Music.
Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt und natürlich ist bei dem Tod auf der Spur wieder Klaus Püschel dabei. Der renommierte Rechtsmediziner und genau der richtige Mann, wenn es darum geht, die Toten zu verstehen. Moin Bettina. Ja, ich kann aus der Untersuchung eines Toten eine Vielzahl von Informationen gewinnen. Zum Beispiel die ungefähre Todeszeit und natürlich vor allem, woran der Mensch gestorben ist. Aber in der Rechtsmedizin untersuchen wir ja auch Lebende, also beispielsweise Gewaltopfer, die glücklicherweise überlebt haben. Menschen, die meinen, dass an ihnen ein ärztlicher Kunstfehler begangen wurde, Verletzungen beim Sport oder auch Opfer von Verkehrsunfällen und zum Beispiel untersuchen wir die Täter und, und, und. Wir haben ein großes Labor für chemisch-toxikologische Untersuchungen und Spurenkunde. Also das ist ein weites Feld. Unser heutiger Fall passt ein bisschen zu den meisten dieser Kategorien, denn wir wollen uns diesmal einem Fall widmen, der mit einem Familiendrama begann, in dem es dann zu einer Geiselnahme eines kleinen Mädchens kam und schließlich auch noch der Hamburger Flughafen über rund 18 Stunden weitestgehend lahmgelegt wurde.
Ja, genau das waren Geschehnisse, die auch für eine Stadt wie Hamburg schon extrem ungewöhnlich waren. Ein Täter baute ein Drohszenario auf, in dem eine Schusswaffe, Molotow-Cocktails und ein Sprengstoffgürtel eine Rolle spielten. Der vorsitzende Richter in dem Prozess, in dem über die Verbrechen vom 4. Auf den 5. November 2023 verhandelt wurde, hat es folgendermaßen zusammengefasst.
Er sprach von 1165 Minuten, klingt dramatisch, in denen eine Vierjährige in Angst versetzt wurde und gelitten hat und tausende Flugreisende viele Probleme hatten. Also 1165 Minuten, diese Zeitspanne klingt ja wirklich gewaltig. Und für ein kleines Kind muss sich diese Zeit wohl nahezu endlos anfühlen.
1165 Minuten, so lange hat also eine Vierjährige gelitten, nachdem sie von ihrem eigenen Vater entführt und zum Flughafen Hamburg verschleppt wurde. Der 35 Jahre alte Vater hat seine Tochter mit dieser Tat vollkommen verstört und ihre Mutter zur Verzweiflung gebracht. Und man darf natürlich nicht vergessen, all die Reisenden, die wegen der Tat des Mannes entweder nicht ihre Reise von Hamburg aus beginnen konnten oder denen es für viele Stunden nicht möglich war, in Hamburg zu landen. Auch wenn diese vielstündige Verzögerung natürlich höchst ärgerlich für all diese Betroffenen war. Am schlimmsten müssen die Ereignisse bestimmt für das Kind und dessen Mutter gewesen sein.
Ganz sicher, das finde ich auch. Übrigens, da waren tatsächlich auch Freunde von mir betroffen, die in der Türkei schon nicht abfliegen konnten, weil sie ja in Hamburg keine Landemöglichkeit hatten. Aber lass uns die Geschichte bitte erstmal von Beginn an erzählen. Am Anfang stand doch die Trennung eines Paares, das diese gemeinsame kleine Tochter hatte, oder? Wie war das Bettina? Also ganz richtig. Dieses Paar mit der kleinen Tochter, da funktionierte es nicht mehr gut in der Beziehung. Der Vater zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Diese Wohnung war in der Ortschaft Stade bei Hamburg. Ein Familiengericht entschied dann, dass der 35-Jährige seine kleine Tochter nur vier Stunden im Monat sehen darf. Das war ihm offenbar zu wenig, das wollte er nicht akzeptieren. Tja, eigentlich müsste man mal genauer herauskriegen, was sich da eigentlich abgespielt hat und wie es zu dieser Entscheidung des Gerichts kam.
Jetzt hier und heute, der Mann entschloss sich dann das Recht in die eigene Hand zu nehmen, das war auf jeden Fall falsch. Was ist passiert? Also das Recht in die eigene Hand genommen, so kann man das definitiv nennen. Er entschied sich also dazu, seine Tochter aus der Wohnung der Mutter zu entführen und damit dann eben auch aus deren Obhut. Und um das zu erreichen, also den Zugriff auf seine Tochter zu bekommen, da hat er zu einer List gegriffen. Ja, dabei nutzte er doch offenbar die Tatsache aus, dass seine frühere Partnerin eine Anzeige ins Internet gestellt hatte. Der hatte sie offensichtlich gut im Visier. Tatsächlich hatte die Frau etwas verkaufen wollen und da stand nun also jemand vor der Wohnungstür dieser Frau, der sagte, er interessiere sich für das Angebot. Also der Mann hat in dieser Situation seine Stimme verstellt, damit die Frau nicht erkennt, wer in die Wohnung kommen will. Er hat sie höher klingen lassen, also so ähnlich muss das wohl gewesen sein, sodass sie dachte, da draußen stehe eine Frau.
Diese Szene spielte sich am frühen Abend des 4. November 2023 im Bereich der Wohnung von Laila D. Ab. Sie heißt eigentlich anders, aber zum Schutz der Familie nennen wir in dem Podcast nicht die richtigen Namen der beteiligten Leute. Also, als dieser Mehmet D. An der Wohnung seiner Ex-Frau in Stade aufkreuzt, da hat er seine Tochter schon seit 14 Monaten nicht mehr gesehen. Weil er vor der Tür seine Stimme verstellt, ahnt seine Frau nichts Böses und öffnet ihm die Tür. Wie es dann weitergegangen ist, wurde doch später im Prozess in der Anklage gegen den 35-Jährigen zusammenfassend beschrieben. Oder Bettina? Also zu diesem Zeitpunkt warst du doch im Gerichtssaal dabei. Ja, ich war dabei, habe also den Prozess in wesentlichen Teilen dann auch verfolgt. Also laut Anklage ist an jenem Tag, also am frühen Abend des 4. November und dann in den folgenden Stunden folgendes passiert.
Mehmet D. zog, als seine Frau ihn in die Wohnung gelassen hatte, sogleich eine Schusswaffe, eine Schusswaffe Kaliber 9 mm hieß es in der Anklage. Das ist eine ziemliche Wumme, wenn ich das mal so sagen darf, zwischendurch Bettina. Ja, 9 mm, wenn wir schon mal dabei sind, das ist also keine zierliche Waffe, die...
Nein, großes Kaliber, mit dem tödliche Verletzungen hervorgerufen werden, ganz klar. Okay, also er zog seine Schusswaffe, bedrohte dann laut Anklage seine Frau und zerrte an ihrem Oberarm, sodass sie Schmerzen erlitt und ein Hämotom davontrug. Dann, so die Anklage weiter, habe Mehmedee seine Tochter gepackt und sei dann mit ihr nach draußen gestürmt und zwar habe er dann die Kleine im Arm links getragen, die Waffe in der rechten Hand gehalten und habe dann einmal in die Luft geschossen, während er also nach unten lief zur Straße. Und die Mutter habe um Hilfe geschrien und als nächstes sei Mehmedee dann in einem gemieteten Audi geflohen und habe dazu noch gerufen, ihr werdet mich zum Mörder machen. Und so fuhr er dann doch schnurstracks zum Flughafen. Dort durchbrach er mit seinem Pkw eine Sperre und fuhr auf das Vorfeld. So hieß es von der Staatsanwaltschaft weiter. Ja, ehrlich gesagt.
Auch nicht unser heutiges Thema. Man fragt sich natürlich, wie einer da einfach durch die Sperre durch kann.
Darüber hat es ja später am Flughafen auch viele Sicherheitsdiskussionen gegeben. Immerhin, dieser Mehmet D. war...
Zusätzlich mit seiner Schusswaffe bewaffnet und er hatte, so hat er es jedenfalls selber geschildert, Molotow-Cocktails bei sich. Außerdem war er mit einer Art Sprengstoffweste ausgerüstet, so sah das zumindest aus.
Da schauten Drähte hervor und das Ganze sah schon sehr martialisch aus.
Also das, was wie eine Sprengstoffweste aussah, das war tatsächlich nur eine Attrappe, aber das wusste zunächst niemand außer dem Mann selber. Andere mussten zunächst davon ausgehen, dass der Mann wirklich eine Bombe am Körper hat. Jedenfalls hat er erhebliche Bedrohungsszenarien aufgebaut. Das sah ja aus wie eine tickende Zeitbombe sozusagen, oder? Ja, so musste man den Eindruck haben. Und mit diesen Waffen, die er dabei hatte, mit den Molotow-Cocktails, mit denen er ausgerüstet war und eben dieser vermeintlichen Sprengstoffweste, wollte er natürlich entsprechend gut gerüstet wirken. Also auch bedrohlich, dass man ihn ernst nehmen solle. Also nach seinem Empfinden war das so gedacht, man soll ihn ernst nehmen. Und so wollte er laut Anklage dann erzwingen, dass man ihn und seine kleine Tochter per Flugzeug nach Istanbul ausreisen lässt. Die Folge dieser Umstände, die Mehmed Deda verursacht hat am Flughafen, der Flugverkehr war 18 Stunden lang lahmgelegt, tausende Reisende kamen in Hamburg entweder nicht an oder nicht von dort weg.
Also acht Stunden, 18 Stunden Stopp am Flugplatz. Das ist wirklich für so einen großen Flugplatz wie Hamburg eine extrem lange Zeit und betrifft dann ja wirklich tausende Flugreisende. Also die Anklage gegen den Mehmet lautete ja unter anderem auf Geiselnahme, also die Geiselnahme, was betrifft dann seine kleine Tochter. Die Mindeststrafe liegt da bei fünf Jahren Haft, alleine für diese Geiselnahme. Mehmet D. Hat im Prozess die Vorwürfe dann doch auch zumindest teilweise eingeräumt, Bettina Oder. Wie war das da? Ja, also tatsächlich hat er etwas abgegeben, was man als Teilgeständnis bezeichnen kann.
Der 35-Jährige ließ im Prozess seine Verteidigerin in seinem Namen erklären, Zitat, Ich habe niemanden verletzt, weiß aber, dass ich Panik ausgelöst habe. Ich entschuldige mich bei allen und bei allen Polizisten möchte ich mich bedanken und entschuldigen. Der Angeklagte beteuerte aber, dass dieser Satz, ihr werdet mich zum Mörder machen, dass dieser Satz eben nicht gefallen sei. Er sagte, er habe seine frühere Frau auch nicht in einem Arm gepackt und verletzt. Vielmehr habe er geklingelt und sie habe ihn ohne Widerstand in die Wohnung gelassen. Doch nach einiger Zeit habe sie plötzlich Hilfe geschrien und da sei er dann mit seinem Kind auf dem Arm zum Auto gelaufen. Den Lauf der Waffe habe er vorbei an den aufmerksam gewordenen Nachbarn nach unten gerichtet und dazu sagte er dann weiter, sie sollten mir nur aus dem Weg gehen. Naja, immerhin hat er ja auch noch einen Warnschutz abgegeben, wie wir vorhin gehört haben.
Ich finde jedenfalls, dass man das als sichere, echte, heftige Bedrohung empfinden musste, was da passiert ist. Der Mann hatte ja nicht nur die Schusswaffe in der Hand, sondern er hat sogar Gebrauch davon gemacht. Also ich kann dazu nur sagen, ich hätte sicher Angst, wenn ich auf offener Straße jemanden mit einer Schusswaffe in der Hand rumlaufen sehen würde. Für mich würde so ein Szenarium auf jeden Fall auch bedrohlich wirken. Damit ist nicht zu spaßen, denn das steht natürlich nicht an der Tagesordnung und man muss wirklich bedenken, der hatte eine großkalibrige Waffe bei sich, die nicht nur schrecken, sondern auch den Tod bringt gegebenenfalls. Ja, darauf kommen wir später noch zu sprechen, wie gefährlich das sein könnte.
Wenn man also dann bedroht würde, also in jedem Fall eine schlimme Geschichte. Und ich bin eigentlich doch froh, dass uns in unseren Berufen als Rechtsmediziner und Gerichtsreporterinnen zumindest, dass eine echte Bedrohung in den allermeisten Fällen erspart bleibt. Aber auch trotzdem ist unser Beruf ja sehr spannend, vielleicht sogar manchmal mehr als uns lieb wäre. Also ich habe da durchaus auch noch eine Erinnerung an eine Situation auf einer Polizeiwache hier in Hamburg im Rahmen einer Blutentnahme. Da war der Beschuldigte nicht gründlich durchsucht worden und der hat mir tatsächlich im Rahmen der Blutentnahme dann eine Pistole vor das Gesicht gehalten. Das hat er später als eine Art Scherz bezeichnet. Aber du hast das sicherlich nicht als Scherz empfunden. Ganz im Gegenteil. Immerhin, als dann die Beamten in den sicheren Raum gestürmt kamen, hat er die Waffe tatsächlich gesenkt und nicht abgedrückt.
Also sowas kommt schon unter Umständen mal vor. Darum soll es aber heute nicht gehen. zurück zu dem Prozess und was der Angeklagte in Bezug auf die Geiselnahme gesagt hat. Seine Fahrt zum Flughafen hat er doch eingestanden und ebenfalls zugegeben, dass er dort mit seinem Auto diese Absperrung durchbrochen hat. Ja, er hat bestätigt, dass er mit dem Kind im Wagen zum Flughafen raste, dort dann die Schranke des Nordtores durchbrach und auf dem Rollfeld neben einer Maschine der Turkish Airlines zum Stehen kam. Ebenfalls hat der Angeklagte zugegeben, zwei Molotow-Cocktails geworfen und zweimal mit der Waffe dann am Flughafen in die Luft gefeuert zu haben. Beides habe er getan, Zitat, um Aufmerksamkeit zu erregen, so sagte es der Angeklagte im Prozess.
Diese sogenannte Aufmerksamkeit war ihm sicher. Dafür hat der Mann nach dem Durchbrechen der Schranke ja selbst gesorgt. Er meldete sich auch noch selbst beim Notruf der Polizei und soll dann Folgendes gesagt haben. Ich habe dreimal Bomber. Ich bin jetzt Flughafen. In einem weiteren Telefonat hat er laut Anklage weiterhin Folgendes gesagt. Es gibt Bombe. Ich habe auch Bombe. Man kann sie auch aus der Ferne sprengen lassen. Wir können alle sterben. Also das ist schon ein sehr dramatisches Droh-Szenario, was der Mann da aufgebaut hat. Allerdings. Also Bombe aus der Ferne sprengen, das klingt ja nun wirklich richtig, richtig gefährlich. Genau. Und zwar so, als habe er wirklich sehr exakte Vorbereitungen getroffen, um diese Bombe hochgehen zu lassen.
Schließlich hat er noch Folgendes gesagt, nämlich, ich möchte gehen, ich sage es offen, entweder sie sollen uns töten oder wir gehen weg. Sollen einen kleinen Jet schicken, wir gehen in die Heimat. So waren seine Worte. Also ich habe dreimal Bombe, hast du eben aus der Anklage zitiert, Klaus. Glücklicherweise ist ja in Wirklichkeit keine Bombe explodiert, obwohl der Mann von einer Bombe im Auto und einer weiteren im Flughafen gesprochen hat, die es aber wohl nicht wirklich gab. Aber die Pistole gab es wirklich.
Diese 9 mm, Mehmet D. hat damit allerdings glücklicherweise nur in die Luft geschossen. Und auch die Molotow-Cocktails wurden von ihm nicht eingesetzt. Aber wenn er seine Drohung wahrgemacht hätte? Ja, dann hätte es ganz sicher diverse Verletzte gegeben. Vermutlich sogar Tote, davon gehe ich jedenfalls aus. Also über die Wirkung von Schusswaffen haben wir ja in anderen Podcasts schon oft genug gesprochen, dass ein Projektil, das in einen Körper eindringt, tödlich sein kann, ist wahrscheinlich allgemein bekannt. Naja Bettina, über dieses Thema Tod durch Schuss haben wir ja schon ein eigenes Buch verfasst, können wir nochmal darauf hinweisen, mit besonders spannenden Geschichten mit Schusswaffen, auch sehr ungewöhnlichen Schusswaffen, sehr spektakuläre Fälle. Lass mich noch einmal darauf hinweisen, solche Schießapparate sind besonders gefährliche und wie ich finde hässliche Waffen Du hast keine Chance irgendwie wegzulaufen, du hast auch keine Chance auszuweichen Der Schuss ist einfach zu schnell, die Kugel erwischt dich auf jeden Fall.
Und das Einzige, was hilft, ist eine schusssichere Weste, aber die hilft auch nur im Bereich dort, wo sie gerade sitzt und verschiedene Körperteile bleiben weiterhin schutzlos. Also bei der Frage, wie schwer ein Mensch verletzt wird durch eine Schusswaffe oder beziehungsweise durch die Kugel, die dann daraus abgefeuert wird, ob es Verletzungen, schwere Verletzungen oder sogar tödliche Verletzungen gibt, da hängt doch wohl auch davon ab, natürlich wo derjenige getroffen wird. Manche Körperregionen sind empfindlicher als andere. Ja, aber das sollte man dann auch nochmal sagen.
Also nur Kunstschützen treffen exakt da, wo sie wollen. Und wenn ein Täter einmal sagt, er habe ja eigentlich nur am Kopf vorbeischießen wollen, dann kann ich ehrlich gesagt nur lachen. Keiner weiß, wie das Opfer den Kopf in dem Moment bewegt. Und auch der Hinweis ganz allgemein, man habe nur daneben schießen wollen, in die Luft geschossen, Drohgebärden gebracht, das ist alles auch für das Opfer prinzipiell nicht nachvollziehbar. Und eine Schusswaffe bleibt so oder so extrem gefährlich und wer in Richtung eines Menschen zielt, bei dem muss man auch davon ausgehen, dass er bereit ist zu töten. Und das muss dann in der Anklage entsprechend vertreten werden und mit einem entsprechenden Urteil dann abgeurteilt werden. Also soviel dazu zu den Schusswaffen und deren Gefährlichkeit, aber Klaus, jetzt erzähl bitte mal von einem Molotow-Cocktail, den dieser Angeklagte an dem Flughafen offenbar auch dabei hatte, kann doch ebenfalls eine tödliche Gefahr ausgehen, oder?
Na klar, habe ich übrigens auch einmal erlebt mit einem Molotow-Cocktail bei mir am privaten Haus. Also es kommt natürlich jetzt vor allen Dingen auch darauf an, wie der Molotow-Cocktail befüllt ist. Da will ich keine Tipps geben, aber im Prinzip kommt es zu einer Explosion und auch zu einer Stichflamme. Also da sind verschiedene Zerstörungsgefahren gegeben und die Explosion ist bei einem Molotow-Cocktail auch so stark, dass Personen in der Nähe eines derartigen Explosionsgeschehens schwere Verletzungen davontragen bis hin zu tödlichen Verletzungen. Und man muss ja auch sagen, in dem Augenblick hat man kaum eine Chance zu entkommen. Die Explosion und die Stichflamme ist wiederum schneller.
Am besten ist man es weit genug weg, sodass der Molotow-Cocktail einen nicht direkt erreicht. Und jetzt zur Sprengstoffweste, die der Mann trug. Es war ja nur eine Attrappe, aber wenn sie echt gewesen wäre, dann wäre wahrscheinlich nicht nur er selber getötet worden, wenn er den Sprengstoff zündet, sondern auch weitere Menschen, die in der Nähe stehen? Ja, davon muss man unbedingt ausgehen. Das gibt es ja auch immer wieder als Nachricht, entweder in der Zeitung oder auch tatsächlich im Fernsehen, zum Teil auch mit Bildern. Also entweder von der Explosion oder von den Opfern.
Selbstmordattentäter reißen manchmal tatsächlich viele andere Menschen mit sich in den Tod zurück. Und das sind dann nicht nur zwei oder drei, sondern durchaus auch einmal 20 oder 30. Jedenfalls dann, wenn eine solche Explosion in einer Menschenmenge hervorgerufen wird. Also solche Selbstmordattentäter mit Sprengstoffwesten stellen eine unbedingt tödliche Gefahr dar. Oh, das ist ja richtig heftig, das mag ich mir jetzt gar nicht weiter vorstellen, aber zurück zum Prozess. Naja, entschuldige, man muss aber in diesem Fall natürlich drüber reden, weil eben dieser Mann dieses Droh-Szenario aufgebaut hat und dann hinterher sagen, das Ganze sei ein Scherz gewesen, das ist ja auch irgendwie dann lächerlich. Also sowas muss man natürlich ernst nehmen aus Sicht der Polizei. Absolut. Das ist natürlich wirklich ein Drohszenarium, wo die Polizei unbedingt darauf eingehen muss und Vorkehrungen treffen sollte. Da ist ja auch entsprechend gehandelt worden.
Zurück zum Prozess gegen Mehmet D. Er sagte vor Gericht, es sei nicht wirklich möglich gewesen, für ihn am Telefon mit der Polizei dort am Flughafen zu verhandeln. Der Wind und die Turbinengeräusche des Flugzeuges, in dessen Nähe er und seine kleine Tochter sich aufgehalten hatten, seien zu laut und die Sprachbarriere sei zu hoch gewesen. Deshalb, so der Angeklagte dann im Prozess weiter, habe er sich mit seiner Tochter ins Auto zurückgezogen, wo er dann in mehreren Etappen mit der Polizei über eine Dolmetscherin verhandelte.
Oh ja, Bettina, man muss sich das mal bildlich vorstellen. Im Auto auf dem Fahrersitz sitzt ein Mann, der eine von Alufolie umwickelte Weste trägt, in der Drähte stecken. Das ist zwar nur eine Attrappe, wie sich später herausstellt, aber das weiß die Polizei während des Großeinsatzes nicht. Immerhin hatte man ja auch eine scharfe Waffe, 9 Millimeter, mit der er auch schon geschossen hat.
Außerdem berichtet dieser Mann dann noch von zwei Bomben, die er versteckt habe und aus der Ferne zünden könne. Und im Auto sitzt dann noch seine vierjährige Tochter. Also der Angeklagte sagte ja, im Prozess seine Tochter habe fast die ganze Zeit über, Zitat, tief und fest und wunderschön geschlafen.
Also ich weiß nicht, ob das wirklich stimmt, dass die Tochter nun so tief geschlafen hat. Ich könnte mir im Gegenteil vorstellen, dass das Mädchen doch zwischendurch mal wach geworden ist und vielleicht das eine oder andere mitbekommen hat. Ehrlich, also die ist ihrer Mutter entrissen worden und dann zum Flughafen da hingesaust, Sperre durchbrochen. Natürlich muss man davon ausgehen, dass das Mädchen da tatsächlich schwer betroffen war. Also da stimme ich dir zu, dieses ganze Treiben am Flughafen, Lärm, Polizei, die Drohung mit Waffen, die Mehmet D. Ausgesprochen hat. Also ich denke mir, dass ein Kind im Vorschulalter das alles höchst beängstigend findet, davon womöglich sogar traumatisiert würde. Ja. Naja, ich bin ja kein Psychologe oder wir sind beide keine Psychologen, aber der gesunde Menschenverstand und die Erfahrung als Eltern bzw.
Großeltern sagen uns doch folgendes, auch kleine Kinder sind schon sehr aufgeweckt und erfassen richtig viel von dem, was um sie herum so passiert. Deshalb halte ich es durchaus für möglich, dass das kleine Mädchen durch die Vorgänge am Flughafen und am Auto verängstigt war, schockiert war, wie es mit irgendwelchen möglichen Spätfolgen aussieht. Das kann ich auch nicht abschätzen. Ich will darüber auch nicht spekulieren.
Also ich ebenso wenig. Man kann dem kleinen Mädchen nur wünschen, dass es ihm gut geht, dass es ihm mittlerweile wieder gut geht oder dass es insgesamt das Gut verkraftet hat. Jedenfalls war es damals am Fulgukhafen so, dass Mehmet D. Nach längerer Zeit seine Tochter dann einer Dolmetscherin übergeben hat, über die er vorher unter anderem mit der Polizei kommuniziert hatte. Und schließlich konnte dann die Mutter ihre kleine Tochter in die Arme nehmen. Der 35-Jährige Angeklagte sagte im Prozess, ihm sei, bevor er das Mädchen übergeben hat, ein weiter Familiengerichtsprozess in Aussicht gestellt worden. Er hatte also wohl die Hoffnung, dass sich seine Möglichkeiten verbessern würde, die Tochter zu sehen.
Ja, wer es glaubt, bei diesen Vorfällen. Also der vorsitzende Richter hat doch im Prozess den Angeklagten gebeten, seine Tochter zu beschreiben. Wohl auch, um einschätzen zu können, wie eng aus Sicht von Mehmet D. Die Bindung zu seiner Tochter ist. Da fing der Angeklagte doch regelrecht an, von der Vierjährigen zu schwärmen. Oder erzähl mal, was da von ihm kam, Bettina. Also Mehmet D. Sagte dann voller Vaterstolz, ich zitiere, die Schönheit meiner Tochter kann ich nicht beschreiben. Er sagte weiter, die Worte, die er in seiner Muttersprache kenne, seien überhaupt nicht ausreichend, um das darzulegen, was er eigentlich sagen wollte über die Schönheit seiner Tochter. Er bat übrigens, das nur nebenbei bemerkt, die Pressevertreter, die über den Prozess berichten würden, zurückhaltend zu sein und der Grund, weshalb er diese Bitte äußerte, er sagte nämlich, es gehe darum, Schaden von seiner Tochter abzuwenden. Ja, wieder ehrlich gesagt, das passt nicht so gut dazu, was er dem kleinen Mädchen mit der Geiselnahme zugemutet und angetan hat. Die war dann zwar glücklicherweise beendet, als er seine Tochter der Dolmetscherin übergab und sie dann zur Mutter kam.
Was danach am Flughafen passierte, hat die Tochter wohl nicht mehr mitbekommen. Aber ich denke, ja, sie hat genug erlebt. Also das ganz sicher und es bestand ja auch als die Tochter dann der Mutter oder zunächst der Dolmetscher übergeben wurde, bestand ja immer noch die Möglichkeit, dass von den Waffen, die Mehmet D. Dabei hatte, Gefahren ausgehen und darum hat sich dann die Bundespolizei unter anderem gekümmert. Nach Ende dieses 18-stündigen Nervenkriegs am Flughafen in Hamburg-Fuelsbüttel sprengten in Schärfer der Bundespolizei die Weste, die ja angeblich Sprengstoff enthielt, vorsorglich unter Wasser. Und außerdem wurde der Wagen, in dem er Mehmet D. Zum Flughafen gefahren war, durchsucht, ebenso wie der 35-Jährige selber. Dabei fand die Polizei bei ihm ein Reizstoffsprühgerät, die geladene Schusswaffe mit vorgespannten Haaren, von der wir ja schon gesprochen hatten. Außerdem fand die Polizei noch einen schwarzen Rucksack mit einem großen Messer und mit Alufolie verpackte Bücher und Schriftstücke. Was es mit letzteren auf sich hatte, das weiß ich allerdings nicht.
Naja, geladene Schusswaffe, vorgespannt, großes Messer, das hört sich alles nicht besonders friedlich an.
Der Angeklagte sagte doch etwas zu dem finanziellen Schaden, den er verursacht hatte. Immerhin war der Flughafen ja etliche Stunden lahmgelegt und bestimmt sind durch die Taten dann noch viele weitere Kosten entstanden. Bettina, was wurde da besprochen? Also Mehmet D. sagte, er sei sich des finanziellen Schadens bewusst, den er verursacht habe. Er sagte dann weiter, ich zitiere wieder, egal wo ich sein werde, ich werde so lange das bezahlen, was ich bezahlen muss. Ja, das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Das dürfte schon ein sehr, sehr hoher Betrag sein, den er nach seiner Gefängnisstrafe wohl nicht mehr in seinem Leben verdienen kann. Also als der Prozess damals losging, gab es zu dem entstandenen Schaden lediglich eine konkrete Zahl. Da hatte nämlich der Flughafen Hamburg angekündigt, für die durch die Geiselnahme am 4. November entstandenen Schäden eine halbe Million Euro von Mehmet D. Zu verlangen und ich könnte mir vorstellen, dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen war.
Naja, denk mal an die Schäden für diese tausende von Passagieren, die betroffen waren. Gut, soviel zu den Zahlen im Prozess, haben doch Zeugen ausgesagt, die die Taten und den Angeklagten erlebt hatten. Was haben diese Zeugen so erzählt? Also dazu komme ich gleich. Erst noch eine Information zu der Vorgeschichte dieser Tat vom November 2023.
Zuvor, also bevor Mehmet D. seine Tochter der Mutter entrissen und als Geisel genommen hatte, war schon einmal gegen den Mann wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger ermittelt worden. Und das war im März 2022, also ein Dreivierteljahre etwa vor dieser Tat. Damals war der Mann unberechtigt mit seiner Tochter in die Türkei gereist. Sie konnte später von der Mutter wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. Und jetzt zu deiner Frage, Klaus, was die Zeugen gesagt haben. Es wurde beispielsweise ein Mann als Zeuge gehört, die die in Führung des kleinen Mädchens aus der Wohnung der Mutter miterlebt hatte. Dieser Mann erzählte, dass er mitbekommen hat, wie die Mutter in der Wohnungstür stand und verzweifelt und in Tränen dann aufgelöst rief, gib mir mein Kind wieder. Doch vergeblich, denn Mehmet D., also unser späterer Angeklagter, dem die flehende Bitte der Mutter galt, der rannte dann einfach weiter.
Diese Mutter muss wirklich sehr verzweifelt gewesen sein. Was haben dann die anderen Zeugen noch so über Mehmet D. Berichtet? Also ein Nachbar erinnerte sich und berichtete als Zeuge, ich zitiere, er fuchtelte mit der Hand, darin hatte er eine Waffe, er rief weg, weg, weg. Und der Zeuge sagte dann weiter, das Mädchen auf dem Arm von Mehmet D. Habe nur verwirrt geguckt. Und die Stimmung von Mehmet D. Beschrieb dieser Zeuge als eine Mischung aus, deutlich und aggressiv. Der Zeuge sagte weiter, ich merkte, reden bringt hier nichts, es war besser ihn gehen zu lassen, als dass etwas passiert. Und die Mutter und das Kind, was gibt es da für Beobachtungen? Dazu sagte dann wiederum ein anderer Zeuge aus. Dieser erzählte, die Mutter des entführten Kindes sei in einer Extremsituation gewesen. Er erzählte dann weiter, sie fing mehrfach an zu weinen, war aufgelöst und am Boden zerstört.
Übrigens wurde im Prozess ein Video gezeigt, das erahnen ließ, wie es der vierjährigen Tochter während der Geiselnahme erging. Zu sehen war da das kleine Mädchen, wie es in der Novemberkälte, wir erinnern uns, es war ja der 4. November, in der Novemberkälte und bei Regen nur mit einem Kleidchen am Leib aus dem Wagen stieg und wie sie ganz eindeutig weinte. Doch das hatte Mehmet, die offenbar nicht wahrhaben wollen.
Ja, soll man das wirklich glauben, dass er dachte seiner Tochter gehe es gut, obwohl sie weinte und in dieser hochdramatischen Situation ohne Mutter? Das kann ich mir nicht vorstellen. Also dazu hat eine psychiatrische Sachverständige auch etwas gesagt, die bei dem Prozess die ganze Zeit dabei war und sich also natürlich einerseits dem Angeklagten gewidmet hat, die aber auch das wahrgenommen hat, was alle Zeugen über diese ganze Situation ausgesagt haben. Und diese psychiatrische Sachverständige hat in Bezug auf die Tränen des Mädchens gesagt, das sieht er gar nicht. Und diese Sachverständige hatte den Angeklagten außerdem als, ich zitiere wieder, hochgradig narzisstischen, unflexiblen, sehr egozentrischen Mann charakterisiert.
Dieser Mann könne sich sehr schlecht in andere hineinfühlen, sagte die psychiatrische Sachverständige weiter und dann nochmal als Zitat, er will seine Tochter bis heute zurückhaben, erläuterte die Gutachterin. Wie es da bei dem Mädchen gehe, sei für ihn im Vergleich zu seinen eigenen Bedürfnissen belanglos.
Ja Bettina, das sind ja so die doch häufig gehörten Einschätzungen durch die psychiatrischen Sachverständigen, also hochgradig narzisstische Persönlichkeit, egozentrischer Mann. Ich denke, das charakterisiert nun auch wirklich sehr gut, was da abgelaufen ist. Insgesamt klingt das heftig. In den Plädoyers hat die Staatsanwaltschaft dann ja zwölf Jahre Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert.
Immerhin, zwölf Jahre ist ja schon eine sehr, sehr lange Zeit. Unter anderem betonte der Staatsanwalt, welche Folgen die Tat für die Tochter von Mehmet D. hatte. Er habe das Mädchen nicht nur der Freiheit beraubt, sondern auch psychische und physische Schäden für sein Kind in Kauf genommen. Der Staatsanwalt fragte an den Angeklagten gewandt, Zitat, haben Sie irgendwann mal darüber nachgedacht, dass Sie vor den Augen Ihrer Tochter erschossen werden können oder dass Ihre Tochter durch eine verirrte Kugel getroffen werden kann? Also das war natürlich nur eine rhetorische Frage, aber ich finde, die drängt sich wirklich auf, weil es hätte ja wirklich das Schlimmste passieren können, nämlich dass dieses kleine Mädchen stirbt oder dass Mehmet D stirbt oder dass weitere Menschen verletzt oder sogar getötet werden. Es waren ja Waffen im Spiel, das haben wir ja erzählt.
Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer weiter, die Situation, in die Mehmet D. Seine Tochter gebracht habe, in der sie einem massiven Polizeiaufgebot ausgesetzt war mit ohrenbetäubenden Triebwertgeräuschen und lauten Schüssen, die wirke sich strafschärfend darauf aus, welche Strafe dann nun für Mehmed D. verhängt werden müsse. Der Staatsanwalt sagte weiter, der Angeklagte habe eine erhebliche kriminelle Energie, beging einen Angriff auf kritische Infrastruktur und zeige Gefühlskälte, vor allem gegenüber seiner Ex-Frau, die bis heute noch, Zitat, fix und alle sei und nicht mehr arbeiten könne. Der Staatsanwalt sagte weiter, Mehmet D. Sei das Wohl des Kindes und aller Beteiligten egal gewesen und der Vertreter der Anklagebehörde stellte in seinem Plädoyer weiter fest, Zitat, die Tat stellt einen Gipfel der Selbstjustiz dar, ausgetragen auf dem Rücken eines vierjährigen Kindes.
Und, das würde ich auch gerne noch erzählen, die Nebenklagevertreterin, also die Anwältin der Mutter sagte, es ist der Albtraum eines jeden Elternteils, die Entführung des eigenen Kindes. Und die Verteidigerin führte unterdessen an, sie wolle nichts bagatellisieren, dass das Kind auf dem Rollfeld des Flughafens war, sei falsch gewesen. Es gehöre aber auch zur Wahrheit, dass das Mädchen dort, Zitat, gegessen, gespielt und geschlafen hat. Vielleicht hatte sie weniger Angst, als wir es als Erwachsene hier annehmen, sagte die Verteidigerin weiter.
Das glaube ich eher nicht. Wahrscheinlich waren das vom Kind her auch eher Übersprungsreaktionen. Ja, vielleicht hat der Mann versucht, sie ein bisschen abzulenken. Das mag ja teilweise auch gelungen sein, aber insgesamt stand natürlich auch das Kind fernab der Mutter unter erheblichem psychischen Druck. Ja, wir haben ja über diese Fragen schon wiederholt gesprochen. Ich glaube, dass die Tat das Kind erheblich beeinträchtigt haben muss und der Angeklagte hat sich in seinem letzten Wort ja nicht wirklich von der Tat distanziert, oder? Also ganz richtig, er ging nicht wirklich auf seine eigene Tat ein, sondern fragte stattdessen in seinem letzten Wort, haben die mir einen anderen Weg gelassen, als mit meiner Tochter wegzugehen?
Es hätte sicher einen anderen Weg gegeben, keine Frage. Das Urteil des Gerichts für Mimed D. Lautete schließlich wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, Körperverletzung und Besitz von Munition auf zwölf Jahre Freiheitsstrafe. Die Kammer verhängte also die Strafe, die die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. In der Urteilsbegründung ist der Vorsitzende Richter auf beeindruckende Weise darauf eingegangen. Ich finde wirklich beeindruckend, um das nochmal zu wiederholen, was die Tat für das Kind bedeutet haben muss. Und zwar, indem er aufgeschlüsselt hat, wie lange das Geschehen gedauert hat. Der Richter sprach dann von 1165 Minuten Angst. Ja, wirklich. Also der Richter sagte, es habe, er war da noch ein bisschen genauer, 1165 Minuten und 25 Sekunden gedauert, bis das kleine Mädchen aus seiner furchterregenden Situation befreit war.
Der Richter sagte weiter an die Adresse des Angeklagten. Ich habe mich gefragt, ob sie sich vorstellen können, wie ihre Tochter sich in dieser schrecklichen Zeit gefühlt hat, dass sie hätte sterben können. Doch all dies habe mir mit D. nicht interessiert, sagte der Richter weiter. Wieder Zitat. Sie wollten ihre Tochter um jeden Preis. Und außerdem bezeichnete der Richter das Verbrechen als Wahnsinnstat.
Ja, das kann ich wieder gut nachvollziehen. Ich finde, diese Bezeichnung ist angemessen. Der Richter sagte dann doch weiter, dass infolge der Geiselnahme und der Tatsache, dass Mehmet D. Waffen dabei hatte und den Flughafen lahmgelegt hatte, dass also, Zitat, nicht mehr passiert ist, ist Folge einer hervorragenden Polizeiarbeit. Freiarbeit.
Bettina, darauf müssen wir auch noch mal kurz eingehen. Die Tat von Mehmet R. Hatte zwar Appellcharakter und sei wohl als Hilfeschrei einzuordnen, das hat der Richter auch so formuliert. Es handelte sich allerdings um Selbstjustiz, ganz eindeutig. Der Angeklagte sei ein respektloser Straftäter, auch das finde ich. Selbstjustiz werden wir niemals dulden und sie hart bestrafen. Das ist auch eine Warnung an alle, die sich nicht an die Gesetze halten. Aber dem Angeklagten schienen diese deutlichen Worte überhaupt nicht zu gefallen, oder Bettina? Ja, also was du insbesondere, das was du zum Schluss gesagt hast, dieser Satz, Selbstjustiz werden wir niemals dolden und sie hart bestrafen, das ist auch eine Warnung an alle, die sich nicht an die Gesetze halten. Das war ja wirklich eine sehr, sehr deutliche Ansage des Vorsitzenden Richters an den Angeklagten der Urteilsbegründung. Ich weiß nicht, inwieweit der Angeklagte das wirklich wahrgenommen hat, inwieweit das bei ihm angekommen ist.
Denn er wirkte schon eher desinteressiert oder beziehungsweise auch verärgert, der Angeklagte. Er äußerte während der Urteilsverkündung mehrfach laut sein Unmut. Er redete auch dazwischen während der Richter da die Urteilsbegründung darlegte. Außerdem zeigte Mehmet D. sich uneinsichtig. Übrigens hatte er sich so schon während des ganzen Prozesses, der ja immerhin über zehn Verhandlungstage ging, immer wieder präsentiert. Also er wirkte auf die, die den Prozess miterlebt haben als Mann, der sich unter allen Umständen Gehör verschaffen will, der auch mal mit der Hand auf den Tisch legt, wenn ihm etwas nicht passt. Und bis zum Schluss hat Mehmed D. Offenbar nicht verstehen wollen oder vielleicht auch verstehen können, dass es in diesem Prozess gerade nicht darum ging, einen Sorgerichtsstreit zu entscheiden, den er mit seiner Ex-Frau und die gemeinsame Tochter hatte.
Ja, Bettina, nochmal zur Erinnerung. Der Fall war ja längst juristisch geklärt, als ein Familiengericht der Mutter dann schließlich das alleinige Sorgerecht zugesprochen hat. Ja, also das stand nun fest und hier ging es ja, also in dem Prozess, über den wir jetzt gesprochen haben, um die strafrechtliche Bewertung der Geiselnahme und das, was am Flughafen passiert war, zurück zur Urteilsbegründung. Das Mädchen war ja zumindest körperlich unverletzt, doch dass die Geschehnisse deutliche Spuren auf der Seele des Kindes hinterlassen haben, das machte dann auch der Richter wieder in der Urteilsbegründung deutlich. Ich zitiere, was der Richter über die Vierjährige gesagt hat. Sie hat geweint, sie hatte furchtbare Angst. Wir hoffen, dass sie das irgendwann verarbeiten kann. Bei der Tat habe Mehmet D. die Empfindung anderer nicht berücksichtigt. Und dann sagte der Richter nochmal direkt an den Angeklagten gewandt, es ging ihnen nicht um das Wohl ihrer Tochter, es ging ihnen nur um sich.
Der Richter ging doch in der Urteilsbegründung auch darauf ein, dass Mehmet D. den Flughafen lahmgelegt hatte. Damit habe er, Zitat, seine persönliche Angelegenheit zu einer Angelegenheit ganz Deutschlands gemacht, wenn nicht ganz Europas.
Ja, das hat der Vorsitzende Richter sehr deutlich gesagt. Die Tat, die der Angeklagte begangen hat, offenbare eine, das ist wieder ein Zitat, eine enorme kriminelle Energie und habe eine hochgradige Gefährdung für viele Menschen bedeutet. Also wenn ich an die Waffen und an die Molotow-Cocktails denke, die der 35-Jährige dabei hatte, auf jeden Fall eine hochgradige Gefährdung. Der Richter sagte weiter, es sei zudem, wieder Zitat, schwer erträglich, wie sie ihre Tochter als Eigentum ansehen. Mit den Verbrechen des Angeklagten, die von Rücksichtslosigkeit geprägt seien, habe Mehmet D., wieder Zitat, das komplette Gegenteil erreicht von dem, was sie wollten, machte der Richter deutlich. Sie haben darum gebeten, dass sie abgeschoben werden. Nach der Verbüßung der Strafe, also wenn Mehmet D. Die Verhängten zwölf Jahre dann irgendwann abgesessen hat, werde das auch eben so geschehen, also dass er dann abgeschoben wird. Und dann sagte der Richter, aber ihre Tochter bleibt hier und Mehmet D. Wäre sein Kind, wie der Zitat, vielleicht nie wiedersehen.
Bettina, noch ein Nachtrag zu der Sicherheit am Flughafen in Hamburg. Wenige Wochen bereits nach den Geschehnissen vom 4. Und 5. November 2023 wurden dort nach Angaben des Flughafens erste Sofortmaßnahmen im Bereich der Sicherheit umgesetzt. Zugleich wurde beschlossen, dass dauerhafte bauliche Verstärkungen vorgenommen werden sollten. Schließlich wurde das Konzept für die Erweiterung der Sicherheit der Öffentlichkeit vorgestellt. Unter anderem wurden am Ein- und Ausgangsbereich des Nordtores drei Falttore aus gepanzertem Metall eingebaut, also zusätzlich eingebaut und jetzt auch dann sogleich in Betrieb genommen. Diese sollen verhindern, dass sich Menschen unerlaubt Zutritt zum Flughafengelände verschaffen. Also so ein Vorfall wie hier mit Mehmet D. Mit einem Lahmlegen des Flugbetriebes über.
18 Stunden wird es nicht wieder geben. Also das ist jedenfalls zu hoffen. Also ich glaube aus diesem Geschehen, was da passiert ist, ist auf jeden Fall einiges gelernt worden. Du hast es gerade aufgelistet, die Sicherheitsvorkehrungen sind verschärft worden. Und ich kann nur wirklich hoffen, dass das auch durchschlagende Wirkung hat, dass es eben so etwas nie wieder vorkommt. Und außerdem hoffe ich wirklich sehr, dass es dem kleinen Mädchen inzwischen gut geht, dass es wieder bei seiner Mutter ist und dass die Betroffenen, also insbesondere Mutter und Kind, sich von dem, was sie da an diesem Tag erleiden mussten, inzwischen wirklich gut erholt haben. Bettina, aus meiner Sicht nochmal, absolute Sicherheit kann es nicht geben, auch nicht im Bereich des Fluchplatzes, das ist ja völlig klar. Man wundert sich allerdings, was hier passieren konnte und das hätte ich eigentlich auch nicht für möglich gehalten.
Also ein regelrecht dramatischer Fall, der zum Glück ein gutes Ende genommen hat. Ja, wahre Worte, zum Glück ein gutes Ende genommen. Und das war also unser heutiger Fall über die Geiselnahme am Flughafen. Natürlich wird es in unserem Podcast weitere Fälle geben, dann zu ganz anderen Themen. Es wird aber auf jeden Fall wieder spannend, wenn es dann bei uns heißt, dem Tod auf der Spur. Ich bedanke mich bei unseren Hörern und sage Tschüss bis zum nächsten Mal. Tja und Tschüss von mir.