Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne und neben mir sitzt heute mal wieder meine Kollegin Nicola Hänisch-Koros. Hallo Rudi und willkommen ihr Lieben zu einer Spezialfolge unseres Podcasts heute. Heute geht es um eine Art von Verbrechen, wie sie abstoßender kaum sein könnte und wie ich sie in meiner Zeit als Moderator von Aktenzeichen XY leider schon viele Male vorstellen musste. Hier nur ein paar wenige Beispiele aus der Sendung. Im April 2003 berichten wir über die Fahndung der Kripo Münster. Ein junger Mann hat seine Ex-Freundin mit 66 Messerstichen getötet, die Leiche anschließend in einem Naherholungsgebiet abgelegt und ist untergetaucht.
Erst 15 Jahre später, 2018, können wir bei Aktenzeichen XY mitteilen, der Mann wurde in Paris festgenommen, nachdem er eine weitere Frau mit einem Messer angegriffen hatte. Oder hier ein anderer Fall. Im Juni 2009 unterstützen wir die Kripo Hannover bei der Fahndung nach einem 46-Jährigen, der wenige Wochen zuvor seiner Ex-Frau aufgelauert und sie auf offener Straße niedergestochen hatte. Der Mann hatte sie nach der Scheidung mehrfach mit dem Tod bedroht. Weder die Polizei noch ein Gericht hatten der Frau, die bereits ein Kontaktverbot erwirkt hatte, helfen können. Oder auch dieser Fall aus dem Jahr 2010. Eine 26-Jährige aus Etelbrück in Luxemburg war wenige Monate vor der Sendung spurlos verschwunden. Zurück blieb ihre 16 Monate alte Tochter. Zeugen wollten gesehen haben, wie die Frau abends in das Auto eines Unbekannten stieg. Doch kurz nach der Sendung gesteht der Lebensgefährte des Opfers, er hat seine Partnerin getötet. Ihre Leiche finden Ermittler in einem Stausee. Oder auch 2013. Wir berichten über die 40-jährige Mutter zweier Kinder, die nach einem Streit mit ihrem Ehemann am Valentinstag 2008 plötzlich verschwand. Erst fünf Jahre später erfährt die Bonner Kriminalpolizei auf Betreiben der inzwischen erwachsenen Tochter von dem Fall und wendet sich an Aktenzeichen XY.
Wenige Tage nach der Ausstrahlung findet man die Leiche der Mutter im Keller des Familienhauses. Der Ehemann gesteht die Tat. Ja, das sind nur ein paar wenige Beispiele von Männern, die in den vergangenen Jahren ihre Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen getötet haben. Wir könnten diese traurige Aufzählung lange fortsetzen. Und auch ich erinnere mich an viele vergleichbare Fälle aus meiner Zeit in der Redaktion von Aktenzeichen XY ungelöst. Das Phänomen, über das wir heute sprechen, zieht sich durch alle Altersgruppen, durch alle Milieus und Nationalitäten. Nur eines ist immer gleich. Die Opfer sind Frauen. Denn wir sprechen heute über sogenannte Femizide. Der Begriff Femizid ist kein einfacher, allein schon weil es in Deutschland bislang keine einheitliche Definition gibt, die über diese allgemeine Formulierung hinausgeht. So definieren zum Beispiel die Weltgesundheitsorganisation oder das Bundeskriminalamt Femizide knapp als vorsätzliche Tötungsdelikte an Frauen, weil sie Frauen sind.
Also wegen einer ablehnenden Einstellung der tatbegehenden Person zur Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Resultierend aus patriarchalen Denkmustern und Strukturen. So heißt es in einem Lagebericht des BKA über geschlechtsspezifisch gegen frauengerichtete Straftaten. Doch was bedeutet das alles konkret? Wir haben in diesem Podcast ja schon oft festgestellt, die Motivation eines Täters ist nicht immer leicht zu durchschauen. Man kann ihm schließlich nicht in den Kopf gucken. Und oft sagt er auch nichts. Wie also erkennt man im Einzelfall, ob die Tötung einer Frau tatsächlich mit ihrem Geschlecht zu tun hatte? Dass es keine feste Definition gibt, bedeutet natürlich auch, bislang werden Femizide in Deutschland nicht offiziell statistisch erfasst. Klar ist aber, das Thema Femizid geht uns alle an. Laut dem eben genannten Lagebild des Bundeskriminalamts aus dem vergangenen Jahr wurden allein 2023 rund 360 Frauen und Mädchen Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts.
Also beinahe ein Mädchen oder eine Frau pro Tag. Die Vereinten Nationen haben 2013 in ihrer Wiener Erklärung zu Femiziden erstmals genauer definiert, welche Taten aus ihrer Sicht als Femizide zu werten sind. Sie nennen elf Kategorien, darunter beispielsweise auch die gezielte Tötung von Mädchen und Frauen während eines bewaffneten Konflikts. Tötungen im Namen der Ehre oder die Tötung weiblicher Föten oder Säuglinge zur geschlechtsspezifischen Selektion. In Deutschland spielt vor allem eine Art von Femizid eine entscheidende Rolle.
Der sogenannte Intimizid, also die Tötung von Frauen durch ihren aktuellen oder ehemaligen Intimpartner. Bei mehr als 40 Prozent, beinahe der Hälfte aller Tötungen von Frauen, die es 2023 in Deutschland gab, war der Täter ein ehemaliger oder aktueller Lebensgefährte des Opfers. Und schaut man sich die Tötungsdelikte innerhalb von Partnerschaften im Ganzen an, dann sieht man, mehr als 80 Prozent der Opfer sind weiblich. Laut BKA Lagebericht gründen solche Taten auf der Vorstellung, dass Frauen weniger wert seien als Männer. Und auch, wenn wir hier in Deutschland gerne dazu neigen zu sagen, sieht doch ganz gut aus bei uns mit der Gleichstellung von Mann und Frau, haben mich zumindest die Zahlen, die es zu Femiziden bisher gibt, nachdenklich gemacht. Umso wichtiger ist es uns, in diesem Spezial nicht nur auf die strafrechtliche Situation in Deutschland zu schauen und darauf, wie deutsche Gerichte mit Femiziden umgehen, sondern auch zu fragen, ob es etwas gibt, was wir als Gesellschaft oder was jeder oder jede Einzelne tun kann, um solche furchtbaren Taten zu verhindern. Das sind große Fragen, auf die es keine einfachen Antworten gibt. Um diesem komplexen Thema gerecht zu werden, haben wir uns entschlossen, das Thema Femizid in gleich zwei Folgen zu behandeln. Wir nehmen uns heute auch konkrete Beispiele vor und sprechen mit Experten, um herauszufinden, was einen Femizid als solchen kategorisiert.
Unter anderem mit Florian Rebmann vom Kriminologischen Institut der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen. Gemeinsam mit einem Forscherteam unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Kinzig hat er in den vergangenen Jahren eine groß angelegte Studie zum Thema Femizid in Deutschland erstellt. Im Vorfeld dieser Folge hat er uns berichtet, was sie bei der Analyse hunderter Fallakten zu Tötungen von Frauen über die Täter und Opfer in Deutschland herausgefunden haben. Außerdem sprechen wir mit Dr. Laurent Lafleur, Richter am Oberlandesgericht München. Er erzählt uns in der zweiten Folge unseres Spezials, wie deutsche Ermittlungsbehörden und Gerichte mit Femiziden umgehen. Und er berichtet auch, warum er manche jüngeren Urteile des obersten deutschen Gerichts zu Partnerinnen-Tötungen für grob falsch hält. Und wir sprechen auch über einen sehr konkreten Fall. Es ist nur einer von leider sehr vielen in Deutschland. Doch er zeigt exemplarisch, wie zum Beispiel das Besitzdenken mancher Männer gegenüber ihren Partnerinnen oder wie in diesem Fall Ex-Partnerinnen zu grausamen Taten führen kann. Und wie selbst Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte immer wieder trotz Monate oder sogar jahrelanger Warnzeichen nicht verhindern können, dass Frauen Opfer von Männern werden, die sich wahrscheinlich sinngemäß sagen, wenn ich sie nicht haben kann, soll sie keiner haben.
Der Fall, über den wir in dieser Folge sprechen werden, hat sich 2016 in München zugetragen. Aber bevor wir dahin zurückgehen, möchten wir zunächst unseren heutigen Studiogast begrüßen. Bei uns ist Oberstaatsanwältin Katja Mühlbauer. Sie leitet bei der Staatsanwaltschaft München 1 die Abteilung für Kapitaldelikte, die unter anderem für versuchte und vollendete Tötungsdelikte zuständig ist und somit auch in unserem heutigen Fall ermittelt hat. Frau Mühlbauer, herzlich willkommen. Grüß Gott, ich freue mich sehr, heute hier bei Ihnen sein zu dürfen. Ja, wir freuen uns auch, dass Sie bei uns sind. Hallo. Frau Mühlbauer, als Leiterin der Abteilung für Kapitaldelikte haben Sie es mit den schwersten Straftaten zu tun, mit Mord und Totschlag. Wir haben es eben gehört, beinahe jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen getötet. Der Anteil weiblicher Opfer von Tötungsdelikten innerhalb von Partnerschaften liegt bei über 80 Prozent. Das sind erschreckende Zahlen. Entsprechen die dem, was Sie bei Ihrer Arbeit erleben? Wir erfassen unsere Fälle nicht statistisch nach Kategorien, zum Beispiel ob es sich bei dem Opfer um eine Frau oder ein Mädchen handelt, aber sagen kann man, dass sogenannte Trennungstötungen und auch Tötungen, die man nach allgemeinem Verständnis als Femizid bezeichnen könnte, doch immer wieder vorkommen, nicht nur vollendete, sondern auch versuchte.
Vielleicht für Sie als Größenordnung. Im Moment bearbeiten wir in München drei Fälle, die meinem Verständnis nach dieser Konstellation entsprechen und als Femizid eingeordnet werden könnten. Wenn man von Femiziden spricht, ist die geschlechtsbezogene Tötung von Frauen gemeint. Ist das ein Begriff, den Sie bei Ihrer Arbeit verwenden? Nein, das ist ja kein juristischer Begriff. Er kommt auch in unserem Gesetz nicht vor. Und Sie hatten es ja eingangs erwähnt, es ist auch kein klar und fest definierter, kein offizieller Begriff. Aber es gibt ein allgemeines Verständnis dafür. Das zeigt ja auch die Diskussion, die um das Thema immer wieder entbrennt. Ein Femizid ist eine geschlechtsspezifische Tötung aufgrund der Vorstellung, dass Frauen ungleichwertig sind und sich dem Willen des Mannes unterzuordnen haben. Und wenn man sich den Fall, über den wir heute sprechen, anschaut, was da passiert ist, wenn man das mal ganz grob zusammenfasst. Ein Mann tötet seine ehemalige Partnerin, weil sie sich getrennt hat, weil sie die Trennung nicht akzeptieren will und wütend ist, dass sie keinen Kontakt mehr will. Also letztendlich hat er ja da verlangt, dass sie sich seinem Willen völlig unterordnet. Dann ist das meiner Einschätzung nach eine geschlechtsspezifische Tat, die man, wenn man das allgemeine Verständnis eines Femizids zugrunde legt, darunter fassen kann. Richtig, dazu kommen wir gleich noch. Ein Hinweis, aus rechtlichen Gründen haben wir alle Namen geändert, sowohl den des Täters als auch den des Opfers. Aber beginnen wir zunächst damit, was sich damals ereignet hat.
Es ist der 16. August 2016. Ein Dienstagnachmittag in einer ruhigen Wohngegend im Münchner Stadtteil Giesing. Hier kennt man sich und schaut nacheinander. Doch nun um kurz nach halb vier durchbrechen plötzlich laute Schreie die Ruhe in der Wohnsiedlung. Sie dringen aus einem Hauseingang. Als mehrere Anwohner zum Hauseilen und die Tür aufreißen, bietet sich ihnen ein furchtbares Bild. Dort vor der Kellertür liegt eine Frau, blutüberströmt, im Sterben. Die Nachbarn erkennen die Frau sofort. Sie heißt Jing Mei Tsai, wohnt seit einigen Jahren im Haus, ist 45 Jahre alt und arbeitet als Architektin. Jing Mei gilt als höflich, sie hilft im Nachbarschaftstreff mit und unterstützt ältere Bewohner mit den Einkäufen. In der Siedlung ist sie sehr beliebt. Die herbeigealten Anwohner sind geschockt. Was um Himmels Willen ist hier passiert? Um 15.34 Uhr, wenige Augenblicke nach der Tat, setzen sie den ersten Notruf ab. Ein Mann reißt sich das Hemd vom Leib und versucht, die Blutung mit einem improvisierten Druckverband zu stoppen. Doch ohne Erfolg. Die Frau verblutet noch im Hauseingang. Als kurz darauf Polizei und Rettungskräfte eintreffen, können sie der Frau nicht mehr helfen. Die Notärztin stellt um 15.54 Uhr ihren Tod fest.
Die Ermittlerinnen und Ermittler der Mordkommission des Polizeipräsidiums München und vom Kriminaldauerdienst sichern den Bereich um den Tatort. Sie beginnen schnellstmöglich, die anwesenden Zeugen zu befragen und Spuren zu sichern. In einer Ecke des Treppenhauses stellen sie ein blutverschmiertes Messer sicher. Der Angreifer hat es offenbar bei seiner überstürzten Flucht zurückgelassen. Und die Beamten stellen fest, Hals und Oberkörper der Getöteten sind von einer Vielzahl von Stichwunden übersät. Eine spätere Obduktion wird ergeben, mindestens 18 Mal ist auf die Frau eingestochen worden, mit einem schier unaufhaltsamen Vernichtungswillen. Kriminalisten sprechen bei solch exzessiver Gewaltanwendung von einer Übertötung. Wenn also weitaus mehr Brutalität auf das Opfer ausgeübt wurde, als zur eigentlichen Tötung notwendig war. Oft deuten solche Übertötungen auf große Emotionalität bei der Tat hin, zum Beispiel auf eine persönliche Beziehung des Täters zum Opfer. Kannte Jing Mei also ihren Mörder?
Frau Mühlbauer, diese Frage sollten Ihre Kollegen schon sehr bald nach der Tat beantworten können. Sie hatten es hier, das war schnell klar, mit einem Tötungsdelikt zu tun und mit einem Täter auf der Flucht. In solchen Fällen, das haben wir hier im Podcast schon oft gehört, muss es schnell gehen. Oberstes Ziel ist es, den Täter zu identifizieren und ausfindig zu machen. Die entscheidende Frage war also, wer hatte einen solchen Hass auf diese erfolgreiche, lebenslustige und beliebte Frau, dass er sie mit solch roher Gewalt töten wollte? Zum Täter gab es schon wenige Augenblicke nach der Tat konkrete Hinweise. Zum Beispiel aus den Zeugenbefragungen, die ja noch vor Ort durchgeführt wurden. Die Zeugen haben einen Mann beschrieben, der ihnen teils aus dem Haus entgegenkam, unmittelbar nach den Schreien oder den sie haben weggehen sehen. Sie haben ihn konkret beschrieben, auch seine Kleidung. Er sei groß gewachsen gewesen, schlank, um die 40. Er hätte ein hellblaues Oberteil, eine kurze Short getragen und eine Umhängetasche über der Schulter gehabt. Eine Zeugin hat dann noch gehört, wie er schnell weg hier vor sich hin gesagt hat.
Da lag natürlich nahe, dass es sich bei dem Mann um den Täter handeln könnte Und auch zur Identität des Beschriebenen bekamen Sie aus der Nachbarschaft ja schnell Hinweise, nicht? Ja, das ist richtig In der Siedlung war bekannt, dass das Mordopfer seit Jahren von einem Mann gestalkt worden war Sie hatte unter anderem Zettel mit seinem Foto verteilt Mit der Bitte, keine fremden Personen ins Haus zu lassen Die ganze Nachbarschaft war alarmiert, Auch bei Begehung der Wohnung der Getöteten, unmittelbar nach dem Mord wurden entsprechende Unterlagen gefunden, die auf diese Stalking-Vorwürfe hindeuteten. Die weiteren Ermittlungen haben dieses Gepräge dann bestätigt. Das Opfer wurde seit Jahren gestalkt von einem Mann namens Carsten Seidel, es war ihr Exfreund. Sie hatte bereits mehrfach Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, an die er sich nicht oder nicht konsequent gehalten hat. Im Jahr 2014 wurde er schon mal wegen Nachstellung verurteilt vom Amtsgericht München.
Nur zwei Tage nach dem Mord am 18. August 2016 sollte ein weiteres Verfahren vor dem Amtsgericht München wegen Nachstellung stattfinden. Dazu kam es schrecklicherweise nicht mehr. Bevor wir über das unfassbare Martyrium sprechen, das Jing Mei in den Jahren zuvor mit ihrem ehemaligen Partner erlebt hat, zunächst die Frage, die Beschreibungen des Mannes, den einige Nachbarn vom Tatort haben weglaufen sehen, passten ja auf diesen Carsten Seidel. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich doch sicher gleich auf den Weg zu seiner Wohnung gemacht, oder? So ist es. Die Kollegin von der Staatsanwaltschaft hat sofort die Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen angeordnet. Normalerweise braucht man für eine Wohnungsdurchsuchung einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Jedoch dann nicht, wenn keine Zeit mehr bleibt, einen Richter rechtzeitig zu erreichen. Wenn zum Beispiel der Zweck der Maßnahme dann gefährdet wäre. Wenn, so steht es im Gesetz, Gefahr im Verzug vorliegt. So war es im vorliegenden Fall, sodass die Staatsanwältin die Durchsuchung anordnen konnte. Unverzüglich sind Polizeibeamte zur Wohnung des Verdächtigen gefahren, die nur wenige Kilometer vom Tatort entfernt lag, im Münchner Glockenbachviertel. Die Tür zu seiner Wohnung wurde dann sehr zeitnah von Spezialkräften geöffnet. Und wie ging das weiter? Haben die Beamten den Mann dann in seiner Wohnung angetroffen? Nein, er war nicht zu Hause.
Obwohl das alles sehr schnell ging, die Kollegen auch sehr schnell vor Ort waren, sie haben ihn offenbar knapp verpasst. Woher wusste man denn, dass der Gesuchte offenbar kurz vorher noch an seiner Wohnung gewesen war? In der Wohnung sah es so aus, als wäre jemand in Hektik dort gewesen und hatte die Wohnung dann überstürzt verlassen. Zum Beispiel waren Holzkisten aus dem Regal gezogen, Kleidung und Gegenstände lagen umher, es bestanden chaotische Zustände. Und, sehr auffällig, man hat Blutspuren gefunden. Was für Blutspuren waren das? Zunächst einmal erscheint erwähnenswert eine Blutspur außerhalb der Wohnung des Verdächtigen, die den Ermittlern schon am Tatort aufgefallen war. Sie führte vom Tatort weg und setzte sich auf dem mutmaßlichen Fluchtweg des Täters fort.
Eine weitere interessante Spur fand man am Trekking-Fahrrad des Mannes, das man im Hinterhof seines Wohnanwesens fand und das mithilfe des Hausmeisters dem Verdächtigen zugeordnet werden konnte. Er hatte es offenbar zur Flucht genutzt. Diese beiden Spuren legten den Verdacht nahe, dass sich der Täter beim Angriff auf sein Opfer selbst verletzt hatte. Das ist etwas, was wir öfter bei solchen Messerangriffen sehen. In der Wohnung wurde außerdem Kleidung gefunden, die mit der Beschreibung der Zeugen von dem flüchtenden Mann übereinstimmte. Ein blaues Poloshirt, die Shorts, eine Umhängetasche. Und auch daran fanden sich Blutspuren. Ich nehme an, die Spuren wurden später kriminaltechnisch untersucht. Was kam denn dabei raus? Ja, mithilfe von Vergleichsmaterial aus der Wohnung des Verdächtigen konnte man vorläufig feststellen, dass die Blutspur auf dem Fluchtweg aller Wahrscheinlichkeit nach von ihm stammte. Und das weitere Blut an der Kleidung in der Wohnung des Mannes stammte tatsächlich vom Tatopfer.
Ja, und auch am Messer, das am Tatort sichergestellt wurde und bei dem es sich laut Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung um die Tatwaffe handelte, fand sich eine dominante DNA-Spur. Auch sie stimmte mit den Proben aus der Wohnung von Carsten Seidel überein. Man kann sagen, nur wenige Stunden nach der Tat wurde immer deutlicher. Sie waren wohl dem richtigen Mann auf der Spur. Doch blieb die Frage, wo war Carsten Seidel? Und natürlich die Frage nach dem Warum. Warum tötet jemand mit solcher Zerstörungswut die Frau, mit der er doch einmal eine Liebesbeziehung geführt hat? Für mich ist es nach wie vor unvorstellbar und nicht zu erklären. Doch auch über das, was dieser furchtbaren Tat vorangegangen war, haben Sie bei der Durchsuchung der Wohnung Aufschluss bekommen, nicht wahr? Richtig. Wir hatten ja bereits von den Zeugen, die wir unmittelbar nach der Tat vernommen haben, und aus den Unterlagen in der Wohnung Hinweise darauf bekommen, dass es die Stalking-Vorfälle zum Nachteil des Opfers gegeben hat.
Diese Erkenntnis wurde nun untermauert durch die Ergebnisse der Durchsuchung in der Wohnung des Verdächtigen. Denn dort fanden wir unter anderem eine Art Stalking-Kit. Ein Stalking-Kit? Was kann man sich denn darunter vorstellen? Das war eine Tasche, in der sich Utensilien befanden, die geeignet sind, um Nachstellungshandlungen zu begehen. Im konkreten Fall waren das Gummihandschuhe, ein Sekundenkleber, um zum Beispiel Türschlösser zu verkleben, eine Plastikkarte, mit der man Türen öffnen kann und eine Art Fernglas. Außerdem konnten die Ermittler in der Wohnung das Handy des Beschuldigten auffinden, das er nicht mitgenommen hat, und seinen Laptop. Beides hat er zurückgelassen und die wurden selbstverständlich ausgewertet. Es wurden diverse E-Mails und Chatverläufe gesichert aus der Zeit der Beziehung von Carsten Seidel mit seinem späteren Opfer und auch aus den Jahren danach. All diese Funde haben zusammen ein sehr genaues Bild der Leidensgeschichte ergeben, die die Geschädigte jahrelang durch den Beschuldigten erlebt hatte und die dann letztendlich in ihrer Ermordung gipfelte. Ja und was genau die Ermittler über die Vorgeschichte der Tat herausgefunden haben, dazu kommen wir jetzt.
Irland, Sommer 2007, neun Jahre vor der Tat.
Die 36-jährige Jane May wohnt seit einigen Monaten in Dublin. Wegen der Arbeit ist die junge Architektin, die eigentlich aus Niedersachsen stammt, in die irische Hauptstadt gezogen. In ihrer Freizeit geht sie gerne feiern, durchstreift mit Freunden die zahllosen Pups der Stadt. Sonntags geht sie laufen oder wandert entlang der irischen Klippen. Auch an diesem Tag ist sie auf einer Wanderung, als sie mit einer Freundin und deren Bekannten ins Gespräch kommt. Ein großer schlanker Mann mit braunem Haar. Er stellt sich als Carsten Seidel vor. Schnell ist klar, auch er ist Deutscher. Und nicht nur das. Er ist nur ein Jahr jünger als sie, arbeitet auch als Architekt und ist vor kurzem ebenfalls nach Irland gezogen. Die beiden verstehen sich gut und nach der Wanderung tauschen sie Nummern aus. Zurück in Dublin verabreden sie sich. Es entsteht zunächst eine enge Freundschaft und ein paar Monate später, im Sommer 2008, kommen sie einander schließlich näher und werden ein Paar. Schon nach wenigen Wochen beziehen sie eine gemeinsame Wohnung. Doch die anfängliche Verliebtheit hält nicht lange an. In den folgenden Monaten streiten sich die beiden immer häufiger. Grund ist häufig Carstens immer stärker werdende Eifersucht. Er fängt an, Jing Mei zu kontrollieren, ist stur, oft gereizt und aggressiv und zusehends besitzergreifend.
Oft beginnt er noch spätabends endlose Diskussionen. Einmal packt er sie im Streit am Arm. Gegenüber Freunden meckert er über seine Partnerin, die ihm auf die Nerven gehe. Gleichzeitig reagiert er wütend, wenn Jing Mei abends mit Freunden ausgehen will. Schließlich trennt sich Carsten Seidel von Jing Mei Tsai. Doch nun beginnt ein monatelanges Auf und Ab. Erst kommen die beiden wieder zusammen, dann macht er wieder Schluss. Nachdem er ihr bei einem erneuten Streit droht, sie fertig zu machen, sollte sie sich noch einmal in der gemeinsamen Wohnung blicken lassen, flüchtet Jing Mei für zwei Nächte in ein Hostel.
Im August 2009, nach etwa einem Jahr Beziehung, trennt sie sich endgültig. Bei einem letzten Treffen erklärt Jing Mei Tsai Carsten Seidel die Gründe für ihre Entscheidung. Kurz darauf, Anfang 2010, zieht Jing Mei zurück nach Deutschland. Sie hat eine neue Stelle in einem Architekturbüro in München angenommen. Auch ihre Familie, die teilweise in der Nähe von München lebt, will sie wieder in ihrer Nähe wissen. Anfangs scheint sie gut in ihrem neuen Leben anzukommen, findet Freunde und lebt sich in ihrem neuen Job ein. Die kräftezehrende Beziehung mit Carsten hat sie hinter sich gelassen. Doch er will sich mit der Trennung nicht abfinden und bedrängt Jing Mei weiter. Ob man sich nicht doch noch einmal treffen könne für eine letzte Aussprache. Aber Jing Mei Tsai hat kein Interesse an einem Treffen. Das sagt sie ihm, freundlich, aber entschlossen. Doch Carsten Seidel will das nicht akzeptieren. In den folgenden Wochen bombardiert er Jing Mei geradezu mit SMS und E-Mails.
Obwohl Jing Mei ihm wieder und wieder geduldig die Gründe für die Trennung darlegt, drängt er weiter auf ein weiteres, klärendes Gespräch von Angesicht zu Angesicht. Mit der Zeit werden die Nachstellungen immer schlimmer. Mal bestürmt er Jing Mei mit Nachrichten, mal ruft er bei ihr im Büro an. Dann wieder lauert er vor ihrer Arbeitsstelle oder beim Einkaufen auf. Jing Mei lebt in ständiger Angst vor seinen Nachstellungen.
Schließlich lässt sich die Architektin im Frühjahr 2010 doch auf eine Aussprache ein. Vielleicht lässt er sie ja dann endlich in Ruhe? Die beiden treffen sich in der Wohnung einer Freundin von Jing Mei. Noch einmal erklärt sie Carsten ausführlich, warum sie nicht mehr mit ihm zusammen sein will. Zunächst scheint es, als wolle Carsten ihre Entscheidung immer noch nicht akzeptieren. Im August 2010 sucht sich Jing Mei Tsai deshalb sicherheitshalber eine neue Wohnung. Auch danach schreibt ihr Ex-Freund ihr immer wieder, fragt erneut nach den Gründen für die Trennung. Dann, im Dezember 2010, schickt Jing Mei ihm eine letzte Mail. Sie schreibt, dass sie genug habe und ihm die Gründe für die Trennung oft genug erklärt habe. Dass sie endgültig keinen Kontakt mehr zu ihm wolle und weitere Nachrichten von jetzt an ignorieren werde. Zu ihrer Erleichterung scheint Carsten von ihr abzulassen. In den folgenden Wochen hört sie nichts mehr von ihm. Trotzdem entscheidet sich Jing Mei, den Job zu wechseln. Nun scheint es endlich, als habe es ihre Ruhe.
Frau Mühlbauer, die Polizei hat nach der Durchsuchung von Carsten Seidels Wohnung hunderte von Mails und Chatnachrichten ausgewertet. Auch dadurch wissen wir heute, dieser Kontaktabbruch Ende 2010 sollte nur ein kurzes Aufatmen werden und die Nachstellung in den Monaten zuvor nur der Auftakt zu einem nun folgenden Stalking unfassbaren Ausmaßes. In welcher Form? Ja, das ist richtig. Solche Fälle wie der, über den wir heute sprechen, sind ja leider traurige Realität. Aber dieser eine hat doch Besonderheiten.
Femizide haben meiner Erfahrung nach eine Vorgeschichte. Häusliche Gewalt, Bedrohung, Nachstellungen, besitzergreifendes Verhalten. Aber in unserem Fall, über den wir reden, gibt es zwei Zeiträume, die ganz besonders lang waren. Die Trennung des Opfers von Carsten Seidel war im August 2009, sieben Jahre vor der Tötungshandlung. Und dann, das hören wir gleich, vor dem Mord gab es vier Jahre ununterbrochenes Stalking. Das ist schon wirklich ein beachtlicher Zeitraum. Und der zweite Punkt, der besonders ist in dem Fall, die Vorgeschichte, die hatten wir hier umfassend dokumentiert. Das ist ja nicht immer so. Wir hatten umfangreiche Mails und Chatverläufe zwischen dem Täter und dem Opfer, zwischen dem Täter und seinem sozialen Umfeld, zwischen dem Opfer und ihrem sozialen Umfeld. Wir hatten viele Zeugenaussagen und Dokumente, die auf diese Stalking-Vorgeschichte hingewiesen haben. Wir hatten also ein gutes Bild über diese unheilvolle Entwicklung bis hin zur Tötung. Das ist für uns als Strafverfolger natürlich sehr interessant und auch sehr wichtig. Und auch das Verhalten der Geschädigten war in diesem Fall ungewöhnlich, oder? Richtig, das kann ich bestätigen. Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking sind ja oft völlig überfordert mit ihrer Situation.
Im Vergleich dazu hat sich unser Opfer außergewöhnlich verhalten. Obwohl wir von den Zeugen wissen, dass die Nachstellungen sie sehr belastet haben, war sie in der Lage, sich rational damit zu beschäftigen, sich zu informieren, wie sie sich wehren kann, was sie tun kann, um sich zu schützen. Sie hat dann immer das Richtige gemacht, sich beraten lassen, die Ratschläge der Fachleute berücksichtigt und sich genauso verhalten, wie man es ihr empfohlen hat und wie man es ihr auch empfehlen würde. Und trotzdem hat ihr das nicht geholfen. Wie genau die Ermittlerinnen und Ermittler die folgenden Monate rekonstruiert haben und was Jing Mei Tsai unternommen hat, um ihren Ex-Freund in seine Schranken zu weisen, dazu kommen wir jetzt.
Inzwischen ist es Juni 2012. Anderthalb Jahre sind seit dem letzten Kontakt mit Carsten Seidel vergangen. Jing Mei hat sich in ihrer neuen Nachbarschaft und im neuen Job eingelebt. Sie fühlt sich wohl. Endlich hat sie ihr Leben zurück. Doch dann ist Carsten plötzlich wieder da. Er meldet sich erst telefonisch und dann per Mail bei ihr. Wieder, als habe es all die vorangegangenen Gespräche nicht gegeben, verlangt er ein klärendes Treffen.
Wie genau er sie gefunden hat, das weiß Jing Mei nicht. Vielleicht war es ein unbedachter Social-Media-Post, eine Verlinkung ihres Arbeitgebers. Mitte Juni 2012 setzt sich Jing Mei an ihren Computer und schreibt noch einmal eine lange Mail an ihn. Sie schreibt, Zitat, Ich sehe das Abblocken jeglichen Kontakts als einzige Möglichkeit, dir klarzumachen, dass es endgültig zu Ende ist. Sonst kapierst du es ewig nicht. Auch wenn es dir schlecht geht, das rechtfertigt nicht, dass du mich hineinziehst gegen meinen Willen. Zitat Ende. Und sie schreibt, Zitat Anfang, Ich hatte bereits vorletztes Jahr in meiner Mail klargemacht, dass unsere Beziehung für immer vorbei ist und dass ich keinen Kontakt mehr mit dir haben will. Ein Gespräch will ich auch nicht, da wir bereits zu Genüge über unsere Beziehung und die Gründe für das Scheitern gesprochen haben. Bitte respektiere das, lass endlich los und kontaktiere mich in Zukunft nicht mehr. Zitat Ende. Carstens Antwort kommt prompt. Es ist nur ein Satz. Sorry, aber um das Gespräch wirst du trotzdem nicht herumkommen.
Es dauert nicht lange, da ist klar, Carsten wird sie diesmal nicht mehr in Ruhe lassen. Denn alles geht nun wieder von vorne los. Die unablässigen E-Mails, die Anrufe auf ihrem Bürotelefon. Jing Mei beantragt noch in den folgenden Tagen eine Auskunftssperre, sodass man bei den Behörden nicht mehr so einfach ihre Adresse erfragen kann. Doch dann, eines Nachts, hört sie ein Geräusch an ihrem Schlafzimmerfenster. Jemand wirft Steine von unten gegen die Scheibe. Jing Mei weiß sofort, wer es ist. Carsten muss ihr nach der Arbeit nach Hause gefolgt sein. Immer heftiger terrorisiert er seine Ex-Freundin nun. Er lauert ihr auf, klingelt nachts Sturm bei ihr, verklebt das Türschloss mit Sekundenkleber und zersticht ihre Fahrradreifen. Unablässig ruft er bei ihr zu Hause und auf der Arbeit an, verfolgt sie mit dem Fahrrad. Jing Mei geht nun kaum noch alleine aus dem Haus. Carsten ist in ihr Leben eingedrungen und hat sich darin breitgemacht wie ein Parasit.
Es fühlt sich an, als habe sie jegliche Kontrolle verloren. Sie stellt ihr Fahrrad nun nur noch im Keller ab, aus Angst, dass er es wieder manipulieren könnte. Immer öfter übernachtet sie bei Freunden, weil sie sich nicht alleine nach Hause traut. Im Keller bewahrt sie eine Tasche mit Ersatzkleidung auf, für den Fall, dass Carsten wieder ihre Wohnungstür zuklebt und sie nicht hineinkommt. Irgendwann ist klar, sie kann dem nicht alleine Herr werden. Jing Mei tut das einzig Richtige. Sie sucht sich Hilfe. 2013 wendet sich die Architektin ans Opferschutzkommissariat des Polizeipräsidiums München und lässt sich beraten. Sie konsultiert eine Anwältin, die auf Fälle wie ihren spezialisiert ist und führt auf deren Empfehlung hin ein ausführliches Stalking-Tagebuch, in dem sie Carstens Taten genau notiert. Und sie erstattet Strafanzeige wegen Nachstellung gegen ihn und erwirkt ein gerichtliches Kontaktverbot.
Sie informiert auch ihren Arbeitgeber über ihre Situation und verteilt Zettel in der Nachbarschaft mit einem Foto ihres Ex-Freundes darauf und der Bitte, die Augen nach dem Stalker offen zu halten. Lange hat Jing Mei gezögert, ihr Umfeld zu informieren. Doch nun ist klar, sie kann nicht zulassen, dass Carsten sie immer weiter isoliert und in die Einsamkeit treibt. 2014 verurteilt das Amtsgericht München Carsten Seidel wegen Nachstellung zu einer Geldstrafe.
Laut einem neuen Kontaktverbot darf er sich Jing Mei nicht nähern, sie weder anrufen, noch sonst wie kontaktieren. Doch er hält sich nicht daran. Mehrfach hält die Polizei sogenannte Gefährderansprachen, belehrt Carsten also, sich von Jing Mei fernzuhalten. Auch das hält ihn nicht davon ab, ihr nachzustellen. Er will sie nicht freigeben. Jing Mei lebt in ständiger Angst. Ihre Freizeit verbringt sie nur noch damit, detailliert Protokoll über die Belästigungen zu führen oder die immer neuen Strafanzeigen oder Gerichtstermine vorzubereiten. Vier Jahre sind inzwischen vergangen, in denen Jing Mei von Carsten terrorisiert wird. Im Herbst 2015 erstattet sie erneut Anzeige wegen Nachstellung. Die Hauptverhandlung soll am 18. August 2016 stattfinden. Doch dazu kommt es nicht mehr. Zwei Tage vorher finden Jing Meys Nachbarn sie verblutend im Eingang ihres Hauses vor.
Frau Mühlbauer, wenn man das so hört, wie da ein Mann seine ehemalige Partnerin über Jahre belästigt, verfolgt, fertig macht und wie diese verzweifelt, aber erfolglos versucht, sich zu wehren, ich finde das wirklich erschreckend. Sie hat ja im Grunde alles ausgeschöpft, was der Rechtsstaat an Mitteln bietet, um sich gegen Nachstellung zu wehren. Und trotzdem konnten die Behörden am Ende nicht verhindern, dass der Mann die Kontrolle über ihr Leben übernimmt und es sogar beendet. Hätte man nicht mehr tun können, sogar müssen, um sie zu schützen? In der Tat ist es unfassbar und besonders tragisch, dass es letztendlich nicht gelungen ist, dieses schreckliche Ende zu verhindern. Ergänzend zu unserem Fall muss man aber auch noch sagen, die zuständigen Stellen und vor allem aber auch die Geschädigte selbst haben alles getan, was möglich war. Die Geschädigte hat sich an die Polizei gewandt, beim Amtsgericht Kontaktverbote erwirkt und Strafanzeigen gestellt. Sie hat sich insofern vorbildlich verhalten, um sich zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Aber, und das zeigt der Fall, all diese Maßnahmen haben ihre Grenzen. Es gibt keine letzte Sicherheit vor jemandem, der so tötungswillig ist wie Carsten Seidel hier. Man kann solche Taten leider nicht immer verhindern. Ja, eine Tatsache, die ziemlich erschütternd ist, wie ich finde.
Klar ist, dieser Fall ist allein schon wegen des absoluten Vernichtungswillens des Täters außergewöhnlich. Dass jemand sein Opfer über einen so langen Zeitraum verfolgt und terrorisiert und schließlich mit 18 Messerstichen umbringt, das erleben auch erfahrene Ermittlerinnen und Ermittler sowie Staatsanwälte nicht oft. Und doch bleibt die Frage, wie lassen sich solche Taten verhindern? Vor der Sendung haben wir mit Florian Rebmann gesprochen. Er ist akademischer Mitarbeiter am Institut für Kriminologie der Universität Tübingen und hat an einer großen Studie zu Femiziden in Deutschland mitgearbeitet, die das Thema erstmals empirisch beleuchtet. Die Forscher haben dafür rund 300 Strafverfahrensakten ausgewertet zu Tötungsdelikten zu Lasten von Frauen. Mehr als 100.000 Seiten an Text, die auch zeigen, welche Risikofaktoren es bei solchen Taten gibt und was Strafverfolgungsbehörden und das Umfeld der Frauen mitunter tun können, um sie zu verhindern.
Also in den meisten Fällen, wo ein Mann seine Frau nach einer Trennung oder aus Eifersucht oder ähnlichen Emotionen tötet, war Gewalt in der Beziehung schon vor dem Tötungsdelikt da. Also wirklich in der deutlichen Mehrzahl der Fälle. Das heißt... Gewalt vor Beziehung oder Gewalt in der Beziehung ist ein wichtiger Risikofaktor, um Hochrisikofälle, die zur Tötung führen können, zu erkennen. Die Gewalt in diesen Partnerschaften hat häufig eine spezifische Dynamik, die so aussieht, dass die Männer Gewalt ausüben, um die Frau in der Beziehung zu halten.
Und wenn die Beziehung dann zerbricht, schwenkt es um und die Täter üben die Gewalt jetzt aus, um die Frau wieder in die Beziehung zurückzuzwingen. Und wenn der Täter denkt, dass seine Bemühungen, die Frau zu zwingen, in die Beziehung zurückzukehren, gescheitert sind, ist dann passiert normalerweise die Tat. Das heißt, wenn wir diese Gewaltdynamik erkennen können, dann ist es auch möglich, polizeilich oder auch im familiären Umfeld einzuschreiten und Femizide zu verhindern. Florian Rebmann sagt aber auch, diesen Moment zu erkennen ist sehr schwierig. Denn der Augenblick, in dem der Mann erkennt, dass die Beziehung endgültig vorbei ist, kann sehr unterschiedlich sein. Mal bei der tatsächlichen Trennung, mal glaubt der spätere Täter auch nur, die Frau wolle ihn verlassen und sei ihm untreu, obwohl dem gar nicht so ist. Oder aber der Moment kommt, wie im Fall Jing Mei Zai's, erst Jahre nach der Trennung, wenn dem Täter klar wird, sie will mich wirklich nicht zurück.
Allerdings sagt Florian Rebmann auch – und das sehen wir auch an dem Extremfall, den wir in unserer heutigen Folge besprechen – selbst wenn Behörden die Gefahr kennen, ist es bei entschlossenen Tätern sehr schwer einzugreifen. Femizide und vor allem Tötungsdelikte in Partnerschaften zu verhindern, ist sehr schwierig. Das haben wir auch in unserer Studie gesehen. Wir haben zahlreiche Fälle gesehen, in denen die Polizei wirklich viele verschiedene Maßnahmen durchgeführt hat, um das Opfer zu schützen. Es am Ende aber nicht gelungen ist, den Täter tatsächlich daran zu hindern, diese Tat zu begehen. Vereinfacht gesagt ist es so, wenn eine Person wild entschlossen ist, eine andere Person zu töten, dann fällt es der Polizei sehr schwer, diese Person aufzuhalten. Die Polizei ist manchmal, in manchen Fällen, je nach der genauen Konstellation.
Vielleicht ein bisschen zurückhaltend dabei, diese Gewaltschutzmaßnahmen, die im Recht verfügbar sind, auch tatsächlich ins Werk zu setzen. Das heißt, wenn die Polizei am Anfang das Risiko falsch einschätzt, die aus einer bestimmten Konstellation hervorgeht, dann wird sie auch keine Maßnahmen ergreifen, um die Tat zu verhindern. Ja, auch ein wichtiger Punkt, der uns in der Recherche für dieses Spezial immer wieder begegnet ist, wie wichtig es ist, gewalttätigen und übergriffigen Partnern deutlich ihre Grenzen aufzuzeigen. Florian Rebmann sieht allerdings noch ein anderes, vielleicht größeres Problem. In über der Hälfte der Fälle war es aber auch so, dass vor der Tat die Polizei oder eine andere Behörde überhaupt gar nichts über die Gefahrenlage wusste. Viele Frauen, die von Gewalt in Partnerschaften oder von Gewalt in der Familie betroffen sind, wenden sich nicht an die Polizei und dementsprechend können diese Taten auch nicht durch die Polizei verhindert werden. In diesen Fällen reicht es also nicht, einfach die polizeiliche oder gerichtliche Prävention zu stärken.
Um diese Fälle zu verhindern, müssen wir größer ansetzen und eben die strukturellen Ursachen von diesem Phänomen bekämpfen. Das heißt, einerseits müssen wir die Gleichberechtigung von Männern und Frauen noch stärker realisieren, als es jetzt der Fall ist. Wir müssen Täterarbeit ausweiten, um eben diese Leute zu verhindern.
Zu adressieren, bevor sie überhaupt gewalttätig werden. Wir müssen auch insgesamt vorgehen gegen jede Art der gewaltlegitimierenden Männlichkeitsnormen oder generell gewaltlegitimierenden Normen, weil die eben eine sehr bedeutende Ursache dafür sind, warum Männer Frauen attackieren. Und Florian Rebmann sagt zu Recht, dabei sind wir alle gefragt. Was wir in den Akten auch beobachtet haben, ist, dass viele Familienangehörige oder Bekannte der Opfer relativ stark die Augen davor verschlossen haben, dass diese Personen gewaltbetroffen sind.
Das heißt, was wir alle machen können, ist, aufmerksam zu sein, in unserem persönlichen Umfeld hinzuschauen, wenn Anhaltspunkte dafür da sind, dass eine Frau oder auch ein Mann, den wir kennen, von Gewalt in Partnerschaften betroffen ist und dann Hilfe anzubieten, zu unterstützen. Und was auch wichtig ist, ist, dass man Frauen, die sich aus Gewaltbeziehungen lösen wollen, Dass man den Personen Hilfestellungen gibt als Freund, als Bekannter, als Angehöriger und die bei diesem Weg aus dieser Gewaltbeziehung heraus wirklich aktiv begleitet, ohne zum Beispiel zu verurteilen, dass das Opfer doch wieder zurück zum Täter geht. Das sind alles Vorstellungen, die wir ad acta legen sollten. Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren, wie eben die Gewaltdynamik in solchen Beziehungen dazu führt, dass sich die Opfer ambivalent verhalten, dass sie eventuell auch Strafanträge zurücknehmen. Und die Opfer bei diesem Prozess aus der Beziehung raus zu begleiten, hat auch den großen Vorteil, dass dann eben immer jemand da ist oder jemand da sein kann, dass die Person sich sicherer fühlt und dann es dem Täter weniger einfach gelingt, die Frau wieder in diese Beziehung zurückzuziehen. Und gerade dieses Hin und Her, Beziehung ja, Beziehung nein, ist was, was wir in unseren Akten sehr häufig beobachtet haben und was einen Risikofaktor darstellt.
Frau Mühlbauer, sind das die Dinge, die Sie aus Ihrer Erfahrung als Staatsanwältin so unterschreiben würden? Ja, gerade den letzten Punkt hinsichtlich des ambivalenten Verhaltens, das die Geschädigte in unserem Fall aber ja gerade nicht gezeigt hat. Sie trat gegenüber ihrem Stalker ganz klar, deutlich und konsequent auf. Als Staatsanwältin habe ich natürlich eine repressive Sicht auf solche Taten, denn die Staatsanwaltschaft wird ja erst tätig, wenn eine Tat bereits geschehen ist. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir solche gravierenden Straftaten konsequent und mit Nachdruck verfolgen. Darüber hinaus aber, also abgesehen vom Strafrecht, sind wir alle als Gesellschaft gefragt. Und da gebe ich Herrn Rebmann recht. Wir müssen auf unsere Mitmenschen schauen und aufmerksam sein. Was passiert denn bei meiner Nachbarin, bei meiner Freundin, bei meiner Bekannten? Gibt es Hinweise auf Stalking oder häusliche Gewalt? Denn nicht alle sind so stark und konsequent wie die Geschädigte im heutigen Fall. Viele sind sehr überfordert mit ihrer Situation, kennen Hilfsangebote nicht, sind nicht in der Lage, sie zu finden oder auch aus verschiedenen Gründen sie anzunehmen. Wenn man so etwas bemerkt, dann sollte man hinschauen, helfen und unterstützen. Absolut. Nun aber zurück zu unserem Fall, denn wenn gleich nach der Tötung von Jing Mei ziemlich schnell klar war, wer der Täter gewesen sein muss, gefasst hatte die Polizei Carsten Seidel bislang nicht.
Als die Einsatzkräfte in seiner Wohnung ankamen, war der Mann ja bereits weg. Offenbar hatte er die Wohnung überstürzt, verlassen, bis auf seinen Personalausweis alles zurückgelassen. Wie es nun weiterging bei der Fahndung nach dem Täter, das hören wir jetzt.
Kurz nach der Tat lassen die Ermittler das gesamte Münchner Stadtgebiet nach Carsten Seidel absuchen und überprüfen Videoaufnahmen von Kameras an den Bahnhöfen. Auch in den Krankenhäusern der Umgebung fragen die Ermittler nach, ob jemand aufgenommen wurde, auf den Seidels Beschreibung passt. Schließlich wissen die Beamten, dass er sich bei der Tat vermutlich verletzt hat. Doch kein Treffer. Dann wird noch am Abend des Tattages die Zielfahndung eingeschaltet. Die Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen Carsten Seidel. Zugleich ergeht auch ein europäischer Haftbefehl und der Beschuldigte wird international zur Fahndung ausgeschrieben. Die Fahnder wissen mittlerweile aufgrund der Handy- und Laptop-Auswertung, Eigentlich war Carsten Seidel in der Woche der Tat mit zwei Freunden zu einer Wanderung verabredet gewesen. Zu dritt hatten sie eine Watzmann-Überschreitung in den Berchtesgadener Alpen geplant. Doch Carsten Seidel hatte kurzfristig abgesagt. Man brauche ihn zu dringend auf der Arbeit. Hat er sich vielleicht doch noch den Freunden angeschlossen? Ein Einsatzkommando der Polizei wird in die Berge geschickt und passt die Wanderer auf einer Alm ab. Doch Seidel ist nicht bei ihnen, die Begleiter ahnungslos.
Die Polizei befragt sämtliche Kontaktpersonen, fragt Krankenhäuser im oberbayerischen Alpenraum ab. Nichts. Die Ermittler wissen, dass Carsten Seidel Bergsteiger ist, die Alpen liebt. Versteckt er sich in den Bergen in der deutschen Grenzregion? Sein Handy hat er in der Wohnung zurückgelassen, seine digitalen Spuren lassen sich also nicht verfolgen. Doch Carsten Seidel bleibt verschwunden, während der Druck auf die Strafverfolgungsbehörden immer größer wird. Die Familie der Getöteten, ihre Freunde und Bekannten wollen selbstverständlich, dass Jing Mays Mörder endlich gefasst wird. Die Anteilnahme in München ist groß. Ebenso wie die mediale Aufmerksamkeit. Schließlich entscheidet sich die Staatsanwaltschaft, an die Öffentlichkeit zu gehen und wendet sich an Aktenzeichen XY ungelöst. Am 1. September 2016 hast du den Fall, Rudi, in der Sendung vorgestellt. Wir hören kurz rein.
Stalking, auf Deutsch übersetzt Nachstellung, ursprünglich ein Begriff aus der Jägersprache. Doch seit etlichen Jahren hört man dieses Wort immer öfter, auch dann, wenn Personen anderen Personen nachstellen, sie geradezu terrorisieren. Meist sind es verschmähte Liebhaber oder auch Liebhaberinnen, die ihre Opfer mit regelrechtem Psychoterror quälen. So war es wohl auch in einem Fall hier in München, ein Stalking-Fall, der vor etwa zwei Wochen sehr dramatisch endete, nämlich mit Mord.
Frau Mühlbauer, bei der Sendung wurde ein Foto des Beschuldigten gezeigt und um Hinweise gebeten, sollte ihn jemand gesehen haben. Gab es nach der Sendung Hinweise auf Carsten Seidels Aufenthaltsort? Diverse, leider führte aber letztendlich keiner zum Erfolg. Der entscheidende Anruf, der kam dann erst rund zwei Monate später. Was für ein Anruf war das dann? Am Morgen des 8. November 2016 erhielt mein Kollege, der die Ermittlungen leitete.
Einen Anruf von einem Kollegen der Polizei. Der sagte nur drei Worte, wir haben ihn. Der Beschuldigte war in Nordspanien von den spanischen Behörden festgenommen worden. Er hatte es geschafft, sich bis dorthin abzusetzen. Er war dort den Jakobsweg gegangen. Nun war es also soweit. An dem 8.11. erfuhr die Staatsanwaltschaft, dass sich Carsten Seidel nun in Spanien in Haft befindet. Unglaublich. Fast drei Monate waren ja seit der Tat vergangen. Ich nehme an, wenn man so lange und intensiv nach jemandem sucht, der einer so schweren Straftat beschuldigt wird, ist es fast eine Art Erlösung, den Angehörigen auch endlich sagen zu können, dass man denjenigen gefasst hat. Absolut. Meiner Erfahrung nach ist es für die Angehörigen extrem wichtig, dass der Täter gefasst wird und es endlich auch zum Prozess kommen kann. Ich habe das selbst als junge Staatsanwältin mehrfach erlebt, dass am Ende einer Hauptverhandlung, nachdem das Urteil verkündet war, Angehörige zu mir kamen und sich bedankt haben. Das lässt einen dann natürlich nicht kalt. Ja, und zum Gerichtsprozess gegen Carsten Seidel sollte es nun endlich auch kommen, aber vorher musste er erst mal wieder nach Deutschland gebracht werden. Wie die Festnahme ablief, das hören wir jetzt.
Acht Tage nach dem Anruf der Zielfahndung fliegen Beamte der Kripo München nach Madrid. Am Flughafen nehmen sie Carsten Seidel in Empfang. Er soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Auf dem Flug nach München kommt der Mann ins Reden. Er sagt Dinge, die für den nun folgenden Prozess noch interessant werden sollen. Unter anderem, dass man wohl recht lange gebraucht habe, um auf ihn zu kommen. Schließlich sei der Haftbefehl ja erst am Tag nach der Tat ergangen.
Und dass man ihn eigentlich schon kurz nach der Tat hätte erwischen müssen, schließlich sei er da große Risiken eingegangen. Es hört sich an wie ein Eingeständnis seiner Schuld. Doch bei der anschließenden Beschuldigtenvernehmung in München schweigt Carsten Seidel. Und auch bei dem Verfahren vor dem Landgericht München, das am 13. September 2017 beginnt, äußert er sich nicht zum Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anklageverlesung vorträgt. Mord aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen. Doch am Ende muss Seidel auch gar nichts zur Tat sagen. Seine DNA-Spur am Tatmesser, sein Blut auf dem Fluchtweg, das Blut der Getöteten an seiner Kleidung in seiner Wohnung, die Zeugenbeschreibungen, die genau auf ihn passten. Dann die überstürzte Flucht nach der Tat. Und nicht zuletzt das klare Motiv? Die Indizien, die die Staatsanwaltschaft präsentiert, lassen am Ende keinen Zweifel an seiner Täterschaft zu. In seinem Schlusswort gibt der Staatsanwalt Jingmei Tsai noch einmal eine Stimme.
Er eröffnet sein Plädoyer mit einem Schreiben, das die 45-Jährige ans Amtsgericht verfasst hatte, das zwei Tage nach der Tat noch einmal über die Nachstellungen des Ex-Freundes hätte verhandeln sollen. Darin schrieb Jing Mei, Ich möchte in Ruhe leben, ohne mich einschränken zu müssen, ohne fürchten zu müssen, dass mir der Zugang zu meiner Wohnung versperrt wird, dass mein Fahrrad manipuliert wird, dass neue Vorkommnisse mich einschränken und fertig machen. Dies alles kostet mich viel Nerven, Zeit und Mühe. Ich bitte um Ausübung gerichtlicher Mittel, damit Herr Seidel mit den Nachstellungen aufhört. Es geht mir nicht um Bestrafung, sondern um das Ziel, für alle Zukunft Ruhe zu haben. In dieser Verhandlung vor dem Landgericht München I geht es nun aber doch um Bestrafung. Und die fällt angemessen hart aus. Das Gericht verurteilt Carsten Seidel am 2. November 2017 nach zwölf Verhandlungstagen wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er seiner Ex-Freundin am Nachmittag des 16. August 2016 vor ihrem Haus auflauerte und sie mit 18 Messerstichen tötete.
Weil er die Trennung und den Kontaktabbruch nicht akzeptieren wollte. Und aus Wut und Verärgerung darüber, dass sie ihn erneut wegen Nachstellung angezeigt hatte.
Frau Mühlbauer, diese Strafe ist die härteste, die die deutsche Justiz zu bieten hat. Die besondere Schwere der Schuld heißt, dass der damals 46-Jährige nach einer Haftzeit von 15 Jahren nicht auf Bewährung hoffen und auch nicht vorzeitig entlassen werden kann. War das Urteil aus Ihrer Sicht angemessen? Ja, das war es und es entsprach ja auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Wichtig ist aus meiner Sicht, dass unser Rechtsstaat bei solchen Taten eine klare Position zeigt und deutlich macht, dass diese Taten konsequent verfolgt werden und mit allem Nachdruck. Ja, und so war es dann ja auch in diesem Fall. Ja, trotzdem besonders erschütternd in diesem Fall, wie ich finde, dass die Frau alles richtig gemacht hat. Und trotz all dieser Maßnahmen waren weder die Justiz noch die Gesellschaft in der Lage, sie zu retten. Ja, und da muss ich auch an die Worte denken, die der Bruder der Getöteten in seinem Schlusswort beim Gerichtsprozess gesagt hat. Er war als Nebenkläger am Verfahren beteiligt und sagte am Ende, ihr Tod war nicht 2016, der Mord begann schon Jahre zuvor mit dem Stalking. Ja, und mit diesen Worten, die mich sehr nachdenklich machen, und ich denke nicht nur mich, sind wir am Ende der ersten Folge unseres Spezials zum Thema Femizid angekommen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Ihnen, Frau Mühlbauer, dass Sie sich die Zeit genommen haben und zu uns ins Studio gekommen sind. Sehr gerne. Ja, auch sehr herzlichen Dank von mir, dass Sie da waren. In der nächsten Folge, die wir zeitgleich zu dieser veröffentlicht haben, geht es weiter mit Teil 2 unseres Spezials. Darin sprechen wir genauer über die Frage, wie deutsche Gerichte mit Taten, wie der in unserem heutigen Fall, umgehen. Und darüber, warum es längst nicht selbstverständlich ist, dass diese auch tatsächlich als Mord verurteilt werden. Darüber sprechen wir mit dem Richter am Oberlandesgericht München, Dr. Laurent Lafleur.
Ja, und damit verabschieden wir uns für heute vorerst. Danke auch schon einmal an dieser Stelle an Florian Rebmann von der Universität Tübingen, den wir auch in der nächsten Folge noch einmal hören werden. Und an Lala Artun, die Autorin dieser und somit auch der nächsten Folge ist. Wir freuen uns, wenn es euch bis hierhin gefallen hat und ihr auch im zweiten Teil dabei seid. Alle Infos zu dieser Folge wie Präventions- und Hilfsstellen findet ihr wie immer in den Shownotes. Dort haben wir euch auch einen Link zu einem Themenschwerpunkt im ZDF-Streaming-Angebot bereitgestellt rund um das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Anlässlich des europaweiten Aktionstags haben unsere Kolleginnen und Kollegen eine Vielzahl an eindrucksvollen Dokumentationen, Reportagen und weiterführenden Materialien zusammengestellt, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Aktenzeichen XY – Unvergessene Verbrechen – eine Produktion der Securitel in Kooperation mit Bumfilm im Auftrag des ZDF.