Ein Podcast von Funke. Weitere Podcasts vom Hamburger Abendblatt finden Sie in unserer Abendblatt-Podcast-App und auf abendblatt.de slash podcast. Moin und herzlich willkommen zu unserem Crime-Podcast des Hamburger Abendblattes.
Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Abendblatt. Und mit mir im Studio ist wie immer Rechtsmediziner Klaus Püschel nach meiner Einschätzung der beste und erfahrenste Experte in Sachen Tod und Verbrechen, den man sich nur wünschen kann. Moin Moin an die Hörer. Für unseren heutigen Fall gelten wieder einmal gleich mehrere der in der Rechtsmedizin häufig gebrauchten Feststellungen, nämlich zur falschen Zeit am falschen Ort. Es gibt nichts, was es nicht gibt und zwar überall. Tödliche Gefahren können überall lauern und völlig unerwartet auftreten, jederzeit überall.
Ja, eigentlich Binsenweisheiten, aber unser heutiger Fall zeigt das. Genau. Heute soll es bei uns nämlich um den tragischen Tod eines kleinen Jungen gehen. Dass ein Unglück geschehen würde, war für das Kind oder auch seine Eltern wohl nicht vorauszusehen. Eben war der Junge noch fröhlich und begleitete seinen Vater zum Einkaufen. Was danach geschah, wurde für das Kind zum urplötzlichen, tödlichen Verhängnis. Es war wirklich ein fürchterliches Unglück, bei dem der kleine Junge zu Tode kam, als der Vierjährige in einem Supermarkt im Hamburger Stadtteil Harburg am 31. Mai 2016 zusammenbrach, hatte es zunächst nach einer plötzlichen Krankheit ausgesehen. Ein kurz darauf alarmierter Notarzt hat noch versucht, das Kind wieder zu beleben.
Und dann gab es aber einen ganz anderen Verdacht. Es hieß, das Kind könne eventuell durch einen Stromschlag tödlich verletzt worden sein, mitten im Geschäft beim Einkaufen. Klaus, bevor wir zum konkreten Fall kommen, wie wirkt sich ein Stromschlag auf dem menschlichen Körper aus? Oh, kurze Vorlesung. Der Strom entfaltet im menschlichen Körper dreierlei Wirkung. Einmal unspezifisch, ja in Form von Wärme, darüber wird ja zur Zeit viel gesprochen. Dann spezifisch. Gemeint ist damit die Erregung von Nerven und Muskulatur. Am Herz kann es eventuell zu einem sogenannten Kammerflimmern kommen, wenn die sogenannte vulnerable Phase des Elektrokardiogramms betroffen ist durch den Stromschlag.
Und dann gibt es auch noch die mechanischen Stromwirkungen, die treten allerdings nur bei sehr hohen Stromstärken auf, zum Beispiel Hochspannungsunfällen und Blitz. In dem für den Haushalt wichtigen Mittelspannungsbereich, also etwa bis 1000 Volt, da herrscht die spezifische Wirkung des Stromes vor. Lebensgefährlich sind für den Menschen bereits Stromstärken über 25 bis 50 mA bei einer haushaltsüblichen Wechselspannung von 220 Volt und einer Frequenz von 50 Hertz. Der Hautwiderstand ist übrigens sehr unterschiedlich. Er ist maximal an der trockenen, stark verhornten Haut und verringert sich durch Befeuchtung, Zum Beispiel schwitzen. Ganz gering ist er bei einem Eintauchen in Wasser, zum Beispiel in der Badewanne. Also das ist dann eine besonders gefährliche Situation. Hier im Fall des toten Vierjährigen schilderten später Zeugen, dass der Junge beim Einkaufen in diesem Geschäft ein Metallgitter berührt und dadurch wohl einen Stromschlag erlitten habe. Für kleine Kinder ist doch so ein Stromstoß sicher noch viel gefährlicher als für Erwachsene, oder?
Ja, allgemein kann man das schon sagen. Ja, die Kinder haben ja auch eine weichere und eher feuchte Haut. Aber es kommt vor allen Dingen darauf an, wann der Stromschlag im Verlauf des EKGs den Körper trifft. Und da kann es durchaus so sein, dass man Glück hat und nur sozusagen einen Wischer bekommt. Andererseits kann es eben auch zum Herzkammerflimmern kommen und dann zu einer lebensgefährlichen Situation.
Zurück zu diesem konkreten Fall, also dem Unglück mit dem Vierjährigen in Hamburg. Nachdem das Kind zusammengebrochen war, kam es noch in ein Krankenhaus. Der Junge wurde dann an einer Herz-Lungen-Maschine angeschlossen, die den Kreislauf und die Lungenfunktion in Gang hält. Doch auch diese Maßnahme konnte ihn nicht retten.
Am nächsten Tag, als keinerlei Aussicht mehr bestand, die Hirnschädigung des Vierjährigen zu bessern, wurde dann das Gerät abgeschaltet. So war das. Der kleine Junge hatte einen sogenannten intravitalen Hirntod erlitten und die Herzfunktion war in diesem Fall ebenfalls unwiederbringlich geschädigt. Der konnte also auch nur noch kurze Zeit am Leben erhalten werden, dadurch, dass die Herz-Lungen-Maschine da gearbeitet hat. Also und der Hirntod kann ich mir etwas vorstellen, unsere Hörer sicherlich auch, aber jetzt mal allgemein gesprochen, was ist mit einem vollständigen Herzversagen gemeint? Die Erzmuskelfasern des Kindes waren durch den Stromschlag und den nachfolgenden Herzstillstand durch ein sogenanntes Kammerflimmern unwiederbringlich geschädigt und es ist dadurch zu einem vollständigen Herzversagen gekommen. Nach diesem furchtbaren Vorfall wurden polizeiliche Ermittlungen aufgenommen. Es kam der Verdacht auf, dass bei Elektroarbeiten, die zuvor im Kassenbereich des Supermarktes vorgenommen worden waren, geschlampt worden sei.
Angeblich gab es ein ziemliches Chaos bei elektrischen Installationen, also Kabel, die nicht ordentlich verlegt worden seien und dadurch hätten bestimmte Gegenstände im Umfeld der Kasse unter Strom gestanden. Deshalb soll eine Gefahr für Kunden bestanden haben. In so einem Fall stellen sich natürlich dann auch noch viele weitere Fragen. Wer hat die Elektroarbeiten vorgenommen? War das eine Fachfirma, ein Profi, also ein Elektriker, wurden vielleicht technische Fehler gemacht und falls ja, wer trägt dafür die Verantwortung?
Es müsste gegebenenfalls auch geklärt werden, ob etwaige Fehler so offensichtlich waren, dass auch ein Laie erkennen konnte, dass da was ganz und gar nicht stimmt. Also drängt sich quasi auf den ersten, naja, oder vielleicht auch erst auf den zweiten Blick auf, dass bei Elektroarbeiten geschlammt wurde. Laut Ermittlungen bestand schließlich der hinreichende Verdacht, dass die Betreiber des Supermarkts, in dem der Junge den tödlichen Stromschlag erlitten hatte, zumindest eine Mitverantwortung für die tragischen Geschehnisse hatten. Deshalb kam es rund zweieinhalb Jahre nach diesem Vorfall vom März 2016 zu einem Prozess vor dem Amtsgericht. In dem Verfahren wurde den Betreibern dieses Supermarkts fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Es ging ja um den Tod eines Kindes, der aufgeklärt werden musste. Wir wollen den Jungen in unserem Podcast Jonas nennen. Er hieß aber ganz anders. Die Anklage im Prozess ging jedenfalls von folgendem Sachverhalt aus. Die Ursache für den Tod von Jonas war offenbar, dass es einen Stromfluss von einem LED-Trafo aus gab, der auf einem Metallschrank neben der Kasse stand. Von dort wurde der Strom offenbar versehentlich über eine Schraube auf einen Metallgeländer geleitet. Also schon sehr ungewöhnlich. Dann passierte den Ermittlungen zufolge Folgendes. Als das Kind an das Geländer fasste, erlitt es einen Stromschlag, der zu einem Herzstillstand führte.
Laut Anklage hatten der 44 Jahre alte Betreiber des Supermarktes und seine 47 Jahre alte Schwester entweder selbst die Stromversorgung fachmännisch hergestellt oder dies sei eben durch andere erfolgt. Andere heißt dann aber ebenfalls Laien, sozusagen.
Gegebenenfalls Laien oder vielleicht auch eine Fachfirma. Jedenfalls sei es dann durch die fehlerhaften Elektroarbeiten zu diesem gefährlichen Stromschlag gekommen. Du hast es eben schon erwähnt, die Betreiber wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt, weil sie nach überzeugter Staatsanwaltschaft für den Umbau und die Sicherheit im Supermarkt verantwortlich waren.
Demzufolge hätten die Geschäftsbetreiber die vorgenommenen Maßnahmen mit besonderer Sorgfalt überprüfen müssen, fand die Staatsanwaltschaft. Das hätten sie allerdings nicht getan. Davon ging die Anklage aus. Es sei aber eben auch für einen Laien erkennbar gewesen, dass es Mängel bei diesen Elektroinstallationen gegeben habe. Der Prozess vor dem Amtsgericht begann schließlich im November 2018, also rund zweieinhalb Jahre nach dem Tod des Kindes. Zu der Verhandlung sind doch mehrere Familienangehörige des Vierjährigen gekommen, oder? Also es ist richtig, da waren tatsächlich Familienangehörige und schon beim Eingang zu diesem Gerichtsgebäude in Hamburg, wo der Prozess stattfand, wurde deutlich, wie groß die Trauer um den kleinen Jungen war. Auf die Treppe zum Amtsgericht hatte jemand aus der Familie des Jungen ein Grablicht gestellt, auch ein Blumenstrauß war dort. Das sollte wohl ein Zeichen sein, bei dem jeder sieht, hier geht es um eine unfassbare Tragödie, auch natürlich um Trauer und wie man damit zurechtkommen kann.
Ein Angehöriger des Jungen, der sagte auch etwas Entsprechendes, bevor der Prozess losging. Er sagte nämlich, die Familie ist zerstört worden, komplett zerstört. Klaus, ist das vielleicht etwas, was du auch in Gesprächen zu hören bekommst, wenn du mit Hinterbliebenen redest?
Ja klar, Bettina, das ist ja etwas, was wir schon sehr häufig an dieser Stelle angesprochen haben. Also ich höre immer wieder in Gesprächen mit Angehörigen von Todesopfern, wie sehr vor allen Dingen die anderen, die Zurückgebliebenen, die Familie unter dem Verlust der Schwester, des Vaters, des Bruders oder der Tante leidet. Ganz besonders nahe geht es den Angehörigen nach meiner Erfahrung häufig besonders dann, wenn ein Kind gestorben ist. Es ist ja gewissermaßen wieder die Natur, dass das Kind vor den Eltern von uns geht. Dass Vater und Mutter das so empfinden, dass die Familie zerstört wird, ist nachvollziehbar. Zurück zu unserem Fall.
Wenn ich die Berichterstattung über den damaligen Prozess richtig erinnere, haben die Angeklagten sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, in denen es hieß, dass bei einer Elektroinstallation geschlampt worden sei. Stimmt, das Geschwisterpaar schwieg zu den Vorwürfen. Es wurde allerdings von Beginn an deutlich, dass ihre Verteidiger einen Freispruch anstrebten. Die Verteidiger verwiesen darauf, dass eine Fachfirma die Elektroarbeiten ausgeführt habe.
Allerdings hatte die Anlage, an der gearbeitet worden war, offenbar keine Prüfplakette. Auf jeden Fall war die nicht aufzufinden. Die Stimme im Gerichtssaal war übrigens ziemlich aufgeheizt. Einer der Verteidiger sagte, die Angeklagten hätten versucht, den Eltern des toten Vierjährigen gegenüber ihr Mitgefühl auszudrücken. Sie hätten außerdem an der Trauerfeier für den Jungen teilnehmen wollen. Ja, aber das sei abgeblockt worden. Die Versuche der Angeklagten, also sich gegenüber der Familie zu äußern, seien gescheitert. Es hieß sogar von der Verteidigung, die Angeklagten seien bedroht worden, sagte zumindest einer der Verteidiger. Es war über den Prozess auch zu lesen, dass der Anwalt der Eltern gesagt hat, die Angeklagten hätten nie versucht, mit den Eltern des vierjährigen Kontakt aufzunehmen. Man sieht, die Stimmung war sehr aufgeheizt und das Ganze ist sehr polarisiert wahrgenommen worden. Wie es wirklich war, also ob da versucht wurde, miteinander ins Gespräch zu kommen, Das wissen natürlich nur die Beteiligten.
Eindrucksvoll war jedenfalls die Zeugenaussage des Vaters des Vierjährigen. Der 37-Jährige erzählte vor Gericht, dass er seinen Sohn und ein weiteres Kind beim Einkaufen dabei hatte. Und als sie in den Kassenbereich des Supermarktes kam, seien die Augen von Jonas plötzlich weit aufgerissen gewesen. Der Junge habe wie erstarrt am Metallgitter neben der Kasse gehangen. Er sei wie festgeklebt gewesen, hat der 37-Jährige erzählt. Und dann erzählte der Vater, er habe seinen Sohn aber mit einem Ruck vom Gitter wegreißen können. Klaus, dass der Junge durch den Strom wie festgeklebt war, solche ähnlichen Schilderungen habe ich über vergleichbare Situationen schon öfter gehört. Woher kommt das, dass man durch den Strom wie festgeklebt ist? Ja, genau. So wird das tatsächlich immer wieder beschrieben.
Dahinter steckt, dass die Muskulatur durch die Stromeinwirkung in eine sehr starke Verspannung gerät. Und die wird so starr, dass sie überhaupt nicht mehr beweglich ist und durch diesen starren Griff zum Beispiel an den Stromleiter oder an die stromführenden Flächen klebt man dann sozusagen fest. So ist das richtig ausgedrückt. Der Vater hat es dann weiter so geschildert, dass er bei dem Versuch, seinen Sohn von diesem Metallgitter wegzureißen, selber dann einen Stromstoß erlitten hat. Richtig. Er erzählte, das habe sich wie tausend Nadelstiche am Arm angefühlt. Er benötigte viel Kraft und etwa zehn Sekunden, um seine Hand vom Gitter zu lösen. Und dann befreite er wiederum unter einem enormen Kraftaufwand seinen Sohn, der habe um Luft gerungen.
Der Junge kam dann ja mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus. In der Klinik wurde festgestellt, dass Herz und Gehirn schwerst geschädigt waren. Schließlich wurde der vierjährige für Hirntod erklärt. Klaus, erzähl mal bitte Vorerkrankungen, wie etwa ein vorgeschädigtes Herz hatte der Vierjährige, aber nicht, oder? Nein, dafür ergaben sich keinerlei Hinweise.
Wir haben ja wie üblich dann eine gerichtliche Sektion durchgeführt und haben keinerlei Anhaltspunkte für eine vorbestehende Herzerkrankung erhoben. Das sagte übrigens auch schon seine Kinderärztin. Der Jonas war ein kerngesunder Junge und auch aus der weiteren Obduktion ergaben sich bei diesem Jungen keinerlei Anhaltspunkte für irgendwelche besonderen Probleme am Herzen. Das Kind war organgesund, wie wir Rechtsmediziner das nennen. Organgesund, was bedeutet das konkret? Ja, eigentlich wie schon gesagt, das Kind hatte völlig normale, normal entwickelte, gesunde innere Organe. In der Rechtsmedizin wurde übrigens sogar überprüft, ob Jonas eine sehr seltene genetische Krankheit gehabt haben kann oder ob hier ein spezielles Anfallsleiden vorgelegen haben könnte, wodurch das tödliche Herzkammerflimmern verursacht wurde.
Aber die Ergebnisse waren insofern völlig eindeutig. Der Jonas litt unter keiner dieser Krankheiten. Er war eben, wie beschrieben, völlig gesund, organgesund. Und deshalb war ganz eindeutig, dass er alleine durch diese Stromeinwirkung verstorben ist. Und Bettina, wie war denn die weitere Zeugenaussage des Vaters? Er hat doch den Ermittlungen zufolge miterlebt, wie der Sohn den Stromschlag erlitten hat und was sich dann getan hat. Also zunächst mal kann ich sagen, dass es ziemlich emotional zuging, als Jonas' Vater da als Zeuge ausgesagt hat. Einige Angehörige, die im Zuschauerraum des Amtsgerichts saßen, die schluchzten laut auf, als der Vater dann zum Zeugenstuhl ging und dort dann Platz nahm.
Der 37-Jährige erzählte vor Gericht, dass er mit Jonas und dessen jüngerem Bruder eingekauft hat. Also alltägliche Lebensmittel waren das, gar nicht so viele. Und der Sohn hat dann an der Kasse den Vater angesprochen, ob er nach vorn kommen darf, also in den vorderen Kassenbereich. Und dann, so erzählte es, der Vater habe nichts mehr gehört. Und also während der Zeuge diese Situation schilderte, hielt er immer wieder inne, manchmal stockte seine Stimme. Also man merkte, dass ihn das sehr, sehr, sehr berührt, verständlicherweise. Der Vater erzählte dann weiter, dass er sich zu seinem Sohn umgedreht habe und dann habe er gesehen, dass dessen Augen weit aufgerissen waren. Jonas habe sich nicht mehr bewegt, kein bisschen, sagte der Vater. Also das muss für den Vater ja ein schlimmer Schock gewesen sein. Trotzdem handelte er noch zielgerichtet sozusagen, ganz richtig, als er versuchte seinen Sohn von dieser Stromquelle wegzureißen. Das Fatale war allerdings…, Der Strom hatte da bereits große Schäden am Herz des kleinen Jungen verursacht.
Vor allen Dingen war durch die vulnerable Phase des EKG das Kammerflimmern entstanden und dadurch kam es nicht mehr zu einem regelrechten Blutfluss im Körper und im Herzen. Generell kann man sagen, die ganz besondere Bedrohung beim elektrischen Strom liegt darin, dass die tödliche Gefahr im Grunde völlig unsichtbar ist. Man kann sie nicht voraussehen, vor allen Dingen nicht als Kind. Und wenn der Strom den Körper tatsächlich in dieser empfindlichen Phase des Herzstrombildes erwischt, dann kommt es zu tödlichen Auswirkungen.
Naja, das ist anders als eine sonstige Bedrohung, wenn zum Beispiel eine Waffe gezeigt wird oder wenn plötzlich ein Tier in der Nähe ist. Das kann man erkennen und man ist gewarnt. Oder wenn sich ein Auto nähert, ein Fahrzeug. Und da ist man dann natürlich auch vorsichtig, versucht auszuweichen, versucht der Gefahr zu entkommen oder sich zu verteidigen. Aber bei Strom ist das ganz anders. Das funktioniert einfach nicht, weil der Strom einen ganz plötzlich unerwartet erwischt und der Tod kann dann eben sehr schnell eintreten und das Herz fängt nicht wieder an zu schlagen. Hinterlässt der Strom eigentlich äußerlich sichtbare Spuren am Körper? Erkennt man beispielsweise auf der Haut so etwas wie Spuren von Verbrennung? Wie ist das so ganz allgemein? Was sind die Erfahrungen aus der Rechtsmedizin? Ja, ganz allgemein kann man sagen, dass es sogenannte Strommarken gibt. Das sind örtliche Verbrennungen an der Haut, da wo der Strom in den Körper eintritt. Man bezeichnet das als Strommarke.
Wenn tatsächlich Hochspannung herrscht, dann kann es auch mal flächenhafte Verbrennungen geben oder sogenannte Blitzfiguren auf der Haut. Im Fall des toten Jungen haben wir bei der gerichtlichen Sektion allerdings keinerlei Strommarke auf der Haut festgestellt. Deswegen war das für uns zunächst einmal auch ein besonders schwieriger Fall. Wir haben auch mikroskopische Untersuchungen durchgeführt an beiden Händen. Wir haben auch keine Metallisationen bemerkt. Auch das würde man eventuell durch Strom haben, wenn dann von dem elektrischen Leiter tatsächlich Metall auf die Haut übertritt.
Immerhin in der Muskulatur haben wir einige Blutungen festgestellt am Arm und das zeigt den Stromweg. Und Stromwirkung haben wir also durch mikroskopische Untersuchungen letztlich, auch ohne dass man äußerlich sichtbare Verletzungen hatte, im Körper festgestellt. Du hast gesagt, oft gibt es beim Stromtod keine äußerlich sichtbaren Verletzungen. Gibt es da eine besondere Warnung oder eine Schlussfolgerung, die du unseren Hörern mitgeben kannst? Naja, Strom ist schon eine ganz besonders perfide Gefahrenquelle. Und mit Strom muss man deswegen auch besonders vorsichtig umgehen. Deswegen haben wir ja auch in jedem Haushalt viele entsprechende Sicherungseinrichtungen, also spezielle Schaltersysteme. Und die Leitungen müssen in besonders sicherer Art und Weise verlegt werden. Für Kinder halte ich es für extrem wichtig.
Dass vor allen Dingen Steckdosen abgesichert werden mit diesen entsprechenden Kindersicherungen. Wir wissen, dazu habe ich schon diverse statistische Auswertungen, dass Kinder doch relativ häufig schon noch immer mal einen Stromschlag bekommen. Sie spielen eben manchmal im Bereich von Steckdosen dann auch mit elektrischen Gegenständen wie Schrauben und Drähten und wenn Sie die in die Steckdose stecken können, dann wird es gefährlich. Auch die nackte Hand, vor allen Dingen wenn sie feucht ist, kann, wenn die Stromsteckdose nicht gesichert ist.
Einen Stromfluss ermöglichen. Also es gibt dann für uns manchmal sogar das Problem, dass wir nicht die richtige Diagnose stellen und manchmal sogar von einem plötzlichen Herztod ausgehen, also einem Tod aus innerer Ursache. Und dann besteht die Gefahr weiter, wenn die Stromquelle, ja der falsche Anschluss weiter besteht. Gab es denn schon mal Fälle, in denen ein Mensch durch einen Stromschluss entweder schwer verletzt oder sogar getötet wurde und dann an derselben Quelle wieder jemand in Gefahr geraten ist?
Ja, über solche Fälle wird in der Rechtsmedizin immer wieder einmal berichtet. Ich erinnere mich an eine ganz besondere Konstellation, die war geradezu unglaublich.
Auf einem Bauernhof und im dortigen Badezimmer sind tatsächlich nacheinander drei Personen gestorben, mag man gar nicht glauben. Drei, das haben wir ja richtig gehört. Ja, und bei den ersten beiden Fällen wurde dann tatsächlich noch ein plötzliches Herzversagen aus irgendeiner Ursache diagnostiziert. Beim dritten Fall hat man dann aber sehr, sehr intensive Untersuchungen gemacht und dann hat man tatsächlich herausgefunden, dass die Badewanne unter ganz besonderen äußeren Bedingungen unter Strom stand. Also es musste lange Zeit geregnet haben und es musste dann jemand, während oben eine Person badet, unten im Hof Licht anmachen und dann stand tatsächlich die Badewanne wegen eines Stromflusses durch das feuchte Mauerwerk unter Strom und es kam zur Stromeinwirkung auf die badende Person. Unglaublich, eine geradezu irre Konstellation. Ja, wollte ich gerade sagen, das hört sich erstens natürlich sehr ungewöhnlich an und außerdem wirklich gefährlich. Du hast es ja gesagt, drei Menschen sind da gestorben. Auch eine total tückische Konstellation, weil für die Betroffenen keine Gefahr offensichtlich war. Ja, aber ich möchte nochmal betonen, das ist wirklich etwas gewesen.
Was ich in modernen Bauwerken heutzutage nicht mehr erwarte. Das hängt mit dieser besonderen Konstellation von viel Eigenbau in einem uralten Gemäuer zusammen. Ja, bei dem Fall des Vierjährigen hier in Hamburg, der in dem Supermarkt den Stromschlag erlitten hat, war es natürlich auch besonders tückisch. Der Junge konnte natürlich überhaupt nicht ahnen, dass da tatsächlich dieses Metallgitter unter Strom stand und auf der anderen Seite war sicherlich keine Absicht von Seiten des Betreibers des Supermarktes. Aber auf der anderen Seite, hier war tatsächlich durch die Überprüfung der technischen Rahmenbedingungen völlig klar, dass hier eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen einer Kontrolle und Absicherung der elektrischen Anlage.
Ja, deshalb kam das Gericht auch am Ende zu der Überzeugung, dass die beiden Betreiber des Supermarktes zu verurteilen sind. Das Urteil lautete dann im Ergebnis jeweils auf zehn Monate Freiheitsstrafe, einerseits für die Geschäftsführer des Supermarktes und auch für ihren Bruder jeweils zehn Monate Freiheitsstrafe. Die wurde übrigens für beide Angeklagte zur Bewährung ausgesetzt. Dazu sollte man vielleicht zum Verständnis sagen, dass Bewährungsstrafen bei fahrlässiger Tötung nicht ungewöhnlich sind. In manchen Fällen werden sogar Geldstrafen verhängt. Das kommt häufig bei Fällen von sogenannten Augenblicksversagen in Betracht. Also beispielsweise, wenn jemand im Straßenverkehr für einen Moment nicht aufgepasst hat mit fatalen Folgen. Ja, das war hier in diesem Fall, über den wir reden mit dem Vierjährigen, dann natürlich anders gelagert. Naja, in meinen Augen ist dieses natürlich in erster Linie auch eine juristische Bewertung. Also das Gericht hat die Situation bei dem Vierjährigen eindeutig nicht als ein Augenblicksversagen eingeordnet. In meinen Augen ist das auch richtig. Natürlich, es ging hier ja darum.
Dass nach Elektroinstallationsarbeiten ganz offensichtlich Sorgfaltspflichten verletzt wurden und dazu muss ich sagen, mit elektrischen Leitungen ist nun wirklich nicht zu spaßen. Da muss man einfach hohe Ansprüche stellen, dass andere nicht in Gefahr kommen. Genau damit hat die zuständige Richterin auch ihre Entscheidung damals begründet, also diese Verhängung der Bewährungsstrafen. Sie sagte, die beiden Geschäftsführer des Ladens, in dem der Junge den tödlichen Stromstab erlitten hatte, hätten ihre Sorgfaltspflichten erheblich verletzt. Als Geschäftsführer würden sie jeden Tag unzählig vielen Menschen die Türen zu ihrem Lebensmittelgeschäft öffnen und die Kunden müssten einfach darauf vertrauen können, betonte die Richterin, dass ihnen nämlich beim Einkaufen nichts passiert.
Also das entspricht auch meinem Rechtsverständnis. Ich finde, das ist so richtig eingeordnet. Ich stimme da ebenfalls zu. Die Kunden müssen sich nach meinem Empfinden sicher fühlen können, wenn sie einkaufen gehen und auch sicher sein. Die Richterin sagte, dass im Fall des Supermarktes die Elektroanlage fehlerhaft gewesen sei, sogar desolat. Kabel hing offen von der Decke, ein Trafo auf einen Metallschrank, war nicht fachgerecht installiert. Und das hätten eben die beiden Geschäftsführer erkennen können, auch als Laien, die üblicherweise eben mit Elektroinstallation nichts am Hut hatten.
Und sie hätten das wohl auch kontrollieren müssen, entweder selbst oder nochmal durch Fachkräfte. Wenn die Installation wirklich so stümperhaft war, wie du das eben beschrieben hast, dann müsste man ja.
So hört sich das an, auch als Laie erkennen, dass etwas nicht in Ordnung ist und gerade als Geschäftsführer und in so einem öffentlichen Bereich unbedingt dafür Sorge tragen, dass das alles in Ordnung gebracht wird. Genau, das aber, sagte die Richterin, hätten die Geschäftsführer eben nicht getan. Sie hätten sich also nicht darum gekümmert, dass alles fachgerecht installiert wurde und damit wiederum hätten die Angeklagten massiv gegen ihre Sicherungspflichten verstoßen. Die Richterin machte weiter deutlich, dass die Strafe für die Angeklagten spürbar sein müsse, trotz der Bewährung, die sie bekommen haben. Das bedeutet ja, dass sie nicht ins Gefängnis gehen, sondern dass das also eine Gefängnisstrafe zur Bewährung war. Die Richterin legte deshalb den beiden Angeklagten als Bewährungsauflage hohe Geldzahlungen auf. Die Geschäftsführerin musste während der Zeit der Bewährung, das wären drei Jahre gewesen, monatlich 600 Euro zahlen und ihr Bruder und Mitgeschäftsführer ebenfalls für die Dauer dieser drei Jahre, die Bewährungszeit dauerte, 500 Euro im Monat.
Oh, Bettina, ich habe mal kurz gerechnet. Das wäre also für die Geschäftsführerin eine Zahlung von insgesamt 21.600 Euro. Ihr Bruder muss insgesamt 18.000 Euro zahlen. Also das hätte ich jetzt nicht so blitzartig ausrechnen können. Kompliment. Aber zurück zum Urteil. Die Richterin sagte, den Eltern ist das Schrecklichste passiert, was Eltern widerfahren kann. Die Richterin betonte aber auch, dass ein Gerichtsurteil nicht das leisten könne, was manche möglicherweise von diesem Urteil erwarten. Nämlich, egal wie das Urteil ausfällt, den Verlust des Kindes, so sagte es die Richterin, kann es nicht wieder gut machen. Das ist natürlich völlig richtig. Keine Strafe der Welt für die Angeklagten kann die Eltern darüber hinweg trösten, dass sie ihr Kind verloren haben. Bei so einem Fall komme ich leicht schon mal wieder ins Philosophieren. Bettina, du kennst mich ja wieder einmal. Wir müssen alle sterben.
Manchmal sehr früh, viel zu früh. Das ist eine Binsenweisheit. Es kann jeden von uns jederzeit passieren. Sogar Kinder sind davon betroffen. Und das ist dann schon eine besonders gruselige Situation und wird für die Eltern auf Dauer ein kaum überwindbares Trauma bleiben. Die tun mir echt leid in diesem Fall. Jetzt völlig unabhängig von unserer Befunderhebung natürlich, wie immer.
Ja, also man kann auch sagen, auch etwas, was du häufiger sagst oder was unsere Hörer sicherlich auch schon das eine oder andere Mal von dir gehört haben, nämlich zur falschen Zeit am falschen Ort. So ist es ja fatalerweise in diesem Fall gewesen für den kleinen Jungen, der da mit seinem Vater einkaufen war und diese Situation zur falschen Zeit am falschen Ort, das trifft leider auf viele Geschehnisse zu, die dann letztlich ganz dramatische, oft auch tödliche Folgen haben. Und ja, ich finde, man sollte sich bewusst sein, dass das Leben tatsächlich plötzlich vorbei sein kann. Damit möchte ich natürlich nicht sagen, dass man jetzt in Depressionen verfällt, sondern im Gegenteil. Carpe diem, also genieße jeden Tag. Und damit sage ich nochmal vielen Dank und bis zum nächsten Mal. Tschüss. Hamburger Abendblatt finden Sie in unserer Abendblatt-Podcast-App und auf abendblatt.de slash podcast.