Ich habe auch schon Ausnahmen erlebt, aber das ist dann wirklich sehr, sehr selten. Kurz nochmal von mir dann der Hinweis, das war ja in diesem Fall nicht völlig selbstverständlich.

Wir erinnern uns, der Angeklagte hatte ja selbst gesagt, die Tat sei geisteskrank, aber er nicht. Und wenn man überlegt, zahlreiche Hammerschläge auf den schlafenden Vater, also aus Sicht der Psychiatrie trotzdem volle Schuld- und Steuerungsfähigkeit, das ist schon bemerkenswert. Da hast du sicherlich recht, aber so wurde das eben von den Profis eingeschätzt. Und da dieser Prozess ja auch teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, gehe ich mal davon aus, dass es dafür auch wirklich triftige Gründe war, die dem Sachverständigen zu dieser Einschätzung anzulassen, geführt hat, das wir jetzt aber nicht nachvollziehen können, aber der wird schon seine Gründe gehabt haben.

Nochmal zurück zum Urteil. Das Gericht blieb also mit den sieben Jahren Gefängnis, die es verhängte, etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die er acht Jahre gefordert hatte. Eine wichtige Information dazu ist noch, dass die höchste Strafe, die man üblicherweise nach dem Jugendrecht überhaupt verhängen kann, zehn Jahre Freiheitsstrafe sind. Das Strafmaß bei Thorsten T. lag also zumindest im oberen Bereich dessen, was das Jugendrecht in Deutschland überhaupt erlaubt. In der Urteilsbegründung legte die vorsitzende Richterin dar, dass Thorsten T. Von seinem Vater gehasst wurde und offenbar sich so gefühlt hat, dass er keinen anderen Ausweg wusste, als seinen Vater zu töten.

Ja, kleiner Einwurf nochmal, Bettina. Ich glaube, die Höchststrafe ist inzwischen heraufgesetzt worden. Also in diesem Falle ging man von einer Höchststrafe von zehn Jahren aus und die ist etwas gemindert worden. Erzähl mal, Bettina, was hat der Vater denn eigentlich gemacht, dass der Junge ihn so gehasst hat? Was war da vorgefallen? Also Thorsten T. Hatte berichtet, dass er immer wieder von dem 62-Jährigen, also von seinem Vater kontrolliert und gedemütigt worden sei und die vorsitzende Richterin hatte dann in der Urteilsbegründung an den heute 20 Jahre alten Angeklagten gesagt, es war für sie eine Frage über Leben und Tod. Und entweder der Vater stirbt und sie wären frei oder alternativ der Vater lebe weiter, was aus Sicht von Thorsten T., also für den Sohn.

Jahre der Tyrannei bedeutet hätte. Und deshalb habe sich der junge Mann dazu überwunden, seinen Vater zu ermorden, obwohl es ihm klar gewesen sei, wie schwer ihm der Akt des Tötens fallen würde. Auch das ist ein Zitat aus der Urteilsbegründung, wie schwer ihm der Akt des Tötens fallen würde, unter anderem ja auch deshalb, weil er Angst vor Blut hatte.

Puh, also für mich schon sehr ungewöhnliche Konstellationen, auch Begründungen, die ich selbst nicht so gut nachvollziehen kann. Aber wir wissen ja nicht, was da genau in der Familie passiert ist, wie der Vater sich vor der Tat im Zusammenleben benommen hat und wie der Sohn agiert hat. Und wenn die Richterin, also schon mal die Richterin von Tyrannei des Vaters spricht, dann stelle ich mir das so vor, dass der Vater vielleicht immer bestimmen wollte, was sein Sohn genau tut, obwohl dieser ja im Prinzip schon volljährig war. Also mein Gedanke war dabei auch, dass der Vater außerdem vielleicht nie zufrieden war, egal was der Sohn gemacht hat, so nach dem Motto, was, du hast nicht mehr erreicht, wieso konntest du keine bessere Leistung bringen? Also das ist eine Vermutung von mir, aber möglicherweise ist es wirklich so gewesen. Naja, die Begründung des Gerichtes weist ja etwas in diese Richtung. Irgendwann war Thorsten T. dann zu zermürbt und verzweifelt, dass er dann tatsächlich keine andere Lösung mehr gesehen hatte, als diesen letzten Weg, den eigenen Vater zu töten. Also der Eindruck ist jedenfalls im Prozess entstanden.

Eigentlich habe der junge Mann die Tat nicht gewollt, hieß es, auch in der Urteilsbegründung übrigens, aber er habe seinen Vater trotzdem erschlagen. Die Richterin sagte in der Urteilsbegründung weiter, die Durchführung der Tat habe Thorsten T. Als Zitat noch viel schrecklicher erlebt, als er sich das vorher ausgemalt hatte. Die Richterin sprach dann auch von einer grauenvollen Tat.

Wenn man allein danach geht, welche Verletzungen verursacht wurden, dann war die Vorgehensweise des Angeklagten wirklich extrem, wirklich massiv. Die Hammerschläge hatten allerschwerste Folgen. Der hat seinem Vater tatsächlich regelrecht den Schädel eingeschlagen. Also die Richterin sagte weiter über die Tat und was danach geschah, so befreit und erleichtert fühlten sie sich jedenfalls nicht, also bezogen auf das Ergebnis der Tat und was er sich davon versprochen hatte offenbar. Sie sagte weiter an den Angeklagten gewandt, sie begann schon kurz nach der Tat ihren Vater zu vermissen. Das hatte der Angeklagte offenbar im Prozess so erzählt und das Gericht hat ihm das auch abgenommen.

Der Angeklagte hatte gesagt, er hatte sich gewünscht noch mit dem Vater in den Urlaub zu fahren oder auch mit ihm Musik zu hören. Und da sagte die Vorsitzende wieder über das Ereignis in dem Haus der Familie von Hamburg und die Hintergründe, was für eine Tragödie. Im Urteil hieß es doch auch, der 19-Jährige habe nach dem ersten Schlag mit dem Hammer weiter zugehauen, immer weiter, damit der Vater, das ist jetzt ein Zitat, auf jeden Fall sterben sollte.

Das berichtete die Vorsitzende Richterin, wie gesagt, weiter im Rahmen der Urteilsbegründung über das Ergebnis der Beweisaufnahme. Demnach hatte Thorsten T. über seine Tat gesagt, aus seiner Sicht wäre dies das Worst-Case-Szenario gewesen, wenn sein Vater den Angriff überlebt hätte. Richtig. Offenbarte Thorsten T. ja schon länger darunter gelitten, dass sein Vater sich ihm gegenüber herabwürdigend verhalten hatte. Dies hatten auch nahe Angehörige des Angeklagten und des Opfers im Prozess als Zeugen bestätigt, erzählte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Und sie sprach dann von einer, wie der Zitat, verbalen Gewalt des Vaters. Interessant finde ich, dass der Familie es offenbar gelungen ist, all diese Konflikte vor ihrem Umfeld zu verbergen. Die Richterin hat dazu in der Urteilsbegründung Folgendes gesagt, trotz massiver Konflikte nach innen, vor allem zwischen Thorsten T. Und seinem Vater, sei es ihnen ja hier in der Nachbarschaft gelungen, die Fassade einer Vorzeigefamilie aufrecht zu erhalten.

Das klang für mich auch so, als habe niemand im Stadtteil oder in der Schule oder sonst im Umfeld bemerkt, dass es in der Familie teilweise regelrecht brodelte. Offenbar hatte Thorsten T. es geradezu meisterhaft verstanden, vor anderen zu verbergen, dass sich sein Frust und seine Verzweiflung immer mehr steigerten. Und niemand hat geahnt, dass er eines Tages gewalttätig werden könnte. Also ich verstehe das so, nach außen gab es keine Anzeichen für Aggressionen. Eher im Gegenteil. Thorsten T. ist von anderen als jemand beschrieben worden, der, Zitat, keiner Fliege etwas zu Leide tun könne. Und die vorsitzende Richterin sagte in der Urteilsbegründung mit Blick auf den Angeklagten, ich zitiere, Niemand konnte sich vorstellen, dass sie so eine Tat begehen. Niemand, nicht einmal ihre Mutter ahnte, was für Gedanken sich in ihnen zusammenbrauten. Dass Thorsten T. sich immer weiter zurückzog, das sei alleine seinem Bruder aufgefallen.

Ja, und dann doch, irgendwann konnte der 19-Jährige den aufgestauten Hass auf den Vater offenbar nicht länger im Zaum halten. Auch das hat die Richterin in der Urteilsbegründung eindrucksvoll, wie ich finde, formuliert. Sie sagte an den Angeklagten gerichtet, ihr Hass hat sie letztendlich immer weiter vereinnahmt. Als Thorsten T. seinem Vater allerdings gestanden habe, dass er ihn hasse, habe dieser, also der Vater, geantwortet, dass ihm das gleichgültig sei. Und da sagte die Richterin erneut, was für eine Tragödie.

Genau, was für eine Tragödie. Dem kann ich nur zustimmen. Ich denke, wir können uns beide nicht wirklich vorstellen, was es für einen jungen Mann bedeuten muss, wenn ein Elternteil, also Mutter oder Vater, ihm gegenüber derart gleichgültig empfindet. Das muss für diesen Jugendlichen bzw. Jungen Mann wirklich zermürbend gewesen sein. Also das denke ich auch, aber zurück zu dem, was die Richterin weiter sagte. Sie erzählte, dass Thorsten Tee für sich zuletzt nur einen Ausweg gesehen habe, nämlich den Vater zu töten. Sie sagte dazu, Hass macht blind und frisst sich in die Seelen von Menschen, Hass macht gewalttätig. Sie sagte aber auch, Thorsten T. Hätte seinem Hass und seinen mörderischen Gedanken Einhalt gebieten müssen, bevor es zu spät war.

Sie sagte weiter an den Angeklagten, gewandt, Zitat, sie hätten sich jemandem anvertrauen müssen, dass sie ihren Vater so sehr hassen. Sie hätten sagen müssen, ich habe Angst, dass ich meinen Vater vor lauter Hass ermorde. Bitte helft mir. Und die Richterin sagte weiter, dann wäre dem jungen Mann sehr wahrscheinlich geholfen worden. Bettina, es wurde doch noch einiges weitere zur Einordnung dieser Tat gesagt und dazu, wie es im Leben des jungen Mannes vermutlich weitergehen wird. Was wissen wir davon? Also in der Urteilsbegründung hieß es dann weiter, eines Tages werde Thorsten T. Verstehen, dass sein Vater ein guter Vater habe sein wollen, das aber schlicht nicht gelungen sei. Und es sei jetzt Aufgabe des jungen Mannes, also von Thorsten T., sich mit seiner Schuld auseinandersetzen. Der Angeklagte werde eines Tages wohl auch verstehen, dass er die Tat vermittelt. Die er eben begangen hat, dass diese Tat eben nicht unvermeidlich war.

Die Richterin betonte auch, dass die Richter als Menschen Mitgefühl mit Thorsten T. Und seiner Familie und besonders auch mit dem ermordeten Vater hatten. Ich finde, das ist schon ganz wichtig, auch wenn der Vater sich offenbar seinem Sohn gegenüber ja fast wie ein Tyrannen verhalten hat. Trotzdem darf man nicht vergessen, dass er auf geradezu brutale Weise umgebracht wurde.

Er ist hier schon das Opfer, welches sein Leben lassen musste. Wie ich sage, völlig unnötig, ehrlich gesagt. Also die Richterin ging in etwa auch genau auf diesen Punkt ein. Sie machte dem Angeklagten sehr klar, dass das Gericht kein, wie auch immer geartetes Verständnis für die von ihm begangene Tat habe. Die Richterin sagte zum Angeklagten, wieder Zitat, ihre Tat war fürchterliches Unrecht und ist durch nichts jemals wieder gut zu machen. Sie sagte dann weiter an den Angeklagten gewandt, dennoch wünschen wir ihnen, dass ihnen trotz dieser furchtbaren Tat nach den Jahren in Haft und ihrer Haftentlassung in mehreren Jahren noch ein Leben in Freiheit gelingt.

Also Bettina, hier will ich aus meiner Sicht nichts weiter hinzufügen. Okay, ich finde wir haben jetzt auch wirklich lange und sehr ausführlich über diesen Fall berichtet, der aus meiner Sicht wirklich erschütternd ist, aus vielerlei Hinsicht.

Einmal dieser Gewissenskonflikt, in dem der junge Mann offenbar war, der ihn dann wirklich zu dieser brutalen Tat hinreißen ließ oder die dazu geführt hat, dass er eben diese brutale Tat begangen hat. Dann natürlich haben wir einen Menschen, der umgebracht wurde, also viele, viele wirklich dramatische Ereignisse, die sich da abgespielt haben und ich kann eigentlich nur die Vorsitzende Richterin nochmal zitieren, die das genauso formuliert hat, indem sie gesagt hat, was für eine Tragödie. Vielen Dank an dich, Klaus, für deine Mitwirkung an diesem Fall und dass du auch so ausführlich über die rechtsmedizinischen Aspekte noch berichtet hast, allgemein, aber auch in dem konkreten Fall. Ich hoffe, unsere Hörer fanden das genauso spannend wie ich und ich freue mich auf einen nächsten Fall, wenn es in unserem Podcast wieder heißt, dem Tod auf der Spur. Vielen Dank. Ein Podcast von Funke. Weitere Podcasts vom Hamburger Abendblatt finden Sie in unserer Abendblatt-Podcast-App und auf abendblatt.de slash podcast.