Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Auch von mir wieder herzlich willkommen. Mein Name ist Conny Neumeier. Und wir machen am Anfang dieser Folge einen Sprung zurück in die Vergangenheit, in eine Zeit, in der ich noch nicht auf der Welt war. Wir gehen zum Tag des Mauerfalls. Rudi, weißt du noch, was du da gemacht hast? Ja, ganz genau weiß ich das. Ich war mit dem Auto auf der Autobahn unterwegs, von meinem Heimatort Wannereickel nach Frankfurt zu meinem Arbeitsplatz. Ich war damals junger Reporter beim Hessischen Rundfunk in der Sportredaktion. Und auf dem Weg dorthin auf der Autobahn hing ich am Radio und habe gehört all diese emotionalen Momente aus ganz Deutschland. Ein aufregender Tag, aufregende Jahre, die da noch kommen sollten für alle. Auch für die Kriminalpolizei der Bundesrepublik. Denn die musste nun unter anderem auch die Altfälle aus DDR-Zeiten aufklären. Und das stellte sich als gar nicht so einfach heraus, denn einige Akten waren von der Stasi vernichtet bzw. zensiert worden. Hinzu kommt, dass es im September 1990, kurz vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober, zu Gefängnisrevolten durch DDR-Gefangene kamen. Sie forderten eine Amnestie für alle Inhaftierten und das teilweise mit Erfolg. Tatsächlich wurden Dutzende Verurteilte bis auf Schwerverbrecher vorzeitig entlassen. Darunter war auch der Täter in unserem heutigen Fall. Es geht um den Mord an einer 18-Jährigen im Jahr 1987 nahe Plauen, also auf damaligem DDR-Staatsgebiet. Aber erst Jahrzehnte nach der Wende konnte der Fall dann aufgeklärt werden. Bei uns heute zu Gast ist der Mann, der ab 2001 die Ermittlungen in dem Fall übernommen und sich 16 Jahre lang quasi darin verbissen hat. Enrico Petzold, Kriminalhauptkommissar bei der Polizeidirektion Zwickau. Herzlich willkommen bei uns im Studio. Schön, dass Sie da sind. Ja, ich freue mich, hier zu sein. Wir haben es eben schon angedeutet, der heutige Fall konnte erst nach knapp 30 Jahren aufgeklärt werden. Herr Petzold, wie hat es sich denn angefühlt, als Sie endlich einen Tatverdächtigen hatten? Ich habe mich innerlich ein bisschen gefreut. Und am Ende war es so, dass die ganze Anspannung, die ich ganz nah hatte, ein bisschen abgefallen ist. Juristisch gab es in dem Fall ebenfalls eine Besonderheit. Denn für den Prozess wurde ein anderes Strafrecht angewendet als normalerweise. Weshalb und was das für das Urteil bedeutet hat, darüber haben wir im Vorfeld dieser Folge mit Altfried Lute, Richter am Landgericht Zwickau und Thorsten Sommer, Vorsitzender Richter ebenfalls am Landgericht Zwickau gesprochen. Aber jetzt reisen wir erstmal zurück in die Vergangenheit in das Jahr 1987. Alle Namen haben wir geändert. Im April 1987 ist Ines Bausch 18 Jahre alt. Mit ihren Eltern, einem jüngeren und einem älteren Bruder lebt sie zusammen in einem kleinen Ort in der Nähe von Plauen in Sachsen. Ines gilt als freundlich, hilfsbereit und zurückhaltend. Sie arbeitet als Stickerin in einem staatlichen Betrieb und hat erst vor kurzem ihre Lehre beendet. Sie möchte sich noch weiterbilden und plant, im Herbst ein Textilstudium zu beginnen. Anfang April wird Ines wegen einer Entzündung krankgeschrieben. Deswegen ist sie am Donnerstag, den 9. April 1987, auch noch bis kurz nach 11 Uhr zu Hause. Gegen 11.15 Uhr startet sie ihr heißgelebtes Moped, um sich auf den Weg zu ihrem Freund zu machen. Weil dieser nicht zu Hause ist, fährt Ines weiter zu ihrer Arbeitsstelle. Dort gibt sie ihre Krankschreibung ab und nimmt, wie es damals so üblich war, ihren Monatslohn in Bar mit. Danach verlässt Ines die Stadt Plauen wieder Richtung Nordosten. Gegen 15 Uhr ist sie in einer Bäckerei, um eine Kuchenbestellung aufzugeben. Denn am Wochenende steht die Konfirmation ihres jüngeren Bruders an. Wo sie danach unterwegs ist, ist unklar. Eine Dreiviertelstunde später ist sie wieder zurück in Plauen und besucht ihre Mutter im Krankenhaus. Dort ist die 18-Jährige aber nur kurz, denn um 16 Uhr fängt ein Kurs an der Volkshochschule an, den sie für das Textilstudium belegt. Vier Stunden später, um 20 Uhr, ist die Schule aus und Ines fährt mit ihrem Moped zu einer Freundin. Dort will sie nur etwas abholen und macht sich gleich auf zu einer weiteren Freundin. Gegen 20.30 Uhr kommt sie dann bei Barbara, so nennen wir die Freundin, an. Ines bleibt etwas mehr als eine Stunde bei Barbara. Schon den ganzen Tag hat es immer wieder geregnet. Gegen 21.45 Uhr gibt es endlich eine Regenpause und Ines will sie nutzen, um im Trocknen nach Hause zu fahren. Nichts deutet darauf hin, dass die junge Frau an diesem Abend noch eine andere Verabredung hat. Mit ihrem Vater hat sie abgesprochen, abends heimzukommen. Barbara verabschiedet Ines also um Viertel vor zehn am Abend. Sie kann zwar nicht sehen, wie ihre Freundin wegfährt, hört aber, wie Ines mehrfach den Kickstarter betätigt, bis das Moped endlich anzuspringen scheint. Damals sind Mopeds noch empfindlicher gegenüber Wasser als heute. Ein bisschen Regen macht zwar nichts, aber bei einem Wolkenbruch kann schon mal Wasser in den Vergaser gelangen. Und dann springt das Moped erst mal nicht mehr an. Und genau einen solchen Wolkenbruch hat es gegen 22 Uhr an diesem Abend über Plauen gegeben. Also nur kurz nachdem Ines von ihrer Freundin losgefahren ist. Möglicherweise gibt ihr Moped im strömenden Regen den Geist auf. Später werden zwei Zeugen diese Theorie bestärken. Ein Straßenbahnfahrer will an der Endhaltestelle seiner Linie nach 22 Uhr ein Moped gesehen haben, das unter einer Straßenlaterne steht. Daneben befindet sich damals eine Telefonzelle. Die Haltestelle ist in der Nähe von Ines nach Hauseweg. Hat sie vielleicht versucht, jemanden telefonisch zu erreichen, um sich abholen zu lassen? Am Abend des 9. April 1987 ist auch ein zweiter Zeuge unterwegs. Während des Wolkenbruchs verlässt er Plauen mit dem Auto. Am Ortsausgang sieht er am Straßenrand eine Person, die ein Moped schiebt. Wie sich später herausstellt, ist der Zeuge ein Nachbar von Ines und hätte sie sofort nach Hause gefahren, hätte er sie denn erkannt. Dass Ines nicht zu Hause ist, bemerkt ihr Vater erst am nächsten Morgen. Er wundert sich und versucht, seine Tochter zu finden. Damals haben in der DDR die wenigsten Bewohner auf dem Land eigene Telefone. Deshalb geht er zu einem anderen Haus im Dorf, um von dort aus Freunde und Bekannte seiner Tochter abzutelefonieren. Als er erfährt, dass Ines am Abend zuvor nach Hause aufgebrochen, aber nicht angekommen ist, macht er sich große Sorgen. Er geht zur Polizei und stellt eine Vermisstenanzeige. Herr Petzold, Sie selbst hatten 1987 erst Ihr Abitur gemacht und gerade bei der Volkspolizei angefangen. In die Ermittlungen zu diesem Fall sind Sie also erst Jahre später eingestiegen. Was haben die Beamten damals in der Vermissten-Sache überhaupt unternommen? Zuerst hat wenig Priorität am Tag gestanden, da die Ines 18 Jahre alt war. Und da hat es im Prinzip so gewesen, dass sie ihren Aufenthaltsort frei bestimmen konnte. Vielleicht hat sie bei einer Freundin übernachtet. Das war eine einfache Erklärung für ihr Verschwinden. und da hat man sich zu diesem Zeitpunkt noch keine Gedanken gemacht. Folgten dann ganz normale Überprüfungsmaßnahmen und zu diesem Zeitpunkt gab es keine Gedanken, dass ein Verbrechen stattgefunden haben könnte. Die Vermisstenanzeige hat der Vater ja gegen 13 Uhr gestellt. Rund eine Stunde später war aber bereits klar, eine harmlose Erklärung für Ines Verschwinden gab es nicht. Weshalb? Der auffindende Zeuge, ein ehemaliger Armegeangehöriger, war zu dieser Zeit Richtung Blauen in die Insel unterwegs. ist die damalige B173 gefahren und der Fundort ist ein kleines Waldgebiet östlich von Blauen. Er suchte dort einen Parkplatz, wo er sich erleichtern wollte. Das hat er dann auch getan, hat sein Auto verlassen und ging in den Wald und wo er in den Wald gegangen ist, hat er in dem Bereich ein metallisches Glänzen festgestellt. Er war dann neugierig, ist in Richtung dieses Glänzen gegangen und stellte fest, dass dort ein Moped atypisch lag und in unmittelbarer Nähe einen regungsloser, unbekleideter Frauenkörper. Er hat erst gedacht, das handelte sich um eine Puppe. Ungewillig war noch, dass der Kopf mit einem Anrock bedeckt war und eine untypische Positionierung. An irgendwelche äußerlichen Verletzungen hat er nichts festgestellt. Ja, das war die Aufwendesituation. Wir haben vorhin gehört, dass damals ja nur wenige Haushalte der ländlichen Bevölkerung überhaupt Telefonanschlüsse hatten. Handys gab es noch lange nicht. Was hat der Zeuge dann gemacht? Der ist aber dann sein Auto in Richtung Innenstadt von Blauen gefahren. Dort gibt es ein Neubaugebiet und hat eine Telefonzahl gesucht. Und dann ist er dort in dieses Neubaugebiet gefahren und hat zufälligerweise zwei Polizisten gesehen. Die fanden dann seine erste Verschuldung unglaubwürdig, kamen dann aber mit, sind dann dort hingefahren, haben sich auf diesen kleinen Parkplatz in der Nähe des Fundortes hingestellt und der Zeuge ist mit den beiden Polizisten in Richtung dieses Fundes gelaufen. Ja, und das hat sich dann bestätigt, dass es sich um einen Leichenfund handelt. Zu diesem Zeitpunkt war ungeklärt, welche Identität das ist. Und dann ging das normale Prozedere los. Das heißt also, es wurde informiert, die Volkspolizei, die Kriminalpolizei, auch die Staatssicherheit wurde gleich informiert. Die Feuerwehr wurde genommen, um den Fundort abzusichern, auszuleuchten und es bildete sich zu diesem Zeitpunkt nach Information auch eine Untersuchungskommission. Der Fundort ist dann weisläufig abgesperrt worden und es wurde eine sogenannte kleine Trasse gelegt, also von diesem Parkplatz bis in Richtung des Leichenfundortes. Ja und das ist halt so, dass diese Geschichte so war, dass die Spuren, die dort gewesen sind, nicht vernichtet werden sollten und auch gefundene Gegenstände in der Nähe wurden dann entsprechend markiert. Was haben die Ermittler denn alles gefunden? Ja, die Bekleidung befand sich in unmittelbarer Nähe von ihr, auch ein Moped-Helm und das Moped. Dann ging man mit einer Suche im erweiterten Bereich weiter und fand dann in Nähe in Richtung Ausgang von Blau in der damaligen F173 weitere Gegenstände, die dann am Ende auch der Bekleidung, geschädigten zugeordnet werden konnten. Also Dokumente wie die Uhr, ein Geldbeutel, die Tasche mit entsprechenden Unterlagen, auch der Führerschein. Und mit dem Führerschein konnte man die Tode auch identifizieren. Es handelt sich um die Ines Bausch. Bis heute ist verschwunden ihr Personalausweis und die Handschuhe zum Mopedfahren, weil es hat in der Nacht ja auch geregnet und auch der komplette Monatslohn, den sie an diesem Tag im Betrieb abgeholt hat. Haben Ihre Kollegen damals auch Spuren vom Täter am Fundort gesichert? Die Spurenlage war aufgrund auch der Witterungsbedingungen ziemlich dürftig, wenn ich das so sagen darf. Es wurden nur die klassischen Spuren gesichert und man muss auch noch sagen, dass der Täter wahrscheinlich diesen gleichen Weg gegangen ist, wie auch die Polizisten bei den Leiche gefunden haben. Ja, es sind da Streifenpolizisten und leider sind dadurch auch entsprechende Spuren vernichtet worden. Und der Regen an diesem Tag und auch an dem folgenden Tag hat eigentlich sehr viele Spuren vernichtet. Hinzu kommt noch, dass es sich um einen weichen Waldboden gehandelt hat, wo Spuren, Suche und Sicherung ziemlich schwer gewesen ist. Die Ermittler vor Ort nehmen schließlich den Anorak vom Kopf der Leiche. Und nun wird die Todesursache klar. Ines wurde augenscheinlich erdrosselt. Die Leiche wird in ein Krankenhaus in Plauen mit Sektionssaal gebracht. Dort findet noch am selben Abend die rechtsmedizinische Untersuchung statt. Sie ergibt, dass Ines zwischen 22 und 23 Uhr am Abend des 9. April 1987 getötet worden sein muss. Das Drosselungswerkzeug, das zur Tötung des Opfers um dessen Hals geknotet wurde, bestand aus Ines BH, ihrer Unterhose und einem Gummiband vom Gepäckträger ihres Mopeds. In den weiteren Untersuchungen wird deutlich, der Täter hat Ines Bausch vergewaltigt und misshandelt. Damit sie nicht schreien kann, hat er ihr gewaltsam einen Knebel in den Mund gesteckt. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Angriff so spontan erfolgt sein muss, dass Ines nicht mehr in der Lage war, sich zu wehren, denn es fehlen Abwehrverletzungen. Als weitere Spuren können Haare, Fasern, Fingerabdrücke, ein Schuhabdruck auf der Hose des Opfers, sowie Sekretspuren, also Speichel und Sperma, gesichert werden. Auch das Moped der 18-Jährigen wird untersucht. Die Ermittler stellen fest, dass es sich zur Tatzeit in einem nicht betriebsbereiten Zustand befand. Weil es sich um ein Kapitalverbrechen handelt, wird standardmäßig eine Morduntersuchungskommission, kurz MUC, gegründet. Heutzutage würde man Mordkommission dazu sagen. Die MUC besteht in diesem Fall aus fünf Mitarbeitern der Volkspolizei, die nach Plauen abgeordnet werden. Vor Ort wird die Kommission mit 20 Plauerner Polizisten aufgestockt. Damit handelt es sich jetzt um eine erweiterte Morduntersuchungskommission oder, wie es heute heißt, Sonderkommission. Polizisten der DDR-Volkspolizei heißen damals ABV, Abschnittsbevollmächtigte. Sie sind für einen bestimmten Stadtteil oder ein Dorf zuständig. Diese und weitere Informationsquellen zapft die Muck nun an. So will sie herausfinden, ob sich in letzter Zeit jemand auffällig verhalten oder etwas Ungewöhnliches festgestellt hat. Außerdem beobachten die Ermittler den Fundort und erstellen ein sogenanntes Bewegungsbild. Dafür schreiben sie drei Wochen lang auf, welche Personen oder Fahrzeuge zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens am Fundort vorbeikommen. Sie stellen fest, in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr ist es dort nicht nur stockdunkel, sondern auch wie ausgestorben. Der nächste Anwohner befindet sich 300 Meter entfernt. Das heißt, selbst wenn Zeugen in der Nähe gewesen wären, sie hätten nichts gesehen. Und wegen der Knebelung auch keine Schreie hören können. Die Polizei beobachtet den Fundort weiter. Dann, genau eine Woche nach dem Mord an Ines, also noch während der dreiwöchigen Beobachtungsphase, kommt es zu einem rätselhaften Vorfall. Am Vormittag des 16. April 1987 entdecken die Beamten einen unbekannten Mann. Er steht in unmittelbarer Nähe zum Fundort der Leiche und scheint den Wald und die Umgebung dort zu beobachten. Die Polizisten, die zu dieser Zeit wachhalten, gehen auf den Mann zu und wollen ihn befragen. Aber der Unbekannte läuft weg und ist dabei schneller als die Ermittler. Er kann entkommen. Der Mann hat eine auffällige orangefarbene Jacke an, wie sie auch im Straßenbau getragen wird. Er kann nie mit Sicherheit ermittelt werden. Die Polizei geht aber bis heute davon aus, dass es Ines Mörder war. Ja, wenn man das heute hört, klingt das unglaublich. Da wäre der mutmaßliche Täter vielleicht zum Greifen nah gewesen und entkommt. Aber dazu später mehr. Zunächst einmal haben die Beamten ja ganz klassisch jetzt weiter ermittelt und haben die Spuren ins Kriminaltechnische Institut gebracht. Die Auswertung, die hat aber ein bisschen gedauert. Herr Petzold, warum denn? Na gut, unmittelbar nach dem Auffinden der Leiche gab es dann einen Vorfall in Chemnitz. Der Spezialist, der für die Untersuchung beauftragt war, verstarb im Mai 1987 und es herrschte dann wochenlang die Stiftung statt, weil im Prinzip niemand da war, der die Spuren untersuchen konnte. Mit den Auswendungen der Spuren und Sicherung wurde damals anders umgegangen als heute. Es ist weniger Dokumentation erfolgt und es war auch eines der Probleme, als ich den Fall übernommen habe. Und es gab noch eine weitere Herausforderung. Das Ministerium für Staatssicherheit, also die Stasi, hat sich eingemischt. gemischt. War das auch ein Problem? Das ist richtig. Es ist bei solchen Fällen, die entsprechend Priorität hatten, also in dem Falle ein Mord, auch ganz nurdullig gewesen, dass die Staatssicherheit hier entsprechende eigenständische Untersuchungen und Ermittlungen gemacht hat. Das betrifft auch die kriminaltechnische Untersuchung. Das ist uns bekannt geworden, auch in Befragungen mit ehemaligen Mitarbeitern der Staatssicherheit, die uns davon erzählt haben und ihr Schweigen uns gegenüber auch gebrochen haben. Allerdings sind andere Ergebnisse, die hier entsprechend in Ermittlungen geführt worden sind, nicht bekannt geworden. Das war alles nebulös. Größtenteils sind nach der Wende auch entsprechende Dokumente verschwunden. Nochmal zwischendurch, wenn sich die, Stasi einmischen bei Ihnen in den Ermittlern und Sie sind der verantwortliche Ermittler. Nervt das? Das ist üblich gewesen. Also in der Morduntersuchung von Chemnitz war ein Mitarbeiter der Staatssicherheit Hauptangestellt. Der hat die Ermittlungen im Prinzip überacht. Aber die haben sich eigentlich in der Ermittlung der Polizei wenig eingemischt. Wie ging es denn dann weiter mit den Ermittlungen? Bei so einem Fall, wo der Täter erstmal nicht bekannt ist, bildet man sogenannte Ermittlungskomplexe. Das ist auch damals auch passiert, wie in heutigen Fällen. Und es wurde in verschiedene Komplexe eingeteilt. Auf den entsprechenden Freundeskreis, das Leben der Ines, also wie war der Tagesablauf, wie war ihre Schulbildung, ihre Interessen, alles was man so hatte, auf Hobby, Freizeit, Familienverhältnisse, berufliche Laufbahn. Das wurde alles eingeteilt und diese Ermittlungskomplexe wurden entsprechend nummeriert und entsprechend auch abgearbeitet. Dann wurde auch noch geprüft, welche Straftäter in diesem Bereich für diese Fallgeschichte in Frage kommen. Auch die wurden überprüft, Listen erstellt und entsprechend durch Alibis oder entsprechende andere Mitten, hier in dem Falle, Geruchsspuren ausgeschlossen. Geruchsspuren, das heißt, es gab damals einen Einsatz von Suchhunden, schließe ich jetzt mal daraus? Ja, es gab einen Einsatz von Hundeführern, der an der Leiche entsprechende Geruchsspuren genommen hat, auch von entsprechenden Sachen oder Gegenständen, die der Täter in der Hand gehabt hat. Auch an einem Moped wurden Geruchsspuren genommen. Die Geruchsspuren, sogenannte Spurenträger, wurden entsprechend gesichert. Das heißt, man muss sich so vorstellen, es wurden Tücher genommen, die entsprechend steril waren und haben davon die Verpackung so gemacht, dass sie also nicht kontaminiert werden konnten, abgesichert. Und mit diesen Geruchsspuren wurden also auch entsprechende Überprüfungshandlungen durchgeführt. Leider wurden diese Spuren in entsprechenden Aufbewahrungszentren, in dem Fall war die Staatssicherheit dafür zuständig, aufbewahrt und mit der Wende 1989-90 leider vernichtet. Aber durch einen erneuten Einsatz im Sommer 1988 wurde hier weitere Erkenntnisse gewonnen. Im Mai und Juni 1988 werden nochmals Suchhunde in den Ortschaften rund um Ines Heimatdorf eingesetzt. Am 9. Juni 1988 sind die Ermittler mit den Tieren dann direkt in ihrem Wohnort unterwegs. Die Hunde entdecken eine Geruchsspur, die sie ebenfalls am Leichenfundort ein Jahr zuvor aufgenommen haben. Die Spur befindet sich an einem Wohngebäude und einem daneben befindlichen Schuppen in unmittelbarer Nähe zu Ines Elternhaus. Eine Woche später, am 16. Juni, wird der Einsatz wiederholt und wieder schlagen die Hunde an den beiden Gebäuden an. Herr Petzold, wenn man das so hört, klingt das ja jetzt erstmal vielversprechend, oder? Das kann man so bestätigen. Überrufung kann man ergeben, dass sich menschliche Geruchsspuren an so einem Ort zwischen 48 und 72 Stunden halten. Danach sind sie mehr oder weniger verschwunden. Der Verursacher der Geruchsspur muss also frühestens drei Tage vor dem 9. Juni 1988 in Inesheimatdorf gewesen sein. Und dann nochmal zwischen dem Zeitraum zwischen 9. und 16. Juni 1988 noch einmal. Ob das der Täter wirklich gewesen ist, ist aber unklar. Der Verursacher dieser Geruchspuren wurde bisher nie ermittelt. Zwischen den beiden Suchhundeinsätzen hat es außerdem ein weiteres ungewöhnliches Vorkommnis gegeben. Sagen Sie mal welches? Dieses Vorkommnis passierte am Montag, den 13. Juni 1988 mit einer Begegnung auf dem Friedhof. Die Mutter und der Bruder von Ines waren auf dem Friedhof und wollten zu dem Grab der Ines gehen. Das ist eigentlich sonst wenig Begängnis auf dem Friedhof und die Zugangsmöglichkeiten zum Friedhof sind überschaubar. Aber an Ines Grab stand ein unbekannter junger Mann. Als er merkte, dass er nicht allein auf dem Friedhof sich befand und zwei Personen in Richtung des Grabes gingen, stellte er sich an ein anderes Grab, was daneben stand oder sich befindet. Der Bruder von Ines hat den Mann konfrontiert. Er sagte, nein, ich habe nicht das Grab der Ines besucht, sondern das Grab daneben. Dort war auch eine Aufschrift drauf und er konnte das plausibel erklären. Vielleicht wollte er verschleiern, dass er im Grab von der Ines gestanden hat. Nach dieser Begegnung ist der Mann geflohen. Ines Bruder, der ist dann in die nächste Gaststätte gelaufen, um von dort aus die Polizei zu alarmieren. Die ist nur kurz darauf mit einem Personensuchhund eingetroffen, der eine Fährte vor dem Grab aufgenommen hat. Wohin hat diese Spur geführt? Die Spur ging etwa 1,5 Kilometer vom Friedhof entfernt weg. Als die Spur endete, befand sich dortmals ein Ausbildungsgelände für Sport und Technik. Daneben befand sich damals die Bungalow-Anlage, in der Mitarbeiter der Staatssicherheit, der Polizei, des Zolls und der Grenzschützer gewohnt haben. Allerdings gab es keine weiteren Erkenntnisse zu diesem Mann. Mutter und Bruder machten im Nachgang ein entsprechendes Phantombild. Dies führte uns damals aber nicht weiter und niemand hat darauf entsprechend gepasst. Die Ermittler hatten aber noch einen weiteren Ansatz. Mehrere Zeugen sagen aus, dass sie Ines im Sommer 1986, etwa ein Dreivierteljahr vor dem Mord, ein paar Mal in Begleitung eines älteren Mannes gesehen haben. Der Mann soll mindestens 30 Jahre alt gewesen sein und ein Auto der Marke Wartburg, Modell 353, in Capri-Grün gefahren haben. Was hat sich aus diesen Hinweisen ergeben? Leider nichts oder gar nicht viel. Das war damals ein gängisches Modell. Sämtliche Fahrzeuge dieses Modells wurden überprüft. Das waren ca. 700 Halter aus den damaligen Kreisen von Blauen und dem Vogtland. Das war ziemlich viel. Der Mann ist bis heute nie ermittelt worden. Es gibt auch keinerlei Hinweise, dass er mit diesem Mord in Verbindung standen hat oder steht. Wen bzw. was haben die Ermittler denn dann noch überprüft? Wie ich schon sagte, sind sogenannte Ermittlungskomplexe eingeteilt worden. Als erstes sogenannte berechtigte Personen am Fundort. Das waren Wald- und Furstarbeiter und Pärchen mit außerehelischen Affären und auch Spanner, die also diese Pärchen beobachtet haben, russische Soldaten. Dann gab es die sogenannte Gaststätte Waldfrieden. Diese befand sich in der damaligen Zeit und auch heute etwa 400 bis 500 Meter vom Fundort entfernt. Das war die erste Gaststätte nach der Autobahn aus Fahrt Blauen Ost. Wie ich bereits schon angedeutet habe, befand sich damals an der B173 die sogenannte Grenzdurchgangsverkehr. Und an dieser Stelle befand sich die Gaststätte. Auch wurden Diskotheken, andere Clubs überprüft, die auch an der B173 sich befunden haben. Die Überprüfungen erbrachten aber keine Hinweise. Es gibt aber eine Personengruppe, die die MUC nicht ins Visier genommen hat. Welche und warum? Das waren die politisch überfassten Personen, Leute, die aus der DDR flüchten wollten. Die hat ausschließlich die Staatssicherheit der damaligen Zeit bearbeitet. Warum das für diesen Fall so relevant ist, dazu kommen wir später noch. Die Öffentlichkeit wurde damals quasi nicht um Mithilfe gebeten. Es gab nur einen kurzen Zeugenaufruf in der örtlichen Zeitung und die Bürgerinnen und Bürger nicht zu beunruhigen. Herr Petzold, was hat sich bis zur Wende noch in diesem Fall getan? Also bis Ende 1990 und Anfang 1991 wurden ca. 880 Personen aktiv überprüft, Männer und Frauen. Dies wurde händisch aufgeschrieben, also mit entsprechenden Protokollen, Vermerken etc. Auch händischen Schriftstücken. Das Aktenmaterial umfasste damals zwölf Ordner. Nicht jeder Schritt, wie ich bereits schon sagte, wurde damals entsprechend dokumentiert. Im Frühjahr 1990 wurden die sogenannten Geruchsspuren am Leichenfundort auf Anweisung der Staatssicherheit vernichtet. Die erwartete Mord- und Untersuchungskommission wurde eingestellt. Am Ende waren das nur noch fünf Personen. Nach der Wende erfolgte im Januar 1991 die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungsbehörden legen den Fall 1991 zu den Akten. Es gibt damals keine Cold-Case-Einheiten und neben den aktuellen Delikten an einem Altfall zu arbeiten, ist schwierig. Im Jahr 1999 kommt dann aber wieder Bewegung in den Cold Case. Die Ermittler im Fall Ines Bausch hören von einem Mord aus dem Jahr 1995, der durch einen Treffer in der zentralen DNA-Analysedatei, die es seit 1998 gibt, geklärt werden kann. Diese Chance wollen die Beamten nun auch nutzen und die noch vorhandenen Spuren, insbesondere Sperma und Speichel, ebenfalls untersuchen lassen. Ende 1999 nimmt das Polizeipräsidium Chemnitz den Fall offiziell wieder auf. Doch es dauert, bis die Ermittlungen richtig starten können. Denn es muss zunächst geklärt werden, wer für den Fall zuständig ist, wo die Akten aktuell liegen und wo sich die Asservate befinden. Am Ende stellen die Beamten fest, es fehlen einige Protokolle und Spuren wie Fasern oder auch Sekretabstriche. Und dann am 16. August 2000 haben Sie, Herr Petzold, als Sachbearbeiter bei der Mordkommission Chemnitz angefangen und wurden mit dem Fall Ines Bausch betraut. Losgelassen hat er Sie die nächsten 16 Jahre nicht mehr. Ja, das war so mein Lebenswerk, wenn ich das so sagen darf. Die Kollegen wurden mir zugeteilt. Aufgabe der Kollegen war damals, DNA von Sexual- und Mehrfachstraftätern in die Datenbank einzustellen und im Fall von Ines Bausch auch mögliche Straftäter zu überprüfen und DNA-Proben einzuholen. Aufträge habe ich von den Kollegen bekommen, einlesen in den Fall, neue Ermittlungsansätze suchen. Wie gesagt, der Mord hat mich dann nicht losgelassen. Im Februar, März 2001 bin ich zu meinem damaligen Dezernanlater hingegangen und habe ihn gefragt, darf ich den Fall übernehmen, wenn es auch das normale Tagesgeschäft zulässt. Seine Antwort war einfach ja. Ihr Chef war sicher froh, dass sich jemand um den Fall kümmern wollte oder gekümmert hat. Was waren denn dann Ihre ersten Schritte? Zunächst erst einmal die noch vorhandenen Fallordner elektronisch aufzuarbeiten. Prüfen, welche Asservate befinden sich wo und was ist mit denen geschehen. Das war Aufgabe der Kriminaltechnik. Auch diese wurden digitalisiert, in System eingespeist, nummeriert und in entsprechenden Rubriken, Suchrichtungen eingeteilt. Fasernspuren, Kontaktspuren, Sekretspuren, das ist die Einteilung gewesen. Das Drosselwerkzeug, die Begleitung des Opfers, die restlichen Faserspuren, alles das wurde zunächst an das Kriminaltechnische Institut des LKAs in Dresden übersandt. Die Ergebnisse dazu waren aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht sehr aussagekräftig gewesen. Ich habe selbst immer wieder DNA-Proben eingeholt und am Ende konnten alle Proben als negativ ausgeschlossen werden. Von sechs Ermittlungskomplexen aus DDR-Zeit standen am Ende 15 Ermittlungskomplexe. Zu Bure. Pro Komplex waren das etwa 1000 Personen. Von welchen Personen haben Sie denn DNA-Proben genommen? Aus allen Rubriken, also alle Überprüfungskomplexe waren das auch entsprechende Personen. Also es gab keine Einteilung entsprechend, wer was wie macht. Ja, mit den Ermittlungskomplexen wollten Sie das Bewegungsbild von Ines vervollständigen. Außerdem haben Sie dadurch Personen ermittelt, die noch überprüft werden mussten. Ja, es wurden dann noch Leute ermittelt, die damals nicht ermittelt werden konnten und nicht überprüft wurden, obwohl sie vielleicht auch auf den Überprüfungslisten standen. Andere wurden vielleicht überprüft, aber die Unterlagen sind entsprechend nicht mehr vorhanden gewesen. Der Fall wurde neu betrachtet. Neue Personen aus Ines Umfeld wurden ermittelt, auch Freunde, mit denen Ines nähere Kontakte hatte, die bei den damaligen Ermittlungen nicht aufgetaucht waren. Zwischen den Jahren 2000 und 2016 wargen das ca. 4.000 Personen, die aktiv, ich spreche hier von persönlichen Aufsuchen etc., überprüft worden sind. Personen über Personen, die man im System, die bei der Polizei vorliegen oder vorhanden waren, entsprechend erfasst und überprüft, anschreiben, die Personen zu informieren, vor Ort aufsuchen, befragen und gegebenenfalls DNA-Probe. Das waren, wie gesagt, ca. 4000 Personen. Alle wurden ausgeschlossen. 4.000 Menschen, das ist eine große Anzahl und das alles haben Sie neben Ihrer normalen Arbeit, also den aktuellen Fällen gemacht. Und Sie haben ja auch tatsächlich ein paar neue Ermittlungsansätze gewonnen. Bei einem ging es um Taschenlampen. Erklären Sie uns mal, worum es da genauer ging. Der alleinigen Fundort war zu dieser Tatzeit stockdunkel. Die nächste Lichtmöglichkeit befand sich ca. 150 Meter entfernt. Das heißt, derjenige, der die Tat begangen hat, musste eine gute Lichtquelle, eine hochwertige Taschenlampe bei sich gehabt haben. Aber an Taschenlampen war es zur damaligen Zeit ziemlich rar. Polizisten, Armeeangehörige hatten solche Lampen und sind da auch in den Suchfeld unserer Überprüfungen mit eingegelassen und auch überprüft worden. Es wurden zudem auch ehemalige Stasi-Angehörige und Polizisten, die für die Stasi gearbeitet haben, überprüft. Allerdings alles ohne Ergebnis. Es gab aber dennoch bald einen ersten Tatverdächtigen. Sagen Sie, um wen hat es sich gehandelt und wie sind Sie überhaupt auf diesen Mann gekommen? Die Kollegen aus Beirat konnten im Jahre 2006 einen Fernfahrer ermitteln, der über mehrere Morde in Frankreich und Spanien, Italien unterwegs gewesen ist und auch in der ehemaligen DDR einen Mord begangen hat. Diesen hat er auch gestanden. Seine Begehungsweise war ähnlich. Mit Wirken, Drosseln und versuchte oder vollendete Vergewaltigung. Ähnlich der Begehungsweise wie in einem Mordfall an der Ines. Dieser Täter, wenn ich es mal sagen darf, wurde zweimal aktiv mit dem DNA überprüft und beide Mal negativ, also ausgeschlossen. Er war nicht Ines' Mörder. Ab 2001 haben Sie den Fall dann ja auch vermehrt an die Öffentlichkeit gebracht mit verschiedenen Pressemitteilungen und Auftritten im Fernsehen. Unter anderem waren Sie und Ihr Kollege Oliver Wurdack im April 2009 bei Rudi in der Sendung. Und wir hören mal rein in das Gespräch mit Ihrem Kollegen. Liebe Zuschauer, das ist sicher einer der mysteriösesten Mordfälle, die wir je hier in XY hatten. Oberkommissar Oliver Wurdak von der Kripo Zwickau ist dazu jetzt hier bei uns im Studio. Der Fall liegt 22 Jahre zurück. Wo sehen Sie Chancen, jetzt diesen Fall so spät noch aufklären zu können? Weil wir inzwischen DNA-Spuren vom Täter sichern konnten. Wir erinnern uns. In diesem Fall gab es drei unbekannte Männer, die die Polizei nicht ausfindig machen konnte. Der Mann in der orangefarbenen Arbeiterjacke am Leichenfundort, der mutmaßliche Freund oder Bekannte mit dem Wartburg und der Mann, der an Ines Grab auf dem Friedhof stand. Über letzteren haben wir damals auch in der Sendung gesprochen. Ja, nochmal ein gutes Jahr später tauchte dann der nächste Unbekannte auf und er hat ja behauptet, er würde ein anderes Grab besuchen. Was glauben Sie? Das war sicherlich gelogen, genauso wie seine Behauptung, dass er von einem benachbarten Zeltplatz gekommen sei. Leider konnten wir ihn bisher nicht namentlich machen. Immerhin wurde ein Phantombild gezeichnet. Ziemlich einfach gehalten, aber ich denke, die auffälligsten Merkmale sind hier gut zu erkennen. Der Mann war damals 18 bis 20 Jahre alt, circa 1,80 groß und schlank. Er trug eine Brille mit silbernem Metallgestell und außerdem links einen silbernen Ohrstecker. Was damals für DDR-Verhältnisse wohl eher ungewöhnlich war. Hat Ihnen der Zeugenaufruf etwas gebracht? Die Hinweise auf Personen, die wir bekommen haben, konnten wir alle ausschließen. Wir konnten im Nachgang und auch auf Grundlage dieses Veröffentlichen des Phantombildes zwei Personen ermitteln, die extreme Ähnlichkeit mit dem Mann vom Friedhof hatten. Einer war zum Zeitpunkt der Überprüfung bereits verstorben. Der andere hat festgestellt, das sieht man ähnlich, ich war es aber nicht. Als Tatverdächtiger wurde er geführt, umfangreich wurde zu ihm ermittelt, Allerdings mittels eines DNA-Abgleichs konnte er ausgeschlossen werden. An Ermittlungsansätzen hat es Ihnen, wie es scheint, nicht gemangelt. Aber Sie haben mit einigen anderen Schwierigkeiten und Problemen gekämpft. Welche waren das? Durch die Wende wurden entsprechende Spuren von dem Übergang der DDR zur BRD vernichtet. Das hatte ich ja schon bereits erzählt. Die vorhandenen Akten waren unvollständig. Man konnte erkennen, dass angefangen wurde, aber kein Endergebnis erzielt wurde. Ich konnte nur an dem Fall arbeiten, wenn kein aktuelles Verbrechen zu bearbeiten war. Das heißt, die Arbeit blieb über mehrere Wochen, sogar Monate, liegen. Dazu muss ich noch, dass ich am Ende, möchte ich mal sagen, ein Einzelkämpfer gewesen bin. In Chemnitz hatte ich noch mehrere Unterstützer, die mich bei Überprüfungen bekleidet haben. Es erfolgte dann aber der Übergang zwischen der Polizeidirektion Chemnitz in die BD Zwickau und dort hatte ich nur ein, zwei Helfer, die mich unterstützt haben. Viele haben befürchtet, die im Umkreis meiner Arbeit eingeteilt waren, dass meine Arbeit umsonst gewesen ist. Deshalb hatte ich ja auch wenig Unterstützung. Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie ja schon viel Arbeit in den Fall gesteckt und auch Ansätze verfolgt, aber die sind leider ins Leere gelaufen. Was hat das mit Ihnen gemacht? Es gab Rückschläge, wenn eine Spur endet, wie dem Fall der Überprüfung, was ich vorher schon sagte. Das ist nun mal so in unserem Beruf. Klar ist man manchmal auch entsprechend frustriert und ein bisschen niedergeschlagen. Und auch hat man einen gewissen Tunnelblick entwickelt. Dinge, die gegen eine Täterschaft gesprochen haben, hat man übersehen oder so hingedreht, dass es passen könnte. Man wollte unbedingt denjenigen finden, der ihn jetzt auf dem Gewissen hat. Er wollte die Tat unbedingt aufklären. Auch viel Arbeit, sogenannte Druckspern, die man hatte. Also Sachen, die von Anfang an gut klangen, aber am Ende nichts erbrachten. Probleme gab es auch bei der Überprüfung von verstorbenen Personen, die wir nicht um eine DNA-Probe zum Ausschluss direkt bitten konnten. Hier erfolgte der Ausschluss durch verwandte Personen. Insgesamt haben nur 16 Personen eine DNA-Abgabe verweigert. Ein weiteres Problem war sicherlich, dass die DNA-Untersuchung in den frühen 2000ern noch nicht so weit fortgeschritten war wie heute. Damals war es schwieriger, ein DNA-Profil von kleinen Spurenträgern zu erstellen, aber das hat sich ja bald geändert, nicht wahr? Ja, so ist es. So etwa 2013, 2014 ist es möglich, geringste DNA-Sporen aufzuarbeiten und entsprechend für Überprüfungshandlungen zu nehmen. Es ermöglicht also, Fälle zu klären, die früher so mit DNA bzw. Durch andere Mitteln nicht geklärt werden konnten. Und damit springen wir jetzt auch in den Juli 2015. Für Sie, Herr Petzold, wurde dieser Monat zu einem weiteren Meilenstein in dem Fall. Warum? Wie ich bereits vorher sagte, gab es zu diesem Zeitpunkt eine neue Möglichkeit der DNA-Untersuchung oder DNA-Analyse. Deshalb habe ich einen Termin mit den damaligen Mitarbeitern im Kriminaltechnischen Institut in Dresden gemacht. Dann bin ich hingefahren und habe alle Spuren, die noch vorhanden waren. Dort persönlich übergeben, mit dem Ziel, dass diese nochmal entsprechend mit den neuen Methoden untersucht werden konnten. Der Mitarbeiter sagte mir dann aber auch, dass er das ebenfalls nur nebenbei machen kann, wenn mal aktuell die Sachlage es zulässt. Die Spurenuntersuchungen zu diesem Zeitpunkt waren sehr zeitaufwendig. Ja, und dann haben Sie also erstmal abgewartet. Im Januar 2016 bekamen Sie einen Anruf, nicht vom Kriminaltechnischen Institut, sondern von einem der Brüder von Ines Bausch. Er hat Sie gefragt, ob Sie mal vorbeikommen und mit der Mutter sprechen könnten. Was war der Hintergrund? Im Januar hätte Ines Ihren Geburtstag gehabt. Und um diesen Termin des Geburtstages hatte ihre Mutter immer zysisch stark zu kämpfen. Ich hatte selbst zu diesem Zeitpunkt regelmäßigen Kontakt zur Familie, auch zu ihrer Mutter und vor allem zum jüngeren Bruder von Ines. Er hat mich gebeten, ich sollte unbedingt mit der Mutter sprechen, weil sie einen zysischen Tiefpunkt wieder erlitten hat. Ich habe noch gut im Ohr, dass die Mutter ihrem Sohn damals erzählte, die Ines hatte im Traum zu ihr gesprochen. Ihr Mörder würde 2016 gefunden werden. Und sie, also die Ines, und ihre Familie Bausch würden endlich zur Ruhe kommen. Ich habe mir aber zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Gedanken gemacht. Das aufgeschrieben, mitgenommen und irgendwann wollte ich in diesem Zeitpunkt mal hinfahren. Das habe ich auch getan. Und die Mutter hat das Ganze bestätigt. Ja, damals war das erstmal nur der dringende und verständliche Wunsch einer trauernden Mutter. Aber im März 2016, also knapp zwei Monate später, da waren Ihnen diese Sätze wieder ganz präsent im Kopf. Was ist da passiert? An diesem 1. März 2016 rief mich der Kollege vom Institut an und teilte mir mit, Enrico, ich habe dir eine Mail geschickt. Dein Gutachten ist fertig. Zu diesem Zeitpunkt habe ich mich eigentlich gewundert, warum ruft er mich wegen des Gutachtens persönlich an? Nun gut, ich habe das Gutachten ausgedruckt und gelesen. Außerhalb meiner Dienstzeit, das muss ich dazu sagen, ich war mit dem Fall verwurzelt. Das Gutachten enthielt ein DNA-Muster von einer unbekannten männlichen Person. Bei der vierten Untersuchung wurde endlich Genmaterial im Knoten des Trösselwerkzeuges gefunden, am BH-Träger. Das ist unwahrscheinlich, dass die DNA von jemand anderem als dem mutmaßlichen Täter genau an diese Stelle gekommen ist. Im Nachgang konnte geklärt werden, dass so eine Übertragung an diesem Ort nur durch eine große Kraftanstrengung, ähnlich wie beim Drosseln, möglich ist. Sie haben den Treffer dann gleich ans LKA geschickt, mit der Bitte zu überprüfen, ob die DNA-Spur zu einer Person in der Datenbank passt. Und? Gab es eine Übereinstimmung? Tatsächlich, am Nachmittag des 1. März 2016 wurde ein Mann gefunden, der als Verursacher dieser Spur in Frage kommen könnte. Bei dieser Überprüfung habe ich dann festgestellt, dass die DNA dieses Verdächtigen im November 2016 ein knappes halbes Jahr später aus der Datei gelöscht worden wäre. Hier hatte ich richtig Glück gehabt. Und dann habe ich noch an die Profiteiung der Mutter gedacht, die gesagt hat, dass der Fall im Jahre 2016 aufgeklärt wird. Der Treffer in der DNA-Datenbank gehört zu einem Mann namens Heinz R., der zu diesem Zeitpunkt 60 Jahre alt ist. Heinz R. Wächst zu DDR-Zeiten in der Nähe von Plauen auf, hat einen leiblichen Bruder und vier Stiefgeschwister. Insgesamt ist er dreimal verheiratet und ebenso oft geschieden. Die meisten seiner Partnerinnen und Ehefrauen sind ihm körperlich und geistig unterlegen. Bis zu seiner Festnahme zieht er rund 30 Mal um. Heinz R. trinkt schon in jungen Jahren Alkohol und zeigt sich ebenso bald gewalttätig gegen andere. Unter anderem Familienangehörige und insbesondere Frauen sind Opfer seiner Gewaltausbrüche. In den 70er Jahren muss er in eine Jugendhaftanstalt, später wird er auch zur Haft in einem Erwachsenengefängnis verurteilt. Allerdings wird er frühzeitig entlassen. 1984 gerät er dann auf den Radar der Stasi, weil er darüber redet, aus der DDR flüchten zu wollen. Einen aktiven Fluchtversuch gibt es nicht. Trotzdem, weil er darüber spricht und einen Ausreiseantrag stellt, kümmert sich nun bei den noch weiter folgenden Gesetzesverstößen ausschließlich die Stasi um ihn. Die Kripo dagegen darf keine Nachforschungen unternehmen. Und das ist letztendlich der Grund, weshalb Heinz R. bei den damaligen Mordermittlungen in der DDR immer wieder durch das Raster gerutscht ist. Heinz R. kommt in den folgenden Jahren ständig mit dem Gesetz in Konflikt. Verkehrsdelikte, Trunkenheit, Autodiebstahl. Die Liste ist lang. Er wird wieder inhaftiert und ebenso wieder früher entlassen. Bis 1987 begeht er weitere Diebstähle. Dann 1989 kommt es zu einer versuchten Vergewaltigung. Die Vorgehensweise ist ähnlich wie zwei Jahre zuvor bei Ines Bausch. Diesmal aber wird ein Zeuge auf die Tat aufmerksam, die der damals Anfang 30-Jährige Heinz R. versucht zu begehen. Er wird wieder einmal verhaftet. Wegen dieser und weiterer sexueller Straftaten sowie Diebstählen bekommt Heinz R. Eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Im Rahmen der Wende darf er das Gefängnis nach nur einem Jahr erneut früher und diesmal auf Bewährung verlassen. Obwohl seine Bewährungszeit bis März 1992 geht, verübt er immer wieder teils schwerwiegende Straftaten, die teilweise geahndet werden. Ende der 90er Jahre dann das nächste Verbrechen. Wieder Vergewaltigung, wieder Gefängnis. Ein Beschluss des Amtsgerichts Gera vom Mai 2001 ordnet an, dass Heinz R.'s DNA in die zentrale Datenbank eingestellt werden soll. Als der Wiederholungstäter 2005 erneut eine Frau vergewaltigt, wird die Eintragung der DNA in der Datenbank verlängert. Bis November 2016. Ein Glück also, dass die Ergebnisse der DNA-Analyse im Fall Ines Bausch rechtzeitig kommen. Andernfalls wäre der Mord vermutlich nicht aufgeklärt worden. Denn seit einem Schlaganfall im Jahr 2012 ist Heinz R. Gesundheitlich so angeschlagen, dass er quasi gezwungenermaßen nicht mehr polizeilich in Erscheinung tritt. Ein Grund, weshalb die Eintragung seiner DNA in der Datenbank nicht verlängert worden wäre. Mit der Akte, die Enrico Petzold zu Heinz R. angelegt hat, geht er zum Staatsanwalt. Der erlässt umgehend einen Haftbefehl gegen Heinz R. Am 21. März 2016 ist es dann soweit. Gemeinsam mit dem SEK nimmt die Polizei den völlig überraschten Heinz R. In seiner Wohnung in Gera fest. Die Kripo durchsucht die Wohnung. Asservate, die mit dem Mord an Ines Bausch in Verbindung stehen, finden die Ermittler zwar nicht, Aber sie entdecken Unterlagen, in denen vermerkt ist, dass der damals 31-Jährige in der Woche nach der Tat, also ab dem 13. April 1987, wegen einer Grippe krank geschrieben war. Wir erinnern uns, in der Mordnacht hat es geregnet bei wenigen Grad plus. Auch dieses Indiz spricht laut Staatsanwaltschaft tendenziell für Heinz R.'s Täterschaft. Heinz R. fährt mit den Beamten auf die Dienststelle. Dreimal vernimmt ihn die Polizei. Aber dabei kommt nur wenig rum. Heinz R. äußert sich nur zu seiner Person. Über seine Familie erzählt er kaum etwas. Zu den Tatvorwürfen schweigt er. Glücklicherweise liegen der Kripo aber Aussagen aus den Vernehmungen seiner zahlreichen begangenen Straftaten vor. Und auch daraus zeichnet sich ein klares Bild. Heinz R. begeht seine vielen tatsächlich durchgeführten und versuchten Vergewaltigungen immer unter der Androhung oder gar Ausübung von Gewalt. Stück für Stück baut die Staatsanwaltschaft ihre Anklage auf. Am 12. Dezember 2016 wird dann der Prozess am Landgericht Zwickau eröffnet. Das Verfahren zieht sich, weil Heinz R. wegen seiner gesundheitlichen Probleme nur zwei Stunden am Tag im Gericht anwesend sein darf. Nach 42 Verhandlungstagen am 30. August 2017, 30 Jahre nach der Tat, verkündet das Gericht sein Urteil. Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dazu stellt es die besondere Schwere der Schuld fest, da der Täter äußerst brutal vorgegangen war. Heinz R. darf also auch nach den 15-Jahren-Haft nicht mehr auf freien Fuß. Der vorsitzende Richter stellt bei seiner Urteilsbegründung klar, die Gerechtigkeit hat einen langen Atem. Heinz R. geht in Revision, doch der Bundesgerichtshof bestätigt die Entscheidung des ersten Gerichts am 4. Juli 2018. Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft! Das Besondere an diesem Verfahren, Heinz R. wird 28 Jahre nach der Wiedervereinigung nach DDR-Strafrecht verurteilt. Wieso ist es überhaupt möglich, das Strafrecht eines Landes anzuwenden, das nicht mehr existiert? Dazu hören wir jetzt einen unserer beiden heutigen Experten, den Richter und Pressesprecher am Landgericht Zwickau, Altfried Lute. Zunächst einmal wollte unsere Redaktion von ihm wissen, welches Recht nach der Wiedervereinigung gegolten hat. Die Antwort darauf liefert zunächst der sogenannte Einigungsvertrag zwischen der damaligen Bundesrepublik Deutschland und der DDR. In diesem Einigungsvertrag aus dem Jahre 1990 ist in Artikel 8 geregelt die sogenannte Überleitung von Bundesrecht. Das heißt also, mit dem Beitritt der damaligen DDR zur Bundesrepublik Deutschland tritt Bundesrecht in Kraft, also damit auch das Strafgesetzbuch der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Aber nicht immer gilt das neue Gesetz automatisch. Es gibt eine bedeutende Ausnahme, die in Artikel 315 des Einführungsgesetzes geregelt ist. Dort steht, dass für Taten, die vor dem Beitritt der DDR begangen wurden, der Paragraf 2 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik gilt. Und dieser Paragraf 2 des Strafgesetzbuches regelt in Absatz 1, Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Das heißt also, wir machen jetzt wieder einen Schritt zurück. Grundsätzlich gilt ja nach dem Einigungsvertrag das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland. Aber nach dem allgemeinen Grundsatz im Strafrecht, dass also das Strafgesetz anzuwenden ist, das zur Zeit der Tat gilt, ist also in dem Fall, über den wir hier sprechen, das Strafgesetzbuch der DDR anzuwenden, weil eben die Tat zu DDR-Zeiten begangen worden ist. Laut DDR-Strafrecht wäre der Mord bereits nach 25 Jahren, in unserem Fall also im Jahr 2012, verjährt gewesen. Wir haben Richter Altfried Lute gefragt, wieso das Gericht den Angeklagten trotzdem noch nach 30 Jahren verurteilen konnte, obwohl DDR-Recht angewendet wurde. Es gab in den 90er Jahren insgesamt drei sogenannte Verjährungsverlängerungsgesetze. Diese Gesetze hat man erlassen, weil man in der Justiz gemerkt hat, dass man nicht das sogenannte DDR-Unrecht, ich nenne es einfach mal so, bis dahin nicht aufarbeiten konnte. Das war ein großer Bereich und deswegen hat man in drei verschiedenen Gesetzen die Verjährungsfristen verlängert. Das hat man auch für den Mordparagrafen zu DDR-Zeiten getan. Das war nämlich das zweite Verlängerungsgesetz aus dem Jahre 1993. Verbrechen, die den Tatbestand des Mordes erfüllen, für welche sich die Strafe jedoch nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt, verjähren nicht. Also man hat gesagt, Mord verjährt nicht und damit durfte im Jahre 2017 der Mord nach Abgeordneteil, der vor 30 Jahren begangen war. Das Landgericht Zwickau hat in diesem Fall vom Prinzip des mildesten Rechtsgebrauch gemacht. Wir hören dazu nochmal Altfried Lute. Und das Gericht hatte zur Aufgabe, sich mit den Mordmerkmalen des DDR-Strafrechtes auseinanderzusetzen. Das waren die sogenannten Regelbeispiele. Der heutige Mordparagraf 211 hat eben keine Regelbeispiele, sondern er sagt eben, Wenn eines der Mordmerkmale erfüllt ist, muss zwingend wegen Mord verurteilt werden. Das heißt grundsätzlich immer lebenslange Freiheitsstrafe. Das war nach dem Strafgesetzbuch der DDR aber nicht der Fall. Denn Regelbeispiele haben nicht zur Folge, dass bei Anwendung eines Regelbeispieles zwingend die Rechtsfolge dann anzuwenden ist. Und insoweit war der Mordparagraf des DDR-Strafrechtes mit seinen Regelbeispielen das mildere Gesetz. Sein Kollege Thorsten Sommer, Vorsitzender Richter am Landgericht Zwickau, ergänzt. Nach umfassender Prüfung der Storgerichtskammer sind Sie zu dem Ergebnis gelangt, jawohl, Paragraf 112 StGB der DDR ist das mildere Gesetz. Dass da es nicht nur lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, sondern auch eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Das hinderte das Schwunggericht ja nicht daran, tatsächlich eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen. Weil die konkreten Tat- und Schuldumstände, ich glaube, da muss ich nicht groß ausholen, rechtfertigen unter keinen Umständen eine zeitige Freiheitsstrafe. Welche Unterschiede gibt es denn überhaupt zwischen dem DDR-Strafrecht und unserer heutigen Rechtsprechung in Bezug auf Mord? Auch diese Frage hat uns Thorsten Sommer beantwortet. Nach § 112 StGB DDR war Mörder derjenige, der vorsätzlich, unbedingt vorsätzlich einen Menschen getötet hat. Das war immer ein Mörder. Jeder, der einen Menschen vorsätzlich getötet hat. Hatten wir eine Strafdrohung, nicht unter zehn Jahren Freiheitsstrafe oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. Es gab dann noch diesen Absatz 2, das waren Regelbeispiele für schwerere Fälle. Dort war bis 1987 noch die Todesstrafe angedroht. Nach dem DDR-Strafrecht gab es keine Mordmerkmale, wie wir sie heute in §212 StGB Bundesrepublik haben. Sondern es gab lediglich im §112 des StGB der DDR dort im Absatz 2 diese Regelbeispiele für besonders schwere Fälle. Aber, wie Sie wissen, hat das DDR-Strafrecht bei lebenslänglicher Freiheitsstrafe keine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung erlaubt. Anders wie das § 57a Strafgesetzbuch der Bundesrepublik vorsieht, § 57a StGB sieht vor, bei lebenslanger Freiheitsstrafe eine Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren. Erst dann ist es gestattet, die Prüfung vorzunehmen, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dass es in der DDR keine Mordmerkmale gab, war übrigens auch der Grund, warum in unserem heutigen Fall keine festgestellt wurden, denn der Täter wurde ja nach DDR-Recht verurteilt. Aber auch in der DDR gab es Bewertungskriterien für Tötungsdelikte, die unseren heutigen Mordmerkmalen zum Teil ähnelten. Und so war die Kammer der Ansicht, dass Heinz R. den Mord an Ines Bausch zur Vermeidung der eigenen Strafverfolgung begangen hat, nachdem er sie zuvor vergewaltigt hatte. Nach BRD-Strafrecht wäre das laut Urteil als Mord aus Verdeckungsabsicht nach § 211 zu werten. Herr Petzold, wie ging es Ihnen, als das Urteil 30 Jahre nach dem Mord gefällt wurde? Ich war total erleichtert und froh, dass Heinz R. Für lange Zeit ins Gefängnis gehen muss. Wir haben vorhin schon kurz über einen unbekannten Mann gesprochen, der den Fundort von Ines Leiche aufgesucht hatte, als die Polizisten diesen noch beobachtet haben. Und über eine andere Person am Grab von Ines. War denn einer dieser beiden Männer der Täter, Heinz R.? Also der Mann am Grab wurde zumindest direkt nie identifiziert. Es gab wie gesagt schon Übereinstimmung zu zwei Personen, die aber sich direkt dazu neu geäußert haben. Zu einem unbekannten Mann am Leichenfundort kann ich sagen, dass ich mir eigentlich sicher bin, dass es sich hier um Heinz Ernst gehandelt haben muss. Er hat zur damaligen Zeit einen Beruf gearbeitet, wo solche orangefarbenen Jacken als Bekleidung stattfanden bzw. getragen wurden. Wir wissen aber bis heute nicht, ob er es wirklich war und wir haben von ihm auch keine entsprechende Information oder Auskünfte bekommen. Herr Petzold, Sie haben uns im Vorgespräch mal ein paar geschätzte Zahlen zu diesem Fall gegeben. Rund 12.000 Personen sind in dieser Ermittlung erfasst worden, 5.500 davon aktiv befragt und 3.500 mittels DNA-Abgleich ausgeschlossen worden. Sie selbst sind ca. 1200 Mal nach Plauen und in die Umgebung gefahren. Also das war ja wirklich eine Riesenherausforderung, ein ganz schön großer Brocken, nicht? Ja, das stimmt. Und insbesondere zu neben aktuellen Fällen ist das passiert. Über eine Sache haben wir bisher noch gar nicht gesprochen, nämlich wann und wie Sie der Familie des Mordopfers, der Familie von Ines Bausch, gesagt haben, dass Sie den Täter gefasst haben. Nehmen Sie uns mal zurück zu diesem Moment. Ja, das war, wenn ich mich noch erinnere, der Montag, der 21. März 2016. Unmittelbar nach der Festnahme und Verbringung nach Zwickau habe ich die Familie angerufen. Hier in dem Falle den Bruder und habe sinngemäß ihm mitgeteilt, wir müssten mal mit der ganzen Familie sprechen. Es wäre schön, wenn alle zusammenkommen. Besser noch am heutigen Tag. Ich habe dann einen Kollegen mitgenommen und wir sind zusammen an einem Abend dorthin gefahren. Ich weiß noch, dass die ganze Familie einschließlich der Angehörigen dort im Wohnzimmer saßen und gläubig auf uns gestarrt haben, als ich ihnen das Ergebnis mit der Festnahme mitgeteilt habe. Am Ende ist der Dank der Familie mir mehr wert als alles andere und ein grüner Abschluss meiner Arbeit. Ja und auch für unsere heutige Folge ist das ein versöhnlicher Abschluss, würde ich sagen. Ganz herzlichen Dank an Sie, Herr Petzold, dass Sie heute zu uns ins Studio gekommen sind und mit uns über diesen Fall gesprochen haben. Herzlichen Dank. Vielen Dank. Auch bedanken möchten wir uns herzlich bei Altfried Lute und Thorsten Sommer, beide Richter am Landgericht Zwickau, für die Einblicke in die juristischen Hintergründe der Gerichtsverhandlung. Und zum Schluss danke an Natascha Fehn, die Autorin der heutigen Folge. Und ich sage danke fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal und natürlich bleibt sicher. Auch von mir bis zur nächsten Folge. Die nächste gibt es wie immer in zwei Wochen. An dieser Folge mitgearbeitet haben Nicola Hänisch-Koros, Katharina Jakob und Zoe Jungblut. Für Ton und Technik sorgten Stefan Gossen und Christina Mayer. Die Regie hatte David Grohmer. Die Redaktion im ZDF Kirsten Zilonka und Sonja Roy. Die Podcast-Folgen könnt ihr übrigens auch auf dem ZDF True Crime YouTube-Kanal anhören. Den Link dazu wie auch alle Infos zu dieser Folge findet ihr wie immer in den Shownotes. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Securitel in Kooperation mit Bumfilm im Auftrag des ZDF. Wenn ihr euch für wahre Verbrechen und deren Hintergründe interessiert und einen exklusiven Einblick in die kriminellen Strukturen der organisierten Geldwäsche erhalten wollt, dann schaut bei Bad Banker Geständnisse eines Geldwäschers rein. Ich bin Alexander Habi, Regisseur und Autor und habe für diesen Film mit einem ehemaligen Geldwäscher, seinen Mittätern, Familienangehörigen und Experten über das System der Geldwäsche in Deutschland gesprochen. Die zweiteilige Dokumentation könnt ihr ab sofort im ZDF streamen. Musik.