Dem Tod auf der Spur. Spannende Fälle aus der Hamburger Rechtsmedizin. Der Crime-Podcast vom Hamburger Abendblatt. Moin und herzlich willkommen zu unserem Abendblatt-Crime-Podcast. Ich bin Bettina Mittelacher, Gerichtsreporterin beim Hamburger Abendblatt. Und in unserem Crime-Podcast geht nichts ohne Rechtsmediziner Klaus Püschel. Er ist der Experte, der Tod und Verbrechen versteht, der Straftaten einordnen kann und der Opfer von Verbrechen untersucht. Moin an unsere Hörer, auch von mir. Tatsächlich habe ich in meiner jahrzehntelangen Zeit in der Hamburger Rechtsmedizin viele tausend Tote gesehen und untersucht. Aber wir Experten beschäftigen uns auch sehr viel mit den Lebenden, ehrlich gesagt, häufiger als die Zuhörer vermutlich denken. Das sind zum Beispiel Opfer von Gewalttaten, also Menschen, auf die geschossen wurde oder die niedergestochen wurden, die die Angriffe überlebt haben. Auch Opfer von Verkehrsunfällen oder beispielsweise Menschen, die meinen, an ihnen seien ärztliche Kunstfehler begangen worden.
Es geht beispielsweise um Vergewaltigung, es geht um Vernachlässigung alter Menschen, Kindesmisshandlung. Also das Muster ist wirklich sehr breit. Ich formuliere das immer gerne so, das kennen die Hörer schon von mir, kein Fach ist so lebendig wie die Rechtsmedizin. Also dann passt es ja ausgezeichnet, dass wir uns heute mit einem Fall beschäftigen, in dem es keinen Todesopfer gegeben hat. Der Mann, um den es heute gehen soll, ist sogar nach wie vor quicklebendig und er gilt als Kiez-Legende.
Wohl sehr zu Recht. Ich glaube, ich kann das beurteilen. Ich kenne ihn vergleichsweise gut. Wir reden von Karl-Heinz Schwensen, der auf dem Kiez seit Jahrzehnten gleichermaßen zu Hause ist. Und wir wollen uns vor allem mit sehr merkwürdigen Geschehnissen befassen, die den heute 71-Jährigen als Angeklagten vor Gericht gebracht haben. Ja, ein super Fall, ein Fall, der die Hamburger Justiz sage und schreibe 13 Jahre lang beschäftigt hat. Wir haben dazu heute einen Gast im Podcast, der Karl-Heinz Schwensen seit sehr langer Zeit anwaltlich vertritt und dem auch in diesem 13 Jahre langen Fall zur Seite gestanden hat. Herzlich willkommen, Klaus Hüser. Schönen Dank, dass ich zu Ihnen zum Podcast kommen konnte. Auch wenn ich seit vielen Jahrzehnten bei Gericht ein- und ausgehe und sicher schon mehrere tausend Mandanten verteidigt habe, in einem Podcast dabei zu sein, ist für mich eine Premiere.
Allerdings geht es heute ja um einen auch für mich außergewöhnlichen Fall. Es handelt sich nach meiner Kenntnis um den zweitlängsten Prozess, der je in Deutschland verhandelt wurde.
Und das ist umso erstaunlicher, als es sich bei der vorgeworfenen Tat nicht gerade um ein Kapitaldelikt handelt. Es geht nämlich um Fahren ohne Führerschein. Tatsächlich hatte dieser Fall, über den wir heute reden, das Zeug für eine unendliche Geschichte. Denn fast schien es so, als würde das Verfahren um Kiezlegende Karl-Heinz Schwensen wohl nie geklärt werden. War er es oder war er es nicht? Fuhr er ohne Führerschein im Bereich der Reeperbahn Auto? Dieser Fall wurde letztlich eine Justizposse in fünf Akten. Dann endlich kam der Prozess zu einem Abschluss. Herr Hüser, ich kenne Karl-Heinz Schwensen ja nun schon einige Jahre, bin ihm immer mal wieder bei sehr unterschiedlichen Gelegenheiten begegnet, übrigens auch im Bereich unserer universitären Lehre. Ich habe ihn auch mal untersucht als Opfer einer Straftat. Da hatte er eine Schussverletzung erlitten. Aber Sie, Herr Hüser, Sie kennen ihn ja gefühlt schon eine ganze Ewigkeit. Da haben Sie recht.
Karl-Heinz Schwensen ist auch das, was man eine Kitzlegende bezeichnet. Er hat ja bekanntlich viele Jahre das Top Ten betrieben, eine seinerzeit sehr, sehr bekannte Diskothek auf der Reeperbahn. Und ich glaube, vor allem aus der Zeit ist er sehr vielen Hamburgern ein Begriff. Man kennt ihn eben und ich habe ihn mehrfach anwaltlich vertreten. Zum einen, weil er wegen Straftaten beschuldigt wurde, aber auch, als er Opfer von Angriffen wurde. Was war denn da beispielsweise los, Herr Hüser?
Das bringt mich eigentlich auf einen bestimmten prozess wo ein vor vielen jahren muss ich sagen ein damals bekannter gastwirt sich von herrn schwänzen hilfe erbart als er erpresst wurde es kam zu einem treffen, Der Erpresser kam mit einem Bodyguard, der eine Pistole zog und damit seiner Forderung Nachdruck verleihen wollte. Schwensen, der neben einem Billardtisch stand, griff eine Kugel und schmiss die Billardkugel dem Mann mit der Pistole gegen die Brust mit den Worten Wenn du eine Knarre mitbringst, musst du auch schießen. Was feuchte, war die Flucht der Erpresser. Und das ist eine Geschichte, die auch diese Erpresser im Rahmen eines Prozesses so bestätigt haben. Absolut filmreif. Das klingt mir wirklich nach einer filmreifen Geschichte, die ich auf jeden Fall noch nicht kannte. Wirklich was ganz Neues.
Übrigens, bevor irgendjemand von unseren Hörern auf die Idee kommt zu denken, Klaus Hüser würde hier irgendwelche Interner aus einem Mandatsverhältnis ausplaudern, so ist es natürlich nicht. Nein, selbstverständlich ist es so nicht. Da weiß ich schon, wo die Grenzen sind und selbstverständlich weiß Herr Schwensen auch, dass ich hier heute an diesem Podcast mitwirke. Dann, lieber Herr Hüser, dann können wir ja sozusagen jetzt ans Eingemachte gehen. Eben. Und das Eingemachte, wie du, Klaus, das gerade genannt hast, das war eine nahezu unendliche Geschichte. Es ging um die Frage, fuhr Kiez-Legende Karl-Heinz Schwensen ohne Führerschein im Bereich der Reeperbahn Auto? Herr Hüser, was war damals passiert? Ja, das geht um eine Begebenheit vom 2. Februar 2011.
An jedem Abend soll Herr Schwensen auf der Baldwinstraße unterwegs gewesen sein und in ein Fahrzeug gestiegen sein und dann mit diesem Fahrzeug abgefahren sein. Herr Schwensen hatte einen Monat zuvor seinen Führerschein abgeben müssen, nachdem er das Punktelimit in Flensburg erreicht hatte. Es ging also mitnichten um ein schweres Verbrechen oder um einen hochkomplizierten Sachverhalt, der nur durch intensive Ermittlungen aufzuklären gewesen wäre. Also die Kernfrage war demnach zugespitzt formuliert, vielmehr ob eine dunkle Sonnenbrille zur Nachtzeit getragen automatisch bedeutet, dass der Träger der Brille Karl-Heinz Schwensen sein muss und ob damit bewiesen werden kann, dass die Kiezgröße sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hat. So kann man das wohl ausdrücken. Im Hintergrund war, dass die dunkle Brille über Jahrzehnte zum Markenzeichen für Herrn Schwensen geworden war. Dazu noch ein bestimmter Look, seriöser Anzug, Krawatte, Schnauzbart.
Dieses Erscheinungsbild hatte bei Herrn Schwensen einen Wiedererkennungswert. Und dieser Look, den hat er in gewisser Weise auch kultiviert. Und als die Polizisten an jenem Abend im Februar 2011 in der Baldwinstraße einen Mann auf ein Auto zugehen sahen, in das der Betreffende dann auch einstieg, dachten sie offenbar wegen der Sonnenbrille, das könnte nur Herr Schwensen gewesen sein. Und sie schrieben eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Herr Schwensen war, wie gesagt, damals nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, aber angehalten wurde Herr Schwensen eben nicht. Man hat ihn nur von Ferne gesehen. Wenn wir über das Markenzeichen von Herrn Schwensen reden, also die Sonnenbrille.
Und dann ist das übrigens auch nach meiner Erfahrung ein bisschen wenig. Es muss so seine sorgfältige Gesamterscheinung hervorgehoben werden, auch die Art und Weise, wie er spricht. Und ja, auch der Bart spielt eine Rolle. Es ist schon insgesamt eine ungewöhnliche Persönlichkeit. Im Hinblick auf die Brille geht es um die Legende, dass Karl-Heinz Schwensen die Brille nicht einmal unter der Dusche abnimmt. Ob das so stimmt, kann ich aus persönlicher Erfahrung nicht beurteilen. Dazu kann ich nichts sagen. Bei den Treffen mit Mia habe ich ihn allerdings immer nur tatsächlich mit Sonnenbrille erlebt, so wie andere das auch kennen. Ja, ich kenne ihn natürlich auch nur mit Sonnenbrille und weiß aber auch noch, dass er zu diesen ganz, ganz, ganz wenigen Personen zählt, die auch auf ihrem Personalausweis ein Bild mit Sonnenbrille haben. Also nicht mit Brille, sondern mit Sonnenbrille. Ja, das ist ja eigentlich gar nicht zugelassen. Darf ich vielleicht nochmal sagen, ich habe mich auch sehr darüber gewundert, dass die Behörde das zugelassen hat.
Also ich glaube, jedenfalls Kultstatus hat die dunkle Pilotenbrille bei Karl-Heinz Schwensen spätestens im Jahr 1996 erlangt, als der Mann nämlich angeschossen wurde und die Brille auch dann nicht absetzte, als er mit der Trage zum Krankenwagen transportiert wurde. Ja, damals hat es eine Schießerei gegeben, bei der Herr Schwensen an der Hüfte verletzt wurde.
Natürlich wurde diese Schussverletzung damals im Krankenhaus versorgt, auch rechtsmedizinisch untersucht. Details dazu will ich jetzt nicht nennen. Ich kann aber sagen, dass vergleichbare Verletzungen durchaus sehr schwere Folgen haben. Unter Umständen sind die sogar lebensgefährlich. Allgemein muss man natürlich sagen, dass Schüsse eigentlich immer beinhalten, dass Lebensgefahr besteht. Man muss sich ja nur vorstellen, dass der Schuss mal irgendwie zwei oder drei Zentimeter mehr zur Seite geht und dann lebenswichtige Strukturen treffen kann. Das ist ja gar keine Frage. Manchmal entscheiden sogar Millimeter darüber, ob so eine Schussverletzung das Leben auslöscht oder eben lebenswichtige Organe trifft. Das Leben eines solchen Opfers, ja in dem Fall war das damals Schwänzen, das hängt gewissermaßen am seidenen Faden. Was genau wird denn im Fall einer Schussverletzung in der Rechtsmedizin gemacht? Klaus, ihr untersucht ja den Schusskanal, ihr erstellt ein Gutachten über die Gefährlichkeit einer Verletzung. Was noch?
Naja, also alle diese kriminalistischen Fragen, die da regelhaft eine Rolle spielen, es geht um die Schussrichtung, es geht um den Verlauf des Schusskanals im Körper, es geht um die Schussentfernung, Fragen, ob es sich um einen Durchschuss, einen Steckschuss, einen Streifschuss handelt, ob es Nahschusszeichen gibt, ob man Schmauchspuren nachweisen kann, Blutspuren, also das gesamte Tablett. Und abgesehen von den Verletzungen wird dann natürlich auch die Schusswaffe detailliert untersucht. Die nehmen wir Rechtsmediziner, gerade wenn es um Spurensicherung geht, gerne auch mal selber in die Hand. Wenn wir von Todesopfern sprechen, dann ist heutzutage die Regel, dass wir den Leichnam vor der Obduktion mit Bildgebung detailliert untersuchen. Da wird also eine Computertomographie angefertigt und wir können dann schon vor Beginn der Sektion einigermaßen gut rekonstruieren, wie der oder die Schüsse tatsächlich ihren Verlauf genommen haben, wie viele Schüsse es waren und so weiter. Also die Bildgebung ist heute da von herausragender Bedeutung.
Das war jetzt also ganz allgemein zum Thema Schussverletzung. Vielen Dank für diesen kleinen Exkurs, Klaus. Herr Hüser, zurück zu Karl-Heinz Schwensen. Erziehen Sie bitte, ist damals eigentlich jemals geklärt worden, wer bei diesem Vorfall im Jahr 1996 die Schüsse abgegeben hat? Ist ein Täter verurteilt worden? Der Täter ist nicht einmal ermittelt worden und an sonstigen Spekulationen möchte ich mich nicht beteiligen. Okay, über manche der Taten, die im Zusammenhang mit etwaigen Schusswechseln auf der Reeperbahn begangen wurden, ganz allgemein gesprochen, also beispielsweise Schüsse auf ein Opfer, darüber habe ich schon geschrieben, nämlich dann, wenn es zu einem Strafprozess kam. Aber hier und heute soll es ja um eine Justizposse gehen, einen ganz bestimmten konkreten Fall. Und in diese Justizposse war eben Karl-Heinz Schwensen verwickelt. Also das Wort Justizposse finde ich absolut korrekt gewählt.
13 Jahre nach der angeblichen Tat wurde das Verfahren in einem Prozess für den Landgericht endlich eingestellt. Das war ein Urteil ohne Schuldfeststellung, das muss an dieser Stelle schon mal erwähnt werden, also ohne dass darüber befunden wurde, ob sich diese Tat überhaupt ereignet hat, so wie es die Anklage aufgelistet hat.
Hinzu kommt, dass nach diesen 13 Jahren die Staatskasse sämtliche Kosten und auch die Kosten meiner Einschaltung zu tragen hatte. Das ist vergleichbar mit einem Freispruch, das bestätigte mich in der Einschätzung, dass Herr Schwensen zu Unrecht verfolgt war.
Aus meiner Sicht, jedenfalls hat Karl-Heinz Schwensen im Prozess und übrigens auch mir gegenüber stets ausdrücklich betont, ich bin damals nicht gefahren. Gehen wir jetzt mal zum Ausgang bzw. zum Anfang dieser Geschichte zurück bzw. Stellen wir Herrn Schwensen nochmal vor. Also ich denke, man kann eigentlich sagen, dass er schon seit Jahrzehnten das Image des, ich nenne es mal, Mr. Superlässig pflegt. Die getönte große Pilotenbille wurde schon vor einer halben Ewigkeit zum Markenzeichen für ihn. Auch wenn kein einziger Sonnenstrahl zu sehen ist, verzichtet der Hamburger nicht auf dieses markante Accessoire. Die Brille gehört ebenso zu seinem ewig gleichen Look wie der charakteristische Schnauzbart und ein schicker Anzug und dieses konsequent kultivierte Trio trägt neben seinem Status als Kiezlegende dazu bei, dass Schwensen einen wirklich hohen Wiedererkennungswert genießt.
Das würde ich auch so unterschreiben. So, wie Sie ihn beschrieben haben, kennt man ihn in der Öffentlichkeit und so kann man ihn überall auch antreffen. Doch das, was hier als herausragendes Merkmal herausgearbeitet wurde, ist in diesem Fall aber auch eine Belastung geworden. Für Herrn Schwensen bedeutete, dass er sich seit 13 Jahren immer wieder in Prozessen, zunächst vom Amtsgericht, später vom Landgericht, mit der Wiedererkennung durch zwei Polizeibeamten auseinandersetzen musste.
Das gab ja insgesamt fünf unterschiedliche Prozesstermine mit höchst unterschiedlichem Ausgang. Ich war bei mehreren dieser Termine dabei. Ein Höhepunkt in dem Verfahren bildete dabei ein, ich nenne es mal Husarenstück, das Karl-Heinz Schwänze selber inszeniert hatte, nämlich er war quasi oben ohne, also ohne Brille und ohne Schnauzbart in einem Prozess aufgetreten. Und später, nachdem es einen dritten vergeblichen Anlauf gegeben hatte, das Verfahren zu einem Ende zu bringen, hatte der Hamburger dann gespottet, mein Vertrauen in die Justiz reicht gerade so weit, wie ich einen 30 Tonnen LKW schmeißen kann.
Ja, das kann man dann ja wohl irgendwie oder jeder für sich selbst interpretieren. Also das Vertrauen von Schwensen war wegen seiner persönlichen Erfahrungen gegenüber der Justiz auf dem Nullpunkt. Gut. Gehen wir nochmal zu dem Ursprung des Verfahrens zurück, also zu jenem Abend Anfang Februar des Jahres 2011, als zwei Polizisten den angeblichen Karl-Heinz Schwensen sahen, wie dieser in ein Auto stieg. Weil eine kurze Recherche innerhalb der Polizei ergab, dass der Hamburger seinen Führerschein einen Monat zuvor hatte abgeben müssen, schrieben die Beamten eine Anzeige und dann, ein halbes Jahr später, wurde der Fall erstmals vor Gericht verhandelt. Herr Hüse, Sie haben Schwänzen damals verteidigt. Ja, ich habe ihn verteidigt.
Erfolglos zunächst, er wurde nämlich zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt, aber dass er derjenige gewesen ist, der dieses Auto gefahren hat, das konnte meines Erachtens nach schon in dem allerersten Prozess nicht nachgewiesen werden. Das Gericht stützte sich dabei allein auf die Aussage zweier Polizisten. Der eine sagte, ich bin in Hamburg aufgewachsen, ich weiß, wie Herr Schwensen aussieht, allerdings ohne ihn zu kennen.
Und der andere Polizist erklärte, wörtlich, ich habe in meinem Leben nur zwei Menschen erlebt, die im Dunkeln eine Sonnenbrille tragen. Heino und Herr Schwensen. Und Heino war es nicht. Das ist eine wirklich hanebüchene Erklärung, die wahrscheinlich auch dazu führte, dass man dann in der folgenden Instanz, also in der Berufungsinstanz, die Justiz ein wenig provozieren oder vielleicht besser gesagt ihr etwas darstellen wollte? Also ich sehe das so, da sind also wirklich von den vielen, vielen Identifikationsmöglichkeiten bemerkt.
Eigentlich überhaupt keine eingesetzt worden. Also wozu hat man dann einen Ausweis, Führerschein, Personalausweis? Man kann Fingerabdrücke geben, man kann Bilder machen. Im Extremfall gibt es die Möglichkeit, tatsächlich DNA-Proben zu nehmen. Also alleine vom Äußeren auf eine gewisse Entfernung zu sagen, wenn es nicht Heino ist, dann muss es Karl-Heinz Schwänzen gewesen sein, das finde ich nun schon etwas übermäßig mutig und auch nicht professionell. Überspitzt gesagt könnte man das ja so verallgemeinern, wenn in Hamburg etwas passiert und der Täter hatte im Dunkeln eine Sonnenbrille auf, dann muss das ja Schwänzen gewesen sein. Das geht nicht. Trotzdem gab es damals durch das Amtsgericht eine Verurteilung zu einer Geldstrafe für Karl-Heinz Schwensen. Herr Hüser, Sie hatten das eben erwähnt. Und Ihr Mandant ist dann aber gegen die Gerichtsentscheidung in Berufung gegangen. Ja, selbstverständlich. Und wie ich schon andeutete, nach meiner Überzeugung reichten die Beweise überhaupt nicht aus. Und deswegen kam es zum nächsten Prozess, diesmal vor dem Landgericht.
Die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht, in dem es ja mehr oder weniger ausschließlich um eine Wiedererkennung anhand der dunklen Brille ging.
Die brachten dann meinen Mandanten auf die Idee, man könne das Gericht mal auf die Probe stellen. Wie es denn selbst reagiert, wenn jemand anderes in dem Outfit von Herrn Schwensen im Gericht, beziehungsweise ganz kurzfristig natürlich nur im Gericht auftaucht und dann ein anderer ohne Schnurrbart und ohne Sonnenbrille sich auf die Anklageberang setzt, nämlich der wirkliche Herr Schwensen. Also ich erinnere mich, das war ja bei dieser Berufungsverhandlung im Oktober 2012, das kam es also gewissermaßen zu einem Rollentausch. Das ist ja das, was Sie gerade angedeutet haben, Herr Hüser. Und dieser Rollentausch sollte zeigen, wie leicht man Menschen mit wenigen Accessoires täuschen kann. Was ist da denn genau passiert? Erzählen Sie doch bitte. Ja, im Gerichtssaal kam ganz kurz ein Mann, dunkle Hautfarbe.
Schnurrbart, Anzug und Sonnenbrille und dieser Mann ging wirklich nur wenige Meter in den Gerichtssaal, sodass ihn die bereits dort anwesende Staatsanwältin und auch die Protokollführerin sehen konnte. Machte dann auf dem absatz kehrt und verschwand wieder.
Also ja, finde ich schon ziemlich originell, ein Griff in die Trickkiste. Ja und dann kam der echte Karl-Heinz Schwensen. Ich habe damals in den Medien gelesen, auch von dir Bettina, dass man Schwensen wirklich im ersten Moment nicht so richtig erkannt hat, oder?
Ja, das ist tatsächlich so gewesen. Es war für mich auch ein Highlight, mal zu erleben, wie all das, was man in Lehrbüchern vorgesetzt bekommt, sich in der Praxis abspielt. Das Problem des Wiedererkennens anhand von Markenzeichen ist in der Praxis leider ein ganz, ganz, ganz großes Problem. Herr Spensen hatte seinerzeit eben tatsächlich keinen Schnurrbart, keinen Anzug und war rasiert. Und das führte dann eben dazu, dass hier der weitere Gang des Prozesses einen Lauf nahm, den man wirklich überhaupt nicht vorhersehen konnte. Es war eigentlich nur geplant, der Justiz mal zu zeigen, wie man denn leicht jemanden verwechseln kann, Aber dass das jetzt diese Folgen hat, dass man dann die Verhandlung überhaupt gar nicht mehr beendete, weil man glaubte, das sei ja gar nicht Herr Schwensen, der da vor Gericht stand. Das war in der Tat auch für mich völlig überraschend. Also ich erinnere mich noch sehr gut an den Tag, als dieser Doppelgänger eben zunächst gekommen war und dann also ein anderer Herr, den man so gar nicht erkannt hatte.
Neben ihn Platz nahm. Das war also ein Mann im Strickpulli, der sich dann neben sie setzte.
Aber anstatt mit dieser Verwechslung, mit diesem doppelten Schwänzen ein Kuh zu landen, ging dieser Auftritt dann doch eher nach hinten los, oder?
Für die Justiz nach hinten los, muss ich sagen. In der Tat war das ja gar nicht planbar, was da wirklich passierte. Mir ist die Vorsitzende, kam in den Saal, fragte sinngemäß, wer denn der Mann neben mir sei und wo der Angeklagte bliebe. Ich erklärte ihr darauf hin, dass der doch bereits da sei. Die Richterin wirkte sehr irritiert. Sie fragte wieder sinngemäß, dass man doch als Hamburger wisse, wie Herr Schwensen aussehe und dass dieser Mann auf der Anklagebank bestimmt nicht Herr Schwensen sei.
Als wir darauf beharrten, dass es sich um den richtigen Schwensen handelte, wollte sie seinen Personalausweis sehen, den hatte Herr Schwensen allerdings nicht dabei. Ja, okay, wahrscheinlich auch wieder zu seinem Trick gehöre ich. Aber es hätte doch theoretisch diverse weitere Möglichkeiten gegeben, die Identität von jemandem festzustellen, in diesem Falle Schwänzen. Ich habe es ja schon vorhin gesagt, Fingerabdrücke nehmen zum Beispiel, direkter Fotovergleich, ja oder oder. Also beim Identifizieren hat die Polizei viele Möglichkeiten. Da haben Sie selbstverständlich recht. Und das haben wir auch sogar angeboten.
Herr Schwensen hätte alles Mögliche gemacht. Der ist natürlich auch tatsächlich schon mal erkennungsdienstlich behandelt worden. Also man hätte das mit Leichtigkeit feststellen können. Aber offenbar bestand da eine totale Blockade bei dem Gericht. Und auch, dass Sie, Herr Höser, dafür bürgen wollten, dass es sich wirklich um den echten Schwänzen handelt, das wollte das Gericht doch damals auch nicht akzeptieren, oder? Ja, das allerdings hat mich zutiefst getroffen in meinem anwaltlichen Verständnis, denn als das Gericht mich fragte, können Sie anwaltlich versichern, dass der Mann dort ihr Mandant schwänzen sei, habe ich selbstverständlich wahrheitsgemäß Ja gesagt und trotzdem war hier überhaupt nichts mehr zu bewirken. Die Richterin war völlig neben sich. Wie ging es denn dann weiter? Der Prozess kam dann ja sehr schnell zu einem Ende. Was war da passiert? Die Vorsitzende behauptete, Herr Schwensen sei nicht zum Prozess erschienen und die Berufung sei zu verwerfen.
Sie erklärte ausdrücklich, das sei nicht Herr Schwensen und wenn jemand, der angeklagt ist, nicht zu einem Berufungsverfahren erscheint, dann in der Tat kann man die Berufung verwerfen. Das ist ein Selbstgänger, das ist selbstverständlich. Ich jetzt nochmal als Laie dazu, aber dieser Angeklagte, also Karl-Heinz Schwensen, der war doch da. Der sah nur anders aus als sonst und hatte den Personalausweis nicht dabei. Und Sie als sein Anwalt, der ihn kennen, haben noch versichert, dass er da ist. Ja, richtig. Ich habe mich auch noch gegen die Verwerfung der Berufung gewandt, weil diese Entscheidung einfach nicht in Ordnung war. Aber die Vorsitzende erhob sich von ihrem Platz, machte Anstalten, den Saal zu verlassen, ebenso wie die Schöffen. Und da passierte Folgendes. Herr Schwensen rief, Sie sind eine Rechtsbeugerin. Und was passierte? Nichts.
Es gab also auch keine Feststellung in dem Augenblick, wer denn dort gerufen hat, wer denn dieser Angeklagte dort überhaupt ist. Man ging einfach weg und das ist für mich gewissermaßen auch ein Indiz dafür gewesen, dass man lieber gar nicht mehr feststellen wollte, dass man soeben ein falsches Urteil gefällt hat, dass nämlich derjenige, der dort diese Worte, Sie sind eine Rechtsbeugerin, ausgerufen hat, dass das wirklich unser Herr Schwensen war. Aber Herr Schwensen hatte doch noch eine weitere Idee, wie man doch noch beweisen kann, dass er der richtige Schwensen ist. Er wollte die Narbe zeigen, die von dieser von uns erwähnten Schussverletzung im Jahr 1996 an seiner Hüfte passiert war. Diese Narbe hätte er vorzeigen wollen. Herr Hüser, wie war das noch? Ja, das ist eine ganz pfiffige Idee gewesen. Herr Schwensen hob im Saal seinen Pullover kurz an, schob seine Jeans um einige wenige Zentimeter nach unten, um dann in seiner Körpermitte Narben seiner alten Schussverletzung zu zeigen. Der Schussverletzung, von der wir vorhin auch schon gesprochen haben, um so seine wahre Identität zu beweisen.
Klaus, erzähl doch bitte mal ganz allgemein, um jemanden zu identifizieren, werden doch in der Rechtsmedizin auch NAB begutachtet, du hast das vorhin glaube ich angedeutet, wie läuft das ab?
Also das findet eben eine Untersuchung dieser Personen statt und die entsprechenden Körperregionen werden entblößt oder die Person wird eben ganz tatsächlich entkleidet untersucht. Wir kennen wirklich Narben, die aus vielen Gründen forensisch mal eine Rolle spielen können. Ja, manchmal handelt es sich ganz banal um Operationsnarben. Dann geht es im Zusammenhang damit tatsächlich auch um Identifikationen. Es gibt aber auch Narben nach Verletzungen, nach Tierbissen. Und dann entsteht die Frage, wie diese Narben entstanden sind. Ich habe auch schon Folternarben untersucht, also bei Folteropfern. Für diesen Fall muss man sagen, die Narben, die der Schwenzender im Gerichtssaal vorgewiesen hat, die sind damals auch fotografiert worden vor Ort. Ich habe später noch mit dem Fotografen gesprochen, weil ich die Narben dann gezeigt bekam und der hat versichert, dass das eben die bei Schwänzen angefertigten Fotos waren. Also insgesamt über Narben, da gibt es richtig eine kleine Wissenschaft.
Also sieht dann keine Narbe aus wie die andere, kann man das so sagen? Ja, Narben haben eine sehr hohe Individualität. Natürlich gibt es banale Narben rechts im Unterbauch nach einer Appendektomie, also einer sogenannten Blinddarmoperation. Die ist nicht besonders aussagekräftig, die Narben haben viele, aber es gibt tatsächlich sehr charakteristische Narben. Die werden auch abgesehen vom Fotografieren dann genau vermessen. Die Fotos sind natürlich relevant.
Die kann man unter Umständen sogar noch aus verschiedenen Richtungen aufnehmen.
Und das haben wir damals übrigens auch mit der Schussverletzung von Schwänzen so gemacht. Man hätte entweder von früher oder jetzt vom Gerichtsfotografen Narben besorgen können, nicht Narben, sondern Fotos von Narben besorgen können, um so die Identifizierung zu ermöglichen. Aber in unserem Fall hat das Gericht ja gar nicht mehr abgewartet bzw. Keine Anstalten gemacht, sich die Narbe auch nur anzusehen. Das verließ den Saal, die Berufung war verworfen und das Gutachten, was dann später erstellt wurde, dass dieser Mann tatsächlich Herr Schwensen war, das hatte dann auch zum Erfolg der Revision ein Teil beigetragen. Herr Gäser, Sie erwähnten gerade ein Gutachten, da spieltest du eine Rolle, Klaus? Ja, da wollte ich gerade reingrätschen und sagen, das war tatsächlich damals aus meiner Sicht fast spektakulär. Also ich habe von diesem Fotografen die Vergleichsfotos bekommen und dann Karl-Heinz Schwensen einbestellt in das Institut für Rechtsmedizin. Der ist auch erschienen und hat sich von mir untersuchen lassen.
Und ich habe tatsächlich seinen ganzen Körper sehr detailliert inspiziert.
Der Schwänzen hat am linken Oberarm diverse, sehr charakteristische Narben. Diese entstanden auch im Zusammenhang mit einer Schussverletzung. Das war eine andere. Und mit diesbezüglich erforderlichen operativen Maßnahmen. Zum Beispiel außen an der linken Schulter eine fünf Zentimeter lange Narbe mit sehr charakteristischen, trichterförmigen Einsenkungen. Gut, und dann gab es im Bereich der linken Hüfte, davon war ja jetzt schon die Rede, auch alte Narben. Das war eben auch eine alte Schussverletzung gewesen. und zum Gesäß hin im äußeren oberen Quadranten des Gesäßes, da gab es eine trichterförmige, eingesenkte Narbe. Also ein insgesamt sehr, sehr charakteristisches Bild mit hohem Wiedererkennungswert.
Übrigens, wenn man die Bilder genau anguckt, Schwänzen hat außerdem auch noch ganz typische Narben im Gesicht. Auch das konnte ich auf den Vergleichsfotos wiedererkennen. Die haben etwas zu tun mit einem früheren Verkehrsunfall und einer früheren Schnittwunde. Also insgesamt im Hinblick auf die Narben bei Schwensen ein beweisendes, ganz klares Bild. Diese Person, die da im Gerichtssaal fotografiert worden ist, war eindeutig Kalle Schwensen. Der hatte an der Gerichtsverhandlung leibhaftig teilgenommen. Aber in unserem Fall hat das Gericht ja gar nicht mehr abgewartet und Anstalten gemacht, sich die Narbe abzuwarten. Das Gericht verließ den Saal und die Berufung war verworfen.
Genau. Und dann trat auch die Rechtsmedizin jetzt auf den Plan. Schwensen wurde tatsächlich von mir einbestellt in das Institut für Rechtsmedizin, weil ich den Auftrag von ihm hatte, die Identität eindeutig zu klären anhand der im Gerichtssaal angefertigten Aufnahmen. Da ging es also um die Narbe an der Hüfte.
Die war schon alleine sehr charakteristisch. Man konnte sie auf dem Bild eindeutig erkennen. Schwensen hat übrigens auch noch weitere Narben, die habe ich damals auch sehr exakt dokumentiert. Und dadurch war eindeutig sichergestellt, dass es der leibhaftige Kalle Schwensen war, der seinerzeit an dieser Gerichtsverhandlung teilgenommen hat. Da gab es gar keinen Zweifel. Und dieses Gutachten wurde dann natürlich auch im Rahmen des Revisionsvortrages eingereicht und spielte da eine gewisse Rolle und mag auch zu dem Erfolg der Revision beim Oberlandesgericht Hamburg beigetragen haben. Jedenfalls kam es dann etliche Monate später nochmal nach Aufhebung des Urteils der kleinen Strafkammer zu einem neuen Verfahren bei einer anderen kleinen Strafkammer mit einem anderen Vorsitzendenrichter. Das ist so üblich. Also bei diesem neuen Prozess, der dann Ende des Jahres 2013 stattfand.
Da erschien Herr Schwensen dann erneut ohne Brille und ohne Bart, aber trotz dieses wiederum ungewohnten Looks glaubte diesmal das Gericht, dass es sich wirklich um den Angeklagten handelt, also um Herrn Schwensen. Es kam dann zu einer Beweisaufnahme. Herr Hüser, was hat Ihr Mandant, also Karl-Heinz Schwensen, denn zu den Vorwürfen nun gesagt, er sei ohne Führerschein Auto gefahren? Hat er sich dazu geäußert? Ja, ich wende es mir heute von Anfang an, dass er zu der Zeit, als er laut Anklage im Februar 2011 ohne Führerschein Auto gefahren sein soll, gemeinsam mit einer Bekannten im Fernsehen »Deutschland suchte den Superstar« gesehen habe.
Doch weil die Polizeibeamten erneut als Zeugen bekunden, sie hätten den Autofahrer zweifelsfrei als Herr Schwensen erkannt, kam es wieder zu einer Verurteilung, zu einer Geldstrafe, die allerdings etwas geringer ausfiel. Aber das war kein Trost. Selbstverständlich wurde auch dieses Urteil nicht akzeptiert. Ja, gegen diese Entscheidung gingen sie in Revision und zwar erfolgreich. Das war jetzt im Jahr 2014.
Dann sollte wiederum ein nächster Termin, ein nächster Prozesstermin vor einer weiteren Kammer stattfinden. Denn dies sollte jetzt am 2. Juni 2017 sein. Zur Erinnerung, die angebliche Straftat war ja 2011 passiert. Wir sind jetzt also schon sechs Jahre weiter. Aber diese neue Verhandlung, dieser Prozess, der endete, bevor er überhaupt begonnen hatte. Was war da passiert, Herr Hüser? Also Hintergrund war, dass schon damals sechs Jahre verstrichen waren und man sich den Gedanken nähern musste, dass hier eine Einstellung des Verfahrens wegen langer Verfahrensdauer in Betracht kommen könnte. Das war auch die Auffassung des Gerichtes. Allerdings hatte sich damals die Staatsanwaltschaft dagegen gewandt und dementsprechend konnte dann auch diese Verhandlung, zu der eben keine Zeugen geladen waren, auch nicht einverständlich beendet werden. Ja genau, ich erinnere mich, dass wir da auch als Presse vergeblich zu diesem Prozess da hingekommen waren. Es fand wirklich gar nichts statt. Das Gericht bzw.
Sie haben es gerade gesagt, die Staatsanwaltschaft wollte dieser Anregung, das Verfahren einzustellen, nicht folgen. Es waren keine Zeugen geladen. Die hätte man aber für eine vernünftige Beweisaufnahme gebraucht. Also fand dieser Prozesstermin praktisch gar nicht statt. Unter anderem hätte man wohl erneut diese beiden Polizeibeamten hören wollen, denke ich mir. Und wahrscheinlich auch die Bekannte von Karl-Heinz Schwensen, mit der er ja laut seiner eigenen Aussage zusammen ferngesehen hatte, mit dem Superstar diese Sache. Just an dem Abend und zu der Zeit, als die Polizisten ihn auf dem Kiez angeblich am Steuer gesehen haben wollen. Ja, selbstverständlich hätte man die Zeugin insgesamt hören müssen.
Das war eigentlich allen Beteiligten klar und dann entschied das Gericht, dass es einen neuen Termin geben müsste mit Zeugen diesmal, aber dieser nächste Termin ließ fast sieben Jahre auf sich warten. Ein kurzer Einwurf, das darf doch wohl nicht wahr sein. Ehrlich, sieben Jahre, kein neuer Prozess? Also das kann ich mir fast überhaupt gar nicht vorstellen. Was geht denn da in der Justiz vor? Also so überlastet können auch die Gerichte nicht sein. Herr Hüser, Sie sagten mir damals, und so habe ich es auch für das Abendblatt zitiert, Zitat, dieses Verfahren ist kein Ruhmesblatt für die Hamburger Justiz. Wir reden ja immerhin inzwischen über das Jahr 2024.
Ja, dazu stehe ich bis heute und ich finde, und das habe ich noch vorsichtig formuliert, ein Prozess vor einer Berufungskammer, der sieben Jahre lang nicht stattfindet, ist wirklich kritikwürdig. Und nachdem sich also jetzt insgesamt mehr als 13 Jahre lang an der Frage, ob der Mann am Steuer nun Karl-Heinz Schwensen war oder nicht, die Geisterschieden, ging schließlich der letzte Prozess vor dem Landgericht dann allerdings eher geschmeidig und vor allen Dingen einvernehmlich zu Ende.
Ja, das Verfahren wurde eingestellt, allerdings nicht etwa wegen geringer Schuld, sondern nach einer ganz besonderen, gar nicht im Gesetz geregelten Möglichkeit, nämlich wegen einer überlangen Verfahrensdauer. Ja, also das Gericht hat tatsächlich das als Grund so ehrlich genannt, dass das Verfahren mittlerweile so lange gedauert hat und dass das Ganze also für Schwänzen dann nicht mehr zumutbar ist? Stimmt, so lautet die übereinstimmende Erklärung jetzt auch von der Staatsanwaltschaft. Die Verfahrensdauer hatte inzwischen wirklich ein Ausmaß angenommen, das unzumutbar ist. Juristisch wird das so formuliert, es besteht ein sogenanntes Verfahrenshindernis, das einer weiteren Verfolgung einer möglichen mutmaßlichen Tat entgegensteht. Also so hat das mir gegenüber damals auf Anfrage auch ein Gerichtssprecher formuliert. Dieser Gerichtssprecher erklärte normalerweise würden Verfahrensverzögerungen, die von der Justiz zu verantworten sind, zugunsten des Angeklagten kompensiert und dies geschehe dadurch, dass ein Teil der am Ende verhängten Strafe als dann vollstreckt gilt.
Herr Hüser, wie kann man das jetzt bezogen auf diesen konkreten Fall, auf den Fall von Herrn Schwensen bezogen deutlich machen? Also abgesehen davon, dass ich noch immer überzeugt bin, dass es einen glatten Freispruch für Herrn Schwensen hätte geben müssen.
Selbst wenn er verurteilt worden wäre, hätte die durch die lange Verfahrensdauer erforderliche Kompensation eine Größenordnung erreicht, die eindeutig über jede denkbare Strafe hinausgegangen wäre. Also so ähnlich hat das dann ja auch seinerzeit der Gerichtssprecher formuliert. Er erklärte ferner, die in der Sache Schwänz und zuständige Kammer sei über Jahre hoch belastet gewesen, vor allem mit Haftsachen, die dann ja immer vordringlich zu verhandeln sind. Ihr Mandant hatte ja verständlicherweise nicht in Untersuchungshaft gesessen. Andere Angeklagte, die vor dieser Kammer sich hätten verantworten sollen, die saßen untersuchungshaft. Solche Prozesse werden dann üblicherweise vorgezogen. Außerdem erklärte der Gerichtssprecher, es hätten sich Einschränkungen ausgewirkt, die infolge der Corona-Pandemie zu erheblichen Rückständen geführt hätten und er sagte dann weiter, leider ist es auch seitdem nicht gelungen, das Berufungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen. Also das eben wiederum gegen Herrn Schwensen.
Wie gesagt, wir sind jetzt im Jahr 2024 nach einer angeblichen Tat von 2011.
Ja, eine ketzerische Bemerkung ganz kurz, wofür wird denn Corona noch alles verantwortlich gemacht? Und dann ernsthaft, meines Wissens liegt der Entscheidung, ein so lange dauerndes Verfahren dann schließlich einzustellen. Folgender Gedanke zugrunde, ein Beschuldigter hat nach dem Verständnis unserer Rechtsordnung einen Anspruch darauf, irgendwann Klarheit darüber zu haben, wie ein Verfahren gegen ihn nun ausgeht. Und wenn dies nach so vielen Jahren nicht gelingt, muss die Justiz das gewissermaßen kompensieren.
Also indem eine Strafe entweder deutlich niedriger ausfällt oder sogar völlig wegfällt. Das haben Sie wunderbar formuliert. Ja, so ist es. Und die Entscheidung, das Verfahren einzustellen wegen dieser überlangen Verfahrensdauer, war natürlich auch schon längst vor 2024 fällig. Aber für mich persönlich wichtig war auch die Entscheidung, dass die Verfahrenskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten, also Verteidigungskosten, auch von der Staatskasse zu tragen sind. Das macht die ganze Sache eigentlich rund und heißt, dass man auch nicht zu einer Verurteilung hätte kommen können. Herr Hüse, wenn wir uns jetzt nochmal zum Abschluss die Eckdaten vergegenwärtigen. Die Straftat, die Herrn Schwänzen vorgeworfen wurde, soll sich ja Anfang Februar 2011 ereignet haben. Die Entscheidung, das Verfahren nun durch Einstellung zu beenden, erfolgte im April 2024, also rund 13 Jahre später. Wie bewerten Sie das?
Nach meiner Kenntnis ist das der zweitlängste Prozess, der hier in Deutschland geführt wurde. Und den längsten, den ich je geführt habe, auch der bizarreste und jedenfalls ein Prozess mit unvergesslichen Fehlleistungen auf Seiten der Justiz. Ja, diesmal ein ganz anderer Schwerpunkt in unserem Podcast. Häufig reden wir ja über Gewaltverbrechen. In diesem Fall war es ganz was anderes, aber ich denke nicht minder spannend. Ein hochinteressanter Fall. Und vielen Dank, dass Sie bei uns zu Gast waren und das aus Ihrer Sicht alles so erörtert haben. Vielleicht haben wir nochmal bei einem anderen Fall Gelegenheit, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Möglich wäre es, ich würde mich freuen. Und ansonsten vielen Dank natürlich wie immer an dich, Klaus. Vielen Dank an Sie, Herr Hüser. Und ich freue mich auf ein nächstes Mal, wenn es dann wieder beim Abendblatt heißt, dem Tod auf der Spur. Ja und tschüss. Ein echt bizarrer Fall und man glaubt ja echt, dass man spinnt.
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