Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Abendblatt Crime-Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt. Und in diesem Podcast geht nichts ohne Rechtsmediziner Klaus Püschel. Er ist der Mann, der sich mit Verletzungen besonders gut auskennt und der die Toten versteht.

Moin Bettina, das ist wohl richtig, wie du mich ankündigst. Es können bei Untersuchungen von Verletzten und insbesondere bei der Obduktion natürlich sehr oft wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Am häufigsten werden wir natürlich gefragt, wie ist derjenige oder diejenige zu Tode gekommen? Also was war die Todesursache? War es ein Herzinfarkt? Also eher ein natürlicher Tod aus innerer Ursache? Oder war es vielleicht eine Vergiftung? Oder hat äußere Gewalt eine Rolle gespielt? Wurde dieser Mensch erstickt? Handelt es sich also eventuell um ein Verbrechen? Bei Tötungen, die zum Beispiel mit Schusswaffen, Messern oder anderen Tatwerkzeugen verübt wurden, können wir meist präzise herausfinden, wie die Tat im Einzelnen genau begangen wurde. Also, was für ein Messer kam zum Einsatz, mit welcher Klingenlänge und welchem Schliff wurde mit einem Baseballschläger zugeschlagen oder eher mit einem Hammer? Ja, und mit was für einer Waffe wurde geschossen, aus welcher Entfernung? Darauf finden wir Antworten, die für die polizeilichen Ermittlungen entscheidend sein können.

Häufig ist allerdings der Erkenntnisgewinn durch die Sektionen gar nicht so besonders groß, weil.

Von vornherein alles weitgehend klar ist. Trotzdem findet dann in aller Regel noch eine gerichtliche Leichenöffnung statt, wenn nämlich Gewalteinwirkung von fremder Hand einzuschätzen ist und es dann vielleicht auch um ein Gerichtsverfahren geht. Ja, und dann könnt ihr sicherlich immer noch interessante Einzelheiten beisteuern. In manchen Fällen ist die Todesursache eines Opfers aber von vornherein klar und trotzdem ist eine rechtsmedizinische Untersuchung des Opfers von Bedeutung. Über so einen Fall wollen wir heute reden. Es geht um den Tod eines Zweijährigen, der auf einem Spielplatz starb. Dieser Fall liegt mittlerweile mehr als ein Vierteljahrhundert zurück Und obwohl ich in meiner langen beruflichen Laufbahn ja tausende Tote untersucht habe.

Gibt es immer wieder Fälle, an die ich mich auch nach sehr langer Zeit sehr genau erinnere. Dieser Fall des kleinen Jungen, der auf einem Spielplatz zu Tode kam, gehört definitiv dazu. Es ist immer ein ganz besonderes Drama, wenn Kinder sterben. Und im Fall dieses Kindergartenkindes kamen mehrere unglückliche Umstände zusammen. Umstände, aus denen wir lehren, ziehen können, ziehen müssen. Auch wenn es für diesen Jungen natürlich alles viel zu spät kommt.

Ja, das ist leider wahr. Diesem Jungen kann nicht mehr geholfen werden. Und seine Eltern haben großes Leid durchleben müssen. Es war der 9. Dezember 1997, als sich dieser tragische Fall ereignete. Zwei Erzieherinnen einer Kita in Hamburg sind mit 18 Kindern nach draußen gegangen, also auf das Gelände. Die 2- und 3-jährigen jungen Mädchen durften auf dem Gelände der Kita, auf dem es unter anderem eine Sandkiste und eine Rutsche gab, spielen.

Klaus, der kleine Junge, den wir in unserem Podcast Anton nennen wollen, der war dann offenbar einige Minuten lang unbeaufsichtigt. Ganz bestimmt wollte der kleine Anton tollen, spielen und Spaß haben. Bettina, was ist dann plötzlich passiert? Ja, plötzlich hing dieser Zweijährige auf der Rutsche seiner Kindertagesstätte in einer, man muss es so sagen, tödlichen Falle. Und zwar war die Kordel von der Kapuze seines Schneeanzuges zu lang und hatte sich an dem Spielgerät, also an der Rutsche, verfangen. Und mit jedem verzweifelten Strampeln des Kindes zog sich diese Kordel fest um seinen Hals zu oder fester um seinen Hals zu. Und dann hat Anton das Bewusstsein verloren und sich schließlich selber zu Tode stranguliert. Ja, das war wirklich schlimm, was sich da ereignet hat. Wir in der Rechtsmedizin haben leider schon häufiger miterleben müssen, dass sich kleine Kinder versehentlich an Teilen von Bekleidung oder anderen Dingen selber stranguliert haben. In diesem Fall war ich übrigens damals selber auf diesem Spielplatz. Wir haben diese Rutsche noch einmal genauestens in Augenschein genommen.

Es war dann tatsächlich so, dass sich da ein kleiner Spalt gebildet hat am Anfang der Rutsche, sicherlich kaum beachtet, zwischen der Rutschbahn und dem Gestell. Und in diesem kleinen Spalt hat er sich dann tatsächlich.

Die Kordel des Anoraks verfangen. Man kann mal wieder sagen, ganz geringe Ursache, schlimme Folge oder auch zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. Den Eltern ist oft nicht wirklich bewusst, dass beispielsweise Schnüre oder andere Gegenstände zu tödlichen Folgen führen können. Ich selber werde da ehrlich gesagt immer ziemlich nervös, wenn ich Schnüre an Kinderkleidung sehe oder wenn Kinder Schnüre um den Hals haben. Ja, aus leidvoller Erfahrung bzw. Aus deiner beruflichen Erfahrung, da hast du sicherlich mit mehreren solcher Fälle, trauriger, tragischer Fälle zu tun gehabt. Was man aus diesen oder vergleichbaren Fällen, über die wir heute reden wollen, lernen kann, darauf sollten wir unbedingt später in diesem Podcast noch eingehen. Aber Klaus, lass uns bitte erst mal über das Strafverfahren sprechen, das auf den Tod von Anton folgte. Letztlich standen zwei Erzieherinnen vor Gericht. Den damals 34 und 30 Jahre alten Frauen wurde im Prozess fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Sie hätten die Verantwortung für das Wohl der Kinder gehabt, hieß es damals im Prozess. Und im Gerichtssaal waren auch die Eltern des verstorbenen kleinen Jungen dabei. Und diese fragten damals wirklich unter Tränen die beiden Erzieherinnen, warum haben sie nicht aufgepasst? Sie haben unsere Familie getötet. Das war Antons Mutter, die das ebenfalls unter Tränen gesagt hat. Du hast vorhin gesagt, du kannst dich an diesen Fall noch erinnern, obwohl er so lange zurückliegt. Bei mir ist es ähnlich. Ich war damals im Prozess und habe dann auch die Mutter damals sagen hören, wir können nicht mehr normal leben, wir können nicht mehr lachen. Und die Reaktion der beiden Angeklagten, dieser beiden Erzieherinnen, war so, wie ich mich daran erinnerte, dass sie wirklich betreten und auch betroffen die Köpfe senkten, aber auf diese Fragen oder Vorwürfe nicht reagiert haben. Immerhin, die beiden Angeklagten haben damals doch angegeben oder eingeräumt, dass sie schon aufgepasst hätten, dass nichts passiert. Aber offensichtlich ist das nicht hundertprozentig richtig gewesen, Bettina, oder?

Naja, also zunächst mal möchte ich sagen, beide Frauen, die dort angeklagt waren, verfügten damals bereits über eine mehrjährige Berufserfahrung und zu den Geschehnissen damals erzählte die seinerzeit 34 Jahre alte Angeklagte, zwei von vier Erzieherinnen aus ihrer Gruppe mit 21 Kindern, die sie zu betreuen hatten, seien an jenem Tag krank gewesen. Man habe dann Verstärkung angefordert, also weiteres Personal.

Das sei dann eine Kinderpflegerin gewesen und unter dieser Voraussetzung hätten dann sie und ihre Kollegin beschlossen, die Kinderpflegerin mit drei Kindern, darunter eines, das behindert war, zum Einkauf zu schicken. Ja, und dann hatten diese beiden Frauen dann 18 Kinder noch, die sie betreuen sollten. Und mit denen hätten sie dann ins Freigelände der Kita gehen wollen. Und die Angeklagte sagte, Zitat, wir haben uns so im Team entschieden und das war für uns auch keine ungewöhnliche Situation. Die Kinder hätten selbstständig auf dem weitläufigen Gelände der Kita gespielt und die Angeklagte sagte weiter, ich war ständig in Bewegung und habe aufgepasst. Und sie erinnerte sich noch, wo sie den kleinen Anton zuletzt gesehen habe, nämlich in der Sandkaste und da habe er mit einem Stock gespielt.

Aber immerhin später muss der Zweijährige dann ja wohl von den Erzieherinnen unbemerkt nach oben auf die Rutsche geklettert sein, um da runter zu rutschen, oder? Ja, so muss es gewesen sein. Dazu muss man noch sagen, die Rutsche war auf dem Gelände der Kita wohl so platziert, dass man sie von manchen Standpunkten aus gar nicht sehen konnte. Denn später, so erzählte es die Angeklagte weiter, seien sie und ihre Kollegen mit dem Einräumen des Spielzeugs um den Sammeln der Kinder beschäftigt gewesen. Und von diesem Standpunkt aus hätten beide die Rutsche nicht beobachten können. Die Angeklagte sagte dann weiter, sie habe ihre Schützlinge permanent gezählt und ihre Kollegin sei dann wenig später dazugekommen und dann merkten wir, ein Kind fehlt. Ihre Kollegin fing dann an zu suchen, fand Anton dann schließlich auf der Rutsche hängen, so hat es die 30-jährige Angeklagte formuliert. Und sie sagte dann weiter, ich sah sofort, dass ich Hilfe brauchte. Erst mit einer Kollegin zusammen konnte sie das Kind aus seiner...

Sehr verhängnisvollen Lage befreien. Der Stopper von der Kordel des Schneeanzugs hatte sich tatsächlich sehr fest da in diesem kleinen Spalt verfangen, von dem ich schon erzählt habe. Und durch die sich am Hals zuziehende Kordel wurde dem Kind dann letztlich die Luft abgeschnürt. Also was du ja gerade gesagt hast, dieses Abschnüren der Luft, das beschrieb eine der beiden Angeklagten so, ich zitiere, wir fühlten seinen Puls, aber da war nichts. Wir versuchten Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage. Ja, das sei alles zwecklos gewesen, also ohne Erfolg. Auch der Notarzt, der dann alarmiert wurde und bereits sieben Minuten später an der Kita eintraf, Der hat vergeblich noch versucht, Hilfe zu leisten. Der Zweijährige war zu diesem Zeitpunkt offenbar bereits klinisch tot. Klaus, mal generell gesprochen, wie lange kann ein Mensch ohne Sauerstoffzufuhr in etwa überleben? Und ist dieses Zeitfenster bei einem kleinen Kind ein anderes?

Betti, dann zunächst einmal will ich noch ganz kurz auf den Befund der gerichtlichen Sektion eingehen. Das ist in diesem Zusammenhang wichtig. Also das war insofern ganz eindeutig, das waren die Befunde des Erhängens. Das Kind hatte also Strangulationsmale am Hals, Abschürfungen und im Bereich des Kopfes sehr ausgedehnte sogenannte Stauungsblutungen. Das kennen wir ja vor allen Dingen auch von Erwachsenen. Nun, kurze Vorlesung zu diesem Thema Agonie des Erstickens durch Strangulation. Also mit Agonie ist gemeint eben die fehlende Luftzufuhr? Agonie heißt Verlauf des Sterbens. Und das geht tatsächlich beim Ersticken phasenhaft.

Also vonstatten, am Anfang gibt es eine Phase, wenn sich die Kordel da am Hals zuzieht, da verspürt das Kind, also die Person ganz allgemein Luftnot, versucht nach Luft zu schnappen, was nicht geht, versucht natürlich auch sich zu befreien, indem dann versucht wird, die Kordel da wegzukriegen. Wenn das alles nicht von Erfolg gekrönt ist, kommt es dann durch den Sauerstoffmangel zu Bewusstlosigkeit, wobei man sagen muss, und das ist ja insofern gnädig, dass die Bewusstlosigkeit vor allem dadurch hervorgerufen wird, dass die Halsschlagader verschlossen wird. Und bis zum Verschluss der Halsschlachader und dann zur Bewusstlosigkeit dauert es etwa 10 bis 15 Sekunden.

Dann kommt der Körper kurze Zeit zur Ruhe durch den zunehmenden Sauerstoffmangel des Gehirns, Es werden dann Krämpfe ausgelöst. Das ist die Krampfphase. Das kann man tatsächlich auch beobachten. In dem Fall hier war das nicht der Fall. Und ab einer Zeitdauer der Strangulation von etwa zwei Minuten wird es absolut lebensgefährlich durch den Sauerstoffmangel des Gehirns. Und ab drei Minuten ist dann praktisch keine Rettung mehr möglich in dieser Phase.

Ist der Körper in der Regel ruhig? Dann kommt es noch einmal zu dem Versuch, die Atmung zu betätigen. Wir nennen das dann die terminalen Schnappatemzüge. Da wird im Grunde nur noch der Mund aufgemacht, wie bei einem Fisch auf dem Trocknen. Und nach einer Zeitdauer von etwa 5 Minuten, mindestens aber 3,5 Minuten, ist das Gehirn dann so weit geschädigt, dass es nicht mehr wiederbelebbar ist und der Hirntod tritt ein. So ist der Ablauf. Ziemlich gesetzmäßig und es kann natürlich variiert werden, wenn das Strangulationswerkzeug nicht sofort fest zuschnürt. Also gewisse Änderungen da sind möglich, Aber im Fall des kleinen Jungen dürfte das phasenhaft so ähnlich abgelaufen sein, wie ich das gerade geschildert habe. Und diese Zeitfenster, die du genannt hast, die sind also bei einem Erwachsenen genauso wie bei einem kleinen Kind? Also ob das nun jetzt meinetwegen zwei Jahre ist oder vielleicht auch erst sechs Monate oder sind das gravierende Unterschiede?

Also da gibt es schon gewisse Unterschiede, vor allen Dingen, wenn Erwachsene zum Beispiel Vorerkrankungen haben, dann kann das einmal abgekürzt sein. Bei einem Kind werden Selbstrettungsversuche eher überhaupt nicht von Erfolg gekrönt sein. Also gewisse Variationen sind da denkbar und dieser Ablauf kann durchaus mal um eine Minute variieren. Aber im Prinzip läuft das bei Kindern und Erwachsenen ähnlich ab. Ihr kamt ja damals, nachdem ihr den kleinen toten Jungen obduziert hatte, zu der Schlussfolgerung. Der Zweijährige müsse wohl mindestens dreieinhalb Minuten so hilflos auf der Rutsche gehangen haben, bis er befreit wurde. Das ist dann der Rückschluss, den ihr aus der Erfahrung und auch aus diesem speziellen Fall dann gezogen habt. Ja, das kann ich deswegen ziemlich gut sagen, weil ersticken tatsächlich ein besonderes wissenschaftliches Thema bei mir war. Darüber habe ich übrigens auch meine Habilitationsschrift angefertigt. Also dieses Zeitfenster, das ist am wahrscheinlichsten.

Wie gesagt, bis der Prozess vollständig abgelaufen ist, dauert es noch etwas länger. aber nach dreieinhalb Minuten helfen Wiederbelebungsmaßnahmen dann nicht mehr. Vor allen Dingen auch wenn sie von Laien durchgeführt werden. In diesem Fall muss man dann auch sagen, dass der Junge sich durch sein eigenes Körpergewicht stranguliert hat. Das ist so ähnlich wie beim suizidalen Erhängen.

Und Bettina, lass mich nochmal Folgendes fragen. Für die Eltern, die ja in diesem Prozess dabei waren, müssen die Schilderung, was an jedem Tag passiert ist, unter anderem, Zum Beispiel auch das, was ich jetzt sage und was damals die Rechtsmedizinerin als Sachverständige vor Gericht gesagt hat, ja tatsächlich eine sehr, sehr starke Belastung gewesen sein, oder? Ja, so war das wohl. Ich erinnere mich, dass beide Eltern von Anton, die damals 29 beziehungsweise 30 Jahre alt waren, nicht nur einmal einen regelrechten Weinkrampf erlitten. Ich will jetzt nicht behaupten, ich könnte das wirklich nachvollziehen, aber dass so etwas sehr, sehr großes Leid auslöst, ich glaube, das kann man sich gut vorstellen und das ist auch eben in meiner Erinnerung, dass es bei diesen Eltern ebenfalls so war, das war also ein ganz schlimmer Schmerz, großes Leid für sie.

Ja, kann man wirklich gut nachvollziehen. Das kann ich auch sagen aus meiner rechtsmedizinischen Erfahrung. Wir mussten ja leider, leider schon sehr viele Todesfälle von kleinen Kindern analysieren. Die kommen ja regelhaft in die Rechtsmedizin und ich oute mich in dem Zusammenhang durchaus auch immer wieder als vielfacher Großvater und die Vorstellung, dass eins meiner Enkelkinder mal einen ähnlichen Unfall erleidet, die ist schon ziemlich gruselig. Die Staatsanwaltschaft sah doch in diesem Prozess den Tatbestand der Aufsichtspflichtverletzung und der fahrlässigen Tötung für gegeben. Und im Plädoyer wurde dann für beide Angeklagten allerdings eine sehr milde Strafe gefordert.

Also die Verteidigung plädierte damals auf Freispruch und ich möchte dazu etwas sagen, was die Begründung war. Die Verteidigung argumentierte, selbst wenn das Verhältnis von Erziehern und den zu betreuenden Kindern nicht gestimmt habe an diesem Tag damals.

Seien die Erzieherinnen dafür nicht verantwortlich zu machen, das sei Sache der Behörden, meinten die Verteidiger. Also mit anderen Worten, man muss sich von Seiten der Schule oder der Behörden dafür einsetzen und das auch sicherstellen, dass immer ausreichend Erzieher vorhanden seien. So habe ich das damals verstanden. Ich denke, es war auch damals so gemeint. Also ehrlich gesagt, ich verstehe das nicht, denn die Entscheidung, ob man die Aufsicht führen kann oder ob das nicht gesichert ist, das muss die einzelne Person entscheiden. Also hier die Erzieherin, da habe ich gar keinen Zweifel daran. Und wenn der Anspruch auf eine ausreichende Überwachung tatsächlich nicht angenommen werden kann, dann dürfen sie halt in dieser Art und Weise nicht mit den Kindern spielen. Gut, das ist jetzt aber meine Theorie.

Immerhin, einen Freispruch gab es jedenfalls nicht.

Ja, das war eine besondere Konstruktion. Ich nenne das mal so eine Art Geldstrafe auf Bewährung. Ja, so kann man das Urteil, das das Gericht dann letztlich gefällt hat, landläufig wohl so nennen. Juristisch korrekt heißt es Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Richterin oder der Richter sagt dann üblicherweise bei der Urteilsverkündung Folgendes, der oder die Angeklagte wird verwarnt, eine Geldstrafe wird vorbehalten und dann wird auch noch die Höhe der Geldstrafe festgelegt, da würde es dann beispielsweise heißen, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro wird vorbehalten. Ich habe das eben... Geldstrafe auf Bewährung genannt. Für unsere Hörer, die sich darunter nicht wirklich etwas vorstellen können, sollten wir das vielleicht noch einmal weitergehend erklären, Bettina? Also auf jeden Fall mache ich gerne.

So ein Urteil, also diese Verwarnung mit Strafvorbehalt, also in Anführungsstrichen eine Geldstrafe auf Bewährung, ähnelt vom Prinzip her jenen Fällen, in denen im Urteil eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt wird. Bei so einer Freiheitsstrafe zur Bewährung bedeutet das ja, dass der Angeklagte erstmal nicht ins Gefängnis muss. Mit der Entscheidung, dass eben diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, werden aber bestimmte Erwartungen verknüpft. Die wichtigste ist dann in der Regel, dass der Verurteilte nicht wieder straffällig wird und sich, so heißt es und so wird es oft formuliert, das Urteil zur Warnung dienen lässt. In der Regel sind dann doch auch bestimmte Auflagen zu erfüllen, zum Beispiel, dass man einen Geldbetrag zahlt. In der Regel geht das Geld an eine gemeinnützige Vereinigung. Dieser Betrag wird im Urteil auch individuell festgelegt. Das heißt dann beispielsweise, der Angeklagte wird verpflichtet.

1.500 Euro zugunsten des Kinderhilfswerks zu zahlen oder zum Beispiel an den Weißen Ring. Manche müssen sich auch regelmäßig bei der Polizei melden. Das trifft natürlich vor allen Dingen für Freiheitsstrafen auch Bewährung zu. Wenn eine oder mehrere dieser Auflagen nicht erfüllt werden, muss der Verurteilte damit rechnen, dass er die Strafe dann doch noch verbüßen muss oder bezahlen muss. Sie hängt also gewissermaßen wie ein Damoklesschwert über ihm. Ja, und genauso, wie wir das jetzt über die Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgeführt haben, verhält es sich dann auch mit der Verwarnung mit Strafvorbehalt, wie es juristisch korrekt heißt. Also der Verurteilte muss die Geldstrafe, die ausgesprochen wird, erstmal nicht bezahlen. Das müsste er erst dann tun, wenn er gegen Auflagen und Weisungen verstößt. Also beispielsweise eine Geldzahlung, die ihm das Gericht auferlegt, nicht leistet. Und so verhielt es sich auch im Fall von Anton bzw. Der beiden angeklagten Erzieherin. Ja, also die bekam dann eben diese Verwarnung mit Strafbehalt oder wie wir es jetzt genannt haben, Geldstrafe auf Bewährung.

Die Angeklagten seien schuldig wegen fahrlässiger Tötung, hat die Amtsrichterin schließlich entschieden. Sie verhängte für beide Angeklagte gemäß auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft diese Geldstrafe auf Bewährung, in Anführungsstrichen Geldstrafe auf Bewährung. Das bedeutete jetzt konkret, wenn sich die beiden Erzieherinnen innerhalb der Bewährungszeit, die ein Jahr betragen sollte, nicht zu Schulden kommen lassen, wäre der Fall strafrechtlich dann erledigt. Sollten sie sich aber doch etwas zu Schulden kommen lassen, also beispielsweise eine Straftat begehen oder Gegenweisungen oder Auflagen des Gerichts verstoßen, müsste, so hat die Richterin das entschieden, eine der Angeklagten 4.000 Mark Geldstrafe zahlen und der anderen würde eine Zahlung von 3.500 Mark Geldstrafe drohen.

Noch einmal kurz zur Erinnerung, das Urteil wurde im Jahre 2001 verkündet, also zu einer Zeit, als in Deutschland gerade noch nicht mit Euro, sondern mit D-Mark gezahlt wurde. Und der Unterschied bei den Summen, die die beiden Angeklagten zu zahlen hätten oder gehabt hätten, liegt daran, dass sich Geldstrafen unter anderem am Einkommen orientieren. Das ist deshalb so geregelt, damit eine Geldstrafe einen Angeklagten, der sehr wohlhabend ist, genauso deutlich trifft, wie jemanden, der Bürgergeld bezieht beispielsweise. Deshalb wird eine Geldstrafe ja auch so berechnet. Da heißt es dann beispielsweise 60 Tagessätze, zum Beispiel zu 100 Euro bei jemandem, der gut verdient, beziehungsweise 60 Tagessätze zu 20 Euro bei einem armen Schlucker, wenn ich das mal so sagen darf.

Also es gibt auch noch geringere Zahlungen. Also ich habe auch durchaus schon erlebt, dass eine Tagessatzhöhe auf drei oder fünf Euro bemessen wurde. Diese 20 Euro waren jetzt ja von dir ein Beispiel. Das wird dann orientiert sich, wie gesagt, am Einkommen. Die zweite Zahl ist also immer die sogenannte Tagessatzhöhe. Und die wird eben daran bemessen, wie hoch das Einkommen des jeweiligen Angeklagten ist. Und im Falle der Erzieherin, also die beiden, die wegen Antons Tod da vor Gericht standen, da hatte die eine Angeklagte eben ein etwas höheres Einkommen als die andere. Wie hat die Richterin denn ansonsten das Urteil insgesamt begründet? Also diesen Aspekt, vor allen Dingen fahrlässige Tötung. Also die Richterin hat eingangs gesagt, man kann mit einem Strafurteil den Tod eines Kindes nicht bemessen. Das finde ich ein sehr wichtiger Satz. Also insbesondere, wenn dann eine vergleichsweise geringe Strafe herauskommt und so eine Geldstrafe auf Bewährung, also eine Verwarnungsstrafvorbehalt ist ja wirklich eine sehr milde Strafe.

Aber es geht ja einerseits jetzt nicht darum, dass man jemanden für ewig ins Gefängnis stecken soll. Es hängt immer davon ab, wie sehr sich jemand eine Pflichtverletzung oder womöglich ein Tat oder ein Verbrechen hat zu Schulden kommen lassen. Die Richterin erklärte das so, sie nannte das, das Maß der Verantwortlichkeit müsse festgestellt werden. Und in diesem Fall von Anton hätten beide Erzieherinnen, Zitat, mindestens dreieinhalb Minuten lang ihn unbeaufsichtigt gelassen, sagte die Richterin. Und sie sagte weiter, das ist bei einem so kleinen Kind viel zu lang. Der konkrete Verlauf war für niemanden vorhersehbar, aber es war sehr wohl vorhersehbar, dass etwas Todbringendes passieren kann.

Und dann ging die Amtsrichterin auch ganz konkret noch auf die Ereignisse an diesem Tag an und auf das, was auf der Rutsche passiert ist. Sie sprach nämlich von einem lebensgefährlichen Stopper im Zusammenhang mit dem Kordelende am Anorak von Anton, der sich da ja in diesem Spalt verfangen hatte, wie du das vorhin erzählt hast. Die Richterin sagte weiter, in vielen Ländern seien solche Stopper am Kordelende an der Kinderkleidung verboten und tatsächlich ist nach diesem Unglück in der Hamburger Kita offenbar etwas Grundsätzliches geändert worden in Hamburger Einrichtungen, Nämlich, die Richterin sagte in dem Prozess, der ja schon zwei beziehungsweise drei Jahre nach dem Unglück auf der Rutsche verhandelt wurde, da sagte sie, dass nach dem Unglück mit dem Tod von Anton an allen Hamburger Einrichtungen für Kinder ein Informationsblatt verteilt worden sei, das genau auf solche Gefahren, nämlich an der Kinderkleidung beispielsweise, hinweist.

Klaus, wir haben ja vorhin schon gesagt, dass wir diesen Fall insgesamt auch zum Anlass nehmen wollen, auf Gefahren hinzuweisen, in der Hoffnung, dass dann Eltern lehrend rausziehen und hoffentlich solche Fälle nicht wieder passieren. Ja, auf jeden Fall. Du kennst ja meinen Ausspruch. Was können wir davon lernen, wenn schon so etwas Schreckliches passiert? Versuche ich als Rechtsmediziner ja immer zu erreichen, dass das nicht wieder geschieht. Das ist aber im Zusammenhang mit der versehentlichen Strangulation bei Kindern ein echtes Problem. Das kommt leider gar nicht so selten vor. Ich habe früher schon mehrfach wissenschaftliche Untersuchungen an unserem Hamburger Institut für Rechtsmedizin durchgeführt.

Eigentlich habe ich das jahrzehntelang geradezu protokolliert, welche Unfallmechanismen sich da bei Kindern ereignet haben. Und wenn man das über einen längeren Zeitraum sieht, dann haben wir mindestens immer einen Todesfall von Kleinkindern durch Mechanismen, die so eigentlich nicht stattfinden sollten. Vor allen Dingen durch unfallbedingte Strangulationsmechanismen. Die Opfer, von denen ich spreche, sind teilweise sehr klein. Das geht aber tatsächlich in Einzelfällen auch bis zu Schulkindern. Tatsächlich haben wir gelegentlich auch mal einen 12-, 13- oder 14-Jährigen dabei. Der sich versehentlich stranguliert hat. Das meinst du damit, oder? Naja, also diese Strangulation ist eine spezielle Unfallsituation, die besonders häufig vorkommt. Ich kenne da wirklich Konstellationen, die man sich normalerweise gar nicht vorstellen kann. Und ich gehe dann auch wirklich jedes Mal dahin, wo das passiert ist und versuche das zu verstehen.

Gitterbetten sind zum Beispiel nicht ganz ungefährlich. Es kommt natürlich auf den Abstand an dieser Gitterstäbe. Die sind normalerweise so eng, dass man da den Kopf nicht durchstecken kann. Aber immer wieder erlebt man Situationen, wo dann etwas umgebaut wurde und doch gefährliche Situationen entstehen. Manchmal auch dadurch, dass Kinder aus dem Bett herausfallen und dann irgendwo eingeklemmt werden. Oder sie haben tatsächlich irgendwelche Schnüre im Bett oder über dem Bett und Tollen herumspringen und die Schnüre legen sich um den Hals und ziehen sich zu.

Eine ganz extreme Situation habe ich auch noch vor Augen, auch das kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen. Da hatte tatsächlich ein kleines Kind eine Spieluhr im Bett liegen und die Spieluhr hatte tatsächlich so eine Schnur zum Herausziehen und die war so lang, dass sich tatsächlich diese Schnur um den Hals legen konnte und die Spieluhr hat tatsächlich dieses Kleinkind stranguliert. Wir haben später auch die Kraft, die Rückstellkraft dieser Schnur gemessen, die war sehr gering, etwas mehr nur als ein Kilopond. Das hat aber gereicht, um tatsächlich Blutadern am Hals zunächst einmal abzuschnüren und letztlich sogar dafür zu sorgen, dass das Kind insgesamt stranguliert wurde. Wenn du jetzt über dieses versehentliche Strangulieren von Kindern sprichst und den Gefahrenquellen, die da entstehen und dir dann auch mit der Zeit ausgemacht hat, wo tatsächlich etwas passieren kann, die Kinder, wie alt waren die typischerweise?

Das habt ihr ja sicherlich auch festgestellt. Gibt es da ein kritisches Alter? Naja, also die Konstellation bei diesen Fällen ist schon unterschiedlich. Wenn die Kinder anfangen, sich zu bewegen, herumzutollen, dann geht das Problem los. Dann vor allen Dingen mit unfallmäßigen Abläufen und tatsächlich Situationen, bei denen vor allen Dingen Pech eine Rolle spielt und unachtsame Eltern, das muss man auch sagen. Nervös macht mich zum Beispiel auch immer, wenn ich sehe, dass Kinder zum Beispiel Ketten oder Bänder um den Hals haben. Ich erinnere mich an eine Situation, auch wieder unglaublich. Tatsächlich, da hat ein Kind eine Kette um den Hals, relativ locker.

Und diese Kette verfängt sich dann an einem herausstehenden Nagel oberhalb des Bettes. Und das Kind hat sich dann tatsächlich in dieser Art und Weise stranguliert. Also wenn überhaupt etwas um den Hals gelegt wird, dann muss das eine Sollbruchstelle haben, die bei dem geringsten Krafteinsatz dann durchreißt. Es ereignen sich dann auch bei größeren Kindern gelegentlich Strangulationsunfälle. Da gibt es dann auch solche Situationen, dass die Kinder auf Bäume steigen, manchmal Tarzan spielen, Indianer spielen.

Teilweise Fesselungsaktionen tatsächlich durchführen. Wobei sich dann in unglücklichen Situationen auch mal wieder ein Band um den Hals legt und zu einem Strangulationsmechanismus führt. Und so ähnlich wie bei Anton habe ich das bei einem Pullover mit einer langen Kordel mal erlebt. Da ist das Kind dann tatsächlich im Bereich eines Baumes geklettert und heruntergefallen und hatte sich tatsächlich mit dieser Kordel von einem Kapuzenpullover erhängt. Also wenn man dir jetzt aufmerksam zugehört hat und das habe ich selbstverständlich, dann ist schon insofern eines absolut klar, dass wenn man auf die Kleidung des Kindes achtet, dass es dann unbedingt darum gehen soll, dass da keine Schnüre raushängen, an denen sich das Kind verfangen und dann selber strangulieren kann. Dass auch jetzt kein Spielzeug oder andere Dinge in Reichweite gelegt werden darf, wenn das Kind unbeaufsichtigt ist natürlich.

Mit dem man sich gegebenenfalls oder mit dem es sich gegebenenfalls strangulieren könnte. Also da muss man sehr, sehr, sehr achtsam sein als Eltern. So verstehe ich das. Hast du noch weitere Ratschläge, was man vielleicht unbedingt tun sollte oder auf keinen Fall tun sollte? Na Bettina, da habe ich tatsächlich im Prinzip einen ganzen Maßnahmenkatalog. Ich will vielleicht nochmal einige besondere Situationen schildern, die ich tatsächlich aus der beruflichen Praxis kenne.

Die betreffen ganz unterschiedliche Ausgangssituationen, ehrlich gesagt. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Essen. Was ganz alltäglich ist beim Essen, sollten die Kinder natürlich ruhig und geordnet am Tisch sitzen und sie sollten nicht herumtollen. Und da habe ich tatsächlich tödliche Abläufe erlebt, beispielsweise mit einer Weintraube, die ein Kind in den Mund genommen hat und dann damit im Mund weggelaufen ist. Das Kind hat sich dann verschluckt, die Weintraube ist tatsächlich am Kehlkopfeingang hängen geblieben und hat dort dann zu einem Erstickungsmechanismus geführt. Eine andere Situation, sehr banal, eine Salzstange, die beim Herumtollen dann in die Luftröhre gelangt ist, die hat tatsächlich dann letztlich zu einem teilweise Verschluss der Luftröhre geführt und dann zu einer ganz schlimmen Lungenentzündung.

Nehmen wir noch andere banale Situationen, Medikamente, die herumliegen, können hochproblematisch werden. Wir haben beispielsweise ja früher hier im Podcast berichtet über den Fall von Chantal, die tatsächlich nur eine Tablette Methadon geschluckt hatte. Sie hielt das für ein Erkältungsmittel und dieses Methadon hat sie dann getötet. Das war das Methadon, was die Eltern als Substitutionsmittel zu Hause unachtsam hatten herumliegen lassen.

Ja, dann das Thema Helm. Helm ist extrem wichtig beim Fahrradfahren und beim Spielen, wenn man stürzt, um den Kopf zu schützen. Und da kann der Helm lebensrettend sein, unbedingt. Andersherum gibt es bestimmte gefährliche Situationen. Daran muss man auch denken. Man kann unter Umständen einmal hängen bleiben mit dem Helm und wenn dieser Helm zum Beispiel auf einem Spielplatz im Bereich eines Klettergerüstes zwischen den einzelnen.

Den Stufen sozusagen, den einzelnen Hölzern hängen bleibt und das Kind stürzt, dann kann das Kinnband vom Helm unter Umständen auch das Kind strangulieren. Ehrlich gesagt, willst du noch mehr hören? Ich habe erstmal noch eine Zwischenfrage. Also das, was du am Anfang gesagt hast, als wir jetzt über die Gefahrenfällen geredet haben. Du sprachst beispielsweise davon, dass ein Kind an einer Weintraube erstickt ist und ein anderes an einer Salzstange. Also ich würde jetzt im ersten Moment diese beiden Lebensmittel nicht für gefährlich halten. Kann man da irgendwie Vorsorge treffen? Also mit anderen Worten, kann einem Kind mehr Weintrauben füttern oder vorher zu schneiden oder was ist das Problem? Auch bei kleinen Kindern muss man die Weintrauben aufschneiden tatsächlich in solche Stücke, die eben an der Oberfläche nicht glatt und rund sind, sondern dann auch sozusagen eckig und von dem Kind tatsächlich ganz leicht zerquetscht werden können.

Und sodass nicht dann eine ganze Weintraube im Kehlkopfeingang hängenbleiben kann. Und der allgemein wichtige Aspekt ist, beim Essen soll man eben nicht gierig etwas herunterschlingen, sondern tatsächlich ganz ruhig am Tisch sitzen bleiben.

Das ist ja übrigens auch ein Aspekt, der manchmal bei Erwachsenen eine Rolle spielt. Und auch das ist ein Thema, über das ich schon vielfach berichtet habe, der sogenannte Bolustod, wenn Erwachsene tatsächlich ein größeres Stück Nahrung herunterschlingen, was dann im Bereich des Kehlkopfseingangs hängen bleibt und dann als Bissentod dazu führt, dass die Person reflexartig verstirbt, weil das Herz sehr akut einen Herzstillstand bekommt durch einen solchen großen Nahrungsbrocken an der falschen Stelle. Also es geht jetzt hier nicht darum, dass bestimmte Nahrungsmittel von Kindern ferngehalten werden sollen, sondern dass man sie erstens in mundgerechte Stücke schneidet und dann dem Kind reicht und das zweite wäre darauf zu achten, dass das eben in Ruhe gegessen wird und in Ruhe gekaut wird, damit eben all diese Dinge, von denen wir gerade erzählt haben. Wird am Tisch und nicht beim Herumlaufen, Herumtollen, dann wird auch ein Bonbon unter Umständen gefährlich, weil ein Bonbon ganz verschluckt wird, dann aber, wenn er in den Magen gelangt, ist es ja in der Regel unproblematisch.

Wenn er am Kehlkopfeingang hängen bleibt, ist es gefährlich.

Auch bei anderen Sachen muss man natürlich immer darauf achten, dass Kinder Dinge in den Mund nehmen und manchmal herunterschlucken und deswegen auch bei Spielzeugen darauf achten, dass nicht die Spielzeuge eine Konfiguration haben, die in den Mund genommen und heruntergeschluckt werden kann. Deshalb ist ja bei vielen Spielzeugen, wenn sie eher klein sind, dann steht da Warnsignal drauf, nicht für Kinder im Kleinkindalter oder nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet, das erinnere ich auch noch. Ja und nicht in den Mund nehmen und dann möglicherweise Spielen herumtollen und diese Spielzeuge herunterschlucken oder auch eine Batterie, also wir haben da ja leider, leider auch im Magen der Kinder schon ganz merkwürdige Dinge gefunden. Die man als Eltern oder auch als ältere Geschwisterkinder auf keinen Fall irgendwo rumliegen lassen sollte, weil dann die Gefahr besteht, dass ein kleines Kind denkt, das ist irgendwas zum Spielen und das in den Mund nimmt und dann verschluckt und mit absolut dramatischen Folgen. Bettina, lass mich noch ganz kurz und dann machen wir vielleicht hier an diesem Punkt lieber Schluss sagen. Auch bei größeren Kindern gibt es natürlich immer wieder lebensgefährliche Situationen. Aus der Rechtsmedizin erinnere ich an das Schnüffeln. Das ist ja eine besondere Form des Drogenkonsums, besonders günstig. Schnüffeln von Klebstoffen, ja von Lösungsmitteln.

Denn wenn man das macht, niemals mit einer Plastiktüte über dem Kopf. Die Plastiktüte kann auch lebensgefährlich werden. Und das gilt dann für ganz kleine Kinder unter dem Aspekt, dass natürlich ganz kleine Kinder nicht mit Plastiktüten spielen sollen, die sie sich eventuell über den Kopf ziehen können. Und bei größeren Kindern gibt es dann auch solche Dinge wie, man glaubt es gar nicht, Würgespiele. Die werden aber tatsächlich auch sogar im Internet verbreitet als spezielle Tics. Tricks. Und ein Tick ist das natürlich auch, weil sie für diese größeren Kinder, ich spreche da 13-, 14-Jährige, dann einen besonderen Anreiz darstellen. Ich erinnere auch nochmal ganz entfernt, weil das auch etwas ist, was über das Internet verbreitet wird, an unsere sogenannten TikTok-Zwillinge, also zwei Mädchen, die einen Nervenkitzel darin fanden, gefährliche Spiele zu machen. Im Bereich von Straßen oder im Bereich der Eisenbahn und auf die Art und Weise dann über die Lebensgefahr für sich selber einen Gewinn hatten. Das war ja so eine Art Sucht und in solcher Situation kann man dann auch eben zu Tode kommen. Genauso gut wie beim S-Bahn-Surfen und so weiter und so weiter.

Lauter gefährliche Dinge, von denen man sich als Eltern oder als ältere Geschwister auch klar machen müsste, dass sie eine Gefahr darstellen können. Deswegen sind die Eltern ja auch so wichtig und andersherum muss man sagen, ein besonderes Gefahrenmoment sind die Eltern selber. Die Eltern, die zum Beispiel ohne Helm fahren. Unglaublich, ihre Kinder lassen sie mit Helm fahren und haben keine gute Vorbildfunktion. Dann verstehen die Kinder das natürlich auch nicht so richtig. Ich erinnere mich tatsächlich auch Situationen, das kannst du dir nicht vorstellen, da wird tatsächlich einem zwei- oder dreijährigen Kind beigebracht, Bettina, den Eltern die Zigarette anzuzünden mit einem Streichholz. Und dann wundert man sich, dass dieses Kind mit Streichhölzern spielt und die Wohnung in Brand setzt. Oder es wird kleinen Kindern beigebracht, wie man ein Feuerzeug anmacht, um den Eltern tatsächlich beim Anzünden einer Zigarette Feuer zu geben.

Ehrlich gesagt, sowas finde ich total bescheuert. Also da kann ich mich dir nur absolut anschließen. Ich habe eben große Augen gemacht, als du das erzählt hast, dass Eltern allen Ernstes ihren Kindern beibringen, ihnen Feuer zu geben bzw. Mit Streichhölzern oder Feuerzeugen zu hantieren. Eigentlich war ich der Meinung, dass jeder Erwachsene wissen müsste, dass man das natürlich nicht macht, dass man natürlich Vorbildfunktionen hat und dass man Kinder nicht dazu anhalten sollte, mit Feuer zu spielen. Deswegen, liebe Bettina, fragen wir Rechtsmediziner uns ja auch jedes Mal, wenn ein Kind zu Tode kommt, ob nicht eigentlich ein Erwachsener schuld ist am Tod dieses Kindes. Genau wie das hier bei dem Fall natürlich sogar vom Gericht geprüft wurde.

Dass die Erwachsenen ihre Aufsichtspflichten nicht ausreichend wahrgenommen haben. Also wenn ein Kind in eine tödliche Gefahr kommt, steckt dahinter häufig ein unachtsamer Erwachsener. Ja, eine traurige Erkenntnis, aber auch eine sehr wichtige Erkenntnis.

Meine Hoffnung wäre, dass wir dadurch, dass wir diesen Fall dargestellt haben, des kleinen Anton, der da auf der Rutsche zu Tode gekommen ist und dadurch, dass wir jetzt eben auch allgemein über die Gefahren gesprochen haben, den insbesondere kleinen Kindern droht, Und dass dadurch hoffentlich ein Leben gerettet oder auch mehrere Leben gerettet wird, dass Eltern aufmerksamer sind und dass Kinder eben gar nicht erst in solche Gefahrensituationen geraten. Das wäre mein Wunsch und ich hoffe, dass wir dazu beitragen konnten und ich wette, das wäre auch dein Anliegen als Rechtsmediziner.

Ja klar, du kennst mich ja besonders gut und im Zusammenhang mit Kindern bin ich tatsächlich immer ganz besonders engagiert und es ist jedes Mal eine geradezu tragische Situation, wenn man sich klar macht, dass es völlig überflüssig gewesen ist, dass dieses Kind gestorben ist, weil man die Situation hätte voraussehen können, wenn man durch Nachdenken vorher und durch einen Sicherheitscheck und allgemeine Verhaltensregeln all das hätte verhindern können. Vielen Dank Klaus für diesen, wie ich finde, auch wieder sehr wichtigen Podcast, für diese Schilderung dieser ganzen Situation der Gefahren und dann bleibt mir zu sagen, dass ich mich auf unseren nächsten Fall freue, beziehungsweise darauf gespannt bin. Das wird wieder ein ganz anderes Thema sein, aber auch sicherlich wichtig und für unsere Hörer interessant. Vielen Dank und dann bis zum nächsten Mal. Tschüss.