Hallo und herzlich willkommen zur Aktenzeichen XY. Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeier. Auch von mir herzlich willkommen. Ja, jeder Fall, den wir hier besprechen, Rudi, der ist ja auf irgendeine Art einzigartig. Natürlich auf eine tragische Weise. Und das kann man über den Fall heute wohl auch sagen. Absolut. Dieser Fall ist wie ein Puzzle, bei dem sich durch langwierige Ermittlungen nach und nach alle Hinweise zu einem Gesamtbild zusammengefügt haben. Und dahinter offenbart sich eine traurige Familiengeschichte. Der Fall wäre beinahe ungeklärt geblieben, also ein fast perfektes Verbrechen, wie man so sagt, Bis eine Person, die darin involviert war, ihr Schweigen bricht, weil die Last der Tat zu groß wurde. Und bei uns im Studio wieder einmal zu Gast ist Dr. Erik Sammel, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Trier und Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität, Betäubungsmittel und Kapitaldelikte. Herzlich willkommen. Schön, dass Sie wieder da sind. Hallo, ich freue mich auch heute nochmal da zu sein. Sie haben ja mal gesagt, dass es immer wieder Fälle gibt, die Sie auch nach Feierabend und sogar im Urlaub beschäftigen. Das war bei dem Fall, über den wir gleich sprechen, auch so. Warum?

Das ist auf jeden Fall richtig. Dieser Fall gehört sicherlich zu einem der skurrilsten Fälle, die ich bislang in meiner beruflichen Laufbahn bearbeitet habe. Er zeichnet sich aus durch ganz besonders nervenaufreibende Ermittlungen. Wir haben also sehr, sehr lange ermittelt. Der Fall hat mich buchstäblich über mehrere Urlaube hinweg begleitet. Die Ermittlungen waren von Höhen und Tiefen geprägt wie kaum ein anderer Fall, den ich bis jetzt hatte. Wir haben ganz, ganz viele intensive Ermittlungen auch im europäischen Ausland durchgeführt. Das ist auch nicht immer üblich. Und nicht zuletzt, der Fall hat sehr, sehr ungewöhnlich begonnen. Bevor wir jetzt direkt einsteigen, noch ein Hinweis vorab. Die Namen aller Beteiligten haben wir auch dieses Mal geändert.

Unser Fall beginnt im Departement VAR in Südfrankreich, in einer kleinen Region, die bei Einheimischen und Urlaubern sehr beliebt ist, vor allem in den Sommermonaten. Es ist Donnerstag, der 23. August 2001. Ein Forstbeamter ist in einem abgelegenen Waldstück abseits der Straße unterwegs. Plötzlich macht er eine unerwartete Entdeckung. Unter Laub und Ästen stößt er auf einen dunklen, kaputten Plastiksack, um den Schnüre gebunden sind. Als der Mann näher tritt, erschrickt er. Im Innern des Sacks sind Knochen zu sehen. Augenscheinlich menschliche Überreste. Sofort verständigt er die Polizei in Dragoignan, die den Fundort sichert. Die anschließende rechtsmedizinische Untersuchung in Frankreich ergibt, es handelt sich um einen männlichen Leichnam in fortgeschrittenem Verwesungszustand, an dem keine Spuren äußerlicher Gewalteinwirkungen mehr nachzuweisen sind. Die Leiche muss schon einige Monate oder sogar Jahre im Wald gelegen haben. Den Todeszeitpunkt legen die Rechtsmediziner auf 1999 bis 2001 fest. Eine eindeutige Todesursache ist nicht mehr erkennbar. Aber die Obduzenten können feststellen, dass das Zungenbein fehlt. Das ist ein kleiner Knochen im Halsbereich. Ein fehlendes Zungenbein ist eine häufige Folge von Erdrosslungen. Dieser Befund in Kombination mit der Auffindesituation des Leichnams sind erste Anzeichen für einen unnatürlichen Tod.

Herr Samuel, wir sprechen gleich noch darüber, wie der Fall bei Ihnen in Trier gelandet ist. Aber zunächst die Frage, was hat die französische Polizei denn damals unternommen, um die Identität des Toten festzustellen? Die französischen Kollegen haben natürlich die üblichen Maßnahmen begonnen, wie wir das auch hier in Deutschland in solchen Fällen machen würden. Man hat versucht, DNA aus den sterblichen Überresten zu gewinnen. Das ist gelungen. Man hat dann diese DNA mit Datenbanken abgeglichen. Es gibt sogenannte Datenbanken für vermisste und unbekannte Tote.

Hat da allerdings leider keinerlei Treffer erzielt. Man hat natürlich örtliche Ermittlungen durchgeführt, um herauszufinden, handelt es sich um einen französischen Staatsangehörigen, vielleicht jemand aus der Region oder war es jemand aus dem weiteren Umfeld. All das ist aber vergeblich geblieben. Die französischen Kollegen konnten den Mann nicht identifizieren. Und so wurde er dann auch in Frankreich zunächst einmal zum Cold Case. Sechs Jahre später, am 29. März 2005, ging dann nachmittags ein Anruf bei der Polizeiinspektion Bitburg ein. Da war eine junge Frau am Telefon. Sie war ziemlich aufgebracht und wollte ein Geständnis ablegen. Und angeblich hatte sie jemanden umgebracht. Herr Sammel, wer war die Frau und was genau hat sie gesagt? Die Anruferin stellte sich als Verena Müller vor. Sie war zu diesem Zeitpunkt etwa Mitte 30 und lebte in einem betreuten Wohnheim für psychisch Erkrankte in der Region. Sie hat am Telefon dann gegenüber der Polizei angegeben, ihren eigenen Vater vor einigen Jahren getötet zu haben. Kommt vermutlich eher selten vor, so ein Anruf. Wie sind die Beamten in Bitburg zunächst vorgegangen? Das ist tatsächlich ein sehr, sehr seltenes Ereignis, Herr Zerne. Das erlebt man auf keinen Fall alle Tage. Insofern war das ein durchaus ungewöhnlicher Verfahrensbeginn. Auch ein Verfahrensbeginn oder eine Aussage, der man zunächst mal naturgemäß mit etwas Skepsis begegnet.

Die Polizeibeamten haben dann die Anruferin in diesem betreuten Wohnheim aufgesucht, haben sie dort angetroffen. Sie haben zunächst einmal mit dem Betreuungspersonal gesprochen, um sich ein Bild zu verschaffen, wie denn der Zustand dieser Anruferin ist, also von der Verena Müller. Man hat ihnen dann erzählt, sie sei zwar verschlossen und periodisch depressiv, aber lügen würde sie nicht. Auf die Beamten hat Verena Müller niedergeschlagen gewirkt. Sie hat verängstigt gewirkt, verzweifelt, irgendwie innerlich aufgewühlt wurde sie beschrieben. Die Ermittler haben dann im Anschluss Verena Müller mit auf die Dienststelle nach Bitburg genommen, um sie dort weiter zu vernehmen.

Durch die Aussage der Frau und durch spätere Ermittlungen erfährt die Polizei mehr über ihre Lebensumstände und darüber, wie Verena Müller aufgewachsen ist. Ende der 90er Jahre lebt die vierköpfige Familie in einem kleinen Ort in Nordrhein-Westfalen. Verena Müllers Eltern, die Eheleute Gerda und Helmut Müller, lernen sich Anfang der 60er Jahre kennen, heiraten ein Jahr später und bringen zwei Kinder zur Welt. Ihre Tochter Verena und einen Sohn, Malte. Gerda Müller, die ursprünglich einen kaufmännischen Beruf erlernt hat, kümmert sich um die Kinder und den Haushalt. Später macht sie sich mit einem Gewerbe selbstständig und verdient damit recht gut. Helmut Müller ist gelernte Handwerker. Seine Frau Gerda ist das irgendwann aber nicht mehr genug. Sie ist eine sehr ehrgeizige Frau, der es wichtig ist, was Angehörige und Bekannte von ihr denken. Schließlich bringt sie ihren Mann dazu, umzuschulen. Helmut Müller arbeitet dann bis Ende der 90er Jahre für die städtischen Behörden. Finanziell geht es der Familie zunächst gut. Neben ihrem Einfamilienhaus gehören ihnen mehrere Mietwohnungen, sowie ein Boot und ein Ferienhaus im Ausland. Mit der Zeit widmet das Paar den beiden Kindern und der Familie immer weniger Zeit. Vater Helmut tritt vor den Kindern autoritär und streng auf. Seine Frau lässt er aus Eifersucht kaum Freiraum.

Die Familie verschuldet sich massiv. Dadurch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Eltern und auch zu tätlichen Übergriffen von Helmut Müller.

Einmal versetzt er seiner Ehefrau Schläge gegen den Kopf, ein anderes Mal bedroht er seine Schwägerin mit einem Luftgewehr. Auch seinen Kindern gegenüber ist er nicht zimperlich. Tochter Verena und Sohn Malte leiden sehr unter der Situation. Beide Kinder können den Erwartungen ihrer Eltern nicht gerecht werden.

Sohn Malte, der auch im jungen Erwachsenenalter weiter zu Hause wohnt, muss seine Berufsausbildung abbrechen, weil er psychisch erkrankt ist. Er wurde deshalb bereits mehrfach in psychiatrischen Kliniken stationär behandelt. Tochter Verena verlässt das Elternhaus Mitte der 80er Jahre und zieht in eine kleine Wohnung, noch während sie die Oberstufe eines Gymnasiums besucht. Das Gymnasium verlässt sie danach ohne Abschluss und auch eine spätere Ausbildung in einem Heilberuf bricht sie ab. Seitdem hält sie sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser. Ab 1996 zieht sie immer wieder bei ihren Eltern ein und aus. Auch im April 1999 möchte Verena Müller mal wieder bei ihren Eltern wohnen. Das ohnehin schon schwierige Verhältnis innerhalb der Familie wird dadurch noch mehr belastet. Seit einem Jahr befindet sich Vater Helmut aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig im Ruhestand. Aber seine Situation verschlechtert sich zunehmend. Er leidet an Depressionen und nimmt unregelmäßig ein vom Hausarzt verschriebenes Medikament mit sedierender Wirkung ein. Wir haben die Familiensituation damals für die Aktenzeichen XY Spezialsendung gelöst, am 6. März 2024 nachgestellt. Hören wir mal rein.

Du, Mama, ähm... Wenn das okay wäre, ich habe so gedacht, vielleicht kann ich vielleicht eine Weile wieder hier wohnen. Bei uns? Ach ja? Ja, komm. Du wirst also wieder bei uns unterkriechen, ja? Es ist nicht für lange, Papa. Helmut, beruhig dich doch. In dein altes Zimmer, verbärmlich. Es ist doch nur so lange, bis sie was gefunden hat. Nix, Katja, Ferega, nix, Schuhe, Schmissen, Ausführungen, Abgebrochen, Öhe, Rausgeflogen. Kannst du nichts bezahlen für das Zimmer? Macht doch einfach alle, was er wollte. Jetzt trinkt er einen Tee.

Wenige Wochen später, im Mai 1999, zieht Verena Müller tatsächlich wieder bei ihren Eltern ein. Kurz darauf bemerkt sie, dass sich der Gesundheitszustand ihres Vaters immer mehr verschlechtert. Der 61-Jährige kann kaum noch sein Bett verlassen. Herr Sammel, was hat Verena Müller in ihrer Vernehmung als Grund dafür angegeben, warum es ihrem Vater immer schlechter ging? Sie hat uns berichtet, ihre Mutter hätte dem Vater zuvor mehrere Tage lang oder auch über einige Wochen, das war zu dem Zeitpunkt nicht ganz klar, heimlich Neuroleptika verabreicht. Der Grund sei gewesen, dass die Mutter die Gewalttätigkeit und Aggression des Vaters nicht mehr ertragen habe und deshalb habe sie ihn sozusagen ruhigstellen wollen. Diese Dosen waren aber so hoch, dass Helmut Müller immer müder wurde, er wurde immer schwächer. Irgendwann konnte er nicht mehr aus dem Bett aufstehen, er war dann auch irgendwann nicht mehr ansprechbar, wie sie berichtet. und hätte nur noch so vor sich hin vegetiert.

Schließlich hätte sich das Ganze so weit gesteigert, dass es sich vor Schmerzen gekrümmt hätte. Es hätte auch Krampfanfälle gegeben und irgendwann sei er auch bewusstlos gewesen. Das sei der Zeitpunkt gewesen, an dem die Mutter dann Verena Müller aufgefordert habe, dem ganzen Leiden ein Ende zu bereiten und den Vater nun umzubringen. Warum soll ihre Mutter sie denn zu so einer schlimmen Tat angestiftet haben? Angeblich hätte die Mutter das nicht selbst ausführen wollen, sondern sie hätte Verena quasi emotional erpresst. Sie hätte ihre Dominanz ausgespielt gegenüber ihr und hätte sie unter Druck gesetzt damit, dass der Vater ansonsten weiter gewalttätig wäre.

Verena hätte sich anfangs noch geweigert in der Zeit, als sie wieder im elterlichen Haus war, aber nach immer wieder fortdauerndem Drängen hätte sie dem dann nachgegeben. Aber das leitende Motiv für sie wäre eigentlich gewesen, dass sie es nicht mehr ertragen hätte, den Vater so vor sich hin vegetieren zu sehen und zuzuschauen, wie es ihm immer schlechter geht. Jetzt hätte sie ihm natürlich auch helfen können. Das ist richtig, aber das hat sie letztlich ja nicht getan, sondern hat dann eine andere Entscheidung gewählt. Und nach tagelangem Zögern, etwa Mitte Mai 1999, hat sie dann ein Segeltau aus der Garage geholt und mit diesem Segeltau den mittlerweile bewusstlos oder halbbewusstlos im Bett liegenden Vater erdrosselt. Am selben Abend hätten dann, so schildert sie es, Mutter und Tochter den Leichnamen in Plastiksäcke verpackt, in den Kofferraum des Familien-PKWs verbracht, ihn dann noch mit einer Wolldecke zur Sicherheit abgedeckt, damit niemand etwas sieht und am nächsten Tag habe man die Leiche gemeinsam entsorgt. Auch diesen Teil der Vernehmung haben wir damals für Aktenzeichen XY gelöst, nachgestellt. Wir hören nochmal rein. Dann sehen Sie doch einfach, was passiert ist. Wir sind dann zu direkt nach Südfrankreich gefahren. Der Leiche hinten drin. Warum Südfrankreich? Wir kannten uns daraus von Urlauben her. Und je weiter weg, desto besser. Können Sie uns sagen, wo genau Sie den Leichen an Ihres Vaters abgelegt haben?

In der Region Verdun. In so einem Wald, wo keiner so schnell hinfindet.

Vergraben? Nee, aber mit Zweigen abgedeckt und so. Damit man ihn jetzt auch nicht so schnell wiederfindet. Können Sie uns auf einer Karte zeigen, wo das war? Nee, das weiß ich nicht mehr. Das ist zu lang.

Verena Müller gab an, sie wäre mit zwei weiteren Personen nach Südfrankreich gefahren. Wer war da denn noch dabei? Sie meinte damit in ihrer Aussage ihren Bruder Malte, der vom Tod des Vaters selbst aber, so wie sie es schildert, tatsächlich nichts mitbekommen habe, obwohl er auch zu dieser Zeit noch bei seinen Eltern im gemeinsamen Haus gelebt hat. Er ist zwar tatsächlich mit nach Frankreich gefahren, stand aber selbst unter starkem Medikamenteneinfluss. Verena Müller hatte also umfangreich gestanden, aber es gab Zweifel am Wahrheitsgehalt ihrer Aussage. Weshalb, Herr Sammel?

Ja, diese Zweifel und diese Skepsis, die ich eingangs schon erwähnt habe, die waren natürlich zunächst darin begründet, dass eine solche Selbstanzeige, wo jemand zur Polizei kommt und sich dann selbst eines Tötungsdelikts bezichtigt, schon eher unüblich und sehr, sehr ungewöhnlich ist. Und hinzu kommt, dass es sich bei Verena Müller um eine psychisch labile Person handelte und dass sie erst an dem Tag, an dem sie ihre Anzeige dann telefonisch aufgab, aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden war.

Sie war im Vorfeld seit 2001 mehrmals in solchen Kliniken gewesen. In der Zeit wurde eine schizophrene psychische Erkrankung festgestellt und hatte auch danach dann noch regelmäßige stationäre Aufenthalte in psychiatrischen Einrichtungen. Also das sind alles Punkte, die natürlich die Glaubwürdigkeit einer solchen Zeugin durchaus möglicherweise in Frage stellen. Und nicht zuletzt muss man auch sagen, eine Autofahrt ins Ausland mit einer Leiche im Kofferraum ist mit einem extrem hohen Entdeckungsrisiko verbunden und insofern auf den ersten Blick zunächst mal eine abenteuerliche Geschichte. Ja, und um diese Aussage der Ende-30-Jährigen zu überprüfen, ist die Polizei Bitburg dann noch am selben Abend zur Meldeadresse von Helmut Müller gefahren. Die Beamten wollten feststellen, ob er noch dort lebt, haben aber nur seine Frau Gerda angetroffen. Die hatte inzwischen über das Wohnheim ihrer Tochter von der Selbstanzeige erfahren. Und als die Polizei dann nach ihrem Ehemann fragt, macht sie einen folgenschweren Fehler. Herr Sammel, erzählen Sie mal.

Ja, das war, kann man sagen, ein klassischer Kardinalfehler oder der erste Fehler, den die Beschuldigte im Verfahren selbst gemacht hat. Sie hat den eintreffenden Beamten schon an der Haustür gesagt, ja, ich weiß, warum Sie kommen, ich bin schon informiert worden, ich weiß, was meine Tochter Ihnen erzählt hat. Zum Verbleib meines Mannes mache ich gegenüber Ihnen gar keine Angaben, nur über meinen Anwalt. Das ist jetzt eine Reaktion, die ist schon sehr, sehr unüblich, wenn man nichts zu verbergen hat. Also man würde jetzt, wenn an der ganzen Sache nichts dran wäre, also wenn man mal diese Hypothese zugrunde legt, dass diese Selbstanzeige vielleicht Ausfluss der psychischen Erkrankung war, eher davon ausgehen, dass die Mutter anders reagiert bei Eintreffen der Polizeibeamten und dass sie das als Hintergrund der Krankheit ihrer Tochter erklärt. Und dann natürlich sagt, wo ihr Mann sich aufhält, was derzeit mit ihrem Mann ist. Insofern muss man ganz klar sagen, hätte sie sich zu diesem Zeitpunkt taktisch klüger verhalten.

Dann wäre die Polizei möglicherweise noch länger davon ausgegangen, dass an den Aussagen der Tochter vielleicht gar nichts dran ist. Aber das Verhalten war so auffällig, dass die Beamten unmittelbar stutzig wurden. Und das war für uns natürlich ein zentraler Punkt in diesem Fall. So wurde der Fall noch am 29. März 2005 an die Staatsanwaltschaft Trier übergeben und die Tochter zunächst zur dort zuständigen Kriminalpolizei gebracht. Und Sie, Herr Sammel, haben noch am selben Abend Ihre vorläufige Festnahme angeordnet. Ja, das ist richtig. Allerdings in solchen Fällen wird natürlich eine Beschuldigte oder ein Beschuldigter zunächst auch amtsärztlich untersucht und der Amtsarzt hat hier eine mögliche bestehende psychische Erkrankung festgestellt, letztlich aufgrund der ganzen Vorerkenntnisse, die man ja zu ihr hatte und hat statt Polizeigewahrsam deswegen eher empfohlen, sie in ein psychiatrisches Krankenhaus unter Bewachung zu bringen. Und das hat die Polizei dann für die Gewahrsamsnahme auch zunächst so gemacht.

Einen Tag nach ihrem Geständnis hat die Kripo Trier Verena Müller dort aufgesucht, um sie erneut zu vernehmen. Aber dann ist wieder etwas passiert, womit niemand gerechnet hätte. Was? Das stimmt. So bizarr wie der Fall begonnen hat, ging es dann tatsächlich weiter. Die Tochter hat nun ihre Selbstanzeige plötzlich wieder zurückgezogen. Sie hat einfach die ganze Sache widerrufen. Sie hat jetzt berichtet, die Geschichte wäre frei erfunden. Es wäre alles nicht wahr und eine Leiche würden wir auch niemals finden, die gäbe es nicht. Der Grund für die Falschaussage oder der Grund, warum sie sich überhaupt telefonisch bei der Polizei gemeldet hat, das seien einzig die Tabletten gewesen, diese Tabletten würden sie, wie sie sagte, im Kopf wirr machen. Man hat sie dann natürlich gefragt, wann sie ihren Vater eigentlich zuletzt gesehen habe und das hat sie damit beantwortet. Das sei vor vier Jahren in Cannes in Frankreich gewesen und danach sei er einfach abgehauen. Diese Situation und auch dieser Schritt zurück und auch die Angaben der Tochter erschwerten natürlich für uns die weiteren Ermittlungen.

Was haben Sie denn damals geglaubt oder vermutet, warum sie ihr Geständnis zurückgezogen hat? Das war tatsächlich schwierig einzuschätzen. Das Geständnis am Tag zuvor wirkte auf uns, insbesondere auf die Polizeibeamten, die sie vernommen haben, eigentlich authentisch. Sie hat ganz, ganz viele Details genannt und hat auch selbst sehr glaubhaft geschildert, dass sie durch die Tat schwer belastet sei und dass sie einfach damit nicht mehr leben könnte. Also man hatte schon den Eindruck gewonnen, dass diese Frau einen enormen Leidensdruck hatte, den sie sich jetzt nun versucht hat zu entledigen, indem sie sich selbst anzeigt. Möglicherweise hat sie jetzt einen Tag später dann plötzlich Angst vor den Konsequenzen ihrer Aussage bekommen. Das war für uns zu diesem Zeitpunkt alles nicht klar, aber eins war klar, wir mussten nun dringend aufklären und ermitteln, lebt Helmut Müller noch oder jetzt nicht.

Staatsanwaltschaften sind verpflichtet, nicht nur B, sondern auch entlastend zu ermitteln. Ein Beweis dafür, dass Helmut Müller tatsächlich noch lebt, liegt den Behörden in Trier allerdings bislang nicht vor. Also werden weitere Ermittlungen durchgeführt, um den Mann zu finden.

Dafür kontaktiert die Staatsanwaltschaft unter anderem Banken und verschiedene Behörden. Mit dem Ergebnis, dass Helmut Müller dort wohl seit Jahren nicht mehr persönlich erschienen ist. Stattdessen sei immer nur seine Ehefrau Gerda mit Vollmachten aufgetaucht. Als nächstes führt die Spurensuche nach Südfrankreich. Dort weiß man aber nichts von einem Helmut Müller oder seinem Aufenthalt. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Kripo Trier erkundigen sich Mitte April 2005 bei den französischen Behörden danach, ob möglicherweise im Frühjahr 2001 eine unbekannte männliche Leiche in einem Waldstück bei der Region rund um den Fluss Verdun gefunden wurde. Diesen Tatzeitraum hatte Verena Müller in ihrem ersten Geständnis angegeben. Und tatsächlich. Im Sommer 2001 wurde ein männlicher Leichnam in einem Waldgebiet in der Region Verdun gefunden. Die Leiche befand sich versteckt unter Laub und Holz und war in mehrere Plastiktüten verpackt, die mit einem Strick verschnürt waren. Die Identität des Mannes konnte damals nicht geklärt werden. In einem zweiten Schritt besorgen sich die Ermittler aus Trier DNA-Proben von Verena und Gerda Müller. Über die Abstammungslinien in der DNA-Analyse und über einen abgleichtes Zahnstatus kann festgestellt werden, bei dem unbekannten Toten handelt es sich tatsächlich um Helmut Müller.

Und damit sind wir wieder am Anfang der Folge angekommen, als ein Forstbeamter in einem abgelegenen Waldstück in Südfrankreich im August 2001 sterbliche Überreste gefunden hat. Wie sich jetzt herausstellt, waren das Skelettteile des Familienvaters. Der Auffindeort stimmt also mit den Angaben der Tochter überein. Das Ganze sieht jetzt ermittlungstechnisch gesehen nach einem Spaziergang aus, aber so einfach sollte das doch nicht werden, ne? Ja, das war jetzt der Start der Ermittlungen in diesem Tötungsdelikt, aber man muss ganz klar sagen, hätte man diesen Leichenfund in Frankreich nicht der Aussage unserer Zeugin oder unserer Beschuldigten hier zuordnen können, dann wäre aus den weiteren Ermittlungen vermutlich nichts weiter geworden, weil dann hätten wir keinerlei objektive Anhaltspunkte dazu gehabt.

Nichtsdestotrotz muss man ganz klar sagen, die nachfolgenden Ermittlungen zogen sich über eine wirklich sehr, sehr, sehr lange Zeit hin. Das war ein langes und intensives Ermittlungsverfahren, denn es war nicht leicht, das Tatgeschehen, das die Tochter geschildert hat, dann nachzuweisen. Wir hatten außer der Leiche keine objektiven Ermittlungsansätze. Schwerpunkt war hier natürlich das Problem, dass die Tochter widersprüchliche Angaben gemacht hat und auch die Angaben zwischen Mutter und Tochter sich später widersprachen.

Um nun auch gegen die Mutter Indizien zu sammeln, haben sie beim Amtsgericht Trier beantragt, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. In diesem Fall eine Telefonüberwachung. Mit richterlichem Beschluss wurde diese bei Gerda Müller eingerichtet. Das ist ja jetzt schon ein deutlicher Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Ein solcher Schritt erfolgt also nicht leichtfertig, sondern dafür müssen gute Gründe vorliegen. Das stimmt. Also das darf man sich nicht falsch vorstellen, dass die Ermittlungsbehörden hier sich einfach überlegen, wir könnten ja jetzt mal bei irgendjemandem das Telefon abhören. Das ist alles streng gesetzlich geregelt. Die Strafprozessordnung gibt uns dafür einen ganz, ganz engen Rahmen vor. Das ist also der Paragraf 100a der Strafprozessordnung und dieser Paragraf enthält einen Katalog mit sogenannten Katalogtaten. Katalogtaten sind in dem Sinne Straftaten, die ganz besonders schwer wiegen. Also zum Beispiel Tötungsdelikte wie in diesem Fall oder aber schwere organisierte Kriminalität, schwere andere Gewaltdelikte, internationaler Drogenhandel und solche Sachen.

Wenn wir dann eine solche Maßnahme ergreifen, dann wird das zunächst einmal auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch einen Ermittlungsrichter angeordnet. Das heißt, er erlässt einen Beschluss, dass diese Maßnahme durchgeführt werden darf.

Und Grundlage des Ganzen ist natürlich, dass es keine anderen Ermittlungsansätze gibt, mit denen wir die Ermittlungen auch noch weiterführen könnten, ohne einen solchen intensiven Eingriff. Also kurz gesagt, wir müssen vorher schauen, was können wir alles andere noch ermitteln, bevor wir überhaupt uns Gedanken darüber machen. Machen wir so eine Telefonüberwachung? Das wird natürlich dann auch schon sehr, sehr streng geprüft. Hier in diesem Fall hatten wir tatsächlich keine anderen Anknüpfungspunkte zu diesem Zeitpunkt. Die sterblichen Überreste waren untersucht, wir hatten die Aussagen und jetzt war es natürlich daran herauszufinden, was es davon war, was hat sich tatsächlich ereignet. Und so eine Telefonüberwachung, die macht man natürlich, weil man erwartet, dass die Beschuldigten dann im Rahmen dieser Überwachung vielleicht unbedacht Dinge erzählen und Äußerungen von sich geben, die sie den Ermittlungsbehörden offen niemals sagen würden. Was hat die Telefonüberwachung bei Gerda Müller denn dann ergeben?

Letztlich hat die Telefonüberwachung nichts Eindeutiges ergeben, also nicht das, was wir uns vielleicht erhofft hätten. Es gab aber schon den ein oder anderen Hinweis, den man aus einem Gespräch am Telefon herauslesen konnte, wo man Rückschlüsse ziehen konnte, dass das stimmt, was letztlich die Tochter gesagt hat. So gab es zum Beispiel ein Telefonat der Mutter mit ihrer Schwester und noch auch ein Telefonat mit einem anderen Zeugen. Und in beiden Telefonaten hat sie jeweils geschildert, wie sehr sie diese ganze Situation mit den Aggressionen ihres Ehemanns im Haus belastet haben.

Ja, in einem Telefonat soll Gerda Müller zum Beispiel gesagt haben, Zitat, Entweder ich wäre vor die Hunde gegangen oder ich habe gesagt, ich mache Schlussfeierabend. Da konnte ich wieder aufatmen. Ich konnte so leben, wie ich es möchte. Zitat Ende. Das ist zum Beispiel so etwas, was uns hellhörig gemacht hat. In einem anderen Telefonat hat sie dann auch über unsere Ermittlungen gesprochen und geschildert, wir könnten ihr sowieso nichts nachweisen, wir hätten nur Indizien. Und unterm Strich muss man sagen, wie ich es auch eben angedeutet habe, Wenn man die Telefonate allein für sich nimmt, dann wäre das natürlich nicht beweiskräftig genug. Obwohl diese Ermittlungsmaßnahme wirklich sehr, sehr, sehr lange lief, also wir haben sehr, sehr lange Telefonüberwachung durchgeführt, haben über tausend Gespräche ausgewertet und das muss man schon sagen, das ist einer dieser Aspekte, der sehr, sehr zermürbend war, auch zu den angesprochenen Höhen und Tiefen in dem Verfahren, die ich eingangs gesagt habe, hat uns die Telefonüberwachung als solche keine wirklichen neuen Erkenntnisse gebracht, aber dafür Indizien.

Welchen Eindruck haben Sie denn durch die Telefonüberwachung von der Frau bekommen? Sie hat imponiert durch Selbstmitleid, würde ich sagen. Sie hat keinen Zweifel daran gelassen, dass sie ihren Mann als Last empfunden hat. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass sie eine sehr, sehr dominante Persönlichkeit ist, also insbesondere auch gegenüber der Tochter. Das hat sich in sehr, sehr vielen Gesprächen gezeigt, dass sie hier ihre Tochter einschüchterte, dass sie auch gegenüber anderen schlecht über ihre Tochter gesprochen hat. So hat sie sie zum Beispiel einmal als Psychopathin bezeichnet. Und sie hat oft in sehr, sehr harschem Ton geredet, hat viele Schimpfwörter gebraucht und auch Drohungen ausgesprochen. Also insgesamt konnten wir uns da schon ein sehr, sehr deutliches Bild von der Dominanz und der Persönlichkeit von ihr machen.

Während die Telefonüberwachung dann weiterläuft, informiert die Kripo Verena Müller darüber, dass der Leichnam ihres Vaters tatsächlich vor vier Jahren in dem von ihr beschriebenen Waldstück in Frankreich aufgefunden wurde. Wie hat sie auf diese Information reagiert? Sie hat eigentlich nicht wirklich reagiert. Sie hat lediglich unmotiviert gelacht.

Dafür, dass sie ihren Vater aber tatsächlich umgebracht hat, gab es keine handfesten Beweise. Zwar hatte sie anfangs gestanden, aber bei ihr wurde in der Vergangenheit paranoide Schizophrenie diagnostiziert. An der Stelle einmal zur Erklärung. Bei einer paranoiden Schizophrenie, da treten vor allem Wahnvorstellungen wie Verfolgungs- oder Beziehungswahn sowie Halluzinationen auf. Die Betroffenen hören häufig nicht existierende Stimmen und halten die dann aber für real. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie glaubwürdig die Aussagen von Verena Müller waren und inwiefern ihre Selbstbezichtigung der Wahrheit entsprochen hat. Um das zu klären, haben Sie, Herr Sammel, dann einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen zur Begutachtung hinzugezogen. Was hat der herausgefunden? Ja, das ist richtig. Es ist durchaus üblich, dass man in solchen Kapitalverfahren einen forensisch-psychiatrischen Sachverständigen hinzuzieht, um durch den überprüfen zu lassen, ob der Täter zum Zeitpunkt der Tat voll schuldfähig war oder nicht und ob er möglicherweise irgendeine psychische Erkrankung hat, die die Tat ausgelöst hat. Oder ob er halt ganz einfach gesagt auch ganz normal gesund ist und nur eine schwere Straftat begangen hat. In diesem Verfahren war das von umso größerer Bedeutung aufgrund der Vorgeschichte der Tochter.

Und der Sachverständige hat sich dann mal diese ganze Krankengeschichte der Tochter angeschaut und auch die Diagnose aus dem Jahr 2001, wo ihr paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden ist. Und er kam zu dem Ergebnis, dass diese Diagnose aus seiner Sicht schwere Mängel aufgewiesen hat und nicht eindeutig belegt sei. Und hat weiter festgestellt, dass alle nachfolgenden Ärzte in all diesen weiteren Klinikaufenthalten diese Diagnose einfach offensichtlich immer wieder übernommen haben. Er selbst kam zu einem anderen Ergebnis. Aus Sicht des Sachverständigen gab es nämlich keine eindeutigen Anhaltspunkte für eine Schizophrenie bei Verena Müller. Er ging eher davon aus, dass es sich bei den psychischen Problemen von ihr um eine erlebnisreaktive Störung handelte, wie er das bezeichnet hat. Also schlichtweg einfach eine Reaktion auf diese schwerwiegende Straftat. Und man muss natürlich zur Ehrenrettung der Ärzte sagen, Verena Müller hat sich keinen der behandelnden Ärzte zuvor offenbart. Die hatten also keine Kenntnis von dieser Tat. Das heißt letztlich unterm Strich.

Diese ganzen Symptome, die man zu diesem Zeitpunkt bei ihr gesehen hat, waren das Ergebnis und auch ihre Erkrankung war das Ergebnis aus dieser schweren Tat, weil sie damit nicht klarkam. Sie hat zwar auch davon berichtet, Stimmen zu hören und entsprechende Wahnvorstellungen zu haben, aber auch da kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass das nicht zwingend Ausfluss einer ernsthaften psychischen Erkrankung sein muss.

Sondern dass durchaus auch im Kontext einer solchen erlebnisreaktiven Störung auftreten kann. Und das war für unser Verfahren natürlich auch wieder eine wesentliche Erkenntnis, insbesondere auch im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit von Verena Müller.

Kurz darauf wurde auch Gerda Müller auf der Polizeidienststelle vernommen. Die Kripo hat mittlerweile herausgefunden, dass sie nach dem Tod ihres Mannes von Mai 1999 bis April 2005 mehrfach Unterlagen gefälscht und die Unterschrift ihres Mannes nachgeahmt hat, um die Rentenversicherung, die Zusatzversorgungskasse und das Finanzamt zu täuschen. Gerda Müller hat das getan, um dauerhaft ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Mit Erfolg. Durch die Täuschung wurden über mehrere Jahre monatlich weitere Rentenleistungen an sie ausgezahlt. Insgesamt mehr als 100.000 Euro.

Unsere Redaktion hat im Vorfeld dieser Folge mit Katja Braubach über den Fall gesprochen. Sie ist Pressesprecherin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, kurz DRV. Wir haben immer wieder mal alle paar Jahre so einen Fall, sei es Mord oder auch sei es natürlicher Tod, der aber dann bewusst nicht angezeigt wird. Weil Hinterbliebene da noch die Rente weiter beziehen wollen oder gar nicht dran denken oder aus welchen Gründen auch immer. Aber das sind bei 21 Millionen Rentnern und Rentnerinnen wirklich Einzelfälle. Aber sowas kommt vor. Unsere Redaktion wollte von Frau Braubach wissen, wie die Rentenkasse überhaupt vom Tod eines Rentenempfängers erfährt und wie schnell eine Rentenzahlung eingestellt wird, wenn ein Todesfall vorliegt. Auch das hat sie uns erklärt. Also normalerweise sind wir gut mit den Meldebehörden und Krankenkassen verknüpft, sodass wir dort alle wichtigen Daten oder Änderungen gemeldet bekommen und das auch relativ schnell. Bei Rentnern kommt noch hinzu, dass wir da sehr häufig die Meldung direkt von den Beerdigungsinstituten bekommen. Dabei antragen die Beerdigungsinstitute für die Hinterbliebenen auch schon dieses sogenannte Sterbevierteljahr.

Das Sterbevierteljahr bedeutet ja, dass die Rente, die für die ersten drei Monate erstmal weitergezahlt wird als Vorschuss letztendlich. So dass wir da in den meisten Fällen überhaupt gar nicht das Problem bekommen, dass wir eine Rente überzahlen und nicht zurückbekommen. Aber wie verhält es sich eigentlich bei Vermisstenfällen? Werden Rentenzahlungen an eine als vermisst gemeldete Person weiter getätigt? Katja Braubach hierzu. So ein echter Vermisstenfall, das haben wir wirklich selten. Da sind wir dann natürlich auf Meldungen angewiesen, entweder weil die Polizei sich bei uns meldet, weil sich Angehörige schon mal gemeldet haben bei der Polizei, mein Ehemann, mein Partner, mein Sohn, mein Vater wird vermisst.

Müssten dann eben prüfen, ob die Rente eingestellt wird oder ob das als Vorschuss auf eine Witwenrente weitergezahlt wird. Also man kann sich so als Faustformel merken, es sind keine Angehörigen vorhanden, die der Vermisste oder die Vermisste hat mit Unterhalt irgendwie unterstützen müssen. Dann wird die Rente gleich mit der Vermisstenmeldung erstmal vorläufig eingestellt. Es sind noch Hinterbliebene vorhanden, wo eventuell auch ein Anspruch bestehen könnte auf eine Witwen- oder Witwerrente. Dann wird die Rente weitergezahlt als Vorschuss auf die Witwenrente, dann aber auch nur in Höhe der zu erwartenden Witwenrente. Besonders interessant war für uns auch die Frage, ob es bei der Deutschen Rentenversicherung Maßnahmen oder Prüfungen gibt, um solche Betrugsfälle zu verhindern. Wie kann sichergestellt werden, dass eine Rentenzahlung tatsächlich an lebende Anspruchsberechtigte ausgezahlt wird? Wenn Adressänderungen oder Bankverbindungsänderungen uns angezeigt werden, Das muss ja grundsätzlich auch schriftlich erfolgen, sodass wir da also auch eine Unterschrift haben oder es müssen auch noch andere Angaben getätigt werden, wenn eine Bankverbindung sich ändert. Also neben der Versicherungsnummer auch die Adresse mit angegeben werden.

Also so ganz einfach machen wir es dann den Betrügern halt nicht. Wenn aber sich das Konto nicht ändert und es weiterhin immer auf das bestehende Konto einfach weiter gezahlt werden soll, dann haben wir hier in Deutschland wenig Handhabe zur Überprüfung, ob derjenige noch lebt oder nicht. Das ist dann halt im Ausland ein bisschen anders bei Wohnsitz im Ausland. Da arbeiten wir eben auch mit den dortigen Sozialbehörden zusammen, dass die uns Todesfälle melden. Oder da, wo die Zusammenarbeit noch nicht da ist, noch nicht vereinbart ist, da müssen uns die Rentner eben wirklich eine Lebensbescheinigung übermitteln.

Das läuft dann entweder über das Postidentverfahren oder so ähnlich wie das Postidentverfahren oder eben wirklich mit einer handschriftlichen Unterschrift. Und das wird dann auch überprüft, ob die Unterschrift auch identisch ist mit der vom letzten Jahr oder vorletzten Jahr oder der vom Rentenantrag.

Herr Sammel, das mit dem Rentenversicherungsbetrug war doch bestimmt auch für Sie ein ungewöhnlicher Sachverhalt, oder? Absolut. Man erlebt ja wirklich jeden Tag in diesen Verfahren viel bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Aber das war schon etwas Besonderes, auch in der Kombination mit diesem Tötungsdelikt. Tatsächlich hat Frau Müller später dann aber das erstichene Geld an die Rentenversicherungsgesellschaft zurückgezahlt. Kommen wir nochmal zu einer weiteren Vernehmung von Gerda Müller. Jetzt, wo feststand, dass der 2001 gefundene Tote tatsächlich ihr Mann Helmut Müller war, wollten die Ermittler natürlich wissen, was sagt sie nun dazu? Immerhin hatte sie vorher behauptet, die Aussagen in der Selbstanzeige ihrer Tochter seien völlig absurd gewesen. Ja, hier kommen wir tatsächlich zu den Widersprüchen, die ich eingangs schon erwähnt hatte. Denn sie hat auf die Frage, wie ihr Mann denn gestorben sei, behauptet. Sie selbst hätte damit überhaupt nichts zu tun. Sie hat berichtet, ihr Mann hätte Tabletten gegen Bluthochdruck genommen und hat auch von den depressiven Verstimmungen erzählt. Und auch dagegen habe er Medikamente eingenommen. Sie hätte ihm aber zu keinem Zeitpunkt heimlich irgendwelche weiteren Medikamente verabreicht. Sie hat dann ausgesagt, sie sei eines Tages ins Zimmer ihres Mannes gekommen, also ins Schlafzimmer, wo er üblicherweise nächtigte. Und da lag er dann am Boden, hat sie berichtet. Verena habe daneben gestanden und hätte lediglich gesagt, er ist tot.

Gerda Müller hätte dann mit angepackt, um den Leichnam zu beseitigen. Damit habe sie ihre Tochter nicht alleine lassen wollen. Sie habe sie versucht zu unterstützen, um diese Situation zu bereinigen. Gerda Müller hat also die gesamte Verantwortung ihrer Tochter Verena zugeschoben. Für die Polizei Trier klang das ja völlig unglaubwürdig. Warum? Ja, im Kontext der gesamten Ermittlungen schien uns das nicht schlüssig zu sein. Es gab eine Vielzahl von Punkten, unter anderem, weil wir ermitteln konnten, dass seit Dezember 1998 in auffallend kurzen Abständen mehr Neuroleptika für ihren Sohn besorgt worden sind als sonst üblich. Hinzu kommt, dass wir im Lauf der Ermittlungen herausgefunden haben, dass Mutter und Tochter total zerstritten waren und letztlich jede versuchte, der anderen auf irgendeine nur denkbare Art und Weise Schaden zuzufügen.

Die Polizei stellte nun auch fest, dass die Mutter ein Jahr nach der Tat mit ihren beiden erwachsenen Kindern umgezogen war. Und zwar ausgerechnet in die Gegend, in der sie die Leiche entsorgt haben sollen. Warum das denn? Nun gut, es gab da eine Vielzahl von Gründen, die mutmaßlich hier Hintergrund waren. Zum einen konnten wir herausfinden, dass ständig Nachbarn und Bekannte bei Gerda Müller nachgefragt haben, wo denn jetzt ihr Mann eigentlich stecke. Sie hat dann einmal angegeben, er habe die Familie verlassen und lebe in Südfrankreich bzw. In Italien. Ein anderes Mal soll sie behauptet haben, ihr Mann sei so krank, dass er kaum noch das Haus verlassen könnte. All diese Fragen haben sie natürlich in gewisser Weise in Zugzwang gebracht und wurden ihr wohl irgendwann auch lästig und gefährlich. Und deshalb ist die Familie dann in der Folge nach der Tat auch mehrfach umgezogen. Zunächst im April 2000 nach Südfrankreich, später dann aber wieder zurück nach Deutschland in die Nähe von Trier, also hier in unseren Einzugsbereich. Der Sohn Malte wurde dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung untergebracht. Verena wechselte zwischen Klinikaufenthalten und betreutem Wohnen. Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurden die sterblichen Überreste von Helmut Müller dann ja von Frankreich nach Deutschland überführt und im Institut für Rechtsmedizin in Homburg an der Saar erneut untersucht. Was war denn das Ergebnis dieser Nachobduktion?

Letztlich hat die Rechtsmedizin in Homburg die grundlegenden Ergebnisse der französischen Kollegen bestätigt. Wie auch in Frankreich schon festgestellt wurde, das Zungenbein und das rechte Kehlkopfhorn fehlten. Die Rechtsmedizin hat uns darauf hingewiesen, dass ein fehlendes Zungenbein eine sehr, sehr häufige Folge von Erdrosselungshandlungen ist und, Und das würde ja zu dem passen, was Verena in ihrer ersten Vernehmung angegeben hat, nämlich, dass sie ihren Vater mit dem Segeltau erdrosselt habe. Allerdings muss man das insofern relativieren, dass das jetzt hier keine zwingende Folge war. Die Verletzung des Zungenbeins, das kann auch postmortal passieren. Man darf nicht vergessen, die Leiche lag ja doch eine gewisse Zeit in Südfrankreich und letztlich war es schwierig zu diesem Zeitpunkt das entsprechende einzugrenzen.

Unterm Strich war keine eindeutige Todesursache mehr festzustellen. Die Liegezeit des Leichnams war einfach zu lang. Das hat die Ermittlungen letztlich auch wiederum erheblich erschwert und war natürlich für uns auch ein gewisser Rückschlag. Was den Todeszeitpunkt angeht, wurde der auf den Bereich des Frühjahrs 1999 datiert. In ihrem ersten Geständnis hatte Verena ja das Frühjahr 2001 als Tatzeitpunkt angegeben.

Ein halbes Jahr nach der Obduktion am 11. Oktober 2006 reichten die Indizien aus, um Gerda Müller schließlich zu verhaften. Kurz darauf, am 5. Dezember 2006, wurde auch ihre Tochter erneut verhaftet. Doch während Verena Müller diesmal bis zum Prozess in U-Haft blieb, wurde Gerda Müller im April 2007 wieder entlassen. Weshalb? Nun, man muss sich das so vorstellen, Sie haben ja die Möglichkeit, gegen einen Untersuchungshaftbefehl Beschwerde einzulegen. Dann entscheidet da nochmal ein sogenanntes Beschwerdegericht darüber. Das hat hier die Verteidigung von Gerda Müller getan. Das Beschwerdegericht hat zunächst die Entscheidung des Ermittlungsrichters gehalten. Aber dann gibt es die Möglichkeit der weiteren Beschwerde und die geht dann zum Oberlandesgericht. Und das Oberlandesgericht hat dann den Haftbefehl aufgehoben mit der Begründung, es gebe keinen dringenden Tatverdacht. Sie benötigen für einen Haftbefehl einen dringenden Tatverdacht. Also die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass jemand auch wegen dieser Tat verurteilt wird.

Am 23. Juli 2007 konnten Sie trotzdem gegen beide Frauen Anklage erheben. Ihre Beweisführung vor dem Landgericht Trier stützte sich dabei ja weitestgehend auf Indizien, korrekt? Das ist richtig. Das war ein klassischer Indizienprozess, wie wir das bezeichnen. Das muss man sich so vorstellen, die Hauptaufgabe besteht dann darin, die einzelnen Indizien fachlich sinnvoll zu einer Kette zusammenzufügen.

Also jedes Indiz für sich genommen, allein betrachtet, ist noch nicht in der Lage, die Täter zu überführen. Aber wenn man dann die Gesamtheit der Indizien sich anschaut, dann kann man eine entsprechende Schlussfolgerung ziehen und letztlich dann auch den Täter überführen. Und hier war das so, das war also unser Ansatz, dass wir alle Indizien, die wir im Rahmen der Ermittlungen zusammengetragen haben, zusammennehmen. Und dass wir entsprechend in der Anklage das dann auch dem Gericht so darlegen und präsentieren und den Tatverwurf belegen können. Das kann man durchaus vergleichen mit einem Puzzle, bei dem einzelnen Puzzleteile am Ende dann ein Gesamtbild ergeben müssen. Solche Prozesse sind natürlich sehr, sehr langwierig und erfordern eine besonders akribische Detailarbeit, um das Gericht am Ende von der Schuld des Täters zu überzeugen. Das Gericht muss sich ja eine Meinung bilden, um dann auch zu einem Urteil zu kommen. Und das war auch ein Aspekt, der sehr, sehr nervenaufreibend war in diesem Verfahren. Und wir waren bis zum Schluss nicht sicher, ob diese Indizienkette, die wir aufgesponnen hatten, für eine Verurteilung auch ausreichen würde. Das erste wichtige Indiz war ja die Selbstanzeige der Tochter. Allerdings gab es da ein Problem. Sie hat ihr Geständnis später widerrufen und bei der Polizei und vor Gericht immer wieder etwas anderes gesagt.

Mal behauptete sie, ihre Mutter habe sie gar nicht zur Tat angestiftet. Ein anderes Mal sagte sie, der Vater sei an einem Schlaganfall gestorben. In der Fachsprache nennt man das ein inkonstantes Aussageverhalten. Ja, also kein leichtes Fundament, um darauf die weiteren Indizien aufzubauen, oder? Ja, absolut. Das war eines unserer größten Probleme. Sie haben eine Zeugin oder in dem Fall eine Beschuldigte, die macht eine Aussage.

Zum einen haben sie die Frage einer möglichen psychischen Erkrankung da haben wir den Sachverständigen dazu gehört und zum anderen widerruft sie ständig sie hat im Lauf des Ermittlungsverfahrens immer wieder inkonstante Aussagen gemacht einmal hat sie die Tat so geschildert, einmal hat sie widerrufen und das war unterm Strich auch einer der zentralen Faktoren warum sich die Ermittlungen so lange hingezogen haben Wir mussten möglichst viele objektive Anknüpfungspunkte finden, um diese Aussage verifizieren zu können und dann auch zu untermauern. Und letztlich hat sich auch die Hauptverhandlung als solche über insgesamt neun Monate nachher mit 24 Verhandlungstagen hingezogen. Was waren denn dann am Ende die ausschlaggebenden Indizien, auf die Sie sich gestützt haben? Können Sie das nochmal zusammenfassen? Im Wesentlichen waren das zum einen natürlich diese erste Selbstanzeige, in der sie uns ja ganz, ganz viele Dinge berichtet hat, wie sich die Tat zugetragen haben soll. Und an diesem Sachverhalt, den sie uns geschildert hat, haben wir uns dann in der Folge im Rahmen der Ermittlungen entlang gehangelt und versucht, jeden einzelnen Aspekt irgendwie sukzessive zu bestätigen. Das beginnt dann mit dem Toten in Frankreich, dem DNA-Abgleich, dass es sich tatsächlich um den Vater handelte.

Dann eine Vielzahl von Zeugenvernehmungen, aus denen wir ermitteln konnten, dass sich die Familie tatsächlich in Südfrankreich aufgehalten hat. Dann das Ergebnis der psychiatrischen Untersuchung, nämlich dass es sich um eine erlebnisreaktive Entwicklung der Tochter handelt und dass das, was sie uns erzählt, jetzt nicht Ausdruck irgendeiner wahnhaften Vorstellung ist. Und dann letztlich natürlich auch die schon erwähnten Telefonate der Mutter, die für sich allein genommen zwar nicht beweiskräftig waren, aber in der Gesamtschau das Bild, das wir gewonnen haben, abgerundet haben. Und sie hatten noch ein überraschendes Ass im Ärmel. Ein toxikologisches Gutachten, das sie ein Jahr zuvor in Auftrag gegeben haben. Und das Ergebnis erreichte sie genau jetzt, mitten im Prozess. Herr Sammel, worum ging es da?

Ja, ich würde sagen, dieses toxikologische Gutachten, das war unterm Strich dann so das Zünglein an der Waage. Es war ja so, dass die Tochter uns in der Selbstanzeige erzählt hatte, dass Helmut Müller Neuroleptiker durch die Mutter verabreicht worden sein sollen. Also mit dem Ziel, er sollte ruhig gestellt werden, die Aggressionen von ihm sollten unterbunden werden. und im Rahmen der Ermittlungen wussten wir, dass der Bruder, ein Neuroleptikum ärztlich verschrieben bekam aufgrund seiner psychischen Erkrankung. Und daraus hatten wir natürlich die Hypothese aufgestellt, dass die Mutter dieses Medikament möglicherweise zur Ausführung ihres Vorhabens missbräuchlich verwendet hatte.

Und wir haben ja ermittelt, dass in auffälliger Weise das Medikament häufiger erworben worden ist in der Zeit vor der Tat. Also auch das war so ein Punkt, der uns stutzig werden ließ. Die Frage ist nur, wie kriegen Sie sowas letztlich bewiesen? Und das geht dann nur mit der Toxikologie. Und wir haben dann mit dem Leiter der Toxikologie in Homburg gesprochen, also an der Universitätsklinik, und haben gefragt, welche Möglichkeiten bestehen denn, hier einen entsprechenden Nachweis zu führen, dass jemand unmittelbar oder in den Tagen und Wochen vor seinem Tod möglicherweise solche Neuroleptika eingenommen oder zugeführt bekommen hat. Wir standen natürlich vor dem nächsten Problem, dass die sterblichen Überreste.

Nicht mehr sehr üppig waren. Es war nur noch wenig Knochenmaterial vorhanden, wenig Haare, wenig Strukturen. Und deswegen musste dann die Toxikologie den verbliebenen Skelettknochen und Haarresten zur Analyse arbeiten. Und zu diesem Zeitpunkt hatte man allerdings keine Erfahrungswerte dazu. Also es gab keine Vergleichsuntersuchungen bis zu dieser Zeit, wie sich denn solche Medikamente in Knochen oder in Haaren ablagern. Und aus diesem Grund hat dann die Toxikologie in Homburg eine Studie aufgelegt. Und diese Studie hat tatsächlich ein Jahr gedauert, wo man dann entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen und Tests gemacht hat, um herauszufinden, wie lagern sich solche Medikamente ab. Und das war für uns letztlich der entscheidende Punkt. Wir konnten nämlich dadurch beweisen, das Tatopfer hat definitiv das Neuroleptikum in hoher Konzentration verabreicht bekommen.

Helmut Müller hatte von seinem Hausarzt ein ähnliches Medikament in den Jahren vor seinem Tod verschrieben bekommen. Das wird zur Behandlung von Angststörungen, Unruhe und Erschöpfung eingesetzt. Dieses Medikament, das hat ihm seine Frau aber nicht heimlich verabreicht, oder? Das stimmt. Die Toxikologie konnte in ihrer Begutachtung tatsächlich zwei unterschiedliche Medikamente nachweisen. Einmal das Medikament, das ihm vom Hausarzt verschrieben worden war in geringerer Dosierung. und dann ein weiteres Neuroleptikum. Und bei diesem weiteren Neuroleptikum handelte es sich dann tatsächlich um den Wirkstoff, der auch geschützt. Dem Sohn der Familie verordnet worden war.

Und das hat natürlich unsere Vermutung insofern bestätigt, dass die Mutter dieses Medikament genutzt hat, um ihren Mann dann entsprechend durch heimliche Gabe ruhigzustellen und diese Aggressionen zu vermindern. Sie hat also dann regelmäßig aus dem Medikamentenbestand des Sohnes das abgezweigt und hat es ihm entsprechend zugeführt. Also man wird wohl sagen müssen, dass die Ehefrau dann durch diese regelmäßige Gabe sukzessive dieses Medikament überdosiert hat mit den entsprechenden Folgen bei dem Tatopfer. Und aufgrund dessen wurde er dann auch von Tag zu Tag apathischer und lag dann irgendwann nur noch völlig regungslos im Bett. Es ist so, dass bei einer Überdosierung dieses Neuroleptikums Atemstillstand und auch der Tod durchaus passieren können. Das hat allerdings die Ehefrau einfach so billig in den Kauf genommen. Nach dem toxikologischen Gutachten wurde Gerda Müller am 6. Februar 2008 also erneut verhaftet. Und trotzdem haben Mutter und Tochter in der Hauptverhandlung weiterhin unterschiedliche Angaben zum Tatgeschehen gemacht. Was macht man denn da? Das war tatsächlich eine schwierige Situation. Also wir hatten natürlich jetzt ein weiteres sehr, sehr gewichtiges Indiz, dass die Aussage der Tochter gestützt hat, also dieses Ergebnis der Toxikologie.

Und auf die muss man sich dann letztlich zurückziehen. Also was auffallend war, war, dass in der Hauptverhandlung zwischen den beiden Angeklagten eine sehr, sehr eisige Stimmung herrschte und jeder unterm Strich dann für sich selbst gekämpft hat. Und diese eingangs beschriebene Dominanz der Mutter, die war auch während des gesamten Prozesses an allen Hauptverhandlungstagen spürbar. Sie hat immer wieder versucht, ihre Tochter zu denunzieren, frei nach der Prämisse, die ist verrückt, die will mir alles nur in die Schuhe schieben. Sie hat auch ausgesagt, sie hätte sich selbst bezüglich der Tötung ihres Ehemannes rein gar nichts vorzuwerfen. Sie hätte lediglich ihrer Tochter geholfen, den Leichnam nach Südfrankreich zu bringen. Und was sie zugegeben hat, weil das sicherlich auch der kleinere Anteil dieser Straftaten war, das war, dass sie nach dem Tod ihres Mannes weiterhin dessen Rente kassiert habe. Die Tochter hat sich dagegen ihrem Schicksal ergeben. Sie war ja auch die, die den Stein ins Rollen gebracht hat. Es gab nur einen Unterschied in der Hauptverhandlung zu ihrer Selbstanzeige. Sie hat dann jetzt bei Gericht behauptet, dass ihre Mutter sie nicht zur Tat angestiftet habe, sondern dass das eigenmotiviert war.

Und am Strich muss man sagen, dass es meiner Sicht dieses Verfahren für die Tochter von enormer Wichtigkeit war, um die Tat zu verarbeiten, um auch für sie einen inneren Sühneeffekt zu erzielen und auch für den Heilungsprozess von dieser erlebnisreaktiven Störung.

Das Gericht hat ihre Beweisführung am Ende der Hauptverhandlung als ausreichend erachtet. Am 17. April 2008, mehr als drei Jahre nach der Selbstanzeige von Verena Müller, wird das Urteil gefällt. Die bei Urteilsverkündung 42-jährige Tochter wird unter anderem wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Strafmildernd wirkt sich aus, dass Verena Müller nicht vorbestraft ist, sie durch ihre Selbstanzeige letztlich zur Aufklärung des Falls beigetragen hat und dass sie erheblich unter der Tat leidet. Auch der Umstand, dass Verena Müller von ihrer Mutter zu der Tat angestiftet wurde und sie die Tat nach Überzeugung des Gerichts aus Mitleid gegenüber dem Vater begangen hat, wird zu ihren Gunsten gewertet. Die inzwischen 59-jährige Gerda Müller erhält zwölf Jahre Haft wegen Anstiftung zum Totschlag, Betrugs- und Urkundenfälschung in fünf Fällen.

Bei ihr wird eine hohe kriminelle Energie festgestellt. Das Gericht kommt zu der Überzeugung, dass Gerda Müller den Tod ihres Ehemanns von langer Hand geplant hat. Nachdem sie ihm über einen gewissen Zeitraum hinweg in hoher Dosierung Medikamente verabreicht hatte, sei sie zu der Überzeugung gekommen, dass sein Tod die einzige Lösung aller Probleme sei. Dabei habe sie hartnäckig und wiederholt auf ihre Tochter eingewirkt, Helmut Müller zu erdrosseln, um selbst nicht die Last der Tat tragen zu müssen. Außerdem legt das Gericht der Ehefrau zur Last, dass sie einen Vorteil aus der Tat gezogen hat, weil sie sich dadurch von ihrem Ehemann, Zitat, befreite. Doch auch bei Gerda Müller gibt es einige Umstände, die sich strafmildernd ausgewirkt haben. Die Angeklagte ist nicht vorbestraft. Sie hat hinsichtlich der Betrugstat in Tateinheit mit Urkundenfälschung ein Geständnis abgelegt und bereits einen Teil des Schadens beglichen. Außerdem hat sie zuvor unter jahrelangen Übergriffen ihres Ehemanns gelitten.

Also, zehn Jahre Haft für die Tochter Verena, zwölf Jahre für Ehefrau Gerda Müller. Herr Sammel, wie zufrieden waren Sie am Ende mit diesem Urteil? Unterm Strich natürlich absolut zufrieden. Wie schon gesagt, das war ein sehr, sehr schwieriges Verfahren, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch nachher in der Hauptverhandlung, um hier die entsprechende Beweisführung auf die Beine zu stellen. Da gibt es andere Fälle, bei denen die Beweislage deutlich dichter ist, wo man sicherer ist, dass es für eine Verurteilung reicht. Das war hier leider nicht so. Wir hatten viele kleine Puzzlestückchen zusammenzusetzen und dann auch noch die psychisch angeschlagene Tochter, die uns hier den ersten Stein ins Rollen gebracht hat, um dann die Ermittlungen darauf aufzubauen. Die Staatsanwaltschaft klagt ja letztlich immer nur dann an, wenn ein sogenannter hinreichender Tatverdacht besteht, also eine Wahrscheinlichkeit von über 50 oder 51 Prozent einer Verurteilung. Und von daher war es das am Ende natürlich ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis. Die Mutter hat zwar Revision eingelegt, die hat der Bundesgerichtshof dann aber verworfen. Mittlerweile haben übrigens beide Frauen ihre Strafen vollständig verbüßt.

Damit sind wir jetzt am Ende der heutigen Folge angekommen. Danke, Herr Dr. Sammel, dass Sie sich wieder die Zeit für uns genommen haben. Schön, dass Sie da waren. Ja, tschüss und dann vielleicht bis zum nächsten Mal. Danke auch an Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund und an die Autorinnen dieser Folge Nicole Falkenberg und Katharina Jakob. Und wie immer am Ende auch vielen Dank an euch, unsere Zuhörerinnen und Zuhörer. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY. Unvergessene Verbrechen und bleibt sicher.

Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.