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Willkommen zu unserem Abendblatt Crime Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt und bei mir ist wie immer in unserem Podcast Klaus Püschel, Rechtsmediziner und damit Experte in Sachen Tod und Verbrechen. Er findet heraus, ob jemand eines natürlichen Todes gestorben ist oder ob es besondere und verdächtige Umstände gab. Moin Bettina, Moin insbesondere auch an alle unsere Hörer von meiner Seite. Ja, in Anlehnung an den Titel unseres Podcasts kann ich sagen, ich versuche dem Tod auf der Spur zu sein.
Es gibt dabei immer wieder ungewöhnliche Konstellationen, warum Menschen umkommen. In manchen Fällen sind es alte und gebrechliche, von denen man zunächst denkt, dass die Organe schlapp gemacht haben. Tatsächlich steckt aber in einigen Fällen dann doch ein Tötungsdelikt dahinter. Die Seniorin oder der Senior wurde womöglich erstickt oder vergiftet. Und der Täter hat darauf vertraut, dass die Tat nicht entdeckt wird. Übrigens Bettina, darauf habe ich ja schon wiederholt hingewiesen. In unserem Podcast sprechen wir häufig über ungewöhnliche Tötungsverbrechen und sehr spezielle Kriminalfälle.
In der täglichen Praxis der Rechtsmedizin haben wir allerdings relativ häufiger mit sogenannten ärztlichen Kunstfehlern zu tun. Also Sektionen von Patienten, die unter ungewöhnlichen Umständen im Krankenhaus verstorben sind oder in der Praxis. Oder wir untersuchen plötzliche Todesfälle aus innerer Ursache, die irgendwie verdächtig sind. Also ihr Rechtsmediziner seid auf jeden Fall richtig gut darin, Verbrechen aufzudecken bzw.
Ungewöhnlichen Todesfällen nachzuspüren. Ihr werdet immer dann um eure Expertise gebeten, wenn jemand überraschend zu Tode kommt. In dem Fall, mit dem wir uns heute befassen, war es ein junger Mann, der starb, ohne dass vorher jemand damit gerechnet hatte. Eigentlich ging es ja nur um eine Zahnbehandlung. Ja, wobei man sagen muss, dass es im Fall des 18-Jährigen aus Hamburg, über den wir heute reden wollen, wirklich einige ziemlich spezielle Umstände gab. Er hatte nicht nur ein Loch in einem Zahn, sondern ein nahezu vollständig kaputtes Gebiss. Etliche Jahre war er überhaupt nicht in Behandlung gewesen. Stimmt, der junge Mann hatte Angst, wohl seit Jahren schon. Die Vorstellung beim Zahnarzt zu sitzen für eine möglicherweise schmerzhafte Prozedur grauste ihn. Nachdem er sich lange nicht hatte behandeln lassen, waren etliche Zähne so schadhaft, dass der 18-Jährige mittlerweile Tabletten gegen die Schmerzen schluckte. Nun endlich sollte eine Behandlung erfolgen und zwar alles in einem Rutsch und unter Vollnarkose. Bis zu acht Stunden, so die Prognose der zuständigen Mediziner, würde so eine Behandlung dauern.
Wahrscheinlich hatte der junge Mann, den wir in unserem Podcast Emil nennen wollen, große Hoffnung darauf gesetzt, dass nach diesem ja nun wirklich stundenlangen Termin alles in Ordnung sein würde. Doch der Termin am 27. Mai 2016 in einer Praxis in Hamburg endete letztlich in einer Katastrophe geradezu. Der Patient erlitt während der Behandlung einen Herzstillstand.
Und trotz Reanimationsbemühungen und dem Einsatz von Notärzten war das Leben des Patienten nicht zu retten. Er starb am selben Abend im Krankenhaus. Und die Umstände, die zu seinem Tod geführt haben, führten später zu einem Strafverfahren vor dem Landgericht. Die damals behandelte Zahnärztin sowie der Beteiligte Anästhesist mussten sich in einem Prozess vor dem Schwurgericht verantworten. Bis es zu diesem Prozess kam, dauerte es nach dem Tod des 18-Jährigen allerdings acht Jahre. Ganz schön lange. Ja, ich wollte gerade fragen, Klaus, abseits unseres konkreten Falls, ich habe den Eindruck, dass es gerade in solchen Fällen, in denen es um medizinische Behandlung und ihre Folgen geht, häufig sehr lange dauert, bis schließlich ein Fall vor Gericht landet? Das ist durchaus im Einzelfall mal so, dass vergleichsweise viel Zeit vergeht, bis ein Prozess gegen einen Mediziner beginnt. Man muss dabei bedenken, dass in einer solchen Situation fast immer Sachverständigengutachten eingeholt werden, die eine gewisse Zeit brauchen. Übrigens manchmal auch nicht nur ein Gutachten, sondern gleich mehrere.
Und gerade die klinischen Gutachten dauern häufig sehr lange. Außerdem spielt häufig eine Rolle, inwieweit eine Kammer, vor der ein Prozess standfinden soll, ausgelastet ist. Wenn es etliche Fälle gibt, die auf einen Prozess warten, dann wird geschaut, welche Vorrang haben müssen. Und das sind dann in der Regel solche, bei denen die Angeklagten in Untersuchungshaft sitzen. Das war bei unserem Fall, mit dem wir uns heute befassen, also der des 18-Jährigen, nicht so. Also keine Untersuchungshaft für die späteren Angeklagten. Okay, zurück zum Ablauf in diesem Fall mit dem 18-Jährigen.
Hier wurde ja schließlich sowohl der behandelnden Zahnärztin als auch dem Anästhesisten, der für die Narkose verantwortlich war, Körperverletzungen mit Todesfolge vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging also davon aus, dass die Mediziner jeweils eine Körperverletzung an dem 18-Jährigen begangen haben und dadurch Emils Tod verursacht wurde. Also diese Dauer der Vollnarkose bei Emil war ja laut Ermittlungen acht oder sogar neun Stunden. Das kommt mir schon außergewöhnlich lang vor. Andererseits, es war wohl so, dass Emil überhaupt nur deshalb zugestimmt hat, sich in die zahnärztliche Behandlung zu begeben, wenn diese unter Vollnarkose stattfindet. Er muss also wirklich extreme Angst vorm Zahnarzt gehabt haben und wollte absolut nichts mitbekommen. Also ich denke, dass es in der Tat nicht wenige Menschen gibt, die gar nicht gern zum Zahnarzt gehen. Für einige ist der Zahnarztbesuch ja geradezu ein Graus. Ja, aber die lassen sich dann meistens trotzdem behandeln, weil sie ja wissen, dass es wichtig ist, ein intaktes und gesundes Gebiss zu haben.
Und Zahnschmerzen sind ja auch sehr öde. Aber bei Emil war das wohl anders. Die Angst war so groß, dass er jahrelang nicht mehr beim Zahnarzt für eine Kontrolle oder eine Behandlung seiner Zähne vorstellig war. Er hatte etliche Löcher. Der ein oder andere Zahn musste sogar gezogen werden. Also die Karies war sehr, sehr ausgeprägt. und auch mehrere Wurzelbehandlungen waren fällig, sehr ungewöhnlich bei einem so jungen Menschen. Wer so eine Wurzelbehandlung schon mal hat machen lassen, der weiß, dass das alleine bei einem einzigen Zahn schon eine ganze Weile dauert. Und bei Emil sollten mehrere Zähne so behandelt werden. Dann ist es nachvollziehbar, dass ein so aufwendiger Zahnarzttermin viele Stunden dauert.
Der Zahnärztin und dem Anästhesisten, die Emil behandelt hatten und deren Obhut es dann zum Herzversagen des 18-Jährigen kam, wurde auch nicht vorgeworfen, dass die Behandlung zu lange gedauert habe. Die Staatsanwaltschaft ging aber davon aus, dass die Zahnärztin und der Anästhesist vor dieser auf mehrere Stunden angelegten Zahnbehandlung unter Vollnarkose den Patienten nicht ordnungsgemäß über alle Risiken und die Art der Narkoseüberwachung aufgeklärt hätten. Dabei sei diese Überwachung erheblich vom Standard abgewichen. Man muss dazu wissen, dass wir von einer üblichen Zahnarztpraxis reden, also nicht von einer Operation in einem Krankenhaus mit Kieferklinik. In einem Krankenhaus gibt es, wenn Eingriffe unter Vollnarkose wahrgenommen werden, üblicherweise technische Geräte und medizinisches Personal, die genau überwachen, wie der Patient die Narkose verträgt und ob es womöglich zu einem Zwischenfall oder sogar zu einem Notfall kommt. Und die dann entsprechend reagieren können. Ich kann wirklich sagen, dass heutzutage Narkosen eigentlich sehr, sehr sicher sind und dass die Anästhesisten tatsächlich apparatemäßig optimal ausgerüstet sind.
In der Anklage gegen diese beiden Ärzte in unserem Fall hieß es aber, hätte der junge Mann alle Risiken gekannt, hätte er dem Eingriff nicht zugestimmt.
Ja, möglicherweise hätte er das tatsächlich nicht getan. Vielleicht hätte er sich dann doch entschlossen, die Behandlung in mehreren Terminen vornehmen zu lassen und nicht in einem einzigen, der so lange dauert. Ja, vielleicht wäre er auch in eine Klinik gegangen. Der Zahnärztin wurde ja im Prozess vorgeworfen, dass sie zumindest erkannt habe, dass ihre Praxis die für so umfangreiche Behandlungen notwendigen Standards nicht erreicht. So habe es keine EKG-Überwachung und keinerlei Möglichkeit zur maschinellen Beatmung gegeben.
Eben daraufhin hätte der Patient unbedingt gezielt aufgeklärt werden müssen. Klaus, wenn man als Patient mal so ein Aufklärungsgespräch vor einem Eingriff mitgemacht hat, dann weiß man doch, dass wirklich viele Details erörtert werden. Da muss man als Mediziner sicher ganz akribisch sein, oder? Ja, auf jeden Fall. Die Aufklärung des Patienten spielt heute eine sehr, sehr wichtige Rolle. Das wird auch wirklich sehr ernst genommen. Ja, die Patienten sollen ja wissen, was mit ihnen passiert. Und auch um das nochmal deutlich zu machen, wenn mehrere Ärzte beteiligt sind, dann wird aus jeder Fachdisziplin aufgeklärt. Hier in diesem Fall bedeutet das insbesondere.
Dass die Anästhesisten stets ein eigenes Aufklärungsgespräch führen, in dem vor allen Dingen das Anästhesierisiko und vielleicht auch spezielle Vorkrankheiten erörtert werden, die dieses Risiko eventuell weiter erhöhen können. Also jedenfalls willigte der 18-Jährige zu der vielstündigen Behandlung unter Vollnarkose schließlich ein. Am 27. Mai 2016 war es soweit, dass sein Gebiss komplett saniert werden sollte. Aber dann kam es nach vielen Stunden der Behandlung bei dem jungen Mann zu einem Herz-Kreislauf-Versagen. Dies sei wegen der unsachgemäßen Narkoseführung geschehen, hieß es im Prozess gegen die beiden Mediziner. Und diese kritische Situation sei von dem Anästhesisten zunächst falsch gedeutet und der Rettungsdienst deshalb verspätet alarmiert worden, warf die Staatsanwaltschaft dem Narkosearzt vor.
Bettina, vorab zum Verständnis. Bei Körperverletzung mit Todesfolge, wie es den beiden Angeklagten vorgeworfen wurde, sieht das Gesetz immerhin eine Freiheitsstrafe von drei bis 15 Jahren vor. In einem minderschweren Fall liegt der Strafrahmen bei einem bis zu zehn Jahren. Es steht also, wenn es zu einer Verurteilung kommt, unbedingt eine Freiheitsstrafe im Raum. Konkret passierte übrigens während der Behandlung Folgendes. Vom Narkosearzt zunächst unbemerkt setzte bei Emil die Atmung aus. Zunächst glaubte der 67-jährige Anästhesist, der Fehler liege bei dem hier eingesetzten Pulsoximeter. Klaus, ich weiß, was das ist, auch aus einer anderen Verhandlung und außerdem natürlich, weil ich in diesem Prozess sehr genau zugehört habe. Aber erklärst du bitte unseren Hörern, was das ist, ein Pulsoximeter?
Also diese kleine Apparatur hat wahrscheinlich jeder schon mal gesehen. Es ist ein Gerät, das über einen Finger des Patienten gestülpt wird. Ein Pulsoximeter zeigt die Sauerstoffsättigung im Blut an. Das ist ein sehr wichtiger Wert, der dabei hilft zu kontrollieren, ob es dem Patienten gut geht. Speziell, ob er eben ausreichend atmet. Und in unserem Fall zeigte während der Vollnarkose bei Emil dieses Pulsoximeter sehr niedrige oder keine messbaren Werte an. Zunächst dachte der Anästhesist, bei diesem Pulsoximeter könnten die Batterien leer sein. Erst danach realisierte er, dass es wirklich einen Notfall gab und versuchte jetzt mit Medikamenten, die er dem Emil spritzte, entgegenzusteuern und Atmung und Kreislauf wieder in Gang zu bringen. Aber auch das hat wohl zunächst nicht wirklich funktioniert. Auf jeden Fall setzte die Zahnärztin dann schließlich einen Notruf ab. Notfallmediziner kamen dann und brachten den 18-Jährigen in ein Krankenhaus, wo Spezialisten noch zwei Stunden lang um das Leben des jungen Mannes kämpften. Doch dann wurde schließlich dessen Tod festgestellt. Wirklich eine tragische Geschichte. Vielen Dank.
Bettina, ja wie in vielen anderen Fällen, du warst ja an diesem Prozess dabei und hast für das Hamburger Abendblatt mehrere Artikel über das Gerichtsverfahren geschrieben. Erzähl doch bitte mal, wie du die Angeklagten erlebt hast. Was haben sie denn zu den Vorwürfen gesagt? Also zunächst mal, wir nennen unseren Podcast nicht die richtigen Namen der beiden Ärzte. Auch der Emil heißt ja in Wirklichkeit anders. Also bei uns sollen die beiden Ärzte Barbara N., das ist die Zahnärztin, und Daniel R., der Anästhesist, heißen. Die anderen Namen sind eben andere. Und jetzt zu deiner Frage, Klaus.
Auf mich wirken die beiden Angeklagten in dem Prozess, der im April 2024 begann, sehr bedrückt. Es war ihnen anzusehen, dass das Schicksal des 18-Jährigen sie belastet hat. Beide haben in dem Prozess deutlich gemacht, dass sie dem jungen Mann eigentlich hatten helfen wollen. Die Zahnärztin sagte mit tränenerstickter Stimme, was damals geschehen ist, tue ihr, Zitat, unendlich leid. Sie sagte dann weiter, ich wollte den Patienten doch nur von seinen Schmerzen befreien. Ich hätte niemals gedacht, dass das in so einer Tragödie enden könnte. Sie sei damals der festen Überzeugung gewesen, wieder, Zitat, meine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben.
Der angeklagte Anästhesist Daniel R. Hat doch in seiner ersten Stellungnahme vor Gericht Fehler eingeräumt, oder? Ja, außerdem sprach er regelrecht von einer Tragödie. Ja, so war das. Anästhesist Daniel R. sagte zum Prozessauftakt, ich habe eine Tragödie verursacht. Emil sei, wieder Zitat, unter meiner Behandlung gestorben, sagte der 67-Jährige weiter. Er habe dem 18-Jährigen helfen wollen, seine Angst zu besiegen und dabei, so sagte dann der Arzt, habe er sich zu sehr aufs Menschliche konzentriert und das Fachliche vernachlässigt. Wohl wahr. Der Narkosearzt räumte ein, damals nicht alle erforderlichen Geräte für die Überwachung der Narkose bei dem Behandlungstermin dabei gehabt zu haben. Er sagte weiter, wieder Zitat, ich habe als Arzt versagt und als Mensch schwere Schuld auf mich geladen.
Der Tag, als Emil starb, habe sein Leben verändert, formulierte Daniel R. Das ist nach meinem Empfinden ein sehr deutliches Schuldeingeständnis. Ich finde aber auch sehr ehrlich, es zeigt, dass der Arzt wirklich tief betroffen war und dass ihm sein Verhalten sehr, sehr leid getan hat. Allerdings, so sehe ich das auch. Der Narkosearzt sagte weiter, er bitte die Familie des Verstorbenen um Entschuldigung. Der damals 18-Jährige sei, wieder Zitat, von meinen Augen unter meiner Behandlung gestorben. Aber es sei ihm wichtig, so der Angeklagte, wie der Zitat, dass ich versucht habe, ein guter Arzt zu sein. Er habe wirklich bis zum Schluss um das Leben des jungen Mannes gekämpft.
Naja, aber vorher wirklich viele Fehler gemacht. Das muss man ja auch nochmal wiederholen. Im Vorfeld des Prozesses und auch während des Verfahrens wurde doch einiges über die besonderen Umstände der Behandlung bekannt. Normalerweise wäre da eine so umfangreiche Behandlung nicht am Stück vorgenommen, hieß es. Es deute allerdings einiges darauf hin, dass der 18-Jährige und seine Mutter sehr froh waren, überhaupt eine Behandlungsmöglichkeit zu finden, auf die sich der Patient trotz seiner vielen Ängste einlassen konnte. Das ist richtig, das wurde im Prozess wirklich deutlich. Beide Mediziner betonten in ihren Aussagen, dass es ihnen ausdrücklich darum gegangen sei, dem offensichtlich extrem ängstlichen Patienten zu helfen. Zahnarztin Barbara N. erzählte vor Gericht, Emil habe einer Sanierung seines schon sehr schadhaften Gebisses nur unter der Voraussetzung die Genehmigung erteilt, dass er nämlich eine Vollnarkose erhalte.
Weil er nicht persönlich miterleben wollte, was an seinem Gebiss alles gemacht wird und weil er davon ausging, dass es bei einer Vollnarkose jedenfalls während des Eingriffs keine Schmerzen geben wird, dass er also davon nichts spüren wird. Stimmt. Die Zahnärztin erinnerte sich sehr gut an dieses Gespräch mit Emil und sagte dazu, Er wollte während der Behandlung schlafen, er wollte nichts mitbekommen. Alternativen wie eine Behandlung unter Hypnose beispielsweise oder eine Betäubung durch Lachgas, die sie beide vorgeschlagen habe, habe der Patient abgelehnt. Also für ihn kam nur diese Vollnarkose in Frage. Zahnärztin Barbara N. betonte weiter, sie habe sich vor vielen Jahren sehr bewusst für ihren Beruf entschieden. Bei ihren Patienten komme es ihr stets darauf an, die beste Behandlungsmethode zu finden. In ihrer gesamten Berufslaufbahn habe sie nur sieben oder acht Behandlungen unter Vollnarkose durchgeführt. Diese sei aus ihrer Sicht das letzte Mittel der Wahl und hier in diesem Fall habe sie allerdings auf die Erfahrung und die Kompetenz des begleitenden Narkosefacharztes vertraut.
Das darf sie ja auch. Da gibt es tatsächlich das Prinzip der Arbeitsteilung. Jeder ist in seinem Bereich verantwortlich. Und für den Anästhesisten ist es sein Job, die Narkose fachgerecht auszuführen und zu überwachen, sodass es zu keinen Komplikationen kommt.
Ich kann hier mal einfügen, dass heutzutage Narkosen auch wirklich sehr, sehr sicher ablaufen und dass es geradezu ein Segen ist, dass auch bei sehr langdauernden Narkosen und in sehr komplizierten Fällen die Anästhesisten die Lage in aller Regel bestens im Griff haben. Naja, und unser Narkosearzt in diesem Fall, der Dr. Daniel R., der hatte übrigens auch eine lange Berufserfahrung. Es gibt übrigens heute immer noch nach wie vor Anästhesisten, die tatsächlich ambulant sozusagen in einer Praxis oder in einer kleinen Privatklinik fernab von einem Krankenhaus mit Notfallteam und Intensivstationen sehr gut ambulant und kompetent Narkosen verabreichen, ganz erfolgreich. Und also diese Anästhesisten, die dann in die Praxis hingehen, verfügen tatsächlich für diese Situation auch über eine gute Ausrüstung.
Jetzt wieder zurück zu unserem Fall und der Zahnarztin Barbara N., die sagte im Prozess weiter, der Plan war die Zähne so weit wie möglich zu erhalten, also die Zähne von Emil sind dann natürlich gemeint. Sie habe der Mutter von Emil genau erläutert, welcher Zahn wie behandelt werden müsse und dass dies insgesamt wohl etwa sechs bis acht Stunden dauern würde.
Aus Kostengründe, weil jede Narkose sehr teuer sei, habe die Mutter dann gefragt, ob die Behandlung in einer Sitzung möglich sei. Und dem habe sie dann zugestimmt, sagte die angeklagte Zahnärztin. Aber diese Zustimmung habe sie erst erteilt, nachdem sie sich noch mit dem Anästhesisten kurzgeschlossen habe. Sie wollte sich da einfach rückversichern, was der Profi dazu sagt, also der Profi im Fach, wenn es um Narkosen geht. Und die Ausstattung des Anästhesisten habe auf sie einen professionellen Eindruck gemacht, sagte die Zahnärztin. Das war sie in diesem Fall, aber ganz offensichtlich nicht. Laut Ermittlungen gab es ja auch beispielsweise keine EKG-Überwachung. Also das geht eigentlich nicht. Aber Bettina, erzähl bitte weiter. Die Zahnärztin hat doch noch einiges mehr gesagt, oder? Ja, sie sagte aus, dass ich während der Behandlung der Umfang der notwendigen Sanierung der Zähne als größer als geplant herausgestellt habe. Sie habe mehr Füllung und auch mehr Wurzelbehandlung vornehmen müssen als ursprünglich vorgesehen.
Sie habe sich dann bei der Behandlung Region für Region vorgearbeitet und während dieser Zeit auch keinerlei Auffälligkeiten bei den Patienten bemerkt. Schließlich habe eine Kollegin die Weiterbehandlung übernommen, sie sei selber ins Labor gegangen. Also jetzt mal am Rande, ich stelle mir das ja schon sehr anstrengend vor, sechs bis acht Stunden da als Zahnärztin am Stück ununterbrochen tätig zu sein.
Enorme Konzentrationsaufgabe, eine Herausforderung. Ja, dass sie dann irgendwann nach einer gewissen Zeit dann aber auch anderes zu tun hatte, also beispielsweise wie in diesem Fall ins Labor zu gehen, ist durchaus nachvollziehbar, denke ich.
Ja, das ist sicherlich auch sinnvoll, dass es da eine Arbeitsteilung gegeben hat zwischen den beiden Zahnärzten. Das kann ich auch gut nachvollziehen. Und bis dahin war nach ihrer Darstellung ja auch noch alles in Ordnung. Das war ihre Wahrnehmung, aber dann verschlechterte sich die Situation unerwartet. Stimmt. Barbara Ann sagte, als sie dann aus dem Labor zurück ins Behandlungszimmer kam, habe sie sofort gesehen, dass die Behandlung unterbrochen war. Sie habe den Anästhesisten gefragt, ob ein Notarzt verständigt werden solle. Doch der Narkosearzt habe geantwortet, er habe alles im Griff.
Er habe dann seinem Notfallkoffer einige Utensilien entnommen und sich um den Patienten gekümmert, dessen Zustand nun wieder stabilisiert gewesen sei, aber, so erzählte es Barbara N., dann habe sich die Situation wieder verschlechtert. Sie sei überrascht gewesen, dass der junge Mann dann plötzlich reanimiert werden sollte. Man habe dann Emil aus dem Behandlungsstuhl gehoben und auf den Boden gelegt. Dort seien dann Notfallmaßnahmen erfolgt, der Patient schließlich dann mit dem Rettungswagen in eine Klinik gekommen und Barbara N. Sagte, ich hätte niemals damit gerechnet, dass sich die Situation so entwickelt.
Ja, eine Entwicklung, an deren Ende der Patient dann nicht mehr zu retten war. Was genau die Todesursache war, konnte übrigens auch durch eine Obduktion in der Rechtsmedizin, die schon kurz nach dem Tod des 18-Jährigen durchgeführt wurde, nicht eindeutig geklärt werden. Bei Emil wurden Auffälligkeiten am Herzen festgestellt. Das ist klar, das hängt auch mit den Reanimationsmaßnahmen zusammen. Es gab aber insgesamt keine innere Erkrankung, von der wir irgendwie hätten eindeutig feststellen können, dass sie todesursächlich gewesen ist. Dafür war eindeutig die Narkose verantwortlich. Ihr habt doch bei der Obduktion abseits davon, dass man nach der Todesursache forscht, weitere Erkenntnisse gewonnen?
Ja, wir haben zum Beispiel chemisch-toxikologische Untersuchungen durchgeführt und unsere weiteren Untersuchungen ergaben, dass beispielsweise die Dosierung der Narkosemedikamente im Normbereich gelegen hat. Also die Konzentrationen im Blut waren beispielsweise nicht überhöht, was allerdings dann schon bemerkenswert war. Unsere toxikologischen Analysen ergaben, dass im Körper des 18-Jährigen Spuren von Kokain und Cannabis nachweisbar waren.
Der Konsum dieser beiden Drogen kann nicht so sehr lange vor dem Eingriff stattgefunden haben. Also wenn das so ist, dann stellt sich natürlich die Frage, ob Emil zu den Drogen gegriffen hat, um zusätzlich seine Angst zu betäuben. Also mein Eindruck ist, nach dem, was damals erzählt wurde, war er ja extrem besorgt, extrem ängstlich. Vielleicht hat er dann gedacht, sicher ist sicher, er möchte sich noch nicht mal auf so eine Vollnarkose verlassen. Das ist aber jetzt eine Spekulation meinerseits. Seine Mutter sagte übrigens im Prozess als Zeugin, bei dem Aufklärungsgespräch über den bevorstehenden vielstündigen Termin sei ihr Sohn danach gefragt worden, ob er Drogen genommen habe und das habe er verneint. Ja, Bettina, das ist eine Routinefrage, speziell von Seiten der Anästhesisten, weil sie darauf dann auch tatsächlich die Narkose und speziell die Dosierung der Narkosemedikamente einrichten müssen.
Gut, also Emil muss etwas konsumiert haben, vielleicht Drogen gegen die Angst, kann man sich insbesondere beim Cannabis vorstellen. Und die rechtsmedizinischen Untersuchungen, die waren insofern schon ganz eindeutig, dass diese Rückstände von Kokain und Cannabis im Blut waren.
Dann muss man auch sagen, dass der 18-Jährige bei der Beantwortung der Frage im Aufklärungsgespräch offensichtlich nicht ganz aufrichtig war. Bettina, du hast es ja gerade am Rande erwähnt, dass die Mutter von Emil als Zeugin im Prozess war. Es war dazu zu lesen, dass sie sehr ausführlich ausgesagt hat und damit hat sie ganz offensichtlich den vorsitzenden Richter sehr beeindruckt. Beeindruckt, hat sich jedenfalls später auch bei der Präsentation des mündlichen Urteils insofern beeindruckt gezeigt. So erinnere ich das auch, aber zunächst möchte ich erstmal schildern, was Emils Mutter überhaupt gesagt hat. Die Frau, die wir jetzt hier in unserem Podcast Cornelia S. Nennen wollen, die erzählte, dass die Zahnarztpraxis von Barbara N. Einen vertrauenswürdigen Eindruck auf sie gemacht hat. Hier schienen sie an der richtigen Adresse.
Die Zahnärztin habe sie als empathisch empfunden. Der Anästhesist sei erfahren gewesen, sagte Emils Mutter. Aber bei diesen Medizinern, so schilderte es die damals 44-Jährige, habe sie ein, Zitat, gutes Bauchgefühl gehabt. Wieder Zitat, ich habe für mich mitgenommen, wir sind in guten Händen, man weiß, was man tut, erinnerte sich die Hamburgerin. Also ich finde, das klingt ja erstmal schon sehr, sehr positiv. Das hat die Zeugin auch ausdrücklich betont. Sie erzählte von ihrer Erleichterung, die sie zunächst empfunden hat, als ihr Sohn sich trotz extremer Angst vor Zahnärzten endlich für eine Behandlung entschied. Er hatte schon lange Schmerzen und es wurde immer schlimmer, sagte die Mutter. Jeden Tag habe Emil wegen der Schmerzen Medikamente nehmen müssen. Schließlich habe er zugestimmt, sein Gebiss sanieren zu lassen, unter der Voraussetzung, er bekommt eine Vollnarkose.
Und wie ist die Familie dann schließlich auf diese Praxis von Frau Dr. Barbara N. Gestoßen? Wie ist er da hingekommen? Also die Mutter hat erzählt, dass sie im Internet recherchiert und sich außerdem an ihre Krankenkasse gewandt haben mit der Frage, welche Zahnarztin überhaupt Behandlung unter Vollnarkose vornehmen. Und dann sei die Wahl auf die Praxis von Barbara N. gefallen, erzählte Emils Mutter. Sie war einfühlsam, sagte die Zeugin dann über die Zahnärzte. Außerdem habe die Medizinerin ihr versichert, dass sie schon mehrere Behandlungen unter Vollnarkose vorgenommen habe und dass ein Anästhesist dabei sein werde.
Ihr sei wichtig gewesen, so sagte es die Zeugin dass die Mediziner über große Erfahrung verfügten vom Anästhesisten habe es geheißen, dass er seit 30 Jahren tätig sei und dann sagte die Zeugin weiter, darauf habe ich vertraut bei ihrem Sohn sei es dann eher so gewesen, dass er sich in sein Schicksal gefügt habe, Aber trotz der langjährigen Berufserfahrung des Narkosearztes kam es dann später zu dem katastrophalen medizinischen Notfall und dann zum Tod von Emil. Nachdem dieser während der Behandlung einen Atemstillstand und dann einen Herzstillstand erlitten hatte, was hat die Mutter des 18-Jährigen dann noch weiter in der Gerichtsverhandlung erzählt? Also sie sagte, bei den damaligen Vorgesprächen der Praxis hat sie es so verstanden, dass ihr Sohn während der auf mehrere Stunden angelegten Behandlung sicher ist. Sie hat auch darauf vertraut, dass er gut überwacht wird und dass alles gut werden wird. Und so ließen die Hamburgerin und ihr Ehemann damals ihren 18-jährigen Sohn guten Gewissens in der Praxis. Am Abend könnten sie Emil dann wieder abholen, habe man ihr mitgeteilt. So erzählte die Zeugen das dann weiter.
Ja und dann erfuhr die Mutter an besagtem Abend, dass es einen Notfall gegeben hat. Naja, also die Information kam so nach und nach. Als Emils Mutter wie verabredet Stunden später zurück zur Zahnärztin fuhr, ahnte die 44-Jährige nach ihrer Darstellung nicht, dass etwas ganz und gar nicht in Ordnung war. Die Wahrheit dämmerte ihr erst häppchenweise. Noch als die Mutter vor der Praxis mehrere Krankenwagen und ein Polizeiauto sah, habe ich mir nichts dabei gedacht, sagte sie als Zeugin im Prozess. Auch Zahnarztin Barbara N., die in den Praxisräumen dann entgegenkam, habe gefasst gewirkt und nur so vage gesagt, dass es einen Vorfall gegeben habe. Emils Mutter erinnerte sich daran, also in ihrer Zeugenaussage und sagte dann dazu, das klang nicht so schlimm.
Aber dann erfuhr Cornelia S., dass ihr Sohn in ein Krankenhaus gebracht worden ist, dass er intensiv behandelt wurde, dass es sehr gefährlich war und das beunruhigte die Mutter dann doch erheblich, nicht wahr? Ja, dort in der Klinik habe ihr dann eine Ärztin einige Zeit später mitgeteilt, es sehe nicht gut, erzählte die Zeugin. Also sie ist dann zu ihrem Sohn in die Klinik gefahren. Sie hatte sich dann natürlich erkundigt, in welches Krankenhaus er gebracht wurde. Und da hat man ihr also gesagt, sieht nicht gut aus. Es habe Versuche gegeben, ihren Sohn wiederzubeleben. Auch das erzählte die Mutter als Zeugin. Und schließlich sagte ihr dann ein Arzt, dass ihr Sohn verstorben sei. Das muss wirklich schockierend für die Mutter gewesen sein. Der absolute Albtraum, wenn man erfährt, dass das eigene Kind plötzlich völlig unerwartet verstorben ist.
So haben mir das mehrfach Angehörige erzählt, die einen ähnlichen Schicksalsschlag erleiden mussten. Das ist ja etwas, was bei uns in der Rechtsmedizin leider immer wieder vorkommt. Aber kommen wir hier jetzt zurück zu Emils Mutter. Wenn ich das richtig verstanden habe, hat ihr Auftritt als Zeugin vor dem Schwurgericht doch großen Eindruck hinterlassen, oder? Das stimmt. Ich erinnere mich daran, dass sie wirklich bei jeder Nachfrage, die einer der Verfahrensbeteiligten an sie stellte, einige Augenblicke überlegte, bevor sie antwortete. Also sie schien regelrecht in ihrer Erinnerung zu kramen, wie sich die Ereignisse denn nun damals ganz genau abgespielt haben. Sie wirkte beherrscht, aber ich hatte schon den Eindruck, dass sie das Mühe kostete. Mir ist ebenfalls aufgefallen, dass Emils Mutter mit keinem Blick zu den beiden Angeklagten hinübersah.
Ich nehme mal an, dass die Zeugin deshalb auch gar nicht mitbekommen hat, dass die Zahnärztin Barbara N. Immer wieder die Hände vors Gesicht schlug und ihr Tränen über das Gesicht lief, während Emils Mutter vor Gericht von den damaligen Ereignissen erzählte. Also die Angeklagte hat in der Zeit wirklich geweint und das war schon bemerkenswert. Und die Zeugin Cornelia S. Als Mutter dieses toten Kindes, die hat sich sehr, sehr konzentriert und war sehr ernsthaft verletzt. Sie hat als Zeugin betont, dass es für sie damals sehr wichtig gewesen sei, dass ihr Sohn trotz seiner enormen Vorbehalte wegen seiner schlechten Zähne und seiner Angst, dass er sich dann überhaupt auf diese zahnärztliche Behandlung eingelassen habe. Ja, er hatte einfach so schreckliche Angst. Ja, die Zeugin sagte auch, sie als Mutter habe ihren Sohn beschützen wollen.
Emils Schmerzen seien heftig, die Behandlung dringend gewesen, nachdem er eben wirklich jahrelang nicht beim Zahnarzt gewesen war. Die Zeugin sagte weiter, für sie habe Priorität gehabt, dass die behandelnden Ärzte einfühlsam sind und über große Erfahrung bei Behandlungen und auch unter mehrstündiger Vollnarkose verfügten. Dies sei ihr entsprechend versichert worden. Sie seien im Übrigen davon überzeugt gewesen, dass eine Praxis, die Narkosebehandlung anbietet, auch entsprechend eingerichtet ist, betonte die Mutter.
Ich habe über den Prozess erfahren, dass der Anwalt der Mutter nochmal nachgehakt hat. Vielleicht sollten wir hier erläutern, dass der Anwalt zugegen war, weil die Mutter ja auch zugleich Nebenklägerin in diesem Prozess war. Und dieser Anwalt fragte Emils Mutter dann, wenn sie gewusst hätten, dass die Zahnärztin und der Anästhesist, die ihren Sohn behandeln wollen, vorher nur zweimal zusammengearbeitet haben und frühere Termine unter Vollnarkose, die Zahnärztin Barbara N. Vorgenommen hat, maximal vier Stunden dauerten.
Die Frage ging daran, ob sie in Kenntnis dieser Informationen denn dem Eingriff zugestimmt hätte und ob ihr Sohn das getan hätte? Ja, ich erinnere mich, diese Frage wurde von dem Anwalt gestellt und wie zuvor bei ihrer Aussage hat Cornelia es einen Moment nachgedacht, bevor sie antwortete und die Antwort war dann aber wirklich sehr deutlich, nein. Sie hätte also der Narkose nicht zugestimmt. Also das ist schon mal eine sehr, sehr wichtige Feststellung. Zeigt uns nochmal, wie wichtig eine exakte Aufklärung ist. Vor allen Dingen auch eine Aufklärung über bestimmte Risikokonstellationen.
Ja, also im Vorweg war die Zahnärztin offenbar davon überzeugt, dass alles gut klappen würde. Sie hatte doch ausgesagt, sie habe vorher noch einmal in einer Zahnklinik angefragt, ob dort eine solche Behandlung unter Vollnarkose möglich sei. Dabei, das habe man verneint, kann ich mir nicht vorstellen, Vollnarkose wird das schon möglich sein, aber acht Stunden, also diese lange Zeit, das kann ich mir eher vorstellen, dass man das in einer Klinik nicht realisiert hätte. Barbara N. Zog dann laut ihrer eigenen Aussage diesen Narkosearzt hinzu, den sie bei früheren Begegnungen als durchaus erfahrenen Mediziner kennengelernt hatte. Er habe ihr versichert, eine auf mehrere Stunden angelegte Zahnbehandlung unter Vollnarkose sei bei einem so jungen Menschen kein Problem gewesen. Also prinzipiell kann ich hier auch nochmal sagen, es gibt natürlich eine Reihe von Operationen im Krankenhaus, die wirklich viele Stunden dauern. Das können die Anästhesisten normalerweise.
Letztlich wurde dann als Termin in der Zahnarztpraxis der 27. Mai 2016 angesetzt. Und die Zahnärztin sagte, das ist jetzt ein Zitat wieder, ich war der festen Überzeugung, meine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben.
Ja, die Angeklagte hat dann weiter ausgesagt. Sie beschrieb die Narkose als zunächst problemlos. Wir haben ja vorhin schon erwähnt, dass sie dann nach einiger Zeit den Raum verlassen hat, also den eigentlichen Behandlungsraum, um in ihrem Labor etwas anzufertigen. In dieser Zeit habe eine Kollegin schon mal die Frontzähne von Emil saniert. Und dann hat sie aber festgestellt, erzählte Zahnarztin Barbara Enders, als sie dann wieder in den Behandlungsraum zurückkam, sei alles anders gewesen. Sie sagte dann wörtlich, ich sah sofort, dass die Behandlung unterbrochen war. Der Zustand des Patienten habe sich verschlechtert. Sie habe den Anästhesisten gefragt, ob sie die Notart verständigen solle. Er sagte, nein, er habe die Situation im Griff, berichtete die Praxisinhaberin. Es ging alles so schnell. Ja, schließlich hat sie dann einen Rettungswagen angefordert, zumindest hat sie das so dargestellt. und wir wissen ja, dass das nicht mehr geholfen hat. Der 18-Jährige starb noch am Abend im Krankenhaus und dazu sagte die Zahnärztin dann, der Tod von Emil tue ihr unendlich leid und belaste sie sehr.
Richtungweisend war in dem Prozess wohl das Gutachten eines anästhesiologischen Sachverständigen, der im Prozess gehört wurde. Das ist ja die übliche Routine, dass zur Tätigkeit eines Facharztes ein anderer Facharzt dann gutachterlich gehört wird. Und dieser Gutachter erklärte, dass man diesen vielstündigen Eingriff unter Vollnarkose, wie es bei Emil geschehen ist, zwar so machen könne, wenn es denn gar nicht anders geht, aber man hätte den Patienten darauf aufmerksam machen müssen, dass verschiedene medizinische Standards unterschritten wurden. Und ja, so kenne ich das auch aus den allgemeinen Prinzipien der Aufklärung.
Schließlich, nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme, kam es in diesem Prozess zu den Plädoyers. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den Anästhesisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Diese sollten zur Bewährung ausgesetzt werden. Die 46 Jahre alte Zahnärztin habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Davon war die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie sollte zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 250 Euro verurteilt werden. Ja, zum Urteil in diesem Prozess vor dem Landgericht kam es dann schließlich am 12. Juli 2024.
Da hieß es dann, die Verantwortung für den Tod von Emil trägt der Anästhesist. Also zu dieser Überzeugung kam das Gericht dann nach diesem Prozess, nämlich jener Anästhesist natürlich, der bei dieser fast neun Stunden dauernden Zahnarztbehandlung die Narkose setzte und, und das ist jetzt auch ganz wichtig, bei der Überwachung dieser Narkose die medizinischen Standards nicht eingehalten habe. Ja, das Urteil der Kammer lautete dann 18 Monate Freiheitsstrafe für den 67-jährigen Anästhesisten, weil dieser sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht hat. Die Strafe setzte das Gericht dann zur Bewährung aus. Also für einen ärztlichen Behandlungsfehler kann ich hier einfügen, ist das eine relativ hohe Strafe vergleichsweise. Und Barbara N., die angeklagte Zahnärztin, wurde allerdings freigesprochen. Sie habe damals darauf vertrauen dürfen, dass der Anästhesist die Narkose standardmäßig überwachen würde. So hieß das in der Urteilsbegründung. Ich möchte gerne noch etwas zitieren, was der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung gesagt hat.
Wie kann das sein, dass im 21. Jahrhundert ein 18-Jähriger nach der Behandlung auf dem Zahnarztstuhl nicht mehr aufwacht? Das ist sicher eine sehr berechtigte Frage. Und mit dieser Frage macht der Richter ja auch sehr deutlich, wie schwer die Geschehnisse seinerzeit in einer Zahnarztpraxis, das muss man nochmal wiederholen, in einer Zahnarztpraxis nachzuvollziehen sind. Dass ein junger Patient dort stirbt, ist eine extreme Rarität. Ich kann dieses Unverständnis sehr gut nachvollziehen. Ja, ich möchte erzählen, was der Richter damals in der Urteilsbegründung weiter sagte. Das sind Worte, die, finde ich, unbedingt zitiert werden sollten. Er sagte, es bleibe angesichts des Versterbens des 18-Jährigen eine gewisse Ratlosigkeit und Traurigkeit zurück. Der Richter sagte, was passiert ist, mache sehr betroffen. Eine Mutter will ihrem gerade erst erwachsenen gewordenen Sohn helfen, ein Leben ohne Zahnschmerzen zu führen. Doch stattdessen müsse sie nur mit dem Schicksalsschlag zurechtkommen, dass ihr Kind tot ist.
Einschlafen, aufwachen und die Zähne sind saniert. Genau das sei die Vorstellung des jungen Patienten und dessen Mutter gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Doch stattdessen sei der 18-Jährige, wie wir ja wissen, an Herz-Kreislauf-Versagen gestorben. Eine Behandlungsdauer, die immerhin schon auf acht Stunden geplant war, dann aber sogar fast neun Stunden in Anspruch nahm und der Eingriff war ja auch noch gar nicht beendet. Das ist keine normale Behandlung, sondern etwas sehr Besonderes. Das ist nochmal ein Zitat vom Richter. Und weiter, das kann ich gut nachvollziehen, also der Richter sagte dann, das kommt einem als Laien komisch vor. Zumal Narkosearzt Daniel R. Weder eine Anästhesieassistentin dabei hatte, noch medizinische Apparate für eine maschinelle Beatmung vorhanden waren. Damit habe weder die Apparative noch die personelle Ausstattung dem damaligen Standard entsprochen. Auch das ist sicher richtig.
Und eine Aufklärung darüber, dass die medizinischen Standards bei der Behandlung von Emil unter Vollnarkose unterschritten wurden, die sei eben nicht erfolgt. Davon ist das Gericht überzeugt. Damit ist die Aufklärung ja eigentlich auch nichtig. Der Narkosearzt habe gewusst, dass er die damaligen Standards unterschritt. Er habe sich aber darüber hinweggesetzt, weil er gemeint habe, mit seiner Erfahrung könne er trotzdem die vielstündige Anästhesie ordentlich überwachen. Das war eine eindeutige Fehleinschätzung. Er fühlte sich den maschinellen Hilfsmitteln überlegen, so sagte der Vorsitzende Richter. Ja, man kann das machen, aber man muss das den Patienten auch richtig erklären, man muss sie vollständig aufklären und das ist hier nicht passiert. Und ich kann mir wirklich sehr gut vorstellen, dass Emil und seine Mutter dann zumindest Zweifel gekommen wären, ob der 18-Jährige sich auf diese Behandlung einlassen soll. Womöglich hätte er dann doch noch die Reißleine gezogen und gesagt, dass er nach einer Alternative suchen wolle.
Ja, auf diese Möglichkeit ging der Richter ebenfalls in der Urteilsbegründung ein. Er sagte, hätten Emil und seine Mutter gewusst, dass es standardwidrig kein Personal und keine maschinelle Überwachung gibt, dann hätte die Mutter die Behandlung ihres Sohnes nicht befürwortet. Ja, davon war das Gericht überzeugt. Und der 18-Jährige hätte das getan, was die Mutter ihm geraten hätte. Denn wer lasse sich in eine Narkose versetzen, die nicht den medizinischen Standards entspricht? Demzufolge habe im Ergebnis keine wirksame Einwilligung in die Narkose vorgelegen. Also keine Einwilligung. Eine Sache würde ich gerne noch anmerken. Wir haben ja unseren Hörern vorhin mal erklärt, dass der Strafraum bei Körperverletzung mit Todesfolge bei drei bis 15 Jahren liegt.
Jetzt gab es anderthalb Jahre mit Bewährung, also deutlich weniger. Dies erklärt sich dadurch, dass das Gericht jetzt bei der Verurteilung von Anästhesist Daniel R. Von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge ausgegangen ist. Bettina, wie wurde das begründet? Wohl damit, dass mehrere Umstände zusammenkamen, die den Fall in einem milderen Licht zeigen? Ja, so war das. Es handele sich um ein Unglücksgeschehen, betonte der Vorsitzende Richter. Der Mediziner habe einem jungen Menschen, der seit Langem unter Schmerzen litt, helfen wollen, nicht schaden. Auch das wieder ein Zitat des Richters. Zudem habe der Anästhesist Daniel R. Sein tiefes Bedauern und Erschütterung deutlich gemacht über das, was dem jungen Mann und dessen Angehörigen widerfahren war.
Aber das Gericht betonte auch, beziehungsweise der Vorsitzende Richter an der Urteilsbegründung, zugunsten des Angeklagten müsse gewertet werden, dass er sich verpflichtet habe für die kleine Tochter, die der damals 18-Jährige bereits hatte, also der war damals schon Vater, das haben wir bisher noch nicht erwähnt, dass der Angeklagte sich verpflichtet habe, für dieses kleine Mädchen eine Entschädigungszahlung von 130.000 Euro zu leisten. Das ist jetzt also strafmildernd. Andererseits sind auch strafschärfende Aspekte zu berücksichtigen. Auch das wurde in der Urteilsbegründung deutlich gemacht. Das war zum Beispiel, dass es gravierende Mängel bei der Narkose ärztlichen Behandlung gegeben habe und ein junger Mensch verstorben sei. Bleibt noch der Freispruch von Zahnärztin Barbara N. Bettina. Erklär doch bitte, wie dieser begründet wurde. Naja, also für die Zahnärztin gelte, dass es sich für sie nicht aufgedrängt habe, dass die medizinische Ausstattung des Anästhesisten nicht dem Standard entsprach. Und jetzt nochmal ein paar Anmerkungen zu Emils Mutter.
Ja, gern. Wir hatten ja schon angedeutet, dass der Richter und das Gericht die Zeugenaussage dieser Mutter besonders gewürdigt haben. Und sie haben das noch einmal extra kommentiert und hervorgehoben, wie beeindruckend das für sie war. Ja, das würde ich jetzt gerne auch noch erwähnen, weil das auch mein Eindruck war und deshalb finde ich es auch wirklich wichtig, das noch zu zitieren, also den Vorsitzenden Richtern dazu zitieren. Der Richter sagte explizit zu der Mutter, ihre Aussage sei beeindruckend gewesen, sie habe ruhig, sachlich und ohne jede Belastungstendenz ausgesagt und jetzt zitiere ich nochmal wörtlich den Richter, es wurde deutlich gesagt, dass sie an dem unvorherbaren Tod ihres Sohnes nicht zerbrochen sind, sagte der Richter an die Adresse des Zeugens. Sie habe ihr Schicksal angenommen und sich entschlossen, weiterzuleben. Dies ist nicht jedem gegeben, formulierte der Richter. Die Frau verdiene große Hochachtung.
Aber Bettina, zurück zum Opfer. Andererseits, wie ich finde, ein Todesfall, der so nicht hätte passieren dürfen, auch nicht hätte passieren müssen. Ein völlig gesunder junger Mann ist gestorben, weil ein Arzt, ein Narkosearzt, ein Anästhesist einen Fehler gemacht hat, der einfach nicht hätte passieren dürfen, echt tragisch. Ja, das hast du sehr treffend, nachvollziehbar zusammengefasst. Ich sehe das genauso. Ich denke auch noch so manches Mal an diesen Fall zurück. Ich mache hier ganz, ganz viel Berichterstattung, aber es gibt immer wieder Fälle, die einem besonders im Gedächtnis bleiben und dieser gehört sicherlich dazu. Vielen Dank, Klaus, dass du hier wieder dabei warst, um über diesen wirklich sehr, sehr traurigen Fall zu sprechen. Und ja, wir sehen uns dann das nächste Mal wieder in diesem Studio, wenn es für unsere Hörer heißt, dem Tod auf der Spur.
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