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Dem Tod auf der Spur. Hier geht es um spannende Kriminalfälle und dramatische Schicksale. Am Mikrofon hören Sie wie immer Gerichtsreporterin Bettina Mittelacher. Das bin ich. Und natürlich ist auch Klaus Püschel wieder dabei. Wer unseren Podcast kennt, der weiß, dass es ohne die Expertise des bekannten Hamburger Rechtsmediziners überhaupt nicht geht. Liebe Bettina, danke für die Blumen. Danke dir. Natürlich bin ich gern wieder dabei, um über eine Straftat und die Folgen zu sprechen. Bei dem Fall, über den wir heute reden wollen, handelt es sich allerdings nicht um Mord oder Totschlag. Aber wie ich finde, um eine besonders perfide Tat. Umso interessanter wird es, weil die Tat im Umfeld eines Krankenhauses begangen wurde. und das Opfer war vollkommen wehrlos, nämlich ein todkranker Mann. Oha. Ja, wir haben es als Gerichtsreporterin und als Rechtsmediziner ja häufiger mit Fällen zu tun, in denen die Opfer hilflos sind. Da geht es dann beispielsweise um kleine Kinder, um Alte und Schwache. Die Tat, über die wir heute reden, ereignete sich am 5. Februar 2021.

An diesem Tag wird ein 62 Jahre alter Mann aus Hamburg im Krankenhaus eingeliefert. Er hatte Schmerzen in der Brust. Der Verdacht? Wahrscheinlich hat er einen Herzinfarkt erlitten. Kurz vor dem Eingang der Klinik passiert das Unfassbare. Seine Brieftasche verschwindet. Später wird rekonstruiert, die Geldbörse muss dem sterbenskranken Mann aus der Tasche gerutscht sein, als er auf einer Trage in die Klinik gebracht wird. Und dann hat sie offenbar jemand aufgehoben und behalten. Klingt jetzt nicht so dramatisch, aber rechtlich gesehen ist das eindeutig ein Diebstahl.

Vor allem ist das eine besonders dreiste Tat, finde ich, gemein. Da hat offenbar jemand gezielt ausgenutzt, dass der Mann kaum bei Bewusstsein oder bewusstlos war und damit auch völlig wehrlos. Wer diesen Diebstahl an einem Todkranken begangen hat, hat sich vielleicht überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, was sie oder er dem Opfer damit antut und auch seiner Familie. Vielleicht war die Täterin oder der Täter auch total skrupellos oder in großer Geldnot und deshalb verzweifelt, obwohl auch das natürlich so eine Tat nicht rechtfertigen würde. Nein, da hast du recht. Fakt ist jedenfalls, dem Opfer wurden die Geldkarten gestohlen, also damit sind die Bankkarten gemeint, EC-Karte, Kreditkarte und so weiter. Ja, und wenig später wurden die Konten des Mannes geplündert. Ja, und die Polizei hat dann letztlich auch ermitteln können, wer für diesen Diebstahl verantwortlich gewesen ist. Genau. Die Tatverdächtige war eine Mitarbeiterin des Krankenhauses. Der Vorwurf gegen sie lautete dann auf Computerbetrug und Diebstahl.

Klaus, wir haben ja eben erzählt, dass der Mann, der beklaut wurde, ins Krankenhaus kam, weil der Verdacht bestand, er habe einen Herzinfarkt erlitten. Ferner wurde berichtet, er habe über Brustschmerzen geklagt. Das hört man doch öfter, Schmerzen in der Brust, da könnte es sich um einen Herzinfarkt handeln. Ist das ein sicheres Warnsignal? Zumindest ist das ein häufiges Warnsignal. Die Schmerzen in der Brust können andererseits aber auch ganz andere Ursachen haben. Das will ich hier kurz erwähnen. Also das könnte theoretisch ganz harmlos sein. Eine Muskelreizung im Zwischenrippenraum, eine Rippenfellentzündung, vielleicht auch eine kleine Verletzung, eine Brustkorbprellung, eine Zerrung. Es könnte im Ernstfall tatsächlich auch mal eine Lungenembolie sein. Da gibt es also viele Differenzialdiagnosen zu beachten. Und umgekehrt, wenn jemand einen Herzinfarkt tatsächlich erleidet, verspürt er dann üblicherweise Schmerzen in der Brust?

Ja, in den meisten Fällen schon. Die Schmerzen strahlen im ganz typischen Fall dann auch aus in den linken Arm. Ja, auch in Richtung Hals und zum Kiefer hin. Das wäre dann klassisch. Dazu kommen bei einem Infarkt dann auch Atemprobleme, enge Gefühle in der Brust. Also das wären die klassischen Symptome. Es kann sich aber unter Umständen auch einmal um einen sogenannten stummen Infarkt handeln. Was ist das dann bitte? Naja, ein Infarkt ohne klassische Symptomatik, also ohne Brustschmerzen, Atemnot, keine ausstrahlenden Schmerzen. Ja, im Prinzip einfach gar nichts Besonderes. Vielleicht nur eine gewisse Mattigkeit und der Mensch braucht dann eine kurze Erholungsphase. Also insbesondere wenn es sich um einen kleineren Infarkt handelt, heilt der dann sogar aus, ohne dass bei dem Patienten jemals ein Herzinfarkt diagnostiziert wurde. Das ist ein Befund, den wir tatsächlich bei Verstorbenen gar nicht so selten haben.

Es heißt, er sei nie herzkrank gewesen und trotzdem finden wir dann einen Zustand nach früherem Herzinfarkt. Okay, da habe ich wieder etwas dazugelernt. Kommen wir zurück zu unserem Fall aus dem Jahr 2021. Also an jenem 5. Februar klagt ein 62-Jähriger, den wir in unserem Podcast Frank Schmidt nennen wollen, über Herzschmerzen. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wird festgestellt, dass der Mann tatsächlich einen Herzinfarkt erlitten hat. Ihm werden zwei Stents eingesetzt. Nach dem Eingriff telefoniert der Hamburger noch mit seinem jüngeren Bruder.

Das war dann allerdings das letzte Mal, dass die beiden Brüder miteinander gesprochen haben. Dann verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand von Frank Schmidt erheblich und rapide. Auf der Intensivstation müssen die Ärzte den 62-Jährigen in ein künstliches Koma versetzen. Es steht schlecht um ihn. Ja und während er dann tatsächlich mit dem Tod ringt, laufen kriminelle Machenschaften ab, wie sich später herausstellt, betrifft der Diebstahl, sein Wohnungsschlüssel und sein Portemonnaie mit allen Papieren und zwei Kreditkarten. Wir haben ja gesagt, als er ins Krankenhaus eingeliefert wurde, da ist ihm eben die Brieftasche abhandengekommen. Als der Hamburger dann am 18. Februar, also mehrere Tage nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus, verstorben ist, stellen die Schwester und der Bruder des Verstorbenen fest.

Mit den Bankkarten von Frank Schmidt wurden vom 6. Februar an insgesamt rund 7.000 Euro abgehoben von den Konten. Die Geschwister sind natürlich sehr bestürzt über diese Tat und erstatten umgehend Anzeige. Und der Bruder des Verstorbenen fragt sich, wie kann ein Mensch so skrupellos sein und einen schwer kranken Sterbenden.

Bestehlen. Bettina, erzähl mal, natürlich wollte die Polizei herausfinden, wer für den Diebstahl verantwortlich ist. Wie kamen denn die Ermittlungen voran? Also zur Erinnerung, die Tat wurde ja im Februar 2021 begangen. Da hatte die Corona-Epidemie das Land immer noch fest im Griff. Das heißt, die Die Klinik war zur Tatzeit für Besucher wegen der Corona-Auflagen gesperrt. Also jemand, der dort gar nicht arbeitete bzw. Kein Patient war, der kam da gar nicht rein. Deshalb standen bei den Ermittlungen die Mitarbeiter des Krankenhauses im Fokus. Und die Polizei hat dann herausgefunden, dass eine der Bankkarten des Opfers am Automaten eines Kreditinstituts benutzt wurde, das nur 150 Meter von der Klinik entfernt liegt. Die Bankfiliale war doch bestimmt durch Überwachungskameras gesichert. Hat man das dann tatsächlich ausgewertet? Ja, und die entsprechenden Bilder wurden tatsächlich ausgewertet, genau wie du gesagt hast. Das Material brachte die Ermittler jedoch nicht wirklich weiter. Es gab zwar Aufnahmen, aber die zeigten lediglich eine Person, die mit Schal und Atemschutz komplett getarnt ist. Da konnte man ein Gesicht gar nicht erkennen.

Dann kommen sicher viel zu viele Menschen als Täter bzw. Täterinnen in Betracht. So kommt die Polizei vermutlich nicht weiter. Was ist da noch gelaufen? Also weil es an Anhaltspunkten mangelt, um dann eine Anklage zu verfassen gegen einen Tatverdächtigen oder eine Tatverdächtige, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren zunächst ein. Sie nimmt es aber dann wieder auf, als der Bruder des mittlerweile ja verstorbenen Opfers den Ermittlern von einer weiteren und zwar bis dahin nicht bekannten Straftat im Zusammenhang mit dem Diebstahl berichtet.

Da wurde doch bekannt, dass der Täter offenbar versucht hatte, mit den Ausweisdaten von Frank Schmidt im Internet einen Kredit über 100.000 Euro abzuschließen. Wie fand man das denn heraus? Also das ging wiederum aus einem Brief hervor, der eintraf, nachdem Frank Schmidt längst verstorben war. Allerdings hatte die Person, die die Bankkarten des 62-Jährigen gestohlen hatte, sich nicht an eine Kreditvermittlung gewandt, sondern an eine Art Schuldnerberatung. Und beim Versuch, an das Geld zu kommen, hatte die Diebin im Schriftverkehr mit dieser Schuldnerberatung, mit diesem Kreditgeber, hatte sie tatsächlich offenbar ihre echte E-Mail-Adresse angegeben. Na, das ist ja nun ein dicker Fehler. Und so kamen die Ermittler dann also dieser verdächtigen Frau auf die Spur. Es handelte sich um eine Krankenschwester, die in der Klinik arbeitete, in der Frank Schmidt behandelt worden war.

Dann wurde doch auch noch die Wohnung der Verdächtigen durchsucht. Hat man da was gefunden? Also die Durchsuchung geschah rund sechs Monate, nachdem es zu diesem Diebstahl gekommen war und bei der Durchsuchung der Wohnung stieß die Polizei auf eine der gestohlenen Geldkarten tatsächlich. Immerhin. Ja, also das ist dann natürlich schon ein sehr weitgehendes Indiz. Ein Zettel mit den dazugehörenden Geheimnummern des Opfers, also der PIN für die Geldkarten, hatte möglicherweise mit in der Brieftasche des Tatopfers gesteckt, so wurde das damals rekonstruiert. Aber Klaus, mal ganz anderer Aspekt, für die betroffene Klinik, in deren Obhut der Patient war, war dieser Diebstahl doch bestimmt eine schlimme Sache, also für das Renommee? Klar ist das ein Imageschaden, keine Frage. Der betroffenen Klinik selber kann man aber konkret keinen Vorwurf machen. Da ist alles im Prinzip korrekt verlaufen bei der Versorgung des Patienten.

Aber ein Sprecher des Krankenhauses nahm trotzdem zu der Tat Stellung. Er sagte, und das ist jetzt ein Zitat, wir sind bestürzt darüber, dass eine in unserem Haus beschäftigte Person im Verdacht steht, einen schwerstkranken Patienten bestohlen zu haben. Diese Vorwürfe nehmen wir sehr ernst. Die Klinik habe ein hohes Interesse an der schnellen Aufklärung und habe den Fall zum Anlass genommen, die internen Abläufe zur Aufbewahrung von Wertgegenständen kritisch zu überprüfen.

Naja, Problem ist natürlich, wenn der Patient die Brieftasche und die Schlüssel regelrecht verliert. Da kann man mit Überprüfung und Sicherungsmaßnahmen nicht so viel machen. Der Sprecher des Krankenhauses sagte dann weiterhin, Ein mit solch hoher krimineller Energie durchgeführter Diebstahl kann nie gänzlich ausgeschlossen werden und ist bei uns bis dahin auch noch nicht vorgekommen. Das ist auch das, was ich zu dem Thema erfahren habe.

Bettina, später kam die verdächtige Frau doch vor Gericht und du warst im Prozess dabei. Erzähl mal. Ja, angeklagt war dann eine 30-Jährige. Ihr wurde im Prozess vor dem Amtsgericht Diebstahl und Computerbetrug vorgeworfen. Laut Ermittlungen stahl die Verdächtige dem Patienten Frank Schmidt, dessen Portemonnaie mit den EC und Kreditkarten sowie Bargeld und seine Haustürschlüssel. Die Anklage ging weiter davon aus, dass die Frau mit dem Haustürschlüssel dann die Wohnung des 62-Jährigen betreten habe.

Dass sie sich dort die PIN-Nummer verschafft hat und dann eben mit der Kreditkarte innerhalb weniger Tage insgesamt 6760 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben hat. Ferner wurde der Frau vorgeworfen, sie habe im Herbst und Winter 2021 neun gefälschte Arbeits- und Fähigkeitsbescheinigungen bei ihrer Krankenkasse eingereicht und damit habe sie dann mehr als 2500 Euro Krankengeld ausgezahlt bekommen, auf das sie keinen Anspruch hatte. Aber dieser letzte Fall, den ich gerade erwähnt habe, dieser mögliche Betrug mit den Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen, der hatte ja nichts mehr mit dem Diebstahl zu tun. Das war eine weitere Tat, unabhängig davon.

Ja, immerhin spricht für eine gewisse kriminelle Energie. Die Angeklagte hat die Taten im Prozess doch im Wesentlichen gestanden, oder? Ja, die 30-Jährige, die wir jetzt im Podcast Katrin T. Nennen wollen, die aber ganz anders heißt, diese Frau hat eingeräumt, die Geldbörse des toten Kranken tatsächlich an sich genommen zu haben. Dann habe sie mithilfe von Kreditkarte und PIN mehrfach Geld vom Konto des Mannes abgehoben, erzählte Katrin T. vor Gericht. Allerdings, so hat es die 30-jährige vor Gericht behauptet, habe sie nicht gewusst, wie schlecht es um den Gesundheitszustand des Hamburgers gestanden habe. Der war ja dann, wie wir inzwischen wissen, am 18. Februar desselben Jahres dann auch verstorben.

Um die Brisanz des Gesundheitszustandes habe sie nichts gewusst, sagte sie. Naja, also da sie in dem Krankenhaus gearbeitet hat, finde ich das nicht besonders glaubwürdig und die Richter werden sich ihren Teil gedacht haben. Selbst wenn es stimmt, dass sie nicht wusste, dass der Mann sterbenskrank war, also meine Überzeugung, das macht die Tat dann auch nicht besser. Abgesehen davon, dass ein Diebstahl grundsätzlich eine Straftat ist, in jedem Fall kann man doch davon ausgehen, dass jemand, der in ein Krankenhaus eingeliefert wird, hilflos ist. Ja, hast du sicherlich recht. Tatsächlich hatte Frank Schmidt, wie sich herausstellte, wirklich einen schweren Herzinfarkt erlitten. Er kam auf die Intensivstation der Klinik und rang mit dem Tod. 13 Tage nachdem er dort in das Krankenhaus eingeliefert wurde, starb er. Ja.

Klaus, dieser schwere Herzinfarkt, den der Mann erlitten hatte, was sind denn typischerweise die Befunde, die in so einem Fall bei der Obduktion eines Toten feststellt? Ja, also ein Herzinfarkt ist für uns in der Tat eine Routine-Diagnose. So eine Situation haben wir relativ häufig beim sogenannten plötzlichen Tod aus innerer Ursache. Vor allen Dingen auch außerhalb des Krankenhauses, wenn zum Beispiel jemand tot in seiner Wohnung gefunden wird, eventuell auch tot im Bett oder tot im Garten bei der Gartenarbeit, dann liegt diesem körperlichen Zusammenbruch häufig ein Herzinfarkt zugrunde. Und die Befunde, die wir dann erheben, sind sehr typisch. Und ich habe schon, ich glaube, tausende solcher Fälle obduziert. Ein Herzinfarkt ist ja eine der häufigsten Todesursachen überhaupt. Und mit dem Diebstahl gab es in diesem Fall überhaupt gar keinen Zusammenhang. Das muss man klar sagen. Also mit dem Tod des Mannes hatte die Frau nichts zu tun, um das nur nochmal deutlich zu sagen.

Nochmal die typischen Befunde. Stelle ich mir dann so eine Art Verletzungen am Herzen vor oder seht ihr irgendwas Bestimmtes an den Blutgefäßen? Was kriegt man in der Obduktion mit? Stell dir bitte vor, der Herzmuskel ist prinzipiell so ähnlich aufgebaut wie Skelettmuskulatur oder auch Fleisch, was wir in der Küche schneiden. Es besteht also aus Muskelfasern. In dem Fall ist das ein großer Hohlmuskel, etwa so groß wie die rechte Faust des entsprechenden Menschen. Je nach Körpergröße hat das Herz ein Gewicht zwischen 250 und 500 Gramm etwa.

Und wenn die Herzmuskulatur nicht mehr ausreichend mit Blut und oder mit Sauerstoff versorgt wird, dann sterben Muskelfasern ab und im Herzmuskel entsteht eine Wunde. Die sieht nun etwas anders aus als eine Wunde an der Körperoberfläche, also da kann es hineinbluten. Es kann aber auch so sein, dass das Gewebe einfach nur abstirbt und je nachdem ist der Befund am Herzen eher eine rote Absterbezone oder eine mehr gelblich-weißliche Absterbezone gewesen.

Vom Randbereich des Infarktes sprost dann Gewebe ein, um diesen Infarkt, diese Wunde im Herzen zur Abheilung zu bringen und daraus entsteht dann eine Narbe und wenn wir davon sprechen, dass jemand einen Herzinfarkt gehabt hat, dass er ihn überlebt hat, dann finden wir bei der Obduktion eine weißliche Narbe in der Muskulatur. In weit über 90 Prozent der Fälle im Bereich der linken Herzkammer, weil die linke Herzkammer viel muskelkräftiger ist und Herzinfarkte sich vor allen Dingen hier abspielen. Also hier ein kleiner Hinweis noch an unsere Hörer. Wer sich generell für Rechtsmedizin interessiert, kann natürlich auch gerne in unseren Büchern darüber viel Spannendes erfahren, weil wir da auch wirklich interessante Sachen zu dem Thema aufgeschrieben haben. Drei unserer Bücher heißen Tote schweigen nicht. Tote lügen nicht. Und der Tod gibt keine Ruhe. Es gibt noch weitere, gucken Sie einfach mal so ein bisschen im Internet nach, dann stoßen Sie auf unsere Bücher. Und viele rechtsmedizinische Befunde werden hoffentlich verständlich und detailliert dargestellt.

Zurück zum Prozess gegen die Krankenschwester Katrin T. Die Angeklagte erzählte weiter da vor Gericht, als sie die Tat gestanden hatte, dass sie zum Zeitpunkt der Tat auch selber in einer Notlage gewesen sei. Wollte sie sich damit entschuldigen? Das kann ja wohl nicht so recht wahr sein. Aber es geht um eine Notlage finanzieller Art, denke ich mir. Auch tatsächlich, aber es gab wohl weitere massive Probleme in ihrem Leben, die Kathrin T. doch zugesetzt haben. Sie sagte, sie sei selber an Krebs erkrankt. Außerdem habe ihr Partner sie verlassen. Das sind natürlich zwei Dinge, die wirklich einem schwer zusetzen können. Das kann ich soweit nachvollziehen oder das kann ich mir vorstellen.

Sie erzählte weiter, sie müsse sich nun als alleinerziehende Mutter um ihre kleine Tochter kümmern und in dieser Situation habe sie, Zitat, nicht gewusst, wie es weitergeht, sagte die 30-Jährige da vor Gericht. Der Verteidiger der Angeklagten ergänzte noch, in dieser Situation habe seine Mandantin den sehr bedauerlichen Entschluss gefasst und die Geldbörse des Patienten an sich genommen. Und Katrin T. selber sagte weiter, es tut mir sehr leid und es wird nicht wieder vorkommen.

Naja, ich würde ja sagen, lieber mal Butter bei die Fische. Aber Bettina, was wurde sonst noch über die Angeklagte bekannt? Also Katrin T. hatte, bis es zu dieser Tat kam, zehn Jahre schon als Krankenschwester auf der Intensivstation des Krankenhauses in Hamburg gearbeitet.

Also auf der Intensivstation. Das bedeutet, sie kennt sich aus mit schwer kranken Patienten. Sie weiß dann also auch, dass einzelne Patienten, die dort untergebracht sind und behandelt werden, es unter Umständen nicht schaffen, dass sie also sterben. Dann weiß sie vermutlich auch, wie viel Leid damit verbunden ist, wenn die Patienten sterben. Es ist in den allermeisten Fällen ein schlimmer Schicksalsschlag, sowohl für die Betroffenen als auch deren Angehörigen. Übrigens, ich könnte, wenn ich böse bin, auch darüber spekulieren.

Sie hat gehofft, dass der Patient stirbt und dadurch ihre Tat nicht ruchbar wird. Aber das ist jetzt ein bisschen gemeingesagt. Ja, das wissen wir natürlich auch nicht. Ich glaube ja immer eher an das Gute im Menschen und dass sie vielleicht gar nicht so weit gedacht hat, dass es ihr wirklich darum ging, eine finanzielle Notlage abzufedern. Du sprachst auch davon, dass es viel Leid für die Angehörigen bedeutet, wenn jemand verstirbt und auch natürlich für den Patienten selber, mehr Leid geht ja gar nicht. In die Richtung ging auch das, was die Angeklagte weitererzählte. Sie sagte nämlich, sie habe den Beruf der Krankenschwester ergriffen, weil sie, Zitat, Menschen helfen wollte. Die Arbeit habe ihr Spaß gemacht, doch im vergangenen Jahr, also als es zu dieser Tat gekommen ist, sei sie verzweifelt gewesen und habe nicht mehr gewusst, wie sie ihre Miete zahlen und ihre kleine Tochter vernünftig versorgen solle.

Was sagt sie denn zu den Vorwürfen, sie sei auch in der Wohnung des Kranken gewesen? Dazu betonte der Verteidiger der Angeklagten, die 30-Jährige habe sich nie Zutritt zu der Wohnung verschafft. Die PIN-Nummer habe sie deshalb herausgefunden, weil sich dazu in der Geldbörse von Frank Schmidt Informationen befunden hätten. Mit anderen Worten, da muss also irgendwo ein Zettel gewesen sein, so deute ich das, auf dem diese PIN notiert war.

Damit ist wohl gemeint, in der Geldbörse steckte ein Zettel, auf dem die Ziffern notiert waren. Das ist echt leichtsinnig. Eigentlich ist es doch völlig klar, dass man so etwas unbedingt verhindern muss. Ja, also wenn man die schon aufschreiben will, kann man die ja vielleicht irgendwie verklausuliert aufschreiben in einer Zahlenreihe oder mit irgendeinem ganz anderen Hinweis. Und bitte nicht direkt neben den Kreditkarten lagern. Auch das, die Prriminalpolizei rät, nein, wenn es denn so gewesen ist, es gibt da sicherlich raffiniertere Methoden, wie man die PIN irgendwie bei sich tragen kann, ohne dass jedem das sofort deutlich wird.

Aber als sie ja sagte, sie habe die PIN auf einem Zettel in der Geldbörse gefunden, da widersprach der Bruder von Frank Schmidt energisch. Der 61-Jährige wurde im Prozess als Zeuge gehört und der sagte dann sehr nachdrücklich, sein Bruder hätte niemals so bedeutende Informationen bei sich getragen. Überdies hätten die Angehörigen unter den Unterlagen des Verstorbenen einen sorgfältig abgehefteten Umschlag gefunden, der die PIN hätte enthalten müssen. Diese Sorte sei also dort nicht mehr aufzufinden gewesen. Daraus schloss der Bruder, dass die Täterin mithilfe des Haustürschlüssels in die Wohnung von Frank Schmidt gegangen ist und nach der PIN gesucht hat und dass sie fündig wurde. Kann ich nachvollziehen. Ja, der Bruder ist verstorben und war offenbar davon überzeugt, dass es so gewesen sein muss. Der Mann sagte dann weiter als Zeuge.

Was seinem Bruder angetan wurde, also diesem Frank Schmidt, sei, jetzt wieder ein Zitat, skrupellos. Wie kann man jemanden, der im Koma liegt, der im Sterben liegt, bestehlen, überlegte der Hamburger. Und er sagte dann weiter, ich mag der Frau nicht in die Augen gucken. Damit war natürlich die Angeklagte gemeint. Die Staatsanwaltschaft hat dann im Plädoyer von einem, ja Zitat, unfassbaren Fall, der mich persönlich berührt hat, gesprochen.

Sie forderte für die Angeklagte, ja dann eine Freiheitsstrafe von immerhin drei Jahren, oder Bettina? Ja genau, drei Jahre, das war das, was die Staatsanwaltschaft für diese Tat als angemessen erachtet hat. Der Verteidiger plädierte dagegen für eine Geldstrafe. Das Gericht folgte aber eher dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil, das gegen Katrin T. Verhängt wurde, lautete dann auf zwei Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe. Zwei Jahre und vier Monate. So eine Strafe kann ja nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Höchstgrenze für eine Freiheitsstrafe mit Bewährung liegt bekanntlich bei zwei Jahren. Wie hat die Angeklagte denn darauf reagiert, als sie hörte, dass sie jetzt ins Gefängnis soll? Also ich weiß noch ziemlich genau, dass die 30-Jährige da in Tränen ausbrach. Und außerdem hat sie so ihr Gesicht in den Händen vergraben. Also so die typische Geste, die man macht, wenn man wirklich verzweifelt ist, so habe ich das damals gedeutet. Bestimmt ging ihr in dem Moment durch den Kopf, wenn ich als alleinerziehende Mutter ins Gefängnis muss, wer kümmert sich dann um meine kleine Tochter? Ja und nebenher um ihre Krebserkrankung. Fragezeichen.

Das wären jedenfalls naheliegende Gedanken. Andererseits, sie hatte ja auch eine Tat begangen, die jedenfalls nicht als leichtes Vergehen eingeordnet werden kann. Im Gegenteil. Das hat auch der Richter damals beim Amtsgerichtsprozess in der Urteilsbegründung gesagt. Es habe sich um einen Patienten in höchster Not gehandelt und diese Situation haben sie ausgenutzt, sagte der Vorsitzende mit Blick auf die Angeklagte. Dass der 62-jährige Patient, aus dessen Tasche die Brieftasche gefallen war, mit dem Tode gerungen habe, habe sich der Angeklagte nicht verschlossen, meinte der Richter. Er bezeichnete die Tat als etwas Abgründiges. Es handelte sich um einen Fall, der sehr schwerwiegt, betonte der Vorsitzende weiter. Er sagte, da ist ein Mann, der um sein Leben ringt, das ist etwas sehr Schlimmes. Da wird sich an dem Mann auch noch bereichert, das ist verwerflich. Die Tat habe zudem Auswirkungen auf das Vertrauen von uns allen, meinte der Richter weiter. Das Vertrauen, dass man uns im Krankenhaus hilft, dass man würdevoll behandelt wird. Das Vertrauen haben viele Menschen. Das wird doch sehr, sehr stark erschüttert, meinte er über diesen Diebstahlsfall.

Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Krankenhäuser leisten ganz überwiegend sehr, sehr gute Arbeit. Und es ist wichtig, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass sie in der Obhut von Ärzten und Krankenschwestern sicher sind und dass ihnen geholfen wird. Und es sollte kein Zweifel an der Redlichkeit des Personals entstehen. Es wäre fatal, wenn ein kranker Mensch sagen würde, nein, ins Krankenhaus will ich nicht, wer weiß, ob mir da nicht etwas passiert im Extremfall, naja, dass ich da beklaut werde. Da hast du recht. Eins möchte ich übrigens noch ergänzen. Der Bruder von Frank Schmidt, der ja den Prozess verfolgt hatte, sagte nach dem Urteil, die Angeklagte habe nach seinem Empfinden eine gerechte Strafe bekommen, mir fällt ein Stein vom Herzen.

Ja, aber. Ich komme wieder mit dem Aber. Aber der Fall war damit ja noch nicht abgeschlossen. Zu dem Urteil von zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe muss man noch Folgendes ergänzen. Es ist nicht etwa so, dass die Verurteilten dann sofort ihre Strafe absitzen müssen, also unmittelbar nach dem Urteil hinter Gitter kommen. Kathrin T.

War ja auch nicht in Untersuchungshaft. Das heißt, sie wurde, bis das Urteil rechtskräftig wird, sehr wahrscheinlich erst mal weiterhin auf freien Fuß gesetzt. Also sie konnte außerhalb des Untersuchungsgefängnisses verbleiben, denke ich. Ja, das ist üblicherweise dann der Fall. Also dass die Leute eben nicht in Untersuchungshaft sitzen und auch erst mal nicht sofort in Haft kommen. Also das ist dann der Fall, wenn das Gericht nicht davon ausgeht, dass Fluchtgefahr besteht und ob Fluchtgefahr vorliegt. Das hängt unter anderem davon ab, ob die Verurteilten einen festen Wohnsitz haben, wie weit sie sozial eingebunden sind, also ob sie Familie haben, einen engen Kreis, in dem sie leben. Und auch die Höhe der verhängten Strafe spielt doch dabei eine Rolle. Stimmt, man kann wohl davon ausgehen, dass jemand, der beispielsweise 10, 12 oder sogar 15 Jahre Freiheitsstrafe bekommt, eher überlegt, ob er sich nicht ins Ausland absetzen sollte.

Der sogenannte Fluchtanreiz, so nennt man das, der ist dann erfahrungsgemäß natürlich viel größer, als wenn jemand eine sehr niedrige Haftstrafe bekommt. Und hier im Fall der Diebe in Katrin T. wäre es so, dass die Angeklagte nach der Urteilsverkündung zur nächsten Freiheit bleibt und dann nach einiger Zeit eine Aufforderung bekommt, dass sie ihre Haftstraße antreten soll. Also sie hätte noch eine Weile Zeit, unterschiedliche Dinge zu regeln. Ganz wichtig im Fall der jungen Mutter wäre natürlich die Frage, wer sich um ihre Tochter kümmert, während sie im Gefängnis ist. Aber das Urteil gegen die 30-Jährige wurde doch erstmal nichts rechtskräftig. Sie ging doch in Berufung, Bettina. Ja, das ist richtig. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht fiel das Urteil gegen die Krankenschwester dann geringer aus. Gegen sie wurde wegen Diebstahls, Betrugs- und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von nunmehr einem Jahr und zehn Monaten verhängt. Und was noch viel wichtiger ist als das Strafmaß, war, dass das Gericht die Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt hat.

Ja, sie hat also jetzt sozusagen Strafnachlass bekommen, Rabatt bekommen. Die Angeklagte hatte in diesem zweiten Prozess erneut natürlich Stellung zu nehmen und sie hat die Taten dann im Wesentlichen eingeräumt. Davon gehe ich aus, oder? Ja, das hatte sie ja schon im ersten Verfahren gemacht. Diesmal hat sie wieder im Wesentlichen ein Geständnis abgelegt. Sie hat dann dargelegt, dass sie als Frank Schmidt gerade auf einer Trage vom Krankenwagen zum Klinikgebäude geschoben wurde, gemeinsam mit Kolleginnen vor dem Eingang gestanden hatte. Dabei habe sie dann beobachtet, wie dem Mann das Portemonnaie aus der Tasche fiel und dann eben die Brieftasche an sich genommen und darin habe sich dann neben den Bankkarten noch ein Zettel mit den handschriftlich notierten Pinnnummern befunden und so habe sie eben das Geld vom Konto des Schwerstkranken abheben können. Das habe sie aus einer finanziellen Notlage heraus getan. Also wieder die Betonung auch, sie ist nicht in der Wohnung gewesen.

Auch in dieser zweiten Instanz hat die Vorsitzende Richterin doch in der Urteilsbegründung hervorgehoben, dass Kathrin T. Einem Mann in hilfloser Lage schweren Schaden zugefügt hat, oder? Richtig. Die Vorsitzende sagte über die Tat, das sei ein tragischer Fall. Es sei nicht nur einem Menschen in hilfloser Lage Schaden zugefügt worden. Mit ihrer Tat habe Kathrin T. Zu dem Leid über die Angehörigen des Opfers gebracht. Sie hatten schon den Schmerz darüber zu ertragen, dass Frank Schmidt den Kampf um sein Leben wenige Tage nach der Einlieferung ins Krankenhaus verlor und dann starb. Ja und wenig später mussten die Geschwister des Hamburger sehr erfahren, dass sein Portemonnaie und damit unter anderem eine EC-Karte verschwunden war und jemand mehrfach unbefugt Geld vom Konto des 62-Jährigen abgehoben hatte. Mehr als 6000 Euro waren unwiederbringlich weg. Allerdings konnten nur zwei Taten, bei denen insgesamt 1.860 Euro abgehoben worden waren, der Angeklagten wirklich zugeordnet werden im Prozess.

Wer für den Verlust der restlichen Summe, also von 4.140 Euro verantwortlich ist, konnte also nicht mehr aufgeklärt werden. Denn nach unserem Rechtssystem ist es ja so, dass jede einzelne Tat einem bzw. Einem Nährangeklagten nachgewiesen werden muss. Ein Gericht kann nicht sagen, wir wissen, dass der Angeklagte zwei der Taten begangen hat, dann wird er es in den anderen Fällen auch gewesen sein. Ja, man ist da tatsächlich Beweis verpflichtet. Genau, es ist so, wie du gesagt hast. Für jede einzelne Tat muss die Überzeugung vorliegen, dass der oder die Angeklagte der Täter war. Sonst kann man wegen dieser speziellen Taten nicht verurteilen. Die Vorsitzende Richterin sagte weiter, dafür, dass die Angeklagte in der Wohnung des Todkranken eingedrungen sein könnte, um an die Bankdaten zu kommen, fehle die objektive Grundlage und mit dieser Einschätzung schloss sich das Gericht auf der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaft war nämlich ebenfalls davon ausgegangen, zum Abschluss der Beweisaufnahme, dass ein unbefugtes Eindringen von Katrin T. In die Wohnung des Hamburgers nicht nachzuweisen ist.

Bettina, ich möchte noch kurz auf eine Spezialität eingehen. Es gab doch hier noch das Gutachten eines Schriftsachverständigen, der ausgesagt hatte, dass die Nummern auf dem Notizzettel sehr wohl von Frank Schmidt geschrieben worden sein können. Ich denke, das ist wichtig im Hinblick auf die Prüfung der Aussage der Angeklagten.

Also es war nicht nachzuweisen, dass sie sich die Informationen aus der Wohnung geholt hat. Die können sehr wohl in der Brieftasche auf dem Zettel gewesen sein und die Diebin hat sie in der Brieftasche vorgefunden. Das war jedenfalls nicht zu widerlegen. Stimmt. Allerdings sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht davon überzeugt, dass Katrin T. Neben dem Diebstahl und dem Betrug zulasten des todkranken Patienten Frank Schmidt auch noch ihre Krankenkasse betrogen hat. So habe sie nämlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen, die ihr Arzt ausgestellt hatte, gefälscht und die Daten verändert und dadurch hatte sie erreicht, dass ihr mehr als 3500 Euro mehr Krankengeld gezahlt worden war, als sie zugestanden hätte. Diesen Schaden, also durch diese zweite Tat, betrug zulasten der Krankenkasse, den hatte die Hamburgerin allerdings bis zum Prozess inzwischen beglichen.

Dass sie das getan hat, wurde sicher auch bei der Strafzumessung dann positiv berücksichtigt? Davon gehe ich auch aus. Klaus, wir haben jetzt viel über den Diebstahl und die Angeklagte gesprochen und über den Herzinfarkt des Patienten Frank Schmidt. Wir haben auch darüber geredet, wie man vielleicht erkennen kann, ob man selber kurz davor ist, einen Herzinfarkt zu erleiden. Das waren bestimmt wichtige Informationen.

Aber vielleicht hat der Rechtsmediziner Klaus Püschel ja auch noch Tipps für unsere Hörer, wie man gesund lebt und möglichst gar nicht erst in Gefahr gerät, einen Herzinfarkt zu bekommen. Gern. In diesem Zusammenhang darf ich vielleicht noch kurz erwähnen, dass ich ja auch Sportmediziner bin. Also ich habe diese Zusatzbezeichnung und von daher interessiere ich mich auch besonders für eine gesunde Lebensweise.

Es gibt, um das klar zu sagen, keine Garantie, die uns irgendwie in der Richtung absichert, dass wir ein langes Leben haben bei bester Gesundheit. Und natürlich ist es vorteilhaft, wenn wir gesund leben, wenn wir keine unfallträchtigen Sportarten betreiben und wenn wir Stress vermeiden.

Andererseits habe ich tatsächlich auch schon Situationen erlebt, bei denen ein Mensch ohne jeglichen Risikofaktor auch schon mal in jungen Jahren einen Herzinfarkt erlitten hat. Da spielen dann meistens genetische Faktoren eine Rolle. Ganz allgemein noch einmal, die meisten der Hörer kennen ja diese Risikofaktoren für Arteriosklerose und einen Herzinfarkt. An erster Stelle ist das Rauchen zu nennen, vielleicht damit sich die Hörer das auch nochmal so wirklich bildlich vorstellen. Da geht es dann nicht nur um eine schwarze Lunge durch diese Kohlenstaubablagerungen, es geht vor allen Dingen auch um eine chronische Blählunge durch die ständige Bronchitis. Es geht um ausgedehnte Kalkablagerungen in den Wänden der Arterien. Wenn man die dann mit dem Messer oder einer Schere aufschneidet, knirscht es regelrecht. Das ist dann manchmal ein Gefühl wie bei einem Schotterhaufen. Das ist also das, was Rechtsmediziner bei einer Obduktion feststellen, wenn sie wissen, das waren starke Raucher oder umgekehrt durch diese Dinge, die du gerade beschrieben hast. Wisst ihr, das muss ein starker Raucher gewesen sein?

Ja, weil ich über diesen Abschreckungsmodus auch gerne eine gewisse Prävention erreichen würde, weiß allerdings, dass die meisten mir zuhören, aber dann sich trotzdem die nächste Zigarette anzünden. Noch ganz kurz die weiteren Risikofaktoren. Das Übergewicht spielt eine große Rolle, Vor allen Dingen Bauchfett ist ein Risiko für einen Herzinfarkt. Der Blutzucker ist relevant. Also ein Diabetiker hat eher das Problem mit Gefäßwandverkalkung. Ein zu hoher Blutdruck setzt die elastischen Gefäße so unter Druck, dass sie tatsächlich auch verkalken. Und damit haben wir dann die wesentlichen Risikofaktoren benannt. Etwas sehr Positives, die Menschen werden trotzdem in den letzten Jahren immer älter, obwohl einige von diesen Risikofaktoren eher zugenommen haben.

Die Medizin ist sehr viel besser geworden. Also deswegen unbedingt der Ratschlag, wenn man zum ersten Mal das Gefühl hat, dass Druck in der Brust besteht oder dass man schnell atemlos wird, dann sollte man schnellstmöglich zum Arzt und dann vielleicht auch zum Kardiologen geben, weil es heutzutage allerbeste Behandlungsmöglichkeiten gibt, sowohl durch Medikamente als auch durch Eingriffe am Herzen nach Herzkatheteruntersuchungen mit Stents oder unter Umständen auch durch Operationen im Bereich des Herzens. Also die Medizin hat da ganz enorme Fortschritte gemacht und insgesamt gilt, dass der plötzliche Herztod nach Herzinfarkt eher jetzt zur Zeit zurückgeht.

Obwohl Risikofaktoren wie zum Beispiel Übergewicht und Rauchen und hoher Blutdruck immer noch nicht wirklich gut im Griff sind. Aber ich finde, jetzt haben wir in diesem Podcast unseren Fall tatsächlich mit ein paar, wie ich finde, guten Tipps beendet. Hoffentlich empfinden die Hörer das auch so, weil wir versuchen ja immer, dass man bei uns noch ein bisschen was lernt. Und heute wäre dann auch die Botschaft, wie man möglicherweise gesund alt wird. Das wäre auf jeden Fall allen zu wünschen. Ja Bettina, das müssen wir hier nochmal kurz zusammenfassen. Das war ein 62-jähriger Mann, also der war wirklich noch nicht so alt, der hier an seinem Herzinfarkt gestorben ist, trotz Stentversorgung.

Und der war also eigentlich wirklich viel zu jung zum Sterben. Das bedeutet eben andersherum auch, man muss sich auf solche Situationen einstellen, speziell wenn man Risikofaktoren hat und das ist ja mein Rat, den ich den Hörern auch immer mal wieder gebe. Das einzig sichere im Leben ist, dass wir sterben müssen, wir wissen bloß nicht wann und manchmal ist das schon relativ früh. Und ein anderer Rat, den du auch gerne gibst und dem ich mich anschließen möchte, wäre, carpe diem, nutze den Tag, genieße den Tag. Ja, und positiv denken vor allen Dingen. Und tschüss. Und tschüss.