Music.

Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Mein Name ist Rudi Zerne. Und ich bin Nikola Hinisch-Koros. Schön, dass ihr wieder zuhört. Rudi, der Fall, über den wir heute sprechen, an den erinnere ich mich noch sehr gut. Nicht nur, weil es ein ziemlich erschütternder Fall war, sondern auch wegen der Familie des Opfers. Ich hatte damals als zuständige Redakteurin das Drehbuch zur Sendung geschrieben. Ja, und ich weiß noch, der Sohn kam damals mit seiner Frau persönlich von Nürnberg aus zu uns nach Ismaning in die Redaktion. Und sowas passiert bei uns ja eher selten. Aber wenn das vorkommt, dann berührt einen das natürlich schon sehr. Auch weil er so viel Hoffnung in unsere Arbeit gesetzt hatte. Also eine Begegnung, die ich jedenfalls nicht vergessen werde. Ja, das kenne ich nur zu gut. Gerade bei unseren XY-Spezialsendungen, wenn es um vermisste Personen geht, Da sind Angehörige live bei uns im Studio und das ist immer sehr intensiv und auch emotional und da ist diesen Angehörigen dieses Unwissen und diese Verzweiflung ja förmlich anzumerken.

Jeder, der schon mal einen geliebten Menschen verloren hat, weiß, wie schlimm das ist, aber ihn durch ein brutales Verbrechen zu verlieren, das ist für viele Angehörige fast nicht zu bewältigen. Das weiß natürlich auch unser heutiger Gast hier im Studio, erster Kriminalhauptkommissar Wolfgang Eberle, Leiter der Mordkommission bei der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach, ehemals bei der Mordkommission in Nürnberg. Er hat dort 2013 als zuständiger Sachbearbeiter in dem Fall ermittelt, um den es heute geht. Herzlich willkommen bei uns, Herr Eberle. Herzlich willkommen. Schön, dass Sie da sind. Ja, vielen Dank. Ich bin sehr gerne gekommen. Herr Eberle, jetzt haben wir ganz schön Anlauf genommen. Aber um es jetzt direkt auf den Punkt zu bringen, Es geht heute um den Mord an einer 85-jährigen Dame, die 2013 in ihrer eigenen Wohnung in Nürnberg überfallen und getötet wurde. Sie haben uns im Vorfeld erzählt, es war eine außergewöhnlich intensive und aufwendige Ermittlung, die Sie damals geführt haben. Warum?

Solche Tötungsdelikte mit einem unbekannten Täter, auch in der Biografie von erfahrenen Mordermittlern, keine alltägliche Sache sind. Und in dem konkreten Fall war es jetzt tatsächlich so, dass die gesamte Palette von möglichen Maßnahmen über einen sehr langen Zeitraum gezogen werden musste. Wir haben alle Register gezogen, würde ich sagen.

Und unter anderem, das war für uns damals völliges Neuland, auch die erste DNA-Reihenuntersuchung im mittelfränkischen Raum, die wir zu organisieren hatten. Und das war schon eine Herausforderung. Außerdem haben uns in dem Fall auch die Ermittlungen schlussendlich auch ins Ausland geführt. Wir hatten Kontakt mit ausländischen Behörden und sind ja auch tatsächlich ins Ausland gereist. Und deshalb bleibt einem so ein Fall auch im Gedächtnis. Sie haben es eben schon angedeutet, im Rahmen Ihrer Fahndung haben Sie mit den Strafverfolgungsbehörden mehrerer Länder zusammengearbeitet. Welche Herausforderungen und Besonderheiten das mit sich brachte, darüber haben wir im Vorfeld dieser Folge auch mit Heike Klotzbücher gesprochen. Sie ist Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, eben jener Behörde, die damals die Ermittlungen in unserem heutigen Fall geleitet hat. Noch ein Hinweis aus rechtlichen Gründen haben wir alle Namen bis auf den des Opfers geändert. Aber beginnen wir damit, was sich damals ereignet hat.

Es ist der 22. Juni 2013. Die Rentnerin Anneliese Morschuth ist 85 Jahre alt und in ihrer Nachbarschaft in Nürnberg eine gern gesehene Frau. Gemeinsam mit ihrem Hund, einem schon etwas in die Jahre gekommenen Yorkshire Terrier Mischling, namens Gypsy, lebt sie in einer kleinen Mietwohnung im Stadtteil Hummelstein. Finanziell ist es nicht immer leicht für die Rentnerin. Bis in die 90er Jahre führte sie in der Nürnberger Südstadt ein bekanntes Zähnelokal. Auch deshalb kennt man sie in ihrer Nachbarschaft.

Doch von dem lukrativen Verkauf der Kneipe ist ihr nichts mehr geblieben. Inzwischen bezieht sie noch eine kleine Rente, aufgestockt durch die sogenannte Grundsicherung. Immer wieder sah Morchut sich deshalb in der Vergangenheit gezwungen, Teile ihres Schmucks zu versetzen, um ihre Ausgaben zu decken. Trotz dieser schwierigen finanziellen Verhältnisse ist Anneliese Morchut eine ausgesprochen gepflegte, stets adrett gekleidete Erscheinung. Sie legt großen Wert auf ihr Äußeres. Auffallender Schmuck gehört nach wie vor ganz selbstverständlich zu ihrer täglichen Garderobe. Sie geht nie ungeschminkt oder unfrisiert vor die Tür, ob nun bei ihren täglichen Spaziergängen mit dem Hund oder wenn sie zu ihrem erwachsenen Sohn fährt, der nur wenige Kilometer entfernt wohnt. Zum Sohn hat Anneliese Morschuth ein inniges Verhältnis. Sie besucht ihn regelmäßig zum gemeinsamen Fußball gucken. Auch über ihre finanziellen und gesundheitlichen Nöte tauschen sie sich aus. Einen ihrer vielen Besuche haben wir später für die Aktenzeichen XY-Sendung nachgestellt.

Das ist der Auszeit für den Klub Darmusik.

Sie das jetzt tun? Ja, das kann ich ja heute noch! Auf den Club! Auf den Knacken! Auf den Club! Soll ich dich nach Hause bringen? Du siehst müde aus. Nur im Gesicht, mein Schatz. Nur im Gesicht.

Peter, bringst du das bitte zum Pfandleier? Schon wieder. Wer der gut gekleideten und sehr lebenslustigen Rentnerin auf der Straße begegnet, ahnt von dieser angespannten finanziellen Situation freilich nichts. Anneliese Morschuth muss auf Außenstehende wie eine wohlhabende ältere Dame wirken. Der 22. Juni 2013, ein Samstag, beginnt für Anneliese Morchut zunächst wie viele andere auch. Die Rentnerin pflegt einen gut strukturierten Tagesablauf. Jeden Morgen steht sie zwischen 9 und 10 Uhr auf und führt ihren Hund Gypsy spazieren. Auch an diesem Tag ist sie im Innenhof ihrer Wohnanlage unterwegs. Gegen 11 Uhr spricht sie dort mit mehreren Nachbarn über die Hausordnung. Es ist das letzte Mal, dass Anneliese Morschuth lebend gesehen wird.

Am nächsten Tag klingelt abends gegen 21.45 Uhr eine junge Nachbarin an Morschuths Wohnungstür. Sie ist kurz zuvor von einer mehrtägigen Reise zurückgekehrt und will nun ein Paket abholen, das laut Mitteilung bei der Rentnerin hinterlegt worden ist. Doch auf das Klingeln und Klopfen der jungen Frau reagiert niemand. Das kommt der Nachbarin komisch vor. Sie tritt vor die Eingangstür des Wohnhauses. Gleich daneben liegt das Küchenfenster von Anneliese Morchuts Parterre-Wohnung. Als die junge Frau durch das Fenster in die Küche blickt, sieht sie, dass dort alle Schranktüren offen stehen. Auch der Kühlschrank ist geöffnet. Die Lampe im Innern ist die einzige Lichtquelle im Raum. Die Nachbarin hat ein ungutes Gefühl. Trotzdem beschließt sie, erst am nächsten Tag nach der Arbeit noch einmal bei Anneliese Morchut vorbeizugehen.

Als sie am Montagabend mit einer weiteren Nachbarin zurückkehrt, macht noch immer niemand auf. Ein erneuter Blick durchs Fenster zeigt, der Kühlschrank und die Küchenschränke stehen nach wie vor offen. Jetzt rufen die Nachbarn die Polizei. Die Beamtin, die kurz darauf eintrifft, veranlasst die Wohnungsöffnung durch die Feuerwehr. Den Einsatzkräften fällt sofort das Durcheinander in der Wohnung auf. Schubladen stehen offen, die Schränke wurden durchwühlt oder ausgeleert. Als die Polizistin und die Feuerwehrmänner schließlich das Schlafzimmer betreten, sehen sie die schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Auf dem Boden liegt, gefesselt und geknebelt, Anneliese Morschuth. Sie ist tot.

Herr Eberle, ein schrecklicher Fund, den die Kolleginnen und Kollegen von der Feuerwehr und Schutzpolizei da gemacht haben. Wann wurden Sie denn informiert? Noch in derselben Nacht? Ja, die Kollegin von der Schutzpolizei ging wegen der Auffindesituation sofort von einem Tötungsdelikt aus. Und dann wurde, wie es in solchen Fällen üblich ist, der Kriminaldauerdienst zuerst informiert und natürlich dann parallel auch die Mordkommission. Ich selbst war ja zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst, wurde aber dann über das Telefon alarmiert und traf deshalb etwa anderthalb Stunden nach dem Fund mit der sachleidenden Staatsanwältin und dem Erkennungsdienst am Tatort ein. Sie waren aber trotzdem noch unter den ersten am Tatort, richtig? Ja, das ist richtig. Das ist auch sehr wichtig und eigentlich ein Grundsatz bei solchen Ermittlungen, dass sich der sachleidende Ermittler und auch die sachleidende Staatsanwältin noch vor Ort einen unverfälschten Eindruck der Situation machen können. Sie sind auch die einzigen im Prinzip, die neben dem Erkennungsdienst zu diesem Zeitpunkt überhaupt in den Tatort hineingehen. Natürlich in entsprechender spurensicheren Kleidung. Aber dieser erste Eindruck ist für das gesamte Verfahren wichtig.

Was haben Sie vorgefunden, als Sie in der Wohnung von Anneliese Morchhut eingetroffen sind? Wir konnten zunächst unschwer feststellen, dass der oder die Täter, zu dem Zeitpunkt wussten wir das ja nicht, wohl offenkundig über den Balkon, der ja praktisch eben zur Straße war, in die Wohnung hineingelangt sind. Die Balkonschühe stand offen, Jalousie war etwas nach oben gedrückt.

Und das erfuhren wir auch später von Nachbarn und dem Sohn der Getöten, bei denen wir die täglichen Routinen abfragen, dass das halt auch so üblich war, dass sie die Balkontür offen ließ, damit auch der Hund durch den Spalt dann dort aufs Katzenklo gehen konnte in der Nacht. Wir haben ja schon gehört, die Wohnung war in einem ziemlich verwüsteten Zustand.

Im Schlafzimmer lag Anneliese Morschuth, daneben ihr Hund, der sein totes Frauchen sozusagen bewacht hat. Haben Sie noch Erinnerungen an den Moment, als Sie da reinkamen in das Zimmer? Ja, das prägt sich ja ein und muss auch immer wieder im Laufe der Ermittlungen präsent gemacht werden. Es war also ganz deutlich erkennbar, dass im Wohnzimmer im Flur den Weg der Täter folgend Schubladen herausgezogen waren, Schränke geöffnet waren, Sachen am Boden waren. Es war durchwühlt, würde man es einfach so sagen. Und dann im eigentlichen Tatort, also jetzt hier im Schlafzimmer, war dann die Leiche am Boden abgelegen. Die war in Teppiche eingedüttelt und Decken. Ja, und dann konnten wir natürlich feststellen, weil man Teile des Körpers ja sah und auch die Teile der Kleidung, dass das Opfer nur mit Nachthemd begleitet war. Und was man dann auch feststellte, war, dass die Frau Morschut brutal gefesselt und geknebelt worden war. Also was auch gleich feststellbar war, dass die Täter das nicht mit mitgebrachten Gegenständen, sondern mit Material, das am Tatort vorhanden war, getan haben. Also sie haben das Kabel von der Lampe und von einem Föhn dazu verwendet, sie zu fesseln. Gingen Sie zu dem Zeitpunkt damals denn von einem oder gleich von mehreren Tätern aus?

Die Art und Weise, wie die Leiche eingewickelt war, wie das Opfer gefesselt war, ließ uns sofort vermuten, dass man mindestens zwei Täter, die irgendwie arbeitsteilig zusammengewirkt haben, hier suchen würden. Das war allein so nicht zu bewältigen, zumal es relativ geräuschlos vonstattengegangen sein muss, weil wir hatten ja keine Feststellung von Nachbarn.

Das Gesamtbild, hatten Sie ja auch im Vorfeld schon gesagt, legte nahe, dass Anneliese Morschuth erstickt war. Sie war ja geknebelt. Dass sie erstickt war, das hat später auch die Gerichtsmedizin bestätigt. Ist das richtig? Ja, die Obduktion hat damals den Tod durch Ersticken bestätigt. Was nach Aussage der Rechtsmedizin damals auch ein relativ längerer Todeskampf dargestellt hat. Die Täter waren also äußerst brutal vorgegangen. Man hat sie mit roher Gewalt zu Boden gebracht, sie belastet, sie Rücken und Arme gekniet, um sie halt fesseln und knebeln zu können. Das sah man auch daran, dass das Opfer insgesamt sieben Rippenbrüche erlitt und an den entsprechenden Stellen diverser Einbluten hatte, Schürfung am Gesicht und am Körper. Ja, wirklich unfassbar, diese Grausamkeit gegenüber einer wehrlosen alten Frau. Frau Morschut war alleinstehend, hatte aber einen erwachsenen Sohn. Ich nehme an, Ihnen haben Sie relativ schnell informiert, oder wie sind sie vorgegangen? Richtig, das war damals so ein großer Schock für ihn.

Er hatte ein sehr, sehr ähnliches Verhältnis zu seiner Mutter, was mir in Erinnerung geblieben ist. Er war halt einfach auch ein sehr sympathischer Mann und hat wirklich aktiv uns in unseren Ermittlungen unterstützt. Also das ist ja doch zum Teil extrem belastend für Angehörige und trotzdem hat er alles getan, damit wir unsere Arbeit erfolgen. Letztendlich zu einem erfolgreichen Ende bringen konnten, also das, was er tun konnte. Es war ja dann auch so, dass es notwendig war, Tage nach der Tat, also nachdem der Erkennungsdienst mit seiner Arbeit im Tatort am Ende war, dass wir dann mit ihm hinein in diese Wohnung gingen, um eben halt mehr oder weniger zu schauen, was fehlt, was wurde entwendet, geraubt, um Anhaltspunkte zu gewinnen. Eine bedrückende Situation, kaum vorstellbar für den Sohn. Das muss für ihn sehr schlimm gewesen sein, das alles zu sehen. Wie haben Sie das erlebt? Also die Leiche war natürlich nicht mehr am Tatort. Die war schon längst in der Rechtsmedizin. Aber der Tatort, der war ja natürlich noch mehr oder weniger ramponiert.

Wir hatten halt die Einbruchsspuren, die Tatspuren. Und dann kommt dazu, dass auch die Arbeit des Erkennungsdienst Spuren am Tatort hinterlässt. Und das ist dann schon eine Hausnummer, auch für den Ermittler, aber für den Angehörigen natürlich das nochmal eine ganz besondere Situation. Das kann ich mir sehr gut vorstellen. Man ist ja plötzlich auch mit all dem Leid konfrontiert, das diese Tat ausgelöst hat. Also nicht nur, was das Opfer ertragen musste, aber auch, dass die Angehörigen das plötzlich realisieren, was sich da abgespielt haben muss. Also ich weiß auch von vielen meiner Kollegen, das ist auch bei mir damals so gewesen, dass dieser Kontakt mit den Angehörigen nach der Tat meist belastender ist als der Tatort selbst. Und in den eigentlichen Tatort geht man mit ganz anderen Emotionen rein. Da hat man auch eine gewisse Spannung. Ich würde es vergleichen so, wie wenn man in der Prüfungssituation die Klausur umdreht und dann erstmalig die Aufgaben sieht und schaut, ist sie lösbar. Und man hat in dem Moment überhaupt keinen Platz für andere Emotionen. Aber wenn man dann mit dem Angehörigen zusammen ist, ist das eine ganz andere Hausnummer.

Ja, eine ganz schöne Herausforderung für Ermittlerinnen und Ermittler. Konnte der Sohn denn bei all dem Chaos überhaupt feststellen, was alles gefehlt hat? Ja, wir haben dann praktisch mit dem Sohn in der Wohnung sozusagen eine Revision gemacht. Er war ja ganz nah an seiner Mutter dran und hatte auch Übersicht über die Dinge, die von Wert waren und nach denen er auch sofort geschaut hat. Und hat dann auch festgestellt, dass unter anderem eben halt eine auffällige Damenuhr aus Gold und mit Edelstahl fehlte, ein goldener Damenring.

War nicht mehr vorhanden, der mit Steinen besetzt war. Und noch eine markante Perlenhalskette, die zwar nur Modeschmuck war, aber zumindest den Eindruck von Wert gemacht hat. In diesen ersten Tagen nach der Tat wussten sie nun also, sie hatten es mit einer verwüsteten Wohnung zu tun, in der bestimmte Wertgegenstände fehlten. Sie sagten außerdem, die Täter hätten Material vom Tatort benutzt, um Anneliese Morche zu fesseln und zu knebeln. Die Täter hatten also, so scheint es zumindest, keine Waffen- oder Fesselwerkzeug dabei. Das klingt für mich, als seien sie nicht mit dem Plan in die Wohnung eingedrungen, jemanden zu überwältigen. Eher, als seien sie vielleicht von Anneliese Morschuts Anwesenheit überrascht worden. Gingen sie zu dem Zeitpunkt von einem Einbruch aus, der dann aus dem Ruder gelaufen war? Also als Ermittler, gerade in der Situation Null, wenn man an einem Tatort das erste Mal hinkommt, muss man sich natürlich von Anfang an schon dazu zwingen, insbesondere das Motiv erstmal gar nicht zu spekulieren.

Also insofern steht jetzt da die Spekulation irgendwo in direkter Konkurrenz zur Bildung einer tragfähigen Arbeitshypothese. Und da geht es erst einmal darum, alles aufzunehmen. Nichtsdestotrotz ist es so, dass wir zu diesem Zeitpunkt schon gewisse Erkenntnisse aus dem Tatortspuren bezogen. Aber es ist, wie gesagt, zunächst wichtig, ergebnisoffen zu ermitteln, Spuren sichern, auswerten, Zeugen befragen, Routine und Umfeld des Opfers beleuchten. Und das haben wir dann auch getan. Also mit der Zeit wurde immer deutlicher, wir hatten es hier offenkundig mit einem Einbruch zu tun. Und das Motiv der Tötung lag am ehesten in der Verdeckungsabsicht. Ja, und welche Ermittlungsergebnisse das waren, die Sie, Herr Eberle, und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu dieser Hypothese geführt haben, dazu kommen wir jetzt.

Es sind die ersten Tage nach dem Fund der Leiche von Anneliese Morschuth. Die Ermittlungen der neu gegründeten Soko um Wolfgang Eberle laufen bereits auf Hochtouren. Neben der Spurensicherung am Tatort kümmern sich die Beamtinnen und Beamten nun auch um die technische Spurensicherung. Sie suchen nach Kameras im öffentlichen Raum um die Wohnanlage und vermessen die umliegenden Funkzellen, um zu prüfen, wer dort zur fraglichen Zeit mit dem Handy telefoniert oder Nachrichten abgesetzt hat. Hierzu muss zunächst die Tatzeit eingegrenzt werden. Denn noch weiß man nicht, wann genau Anneliese Morchut getötet wurde. Um mehr über das Opfer und über die Gewohnheiten und Routinen der Rentnerin zu erfahren, befragt die Kripo Morschuts Umfeld. Demnach wurde Morschut am Samstag, den 22. Juni 2013, letztmalig von ihren Nachbarn gesehen. Bei der Auswertung von Morschuts Telefonverbindung zeigt sich zudem, am Samstag nach Mittag hatte die Rentnerin offenbar wie gewohnt ferngesehen. Um 13.30 Uhr hatte sie noch bei einem Teleshopping-Sender angerufen, um ein paar Hosen zu bestellen. Auch die Fernsehzeitschrift, die die Ermittler am Tatort sicherstellen, ist am Tag des Leichenfundes noch mit dem Programm vom Samstag aufgeschlagen.

In Morchuts Kalender finden die Ermittler außerdem eine Eintragung, mit der die Rentnerin an jenem Samstag ihre Tabletteneinnahme protokolliert hat. Ihr Sohn bestätigt den Beamten, dass seine Mutter sich hierzu täglich ein Kreuz in den Kalender setzte, um mit der Einnahme nicht durcheinander zu kommen. Für den Sonntag aber fehlt das Kreuz im Kalender. All diese Indizien gemeinsam mit der Tatsache, dass die Getötete, als man sie fand, bereits ihr Nachthemd trug, sich also bettfertig gemacht hatte, zeigen den Beamtinnen und Beamten, Anneliese Morchut muss in der Nacht von Samstag auf den Sonntag getötet worden sein.

Herr Eberle, wir haben schon gehört, Anneliese Morchut war eine Frau, die stets elegant gekleidet war, viel Wert auf ein gepflegtes Äußeres gelegt hatte. Sie wussten nun also durch die Befragung ihres Umfeldes, vor allem des Sohnes, die Rentnerin wäre am Sonntagmorgen nach dem Aufstehen niemals im Nachthemd geblieben. Also diese Gewohnheit, sich immer ordentlich zurechtzumachen, hat ihn viel über die Tatzeit verraten, aber auch über das mögliche Motiv. Ist das richtig?

Ja, zumindest über das Motiv, das wir angenommen haben. Wir hatten ja erfahren, wir haben hier eine lebensältere Dame, die eben halt für ihr Alter aber sehr adrett auftrat, mit viel Modespuck. Sie war aber ja letztendlich nicht mehr vermögend, aber nach außen hin im Stadtrevier so aufgetreten, dass jeder, der sie jetzt nicht genau erkannte, und die Hintergründe werden wohl den wenigsten bekannt gewesen sein, dass die denken mussten, naja, die scheint Geld zu haben und damit auch gewisse Begehrlichkeiten geweckt haben könnte. Sie vermuteten nun also, dass die Täter nachts über den Balkon in Morschuts Wohnung eingedrungen waren, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen, dabei aber von der Seniorin gestellt wurden. Und dass die Täter sie daraufhin überwältigt hatten und sterbend zurückließen. In ihre Erwägungen spielte ja sicher Folgendes auch mit rein. Die Gegend, in der Frau Morchut lebte, war eine eher schwierige. In der Nähe ihrer Wohnung befand sich ein polizeibekannter Treffpunkt der Rauschgiftszene, wo es auch immer mal wieder zu Fällen von Beschaffungskriminalität kam. Was war da bekannt?

Also es ist richtig, dass wir uns dann natürlich auch das Umfeld angeschaut haben, also was war da los in dem Stadtrevier, in dem sich die Anneliese Morschuth bewegte, ebenso wie wir es vorhin dargestellt haben. Und haben dann natürlich festgestellt, dass es dort eine gewisse Drogenszene gab beziehungsweise es waren dort auch zum Beispiel Fahrradwerkstätten, wo geklaute Fahrräder im Rahmen der Beschaffungskriminalität versetzt wurden.

Und der Schluss lag nun mal nahe, dass jemand in der Gegend wohnt oder zumindest einen örtlichen Bezug hatte und dann auf unser Opfer aufmerksam wurde und in ihr, nachdem man dann vielleicht auch festgestellt hat, dass sie Erdgeschosswohnung hat und vielleicht die Tür offen stehen, ein leichtes bzw. Geeignetes Opfer gefunden hat. Wir wussten dann ja auch, dass es kurz zuvor etwa 800 Meter Luftlinie entfernt zu einem Einbruch gekommen ist, den wir auch in diesem Tatzeitfenster vermuteten. Dort fanden sich auch Fingerabdrücke, die wir aber zu dem Zeitpunkt natürlich unseren Tätern ja noch nicht zuordnen konnten. Aber wir vermuteten damals schon den Zusammenhang mit dem Einbruch bei Anneliese Morschut. Aber das konnten wir halt nicht beweisen. Also, wären Spurentechniker bei diesem früheren Einbruch Fingerabdrücke sichern können, aber keine DNA, war es ja beim Tatort im Fall Morschut genau umgekehrt. Das heißt, die hatten keine Fingerabdrücke, dafür aber DNA, richtig? Vollkommen korrekt. Wir haben dann im Ergebnis der Spurensicherung und der daraus folgenden DNA-Untersuchung, zwei männliche DNA-Spuren, die detektiert wurden, die aufgrund ihrer Lage am Opfer, an Tatwerkzeug, Fesselwerkzeug und auch in der Wohnung eindeutig als täterrelevant anzusehen waren.

Und insofern bestätigte das unsere Vermutung, die wir schon am Anfang hatten. Das war es gesichert. Wir hatten zwei Täter. Also zwei einwandfreie DNA-Spuren. Konnten Sie diese DNA jemandem zuordnen? Das war leider nicht der Fall. Das wäre ja immer sehr wünschenswert gewesen. Aber wir haben die im bundesdeutschen Bestand und auch europaweit abgefragt, aber hatten keinen Erfolg, keinen Treffer. Sie haben ja dann gemeinsam mit der operativen Fallanalyse den sogenannten Profilern auch ein entsprechendes Täterprofil erstellt. Wie sah das aus? Ja, die sogenannte Ankerpunkttheorie, die sich ja letztendlich dann doch nicht so dargestellt hat. Aber zu dem Zeitpunkt hatten wir es aus unserer Sicht und auch von allen Beteiligten bestätigt mit Tätern zu tun, die örtlich verankert waren. Die möglicherweise oder vermutlich eher das Opfer Flüchtig kannten und ihnen eher dann auch ein lukratives Opfer sahen. Es gab ja eben diese lokale Drogenszene und diese Beschaffungskriminalität.

Aber wie gesagt, das war eine Hypothese, die sich am Schluss als falsch herausstellte. Ja, trotzdem, basierend auf der Hypothese, haben Sie ja dann in den folgenden Wochen und Monaten alles drangesetzt, die Täter zu finden. Natürlich immer davon ausgehend, dass Sie einen örtlichen Bezug haben mussten. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen? Was haben Sie unternommen? Also wir haben jetzt nicht nur örtlich gesucht, weil das war natürlich der Schwerpunkt. Und wir wussten ja von mehreren Gegenständen, die eben entwendet wurden und auf die haben wir uns natürlich gestürzt und die waren von großem Interesse. Und im Regelfall werden solche Gegenstände ja irgendwo versetzt, in Pfandhäusern oder Ähnlichem oder auch im Internet.

Also haben wir dann in den nächsten Monaten großflächig und verstärkt natürlich die Pfandhäuser kontrolliert, ob dort möglicherweise der Schmuck auftaucht, aber da kam auch nichts heraus, was natürlich auch einen gewissen Frustrationsgrad erzeugte und haben außerdem natürlich noch en passant sozusagen auch 5.000 Euro ausgelobt, eine Belohnung für sachdienliche Hinweise, um eben Hinweise zu generieren. 5.000 Euro und kam dabei was raus? Leider nein, aber der Sinn einer solchen Auslohnung ist ja auch eben nicht der, den ordentlichen Bürger für seine, der Polizei mitgeteilten Erkenntnisse zu belohnen, sondern eben, dass in der Szene jemand, der Informationen hat, über seinen Schatten springt und die dann preisgibt. Und es war auch so, und das ist eigentlich auch der Regelfall, wenn ausgelobt wird, dass diverse Hinweise aus dieser Szene auch kamen und die haben natürlich immer dazu geführt, dass auch dann wieder neue Personen überprüft wurden. So sagt man bei uns die sogenannte Tagestäter, der sich dann mit entsprechendem Frustrationspotenzial dann wieder verflüchtigt.

Und da waren auch Spuren darunter, die zunehmend, ja nicht nur wärmer, sondern heiß erschienen, wie jetzt dann beispielsweise plötzlich jemand so eine, also eine Damenuhr angeboten hat. Da können Sie sich vorstellen, dass wir da entsprechend draufgesprungen sind. Und dann ist es halt so, dass es umso frustrierender ist, wenn dann derjenige sogar noch freiwillig eine Speichelprobe abgibt und mir dann sagen müssen, okay, der matcht nicht mit der Täter-DNA. So ging halt die Zeit ins Land und der Radius der Ermittlungen wurde immer größer. Genau. Und natürlich haben wir dann auch irgendwann bundesweit nach dem Teebis gut Ausschau gehalten. Sehr logisch. Und das war dann auch der Moment, in dem Sie und Ihr Team entschieden haben, sich an Aktenzeichen XY ungelöst zu wenden. Ich war damals, wie gesagt, die zuständige Redakteurin und erinnere mich noch sehr genau an die Begegnung mit Anneliese Morchuts Sohn während der Vorbereitung. Er hat damals eigens ein Fotoalbum der Familie mitgebracht, damit wir uns für den Film einen besseren Eindruck von seiner Mutter machen konnten. Und er hat uns sehr viel von ihr erzählt, davon, wie unterhaltsam und lebenslustig sie war, trotz der finanziellen Probleme, die sie hatte.

Er war augenscheinlich sehr stolz auf seine Mutter und ich erinnere mich, wie sichtlich erschüttert er auch nach all den Monaten noch über ihren gewaltsamen Tod war. Aber ja, das hat auf mich natürlich einen gewissen Druck ausgeübt, ihn so leiden zu sehen. Das Gefühl kenne ich gut, diesen, ich nenne es mal Erwartungsdruck, den man vor so einer Sendung spürt, wenn man mit den Hinterbliebenen spricht. Die erhoffen sich ja verständlicherweise viel von der Ausstrahlung und man selbst möchte natürlich alles geben, um diesen Hoffnungen gerecht zu werden. Herr Eberle, von Ihren Ermittlungen kennen Sie dieses Gefühl sicher auch. Ja, natürlich. Zumal Angehörige immer auf schnelle Ergebnisse hoffen. Das ist ja der Sachfall innewohnend. Aber im Fall des Sohnes von Anneliese Morschuth hatten wir ein echt sehr vertrauensvolles Verhältnis. Wir waren ihm gegenüber von Anfang an sehr transparent und wir trafen da auch auf einen verständnisvollen Angehörigen, der auch Verständnis dafür hat, dass wir halt nicht so schnell zu dem Erfolg kamen. Aber viel von dem Druck, den man in so einer Situation hat, den macht man sich auch selbst. Das ist auch der Anspruch, den man halt an sich hat.

Natürlich auch die Kollegen. Ja, so ging es mir damals auch, besonders als ich mich dran gemacht habe, das Drehbuch für den Film dann auch zu schreiben, der in der Sendung gezeigt werden sollte. Nach der Begegnung mit Anneliese Morchuts Sohn war es mir sehr wichtig, seiner Mutter mit der Art, wie sie mir dargestellt worden ist, gerecht zu werden. Was, wenn man ehrlich ist, nie wirklich so gut gelingt. Es ist sehr schwer, einen Menschen treffen zu skizzieren, besonders dann, wenn man ihn nie persönlich kennengelernt hat.

Noch dazu kommt, dass derjenige dann oder diejenige von einem Schauspieler oder einer Schauspielerin dargestellt wird und dann gibt es ja auch noch den Regisseur, der auch zu der Darstellung beiträgt. Man hat das alles nicht so in der Hand und man muss den Angehörigen auch immer wieder sagen, erwartet nicht zu viel, der Mensch, den ihr da in dem Film sehen werdet, der wird nicht im Ansatz derjenige sein, den ihr kanntet. Und ich weiß noch, dass ich damals versucht habe, die Erwartungen von Anneliese Morschutz Sohn ein wenig zu dämpfen, auch in Bezug auf die Aufklärung. Ich wollte nicht, dass er dann am Ende enttäuscht ist. Am 5. Februar 2014, etwas mehr als ein halbes Jahr nach der Tat, wurde die Sendung ausgestrahlt? Einen kurzen Ausschnitt daraus haben wir vorhin gehört.

Hattest du danach noch einmal Kontakt zum Sohn Nikola? Weißt du, wie er die Darstellung seiner Mutter fand? Ja, tatsächlich. Er hat mich dann nach der Sendung angerufen und glücklicherweise war er sehr zufrieden damit, wie wir seine Mutter dargestellt haben. Er fand, dass wir sie sehr gut getroffen haben und hatte nun große Hoffnung, dass der Fall mithilfe der Sendung geklärt werden könnte. Sie, Herr Eberle, waren ja damals auch bei mir dann im Studio zu Gast und haben Ihre Ermittlungen vorgestellt. Sie haben Fotos vom entwendeten Schmuck gezeigt und baten die Zuschauerinnen und Zuschauer um Hinweise, falls sie in der fraglichen Nacht in der Nähe des Tatorts etwas gesehen hatten. Zum Schluss kamen sie dann noch auf die DNA-Spur vom Tatort zu sprechen. Hören wir nochmal, wie unser Gespräch von damals lief. Ja, das waren die Details zur Beute. Aber Sie haben noch einen Ass, einen Trumpf im Ärmel. Das möchten Sie hier vortragen, bitte schön. Ja, das ist richtig. Unsere Spurensicherung hat am Tatort zwei männliche DNA-Spuren gesichert, die wir ohne vernünftige Zweifel haben. Den Tätern zuordnen können. Wir brauchen dazu nur noch die passenden Personen.

Sollten sich jetzt im Weiteren keine aussichtsreichen Hinweise ergeben, wird auch die Durchführung eines Massen-DNA-Tests geprüft werden. Das wäre dann der nächste sehr weiterführende Schritt, der eigentlich ganz logisch ist. Liebe Zuschauer, wer von Ihnen jetzt etwas weiß, dass der Polizei weiterhelfen könnte, der sollte sich bitte melden. Hier im Studio oder bei der Kripo in Nürnberg. Die Belohnung in diesem Fall ist stattlich, sie beträgt 10.000 Euro. Herr Eberle, trotz aller Mühe in diesem Fall gab es leider keine verwertbaren Hinweise nach der Sendung. Wie ging es dann weiter? Naja, auch damit mussten wir ja rechnen und hatten natürlich dann, wie in der Sendung auch angekündigt, zu diesem Zeitpunkt die DNA-Reihenuntersuchung auch in Betracht gezogen. Und auch die Ankündigung der Sendung war damals mit der sachleitenden Staatsanwältin abgesprochen. Bei einer solchen DNA-Reihenuntersuchung werden alle Menschen, die in ein bestimmtes Raster passen, zur Speichelprobe gebeten, in der Hoffnung, dass der Täter dabei ins Netz geht. Eine sehr weitreichende Maßnahme, zu der natürlich nur im äußersten Fall gegriffen wird. Denn sie ist extrem personal und kostenaufwendig.

Und vor allem bittet man dabei ja massenhaft Unschuldige zum Test, um Einzelner habhaft zu werden. Das muss also gut überlegt sein, Herr Eberle. Ja, genau. Das ist so eine der Ultima Ratio-Maßnahmen. Jetzt mal nicht juristisch, sondern kriminal-taktisch betrachtet. Es ist natürlich so, dass diese Maßnahme eben viele Unbeteiligte, also respektive Unschuldige trifft und bevor man dazu greift, müssen, und das gibt der Gesetzgeber ja auch so vor.

Alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden seien. Und eine dieser Ermittlungsansätze oder Maßnahmen, das trifft ja für den Rahmen der Öffentlichkeitsverhandlung zu, ist also das Format der XY-Sendung, das halt für uns, eigentlich für alle Mordermittler, ein Format mit der größtmöglichen Reichweite eben ist. Und dann muss man natürlich auch die daraus generierten Hinweise, die sich aus der Sendung ergeben, erst alle abarbeiten, weil nur dann ist ja auch logischerweise die Voraussetzung erfüllt, dass eben keine weiteren, also alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft wurden. Und das war dann klar, jetzt geht es dann in die DNA rein oder so. Die erste, die es im mittelfränkischen Raum gab, das sagten Sie ja am Anfang schon, das ist ja ein, wir können es nur noch mal unterstreichen, ein unheimlicher Aufwand, so eine Reihenuntersuchung. Wie läuft das ab?

Ja genau, also das war schon eine Riesennummer, insbesondere in der Vorbereitung und wie man vorgeht. Wie gesagt, es war bei uns Neuland und natürlich gibt es dafür Konzepte und wir haben auch innerhalb von Bayern dort angefragt und uns Hilfe geholt und informiert, wie wir sowas am besten gestalten können. Also das geht nicht, 10.000 Leute testen. Bei allen Ermittlungen ist nun mal auch eine der Ressourcen die Zeit. Wir können da nicht 100 Jahre lang brauchen. Genau, und um das in dem vernünftigen Zeitfenster handeln zu können, wie gehen wir vor? Weil letztendlich suchen wir in den Unschuldigen, Unbetroffenen ja den Täter. Und das ist wie beim, ich würde es vergleichen mit einem Fischen, mit dem großen Netz. Wir haben nicht die Zeit, dass wir den ganzen Weiher ablassen, also müssen wir mit dem Netz Rasterfahndung in dem Bestand fischen und je nachdem wie weit wir die Maschen auseinander oder enger machen, ist die Erfolgswahrscheinlichkeit auch erhöht und letztendlich muss man dann vorher auch einen Raster erstellen. Nur die Personen eben dann zur Speichelabgabe bitten, die bestimmte Merkmale erfüllen, von denen wir aufgrund dem, was wir wissen, davon ausgemüssen, dass diese Merkmale bei den Tätern.

Also das ist das klassische Täterprofil. Sie sprachen eben von konkreten Merkmalen, die die Freiwilligen der Speichelprobe hätten erfüllen sollen. Welche waren das? Also in dem konkreten Fall war es so, dass wir uns beschränkt haben auf Männer zwischen 20 und 40, die bereits mit Einbruch- oder Beschaffungskriminalität in Erscheinung drehen waren und bisher noch nicht DNA behandelt wurden. Dann nächster Punkt, Stichwort Ankerpunkttheorie, also örtlichen Täter. Die mussten also irgendwo einen Ankerpunkt im Umfeld des Tatorts haben. Und dann hatten wir letztendlich drei, ich würde jetzt sagen Töpfe. Das eine waren die Einwohnermeldetaten, also wer war zu dem Zeitpunkt im geografischen Umfeld des Tatorts gemeldet. Zweiter Topf, Personen, die zwar nicht in der Nähe wohnen, aber um die Tatzeit im geografischen Umfeld, also im Umfeld des Tatortes unterwegs waren.

Und dann noch Männer, die im fraglichen Zeitraum auch in der Funkzelle, also Stichwort Handybenutzung, im Bereich des Tatorts eine Kommunikationsspur gesetzt haben. Also letztendlich blieben von diesen 10.000 Personen dann 11.000 bis 1.200 übrig, also immer noch eine sehr stattliche Zahl und die wollten wir dann nacheinander abarbeiten, wofür es ja dann in Gänze nicht kam. Mitten in den DNA-Reihenuntersuchungen kam Ihnen dann Kommissar Zufall zuvor. Was war da los? Ja, Zufallglück ist aus meiner Sicht immer ein wesentlicher Teil einer Erfolgsgeschichte. Und an den Moment kann ich mich ganz genau erinnern, weil die DNA-Reihenuntersuchung gerade im Gange war und ich auch dort vor Ort stand, wo also, dass Sie sich vorstellen müssen, dass eine ganze Schlange von Menschen, von Männern stand, die hier freiwillig, um der Polizei zu helfen, ihre DNA abgeben wollten.

Und das war da in der Kirchengemeinde direkt am Tatort, wir brauchten ja auch ein entsprechendes Gebäude, wo dann Probanden empfangen wurden, die Speichelbogen abgeben könnten und da stand ich dann und dann klingelte mein Handy. Und dann hat mir der Kollege am Telefon gesagt, wir haben gerade einen DNA-Treffer für einen unserer Täter aus der Datenbank reinbekommen, aus der Schweiz. Die Personalien sind bekannt. Es handelt sich um einen georgischen Staatsangehörigen, der kürzlich in Bern ganz profan nach Ladendiefstahl erkennungsdienstlich behandelt wurde. Ja, und das habe ich jetzt nicht verstanden. Und viel aus allen Wolken. Wie kommt jetzt der Georgier da in den Fokus und wieso Schweiz? Ja, das kann ich mir gut vorstellen. Das war ja dann doch eine ziemliche Überraschung, nachdem Sie bislang immer von Tätern aus der lokalen Rauschgiftszene und dem Bereich der Beschaffungskriminalität ausgegangen waren. Jetzt war klar, das Profil, das Sie da hatten, das stimmte offenbar gar nicht. Ja, das ist richtig. Interessanterweise, muss man sagen, es gab diesen einen Kollegen, das war mein hochgeschätzter Zimmerkollege, der ukrainischer Herkunft war.

Also irgendwo auch osteuropäisch geprägt, sozialisiert war und der vielleicht einen simpleren Blick auf die Geschichte gehabt hat und von Anfang an gesagt hat, aus seiner Sicht könnte sich auch um einer, er hat gesagt könnte, sondern er hat gesagt, aus seiner Sicht sind es Täter einer osteuropäischen oder georgischen Tätergruppe. Aber es war halt so, dass die Mehrheit die Ankerpunkttheorie favorisiert hat, die einfach klarer zum Vorschein kam und aus unserer Sicht eben vielversprechender war. Ja, und in Marienheim muss man trotzdem sagen, dass der Kollege von Anfang an schon richtig gelegen hat. Ein hervorragender Analyst. Jetzt kam dieser Anruf und ja, jetzt konnten Sie eigentlich alles abbrechen. Ja, genau. Das war eine Herausforderung. Wir mussten dann vor Ort die Speicheltests natürlich sofort abbrechen, weil wir dann aufgrund unserer Erkenntnis niemanden mehr speicheln durften. Das haben wir dann auf galante Art und Weise gelöst und dann bin ich natürlich sofort schnellstmöglich zurückgefahren in unser Kommissariat.

Eine wirklich irre Wendung in den Ermittlungen zu Ihrer Ehrenrettung, Herr Eberle, muss man an dieser Stelle sagen, auch im Rahmen der DNA-Reihenuntersuchung, wären sie den Tätern früher oder später noch auf die Spur gekommen. Nämlich dann, als sie sich die Männer vornahmen, die zur Tatzeit eine Kommunikationsspur in einer der umliegenden Funkzellen hinterlassen hatten. Doch dazu kommen wir gleich. Zunächst aber zu den Geschehnissen nach dem überraschenden Treffer in der DNA-Datenbank.

Music.

Nachdem der Kollege den DNA-Treffer mitgeteilt hat, machen sich Wolfgang Eberle und seine Kolleginnen und Kollegen sofort auf den Weg ins Kommissariat. Dort findet sich die gesamte Soko Elsass zusammen und ist wie elektrisiert. Die Kripo weiß nun, in der Schweiz wurde kürzlich ein Mann erkennungsdienstlich behandelt, dessen DNA mit der Täter-DNA aus Anneliese Morschuts Wohnung übereinstimmt. Sie sind sich sicher, er muss einer der beiden Männer sein, die die alte Dame im Sommer 2013 in ihrer Wohnung überwältigt und getötet haben. Bei dem Treffer handelt es sich um den 28-jährigen Georgia Grigol G. Bislang weiß die Polizei aus der Datenbank nur, G. Ist kurz zuvor bei einem Ladendiebstahl in einem Geschäft am Berner Hauptbahnhof festgenommen worden. Zu der Zeit lebt der Georgia in einem Asylbewerberheim in Basel. Da er kein Schweizer Staatsbürger ist, nehmen die Berner Kolleginnen und Kollegen, wie in der Schweiz üblich, auch seine Fingerabdrücke und DNA und speisen die Probe in die Internationale Datenbank ein. Kurz darauf dann der Treffer in Nürnberg.

Sofort nimmt die Soko Kontakt zur Schweizer Polizei auf. Die reagiert schnell, als klar wird, dass es sich bei dem Mann, der kurz zuvor wegen Ladendiebstahls aufgefallen war, um einen Tatverdächtigen bei einem Tötungsdelikt handelt. Die Beamtinnen und Beamten fahren zu der Unterkunft, in der G zuletzt gemeldet war.

Doch Grigol G. ist längst weg. Er hat die Schweiz bereits mit unbekanntem Ziel verlassen. Noch während die Schweizer Polizei unterwegs zum Asylbewerberheim ist, zieht die Mordkommission in Nürnberg alle Informationen zusammen, die sie über Grigol G. bekommen kann. Sie stellen fest, G. ist bislang in Deutschland nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Aber etwa zwei Wochen vor dem Mord an Anneliese Morchut am 11. Juni 2013 wurde er gemeinsam mit vier weiteren Georgiern in der Nähe von Nürnberg von der Polizei kontrolliert, nachdem die Männer in einen Wagen steigen wollten, der kurz zuvor im Zusammenhang mit einem Einbruch aufgefallen war. Die Polizei stellt bei der damaligen Kontrolle die Personalien aller fünf Männer fest. Sie macht Fotos und sie stellt den Inhalt eines Aschenbechers sicher, der sich im Auto befindet. Denn Zigarettenkippen, das wissen sie, sind geeignete DNA-Träger. Was die Beamtinnen und Beamten damals nicht wissen, diese Zigarettenkippen bringen der Soko nun, Monate später, einen weiteren Durchbruch bei der Suche nach den Mördern von Anneliese Morschuth. Denn Wolfgang Eberle und seinem Team ist klar, neben Grigol G. Gab es noch einen zweiten Täter.

Als die Kriminaltechnik die Zigaretten nun auf DNA untersucht, wird sie fündig. Eine der Spuren gehört, wie zu erwarten, zu Grigol G. Drei weitere Männer, die ihre DNA hinterlassen haben, sind bereits erkennungsdienstlich erfasst und stimmen nicht mit der DNA des zweiten unbekannten Täters überein.

Bleibt noch eine fünfte und letzte DNA. Der Mann, der sie hinterlassen hat, ist bislang nicht erkennungsdienstlich behandelt worden. Als die Kriminaltechniker seine DNA von der Zigarette mit dem zweiten Täterprofil abgleichen, gibt es einen Treffer. Er muss der zweite Täter im Mordfall Anneliese Morschuth sein. Ja, man muss wohl sagen, was für ein Glück, dass damals bei der Kontrolle der fünf Männer die Zigarettenstummel sichergestellt wurden. Nun hatten sie unter diesen fünf Männern neben Grigol G. einen zweiten ausgemacht, dessen DNA mit der vom Tatort übereinstimmte. Sie hatten den zweiten Täter identifiziert. Auch er war Georgia, 38 Jahre alt, Nido D. Und jetzt gab es noch eine zweite Überraschung obendrauf, Herr Eberle. Nämlich D. Saß zu der Zeit, als sie auf seine Spur kam, schon seit rund einem Jahr in Haft in Italien. Das ist einer der Highlights dieses Ermittlungsverwahrens gewesen, dass wir dann feststellen mussten.

Dass bereits zwei Monate nach der Tötung von Anneliese Morschot die beiden bei einem Wohnungseinbruch in Bologna festgenommen wurden. Also hätten die Kollegen oder wie auch immer in Italien bei der damaligen Festnahme wie üblich die DNA-Probe genommen, vielleicht haben sie es auch, aber jedenfalls wurde sie nicht eingestellt, dann hätten wir den Fall eigentlich nach diesen zwei Monaten klären können. Aber das war uns halt leider nicht vergönnt.

Und der Gregor ist nach drei Monaten dann auch wieder in Italien auf freien Fuß gesetzt worden, denn Nido Gott sei Dank nicht. Und so fiel halt dann später der Gregor in der Schweiz auf, eben bei dem Diebstahl in Bern und da wurde es ja eingestellt und so kamen wir dann dahin, wo wir hinkommen wollten und hatten das Glück, dass eben halt der Nido D. Noch in Florenz in Haft einsaß. Zum Verbleib von Grigol G. kommen wir gleich noch, vorher aber zu Nido D. Sie haben ja dann aufgrund der Verdachtslage einen Gerichtsbeschluss über die Entnahme einer Speichelprobe erhalten und sind kurz darauf selbst im Rahmen der Rechtshilfe nach Florenz gereist, um diese Speichelprobe von Nido D. zu nehmen. Damit wollten sie endgültig klären, ob er einer der beiden Männer war, die die Täter-DNA in Anneliese Morschuts Wohnung hinterlassen hatten. Ich denke, das war eine besondere Erfahrung, oder? Es ist richtig. Das ist natürlich nicht so, dass man das alle Tage macht beziehungsweise in vielen Verfahren hat. Es war natürlich alles überlagert. also die Flugreise, von der Spannung, was wird bei dieser Probe rauskommen und wird sich der Verdacht bestätigen.

Dann reiste ich damals mit dem Leiter der Ermittlungsgruppe, am 14. Juli war das, 2014 nach Florenz, und trafen dann dort im Untersuchungsgefängnis auf den Nido D. Und seinen Anwalt und konnten dann aufgrund der Beschlusslage vor Ort von Nido D. Eine Speichelprobe entnehmen. Und zwei Tage später hatten Sie das Ergebnis? Genau, das war dann der Treffer. Das war unser zweiter Täter. Das war dann auch natürlich die Grundlage für das Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft. Das dauert natürlich eine Weile, aber im gleichen Auftrag sind wir dann letztendlich am 5. November 2015 diesmal nach Rom geflogen und haben dort den Nido D. Am Flughafen abgeholt und mit nach Deutschland gebracht und dann in die JVA in Nürnberg in die Untersuchungshaft eingeliefert.

Wie war das erste Treffen? Welchen Eindruck hat Nido D. auf Sie gemacht? Es ist so, dass man... Der Mörder, der sich nicht unbedingt ansieht, der war aus meiner Sicht unauffällig. Eigentlich war er entspannt. Ich meine, er saß ja schon längere Zeit in Haft. Der Nido D. hat auch keine Angaben zur Sache gemacht, war ja auch nicht zu erwarten. Ich kenne in meiner persönlichen Laufbahn jetzt eigentlich keinen einzigen Fall, wo der Täter in diesem Deliktsbereich bei der Polizei eine Aussage gemacht hat, nachdem er irgendwie geartet seinen Anwalt konsultiert hatte. Also dann ist eigentlich im Regelfall bis zur Hauptverhandlung nicht mehr mit Einlassung zu rechnen. Auch so hatten Sie ja in der Zwischenzeit einiges über Nido D. Und Grigol G. in Erfahrung bringen können. Was hatten Sie über die beiden Männer herausgefunden? Beide hatten letztendlich eine beachtliche kriminelle Vita.

Die waren schon, so wurde es uns immer mittelt, von den georgischen Behörden. Auch dort in Georgien schon straffälliger geworden und hatten dort auch schon langjährige Haftstrafen wegen Raubes- und Betäubungsmitteldelikten abgesessen. Ja, und es zeigte sich das Bild, dass sie dann irgendwann damit anfing, gemeinschaftlich als reisende Täter ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Was sich auch aus dem Umstand ergab, dass Feststellen getroffen wurden, sondern dass sie und andere in verschiedener Besetzung in verschiedenen europäischen Ländern, Litauen, Italien, Schweiz, wie bereits schon erwähnt, auffällig wurden. Und in dem Zusammenhang war es auch so, dass sie regelrecht Asylbewerberheime in dem jeweiligen Bereich, in dem sie tätig war, als Unterkünfte nutzten, sofern dass Landsleute von ihnen waren, die ihnen dann auch die Unterkunft gewährten. Und letztendlich ist es dann auch so zutage gedreht, dass sie sehr agil waren, tagsüber Ladendiebstahl, nachts Einbrüche.

Und die Beute haben sie dann ganz einfach in Geld umgewandelt und dann eben nach Hause transferiert. Ja, und bei ihrem Beutezug durch Deutschland waren Nido D. Und Gregor G. ganz offensichtlich auch auf Anneliese Morschut aufmerksam geworden. Ihre DNA-Spuren brachten die beiden ja eindeutig mit dem Raubmord an der Seniorin in Verbindung. Man muss aber sagen, bei ihren Ermittlungen, die sich nun auf die beiden Männer konzentrierten, stießen sie noch auf weitere Indizien, die sie belasteten. Welche waren das? Also wir wussten eben halt aus Grund der bereits erwähnten Polizeikontrolle, dass sich die beiden schon talzeitnah im Bereich Nürnberg aufhielten.

Dahin zu kamen, wie wir schon gesagt haben, dass es eben 800 Meter Luftlinien entfernt von Morschus Wohnung in diesem Wohnungseinbruch gab, wo ja nur ein Fingerabdruck, Ausrufezeichen, keine DNA gesichert wurde. Und jetzt hatten wir natürlich die Fingerabdrücke auch und konnten jetzt über die erkennungsländische Behandlung der Schweizer Kollegen zweifelsfrei eben feststellen, dass unser Täter Morschut, also der Grigol, auch dort in die andere Wohnung eingestiegen waren. Also waren die dort auch in der Gegend und waren in der Nacht zuvor, das konnte man zeitlich bestimmen, schon dort eingebrochen. Darüber hinaus hatten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen, das haben Sie vorhin auch schon einmal kurz erwähnt, ja die Funkzellen um den Tatort ausgewertet und geschaut, wer war da mit dem Mobiltelefon in der fraglichen Zeit eingeloggt gewesen. Ich nehme an, nun, da Sie die Namen Grigol G. und Nido D. Auf dem Zettel hatten, haben Sie sich auch diese Auswertung noch einmal genau angesehen. Genau, so ist es.

Und dann stellten wir halt fest, dass der Grigol in der fraglichen Zeit Also in unserem Tatzeitfenster zu Mord an der Frau Morschut eine Kommunikationsspur. In der Nähe des Tatorts gesetzt hatte. Er hatte die entsprechende Prebate, gerade mit der das Handybetrieb, in einem Handyladen am Tag zuvor in Nürnberg gekauft.

Und offensichtlich den Fehler gemacht, dort seinen echten Namen anzugeben und seinen Ausweis vorzulegen. Es zeigt, selbst wenn Zufallstreffer in der Schweiz nicht gewesen wären, hätten wir den Täter zu einem späteren Zeitpunkt auch so ausfindig gemacht, was mich jetzt persönlich dann ja auch ein bisschen mit der Angelegenheit versöhnt hat. Spätestens, wenn wir bei der DNA-Reihenuntersuchung an diesen Topf derer gelangt werden, die in der Funkzellenauswertung waren, dann wäre er als jemand aus dem Kreis der Probanden identifiziert worden. Und dann hätten wir ihn doch schon aufgrund seiner Vorstrafe und seiner Vita ins Visier genommen. Ja, so kam Ihnen aber der Treffer aus der Schweiz zuvor und beschleunigte das Ganze. Man kann nun also sagen, die Indizienkette verdichtete sich. Gregor G. allerdings, das haben wir eben gehört, war zu der Zeit noch flüchtig. Er war ja nach der erkennungsdienstlichen Behandlung wegen des Ladendiebstahls in Bern aus der Schweiz ausgereist. Wohin? Das wussten sie zunächst nicht. Doch das sollte sich bald ändern. Wie genau und wie es der Wahl mit Nido D. weiterging, das hören wir jetzt.

Nach seiner Überstellung nach Deutschland im November 2015 eröffnet die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth am 19. April 2016, rund drei Jahre nach dem Überfall auf Anneliese Morschuth, das Verfahren gegen Nido durchgeführt.

Besonders für Morchuts Sohn, der als Nebenkläger am Verfahren teilnimmt, ist es ein wichtiger Moment. Endlich, nach Monaten der Ungewissheit, kann er einem der Männer, die seine Mutter umgebracht haben sollen, in die Augen sehen. Nido D. schweigt zu den Vorwürfen gegen ihn. Doch die Beweise, die die Ermittler der Soko Elsass zutage gefördert haben und die Wolfgang Eberle im Laufe des Prozesses als leitender Sachbearbeiter vorstellt, ergeben für das Gericht ein eindeutiges Bild. Nido D. und Grigol G. waren Anfang Juni 2013 mit dem Ziel, nach Deutschland eingereist, Einbrüche zu begehen. Und die mit der Beute erzielten Gewinne zu ihren Familien nach Georgien zu schicken.

Bereits in den Morgenstunden des 22. Juni seien die Männer dafür in eine Erdgeschosswohnung in Nürnberg eingebrochen, deren Bewohnerin dabei allerdings nicht wach geworden war. Zu ihrem Glück, wie man rückblickend sagen muss. Denn als die beiden in der darauffolgenden Nacht über den Balkon bei Anneliese Morschuth einsteigen und kurz darauf von der Rentnerin entdeckt werden, zögern Grigol G. Und Nido D. nach Überzeugung des Gerichts nicht. Sie fesseln und knebeln Morschuth brutal, wickeln sie in Decken und Teppiche und lassen sie hilflos zurück, wohl wissend, dass sie die Nacht nicht überleben, sondern an der Knebelung ersticken wird. Das Gericht verurteilt Nido D. Schließlich wegen Mordes, in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, mit Todesfolge. Er wird zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wird die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Für die Soko Elsass rund um Wolfgang Eberle ist das Urteil die Bestätigung ihrer akribischen Ermittlungen.

Doch noch ist die Arbeit nicht ganz getan, denn der zweite Täter, Gregor G., ist weiterhin auf freiem Fuß. Gregor G., das erfahren die Ermittler von georgischen Behörden und durch Fahndungsmaßnahmen, ist inzwischen wieder in seinem Heimatland bei seiner Familie. In die EU, in der ein Haftbefehl gegen ihn vorliegt, reißt er nicht mehr ein. Doch in Georgien scheint G. sich vor der deutschen Strafverfolgung sicher zu fühlen. Zu Unrecht, wie sich schon wenige Monate später zeigen wird. Denn nach monatelangen Bemühungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird Gregor G. Schließlich im November 2016 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in seinem Heimatort von georgischen Polizisten verhaftet.

Ein wirklich spektakulärer Fahndungserfolg, der nach Monaten aufwendiger Ermittlungen gelungen ist. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth teilte damals gleich nach der Verhaftung mit, dass Gregor G. Nicht in Deutschland, sondern in seinem Heimatland Georgien vor Gericht gestellt werden würde. Warum das so war und wie eine solche internationale Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden funktioniert, darüber haben wir vor dieser Folge mit Heike Klotzbücher gesprochen. Sie ist Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, eben jener Behörde, die damals die Ermittlungen im Fall Morchut geführt hat. Frau Klotzbücher hat uns erzählt, auch für ihre Behörde waren die Ermittlungen aufgrund der aufwendigen Fahndung und der Zusammenarbeit mit den georgischen Kollegen besonders. Ob ein Staat seine Bürger ausliefert an einen anderen Staat, damit sie dort strafrechtlich verfolgt werden können, richtet sich immer nach dem Recht dieses Staates. Georgien liefert seine Bürger nicht zum Zweck der Strafverfolgung an andere Staaten aus. Deshalb konnte hier keine Auslieferung beantragt werden und das Verfahren auch nicht in Deutschland durchgeführt werden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat deshalb ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen an die georgischen Behörden gestellt.

Was sich dahinter verbirgt, das haben wir Heike Klotzbücher natürlich auch gefragt. Ein Strafverfolgungsübernahmeersuchen erfolgt im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Das sind Vereinbarungen mit anderen Staaten, wie man in solchen Fällen vorgeht, wie dann die konkrete Strafverfolgung aussieht. Es wird dann ein sehr formalisierter Antrag gestellt an diese ausländischen Behörden. Er wird dort geprüft und dann geht eine Antwort ein, ob hier die Strafverfolgung übernommen wird oder nicht. In dem konkreten Fall hier haben die georgischen Behörden erklärt, dass sie die Strafverfolgung wegen des Mordes an der Nürnbergerin übernehmen würden. Das Problem war, dass die Ermittlungsunterlagen natürlich nur der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vorlagen in deutscher Sprache. Sie mussten dann übersetzt werden und den georgischen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Bei dem Prozess in Georgien mussten natürlich auch die in Deutschland lebenden Zeugen der Tat gehört werden.

Damit diese nicht nach Georgien anreisen mussten, wurde mit den georgischen Behörden vereinbart, dass Videovernehmungen durchgeführt werden konnten. Das heißt, die Aussagen erfolgten in Nürnberg im Gericht und wurden dann live in den Gerichtssaal in Georgien übertragen. Also ein unheimlicher Aufwand, der da betrieben wurde, um das Verfahren an die georgischen Behörden zu übergeben. Einer, der auch für erfahrene Staatsanwälte nicht alltäglich ist. Wie Heike Klotzbücher betont. Und doch, es hat sich gelohnt. Dass andere Staaten die Strafverfolgung übernehmen, kommt in der Praxis sehr selten vor, und bedarf sehr aufwendiger Vorarbeiten, auch im formalen Bereich. Hier in diesem Fall war die Zusammenarbeit mit den georgischen Behörden sehr gut und hat letztendlich dann auch zu einer entsprechenden Verurteilung geführt.

Zum Urteil kommen wir gleich. Herr Eberle, wir haben eben von Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher gehört. Die deutschen Zeugen wurden für das Verfahren in Georgien per Videoschalte vernommen. Sie selbst waren ja einer dieser Zeugen und sie haben über ihre Ermittlungen in diesem Fall ausgesagt. Wie lief das ab? Genau, das war auch für mich eigentlich eine einmalige Erfahrung. In Georgien gilt offensichtlich angelsächsisches Recht, also die arbeiten dort im Gerichtssaal auch mit Geschworenen, die gibt es ja hier in unseren Verhandlungen so nicht und die, Ich wurde dann über Video dort in den Gerichtssaal übertragen und musste dort gegenüber Staatsanwalt, Richter und Rechtsanwalt zum Inhalt meiner Ermittlungen Rede und Antwort stehen. Und gut, letztendlich war die Verurteilungsrecht klar, weil die Beweisflast war ja irgendwo erdrückend.

Ja, Susanne ist offenbar auch die Geschworenen, denn auch Grigol G. Wurde in Georgien am 20. Juli 2017 rund vier Jahre nach dem Mord an Anneliese Morschuth zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er verbüßt sie bis heute. Es ist ein wirklich bemerkenswertes Urteil, das zeigt, der lange Arm der Strafverfolgungsbehörden macht auch vor Ländergrenzen nicht Halt. Ein wichtiges Signal für Opfer und Angehörige wie den Sohn von Frau Morschuth, dem mit diesem Urteil, wenn es auch Jahre gedauert hat, ein Stück Gerechtigkeit widerfahren ist.

Herr Eberle, Sie hatten ja während der Ermittlungen und auch später noch Kontakt zum Sohn von Anneliese Morschuth. Was war Ihr Eindruck? Hat ihm die Verurteilung der beiden Täter zumindest ein wenig Erleichterung verschafft? Soweit ich den Prozess vor meiner Aussage und danach ja sowieso überblicken konnte, hatte ich das Gefühl, das war ihm wichtig, da im Gerichtssaal dabei zu sein, das zu hören und auch zumindest einem der Täter gegenüber zu treten und den anzuschauen. Und das bleibt einem natürlich in Erinnerung. Der Mann, also der Sohn, hat sich ausdrücklich bei uns bedankt. Auch wenn ich jetzt persönlich empfinde, dass man uns ja nicht dankbar sein muss, das ist nun mal das Mindeste, was man von uns erwarten kann, dass wir unseren Job machen und das so gut wie möglich.

Aber ich erinnere mich auch, und das ist noch nicht lange her, dass ich vor kurzem mal mit der Lebensgefährtin telefonisch Kontakt hatte und sie mir erklärte, dass der Sohn mittlerweile leider verstorben war. In dem Zusammenhang berichtete die Lebensgefährtin mir dann, dass es für ihn, also für den Sohn, sehr wichtig gewesen sei, dass die Täter damals ermittelt wurden. Sie berichtete aber auch, dass er den Verlust seiner Mutter, zu der er eben so ein wahnsinnig inniges Verhältnis hatte, nicht wirklich irgendwann, also nie richtig überwunden hat. Ja, absolut verständlich natürlich. Wie ging es Ihnen denn, Herr Eberle? Hing Ihnen der Fall noch lange nach? Also da hat man nicht viel Zeit dazu, weil altbekannt, nach dem Spiel, das wurde im Spiel, das hat auch nicht lange gedauert. Und dann war ich schon wieder mit der nächsten Sache zugange, das war dann ein Doppelmord. Aber dieser Raubmord an der Anneliese Morschut, der blieb man natürlich aus den jetzt ausführlich dargelegten Gründen natürlich immer im Gedächtnis und so, schon was Besonderes.

Danke, Herr Eberle, dass Sie uns diesen beeindruckenden Einblick in Ihre Ermittlungen gewährt haben. Damit sind wir auch am Ende dieser Folge. Herzlichen Dank für Ihre Zeit und dafür, dass Sie zu uns ins Studio gekommen sind. Ja, auch von mir ein herzliches Dankeschön fürs Kommen. Ja, dann sage ich mal Tschüss. Danke auch an Oberstaatsanwältin Heike Klotzbücher und an Lale Artun, Autorin dieser Folge. Wie immer am Ende vielen Dank an euch fürs Zuhören. Bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen und bleibt sicher. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen, eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.

Music.