Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Mein Name ist Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr dabei seid. Rudi, weißt du eigentlich, die wievielte Folge wir heute schon aufzeichnen? Keine Ahnung. Wir müssten so langsam über 90 in Richtung 100 kommen. Du liegst gar nicht falsch, weil wir haben tatsächlich die hundertste Folge heute. Und in dieser Folge, da schauen wir in eine Zeit, in der gerade alles im Umbruch war. Also der eiserne Vorhang war gefallen, der Osten öffnete sich. Und plötzlich mussten Menschen, Länder und Behörden lernen, miteinander neu umzugehen. Ja, das stimmt. Aufregende, aber auch komplizierte Jahre. Vieles war noch nicht eingespielt, vor allem wenn es um grenzübergreifende Ermittlungen ging. Und in dieser Übergangsphase, da passierte ein Verbrechen, das Ermittler auf beiden Seiten der Grenze vor enorme Herausforderungen gestellt hat. Wir sprechen über eine Tat aus dem September 1993.

In Tschechien wurde auf einem Waldweg die Leiche einer jungen Frau gefunden. Und die ersten Spuren führten nach Deutschland. Eine schwierige Konstellation für die Behörden, die in ihrer Zusammenarbeit damals noch ganz am Anfang standen. Heute kann man sich das gar nicht mehr so richtig vorstellen, wie das damals abgelaufen ist. Am Ende war es dann ein überraschendes Detail, das zur Aufklärung des Falls geführt hat. Bei uns zu Gast ist Wolfgang Albert, ehemaliger Mordermittler bei der Kripo Gera in Thüringen und seinerzeit Kommissariatsleiter des Falls, über den wir heute sprechen. Herzlich willkommen, Herr Albert. Ich freue mich, dass Sie da sind. Ich freue mich auch. Auch von mir herzlich willkommen. Herr Albert, Sie waren insgesamt 20 Jahre bei der Mordkommission tätig, eine lange Zeit. Im Vorgespräch haben Sie uns erzählt, dass dieser Fall aber auch für Sie sehr außergewöhnlich war. Inwiefern?

Ja, das war natürlich so. Wir haben den Fall erst nach elf Jahren klären können und haben den Täter dingfest gemacht. Sicher gewöhnt man sich in 20 Jahren in gewisser Weise auch an brutale Tötungsdelikte. Aber hier in diesem Fall war der Täter besonders gefühllos und kaltblütig. Das Opfer einer jungen Frau mit gerade mal 17 Jahren, die musste hier so einfach ihr Leben lassen. Wir haben im Vorfeld auch mit Prof. Dr. Arndt Sinn gesprochen, der uns den heutigen Fall einordnet. Er lehrt und forscht an der Uni Osnabrück und hat sich unter anderem auf deutsches und europäisches Strafrecht spezialisiert. Bevor wir uns jetzt den Fall im Detail anschauen, noch ein Hinweis, alle Namen haben wir geändert.

Samstag, der 11. September 1993 gegen 7.30 Uhr morgens. Bei der Polizei in Gera geht ein Anruf ein. Ein Anwohner meldet den Beamten, dass in seiner Straße mehrere Autos aufgebrochen und die Scheiben eingeschlagen wurden. Sofort macht sich der Kriminaldauerdienst auf den Weg, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen und die Halter der Fahrzeuge zu informieren. Auch ein roter Wartburg, ein typischer DDR-Wagen, wurde aufgebrochen und beschädigt. Der Halter, Günther Wagner, informiert seinen Sohn Oliver, der das Auto mittlerweile nutzt. Der macht sich unverzüglich auf den Weg zum Fahrzeug, um sich ein Bild vom Schaden zu machen. Vor Ort trifft er auf Polizeibeamte. Wir haben die Szene im Juni 2004 für Aktenzeichen XY ungelöst nachgestellt.

Was ist denn hier los? Guten Tag. Wohnen Sie hier? Ja. Heute Nacht waren hier irgendwelche Chaoten am Werk und haben mehrere Scheiben eingeschlagen. Ist das Ihr Fahrzeug da? Nein, meiner steht da. Das gibt's doch gar nicht. Mein Auto ist weg. Hier hab ich ihn hingeparkt. Genau hier stand er. Sind Sie sich da sicher? Ja, natürlich. 100 Pro. Was für ein Wagen war's denn? Ein roter Wartburg. Ziemlich alt. Sie meinen aber nicht den da hinten, oder? Das bin ich. Der stand doch hier. Ist er das? Ja, das ist er.

Oliver Wagner ist sich sicher, dass er den Wartburg gestern Abend gegen 18.30 Uhr rund 30 Meter weiter geparkt hatte. Die hintere Scheibe auf der Fahrerseite ist eingeschlagen, der Stein liegt sogar noch auf der Rückbank. Das Auto wurde kurz geschlossen. Am Zündschloss sind die Kabel herausgezogen. Fehlt denn was? Nicht sonst, oder?

Und? Meine Sonnenbrille. Und meinen komischen Bezug fürs Lenkrad. Ihr was? So ein flauschiger Bezug fürs Lenkrad. 337? Das gibt's doch gar nicht. Wieso? Ich habe gestern Abend getankt. Und den Kilometerzähler auf Null gestellt. Und jetzt zählt er bei 337. Sind die etwa 300 Kilometer mit meinem Auto gefahren? Scheint so. Für Oliver Wagner eine ärgerliche Situation. Nicht nur, dass sein Wagen aufgebrochen wurde und ein finanzieller Schaden entstanden ist. Der oder die Täter sind sogar über 300 Kilometer damit gefahren. Natürlich stellt sich Oliver Wagner die Frage, was mit und in seinem Wagen passiert sein könnte. Und warum? Wenig später findet er dann noch Gegenstände in seinem Auto, die ihm nicht gehören. Eine Flasche Apfelsaft, eine Streichholzschachtel, einen Lippenstift im hinteren Fußraum und vor allem einen tschechischen Pass zwischen Beifahrertür und Beifahrersitz. Inhaberin des Dokuments ist die damals 17-jährige Hanna Kralova. Die Funde meldet Oliver Wagner umgehend der Polizeidienststelle in Gera.

Herr Albert, Sie sind erst später in den Fall eingestiegen, als die Mordkommission in die Ermittlungen eingebunden wurde. Weshalb, darüber sprechen wir später noch. Zunächst aber haben ihre Kollegen wegen der Sachbeschädigung und des Autodiebstahls ermittelt und sind dann ja aufgrund des gefundenen Ausweises davon ausgegangen, dass hier eine tschechische Bande am Werk war. Diese Spur dann ins Nachbarland zu verfolgen, das war damals, 1993, ja gar nicht so leicht, oder? Das war in der Tat recht schwierig. Erstmal haben die Kollegen, wie in solchen Fällen üblich, einer Suchen über das Bundeskommunalamt gestellt. mit der Maßgabe, die Ausweisinhaberin durch tschechische Kollegen zu vernehmen.

Wir wollten natürlich wissen, wer ist die Ausweisinhaberin. Aber es war ein schneller, unkomplizierter Austausch, nicht möglich. Es war ein langwieriger Prozess. Man bekam da nicht einfach so die Auskunft, was da los ist. Das kann man heute kaum glauben, wie mühsam das damals war. Aber so war es eben. Die historischen Begebenheiten waren so. Man spricht hier von grenzüberschreitenden Ermittlungen. Auf der einen Seite haben wir Deutschland und man muss sich hier nochmal darüber klar werden, dass die Wiedervereinigung gerade mal knapp drei Jahre her ist. Das ganze System befindet sich also noch im Umbruch. Auf der anderen Seite haben wir die Tschechische Republik. Bis Ende 1992 war Tschechien noch ein Teil der Tschechoslowakei. Erst mit der friedlichen Teilung am 1. Januar 1993 entsteht die selbstständige Republik Tschechien. Also auch hier ist man in einer Findungsphase, in der noch nichts eingespielt ist. Was das in dieser Zeit für die Ermittlungen bedeutet, dazu kommen wir gleich noch genauer.

Aber erstmal bleiben wir bei Oliver Wagner, dem Fahrer des Roten Wartburgs. Die Polizei kann ihm nämlich trotz umfangreicher Zeugenbefragungen und der Überprüfung diverser Straftäter im Bereich Kfz-Delikte nichts Konkretes mitteilen. Wer den Wagen aufgebrochen und gefahren hat und vor allem wohin, bleibt unklar. Eine weitere kriminaltechnische Untersuchung des Autos findet nicht statt, da sie zu diesem Zeitpunkt als nicht notwendig angesehen wird. Daher entscheidet sich Oliver Wagner, ein neues Auto zu kaufen und den alten Wartburg zu verschrotten. Hören wir nochmal rein in die nachgestellte Szene aus der damaligen Aktenzeichen XY-Sendung, als er gemeinsam mit seiner Freundin beim Autohändler ankommt. Was wollt ihr denn? Den neuen Wartburg verkaufen. Ich krieg morgen mein neues Auto und die olle Kiste krieg ich eh nicht mehr durch den TÜV. Na gut, dann mach mal die Haube auf. Also ich gebe dir 200 Mark und guck mal, was ich noch damit anfangen kann. Und mehr ist nicht drin? Freundschaftspreis. Also hören Sie mal, das Ding ist ein Liebhaberstück, was das in ein paar Jahren wert ist. In ein paar Jahren ist das alles nur ein Haufen Schrott wert. Also, abgemacht. Geben wir ins Büro.

Und damit ist der Wartburg Geschichte. Dabei hätte er bei den späteren Ermittlungen eine wichtige Rolle spielen können. Denn ein halbes Jahr später melden sich die tschechischen Ermittler auf der Polizeistation in Gera. Sie haben mittlerweile festgestellt, dass der im Roten Wartburg gefunden Reisepass von Hanna Kralowa im Zusammenhang mit einem Verbrechen steht, das in Tschechien verübt wurde. Und zwar in genau jener Nacht, in der Oliver Wagners Wartburg entwendet wurde. Am 11. September 1993. Die tschechischen Kriminalbeamten berichten ihren deutschen Kollegen von einem bekannten Straßenstrich. Dieser liegt an der Landstraße E49, nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, in der Stadt Szep, in der Region Franzensbad. Nacht für Nacht lockt der Straßenstrich auch zahlreiche Männer aus Deutschland an. In den Morgenstunden des 11. September entdeckt ein Passant hier die Leiche einer jungen, blonden Frau und informiert gegen 8 Uhr die tschechische Polizei. Es handelt sich um die 17-jährige Hanna Kralova, die als Prostituierte auf dem genannten Straßenstrich ihr Geld verdiente. Vertraue und glaube, es hilft, es heilt die göttliche Kraft!

Herr Albert, was haben Ihnen die tschechischen Kollegen damals zur Fundstelle der Leiche berichtet? Ich muss dazu sagen, dass ich mir natürlich gemeinsam mit den tschechischen Kollegen den Aufwendort gleich Tatort angeschaut habe. Wie schon gesagt wurde, das war ein Ort dort, wo gern tschechische Prostituierte mit Freiern hingefahren sind. Und was ich besonders verstörend fand, und das habe ich dann halt anhand der Fotos dort gesehen, Das war, dass das Mädchen total nackt dort unmittelbar neben der Straße lag. Ihre Bekleidungsgegenstände waren in der Gegend herum verstreut.

Und es sah einfach so aus, als hätte hier einfach einer die Leiche entsorgt und abgelegt. Was hat die rechtsmedizinische Untersuchung der jungen Frau denn ergeben? Das war hier relativ einfach. Am Hals der Getöteten befand sich ein Strangulationswerkzeug. Oder ich sage jetzt mal das Tatwerkzeug. Das war ein zugezogener Lenkradbezug, den das Opfer immer noch um den Hals hatte. Eine Strangulationsfurchse, ungefähr drei Zentimeter breit. Und sie wurde also mutmaßlich erdrosselt. Und der Täter, der hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht, sein Tatwerkzeug zu entfernen, mitzunehmen oder wie auch immer. Man hat auch festgestellt, dass es offensichtlich vorher noch eine Körperverletzung gab, Das Mittel hat eine aufgeplatzte Lippe, Oberlippe. Also sie muss zuerst geschlagen worden sein, bevor sie erdrosselt wurde. Bei einem solchen Verbrechen ist natürlich auch wichtig, die DNA-Spuren sicherzustellen. Herr Albert, 1993, da waren die technischen Möglichkeiten ja noch sehr begrenzt, oder? Wie ist man denn dann da vorgegangen? Ja, also das ist richtig, was Sie sagen. Es war damals nicht so einfach.

Weder wir in Deutschland noch die tschechischen Kollegen waren schon soweit, um DNA-Spuren allumfassend auszuwerten. Aber die tschechischen Kriminalisten, die haben hier vorbildlich gearbeitet. Und alle Spuren, die sie am Tatort gefunden haben, einschließlich dieses Lenkradbandes sorgfältig asserviert. Das hat uns später natürlich sehr geholfen und auch mit dazu geführt, den Fall aufzuklären. Dann lassen Sie uns jetzt mal über das Opfer Hanna Kralowa sprechen. Sie war ja erst 17 Jahre alt, wie Sie sagten. Was hatten Sie über die Teenagerin erfahren?

Die tschechischen Kollegen berichteten, dass die Hanna Schülerin der Handelsakademie im tschechischen Zartesch war, wo sie auch herkam. Sie war im Juni des selben Jahres, also 1993, einfach von zu Hause abgehauen. Das Verhältnis zur Familie war schwierig, deshalb auch dieser radikale Bruch mit der Familie. Sie hatte einfach keine Lust mehr, auf Schule zu gehen und zu lernen. Sie wollte schnelles Geld machen und das auf dem Straßenstrich in Eko, in Tscheb. Seit der Samtinnen-Revolution im Jahr 1989 ist die Prostitution in Tschechien überhaupt erst legal geworden und hat sofort einen massiven Boom erfahren. Davon wollte vielleicht auch Hanna profitieren, die ja freiwillig in das Milieu eingestiegen ist. Ja, eine Entscheidung mit dramatischen Konsequenzen, denn plötzlich befand sich Hannah auch in Kreisen, aus denen man dann oft nur schwer wieder rauskommt und in denen auch problematische Abhängigkeitsverhältnisse entstehen. Wie sehen Sie das, Herr Albert? Wie stufen Sie das ein? Absolut, denn hier in Tschep hat sie auch ihren Zuhälter kennengelernt. Mit dem ist sie sogar zusammengezogen. Eine ganz schwere Konstellation für das Mädchen.

Es war sogar so, dass einige zahlungskräftigere Gründen, die etwas mehr Geld ausgeben wollten, die hat sie sogar mit in die Wohnung genommen, in der sie mit dem Zuhälter gelebt hat. Sie hat natürlich auch andere Mädchen aus der Szene kennengelernt in Cepp. Mit denen hat sie sich angefreundet und teilweise auch mit denen zusammen anschaffen gegangen. Diese Mädchen, vor allem eine Freundin der Getöteten, die sind dann auch später von den tschechischen Kollegen befragt worden. Was kam dabei raus? Ja, ganz genau. Eine tschechische Kollegin, die zusammen mit dieser Hanna anschaffen gegangen ist, hat beobachtet, wie Hanna in einem Pkw eingestiegen ist. Und sie hat auch den Mann gesehen, der am Fahrzeug saß. Und aufgrund dessen konnte sie auch ziemlich ganz genau ein Phantombild erstellen lassen. Aber leider hat niemand diesen Mann erkannt, weder in Schäppen noch in Umgebung noch sonst irgendwo.

Die Polizei in Gera weist nun von der Toten und schaltet daraufhin die Mordkommission ein, um herauszufinden, wer nicht nur das Auto entwendet, sondern auch Hanna getötet hat. Die tschechischen Kollegen, die bislang erfolglos nach dem Mörder gesucht haben, waren sicher auch froh darüber, dass es endlich eine neue Spur gibt. Doch warum es überhaupt ein halbes Jahr gedauert hat, bis ein Zusammenhang zwischen dem Autodiebstahl in Deutschland und einem Mord in Tschechien hergestellt werden konnte, Das haben wir Strafrechtswissenschaftler Prof. Dr. Arndt Sinn gefragt. Naja, in den frühen 1990er Jahren war die internationale polizeiliche Zusammenarbeit stark beschränkt. Denn es gab keine einheitlichen Rechtsgrundlagen. Und jede grenzüberschreitende Maßnahme bedurfte schlicht und ergreifend der Zustimmung des betroffenen Staates. Das folgt aus dem Souveränitätsgedanken. Die polizeiliche Rechtshilfe war nur über klassische Wege. Insbesondere über diplomatische Kanäle möglich und gemeinsame operative Maßnahmen, wie zum Beispiel grenzüberschreitende Observationen. Auch verdeckte Ermittlungen waren rechtlich überhaupt nicht zulässig, solange es keine bilateralen Abkommen gab. Das musste sich ja erst herausbilden, denn gerade auch Tschechien und andere Länder in Mittel- und Osteuropa waren ja im Begriff sich neu zu sortieren.

Und deshalb, weil es keine geregelten völkerrechtlichen Kooperationsstrukturen gab, war natürlich die internationale Polizeiarbeit mit diesen Ländern schwierig. Welche Form von Austausch zu dieser Zeit überhaupt möglich war, das hat uns Professor Sinn ebenfalls erklärt. Also dieser Zeit gab es einen polizeilichen Informationsaustausch mit den Interpol-Ländern, also alle Länder, die sich dem Interpol-System angeschlossen hatten. Und diese Interpol-Zentralstellen waren an nationale Stellen angedockt. Für Deutschland ist das das Bundeskriminalamt gewesen.

Sonst musste man eben über diplomatische Kanäle gehen, also das klassische Rechtshilferecht bemühen. Und diese rechtshilferechtlichen Wege, die waren üblich, aber eben langwierig und langatmig. Und gemeinsame operative Zusammenarbeit waren in der Regel rechtlich ausgeschlossen, es sei denn, es gab eben bilaterale Vereinbarungen mit den entsprechenden Ländern. Man hatte zwar auf Informationsebene begonnen, Informationen auszutauschen, informell sich zusammenzufinden, aber das war alles noch im Aufbau begriffen. Wie sich das damalige Verhältnis zwischen den neuen Bundesländern und Tschechien konkret einordnen lässt, haben wir natürlich auch erfragt. Also in diesem besonderen Verhältnis zwischen neuen Bundesländern und Tschechien gab es besondere Herausforderungen, erhebliche besondere Herausforderungen. Denn zunächst mussten ja 1990 nach der Wiedervereinigung die Polizeistrukturen in den neuen Bundesländern neu aufgebaut werden. Gleichzeitig waren die Grenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik sehr kriminalitätsintensiv. Es bestand mit Tschechien quasi kaum Kontakte. Die Kooperation erfolgte also, wenn überhaupt, über das Bundeskriminalamt. Dazu kamen dann Dinge wie Sprachbarrieren. Es kamen hinzu die unterschiedlichen Rechtskreise, die unterschiedlichen Rechtsordnungen und die fehlenden Kommunikationskanäle.

Und die Tschechische Republik war ja selbst noch im Aufbau begriffen. Also man kann sich vorstellen, dass das eine sehr, sehr große Anzahl von Hindernissen war, die eine intensive und auch effektive Polizeiarbeit wesentlich erschwert haben.

Zurück zu unserem Fall. Der Lenkradbezug, der wird von tschechischen Ermittlern jetzt an die Mordkommission in Gera gegeben. Zur Identifizierung wird nun der Nutzer des Autos, Oliver Wagner, auf die Polizeidienststelle geladen. Wir hören mal rein in die entsprechende Szene aus der damaligen XY-Sendung. Ist das Ihr Lenkradbezug? Ja, sieht so aus wie meiner. Und was heißt das?

Ja, es könnte sein, dass es meiner ist. Ich weiß es nicht. Wir müssen Ihren Wartburg nochmal dringend unter die Lupe nehmen. Das geht nicht mehr. Wieso? Ja, als ich in der Sache mit dem Diebstahl nichts mehr getan habe, habe ich die Schlüssel verkauft. Wir wissen ja, der Wagen, der ist längst verschrottet und kann zu weiteren Untersuchungen also nicht mehr herangezogen werden. Ja, wie war denn das für Sie als Ermittler, Herr Albert?

Das war natürlich frustrierend. Eine ordentliche kriminaltechnische Untersuchung hat uns garantiert weitergebracht. Der Wagen war also weg, bevor er kriminaltechnisch untersucht werden konnte, bevor wir ihn genauestens unter die Lupe nehmen konnten. Das war natürlich sehr erschwerend für uns. Sie haben uns im Vorgespräch ja schon verraten, dass die tschechischen Ermittler auch den Fahrer des Wagens lange im Verdacht hatten. Im Gegensatz allerdings zu Ihnen, nicht? Das ist richtig. Das hat für uns eigentlich überhaupt keinen Sinn gemacht. Warum sollte dieser Fahrzeugbesitzer des Wartburgs den Reisepass einer Getöteten bei der Polizei abgeben und sich damit selbst als Hauptverdächtigen da ins Spiel bringen? Unlogisch für uns. Zudem hat er ja ein Alibi und war die gesamte Nacht mit seiner Freundin zusammen. Und eines können sie mir glauben, dieses Alibi, das haben wir ganz gewissenhaft und akribisch überprüft. Also er schied aus als Täter. Davon konnten wir die tschechischen Kollegen etwas überzeugen. Einen anderen Verdächtigen, den gab es ja bislang nicht. Die Ermittlungen drehen sich trotz aller Bemühungen, wie zum Beispiel der Überprüfung bekannter Straftäter, im Kreis. Von Hannas Mörder gibt es keine Spur. Und so wird der Fall irgendwann zu den Akten gelegt.

Doch am 1. Mai 2004 kommt es zu einem historischen Ereignis, das die grenzüberschreitenden polizeilichen Ermittlungen seitdem erleichtert.

Denn seit diesem Datum ist die Tschechische Republik neues Mitglied der Europäischen Union. Für die Polizeiarbeit beginnt eine neue Ära. Die Beamten in verschiedenen Ländern können jetzt enger zusammenarbeiten. Und die Hoffnung ist natürlich, ungelöste Verbrechen gemeinsam aufklären zu können, wie auch in unserem Fall. Was der EU-Beitritt damals für die Zusammenarbeit bedeutet hat, dazu noch einmal Strafrechtswissenschaftler Prof. Dr. Arndt Sinn. Viele der rechtlichen Hürden, die bestanden Anfang der 90er Jahre, entfielen dann mit der Einbindung Tschechens in diesen EU-Raum. Damit wurde die Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden, aber auch mit anderen EU-Ländern natürlich beschleunigt und auch standardisiert, aber auch effektiviert. Welche Entwicklungen konkret zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Ermittlungen beigetragen haben, wollten wir auch wissen. Nach dem EU-Beitritt war durchaus einfacher, an Informationen zu kommen. Denn Informationen über bestimmte Personen konnten direkt über das Schengener Informationssystem und Europol abgerufen werden, ohne den Umweg über die diplomatischen Kanäle zu gehen. Denn die waren aufwendig, umfangreich und nicht selten erfolgreich. Das Schengener Informationssystem, SIS, ist das digitale Rückgrat der europäischen Sicherheitsarchitektur.

Das ist geschaffen worden, um die wegfallenden Grenzkontrollen durch ein gemeinsames, hochvernetztes Fahndungs- und Informationssystem, das alle Schengen-Staaten in Echtzeit verbindet, zu unterstützen. Insoweit hat sich sehr viel geändert in diesem Bereich. Das war ein großer Schritt nach vorne. Springen wir einmal kurz ins Heute.

Welche Optimierungsmöglichkeiten es noch immer in der polizeilichen Zusammenarbeit gibt, haben wir Professor Sinn natürlich auch noch gefragt. Wir müssen immer weiter daran arbeiten, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem wir uns in der Europäischen Union bewegen, weiter zu entwickeln. Denn die kriminellen Akteure, insbesondere organisierte Kriminalität, entwickeln sich weiter. Und deshalb kann man nicht da stehen bleiben, was man geschaffen hat, sondern man muss rechtssichere Instrumentarien schaffen, um besonders schwere und organisierte Kriminalitätsformen begegnen zu können. Was heute noch Hinderungen sind, sind unterschiedliche Standards, was den Informationsaustausch angeht. Im SIS funktioniert das gut. Wir haben aber auch Unterschiede im Strafverfahrensrecht und in den Beweisverwertungsregeln. Das versucht man auch in den Griff zu bekommen mit bestimmten Instrumenten, die es auf EU-Ebene gibt. Da sind wir also auch einen Schritt vorangegangen. Aber unterschwellig bleiben immer noch sprachliche und organisatorische Barrieren. Der Beitritt der Tschechischen Republik im Mai 2004 zur EU bietet jetzt also, wie wir gehört haben, ganz neue Wege der polizeilichen Zusammenarbeit.

Herr Albert, am 3. Juni 2004, also ziemlich genau einen Monat nach dem Beitritt Tschechiens, waren Sie als Gast bei uns in der Sendung. Können Sie sich noch erinnern, wie Sie Ihren Auftritt bei uns im Studio damals vorbereitet haben? Ich kann mich da natürlich ganz genau daran erinnern. Das war für uns eine Riesenchance. Ich habe deshalb darauf bestanden, dass wir zuvor eine Soko bilden, um mögliche Hinweise aus der Sendung sofort aufgreifen und bearbeiten zu können. Es wurde dann auch eine kleine Soko gebildet und genehmigt. Die bestand aus mir, meinem Stellvertreter, dem Herrn Sebernek und einem Praktikanten.

Bemerkenswert an Ihrem Besuch in der Sendung war auch, dass Sie nicht allein ins Studio gekommen sind, sondern gemeinsam mit der tschechischen Kollegin, der Ermittlerin Milada Sucher. Man hat damals sofort gemerkt, dass die Zusammenarbeit jetzt gut funktioniert hat, nicht? Ja, wir hatten uns zu diesem Zeitpunkt sehr intensiv und gut über den Fall austauschen können. Da spielten auch gemeinsame Interessen eine Rolle und sicher auch gemeinsame Sympathien. Wir wollten also unbedingt diesen Fall klären. Und das war jetzt halt aufgrund der veränderten politischen Möglichkeiten, EU-Beitritt von Tschechien und so weiter, problemlos möglich. Sie haben damals in der Sendung dann ja auch das Publikum um Hinweise gebeten. Wir hören nochmal rein in einen Ausschnitt. Ich hoffe natürlich auf die Mithilfe der Zuschauer. Gerade in dieser Sendung XY war es ja häufig, dass man sich an bestimmte Beobachtungen erinnert, die dann zur Aufklärung von Straftaten führten.

Und welche konkreten Fragen ergeben sich jetzt? Ich möchte also nochmal an die Stelle erinnern, wo der Wartburg abgestellt war, in Gera. Dort hat sich natürlich vieles verändert. Und meine Frage lautet, wer hat hier damals im Zusammenhang mit dem Roten Wartburg Beobachtungen gemacht? Oder wer weiß etwas über die Tat oder die Täter? Außerdem hatten sie in der Sendung ja auch ein Phantombild des Täters veröffentlicht. Die Beschreibung lautete etwa 30 Jahre, kräftig gebaut, rundes Gesicht. Sind denn daraufhin viele Hinweise eingegangen? Ja, es sind eine Reihe von Hinweisen eingegangen, sogar im Studio noch. Aber die haben wir uns nicht wirklich zum Täter gebracht. Denn das Phantombild war vor allem aufgrund der Aussagen der Freundin des Opfers erstellt worden. Sie hat gesehen, wie ich bereits schon mal sagte, dass die Hanna zu diesem Mann ins Auto gestiegen ist. Es hat sich aber herausgestellt, dass es sich dabei nicht um den Fahrer des Roten Wartbuchs gehandelt hat, sondern um den Freier, der zuvor bei ihr war.

Ja, trotz dieser Ernüchterung haben Sie dann aber, Herr Albert, nicht locker gelassen, sondern den Fall nochmal neu aufgerollt. Und dabei gab es eine entscheidende Entdeckung. Welche? Also ich muss dazu mal sagen, diese Sendung XY hat natürlich noch einmal einen richtigen Motivationsschub bei uns gegeben. Wir haben alles auf Null gedreht, haben die alten Akten angeschaut, wir haben versucht Lageberüchte an zur Forderung aufzutreiben und einfach ordentlich Druck gemacht, denn nicht alles war auch wirklich mehr vorhanden. Der Einsatzbericht, der eigentlich schon längst hätte vernichtet sein müssen, der befand sich dann bei einem Kollegen noch im Schreibtisch. Den hat er uns zur Verfügung gestellt, logischerweise.

Und im Prinzip dann auf die richtige Spur gebracht. Als der Einsatzbericht dann bei mir vorlag, ist mir aufgefallen, dass ca. 100 Meter vor den anderen aufgebrochenen Fahrzeugen entfernt ein PKW stand, der offensichtlich verunfallt war, einen Plattenreifen und andere Beschädigungen hatte. Wir haben zudem herausgefunden, dass das verunfallte Fahrzeug als gestohlen gemeldet war, und zwar genau am 11. September 1993. Das Fahrzeug wurde dann auch in den Nachmittagsstunden gefunden, aber die Kollegen, die in einer anderen Schicht da zugange waren, haben da auch keinen Zusammenhang gesehen.

Ein Unfallfahrzeug, nur wenige Meter von den aufgebrochenen Wagen entfernt und dann noch am Tag der Ermordung von Hanna Kralova als gestohlen gemeldet. Das ist natürlich schon auffällig. Welche Schlüsse haben Sie damals daraus gezogen, Herr Albert? Ja, wir haben also insgesamt verschiedene Versionen aufgestellt und hatten unter anderem die Überlegung, ob es denn nicht sein kann, dass der vermeintliche Täter mit dem kaputten Fahrzeug auf den Straßenstrich nach Tschechien fahren wollte, unterwegs dann aber eben einen Unfall hatte, das Auto dort abstellte am Unfallort und dann in der Nähe mehrerer Autos aufgebrochen hat. Bei dem Roten Wartburg hat es dann geklappt, das Auto zu starten und er konnte seine Fahrt nach Tschechien fortsetzen. Anhand des Lageberichts haben Sie ja dann festgestellt, dass der gestohlene Unfallwagen auf einen Halter in einer kleinen Gemeinde in Thüringen angemeldet war, nur ein paar Kilometer von Gera entfernt. Wie sind Sie dann weiter vorgegangen? Ich bin dann mit meinem Kollegen Zeppernick dorthin gefahren.

Es handelt sich dort um ein kleines Gehöft mit einer Toreinfahrt. Man konnte auch von außen die Garage schon sehen. Wir sind dorthin, haben geklingelt, die Fahrzeugbesitzer waren da. Wir haben dann eine kleine kriminalistische List angewendet und erzählt. Wir würden alte Kfz-Diebstähler nochmal untersuchen, um nichts von dem Verdacht und dem Mordfall direkt zu erzählen. Wir haben dann in dem Gespräch erfahren.

Dass es in dem Gehöft einen Sohn der Eltern gibt, der zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt gewesen sein muss. Da haben natürlich bei uns alle Glocken geläutet. Logisch. Die Eltern haben mir auch gesagt, dass sie ihren Sohn im Verdacht hatten damals. Der Sohn Simon S. war alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er wurde bereits unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Diebstahl verurteilt. Das hat Ihren Verdacht vermutlich erhärtet, nicht? Wir haben im Vorfeld diese Person des damals 19-jährigen Mannes umfassend aufgeklärt. Wir haben uns alte Akten angeschaut, wir haben uns Urteile durchgelesen und festgestellt, der hat in jeder Sache bis zuletzt alles abgestritten. Bis als es wirklich nicht ging und dann hat es letzten Endes doch noch zugegeben. Wir wussten also, hier war das hartes Stück Arbeit auf uns. Das war uns klar.

Dieser 19-Jährige, der hatte in der Zwischenzeit auch geheiratet, war Vater geworden und wir haben dann natürlich nach der ganzen allumfassenden Aufklärung die Wohnung unseres Verdächtigen aufgesucht. Er war nicht da, seine Ehefrau war da und die hat uns erklärt, der arbeitet gerade auf einer Baustelle in Gera. Wir sind dann dorthin gefahren und haben ihn auch angetroffen. Er hat natürlich sich erstmal ganz unwissend gestellt, so wie wir es auch erwartet haben. Er hat gesagt, was wollen Sie denn von mir? Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen und wir wollten, dass auch die Sache nicht eskalieren lassen dort. Wir wollten mit ihm erstmal ins Gespräch kommen und wenn wir jetzt hier rabiat vorgegangen wären, das hätte nichts gebracht. So haben wir ihm halt auch keine Handschellen angelegt. Wir sind mit ihm gemeinsam zum Auto gelaufen und dann zur Dienststelle gefahren.

Unterwegs hat er noch gefragt, was ist denn eigentlich hier los? Und da habe ich ihm gesagt, ihre Vergangenheit hat sie eingeholt. Das war wahrscheinlich, wo er dann das erste Mal geschluckt hat. Die vorläufige Festnahme erfolgte am 21. September 2004, morgens um sieben. Danach folgte seine Vernehmung. Welchen Eindruck hatten Sie von Simon S.? Hat er weiterhin alles abgestritten? Es war natürlich so, wie wir das auch erwartet hatten. Er hat erstmal alles geleugnet, auch wirklich alles. Aber sowas waren wir ja gewöhnt, das ist eigentlich immer so. Die Täter oder die Beschuldigten oder die Verdächtigen geben immer Stück für Stück in der Tat zu, bis es dann so weit ist, dass sie nicht anders können und dann brechen sie zusammen. Auch in dem Fall war das so. Irgendwann hat er dann zugegeben, dass er bei einer tschechischen Prostituierten in Schäpp war Es sei auch zum Verkehr gekommen, danach zum Streit und zu Handgreiflichkeiten. Er hätte sie wohl auch dann gewürgt, aber sie wäre ja lediglich ohnmächtig geworden, also nicht tot. Er hat auch eine Zeit lang behauptet, er hat sie zurück mit nach Zschäpp genommen und hat sie in Zschäpp aus dem Auto gelassen. Dort wäre sie von zwei Burschen-Zuhältern in einen Hauseingang gezogen worden.

So, wir haben eben am Folgetag, also am 22.09. nochmals vernommen. Er war ja die Nacht über auf der Dienststelle bequem untergebracht in einer Verwahrungszelle und er hat dann auch weitere Aussagen gemacht. Und wir haben ihn dann auf Antrag des Staatsanwaltes zum Amtsgericht gebracht und dort wurde der Haftbefehl erlassen.

Was hat der Täter denn oder der mutmaßliche Täter zu diesem Zeitpunkt noch zum Motiv gesagt? Der Auslöser war öffentlich in Streit um Geld. Es ging um einen 100-D-Mark-Schein, den er den Mädchen gegeben hatte. Es waren wohl 50 D-Mark vereinbart. Also hätte er 50 D-Mark zurückhaben wollen. Und sie hätte das wohl nicht ihm gegeben. Sie hat sich da regelrecht gewehrt. Also hat er sie wegen 50 D-Mark getötet. Das muss man sich mal vorstellen. Wie wirkte Simon S. denn grundsätzlich während der Vernehmung auf Sie? Ich habe eigentlich selten jemanden gesehen, der so kalt, ohne Reue und so empathielos war. Und wie selbstsicher er war, zeigt ja auch die Tatsache, dass er nach der Tat in aller Seelenruhe mit einer kaputten Autoscheibe wieder zurück an die Grenze und über die Grenze gefahren ist. Er hat sogar vor der Grenze nochmal angehalten und hat das Fahrzeug nach Dingen untersucht und geschaut, ob eventuell noch Bekleidungsgegenstände vom Opfer da drin sind. Und dann ist er dann wahrscheinlich ohne Kontrolle oder vielleicht nur mit Ausweisvorzeigen über die Grenze gefahren. Und er war sich also ziemlich sicher, dass das nicht aufschliegen würde.

Die Ermittler rekonstruieren den Tathergang so. Es ist der Abend des 10. September 1993. Simon S. trifft sich mit Freunden in einem Lokal, spielt mit ihnen Dart und trinkt sechs bis acht Flaschen Bier. Als die Gaststätte geschlossen wird, begibt er sich gegen Mitternacht. Auf dem Heimweg hat er die Idee, nach Tschechien zu fahren, um dort eine Prostituierte aufzusuchen. Er geht also in die Garage des Elternhauses, steigt dort in den Pkw seiner Eltern ein, der Schlüssel steckt und fährt mit dem Fahrzeug in Richtung Gera. Entweder aufgrund von Unachtsamkeit oder wegen seines vorherigen Alkoholkonsums fährt er in Gera versehentlich mit dem Vorderrad gegen einen Bordstein. Die Folge? Das Vorderrad ist derart beschädigt, dass der Wagen nicht mehr fahrtüchtig ist. Simon S. lässt das Auto zunächst halb auf der Straße und halb auf dem Bürgersteig stehen. Aber dann kommt ein Wagen vorbei. Der Fahrer steigt aus und hilft ihm, den kaputten Pkw an die Straßenseite zu schieben. Trotz der Schwierigkeiten lässt Simon S. von seinem Plan nicht ab. Er will weiterhin nach Tschechien fahren.

Ja, das ist schon ein sehr, sagen wir mal, besonderes Verhalten. Wie sehen Sie das, Herr Albert? Ja, er war natürlich regelrecht getrieben, sein Vorhaben umzusetzen. Er wollte Sex mit einer Brust studiert in Tschechien haben. Und damit konnte ihn niemand aufhalten oder stoppen. Man muss sich das mal überlegen. Er hat den Eltern das Fahrzeug entwendet, ist jetzt auch noch kaputt gefahren und dann mehrere Wagen aufgebrochen. Spätestens hier hätte er doch sagen können, ich höre auf, ich gehe wieder nach Hause. Erledigt. Nein, er wollte das unbedingt umsetzen. Wie haben die Eltern denn eigentlich reagiert, als sie gemerkt haben, dass das Auto weg ist? Ja, es gab ja gleich an diesem 11. September 1993 die Diebstahlsanzeige der Eltern. Die haben also den Wagen sofort als gestohlen gemeldet. Es waren da auch Polizisten vor Ort, haben sich das angeschaut. Der Schlüssel hat ja von innen gesteckt und im Fahrzeug auch gesteckt und auch zur Garage gesteckt. Das Auto wird dann später, an dem Nachmittag des 11. September, dort aufgefunden, wo es vom Fahrer abgestellt worden ist.

Aber zurück zur Tatnacht. Als Simon S. Den Roten Warteburg aufgebrochen und erfolgreich kurzgeschlossen hat, fährt er also weiter nach Tschechien. Dabei vermeidet er die Autobahn, vermutlich aufgrund des kaputten hinteren Fensters. Nach circa eineinhalb Stunden fährt er über die deutsch-tschechische Grenze. Ob sein Pass dabei wirklich kontrolliert wird, kann nicht abschließend geklärt werden. Vielleicht muss Simon S. ihn auch einfach nur kurz hochhalten. Im tschechischen Zschäpp trifft Simon dann auf Hanna. Die Teenagerin geht hier seit mittlerweile drei Monaten auf den Strich. Gegen 2.30 Uhr hält ein roter Wartburg mit deutschem Kennzeichen neben mir.

Nach kurzem Wortwechsel wird sie sich mit Simon S. einig. 50 D-Mark für geschützten Geschlechtsverkehr. Die 17-Jährige steigt zu ihm ins Auto. Die einzige Quelle des Geschehens ist hier übrigens die Aussage des Täters. Hanna bietet Simon S. an, für einen kleinen Aufpreis zu sich in die Wohnung zu fahren. Dort sei es bequemer. Doch darauf lässt er sich nicht ein. Also fahren sie zu einem kleinen Waldweg in der Gemeinde von Franzensbad am Rande der E49. Ungefähr 30 Meter vom Parkplatz eines Hotels entfernt. Dort kommt es dann auf der Rückbank des Pkw zum Geschlechtsakt. Als der Freier die 17-Jährige anschließend bezahlen will, stellt er fest, dass sich in seinem Geldbeutel nur ein 20-D-Mark-Schein und ein 100-D-Mark-Schein befinden.

Hanna Kralowa reißt ihm daraufhin den 100-D-Mark-Schein aus der Hand und will ihn einstecken. Danach soll es zum Streit gekommen sein. Simon S. Macht Hanna deutlich, dass er sein Restgeld sofort zurückhaben will. In dieser Situation kommt jetzt erschwerend hinzu, dass er bis auf ein paar wenige Worte kein Tschechisch spricht. Ein normaler Austausch ist daher nicht möglich. Simon S. wird immer wütender. Hanna Kralova möchte so schnell wie möglich weg. Als sie versucht, mit dem Geld in der Hand über die Vordersitze zu klettern, um das Auto zu verlassen, schlägt Simon S. der Jugendlichen mit der Faust ins Gesicht. Doch damit nicht genug. Er hält sich zurück und wirkt sie mit einer Hand, während er versucht, mit der anderen Hand an den Schein zu gelangen. Schließlich greift er nach dem Lenkradbezug und erdrosselt die 17-Jährige damit.

Herr Albert, auch als erfahrener Ermittler, der schon viel gesehen und erlebt hat, hat Sie diese Tat vermutlich nicht kalt gelassen. Also jedes Tötungsdelikt ist erschreckend und abscheulich. Dieses hier besonders. Man muss sich das einfach mal vorstellen. Es handelt sich bei dem Opfer um gerade mal 17 Jahre altes, junges Mädchen. Von der Körperstatur her erzieherlich und ihm natürlich sehr unterlegen. Ein junger Mensch, der für 50 D-Mark sein Leben lassen muss.

Nach der Tat zieht der Freier die junge Frau vom Rücksitz über die vordere Tür hinaus und legt sie auf dem Waldboden in der Nähe des Fahrzeugs ab. Hanna Kralowa bewegt sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Doch der Geldschein befindet sich noch immer in ihrer Hand. Diesen nimmt Simon S. nun an sich, den Lenkradbezug um ihren Hals entfernt er nicht mehr. Hastig wirft er die Sachen der Getöteten aus dem Wagen in ihre Richtung. Dabei übersieht er aber einen Lippenstift und einen Apfelsaft. Und vor allem ihren Reisepass. Anschließend fährt er auf direktem Wege nach Gera zurück. Er riskiert es also noch ein zweites Mal, an der Grenze erwischt zu werden. In Gera angekommen, stellt er den Wartburg gegen 6.15 Uhr in derselben Straße, aus der er ihn entwendet hatte, wieder ab. Draußen wird es bereits hell. Also hätte er durchaus von Anwohnern oder sogar dem Besitzer des gestohlenen Wagens gesehen werden können. Aber auch davor scheint sich Simon S. nicht zu fürchten. In sein Elternhaus fährt er anschließend vermutlich als Anhalter zurück.

Herr Albert, Sie haben sich sehr eingehend mit dem familiären Hintergrund des Täters beschäftigt. Simon S. war damals gerade einmal 19 Jahre alt. Wie war denn seine private Situation zu diesem Zeitpunkt? Er lebte also noch zu Hause bei seinen Eltern. Er hatte eine kleine Schwester, um die er sich gekümmert hat. Und nach außen schien das Bild einer intakten Familie zu sein. Aber aufgrund seiner diversen Vorstrafen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, war er natürlich für die Eltern eine große Herausforderung. Und die Eltern haben ihm ja auch zugetraut, dass er das Auto entwendet haben könnte. Das sagt auch einiges aus.

Simon S. hatte ja außerdem eine sehr instabile berufliche Situation. Nach dem Schulabschluss hat er eine Ausbildung als Maschinenformer gemacht, seine Stelle aber durch eine betriebsbedingte Kündigung wieder verloren. Danach war er in mehreren Jobs tätig, zum Beispiel als Fenstermonteur oder als Koch in einer Gaststätte. Herr Albert, Sie selbst haben Simon S. auch während der Vernehmung als sehr berechnend und kühl beschrieben, dennoch hat er gestanden. Aber Sie hatten ja auch ein zusätzliches Ass im Ärmel, nämlich die alten DNA-Spuren am Lenkradbezug, also dem Tatwerkzeug. Genau, deshalb habe ich ihm gesagt, dass ein Amtsarzt kommt, ihm Blut nimmt für den DNA-Abgleich und damit hat er endgültig aufgegeben. Später hat sich gezeigt, dass seine DNA tatsächlich mit der vom Lenkradband übereinstimmt.

Deshalb habe ich eingangs schon mal gesagt, dass die tschechischen Kollegen sehr hervorragend und vorausschauend gearbeitet haben und alle Spuren und auch die des Lenkradbandes bestens konserviert hatten. Wie war denn dieser Moment für Sie, als dann feststand, der Täter ist überführt? Das ist einfach mal so, wir waren uns ja relativ sicher, dass er es war. Aber letzten Endes, wie gesagt, ich habe ja gesagt, wir hatten noch nicht den Vergleich seiner DNA mit dem Lenkradband. Und deshalb ist ein gewisser Unsicherheitsfaktor immer dabei. Aber als er dann Geständnis abgelegt hat, da fällt einem schon eine riesige Last von den Schultern. Und es ist einfach mal so, wir hatten einen Fall.

Der elf Jahre als aussichtslos galt, gelöst. Wenn ich ehrlich bin, das ist eine große Genugtuung, dass so ein feiger Kerl endlich überführt werden konnte. Man hofft dann natürlich auch, dass er entsprechend verurteilt wird und seine gerechte Strafe bekommt. Aber das ist leider nicht immer der Fall. Dann kommen wir doch mal zum Prozess gegen Simon S. Die öffentliche Hauptverhandlung fand am 9. März 2005 am Landgericht Gera statt. Sie, Herr Albert, waren als Zeuge geladen und auch vor Ort. Wie haben Sie den Angeklagten hier wahrgenommen? Nach meiner Zeugenvernehmung konnte ich an der Verhandlung teilnehmen und den Verlauf genauestens beobachten und verfolgen. Der Angeklagte hat rumgeeiert, wollte nicht richtig raus mit der Sprache, sodass der Richter dann gesagt hat, was soll der Zirkus, ich gebe Ihnen zehn Minuten, beraten Sie sich mit Ihrer Anwältin. Daraufhin hat er dann alles gestanden.

Aber es folgte keinem Wörter Entschuldigung. Er war total emotionslos. Wie lautete denn am Ende dann das Urteil und wie wurde es vom Richter begründet? Es hatte sich natürlich auch in seinen kriminellen Kreisen rumgesprochen, dass es hier eine gute Anwältin gibt. Die hat er auch als Pflichtverteidiger bekommen, auf seinen Wunsch hin. Und die hat dann argumentiert, dass es ja im Vorfeld mehrere Vorteile gab, in dem Zeitraum vor dem Mord und auch nach dem Mord. Und in allen Fällen wurde er aufgrund seines damalig festgestellten Reifegrades und Entwicklungsstandes nach Juchenstrafrecht verurteilt. Der Richter hat sich am Ende auch darauf eingelassen, die Strafe lautete dafür neun Jahre wegen Mordes, das Motiv Habgier. Wenn man sich so intensiv und lange mit einem Fall beschäftigt, hat man vermutlich auch eine Erwartung an die Höhe der Strafe. Daher die direkte Frage an Sie, ist das Urteil in Ihren Augen gerecht? Es war für uns unverständlich, sowohl für mich als auch für die Staatsanwaltschaft.

Dass wenn ein 19-Jähriger so vorgeht, ein Auto klaut, verunfallt, dann Autos aufbricht, eine Prostituierte umbringt, und dann noch das Auto zurückbringt.

Dann würde ich ihn nicht und niemals nach dem Juchenstrafrecht verurteilen. Ich finde neun Jahre für diese kaltblütige Tat zu wenig. Hier wurde nicht mal das Höchstmaß von zehn Jahren angewendet. Ich und auch mein Kollege, wir waren fassungslos. Das Urteil war ja vermutlich auch ein Schock für die Eltern von Hanna Kralowa. War die Familie denn vor Ort? Die Eltern waren geladen, hatten aber im Vorfeld darum gebeten, nicht dabei sein zu müssen. Das war sicher das Beste für sie unverständlich. Sie hätten sich sicher eine höhere Strafe erhofft, aber das Jugendstrafrecht gibt halt nicht viel mehr her. Das Urteil, das ist inzwischen 20 Jahre her. Was bleibt für Sie denn bis heute von diesem Fall? Man gewinnt natürlich Abstand zu dieser Zeit, aber es ist einfach mal so, ich werde oftmals noch daraufhin angesprochen auf diesen Fall, weil der war auch damals sehr medienpräsent. Und auch ab und zu läuft immer noch mal so eine alte Sendung im Fernsehen, wo dann irgendjemand zu mir sagt, ach, gestern war es im Fernsehen mit dieser Hannah-Sache. Das wühlt natürlich wieder auf. Aber letzten Endes bin ich froh, dass wir diesen hochkriminellen Menschen zur Verantwortung ziehen konnten und ermittelt haben.

Danke, Herr Albert, dass Sie uns diesen Einblick in Ihre Ermittlungen gewährt haben. Damit sind wir auch am Ende der heutigen Folge. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben und zu uns ins Studio gekommen sind. Ich bedanke mich ebenfalls ganz herzlich, dass ich diesen Fall hier vorstellen konnte und sage Tschüss. Schön, dass Sie da waren. Danke auch an den Strafrechtswissenschaftler Prof. Dr. Arndt Sinn und auch an den Autor dieser Folge Jan Vogelgesang. Die nächste Folge gibt es wie immer in zwei Wochen. Bis dahin. Wie immer am Ende. Vielen Dank an Euch fürs Zuhören. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY unvergessene Verbrechen und ganz wichtig, bleibt sicher.

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