Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY, unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeier. Auch von mir herzlich willkommen. Wir sprechen heute im Podcast zum ersten Mal über einen Fall aus der Schweiz. Ab wann, Rudi, wurden denn eigentlich in der XY-Sendung, also in der Fernsehsendung, auch Fälle von dort behandelt und wie kam es eigentlich dazu? Ja, Eduard Zimmermann, Gründer und lange Zeit Moderator von XY, wollte immer, dass nicht nur in Deutschland nach Verbrechern über das Fernsehen gefahndet wird, sondern auch im Ausland. Gesetzesbrecher waren ja auch damals schon über die Ländergrenzen hinaus aktiv. Nach der allerersten Sendung 1967 hat er bei den Sendeanstalten und Polizeibehörden in den Nachbarländern eine Zusammenarbeit angeregt. Die Österreicher waren ab der vierten Sendung dabei. Das Schweizer Fernsehen kam ab der 13. Sendung im Januar 1969 dazu. Ja, und bis heute können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus den Nachbarländern die Sendung entweder übers Fernsehen, übers ZDF oder den Livestream im Internet schauen. Die Redaktion von Ungelöst, die nimmt immer wieder Fälle aus Österreich, den Niederlanden oder der Schweiz auf. Und heute wollen wir auch im Podcast darüber sprechen, wie es bei einem Schweizer Kriminalfall nach der Sendung weiterging. Wir begrüßen dafür Oberleutnant Martin Sick, Chef des Dienstes Zentrale Ermittlungen bei der Kantonspolizei Thurgau. Herzlich willkommen bei uns. Hallo und danke für die Einladung. Schön, dass Sie da sind. Bevor wir den Fall mit Ihnen gleich vertiefen, wollen wir direkt schon mal in die Geschehnisse von damals einsteigen. Vorab aber noch du, Conny. Unsere Redaktion hat wie immer im Vorfeld für eine Folge mit Expertinnen und Experten gesprochen. Diesmal mit den Juristen Prof. Dr. Nadine Zurkinden und Dr. Claude-Erik Bertschinger. Und zwar über die Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem deutschen Strafrecht. Und ihr kennt es. Noch ein Hinweis, auch dieses Mal haben wir alle Namen geändert. Gehen wir fast 20 Jahre zurück, in den Dezember 2007 und an den Barchett-See, ein sogenannter Toteis-See, der sich während der Eiszeit durch das Schmelzwasser von den umliegenden Bergen gebildet hat. Gleich neben dem dazugehörigen Naturschutzgebiet führt die Nationalstraße 14 von Schaffhausen nach Frauenfeld vorbei. Ursprünglich wurde der flache See zur Herstellung von Stoffen, zum Beispiel für Bettwäsche, genutzt. Dort hat man die sogenannten Barchent, beziehungsweise im Dialekt Barchet, verarbeitet ein Mischgewebe aus verschiedenen Stofffasern. Daher auch der Name des Barchet-Sees, der im Sommer mittlerweile gern zum Baden genutzt wird. Der Fischereipächter des Sees sieht regelmäßig nach dem Rechten. So auch am Donnerstag, dem 13. Dezember 2007. Als der Mann um 15 Uhr einen Holzsteg inspiziert, der vom Ufer aus ein paar Meter ins Wasser reicht, entdeckt er in etwa 1,5 m Tiefe etwas Ungewöhnliches auf dem Grund. Erst vermutet er, dass dort jemand illegal Sperrmüll entsorgt hat. Doch bei genauerem Hinsehen erkennt er einen menschlichen Körper. Er alarmiert die Polizei. Wenig später wird ein Toter aus dem See geborgen und am Ufer auf einer Plane abgelegt. Schon beim 1. Blick auf die Leiche wird den Beamtinnen und Beamten klar, hier handelt es sich eindeutig um ein Verbrechensopfer. Ein Fall für die Kriminalpolizei. Kurz darauf wimmelt es an dem abgesperrten See von Einsatzkräften. Die Kriminaltechniker beginnen mit der Spurensicherung und fotografieren den Fundort. Am Körper des Toten ist auf der Vorderseite ein langes Betonteil festgebunden, das ihn wohl unter Wasser halten sollte. An der linken Hand trägt er einen Latex-Handschuh, seine Hose ist herabgezogen. Der Mann weist eindeutige Verletzungen auf. Für Aktenzeichen XY ungelöst wurde die Situation am Fundort nachgestellt. Hören wir mal kurz rein. Unfall oder Suizid können wir wohl ausschliessen. Und was ist mit der Kleidung? Hose runtergezogen, die Oberbekleidung nach oben geschoben. Sexualdelikt? Auf all Fällen merkwürdig. Und die Wunden? Ich denke, Schussverletzungen. Wissen wir schon, wer es ist? Nein. Äh, keine Papiere, keine persönlichen Gegenstände, ausser einen Ring am linken Ringfinger. Sieht aus wie ein Ehring. Wird jemand vermisst, auf den die Beschreibung passt? Nicht in dieser Umgebung. Vielleicht kommt da noch was. Lang lag der nicht im Wasser. Ja, vielleicht helfen uns seine Fingerabdrücke weiter. Tatsächlich liegen die Fingerabdrücke des Toten im Zentralkomputer vor. Der Mann ist vor einiger Zeit unter anderem bei einem Diebstahl erwischt und erkennungsdienstlich behandelt worden. Sein Name? Oma Hassan, 27 Jahre alt, ägyptischer Staatsbürger. Ein sportlicher Mann mit kurzen dunklen Locken. Er ist mit einer 54-jährigen Schweizerin verheiratet, Rita Huber. Am Tag nach dem Leichenfund erfährt die Kripo das vorläufige Ergebnis der Obduktion. Demnach lag der Tote bereits ein paar Tage im Wasser. Bei den Verletzungen, die die Ermittler noch am Fundort an der Leiche entdeckt haben, handelt es sich tatsächlich um Schussverletzungen. Der oder die Täter hatten ihr Opfer viermal getroffen. In den Rücken, in den linken Oberarm, in den linken Oberschenkel. Der vierte Schuss war ein tödlicher Kopfschuss. Die bei der Obduktion sichergestellten Projektile hatten das Kaliber 7,65. Am Fundort selbst finden die Beamten allerdings weder Projektile noch eine Tatwaffe oder Kampfspuren. Es liegt daher nahe, dass der Fundort nicht der Tatort ist. Omar Hassan wurde wohl woanders umgebracht und dann im Barchetsee versenkt. Allerdings wiegt schon allein der Betonblock 31 Kilo. Gemeinsam mit dem Leichnam sind es über 110 Kilo. Die Kripo geht deshalb davon aus, dass mindestens zwei Menschen an der Entsorgung der Leiche beteiligt waren. Herr Sick, Sie hatten ja zu Beginn der Ermittlungen im Dezember 2007 noch nichts mit dem Fall zu tun. Wann sind Sie dazu gestoßen? Jawohl, ich war damals in der allgemeinen Ermittlung, wurde dann im Sommer 2008 Chef der zentralen Ermittlung. Dazu gehörte auch die Leitung des Teams Kapitalverbrechens. Dieses behandelt alle Tötungsdelikte im Kanton. Später dann, erst nach der Wiederaufnahme des Falles selbst, war ich dann in aller Tiefe dabei. Ihre Kolleginnen und Kollegen kannten am Tag nach dem Leichenfund bereits den Namen des Toten und wussten, dass er verheiratet war. Eine Vermisstenmeldung hatte seine Ehefrau aber nicht aufgegeben, oder? Nein, das hat damals meine Kollegen auch stutzig gemacht. Wir haben zwei Tage nach dem Leichenfund die Ehefrau aufgesucht und haben ihr die Todesnachricht überbracht. Sie war da überraschend gefasst. Sie sagt auf unsere Frage, warum sie ihn nicht vermisst gemeldet hat. Dies sei nicht ungewöhnlich. Ihr Mann käme längere Zeit jeweils nicht nach Hause. Manchmal Tage oder Wochen sei er weg. Er sei oft mit Freunden unterwegs, er brauche halt einen gewissen Freiraum. Was können Sie uns denn über die Ehefrau erzählen, Herr Sick? Sie ist ursprünglich in Deutschland geboren, lebt aber schon lange in der Schweiz. Sie war damals 54 Jahre alt, also ein grosser Altersunterschied bestand zwischen dem Paar. Sie war selbstständige Prokuristin und Inhaberin eines Treuhandbüros in der Nähe von Schaffhausen. Gelegentlich machte sie dabei Buchhaltungen für Restaurants und Kleinbetriebe in der Umgebung. Sie war Mutter einer damals erwachsenen Tochter. 2002 hat sie Hassan kennengelernt bei einem Taucherlaub in Ägypten. Sie machte dort immer mal wieder Ferien. So wurden sie ein Paar und er zog zu ihr in die Schweiz. Die Heirat erfolgte dann 2004 und sie lebten fortan im Kanton Schaffhausen, das ist der Nachbarkanton zum Thurgau. Wir hören an der Stelle nochmal in einen Filmausschnitt rein aus der damaligen XY-Sendung, als die Kripo die Witwe Rita Huber zu Hause besucht hat. «Wir haben Grund zur Annahme, dass Ihr Mann ermordet wurde.» «Was?» «Das ist jetzt sicher ganz schwer für Sie, aber wir haben sehr viele Fragen. Sind Sie in der Lage, mit uns zu sprechen?» «Ja.». Haben Sie eine Idee, wer Ihren Mann umgebracht haben könnte? Nein. Hatte Ihr Mann Feinde oder war in krumme Geschäfte verwickelt? Nicht, dass ich wüsste. Hatte er etwas mit Drogen zu tun? Nein. Also nicht wirklich. Herr Sieg, Ihre Kollegen haben explizit nach Drogen gefragt. Wie kamen die überhaupt darauf? Gab es denn Hinweise, dass das Opfer etwas damit zu tun hatte? Nach der Identifizierung wurden durch die Systeme überprüft und da tauchten einige Sachen auf. Es gab Erkenntnisse, wie schon erwähnt, unter anderem über Diebstähle, aber auch über Kontakte in die Drogenszene. Und was wir auch sahen, es waren da Fälle von häuslicher Gewalt vorhanden. Er selbst war im Bereich der Drogen nicht straffällig geworden, hatte aber Bekannte in der Drogenszene. Er war auch nicht direkt als Dealer bekannt. Es hätte aber sein können, dass er gelegentlich dabei ausgeholfen hat. Omar Hassan hat ja nur mit Gelegenheitstätigkeiten etwas Geld verdient. Womit denn genau, Hessig? Damals wusste man, dass er Kurierfahrten für Drogen ausführte. Er benutzte dabei immer den Kleinwagen seiner Frau. So chauffierte auch Freunde, aber auch Fremde. Meistens gingen die Fahrten in Bordelle, zum Beispiel nach Zürich und nach Bern. Ihre Kollegen wussten also, dass er nicht nur einen gewissen Bezug zum Drogenhandel hatte, sondern auch entfernt zum Prostitutionsgeschäft. Hätte sein Tod etwas mit organisierter Kriminalität zu tun haben können? Er hatte zwangsläufig irgendwie Kontakte in diese Szenen, aber organisierte Kriminalität stand dabei nicht im Vordergrund. Es gab keine tatsächlichen Anhaltspunkte für wirkliche Aktivitäten in diesem Milieu. Trotzdem haben wir aber eine ganze Weile in diese Richtung ermittelt. Leider hat das zu überhaupt nichts geführt. Herr Sick, Sie haben gesagt, dass das Opfer unter anderem wegen Diebstählen Polizei bekannt war. Es gab aber auch Vorstrafen zu häuslicher Gewalt. Was konnte die Kripo denn über die Ehe zwischen Oma Hassan und Rita Huber in Erfahrung bringen? Man wusste damals, dass es gewisse Probleme gab. Unter anderem kam es immer wieder zu Geldproblemen. Es gab Streitdrohungen zwischen den beiden. Es waren auch Fälle von häuslicher Gewalt und gegenseitigen Anzeigen bekannt. Oma Hassan wurde deshalb mehrfach von der Polizei auch befragt und angehört. Dann muss ja schon ziemlich viel vorgefallen sein. Hat sie sich denn mal versucht, von ihm zu trennen? Das wollte sie wohl zwischenzeitlich. Sie hatte auch die Scheidung eingereicht. Das war im Herbst 2006. Aber diesen Antrag hat sie dann wieder zurückgezogen. Die genauen Gründe sind nicht bekannt. Jedenfalls hat sie während den Befragungen ihren Mann auch immer wieder in Schutz genommen. Sie zeigt immer sehr viel Verständnis für ihn. Er sei halt so, dass er lieber mit Kumpels rumzieht, in Kneipen etc. Ja, so war es ja auch an dem Abend, an dem Omar Hassan das letzte Mal lebend gesehen wurde. Drei Tage vor dem Leichenfund. Laut Zeugenaussagen verbrachte er den Abend des 10. Dezember 2007 mit Freunden in einem Lokal in Schaffhausen. Um 21.34 Uhr klingelte sein Handy. Das Telefonat war sehr kurz und der 27-Jährige wurde danach hektisch, wie seine Freunde später aussagten. Ihnen hat er erklärt, seine Frau habe angerufen, er müsse sofort nach Hause. Aber das hat wohl nicht gestimmt, oder Herr Sick? Ja, weil dazu wurde seine Frau natürlich befragt und sie behauptete, sie habe ihn in dieser Nacht nicht angerufen. Omar Hassans Begleiter haben angegeben, dass er seine Zeche gezahlt habe und davon geeilt sei. Wie üblich war mit dem Auto seiner Frau unterwegs. Ein schwarzer Kleinwagen war das mit Flammenmuster an den Türseiten. Danach hat sich dann seine Spur verloren. Haben Sie denn jemals rausbekommen, wer ihn angerufen hat? Leider konnten wir dies nie final ermitteln. Wir konnten aber feststellen, woher der Anruf kam. Der kam von einer Telefonzelle aus Schaffhausen. Unsere Vermutung war damals, dass es sich dabei um eine Verabredung für einen Drogendeal oder Drogentransport etc. Gehandelt haben könnte. Die Vermutung war damals auch, er hatte an einer Hand einen Latexhandschuh an, dass das irgendwie damit zu tun gehabt hat. Lassen Sie uns darauf eingehen, was hat ein Latex-Handschuh mit einem Drogendeal zu tun? Wir sind davon ausgegangen, dass er seine Fingerabdrücke nicht auf der Ware hinterlassen wollte. Das war die damalige Hypothese dazu. Und Sie haben auch geglaubt, dass er möglicherweise in eine tödliche Falle gelockt wurde. Dafür sprach auch, dass das Auto beim Auffinden der Leiche spurlos verschwunden war. Den Wagen haben die Ermittler zwei Tage später zur Fahndung ausgeschrieben. Und prompt wurde das auffällige Auto entdeckt. Es stand ordnungsgemäß verschlossen auf dem Parkplatz vor einem Lokal in Schaffhausen. Ihre Kollegen haben den Kleinwagen dann geöffnet und eine ungewöhnliche Entdeckung gemacht. Jawohl. Es ist sofort aufgefallen, dass die Fahrzeugschlüssel im Handschuhfach bereit gelegen haben. Unsere Vermutung damals war, dass die Eigentümerin des Fahrzeuges, also die Ehefrau, dass ihr so ermöglicht werden sollte, den Wagen weiterhin benutzen zu können. Die Frage war, ob diese Person, die den Wagen dort abgestellt hatte, die Eigentümerin kennt. Wir hatten auch das Gefühl, dass diese Person etwas mit dem Mord an Hassan zu tun haben musste. Der Wagen wurde dann kriminaltechnisch untersucht und dabei hat man mehrere DNA-Spuren entdeckt. Hat das die Ermittlungen in irgendeiner Form weitergebracht? Man sah damals, dass die DNA von einem und demselben Mann stammte. Das Problem war, dass dieser Spurenvorursacher, der ließ sich nicht feststellen, weil wir keine Vergleichsprobe in unseren polizeilichen Systemen hatten. Noch nicht, muss man dazu jetzt auch sagen, denn viele Jahre später sollte sich das ändern. Die Jahre vergehen und die Ermittlungen dauern an. Die plausibelste Theorie für die Ermittler in dieser Zeit ist, dass Omar Hassan doch im Drogenmilieu aktiv war und auch sein Mörder dort zu suchen ist. Mehrere Personen aus dem Umfeld des Mordopfers werden überwacht, Telefone abgehört und Gespräche ausgewertet. Auch Rita Hubers Telefon wird angezapft, um zu überprüfen, ob die 54-Jährige ihren Ehemann vielleicht loswerden wollte. Der Kripo war es seltsam vorgekommen, dass sie widersprüchliche Angaben gemacht hatte. Bei einer Befragung im Februar 2008 sagte sie zum Beispiel aus, sie habe ihren Mann noch am Tag vor dem Leichenfund gesehen. Der Tote hatte laut den Rechtsmedizinern allerdings mehrere Tage im See gelegen. Außerdem hat die Kripo mittlerweile herausgefunden, dass eine Firma, für die Rita Huber früher als Buchhalterin gearbeitet hat, Strafanzeige gegen sie gestellt hat. Sie soll im Dezember 2007, kurz bevor Omar Hassan tot aufgefunden worden war, 10.000 Franken veruntreut haben. Wollte sie die Summe möglicherweise einem Auftragsmörder zahlen? Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen sie ein. Doch für die Theorie eines Auftragsmordes gibt es während der weiteren Ermittlungen sonst keinen Anhaltspunkt. Durch die Überwachung bekommen die Ermittler außerdem mit, wie Rita Huber, einem Bekannten ihres verstorbenen Mannes, in Ägypten am Telefon erklärt, dass Omar Hassan wohl im Auftrag eines ausländischen Drogenbosses umgebracht wurde. Die Ermittler konzentrieren sich nun weiter darauf, die Drogenszene zu beobachten. Es stellen sich sogar Ermittlungserfolge ein. Mehrere kleine Rauschgift-Plantagen fliegen auf und werden stillgelegt. Die Betreiber werden zur Verantwortung gezogen. Doch letztendlich hat das mit dem Mordfall gar nichts zu tun. 2011 erkrankt Rita Huber schwer und stirbt schließlich ein Jahr später. Das Verfahren gegen sie wird eingestellt. Zunächst gibt es keine anderen Ansätze für weitere Ermittlungen. Der Fall wird im März 2012 vorerst zu den Akten gelegt. Hessig, das muss für die Kolleginnen und Kollegen ziemlich frustrierend gewesen sein, oder? Ja, das war für alle sehr schwierig. So ein Fall lässt einem nicht los. Immer wieder haben wir uns darüber Gedanken gemacht, ob wir alles richtig gemacht haben. Aber dann kamen, wie es so ist, neue Fälle, neue Herausforderungen und der Fall Bacher C., der trat dann eher leider in den Hintergrund. Fünf Jahre später kam allerdings wieder Bewegung in den Fall. Erzählen Sie mal. Ja, auch wir in der Schweiz, wir beschäftigen uns zunehmend mit alten, ungeklärten Fällen, weil, wie gesagt, das lässt einem nicht los. So schlug man vor, den Fall Bachertsee noch einmal sich vorzunehmen. Mein Chef war damit einverstanden und hat mich gleich auch damit beauftragt. Wir haben dann die Akten einem Kollegen gegeben, einem sehr bewährten operativen Fallanalytiker. Dem haben wir ein halbes Jahr Zeit gegeben. Er sollte uns Vorschläge machen, wo man nochmals mit welchen Ermittlungen ansetzen könnte. Und noch mal ein Jahr später, inzwischen ist es November 2018, kommen Sie dann ins Spiel, Herr Sick. Der Fallanalytiker stellt zu diesem Zeitpunkt zwei Generalthesen auf. Erstens, die Täterschaft, wie es in der Schweiz heißt, könnte tatsächlich in der Drogenszene zu suchen sein. Aber zweitens, sollte man vor allem die familiären Verhältnisse nicht vernachlässigen. Hier, meint der Kriminalist, sollte noch einmal genauer untersucht werden, ob nicht doch die Ehefrau des Mordopfers Drahtzieherin für das Verbrechen gewesen sein könnte. Aus seiner Sicht wurde hier nicht ausreichend nachgehakt. Im Prinzip bestätigen diese Erkenntnisse das Bauchgefühl des Chefermittlers Martin Sick, der sich nun dafür einsetzt, dass der Fall neu aufgerollt wird und der die Ermittlungen leiten will. Das Problem ist allerdings, die Witwe des Mordopfers lebt nicht mehr. Und auch in der Schweiz wird gegen Tote nicht ermittelt. Durch die Vorgeschichte der häuslichen Gewalt in der Ehe hätte Rita Huber nach aktuellem Erkenntnisstand für die Kripo ein starkes Motiv, Omar Hassan umzubringen. Allerdings hatte sie ein Alibi und hätte den Mord so, wie er geschehen ist, auch nicht alleine ausführen können. Sie hätte Helfer gebraucht, Leute, die sie gut kannte und denen sie vertrauen konnte. Ins Visier der Ermittler rückt nun ein Mann, der während der Ermittlungen schon mal vernommen wurde. Allerdings schien er damals vollkommen unverdächtig und spielte bei den weiteren Ermittlungen keine Rolle mehr. Es ist der Schaffhauser Gastwirt Youssef Ayari, ein guter Bekannter der Eheleute Rita Huber und Omar Hassan. Die Schweizerin erledigt für sein beliebtes Lokal die Buchführung. Und auch privat war das Ehepaar öfter bei dem gebürtigen Tunesier zu Gast. Nach dem Tod ihres Mannes kümmert sich Ayari schon fast rührend um die Witwe. Als er wenige Monate nach dem Verbrechen heiratet, ist Rita Huber seine Trauzeugin. Die Wiederaufnahme des Falls wird akribisch vorbereitet. Ayari ist, wie die Ermittler feststellen, ein bekannter und geschätzter Gastronom. In seinem Restaurant verkehren alle, die in der Umgebung Rang und Namen haben. Deshalb ist es ratsam, die erneuten Ermittlungen möglichst verdeckt vorzunehmen und nicht publik zu machen. Gar nicht so einfach in einer relativ kleinen Stadt wie Schaffhausen. Hier kennt quasi jeder jeden. Neuigkeiten machen die Runde wie ein Lauffeuer. Da muss man sozusagen undercover ermitteln. Herr Sieg, die Ermittlungen gingen also heimlich weiter und richteten sich nun gegen Josef Ayari. Wie lief das ab? Wir machen da weiter mit verdeckten Ermittlern. Verdeckte Ermittler kürzen wir ab mit VEs. Diese Einsätze müssen von der Staatsanwaltschaft beantragt und von Zwangsmaßnahmegericht bewilligt werden. Und diesbezüglich wurden wir auch von der Bundeskriminalpolizei unterstützt. Wie lange hat es gedauert, bis die verdeckten Ermittlungen dann endlich starten konnten? Natürlich geht das nicht von heute auf morgen. Da sind sehr viele Stellen daran beteiligt. Es muss immer wieder alles genau überprüft werden und das braucht viel Zeit. Es geht schliesslich auch um einen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre der Zielpersonen. In unserem Fall hat es bis Mitte September 2020 gedauert, bis ein verdeckter Ermittler loslegen konnte. Und Corona hat uns damals die Sache auch sehr erschwert. Was sind das denn für Leute, die für sowas, also verdeckte Ermittlungen, eingesetzt werden? Das sind Polizistinnen und Polizisten. Die müssen nicht Kripo-Menschen sein. Die sind aber vom regulären Polizeidienst freigestellt. Es wäre ja fatal, wenn jemand sie als Polizisten wiedererkennen würde, wenn sie ja verdeckt ermitteln. Sie können sich voll und ganz auf diese Funktion konzentrieren. Und wonach werden die Ermittler ausgesucht? Diese verdeckten Ermittler werden von Führungspersonen gesucht. Es sind natürlich bestimmte Fähigkeiten erforderlich, Spezialkenntnisse, Sprachen, Berufe, Hobbys. Die müssen auch eine grosse Flexibilität an den Tag legen, einfallsreich sein, sie müssen strategisch denken können und sie müssen sich vor allem immer wieder Situationen anpassen. Ein Beispiel vielleicht, zum Beispiel im Rocker-Milieu, da braucht es natürlich andere verdeckte Ermittler, als bei Wirtschaftsstraftaten dort, wo die Leute in Anzügen herumlaufen. Je nach Einsatzort braucht es auch verschiedene Charaktere. Die bekommen alle von Amtes wegen Neuidentitäten, sie haben Legenden, sie bewohnen Wohnungen fiktiv und sie sind natürlich möglichst nahe an ihrem Einsatzort. Die Zusammenarbeit wird mit Führungspersonen abgesprochen, von dort kriegen sie auch ihre Legenden. Und wie genau werden die Ermittlerinnen und Ermittler in den jeweiligen Fall eingewiesen oder gebrieft? Die werden nur schemenhaft und ohne Details gebrieft. Sie werden instruiert über die Zielperson und was Sie herausfinden sollten. Alles andere muss sich ergeben. Wenn Sie den Fall en detail kennen würden, könnten Sie sich durch bestimmte Äußerungen oder Verhaltensweisen verraten. Ausserdem wären Ihre Aussagen später juristisch angreifbar, dann, wenn die Zielperson zum Beispiel später behauptet, man habe ihm zu irgendwelchen Aussagen verleitet. Sie sollten vielmehr natürlich und offen an die Sache herangehen, Augen und Ohren offen halten. Haben Sie eigentlich selbst Kontakt zu diesen Ermittlern? Also können Sie notfalls eingreifen oder Anregungen geben? Nein, ich selber kenne diese Personen nicht. Ich habe maximal zum Chef der verdeckten Ermittlung Kontakt. Ansonsten ist alles sehr streng getrennt von uns. Wir bekommen dann die regelmässigen Berichte dieser verdeckten Ermittler. Daraus kann ich ihre Identität nicht erkennen. Da sind Zahlencodes pro verdeckten Ermittler hinterlegt. So können wir sie unterscheiden. Die verdeckten Ermittler dürfen auch nicht nahe an der Ermittlung sein. Zum eigenen Schutz, wie schon gesagt. Wie kommt man denn als verdeckter Ermittler oder Ermittlerin an die Zielperson ran? Also können Sie uns mal ein Beispiel nennen? Ja, es braucht natürlich eine grosse Recherche. Wo leben die Zielpersonen? Wie leben die? Auch die Herkunft der Zielperson spielt eine Rolle. Was gibt es für Schnittstelle? In welchen Personenkreisen verkehrt die Zielperson? Ein einfaches Beispiel, wenn es um einen Rocker-Typ geht, dann bringt es nichts, in einer Luxuslimousine vorzufahren. Dann muss man vielleicht ein geeignetes Motorrad nehmen. Die verdeckten Ermittler haben die Fähigkeit, sich extrem anzupassen. Irgendwo gibt es einen Erstkontakt, zum Beispiel einem Restaurant. Im vorliegenden Fall kann man sich ja denken, die Zielperson betrieb ein Restaurant, also hatten wir da schon einen Ansatzpunkt. Irgendwie, wenn man in diesem Lokal verkehrt, ist es auch möglich, mit dem Wirt einen Kontakt anzuwandeln. Entweder läuft es oder es läuft nicht. Das kann ja alles ziemlich lange dauern. In welchen Zeiträumen plant man denn einen solchen Einsatz? Es geht ja um die Vertrauensbildung. Das kann sehr schnell gehen. Man muss aber damit rechnen, dass Wochen, Monate oder auch ein Jahr oder länger dauern kann. Natürlich muss man auch daran denken, dass man die Einsätze der VWs auch entsprechend verlängern muss. Im Idealfall entsteht eine Freundschaft. Einem Freund vertraut man ja eher Dinge an, diskrete Dinge oder sogar auch strafbare Handlungen etc. In unserem Fall hat es ja auch relativ lange gedauert, bis dann tatsächlich eine Freundschaft zustande kam. Um das Ganze nochmal zu beschleunigen, bekam dann der verdeckte Ermittler Unterstützung von einer Kollegin, die seine Partnerin spielen sollte, oder? Ja, genau das war so. Die weibliche verdeckte Ermittlerin, die wurde dann natürlich so auf die Frau des Wirtes angesetzt. Das hat super geklappt. Offensichtlich hatten beide die gleiche Wellenlänge. Das Verhältnis zwischen dem Wirt und dem verdeckten Ermittler wurde dann nach einiger Zeit immer besser. Das ging sogar so weit, dass der Wirt seinem neuen, in Anführungszeichen, Freund, Geschenke machte. Eines davon war recht ungewöhnlich, aber für die Kripo ein Volltreffer. Es handelte sich um eine abgesägte Schrotflinte. Wie kam es zu dem Geschenk und warum war diese Waffe für Sie so interessant? Das war wirklich sehr spektakulär. Unser VE hat natürlich durchblicken lassen, dass er sich mit Waffen auskennt. So war seine Legende. Und natürlich sagte er, dass er sich in einem gewissen Milieu bewegt. Deshalb kam es dann auch zu diesem Geschenk. Auf dieser Waffe fanden wir Spuren des Wirtes, der sie auch zuvor in der Hand hatte. Dieses DNA stimmte mit den Spuren am Wagen überein, mit dem das Mordopfer unterwegs war. Die Spuren hatte man ja nach dem Auffinden am Wagen sichergestellt. Sie mussten von demjenigen stammen, der den Wagen nach der Tat in Schaffhausen abgestellt hatte. Dies war zu diesem Zeitpunkt ein Indiz dafür, dass es der Wirt war. Zu den beiden Ermittlern, die ein Paar spielen und das Wirts-Ehepaar im Auge haben, kommen nach und nach weitere verdeckte Ermittler hinzu, die im Umfeld des Wirts eingesetzt werden. Doch das ist nicht die einzige Maßnahme, die die Kantonspolizei Thurgau in diesem Fall trifft. Sie hat auch die Fahrzeuge der beiden Zielpersonen verwandt, immer in der Hoffnung, dass Gespräche geführt werden, die den Mord oder die Umstände drumherum zum Thema haben. Der Gastronom Yussef Ayari wird insgesamt über anderthalb Jahre observiert. Doch alles ohne Erfolg. Schließlich entscheidet man sich, die Wiederaufnahme des Falls öffentlich über die Medien bekannt zu geben. Man erhofft sich davon eine Reaktion der Täter. Auch Aktenzeichen XY ungelöst soll ein Teil der Kampagne werden. In der Sendung vom 16. März 2022 wird der Fall besprochen. Wir hören mal rein in das damalige Studiogespräch mit Ihnen, Herr Sick. Kommen wir jetzt mal zu diesem Betonblock, mit dem die Leiche beschwert wurde. Da gibt es doch einige markante Details. Ja, die Masse des Betonblockes waren 84 x 16 x 10 cm, das Gewicht 30 kg. An den kurzen Seiten hat der Block Einkerbungen, sogenannte Nuten. Bis heute wissen wir nicht, wofür solche Elemente genau genutzt werden. Ich nenne Ihnen noch ein paar Merkmale. Auf der einen Seite befindet sich eine schwarze, durchgestrichene Aufschrift. Gleich daneben die blaue Aufschrift 2STK. Vermutlich soll das zwei Stück heißen. Hier interessiert mich, wem ist dieses Teil im Dezember 2007 speziell aufgefallen oder wem ist es sogar gestohlen worden? Eine wichtige Info wird in der Sendung ebenfalls genannt. Wir müssen davon ausgehen, dass beim Beseitigen der Leiche mehrere Personen beteiligt waren. Bei der reinen Beihilfe zur Beseitigung einer Leiche ergibt sich der Tatbestand der Störung des Totenfriedens. Dieser wäre inzwischen verjährt, könnte somit nicht mehr bestraft werden. Mitwisser und Helfer können sich also unter Umständen bei uns melden, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Mhm. Trotz der Belohnung von 10.000 Franken, die inzwischen ausgesetzt ist, meldet sich kein Mitwisser. Dennoch gibt es einen kleinen, unmittelbaren Erfolg. Während der Sendung meldet sich ein Mann aus Baden-Württemberg, unweit der Schweizer Grenze, und gibt sich als ursprünglicher Eigentümer des Betonblocks zu erkennen. Der Anrufer hat ihn eindeutig an der durchgestrichenen Aufschrift erkannt. Seine Kinder hatten dort zuvor ihren Namen draufgeschrieben. Vor der Entsorgung hatte er die Schrift unkenntlich gemacht. Ein paar Tage später bekommt er Besuch von der Polizei, die seine Aussage zu Protokoll nimmt. Demnach diente der Betonblock ursprünglich dazu, einen Zeichentisch zu stabilisieren. Im Herbst 2007 wollte der Hinweisgeber den Stein loswerden und hat ihn neben weiterem Sperrmüll zur Entsorgung für die Müllabfuhr vor seine Tür gestellt. Kurz darauf bemerkte er, dass der Betonklotz vom Hausrat fehlte. Den hatte offensichtlich jemand gebrauchen können, so vermutete es der Zeuge damals. Doch nun ist der Betonklotz offenbar im Zusammenhang mit einem Verbrechen wieder aufgetaucht. Herr Sieg, hat Sie die Information zur Herkunft des Betonklotzes weitergebracht? Zur eigentlichen Lösung des Falles nicht so wirklich, aber wir waren trotzdem sehr froh über die Info. Wenn man bedenkt, wie viel Zeit und Kosten wir in den Tagen und Wochen nach dem Leichenfund aufgewendet haben, um die Herkunft dieses Betonblockes zu ermitteln. Die Hoffnung, Verdächtige durch die Medienkampagne zu Reaktionen veranlassen zu können, erfüllte sich hingegen leider nicht. Nichtsdestotrotz, noch vor der XY-Sendung hatte sich ohnehin etwas ereignet, das bei der Kripo einschlug wie eine Bombe. Erzählen Sie uns davon. Das stimmt. Genau kurz vor der Sendung informierte uns die Leitung der verdeckten Ermittler über das letzte Treffen mit der Zielperson. Dort dann der Knaller. Der Schaffhauser Wirt hatte gegenüber den VES umfangreiche Falldetails zum Mord ausgepackt. Wie ist es dazu gekommen? Es passierte im Elsass, dort war der Feriensitz des Wirtes. Die VWs haben ihm da geholfen an Renovationsarbeiten. Sie haben ihm das angeboten, der Wirt nahm das an, sie besuchten ihn Ende Januar 2022. Am 22. Januar ging der Wirt mit den VWs spazieren. Dabei fing er plötzlich an, ohne jegliche Aufforderung von der Tat zu erzählen. Er gab sich so den Anschein eines Ehrenmannes mit hohen Moralansprüchen. Er erzählte von der sehr guten Freundin Rita Huber und deren Ehemann. Der habe sie nur ausgenutzt und auch misshandelt. Dies habe er nicht mit ansehen können, sondern dagegen hätte er etwas tun müssen. Außerdem habe Omar Hassan ihm eineinhalbtausend Franken geschuldet und er habe sich von ihm hintergangen gefühlt. Hat er denn auch dabei erzählt, was er genau dagegen tun wollte? Für uns völlig überraschend hat er eigentlich die ganze Tat eingestanden. Die Tat mit allen Details, die nur der Täter wissen konnte. So habe er am Abend des Verschwindens, am 10. Dezember 2007, angerufen und ihn zur vermeintlichen Drogenübergabe bestellt. Dies war wohl der Anruf, den Omar Hassan in der Kneipe in Schaffhausen erhalten hat. Schlussendlich, sagt er aus, habe es dann ein Treffen an einem Waldrand bei Frauenfeld gegeben. War das dann auch der Tatort und was hat er zum Tatablauf gesagt, das noch als zweite Frage hinterher? Zum Tatort können wir leider bis heute nichts sagen. Wir nehmen mal an, dass es so war, wie er gesagt hat, irgendein Waldrand bei Frauenfeld. Wir haben den aber nie ermitteln können. Der Wirt sagte, er habe dort zusammen mit einem italienischen Freund namens Rossi auf Hassan gewartet. Als Hassan angekommen sei, habe dieser dringend austreten müssen. Er sei zu einem Baum gelaufen, habe die Hose geöffnet und uriniert. Der Wirt sagte dann gegenüber den verdeckten Ermittlern, er habe währenddessen seinem Bekannten die Pistole in die Hand gedrückt und ihn aufgefordert, auf Hassan zu schiessen. Dieser habe Hassan dreimal getroffen. Er sagte aus, in den Arm, in den Oberschenkel und in den Rücken. Aber diese Schüsse waren nicht tödlich? Nein. Hassan habe sich, so äusserte er sich weiter gegenüber den verdeckten Ermittlern, mit heruntergezogenen Hosen weggeschleppt. Er und sein Begleiter seien ihm dann langsam nachgegangen. Sie hätten dabei gewusst, dass er nicht weit kommen könne. Tatsächlich soll er dann nach wenigen Metern zu Boden gesunken sein. Yusef Ayari will die Waffe an sich genommen haben und Hassan in den Kopf geschossen haben. Gemeinsam hätten sie dann die Leiche in eine Plastikplane verpackt und sie im Kombi, also im Fahrzeug des Freundes, dort transportiert. Ja, und die Leiche haben die beiden dann laut dem Gastwirt an den Barchetsee gefahren. Genau. Dort hätten sie ihm den Betonblock auf den Bauch gebunden, mit Seilen und Spanngurt festgezurrt und den Toten neben dem Holzsteg im See versenkt. Der Wirt habe dann das Auto des Opfers nach Schaffhausen auf den Parkplatz des Lokals gefahren, wo er zwei Tage später aufgefunden wurde. Ja, eine unglaubliche Brutalität, mit der er da vorgegangen ist. Hat Yusuf Ayari den verdeckten Ermittlern denn auch erzählt, wo die Tatwaffe abgeblieben ist? Er will die Waffe nach der Tat zerlegt und die Einzelteile an verschiedenen Orten entsorgt haben. Wir haben keine Teile der Waffe gefunden. Unfassbar das Ganze. Ja, und eigentlich hätte man den Wirt nun sofort festnehmen können, aber damit haben sie sich noch Zeit gelassen. Was war dafür der Grund? Ja, die Ermittlungen auf den Komplizen liefen auf Hochtouren bei uns. Die Beschreibung passte auf einen 58-jährigen Italiener namens Matteo Rossi. Dieser war im Baugewerbe tätig. Auch gegen ihn war eine Strafuntersuchung eröffnet worden. Bisher hatten wir dort lediglich Indizien in der Hand. Deshalb haben wir gehofft, dass der Tatverdächtige Rossi sich nach den Medienveröffentlichungen und der XY-Sendung mit dem Wirt treffen oder sich mit ihm telefonisch unterhalten würde. Dies hätten wir aufgrund unserer Massnahmen mitbekommen. Doch beide, der Wirt und Rossi, haben sich leider nicht getroffen und die haben nie miteinander gesprochen. Wie Sie ja später dann herausgefunden haben, gab es auch einen Grund für, nämlich Sie konnten sich inzwischen gar nicht mehr leiden. Was war da vorgefallen, Herr Sick? Da gab es einen Vorfall in der Küche der Gaststätte. Rossi, der Italiener, war öfter dort zu Besuch. Der Wirt erwischt ihn da einmal, als er mit seiner Frau in der Küche auf dem Handy Pornos angeschaut hat. Dies konnte er ihm offensichtlich nie verzeihen. Die beiden haben sich deshalb nie mehr getroffen. So ist unser Plan, dass die sich treffen und über die Tat unterhalten würden, leider gescheitert. Erst mussten ja auch die VEs in Sicherheit gebracht werden. Wie ist man da jetzt genau vorgegangen? Wir müssen natürlich schauen, dass es zu keinem Treffen mehr kam zwischen VE und Zielpersonen. Dazu hatten wir eine Ausrede bereit. Wir schickten sie einfach fiktiv auf eine Geschäftsreise ins Ausland. Wir versorgten sie dann mit ausländischen SIM-Karten, sodass die Anrufe dann aussahen, als kämen sie von dort. Es kam zu keinem physischen Treffen mehr. Es war dann alles nur noch übers Handy. Wann haben Sie die beiden Tatverdächtigen dann festgenommen? Ein Jahre erst bei seiner Rückkehr aus dem Elsass am 12. August. Fünf Tage später dann den Italienern, Herr Rossi. Natürlich hatten wir bei diesem auf mögliche Reaktionen bezüglich der Festnahme des Wirtes gewartet. Wir hatten ihn dabei ständig unter Beobachtung. Leider konnten wir nichts Allzuverdächtiges feststellen in seinem Verhalten. Im Zuge der Festnahmen haben Sie auch andere Personen nochmals als Zeugen vernommen und unter anderem mit der Tochter von Rita Huber gesprochen. Dabei kam noch etwas Überraschendes ans Licht. Was war das? Ja, das hat uns wirklich überrascht. Die Tochter erzählte dann, dass ihre Mutter ca. ein Jahr nach dem Tod von Oma Hassan noch einmal über den möglichen Täter gesprochen hat. Die Mutter habe « zum Schutz von unserer Familie etwas unternehmen müssen». Konkreter wurde sie nicht. Untermauerte jedoch unsere Theorie, dass sie die Tat angestiftet haben könnte und das kam uns schon einem eigentlichen Geständnis gleich. Weiter sagte die Tochter, dass ihre Mutter nur diesen einen Satz gesagt habe. Weiter sei nicht darüber gesprochen worden. Sie habe nicht nachgehakt. Wir hatten das Gefühl, sie wollte das auch gar nicht wissen. Sie hat das verdrängt. Warum hat sich die Tochter denn mit diesem Hinweis nicht schon früher gemeldet? Sie sagte, dass sie gedacht hätte, die Ermittlungen seien längst abgeschlossen. Aber belangt werden konnte Rita Huber eh nicht mehr. Hat sich die Tochter denn dadurch strafbar gemacht, dass sie diese Info für sich behalten hat? Nein. Es ist so, dass Privatpersonen nicht verpflichtet sind, eine bereits begangene Straftat, so auch ein Mord, bei der Polizei anzuzeigen. Wer einem Täter aber aktiv hilft, sich der Strafverfolgung zu entziehen, etwa ihn versteckt, eine Flucht organisiert, Beweise verschwinden lässt oder die Ermittler bewusst täuscht, der macht sich gegebenenfalls wegen Begünstigung strafbar. Die beiden Festgenommenen, Josef Ayari und Matteo Rossi, kommen Mitte August 2022 in U-Haft, fast 15 Jahre nach der Tat. In Fällen wie diesen sind die Ermittlungen der Behörden immer ein Wettlauf gegen die Zeit. Denn entscheidet das Gericht später im Prozess auf Totschlag, kann die Tat eventuell bereits verjährt sein. In Deutschland ist das nach 20 Jahren der Fall. Die einzige Tat, die hierzulande nicht verjährt, ist Mord. Wie ist das eigentlich in der Schweiz? Dazu haben wir im Vorfeld mit den Juristen Prof. Dr. Nadine Zurghinden und Dr. Claude-Erik Bertschinger gesprochen. Beide sind Dozenten. Nadine Zurghinden an der Uni Zürich und Claude-Erik Bertschinger an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, auch in Zürich. Und beide hosten auch zusammen den Podcast Fokus Strafrecht. Nadine Zuckhinden hat uns deine Frage, Rudi, beantwortet, ob Mord in der Schweiz, wie etwa in Deutschland, nie verjährt. Doch Mord verjährt in der Schweiz, und zwar nach 30 Jahren. Es kommt darauf an, wie hoch die angedrohte Höchststrafe ist. Eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren, die verjährt in 15 Jahren zum Beispiel. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren in zehn Jahren. Also es geht hier immer um die Strafandrohung, nicht um die Strafe, die jemand bekommen hat. Und weil beim Mord als Höchststrafe lebenslängliche Freiheitsstrafe angedroht wird, verjährt Mord in 30 Jahren. Der Mord an Omar Hassan wurde damit noch lange vor der Verjährung aufgeklärt. Allerdings gilt in der Schweiz eine sogenannte Zweidrittelregel. Ist bereits zwei Drittel der Verjährungsfrist eines Mordes verstrichen, also 20 Jahre, wäre die Haftstrafe unter Umständen zu mildern. In dieser Hinsicht konnten die Tatverdächtigen also noch rechtzeitig zur Rechenschaft gezogen werden. Ein paar kleine Unterschiede in der Rechtsprechung bezüglich Mordes gibt es also zwischen der Schweiz und Deutschland. Hierzulande muss mindestens ein sogenanntes Mordmerkmal erfüllt sein, damit das Gericht die Höchststrafe aussprechen kann. Bei uns ist Habgier zum Beispiel ein Mordmerkmal. Auch wenn jemand getötet wurde, um eine andere Straftat zu verdecken oder zu ermöglichen, ist ein Mordmerkmal erfüllt. In der Schweiz ist das ein bisschen anders, wie uns die beiden Dozenten erzählt haben. In der Schweiz geht es immer aus einer Gesamtwürdigung aller Umstände hervor. Also Artikel 112 regelt bei uns den Mord. Also nicht, wenn ein Merkmal erfüllt ist, wie es in Deutschland der Fall wäre, ist es bereits Mord. sondern man muss alles zusammen anschauen. Wenn bei einer Tötung der Täter besonders skrupellos handelt, wenn es ein Beweggrund der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich war. Dann ist die Mordqualifikation erfüllt. Also Heimtücke wäre ein Beispiel für eine besonders verwerfliche Art der Ausführung. Aber es reicht eben alleine nicht. Das ist der große Unterschied. Also ein einzelnes Merkmal kann nicht reichen, automatisch einen Mord anzunehmen. In Deutschland gibt es für Mord nur ein mögliches Urteil. Lebenslänglich. Von den Schweizer Juristen wollte unsere Redaktion wissen, ob es dort ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt und ob die Haftdauer dann auch mindestens 15 Jahre lang ist. Ja, das gibt es in der Schweiz. Also der Tatbestand sagt explizit, man müsse mindestens zehn Jahre Freiheitsstrafe geben oder eben in Ausnahmefällen sogar lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das bedeutet also, dass es in der Schweiz auch eine Alternative zu einer lebenslangen Haftdauer gibt und ein Täter dort bei entsprechendem Urteil bereits nach zehn Jahren entlassen werden kann. In Deutschland ist das anders. Bei uns wird nach 15 Jahren Haft immer erst einmal geprüft, ob die Rechtsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder ob der bzw. die Verurteilte im Gefängnis bleiben muss. In der Schweiz ist das ähnlich, sagt Nadine Zurkinden. Ja, auch in der Schweiz kann man frühestens nach 15 Jahren prüfen, ob jemand entlassen werden kann, der zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der kommt dann allerdings nur raus, wenn man davon ausgehen kann, dass er nicht wieder zum Täter wird. Was speziell ist zu erwähnen, ist, dass es da eine parlamentarische Initiative gibt in der Schweiz. Beziehungsweise die haben jetzt gerade beschlossen, dass erst ab 17 Jahren eine solche frühzeitige Entlassung erst mal geprüft wird. Inzwischen ist in der Schweiz die Erhöhung der Mindesthaftdauer bei lebenslänglichen Strafen beschlossene Sache. Ein Referendum, mit dem diese Änderung vielleicht hätte gekippt werden können, ist Anfang Juli 2026 ungenutzt verstrichen. Zurück zu unserem Fall. Während Youssef Ayari bis zum Prozess in U-Haft bleibt, wird Matteo Rossi auf Anordnung des Obergerichts nach drei Monaten Mitte November 2022 entlassen, da gegen ihn nur Indizien vorliegen. Am 26. und 27. Februar 2024 stehen jedoch beide wegen Mordverdachts vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Vor allem der tunesische Gastwirt weist jegliche Schuld von sich. Ayaris Verteidiger wirft den verdeckten Ermittlern vor, sie hätten seinem Mandanten bei dem angeblichen Geständnis die Worte in den Mund gelegt. Die verdeckten Ermittler tauchen in der Verhandlung nicht auf. Sie sind bereits zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Der Richter glaubt ihren Aussagen. Die Informationen, die der Wirt auf dem Spaziergang im Elsasspreis gegeben hat, können nicht von den verdeckten Ermittlern stammen, da sie über die Ermittlungsdetails gar nicht im Bilde waren. Und das aus gutem Grund, wie wir vorhin erwähnt haben und wie sich jetzt auch vor Gericht bestätigt. Das Gericht folgt auch der Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass das Geständnis des Wirts von Täterwissen nur so strotzt. Er wusste zum Beispiel, welches Kaliber die Tatwaffe hatte, eine Information, die zuvor nie an die Öffentlichkeit gelangt war. Und er gab Details über den Tathergangpreis, die exakt mit den Erkenntnissen der Spurensicherung übereinstimmten. In dem Verfahren verliert Yusuf Ayari praktisch kein Wort mehr darüber, dass sein Komplize geschossen habe. Er nimmt quasi die gesamte Verantwortung für alle der vier Schüsse auf sich. Das Urteil wird am 4. März 2024 gefällt. Der Italiener Matteo Rossi wird aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Zwar könne der Hauptangeklagte die Leiche nicht alleine entsorgt haben, doch dieser Straftatbestand allein ist bereits verjährt und es bestünden erhebliche Zweifel daran, dass Matteo Rossi am Mord selbst beteiligt war. Der inzwischen 63-jährige Yusuf Ayari hingegen wird zu 15 Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er knapp 97.500 Franken Untersuchungs- und Verfahrenskosten zahlen. Zur Sprache kommt in dem Gerichtsprozess auch die Rolle der Ehefrau des Mordopfers. Das Gericht kann nicht erkennen, dass die inzwischen verstorbene Rita Huber, wie die Ermittler vermuteten, Auftraggeberin für den Mord war. Es deuteten zwar einige Indizien darauf hin, etwa, dass die Beteiligten sich kurz vor der Tat gemeinsam neue Handys zugelegt hatten, über die sie möglicherweise ihren Plan schmiedeten. Doch stichhaltige Beweise, so das Gericht, sind das nicht. Mit dem Urteil des Bezirksgerichts ist die juristische Aufarbeitung des Falls noch nicht erledigt. Der Verurteilte wird und sein Anwalt gehen in Revision. Der Fall kommt vor das Obergericht des Kantons Thurgau. Doch dort wird die Berufung am 6. März 2025 als unbegründet zurückgewiesen. Mehr noch. Die Richter setzen das Strafmaß hoch. Um zwei weitere Jahre. Yusuf Ayari muss nun 17 Jahre Haft verbüßen. Da nutzt auch der weitere Gang vor das Schweizerische Bundesgericht, der höchsten Instanz, nichts. Das Bundesgericht bestätigt das Urteil am 7. Januar 2026 und weist die Beschwerde des Täters ab. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Wie wir gerade gehört haben, ist der Italiener Matteo Rossi, ursprünglich als Komplize des Täters Yusef Ayari mitangeklagt, freigesprochen worden. Er saß zuvor aber knapp drei Monate in Untersuchungshaft. Zu Unrecht, wie das Gericht geurteilt hat. Wir hören nochmal von Prof. Dr. Nadine Zurkinden von der Universität Zürich, ob es bei solchen Fällen in der Schweiz eine Haftentschädigung gibt. Ein Mensch, der zu Unrecht in Urhaft eingesessen hat, hat Anspruch auf Entschädigung, wenn die Person freigesprochen wurde oder wenn das Verfahren gegen sie eingestellt wird. Die Höhe der Haftentschädigung richtet sich nach dem Einzelfall. Da kommt es darauf an, wie lange hat das gedauert, was waren die Umstände, was wurde der Person vorgeworfen. Das Bundesgericht hat mal gesagt, dass es einen Betrag von 200 Franken pro Tag als angemessen erachtet. Aber dann kann das eben je nach Einzelfall noch nach oben oder unten gehen. In diesem Fall waren es sogar mehr als 200 Schweizer Franken pro Tag. Matteo Rossi wurden 21.750 Franken als Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft und weitere 16.000 Franken als Schadensersatz wegen des Lohnausfalls zugesprochen. In Deutschland liegt der Betrag aktuell bei 75 Euro pro angefangenen Tag der Freiheitsentziehung. Herr Sick, was halten Sie vom Freispruch des Mitangeklagten? Ja, wir wussten eigentlich von Anfang an, dass es bei Herrn Rossi kritisch werden könnte. Seine DNA wurde an keiner tatrelevanten Stelle gefunden. Wir hätten bei ihm eine klare Belastung gebraucht. Der Wirt hätte ihn mit seinen Aussagen belasten müssen. Er hat auch später vor Gericht keine entsprechenden Aussagen gemacht. Wie gesagt, der Wirt gibt sich gerne als Ehrenmann. Als solcher erledigt man solche Sachen selbst. Man schwärzt ja niemanden an. Meiner Meinung nach hat der Verurteilte entgegen seinem Geständnis im Elsass gegenüber den verdeckten Ermittlern alle Schüsse selbst abgegeben. Er brauchte nur noch Hilfe bei der Beseitigung der Leiche. Anmerken möchte ich, dass das rein meine persönliche Meinung ist. Damit sind wir jetzt auch am Ende der heutigen Folge angelangt, aber natürlich nicht ohne uns bei Ihnen, Martin Sick, ganz herzlich zu bedanken. Schön, dass Sie hier waren. Gerne, danke für die tolle Zusammenarbeit. Bedanken möchten wir uns auch bei unseren Gesprächspartnern in Zürich, Prof. Dr. Nadine Zurkinden und dem Rechtsanwalt Dr. Claude-Erik Bertschinger für die Auskünfte zum Schweizer Strafrecht. Wir bedanken uns auch beim Autor dieser Podcast-Folge, unserem Kollegen Rüdiger Wellnitz. Und schließlich bei euch fürs Zuhören. Das war's für heute. Ich sage bis in zwei Wochen und bleibt sicher. Danke fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal. An dieser Folge mitgearbeitet haben Nicola Hänisch-Koros, Katharina Jakob, Natascha Fehn und Zoe Jungblut. Für Ton und Technik sorgten Stefan Gossen und Christina Mayer. Die Regie hatte David Kromer. Und die Redaktion im ZDF Sonja Roy und Kirsten Zilonka. Die Podcast-Folgen könnt ihr übrigens auch auf dem ZDF True Crime YouTube-Kanal anhören. Den Link dazu, wie auch alle Infos zu dieser Folge, die findet ihr wie immer in den Shownotes. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.