Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeier. Auch von mir herzlich willkommen. Steigen wir direkt in unseren heutigen Fall ein. Es geht um ein besonders brutales Verbrechen. Ein kaltblütiger Mord. Das Opfer gehört zu den Schwächsten unserer Gesellschaft. Eine 73-jährige Rentnerin, getötet in ihrer eigenen Wohnung. Der Täter ist sehr brutal vorgegangen und nach der Tat spurlos verschwunden. Über drei Jahrzehnte hat die Polizei nach ihm gesucht. Begrüßen wir zunächst unseren heutigen Gast, Kriminalhauptkommissarin Susanne Jager von der Kripo Flensburg. Frau Jager kann dienstlich bedingt heute nicht persönlich bei uns sein. Wir haben sie aber zugeschaltet und werden so mit ihr über den Fall sprechen. Frau Jager, danke, dass Sie sich die Zeit für uns nehmen. Ja, das mache ich sehr gern. Hallo auch von mir. Schön, dass wir mit Ihnen sprechen können. Frau Jager, um diesen Fall zu lösen, haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen unglaublich lange und sehr akribisch ermittelt. Und ohne zu viel zu verraten, was bei diesem Fall sehr außergewöhnlich war, war das riesige Engagement von freiwilligen Helfern, oder? Ja, das stimmt. Denn dieser Fall, der liegt ja schon sehr lange zurück. Und deswegen mussten wir wirklich sehr, sehr viel recherchieren. Und das hätten wir ohne Polizei externe Unterstützung wirklich nicht so gut schaffen können. Ja, bevor wir näher auf die Ermittlungen eingehen, beginnen wir ganz von vorne in den 50er Jahren.
Eins noch vorweg, wie immer haben wir alle Namen der Betroffenen aus rechtlichen Gründen geändert.
Es ist das Jahr 1957 in Pommern. Hier lebt Hilde Weber, damals 38 Jahre alt, zusammen mit ihrem 16-jährigen Sohn Bruno. Hilde hat im Zweiten Weltkrieg schreckliche Verluste erlitten. Sie hat ihren Mann und zwei ihrer Kinder verloren. Nur sie und ihr Sohn Bruno haben überlebt. Auch wenn der Krieg schon zwölf Jahre zurückliegt, ist es immer noch nicht leicht in Pommern. Das Gebiet wurde nach dem Krieg zwischen Polen und den Sowjets aufgeteilt. Die Region leidet darunter, genau wie unter den Zerstörungen des Krieges. Hilde Weber und ihr Sohn leben im polnischen Teil, aber verlassen im Jahr 1957 Pommern. Über Rendsburg gelangen sie im Jahr 1958 in die Gemeinde Borgwedel im Kreis Schleswig-Flensburg. Zu ihrem Sohn hat Hilde ein sehr enges Verhältnis, vermutlich auch durch die prägenden Erlebnisse während und nach dem Krieg. Da Bruno beruflich oft monatelang unterwegs ist und keine eigene Wohnung braucht, lebt er nach wie vor bei seiner Mutter. Im Juni 1971 ziehen beide schließlich nach Schleswig, eine Kleinstadt mit damals noch rund 32.500 Einwohnern. Hier bewohnen sie gemeinsam eine knapp 80 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Erdgeschoss-Wohnung. Ein einfaches, aber sehr gepflegtes Zuhause. Hilde ist eine liebenswerte und bescheidene Frau. Sie hat lange Zeit als Dienstmädchen gearbeitet.
1982 ist sie bereits im Ruhestand und bezieht eine damals durchschnittliche Rente von 950 Mark, mit der sie gut auskommt. Hilde liebt das Nähen und Stricken. Für Freunde und Bekannte erledigt sie ab und an Näharbeiten, ohne dafür Geld zu nehmen. Mit einigen wenigen Freundinnen trifft sie sich regelmäßig zum Kaffeekränzchen. Ihr Tagesablauf ist strukturiert. Hilde Weber steht jeden Tag um sechs Uhr morgens auf und geht gegen zehn Uhr abends ins Bett. Dazwischen geht sie einkaufen oder auch mal zum Friseur. Mittags holt sie sich die aktuelle Tageszeitung. Ihr Sohn ist viel unterwegs. Von 1970 bis 1979 fährt er zur See. Von 1980 an arbeitet er als Schweißer und ist Wochen oder Monate lang auf Montage. Währenddessen ist Hilde allein. Damit in dieser Zeit niemand in ihre Wohnung einbringt, verschließt die Rentnerin ihre Tür durch eine Sicherungskette und ein zusätzliches Schloss. Ihre Fenster sind alt und müssten eigentlich längst erneuert werden. Auch hier hat Hilde Weber Sorge, dass jemand die alten Fenster von außen öffnen und so in die Wohnung gelangen könnte.
Deshalb bindet sie die Fenster von innen mit Bändern an Haken zu. So ist ein normales Öffnen nicht möglich. Trotz ihrer Angst vor Eindringlingen durch die Fenster ist sie an der Wohnungstür nicht so sorgfältig. Die öffnet sie bei jedem Klingeln, obwohl Bruno sie stets davor warnt. Es ist Ende Juni 1982, als ihr damals 41-jähriger Sohn wieder auf Montage fährt. Und wie immer verabschiedet Hilde ihn. Hören wir mal in die Aktenzeichensendung aus dem Jahr 2014 rein, für die wir die Situation damals nachgestellt haben.
Tschüss, Muri. Tschüss, Junge. Wo musst du denn diesmal hin? Irgendwo in der Nähe von Nienburg an der Weser. Vielleicht bin ich Donnerstag schon wieder da. Das wäre ja schön, ist gut. Du hast ja kein Telefon, sonst könnte ich dich mal anrufen. Ach was, das geht doch ohne Telefon. Fahr vorsichtig. Mach ich. Tschüss. Tschüss.
Nur wenige Tage später, am Donnerstag, den 1. Juli 1982, kehrt Bruno Weber von seiner Montagetour zurück. Es ist gegen 18 Uhr, als er bei seiner Mutter klingelt. Doch sie öffnet nicht. Als er durch das Schlüsselloch schaut, bemerkt er, der Schlüssel steckt von innen. Bruno geht ums Haus herum und sieht, dass eines der Fenster nur angelehnt ist. Mit einem mulmigen Gefühl öffnet Bruno das angelehnte Fenster. Er zieht die Gardinen zur Seite, um einen Blick in den Raum zu werfen und entdeckt seine Mutter. Die 73-Jährige liegt leblos auf dem Boden. Bruno zögert keine Sekunde. Er läuft zur nächsten Telefonzelle und alarmiert die Polizei.
Frau Jager, Sie waren damals vor 43 Jahren natürlich noch nicht Teil der Ermittlungsgruppe. Aber wie haben Ihre Kollegen Hilde Weber den vorgefunden? Ja, es war so, dass Frau Weber im Zimmer ihres Sohnes lag und zwar rücklängs auf dem Boden. Sie war vollständig entkleidet, weil ihre Kleidung komplett aufgeschnitten war. Und auf ihrem Gesicht lag ein buntes Sofakissen, mit dem sie vermutlich erstickt wurde. Und außerdem gab es Hinweise, dass die Rentnerin sexuell missbraucht wurde. Bei der ersten Begehung des Tatorts haben ein Beamter und Bruno Weber draußen vor dem geöffneten Fenster ein Messer entdeckt. Aus dem Haushalt der Getöteten. Was hatte es damit auf sich? Dieses Messer hatte der Täter vermutlich aus dem Haushalt entwendet und damit die schon erwähnten Sicherheitsbänder am Fenster durchgeschnitten. Und dadurch war natürlich die Annahme da, dass er durch dieses Fenster geflohen sein könnte. Weiterhin vermuteten die Kollegen, dass der Täter durch die Tür hereingekommen ist in die Wohnung, also dass Frau Weber ihm die Tür geöffnet hat, weil es keine Aufbruchsspuren an der Tür gab. Gab es denn irgendwelche Zeugen, die etwas gesehen oder gehört hatten? Nein, leider nicht, denn zum Tatzeitpunkt war niemand weiter im Haus. Es war so, dass alle Nachbarn zu einem Polteramt eingeladen waren, der auswärts stattfand. Das Opfer selber war auch zu diesem Polteramt eingeladen, ist aber leider nicht hingegangen.
Was konnte das damalige Ermittlungsteam denn noch feststellen? Die Räume der Wohnung waren durchsucht und mehrere Wertgegenstände fehlten. Unter anderem diverse Münzen, drei nicht sonderlich wertvolle Uhren und ein grünes Portemonnaie mit einem goldfarbenen Pharao-Kopf darauf. Dann war es noch so, dass der Sohn später eine Tasche in der Wohnung fand mit 1000 D-Mark drin, die der Täter nicht mitgenommen hatte, weil er die vermutlich einfach nicht gefunden hat. Klingt jetzt mal zunächst nach einem Täter, der auf Beute aus war, aber das war ja noch nicht alles, nicht? Nein, denn auf dem Körper der Leiche wurde Sperma festgestellt, sodass davon ausgegangen werden musste, dass das Opfer nach seinem Tod sexuell misbraucht wurde. Das war natürlich der Grund, weshalb auch diverse Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Also unter anderem wurden Fingernagelabschnitte von der Leiche genommen und Abstriche genommen. Das erste Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung war, dass Frau Weber zum Zeitpunkt ihres Auffindens vermutlich schon mindestens acht Stunden tot gewesen sein dürfte. Und die Obduktion hat letztendlich bestätigt, wie vermutet, dass sie mit einem Kissen erstickt wurde. Ehe wir darauf eingehen, was das für die weiteren Ermittlungen bedeutet hat, springen wir kurz zurück in die Zeit, bevor Hilde Weber getötet wurde. Etwa drei Monate zuvor kam es nämlich zu einem dramatischen Zwischenfall in ihrer Wohnung. Hilde war gerade beim Stricken, als es an der Wohnungstür klingelte. Wir haben auch diese Situation für die Aktenzeichensendung nachgestellt. Hören wir nochmal kurz rein. Ja, ja, ja.
Moment, ich komme schon.
Ich komme ja schon. Ja. Ja? Geld her! Was? Na los, was? Hör damit! Was? Hilfe! Hilfe! Hilfe! Ich werde euch was! Hilfe! Hilfe! Hilfe!
Ihren Freundinnen erzählte Hilde Weber danach, dass es sich bei den Angreifern um mehrere Jugendliche gehandelt hat, die Geld von ihr gefordert hatten. Sie hatte es geschafft, die Gruppe selbst in die Flucht zu schlagen. Was ihr allerdings Angst machte? Trotz ihrer lauten Hilfeschreie hatte niemand etwas mitbekommen. Zur Polizei ging sie damals nicht. Den Überfall zeigte sie nicht an. Frau Jager, später stellt sie sich dann aber doch die Frage, konnte dieser Vorfall etwas mit der Tat zu tun gehabt haben? Natürlich wäre das naheliegend gewesen, denn das war ja nicht lange her. Die Jugendlichen hatten ja wohl auch Geld gefordert und auch im Zusammenhang mit der Tötung fehlten ja wirklich wegen Stände des Opfers.
Trotzdem ließen sich da keine konkreten Anhaltspunkte für einen Tatzusammenhang finden. Kommen wir nochmal auf die Spuren zurück, die an der Toten gesichert werden konnten, also das Sperma. Damals im Jahr 1982 gab es zwar noch keine DNA-Analyse, aber immerhin eine Blutgruppen-Analyse, die ihre Kollegen dann auch durchgeführt haben. Vielleicht erklären wir an der Stelle mal kurz, was eine sogenannte Blutgruppen-Analyse eigentlich ist. Damit kann man Täter zumindest eingrenzen oder ausschließen. Denn Blutgruppen-Antigene, also die Merkmale, die unsere Blutgruppe bestimmen, die finden sich nicht nur im Blut, sondern die findet man auch in anderen Körperflüssigkeiten, Zum Beispiel eben im Sperma. Und so ließ sich damals eben auch aus solchen Spuren die Blutgruppe eines möglichen Täters bestimmen. Frau Jager, vielleicht an der Stelle dann die Frage an Sie. Was kam denn bei dieser Analyse raus? Das Ergebnis dieser Analyse war, dass man einmal einen Spurenverursacher mit der Blutgruppe A und einen Spurenverursacher mit der Blutgruppe 0 hatte. Also man ist damals dann von zwei Tätern ausgegangen? Ja, genau. Die Kollegen gingen damals von reisenden Teppichhändlern als mögliche Tatverdächtige aus. Es wurde auch explizit nach solchen gesucht, die am Tattag dort unterwegs gewesen sein sollen. Denn diverse Nachbarn hatten davon berichtet und wurden auch dazu befragt. Allerdings verliefen diese ganzen Ermittlungen ohne ein Ergebnis.
Wissen Sie noch, wie viele Personen damals überprüft wurden bzw. Deren Blutgruppe? Nicht genau, aber es waren auf jeden Fall sehr wenige, mit denen diese Blutgruppenanalyse durchgeführt wurde. Darunter war auch ein Mann, zu dem ein anonymer Hinweis eingegangen war, oder? Ja, das ist richtig. Es handelte sich damals um einen jungen Mann. Und zwar war es so, dass der Sohn des Opfers einen anonymen Anruf erhalten hatte mit einem Hinweis auf eben genau diesen jungen Mann. Aber er wurde damals ausgeschlossen, weil er eben nicht die gesuchte Blutgruppe hatte. Konnte denn geklärt werden, von wem der anonyme Hinweis kam? Nein, leider nicht. Und der Sohn wurde aber damals vermutlich auch überprüft? Ja, aber der konnte wirklich sehr schnell als Tatverdächtiger ausgeschlossen werden, denn er hatte ja zum einen ein Alibi, weil er zur Tatzeit auf Montage gewesen ist und auch ansonsten, da gab es überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass er irgendwie ein mögliches Motiv gehabt hätte. Was haben Ihre Kollegen damals noch unternommen, um den Täter zu finden? Also es wurden natürlich diverse Überprüfungen im Allgemeinen durchgeführt, aber im Speziellen wurden auch psychiatrische Kliniken gecheckt, insbesondere dahingehend, ob dort Sexualstraftäter gerade untergebracht waren, die zum Tatzeitpunkt Ausgang oder Freigang hatten. Aber auch da kam niemand in Frage und alle anderen Ermittlungen verliefen letztendlich auch ergebnislos, denn es gab keine Zeugen und niemand hatte irgendwie was gesehen.
So verliefen die damaligen Ermittlungen erstmal im Sande und der Fall wurde zunächst zu den Akten gelegt. Anfang der 90er und Anfang der 2000er Jahre, Haben sich Kollegen von Ihnen den Fall dann jeweils nochmal vorgenommen, jedoch auch diese beiden Male ohne Erfolg. Frau Jager, Sie sind dann 2012, rund 30 Jahre später, nochmal auf den Fall angesetzt worden. Wie kam es dazu? Damals, also 2012, gab es diese Cold Case Einheiten noch nicht, die Altfälle bearbeiten. Und deswegen war das so, dass die ungeklärten Tötungsdelikte bei den zuständigen Mordkommissionen bearbeitet worden sind. Und man muss sich das so ein bisschen so vorstellen, dass wir Ermittler dann immer eine Art Patenschaft für so einen Altfall übernommen haben und ich mir dann eben sozusagen die Patenschaft für den Fall Hilde Weber genommen habe und versucht habe, den neben meiner Tätigkeit, also den Ermittlungen in aktuellen Tötungsgelegten zu klären. Was waren damals dann Ihre ersten Schritte? Ich habe mich natürlich zuerst einmal in die alte Ermittlungsakte eingelesen, habe geguckt, was damals alles ermittelt und untersucht wurde und habe mich insbesondere auch mit den Ergebnissen der kriminaltechnischen Untersuchungen beschäftigt. Und diese sagten aus, dass es angeblich keine brauchbaren Spuren geben soll. Aber man hatte ja hier nicht nur einen Raub, sondern auch ein Sexualverbrechen und ein Tötungsdelikt und damit ja einen intensiven Täter-Opfer-Kontakt mit einem sehr dynamischen Tatgeschehen.
Und deswegen war es für mich eigentlich undenkbar, dass da keine Spuren sein sollten. Also ich war der Meinung, es müssen dort Spuren vorhanden sein. Genau deshalb haben Sie die alten Asservate nochmal neu untersuchen lassen? Ja, aber dazu musste ich vorher erst einmal feststellen, ob es die Asservaten da überhaupt noch gibt. Und wenn ja, wo sind die eigentlich? Und ja, eine Recherche hat dann ergeben, dass die Opferbekleidung und das Kissen noch bei der Staatsanwaltschaft in Flensburg vorhanden war. Und beim LKA fand man dann noch die Fingernagelabschnitte vom Opfer. Das habe ich mir dann alles angefordert, damit ich das alles bei mir erstmal zusammen habe und habe dann neue Untersuchungsanträge gestellt. Natürlich mit dem Ziel, männliche DNA zu finden, insbesondere weil ja auch ein Sexualdelikt vorlag, weil Frau Weber sexuell missbraucht wurde. Gab es denn eine Erfolgsmeldung? Ja, tatsächlich. Und zwar konnte männliche DNA aus einer Spermaspur gesichert werden. Und dieses Profil stimmte dann auch noch mit DNA-Spuren überein, das unter den Fingernagelabschnitten gefunden wurde. Und das war natürlich ein ideales Ergebnis für uns, denn das war ja nun wirklich sicher Täter-DNA. Und es gab absolut keinen Zweifel, dass diese DNA von irgendeinem anderen stammen könnte.
Also war jetzt auch die Theorie raus, dass es sich um zwei Täter gehandelt haben könnte? Ja, also wir sind eindeutig von einem Einzeltäter ausgegangen. Und dann haben wir natürlich überlegt, was für einen Täter haben wir eigentlich hier? Und sind für uns zu dem Schluss gekommen, dass es ein örtlicher Täter sein muss, insbesondere aufgrund des Tatortes und auch des Fluchtweges. Denn der Täter ist ja durch dieses besagte rückwärtige Fenster aus der Wohnung ausgestiegen. Und dieses Fenster führte zu einem Zwischengang zwischen zwei Häusern, das dem Täter die nötige Deckung bot, um ungesehen diese Wohnung zu verlassen. Und um dann über angrenzende Hinterhöfe mit einem sehr geringen Entdeckungsrisiko zu verschwinden. Und diese Möglichkeit, die konnten nur Personen wissen, die auch die besonderen örtlichen Gegebenheiten kannten. Dann war es so, dass die Tür von innen verschlossen war und die Sicherungskette vorgelegt war. Und davon sind wir dann ausgegangen, dass das vom Täter gemacht wurde, nachdem er seinen Opfer getötet hatte, um zu verhindern, dass irgendjemand anders in die Wohnung reinkommt. Und wir haben vermutet, dass das Opfer den Täter vermutlich auch eingelassen hat, weil wir keine Aufbruchsspuren an der Tür hatten.
Und eine Überlegung war natürlich auch, dass der Täter möglicherweise wissen konnte, dass alle anderen Hausbewohner zu diesem Polterabend waren und Frau Weber deswegen alleine im Haus gewesen ist. Möglich ist aber auch, der Täter hat einen Vorwand benutzt, um in die Wohnung zu gelangen. Vielleicht, indem er vorgab, dringend medizinische Hilfe zu brauchen. Diese Vermutung haben wir damals auch bei Aktenzeichen nachgestellt. Ja, ich glaube, dann wäre es wirklich besser, Sie würden den Notarzt rufen. Ach, warten Sie mal, ich habe was für Sie.
Ich muss es bloß finden. Gottlob, brauche ich keine Tabletten. Mir geht es nämlich immer gut. Hilfe! Hilfe! Hilfe! So könnte es sich damals abgespielt haben. Hilde Weber hat den Täter selbst hereingelassen, weil sie ihm vielleicht helfen wollte, weil sie ihm vertraute oder weil sie ihn kannte. Dann griff der Täter die arglose Rentnerin unvermittelt an. Und da niemand an dem Tag im Haus war, hat auch niemand Hilde Webers Hilfeschrei gehört.
Frau Jager, Sie haben dann außerdem im Jahr 2012 die operative Fallanalyse vom LKA Kiel dazu geholt, die auch nochmal jeden Stein umgedreht hat. Was haben die unternommen? Das ist richtig. Die haben sich auch noch einmal den ganzen Fall ganz akribisch angeschaut und haben letztendlich unsere Theorie bestätigt, dass wir hier nach einem örtlichen Täter suchen und möglicherweise sogar nach einem, der Frau Weber gekannt hat. Der Mord an Hilde Weber lag über 30 Jahre zurück. Welche Möglichkeiten hatten Sie denn jetzt noch, den Täter zu finden? Naja, wir hatten ja jetzt sicher Täter-DNA. Also war natürlich die beste Möglichkeit, den Täter zu finden, indem wir eine Vergleichsprobe bzw.
Einen Speicheltest bekommen, um den dann mit der Täter-DNA zu vergleichen. Wir haben natürlich diese DNA erstmal durch die Datenbanken gejagt und haben geguckt, ob der irgendwo gespeichert ist. Das war aber nicht so. Wir hatten also keinen Treffer in den Datenbanken und daraus ist dann der Entschluss entstanden, eine Reihen-DNA-Untersuchung zu machen und auf freiwillige Speichelproben zu setzen. Sie haben dann alle Männer, die im Jahr 1982 zum Tatzeitpunkt in der direkten Umgebung des Tatortes gewohnt haben und in ihr Täterprofil passten, zur freiwilligen Speichelprobe gebeten. Das muss ja ein ungeheurer Aufwand gewesen sein. Erzählen Sie mal. Ja, also die Vorbereitung dafür, das war ein sehr großer logistischer Aufwand. Also wir hatten über 1000 Testpersonen, die angeschrieben werden mussten und haben also in diese Gruppe auch die Männer mit reingenommen, die damals aufgrund dieser Blutgruppenanalyse ausgeschlossen worden sind. Weil wir eben jetzt wussten, also im Jahr 2012 wussten, dass die Blutgruppenanalyse eine hohe Fehlerquote hat und eine total veraltete Methode gewesen ist.
Bevor wir also diese Leute anschreiben konnten, mussten wir diese Personen erstmal aus dem Archiv des Einwohnermeldeamtes ermitteln. Und das haben die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes für uns tatsächlich gemacht. Die haben das neben ihrem eigentlichen Job freiwillig gemacht. Und ohne diese Arbeit und ohne deren Unterstützung wäre diese Reihen der Nahrnehmens möglich gewesen. Wo lag denn dabei denn das größte Problem, die betreffenden Männer ausfindig zu machen? 2012 war leider noch nichts digitalisiert. Das heißt, wenn irgendjemand umgezogen oder möglicherweise sogar mehrfach umgezogen war, dann wurde es für uns wirklich schwierig und auch aufwendig, denn wir mussten dann teilweise mehrere Einwohner Meldeamt da anrufen, bis wir dann irgendwann mal die aktuelle Anschrift dieser Person hatten.
Also eine sehr akribische und kleinteilige Arbeit und dann noch das Problem, dass die Tat über drei Jahrzehnte her war. Wahrscheinlich waren auch einige schon verstorben, oder? Ja, das ist richtig. Also in diesen Fällen haben wir es dann so gemacht, dass wir über die Standesämter die Kinder und Angehörigen dieser Verstorbenen herausgesucht haben. Und im besten Fall sind dann eben die Kinder oder andere Verwandte der Verstorbenen zum Speicheltest gekommen. Und das erklärt auch, warum Frauen an diesem Speicheltest teilgenommen haben, weil das eben möglicherweise die Töchter vom Täter hätten gewesen sein können. Also insgesamt war das alles wirklich gerade in der Vorbereitung sehr, sehr aufwendig. Wie haben die Testpersonen denn reagiert? Also eigentlich durchweg positiv und auch sehr hilfsbereit. Die überwiegende Zahl hat gesagt, wir kommen und helfen und wir hatten tatsächlich wirklich nur eine Handvoll Verweigerer. Vom 7. bis zum 9. Juni 2013, also knapp ein Jahr später, war es dann soweit. Die Polizei nahm in Schleswig freiwillige DNA-Proben von den betroffenen Männern bzw.
Falls schon verstorben, ihren Nachkommen. Sie haben dafür damals extra eine Sporthalle angemietet. Genau, am 2. Schleswig. Und diese Sporthalle war tatsächlich auch noch schräg gegenüber, also in Sichtweite vom Tatort. Zu diesem ersten Termin sind dann auch rund 700 eingeladene Testpersonen erschienen und haben ihre Speichelprobe abgegeben. Und dann haben wir circa einen Monat später, also am 11. Juli, noch eine abgespeckte Version in Hamburg geplant. Und zwar für die, die an diesem ersten Termin nicht konnten, beziehungsweise die, die in der Nähe von Hamburg wohnten. Und da kamen dann eben auch noch ein paar hundert Menschen, um ihren Speicheltest abzugeben. Und als dieser Test dann abgeschlossen war, hatten wir dann so insgesamt 1000 Proben ungefähr. Da fehlten dann zwar immer noch einige, die aus diversen Gründen dann nicht zum Test erschienen waren. Aber die Proben, die wir da dann erstmal hatten, die wurden von der Rechtsmedizin in Kiel analysiert und mit unserer Spur abgeglichen, die an einem 1982 sichergestellten Nylonstrumpf gefunden wurde.
Wie lange hat das dann gedauert, bis die Proben ausgewertet waren? Ungefähr fünf Monate. Also im November 2013 hatten wir dann alle Ergebnisse, aber leider war der Täter nicht dabei. Wie hat sich das angefühlt? Also war das nicht wahnsinnig frustrierend? Das gehört dazu. Aber eigentlich ist es wohl nicht schlimm, denn wir haben weiterhin überzeugt daran gearbeitet, dass wir diesen Mord klären können. Und wir hatten ja auch immer noch einige Namen auf unserer Liste, die nicht zum Test erschienen waren und die, die noch fehlten, die mussten eben noch überprüfen. Wie viele waren damals denn noch offen? Das waren so circa zwischen 200 und 300 Menschen, die noch übrig waren, die weder zum ersten noch zum zweiten Test erschienen waren. Und denen mussten wir hinterher telefonieren oder wir haben sie auch einfach persönlich aufgesucht und gefragt, ob sie bereit sind, eine Speichelprobe abzugeben. In einigen Fällen war das tatsächlich auch nicht ganz leicht, die Adressen ausfindig zu machen. Und es kommt dazu, dass wir das eben alles neben unserer normalen Tätigkeit machen mussten. Und deswegen lagen die Ermittlungen teilweise auch mal brav, wenn aktuelle Mordfälle vorränglich bearbeitet werden mussten. Aber wir sind trotzdem durchgängig immer dran geblieben. Und während Ihr Team dann weiter Speichelproben genommen hat, sind Sie ja im Mai 2014 dann in die Aktenzeichensendung gekommen. Denn es gab noch eine Spur, der Sie damals nachgegangen sind. Dabei ging es um ein Kleid, an dem Hilde Weber vor ihrem Tod genäht hatte. Das war eine Auftragsarbeit, die aber nie abgeholt wurde.
So, und dann kommt jetzt dieses gemusterte Kleid ins Spiel. Wir haben es ja im Film gesehen. Was ist daran jetzt so wichtig für Sie? Ja, wir vermuten, dass dieses Kleid möglicherweise im Zusammenhang mit der Tat stehen könnte. Es ist ein komplett selbst genähtes Kleid, also kein Kleid von der Stange gewesen. Dieses Kleid ist verändert worden, es ist enger genäht worden. Und möglicherweise hat sie das auch schon zur Abholung. Bereitgelegt gehabt. Unsere Frage ist deswegen, wer kennt dieses Kleid und kann uns möglicherweise irgendetwas über dieses Kleid berichten?
Frau Jager, in welchem Zusammenhang hätte das Kleid denn mit dem Verbrechen stehen können? Beziehungsweise, was haben Sie sich erhofft? Das Kleid lag unter der Leiche. Und unsere damalige Vermutung war, dass das Kleid möglicherweise ein Vorwand des Täters gewesen sein könnte, um in die Wohnung zu kommen, da das Opfer ja eben Näharbeiten für andere ausgeführt hat. Und als der Täter das Kleid dann mutmaßlich abholen wollte, hat er das Opfer dann angegriffen. Das war letztendlich nur eine Theorie, die einen Hinweis auf eine Person hätte liefern können und deswegen wollten wir gerne wissen, wie dem das Kleid gehörte. Wir haben in der Sendung auch nochmal die geraubten Wertsachen vorgestellt, denn irgendwo mussten die ja geblieben sein. Für Hinweise wurde eine Belohnung von 3000 Euro ausgesetzt. Aber leider konnten die Zuschauer hierbei auch nicht weiterhelfen und es sind weitere zwei Jahre vergangen.
Frau Jager, dann ist plötzlich aber wieder Bewegung in den Fall gekommen. Was ist passiert? Ja, bis zum 14. Juli 2016 hatten wir von insgesamt 1217 Personen Speichelproben genommen. Und dann mit der Spur 1218 wurde ein 51-jähriger Mann, der mittlerweile noch Solchein im Wohnhof war, von uns kontaktiert, wie so viele vorher. Und er sagte dann auf die Frage, ob er bereit wäre, eine freiwillige Speichelprobe abzugeben, am Telefon zu, dass er an diesem DNA-Test mitmachen würde oder teilnehmen würde, wenn wir zu ihm an seinen Wohnort kommen. Und das war genau der Mann, der damals im Jahr 1982 eine Blutgruppenanalyse machen musste, nachdem der Sohn des Opfers einen anonymen Hinweis auf ihn erhalten hatte, oder? Genau. Und dieser Mann stand auch von Anfang an auf unserer Liste, ist aber weder zum ersten noch zum zweiten Speicheltest erschienen. Und deswegen haben wir mit ihm abgesprochen, dass wir zu ihm kommen und eine Speichelprobe zu entnehmen. Aber dazu kam es dann nicht? Erzählen Sie mal. Nein, denn er ist nach diesem Telefonat geflüchtet. Er hat seiner Familie noch eine Abschieds-SMS geschickt, in dem er den Mord gestanden und sich für alles entschuldigt hat. Wir nennen diesen Mann hier Manfred D. Nach nun 34 Jahren ist der Mörder von Hilde Weber also endlich identifiziert.
1982 war er nach der Untersuchung seiner Blutgruppe eigentlich als Täter ausgeschlossen worden. Ein fataler Irrtum, wie sich nun herausstellt. Die Analyse muss also tatsächlich fehlerhaft gewesen sein. Bevor wir weiter seine Flucht schildern, erzählen wir jetzt kurz, wer der Mann ist.
Manfred D. führt ein scheinbar ganz normales Leben. Ein Jahr vor der Einladung zur Speichelprobe im Jahr 2015 zieht er mit seiner langjährigen Freundin zusammen, mit der er auch eine gemeinsame Tochter hat. Seine Freundin bringt noch einen Sohn aus einer vorherigen Beziehung mit. Er kümmert sich um die Kinder und arbeitet als Beikoch in einem Restaurant. Von seiner damaligen Arbeitgeberin wird er als zuverlässig beschrieben. Das war aber nicht immer so. Seine Kindheit und Jugend sind durch die Trennung der Eltern geprägt. Seine Mutter fühlt sich mit der Erziehung überfordert und erhält schließlich Erziehungshilfe. So lebt Manfred D. zeitweise im Evangelischen Hilfswerk und macht 1980 dort auch seinen Sonderschulabschluss. Im Jahr 1982, als Hilde Weber ermordet wurde, lebt er dann wieder bei seiner Mutter und seinem Stiefvater in Schleswig. Zu dieser Zeit ist Manfred D. 17 Jahre alt, arbeitslos und erhält Sozialhilfe. Seinem Alltag fehlt jegliche Struktur. Im Juni 1985, drei Jahre nach dem Mord an Hilde Weber, arbeitet Manfred D. als Landschaftsgärtner. Er ist jetzt 20 Jahre alt. Bei Mehrarbeiten in einem Wohngebiet trifft er zufällig auf einen siebenjährigen Jungen.
Kurz darauf wird das Kind tot aufgefunden. Er wirkt. Manfred D. gerät unter Verdacht und gibt zu, mit dem Jungen gesprochen zu haben, bestreitet aber die Tat. Angeblich habe er ihn nach ihrem Gespräch leblos im Gras liegen vorgefunden. Daraufhin habe er den Jungen an einer Böschung abgelegt, da er Angst gehabt hätte, man könne ihn des Mordes verdächtigen. Aber die Staatsanwaltschaft glaubt ihm nicht und klagt Manfred D. An. Im deutschen Strafrecht gilt man zwischen 18 und 21 Jahren als Heranwachsender. Es ist somit Ermessenssache des Gerichts, ob er nach allgemeinem Strafrecht oder Jugendstrafrecht angeklagt wird. Der Mordfall des siebenjährigen Jungen wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Der Prozess findet 1986 vor der Jugendstrafkammer am Lübecker Landgericht statt. Das Gericht hält Manfred Dees Erklärung ebenfalls für wenig glaubhaft und argumentiert damals, Zitat, Statt den Jungen zum Graben zu schleppen, hätte nichts näher gelegen, als schnell Hilfe zu holen. Zitat Ende. Warum der Junge sterben musste, ist bis heute unklar. Das Urteil fällt am 4. März 1986. Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Aber das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Manfred D. den Jungen getötet hat.
Und drei Jahre zuvor soll er nun auch noch die 73-jährige Hilde Weber getötet haben. Wie war denn seine Verbindung zu der Rentnerin? War ihre Theorie richtig, dass er aus der Nachbarschaft kam? Ja, die war richtig. Der Täter hatte bis 1980 sogar im selben Haus wie Frau Weber gewohnt, zusammen mit seiner Mutter und seiner Schwester. Einmal hat das Opfer sogar auch für ein paar Stunden auf ihn und seine Schwester aufgepasst, weil es in der Wohnung der beiden Kinder gebrannt hatte. Und seit 1982 lebte er dann in der Umgebung von Schleswig. Da Sie ja endlich wussten, wer der Täter war, wollten Sie ihn natürlich auch so schnell wie möglich festnehmen. Aber Manfred D., der war ja auf der Flucht. Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet, um ihn zu kriegen? Wir haben natürlich sofort die Fahndung eingeleitet, ganz klar. Und aus der Abschieds-SMS, die er an seine Familie geschickt hatte, haben wir die Vermutung abgeleitet, dass er sich nach Frankreich absetzen könnte. Wir wussten, dass er sein Handy dabei hat. Das war aber zum großen Teil ausgeschaltet. Hat es aber hin und wieder dann doch einmal eingeschaltet und wir haben dann versucht, das Handy zu orten durch eine Funkzellenortung und konnten dann letztendlich, als er das Handy einmal angemacht hat, ihn in einer Funkzelle im Raum Saarbrücken orten.
Dann haben wir mit den Kollegen dort in Saarbrücken Kontakt aufgenommen und diese hatten dann aufgrund des Standorts der Funkzelle eine Idee, wo sich der Täter aufhalten könnte, weil dort nämlich genau im Bereich ein Hotel war, wo er sich hätte einchecken können. Und es war dann letztendlich so, dass die Kollegen mehr oder weniger auf gut Glück zu diesem Hotel gefahren sind und hatten Recht. Also der Täter hatte sich dort eingecheckt und konnte dann dort am 14. Juni 2016 auch festgenommen werden. Und einen Tag später ist er dann auch ebenfalls in Saarbrücken mit einem Haftrichter vorgeführt worden und in Untersuchungshaft gegangen. Sind Sie dann selbst auch nach Saarbrücken gefahren? Nein, das konnte ich leider nicht. Aber zwei Kollegen von mir sind noch in der Nacht hingefahren und haben dann auch gleich am nächsten Morgen die erste Vernehmung mit ihm durchgeführt. Wie lief das ab? Was für einen Eindruck hat er bei der Vernehmung gemacht? Also laut meinen Kollegen war er eher schweigsam, also man musste ihm wirklich alles aus der Nase ziehen und was mal so zu sagen, aber er war wohl auch ziemlich niedergeschlagen. Hat er denn gestanden? Er hat zuerst geleugnet. Also es hat einige Anläufe gebraucht, aber schließlich hat er dann die Tötung gestanden. Das Sexualdelikt allerdings, das hat er wirklich bis zum Schluss abgestritten und das, obwohl der DNA-Beweis ja aus einer Spermaspur stammte und somit eigentlich eindeutig war, aber bis zum Schluss hat er das abgestritten.
Die Ermittler und Ermittlerinnen rekonstruieren die Tat so. Manfred D. fasst 1982 den Plan, die 73-jährige Rentnerin auszurauben. Nachdem er Alkohol getrunken hat, verschafft er sich unter einem Vorwand Zutritt zu Hilde Webers Wohnung. Hilde, die ihn noch von früher kennt, lässt ihn arglos herein. Während die Rentnerin kurz in einen anderen Raum geht, durchsucht der damals 17-Jährige ihre Schränke und Schubladen im Wohnzimmer. Als Hilde Weber zurückkommt und Manfred D. Dabei ertappt, wie er ihre Sachen durchwühlt, droht sie damit, die Polizei zu rufen. Manfred D. will das um jeden Preis verhindern. Aus Angst vor einer Anzeige bringt er die Rentnerin brutal zum Schweigen. Er drückt die sich wehrende Frau zu Boden, wirkt sie und erstickt sie schließlich mit einem Sofakissen. Wie der folgende zeitliche Ablauf war, lässt sich im Nachhinein nicht mehr genau feststellen.
Jedenfalls nimmt Manfred D. 10 bis 20 Sammlermünzen sowie drei Uhren in einem Gesamtwert von insgesamt wenigen hundert D-Mark an sich. Mit einem Küchenmesser schneidet er die Kleidung der Toten auf, sodass sie nackt vor ihm liegt und missbraucht sie sexuell, wobei er seine DNA hinterlässt. Anschließend flüchtet Manfred D. nicht durch die Wohnungstür, sondern aus dem Fenster, um nicht entdeckt zu werden. Die Sicherungsbänder am Fenster schneidet er mit einem Küchenmesser durch, das er danach draußen liegen lässt. Seine Beute vergräbt er später in einem Park.
Frau Jager, wirklich schockierend, was Manfred D. der alten Frau angetan hat. Haben Sie ihn selbst auch kennengelernt bzw. mit ihm geredet? Nein, das habe ich nicht. Aber ich hatte mit seiner Familie Kontakt und habe ihr gesagt, warum er festgenommen wurde. Wie haben seine Angehörigen darauf reagiert? Für die Familie war er immer der treusorgende Familienvater. Die Freundin hatte ihn ja auch erst weit nach diesen Taten kennengelernt. Die Verwandten waren natürlich geschockt und völlig aufgelöst, haben aber letztendlich zu ihm gehalten. Ja, Sie haben dann sicherlich auch gleich den Sohn von Hilde Weber über die Neuigkeiten informiert. Wie hat er darauf reagiert, dass der Mörder seiner Mutter nach mehr als drei Jahrzehnten gefasst wurde? Ich habe ihm natürlich als einen der Ersten berichtet, dass wir den Täter haben, bevor wir überhaupt an die Presse gegangen sind. Und für ihn ist wirklich eine große Last abgefallen. Er hat all die Jahre darunter gelitten, dass der Täter nicht gefasst wurde und hat mir gegenüber auch gesagt, dass kein Tag vergangen wäre, an dem er nicht an diese Tat gedacht hat. Er hat geweint vor Erleichterung, vor Freude und in solchen Momenten merkt man wieder, warum man das alles macht und warum das alles den ganzen Aufwand wert gewesen ist.
Im Jahr 2017 muss sich Manfred D. Vor dem Flensburger Landgericht wegen Mordes an der 73-jährigen Hilde Weber verantworten. Der sexuelle Missbrauch war zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt. Zur Tatzeit war er 17 Jahre alt. Deshalb wird auch dieser Fall vor der Jugendkammer verhandelt. Laut einer großen Tageszeitung beteuert der mittlerweile 52-Jährige vor Gericht, dass ihm die Tat all die Jahre nicht aus dem Kopf gegangen sei. Angeblich habe ihn die Tat verfolgt. Die Vernehmung bei der Polizei sei deshalb für ihn befreiend gewesen. Vor Gericht gibt er den Mord zu, streitet das Sexualdelikt aber weiter ab. Am 19. Januar 2017 fällt das Urteil. Manfred D. wird des Mordes schuldig gesprochen, den er nach dem gescheiterten Diebstahl in Verdeckungsabsicht begangen hatte. Allerdings erhält er dafür lediglich zwei Jahre Bewährungsstrafe. Ein Strafmaß, das für einiges Aufsehen gesorgt hat. Juristisch ist es allerdings korrekt und nach geltendem Recht erfolgt.
An dieser Stelle hören wir Dr. Stefan Wolf. Er ist Richter am Landgericht Flensburg. Unsere Redaktion hat im Vorfeld mit ihm gesprochen und wollte wissen, wie es zu diesem Urteil kam und warum bei einem über 50-Jährigen noch Jugendstrafrecht angewandt wurde. Das Jugendstrafrecht war hier zwingend für den Angeklagten anzuwenden, weil er zur Tatzeit und das ist dafür maßgeblich 17 Jahre alt gewesen ist. Es ist unerheblich, dass er mittlerweile im Zeitpunkt der Verhandlung über 50 Jahre alt war.
Im Jugendstrafrecht gibt es ein vielfältiges Sanktionssystem und hier kam dann die Besonderheit ins Spiel, dass eine Verurteilung des Angeklagten zu mehr als zwei Jahren Jugendstrafe gar nicht mehr möglich war. Denn der Angeklagte hatte nicht nur den Mord, um den es im hiesigen Fall ging, im Jahr 1982 begangen, sondern später noch einen Totschlag im Jahr 1985. Und in einem solchen Fall, wenn ein Angeklagter mehrere Straftaten begangen hat, dann müssen die eigentlich in einer einheitlichen Jugendstrafe Einfluss finden. Es muss eine einheitliche Jugendstrafe gebildet werden. Das war hier aber nicht mehr möglich. Denn für den Mord an Hilde Weber wurde er erst 34 Jahre später angeklagt.
Für den Totschlag an dem siebenjährigen Jungen war Manfred D. Bereits verurteilt und hatte die Strafe auch schon verbüßt. Bei der Bildung einer einheitlichen Strafe für beide Taten hätte er, das ist die gesetzliche Obergrenze, maximal eine Jugendstrafe von zehn Jahren erhalten können. Die Verurteilung wegen des Totschlags aus dem Jahr 1985 zu einer Jugendstrafe von acht Jahren stand schon im Raum, die war erfolgt und damit blieben für den hiesigen Fall nur noch zwei Jahre an Jugendstrafe, die überhaupt verhängt werden konnten. Diesen Gedanken, den man hier hat, den nennen Juristinnen und Juristen Härteausgleich. Einem Angeklagten, das steckt dahinter, darf kein Nachteil daraus entstehen, wenn Straftaten nur schrittweise bekannt werden. Sie aber eigentlich hätten gleichzeitig abgeurteilt werden können oder jedenfalls noch eine einheitliche Strafe hätte gebildet werden können, das gegebenenfalls auch nachträglich. Es gibt im Jugendstrafrecht zwar noch eine Regel, die es theoretisch erlaubt, dass man mit mehreren Jugendstrafen über das Höchstmaß von zehn Jahren hinausgeht, wie uns Richter Dr. Stefan Wolf erklärt hat. Sie ist in § 31 Abs. 3 geregelt, allerdings nur anwendbar, wenn das aus Erziehungsgesichtspunkten notwendig ist.
Das verfing hier aber nicht, weil er die 73-Jährige gerade nicht in dem Bewusstsein getötet hatte, dass er dafür nur noch mit maximal zwei Jahren Jugendstrafe bestraft werden konnte. Die Straftat hatte sich ja vor dem später begangenen Totschlag ereignet und deswegen war ihm das gar nicht bekannt, konnte also für ihn kein Motiv sein, diese Straftat auch noch begehen zu können, ohne dafür dann nennenswert bestraft zu werden. Bei bis zu zwei Jahren Strafe muss geprüft werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Im Fall von Manfred D. wurde die Jugendstrafe dann tatsächlich auf Bewährung ausgesetzt, weil das Gericht in solchen Fällen immer auch die Sozialprognose zu berücksichtigen hat, so Dr. Wolf. Und hier war es so, dass sich der Angeklagte und Verurteilte später vollkommen unauffällig verhalten hat. Er hat eine feste Partnerschaft, stabile soziale Verhältnisse, er war berufstätig, Familienvater und hat sich auch fürsorglich um seine Familienmitglieder gekümmert.
Frau Jager, waren Sie beim Prozess dabei? Nein, da er nach Jugendstrafrecht verhandelt wurde, fand die Verhandlung ja unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und das gilt auch für uns. Trotzdem, wie haben Sie das Urteil empfunden? So eine Situation gab es vorher tatsächlich noch nie. Ich war zwar grundsätzlich zufrieden, dass er wegen Mordes verurteilt wurde, auch wenn es nur zwei Jahre auf Bewährung waren. Aber ehrlich gesagt, fühlt es sich halt einfach irgendwie falsch an, auch wenn es juristisch richtig und eben auch nicht anders möglich war. Und wie hat der Sohn von Hilde Weber auf das Urteil reagiert? Auch er war erleichtert, dass das jetzt endlich vorbei war. Und man muss tatsächlich immer bedenken, dass so ein Verbrechen immer mehr als ein Opfer hat. Also man hat ein Opfer, das getötet wurde, aber man hat eben auch die Angehörigen des Opfers, die mit dieser Tat weiterleben müssen.
Und um diese Angehörigen muss man sich wirklich kümmern. Die haben das einfach verdient und haben ein Anrecht darauf, dass das auch nach so vielen Jahren noch geklärt wird. Und alleine, dass der Täter ermittelt wurde, hilft dann damit besser, klar zu kommen. Frau Jager, nach Jahrzehnten konnte der Fall doch noch aufgeklärt werden. Dank Ihrer akribischen Ermittlungen, der modernen DNA-Analyse und der ganzen Freiwilligen, die so großen Einsatz bei der Recherche nach den männlichen Anwohnern von 1982 gezeigt haben. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns von diesem außergewöhnlichen Fall zu erzählen. Sehr gerne. Auch von mir natürlich ganz herzlichen Dank. Wir danken außerdem Richter Dr. Stefan Wolf vom Landgericht Flensburg und der Autorin dieser Folge, Corinna Prinz. Und wie immer am Ende auch vielen Dank an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY. Unvergessene Verbrechen bleibt sicher. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.