Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt.

Moin und herzlich willkommen zu unserem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt und wie immer bei diesem Podcast ist Rechtsmediziner Klaus Püschel dabei. Er ist der Experte in Sachen Tod und Verbrechen. Hallo Klaus. Moin Bettina, moin auch von mir an unsere Hörer. Tatsächlich habe ich in mittlerweile nahezu 50 Jahren in der Rechtsmedizin viele, viele tausend Opfer untersucht, habe zahlreiche Obduktionen durchgeführt, Verletzungen analysiert, Gutachten erstattet. Und in meinem Fach denkt man immer wieder einmal, dass man eigentlich schon alles gesehen hat, was Menschen anderen Menschen antun können. Aber dann gibt es immer wieder Taten mit besonderen Facetten. Vor allem gibt es immer wieder ja auch schon sehr besondere menschliche Schicksale. Vor allem erfährt man ja in unseren Berufen als Rechtsmediziner bzw. Ich als Gerichtsreporterin immer wieder, auch solche Menschen können zu Tätern werden, bei denen in ihrer Biografie nichts darauf hingedeutet hat, dass sie jemals aggressiv gegen andere werden könnten und so war es auch in dem Fall, über den wir heute sprechen wollen.

Stimmt. Der Mann, der sich schließlich in einem Prozess vor dem Landgericht Hamburg verantworten musste.

War ein 77-Jähriger, der bis dahin in seinem Leben nie zuvor wegen einer Straftat verurteilt wurde. Und nun ganz plötzlich, im, wie ich finde, schon weit fortgeschrittenen Alter, tötete er einen anderen Menschen. Erzählen wir mal von Anfang an, was passiert ist. Es war der 2. August 2024, als ein Hamburger, den wir hier in unserem Podcast Manfred L. Nennen wollen, die Polizei anrief. Er betätigte sogar dreimal den Notruf und sagte, er und seine Frau brauchten Hilfe. Tatsächlich kam allerdings für die 65-jährige Ehefrau des Anrufers, die hier bei uns im Podcast Eva L. Heißen soll, jede Hilfe viel zu spät. Sie hatte zahlreiche tödliche Verletzungen durch Messerstiche erlitten.

Und der Täter, der ihr diese Messerstiche zugefügt haben soll, war der Mann, der dann eben die Polizei verständigte, also ihr Ehemann. Das Paar war zu dem Zeitpunkt, als die Tat geschah, 35 Jahre lang verheiratet. Man fragt sich natürlich, bestätigt sich der Verdacht gegen den Ehemann? War es wirklich der 77-Jährige, der auf die Hamburgerin eingestochen hat? Und falls ja, wie ist es zu der Tat gekommen? Was waren die Motive? Ja Bettina, wie du gerade schon erwähnt hast, der Angeklagte und das Opfer kannten sich eine gefühlte Ewigkeit. Sie waren schon jahrzehntelang ein Paar, waren immerhin 35 Jahre verheiratet, hatten zwei erwachsene Töchter und über lange Zeit wirkte ihre Beziehung äußerst harmonisch. Das Paar hatte diverse ähnliche Interessen. Das ist wohl richtig, aber zuletzt geriet die Beziehung zwischen Manfred L. Und seiner Frau doch in eine Krise.

Es war sogar im Gespräch, ob man sich trennen und scheiden lassen werde. Doch wie die Ehe dann tatsächlich zu Ende ging, das hatte sicherlich niemand voraussehen können. Denn eines Nachts kam es zu dem gewaltsamen Übergriff auf Eva L. Alles sprach dafür, dass der Täter ihr Mann war und dass er sie eben niedergestochen hatte. Allgemein kann man sagen, dass bei Attacken mit einem Messer natürlich üblicherweise das Opfer sehr schwere Verletzungen erleidet. Das sind zum einen die eigentlichen Stiche und Schnitte, die der Täter dem Opfer zufügt. Des Weiteren gibt es in vielen Fällen Verletzungen, die wir als sogenannte Abwehrverletzungen bezeichnen und zwar aktive und passive Abwehrverletzungen. Die entstehen doch, weil das Opfer beim Versuch beispielsweise einen Messerstich abzuwehren in die Klinge greift oder? Abwehrverletzungen finden sich also typischerweise an den Händen? Ja, typischerweise schon. Es gibt Fälle, bei denen sogar einzelne Finger abgetrennt oder zumindest teilweise amputiert werden.

Ich denke, das ist ein Schutzreflex, dass jemand, der attackiert wird, vor allem versucht, seinen Kopf und den Oberkörper zu schützen und deshalb im Versuch, einen Messerstich abzuwehren, in die Klinge greift. Oder eben den Arm, meist den Unterarm, schützend vor sich hält, insbesondere vor Kopf und Brust. Wenn wir jetzt auf den Fall vom August 2024 zurückkommen. Manfred L. Hatte also in der Nacht den Notruf der Polizei getätigt. Er sagte am Telefon zunächst, er brauche Hilfe. Dann auf Nachfrage erzählt er aber, seine Frau benötige ebenfalls Hilfe.

Üblicherweise fahren Polizei und auch Rettungswagen sehr schnell zu der angegebenen Adresse.

Also das geschieht regelrecht im Minutentakt. Die kommen dann auch entsprechend zügig zu dem Haus, der Wohnung, der Straße oder dem Park, wo Hilfe gebraucht wird. Als die Polizeibeamten in jener Nacht an dem vermeintlichen Tatort ankamen, begegneten sie zunächst dem Manfred L. Er erwartete die Polizisten vor der Haustür und machte auf die Beamten offenbar einen apathischen Eindruck. So haben die das jedenfalls später erzählt und irgendwie passt das gar nicht zu dem, was die Polizeibeamten dann vorgefunden haben. Also wenn der 77-Jährige da eher bei der Begegnung vor dem Haus in sich versunken wirkte, dann kann man sich kaum vorstellen, dass derselbe Mann, der nun apathisch da saß, kurz vorher etliche Male mit einem Messer auf seine Ehefrau eingestochen haben soll. Und zwar so oft und so heftig, dass die 65-Jährige nur wenige Minuten später dann an ihren Verletzungen verstarb. Klaus, ohne allzu sehr ins Detail zu gehen, bei der Obduktion der Toten wurden doch festgestellt, dass sie mehr als 80 Stich- und Schnittwunden hatte, oder? Ja, ehrlich gesagt konnte man das nicht. Letztlich gar nicht ganz genau zählen. Also die Zahl, die im Protokoll steht, ist dann 82.

Man muss natürlich überlegen, dass einige Verletzungen auch durch einen einzigen Einstich oder durch ein einziges Zustechen verursacht werden können, wobei dann aber Arm und Rumpf gleichzeitig verletzt werden. Also wirklich sehr zahlreiche Verletzungen. Besonders auffällig war bei den Einstichen, dass viele im Bereich von Hals und Kopf gelegen waren. Dabei wurde sogar auch das Gehirn verletzt. Also die Stiche gingen in den Kopf hinein. Am Hals war eine Halsschlagader durchtrennt. Daraus blutet es natürlich extrem. Und auch die Luftröhre war eröffnet. Da kommt es dann zur Einatmung von Blut. Und es wurden auch zahlreiche Verletzungen am Brustkorb festgestellt, wodurch beide Lungenflügel getroffen waren. Am Bauch gab es nur einen Stich, der auch die Leber verletzt hat. Also insgesamt schon ein sehr bizarres Verletzungsmuster. Der Täter hat seine Frau massiv attackiert. Er hat sie sehr schwer verletzt und es waren viele der Stichverletzungen für sich genommen tödlich.

Der Mann kam dann in Untersuchungshaft und einige Monate später vor Gericht. Angeklagt wurde die Tat aus der Nacht auf den 2. August 2024 als Mord. Als sogenanntes Mordmerkmal wurde von der Staatsanwaltschaft Heimtücke angeführt. Das bedeutet, dass angenommen wurde, dass die Frau arg und wehrlos war.

Das finde ich auch naheliegend. Dazu sollten wir daran erinnern, dass die EVL ja mitten in der Nacht angegriffen und getötet wurde. Sie lag in ihrem Bett, im eigenen Haus und das eigene Bett im eigenen Schlafzimmer, das ist wohl generell ein Ort, in dem man sich normalerweise sehr sicher fühlt. Und an dem die Menschen natürlich nicht mit einem plötzlichen Angriff rechnen. Und insofern ist es also naheliegend, hier von Heimtücke auszugehen. Ich kann die Argumentation der Staatsanwaltschaft primär erstmal gut nachvollziehen. Also ich denke auch, dass in der Situation, in der diese Tat begangen wurde, Also im Schlafzimmer der Frau man eher nicht mit einem Angriff rechnet. Das Schlafzimmer ist ja im Prinzip ein geschützter Raum, aber in unserem Fall kommt ja auch noch hinzu, dass es kein Wildfremder war, der in jener Nacht am Bett von Eva El aufgetaucht war, sondern der Mann, den sie seit Jahrzehnten kannte und mit dem sie eine halbe Ewigkeit verheiratet war. Aber in so einer Situation rechnet man ja wohl erst nicht damit, dass das eigene Leben in Gefahr sein könnte.

Ja, und es war ja auch überhaupt nicht die Rede davon, dass Gewalt in der Ehe vorher irgendwie eine relevante Rolle gespielt hätte. Also das kam jetzt geradezu aus dem Nichts, völlig überraschend.

Da würde also alles für eine heimtückische Tat sprechen. Aber letztlich, also am Ende des Prozesses gegen Manfred L. Wurde die Tat dann doch anders bewertet, nämlich, ja man kann sagen nur als Totschlag. Aber bevor wir uns mit dem Urteil auseinandersetzen, das im Fall des 77 Jahre alten Angeklagten verkündet wurde, Bettina, was wurde denn im Prozess über die Vorgeschichte der Tat bekannt? Also einiges hat der Angeklagte Manfred L. im Prozess selber erzählt. Anderes wurde durch die Aussagen von Zeugen eingeführt bzw. bekannt. Manfred L. und seine zwölf Jahre jüngere Frau hatten im Jahr 1986 geheiratet. Sie bekamen sehr bald eine erste Tochter und nicht lange Zeit später wurden sie erneut Eltern einer Tochter und dieses Umfeld und insbesondere auch die nähere Familie hatte den Eindruck, dass die Ehe beziehungsweise wohl auch das ganze Familienleben harmonisch lief. Manfred L. Arbeitete als Elektriker bei einem großen Autokonzern und seine Frau war ebenfalls berufstätig und zwar in einem Supermarkt. Es hieß doch...

Das Paar habe diverse gemeinsame Interessen. Beispielsweise gingen sie gerne gemeinsam auf Reisen und sie liebten offenbar auch speziell die Gartenarbeit, oder? Genau, außerdem ging sie, so haben es Zeugen geschildert, gerne tanzen. Vielleicht hatten sie auch noch weitere gemeinsame Interesse, aber darüber wurde im Prozess nicht ausführlich geredet. Auf jeden Fall, so hieß es, sei es eine gute Ehe gewesen. So schrieb Eva L. beispielsweise auf ihrem Account in einem sozialen Netzwerk, ich zitiere, Meine Familie ist der Fels in meinem Leben. Also ich finde, das klingt doch wirklich harmonisch, als sei sie sehr zufrieden mit ihrem privaten Umfeld und insbesondere auch mit ihrem Ehemann und ihrer Ehe. Eben, doch das änderte sich offenbar, als Manfred L. im Jahr 2012 in Rente ging. Dieser neue Lebensabschnitt, also dann Rente oder Pension, soll ja in nicht wenigen Beziehungen zu Krisen führen. Vielleicht, weil die beiden Partner unterschiedliche Vorstellungen davon haben, womit man jetzt die ganze Freizeit verbringt, die beide haben.

Ich finde folgendes, es gibt bestimmt viele Paare, die sich darauf freuen, jetzt viel gemeinsam unternehmen zu können. Es gibt aber auch Familien. Da meint einer der Partner, ihr oder ihm falle die Decke auf den Kopf, weil der Partner bzw. Er selbst eben jetzt nicht mehr arbeitet. Das kann dann zu Spannungen führen. Oder auch, Beispiel, der eine Partner will ständig auf Achse sein, der andere genießt es, endlich in Ruhe die Bücher zu lesen, für deren Lektüre jahrelang keine Zeit war. Na ja, jetzt aber zur Realität zurück zu dem Ehepaar Manfred und EVL. Bei ihnen soll es doch so gewesen sein, dass es zunehmend zu Streitigkeiten in der Partnerschaft kam, weil EVL recht unternehmungslustig war. Ihr Mann war dagegen eher introvertiert. Er blieb gerne zu Hause und er sehnte sich nach Ruhe. So war das wohl, dass die 65-Jährige häufig unterwegs war, führte dazu, dass Manfred L. Seiner Frau immer wieder vorwarf, sie sei zu wenig zu Hause. Offenbar fand der 77-Jährige, er bekomme zu wenig Zuwendung von seiner Frau und das bedrückte ihn.

Und umgekehrt fühlte sich Eva L. offenbar von ihrem Mann unterdrückt und bevormundet. Es kam häufiger zum Streit, so hat es einerseits der Angeklagte im Prozess geschildert, eben andererseits auch Menschen, die das Paar gut kannten, also aus dem engeren Umfeld. Und eines Tages bezog das Paar dann auch innerhalb des Hauses getrennte Schlafzimmer. Sie schlief im ersten Stock, er hatte sein Reich unter dem Dach und eines Tages überlegte das Paar, ob es nicht sogar besser sei, sich zu trennen. Es war doch außerdem wohl so, dass die Partnerschaft durch eine psychische Erkrankung von Manfred L. dann noch zusätzlich belastet wurde? Ja, bei der psychischen Erkrankung, die Manfred L. zunehmend entwickelte, handelte es sich um eine Depression.

Er kam mit dem Alltag nicht mehr gut zurecht, wurde unsicherer, zog sich noch mehr zurück. Klaus, wir sind ja beide keine Experten in Bezug auf psychische Erkrankungen und insbesondere Depressionen. Aber es ist doch wahrscheinlich so, dass derjenige, der eine Depression entwickelt, besondere Zuwendung bzw. Insbesondere auch Rücksichtnahme durch sein Umfeld braucht? Ja, genau so ist das, soweit ich das weiß. Hier lag ja dann noch die Besonderheit einer Altersdepression vor und da gilt dies ganz speziell. Im Fall von Manfred und Eva L. Soll es aber so gewesen sein, dass die 65-Jährige von ihrem Mann erwartete, das ist nicht so ganz untypisch für solche Situationen, ja sie erwartete eben, er solle sich zusammenreißen. Ja, das sind ja so Ausdrücke, die dann fallen, reiß dich zusammen und beispielsweise auch benimm dich wie ein Mann.

Klingt schon ein bisschen hart, finde ich. Also mit anderen Worten, die Frau erwartete, dass ihr Mann sich aufrafft, einfach die Zähne zusammenbeißt. Heißt das die Namen seiner Erkrankung nicht ernst? Ja, möglicherweise. Sicher fehlte ihr aber vor allen Dingen auch das medizinische Verständnis dafür.

Wenn es sich wirklich um eine Depression handelte unter der Manfred L. Litt, dann kann man sich eben nicht so einfach zusammenreißen. Das denken dann nur die anderen, die diese Depression nicht verstehen. In der medizinischen Praxis werden Depressionen üblicherweise mit speziellen Medikamenten behandelt, sogenannten Antidepressiva. Da gibt es also wirklich sehr gut wirksame Substanzen. Das weiß ich aus der Praxis von Kollegen und auch aus dem eigenen Bekanntenkreis. Und in einigen Fällen begeben sich die Betroffenen dann auch in die Behandlung eines Psychiaters und erhalten eine Psychotherapie. Das tat auch Manfred L., der 77-Jährige begab sich in ärztliche Behandlung und meldte sich auf Empfehlung der zuständigen Medizinerin auch in einer Tagesklinik an, wo er weiter behandelt werden sollte. Tja, doch genau diese Maßnahme, die eigentlich der erste Schritt sein sollte, um seine Depression in den Griff zu bekommen.

Also diese Depression konsequent zu behandeln, auch um die Beziehungsprobleme zu beseitigen. Ja, diese Maßnahme mündete dann wenig später in die schreckliche Tat, von der wir schon gesprochen haben. Zwar setzte Manfred L. große Hoffnung darauf, dass die Behandlungen in der Tagesklinik seine eigene Verfassung und damit sein Eheleben verbessern würden. Allerdings war die Fahrt in die Klinik für den 77-Jährigen offenbar eine große Hürde, eine große Anstrengung. Das war für ihn mit einer großen inneren Anspannung und Aufregung verbunden und das belastete ihn sehr. Ja, also tatsächlich war die Klinik nicht gerade bei ihm um die Ecke und Manfred L. Hatte Sorge, Er könnte verspätet dort ankommen und würde deshalb dann von der Behandlung ausgeschlossen werden. Das wäre natürlich aus seiner Sicht fatal. Ihm ging es ja darum, wirklich eine Besserung seiner Situation zu erreichen und auch, dass er sich dazu entschloss, mit dem Taxi in die Klinik zu fahren. Die konnte seine Befürchtung, er werde möglicherweise dort nicht angenommen, nicht schmälern.

Denn es wäre ja möglich, so hat er das wohl überlegt, dass sein Taxi nicht pünktlich bei ihm zu Hause ankommt und dann wiederum die Verspätung eintritt. Der Mann war also wirklich im Vorfeld der Behandlung sehr nervös und beunruhigt. Und nach seiner Wahrnehmung hängt ja sehr, sehr viel davon ab, dass es mit seiner Behandlung klappen sollte. Da durfte nichts schief gehen. Also, um das mal medizinisch auszudrücken, die Symptome, die der Mann gezeigt hat.

In dem Moment, als er sich in diese Klinik begeben wollte, die belegen ja sehr charakteristisch diese Diagnose der Depression, womit dann ja auch mangelnde Tatkraft, Unentschlossenheit zusammenhängen und Angstgefühle. Das passt genau zu dieser Diagnose. Der Rentner hat sich in dieser Situation einfach viel zu viele Gedanken und Sorgen gemacht. Durchaus möglich. Jedenfalls war der Mann so beunruhigt, ob das mit der Behandlung dann auch wirklich losgehen könnte, dass er in der Nacht, bevor er in die Klinik fahren sollte, sehr schlecht schlief. Und das war die Nacht zum 2. August 2024. Ja, also wir sind jetzt in der Tatnacht angelangt. Genau. Wahrscheinlich hatte Manfred L. schon eine Weile wachgelegen in dieser Nacht und es war etwa 4.30 Uhr nachts. Da entschloss er sich dann in das Schlafzimmer seiner Frau zu gehen. Dort wollte er ihr von seinen Sorgen erzählen. Und er hoffte wahrscheinlich darauf, dass die Ehefrau darauf äußerst verständnisvoll reagieren würde. Ja, allerdings war Eva Ellen in dem Moment, als er zu ihr ins Schlafzimmer kam, im Tiefschlaf.

Er weckte sie, also so hat er das dann später vor Gericht erzählt und nannte sie Mäuschen, also benutzte einen Kosenamen und er erzählte seiner Frau von seinen Sorgen. Er habe sich danach gesehnt, dass sie ihn nun beruhigen und in den Arm nehmen werde, hatte der Angeklagte dann später im Prozess ausgesagt. Doch in dieser Situation, in der er sich wirklich nach Zuwendung sehnte und brauchte, in dieser Situation habe seine Frau ihn zurückgewiesen. Naja, also irgendwie kann ich die Frau verstehen, wenn sie da mitten in der Nacht geweckt wird.

Und ich kann schon verstehen, dass sie ihn dann zurückgewiesen hat, zurechtgewiesen hat und das war vermutlich der Auslöser für die schlimme Tat, die jetzt folgte.

Aber offenbar hatte sich schon vorher einiges an Frust bei Manfred L. Aufgestaut und als seine Frau nach seinem Empfinden jedenfalls so wenig empathisch reagierte, da steigerte sich seine Frustration noch und plötzlich empfand er dann auch massive Wut. Und jetzt geschah folgendes. Manfred L. Ging in die Küche und holte von dort ein Messer. Ich will mal ganz kurz hier nur einfügen, dass wir bei der späteren Sektion übrigens festgestellt haben, dass dieses Werkzeug einschneidig war. Das gehört ja zu den Feststellungen der Rechtsmediziner dann immer, dass sie dieses Werkzeug charakterisieren und einen Wellenschliff hatte. Das passt also gut zu einem Küchenmesser. Ja, ich wollte gerade sagen, also es war jedenfalls, das Messer, was er holte, war keins, wie man es beispielsweise von Schmieren von Broten benutzt, sondern ein scharfes Messer und die Klingenlänge war jetzt auch nicht ganz klein, oder? Genau, das war ein scharfes und spitzes Messer mit einer Klingenlänge von immerhin zwölf Zentimetern. Das ist schon beachtlich.

Mit diesem Messer in der Hand eilte der 77-Jährige in das Schlafzimmer seiner Frau und attackierte sie heftig. Er stach zu, immer und immer wieder, also manchmal vergleiche ich das regelrecht mit einer Nähmaschine, das Opfer versuchte verzweifelt sich zu wehren, doch sie erlitt zahlreiche schwerste Verletzungen im Bereich von Kopf, Hals und Brustkorb. Ich habe das ja schon beschrieben, sie hatte einen riesigen Blutverlust, ist also verblutet und hatte eine innere Gasbrust, konnte nicht mehr atmen und insgesamt hatte sie also keine Überlebenschance. Mal wieder eine allgemeine Frage.

Einen kleinen Schritt zurück. Ich stelle mir vor, wenn ein mit einem Messer bewaffneter Angreifer sitzt oder steht, das Opfer jedoch im Bett liegt und wahrscheinlich auch noch schlaftrunken ist. Wir haben ja gehört, die Frau war kurz vorher noch im Tiefschlaf gewesen. Dann ist es doch wohl sehr schwer, sich gegen Angriffe zu verteidigen, oder? Es gibt doch da sicher vergleichbare Fälle, wo ihr sowas analysiert habt. Ja Bettina, du hast völlig recht.

Deswegen neigt man ja dazu, hier auch zum Beispiel dieses Mordmotiv zu sehen, Heimtücke zu sehen. Das Opfer liegt im Bett, kann nicht richtig hoch. Der Täter ist über ihr. Die Frau hat dann eben auch zahlreiche Abwehrverletzungen davongetragen. Sie kam dann aus dem Bett nicht hoch, hat aber immer wieder den Arm schützend vor sich gehalten oder ans Messer gegriffen. Das war wirklich ein sehr bizarres Bild von Verletzungen. Sie hat sozusagen um ihr Leben gekämpft, war aber im Bett in schlaftrunkener Situation und übrigens auch noch leicht alkoholisiert, 0,6 Promille, nicht dazu in der Lage, sich hier gezielt zur Wehr zu setzen. Und der Täter hatte ja auch eine eindeutige Tötungsabsicht, was man an den zahlreichen Verletzungen in lebenswichtigen Regionen ablesen kann. Man muss dann auch noch sagen, dass die Frau in Relation zu ihrem Ehemann deutlich weniger kräftig war. Also der Täter war ihr überlegen. Also nochmal allgemein gefragt, du sagst gerade, der Mann war ihr körperlich überlegen, aber in anderen Fällen nehmen wir mal an, die wären etwa gleich stark gewesen, Täter und Opfer.

Alleine durch diese liegende Position ist man doch schon in der Defensive und unterlegen, auch wenn man eigentlich kräftig wäre, oder? Ja klar, da hat der Angreifer viele, viele Vorteile und das Opfer kaum Chance, sich gezielt zur Wehr zu setzen und aus dieser Situation rauszukommen. Gut, wir kehren jetzt zurück zu dem Geschehen vom 2. August 2024.

Dann hat ja Manfred L. die Polizei angerufen und vor der Haustür gesteckt. Gewartet. Wie kann man das jetzt interpretieren, dass er da den Polizisten quasi entgegengekommen ist? Wie würdest du das einschätzen? Ja, das dürfte so gewesen sein, wobei er sich offenbar an bestimmte Einzelheiten nicht erinnern konnte. Über seine Tat war er offenbar selber sehr erschüttert. Er sagt, ich kann mir das nicht erklären, mit brüchiger Stimme. Tja, und wie war die Situation in Relation zu seinen Töchtern? Bettina, hast du da noch was wahrgenommen? Also, wenn wir jetzt über den Prozess reden und nicht mehr über die Tatnacht. In der Tatnacht hatte er die Polizisten da vor der Haustür erwartet. Also meine Interpretation wäre, dass er sich dann wirklich stellen wollte. Und er hat jedenfalls keine Versuche unternommen, irgendwie abzuhauen oder auch die Tat zu bestreiten.

Im Prozess sagte er dann eben, ich kann mir das nicht erklären. Ja und was dann auch noch interessant war, seine beiden Töchter sind als Nebenklägerinnen aufgetreten und die hat Manfred L. Ausdrücklich um Entschuldigung gebeten. Manfred L. Wurde von einer psychiatrischen Sachverständigen begutachtet. Um das nochmal zu sagen, die kann sowas natürlich besser einschätzen als wir beide.

Und das ist ja in derartigen Prozessen eigentlich auch regelhaft der Fall, dass da also psychiatrische Sachverständige mitwirken müssen. Hier besonders verständlich durch das hohe Alter des Mannes und seine psychiatrische Grunderkrankung, die Depression. Die Expertin hat es doch schließlich so bewertet, dass der Manfred L. In den Augenblicken vor und während der Tat wegen seines Frustes, den er hatte, ja, sehr plötzlich eine massive Wut auf seine Frau entwickelt hatte. Ja, nach Überzeugung der Sachverständigen war es eindeutig, dass Manfred L.

Dann schließlich die Tat aus einem Affekt heraus begangen hat. Der Angeklagte hatte übrigens auch erzählt, dass er das Geschehen wie in einem Tunnelblick erlebt habe. Ja, das passt zu der Einschätzung der Sachverständigen. Wir erinnern uns, angeklagt war die Tat ursprünglich als Mord. Das Gericht kam aber dann zu einem Urteil, dass dieser Angeklagte jetzt wegen Totschlags zu verurteilen ist. Das Gericht verhängte sieben Jahre Freiheitsstrafe und folgte damit letztlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die jetzt am Ende der Beweisaufnahme ebenfalls veröffentlicht.

Eingeschwenkt war auf die Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen und, man muss sagen, nur noch auf Totschlag plädiert hatte. Bettina, wir sollten kurz erklären, warum es nicht zu einer Verurteilung wegen Mordes kam. Ja, also nochmal zum Anfang zurück. Das sogenannte Mordmerkmal war ja laut Anklage die Heimtücke, weil das Opfer arg und wehrlos gewesen sei. Nochmal zur Erinnerung, die Frau hatte ja im Bett gelegen und kurz vor der Tat noch geschlafen. Eben und auch im Urteil blieb das Gericht dabei, dass objektiv eine Arglosigkeit bei dem Opfer vorgelegen habe. Jetzt brauchen wir allerdings einen kleinen Exkurs ins Strafrecht, denn laut Gesetz muss nicht nur erwiesen sein, dass das Opfer arglos war.

Einem Angeklagten muss auch nachgewiesen werden, dass er diese Arglosigkeit bewusst ausgenutzt hat. Also dass ihm das klar war und dass er das ausgenutzt hat. Und gerade das konnte Manfred L. nach Überzeugung des Gerichts nicht nachgewiesen werden.

Also dieses bewusste Ausnutzen, denn es handelte sich vielmehr um eine Affekttat, meinte das Gericht. Und folgte damit dann ja auch der Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen. Und für diese Affekttatsprecher unter anderem entschied das Gericht, dass der Angeklagte schon ja längere Zeit an Depressionen litt und laut der Sachverständigen im Übrigen in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war. Ich habe gelesen, dass der Angeklagte bei der Urteilsbegründung dann letztlich sehr ruhig und in sich gekehrt wirkte. Bettina, du warst ja bei der Urteilsverkündung dabei. Wie hast du diese Situation erlebt? Also der Angeklagte, übrigens ein hagerer Mann, der verfolgte die Urteilsbegründung nach meinem Eindruck nahezu regungslos. Den Kopf hielt er die ganze Zeit gesenkt. Ich vermute, dass er aber sehr aufmerksam zugehört hat. Ihm war allerdings nicht anzusehen, was er dabei empfunden hat, aber ich nehme ihm wirklich ab, was er im Prozess gesagt hat, nämlich, dass er sehr bereue, dass er seine Frau getötet hatte.

Erzähl doch bitte nochmal mit einigen weiteren Details, wie die Vorsitzende Richterin das Urteil der Kammer letztlich begründet hat. Also die Tat sei, ich zitiere, geprägt von einem psychischen Ausnahmezustand des Mannes, der zudem schon länger unter Depressionen gelitten habe.

Sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe die Tat aus einem Effekt herausbegangen, das haben wir erwähnt. Dann sagte die Vorsitzende auch noch, ich zitiere, es gibt auch für Schwurgerichtskammern immer wieder Fälle, die einem näher gehen als andere. Und in dem Zusammenhang sprach die Richterin von einem Zitat Schrecklichen oder von dem Schrecklichen, was passiert sei. Und sie sagte auch, dass es offensichtlich sei, dass Manfred L. Unter der Tat leide. Die Kammer hielt es im Übrigen für ausgeschlossen, dass der 77-Jährige die Tat so geplant haben könne. Die Richterin sagte weiter, er wurde zurückgewiesen in einer Situation, in der er extrem bedürftig war und nun habe eben also diese Tat aus einem Effekt heraus begangen und deshalb sei er glaubhaft nicht in der Lage, dass er sich an Einzelheiten erinnern könne. Unter anderem, so hatte Manfred L. Es im Prozess gesagt, wüsste er auch nicht mehr genau, wo er das Messer nach der Tat abgelegt hatte.

Weil diese Tat im Affekt begangen wurde, ging die Kammer ja auch von einer verminderten Schuldfähigkeit beziehungsweise einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus. Das war ja die Einschätzung auch der psychiatrischen Sachverständigen.

Normalerweise liegt der Strafrahmen für Totschlag ja bei 5 bis 15 Jahre. Bei einer verminderten Steuerungsfähigkeit gilt ein anderer Strafrahmen, nämlich eine Mindeststrafe von zwei Jahren und eine mögliche Höchststrafe von elf Jahren und drei Monaten. Genau, also so ist das dann gesetzlich auch vorgesehen, wie dann und in welchem Maß das gemindert werden soll, beziehungsweise in welchem Maß der Strafrahmen gemindert werden soll, genau wie du das eben erzählt hast. Und innerhalb dieses Rahmens, also jetzt konkret zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten, muss das Gericht dann die für den jeweiligen Einzelfall angemessene Strafe finden. Und das waren eben in diesem Fall die sieben Jahre, auf die die Kammer erkannt hat, sieben Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorsitzende sagte mildernd auf das Strafmaß, wirke sich unter anderem aus, dass der 77-Jährige zuvor vollkommen straffrei durchs Leben gegangen war. Ebenfalls wurde dem Angeklagten zugute gehalten, dass er deutlich seine Reue bekundet hatte und außerdem, dass er nach wie vor unter Depressionen leidet. Das waren also die Erwägungen, die zugunsten des Angeklagten berücksichtigt wurden.

Wirkte sich denn irgendwas auch strafverschärfend aus, Bettina? Ja, die Vorsitzende sagte dazu, strafschärfend müsse unter anderem bewertet werden, dass es sich um eine intensive Gewaltausübung gehandelt habe und zwar trotz heftiger Gegenwehr dieser 65 Jahre alten Frau. Außerdem wurde auch berücksichtigt, dass die Tat im Schlafzimmer, also in einem sehr geschützten Raum begangen wurde. Und außerdem gibt es natürlich... Auch schwere Folgen für die Angehörigen, nämlich insbesondere für die beiden Töchter des Ehepaares, die durch diese Gewalttat ja ihre Mutter verloren haben. Und dazu sagte die Vorsitzende, es habe sich für die Töchter um ein traumatisches Erlebnis gehandelt. Die Richterin sagte dann weiter, es gibt auch für Schwurgerichtskammern immer wieder Fälle, die einem näher gehen als andere. Es sei schwierig, dieser Tat jetzt gerecht zu werden. Das Opfer werde nicht wieder lebendig und der Angeklagte erhält sein altes Leben nicht wieder zurück. Also egal, welche Strafe man nun verhängt. Die Tatsachen bleiben natürlich bestehen.

Bettina, ich will so aus meiner Sicht als Rechtsmediziner zur Rekonstruktion hier auch nochmal hervorheben, dass es ein extremer Gewaltexzess war und da spricht natürlich vieles dafür, dass der Täter neben sich war. Bedenkt nochmal, zahlreiche Abwehrverletzungen, über 80 Stichverletzungen, zahlreiche Verletzungen im Gesicht und am Hals. Also, dass die Steuerungsfähigkeit dieses Mannes eingeschränkt war, das kann ich gut nachvollziehen. Und natürlich finde ich, ist es völlig klar, dass das Leben für diesen Mann ab sofort vollständig verändert ist. Das ist natürlich wahr.

Ja, darauf ist auch tatsächlich die Vorsitzende auch noch in der Orteilsbegründung eingegangen, nämlich dass der Angeklagte mit seinen 77 Jahren ja in einem fortgeschrittenen Alter sei und die Vorsitzende fragte, wie lange muss, wie lange darf eine solche Strafe für diesen Angeklagten sein. Also er ist jetzt 77, wenn man jetzt beispielsweise eine Freiheitsstrafe von zehn oder mehr Jahren verhängt hätte, wäre natürlich die Frage, ob der Mann jemals wieder auf freien Fuß kommen könnte. Naja, andererseits, auch das betone ich als Rechtsmediziner immer wieder, es geht hier um ein Menschenleben. Absolut. Der Täter hat das Leben seiner Ehefrau ausgelöscht und die Regelstrafe beim Mord ist eigentlich lebenslänglich. Aber Mord war es ja nicht, das haben wir herausgearbeitet.

Bettina, du hast doch auch noch nach der Urteilsverkündung mit der Anwältin der beiden Töchter des Ehepaars gesprochen und diese hat gesagt, die Tötung des Ehepartners, Also, ja, ihrer Mutter, das ist für die hinterbliebenen Kinder der größtmögliche Albtraum. Ja, die Anwältin hat diesen Satz, den du gerade zitiert hast, der größtmögliche Albtraum für die hinterbliebenen Kinder, die hat das noch weiter ausgeführt. Sie sagte nämlich, die hinterbliebenen Kinder verlieren ja nicht nur den getöteten Elternteil, sondern auch den dann verurteilten Täter, weil dieser ins Gefängnis geht. Und die Anwältin sagte weiter, so wird nicht nur ein Leben ausgelöscht, sondern die ganze Familie zerstört. Wohl wahr.

In einem kurzen Moment wird im Grunde alles auf den Kopf gestellt, was vorher in einem langen Eheleben aufgebaut worden ist, auch mit den Kindern zusammen. Und eine extreme Situation und es läuft manchmal ganz anders, als man sich das eigentlich vorgestellt hat, weil einer ausrastet. Wirklich ein, wie ich finde, sehr dramatischer Fall. Ein Fall, den man so auch in vielen Jahren als Gerichtsreporterin nicht oft erlebt.

Extrem ungewöhnlich. Wie ich finde, tatsächlich extrem ungewöhnlich, eben mit vielen besonderen Facetten. Vielen Dank wieder mal, Klaus, dass du uns hier auf bestimmte Aspekte, die wirklich nur ein Rechtsmediziner herausarbeiten kann, aufmerksam gemacht hast und ja, in dem Sinne bedanke ich mich und freue mich natürlich auf einen nächsten Podcast mit dir, wenn es dann wieder heißt, dem Tod auf der Spur.

Music.