Music.

Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY, unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne.

Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr auch bei dieser Folge wieder dabei seid. Ja, und wir sitzen hier wie jedes Mal südlich von München in unserem Tonstudio. Hier ist es sehr gemütlich, ihr müsst euch das so vorstellen. Überall liegt Teppich und es ist warm, wir haben Tee auf dem Tisch. Und draußen die Regie, die ist besetzt mit unseren wunderbaren Kolleginnen und Kollegen, die uns jetzt eine Stunde durch den Podcast begleiten. Das hast du schön gesagt. Ja, ein gutes Arbeitsklima ist immens wichtig, wenn man bedenkt, wie viel Zeit wir alle bei der Arbeit verbringen. Also korrektes Verhalten, gegenseitiger Respekt und Anerkennung vom Chef oder der Chefin und den Kolleginnen und Kollegen sind mindestens genauso wichtig wie die Zahl auf dem Gehaltszettel am Ende des Monats. Ja, und dass das aber nicht immer so ist, zeigt unsere heutige Geschichte, ja schonungslos kann man sagen, ein Fall mitten aus der Arbeitswelt, der uns ein Beschäftigungsverhältnis offenbart, das schlimmer nicht hätte sein können und mit einem brutalen Gewaltverbrechen endet. Bevor wir jetzt aber in diesen in der XY-Geschichte einzigartigen Fall eintauchen, begrüßen wir ganz herzlich unseren heutigen Gast, Kriminalhauptkommissar AD Martin Wünsch von der Kripo Holzminden. Herzlich willkommen bei uns im Studio, Herr Wünsch. Ja, recht schönen Dank für diese Begrüßung. Ich freue mich auch, hier zu sein. Ich bin, wie gesagt, Kriminalhauptkommissar AD, bin 66 Jahre alt, schon einige Jahre in Pension.

Trotzdem ist mir dieser Fall noch gut in Erinnerung und wie gesagt, ich freue mich, hier dabei zu sein. Schön, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Der Fall, mit dem wir uns heute beschäftigen, liegt jetzt knapp 25 Jahre zurück, berührt Sie aber immer noch, richtig?

Ja, das stimmt. Man ist sofort wieder voll in den Empfindungen drin, weil man ja alles gesehen hat und praktisch hautnah dabei war. Insgesamt war das damals ein sehr dramatischer und trauriger Fall, der einem sehr nahe gegangen ist. Vor allem auch, weil man dieses Verbrechen mit ein bisschen Empathie und etwas Menschlichkeit hätte verhindern können. Das war insgesamt damals alles recht aufwühlend. Ja, sehr nachvollziehbar. Hören wir nun, wie alles begann. Wie üblich haben wir die Namen aller Beteiligten und den der Firma aus Persönlichkeitsschutzgründen geändert.

Gehen wir zurück ins Jahr 1996. Der 31-jährige Jürgen Mehnert, ein schlanker, schmächtiger Mann mit dunkelbraunem Haar, Oberlippenbart und Brille, ist seit dem Sommer dieses Jahres frisch verheiratet. Er ist ein freundlicher Mensch mit einfacher Persönlichkeitsstruktur. Manche bescheinigen ihm gar eine eingeschränkte Intelligenz. Es fällt ihm schwer, ein eigenständiges Leben zu führen. Aber die Ehe gibt ihm Halt und bereits ein paar Monate später kommt der gemeinsame Sohn zur Welt. Von Anfang an leidet das Familienglück unter schwierigen Lebensumständen, denn Jürgen Mehnert hat Jahre der Arbeitslosigkeit hinter sich. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung, lediglich mit einem Hauptschulabschluss in der Tasche, gestaltet sich seine Jobsuche enorm schwer. Endlich findet er Ende des Jahres eine Anstellung als Hilfsarbeiter in einer Bauschlosserei.

Er wird dort vor allem für unangenehme Tätigkeiten eingeteilt, die niemand sonst erledigen will. Die Metallbaufirma im Landkreis Holzminden ist in keinem guten Zustand. Die Räume und Hallen sind dreckig. Allerlei Metallschrott und defekte Maschinen versperren die Arbeitsbereiche. Die Arbeitstage des Hilfsarbeiters sind lang. Überstunden werden nicht bezahlt. Dadurch nehmen die Spannungen und Probleme in der Ehe mehr und mehr zu, bis es im Frühjahr 1999 zur Trennung kommt. Sven Grosse, der Chef des Schlossereibetriebs, den wir hier Grosse, Metallbau und Co. KG nennen, bietet seinem Hilfsarbeiter an, in eine kleine Betriebswohnung auf dem Firmengelände zu ziehen. Zwei Zimmer mit Küche für 360 D-Mark. Was zunächst gut klingt, entpuppt sich schnell als Mogelpackung, um es noch harmlos auszudrücken. Die Zimmer sind zugemüllt, es gibt weder eine Heizung noch warmes Wasser. Dafür genügend ungebetene Mitbewohner. Unter anderem Mäuse machen es sich in Jürgen Mehnerts Behausung gemütlich. Die Eltern des mittlerweile 34-Jährigen helfen ihm beim Umzug. Sie entrümpeln, putzen, tapezieren, stellen eigene Möbel zur Verfügung und lehnen gegen die Zugluft eine Matratze in den offenen Türrahmen. Alle 14 Tage bringen sie ihrem Sohn frische Wäsche, vorgekochtes Essen und räumen immer wieder ein bisschen auf.

Sie sind ihm eine große Stütze und Jürgen Menerts einziger regelmäßiger Kontakt abseits der Arbeit. Zu seiner Ex-Frau und dem gemeinsamen dreijährigen Sohn besteht kaum noch Kontakt. Im Betrieb wird er, wie bereits erwähnt, vor allem für die anstrengenden und unangenehmen Arbeiten eingeteilt. So ist er beispielsweise für das Sandstrahlen verantwortlich. Eine Aufgabe, die normalerweise in einem abgedichteten Arbeitsanzug zum Schutz vor Sand- und Staubpartikeln ausgeübt wird. Jürgen Mehnert aber muss diese Arbeit aus Kostengründen in einem einfachen Blaumann ausführen. Schnell hat er seinen Spitznamen weg. Der Strahlemann wird er fortan im Betrieb gerufen. Seine Arbeitstage sind nicht nur hart, sondern auch lang. Bis zu 16 Stunden ackert er täglich. Nicht ohne Grund, wie wir noch erfahren werden. Noch verbergen die maroden Fassaden des Metallbaubetriebs die schrecklichen Geheimnisse, von denen zu diesem Zeitpunkt niemand etwas ahnt.

Herr Wünsch, bis hierhin hat, zumindest offiziell, noch kein Verbrechen stattgefunden. Aber es klingt zumindest nach einem extrem unangenehmen Arbeitsplatz und einer überhaupt nicht angemessenen Wohnsituation. Haben Sie jemals herausgefunden, warum Jürgen Mehnert sich darauf eingelassen hat? Ja, weil es ihm und seinen Eltern alternativlos erschienen ist. Nach der Trennung von seiner Frau lebte Jürgen vorübergehend wieder bei seinen Eltern. Die waren dann eigentlich ganz froh, dass ihr Sohn wieder eine eigene Bleibe hatte. Zudem konnte sich Jürgen von seinem bescheidenen Gehalt von 1600 D-Mark nicht viel anderes leisten. Darüber hinaus kam dann noch seine Persönlichkeitsstruktur zum Tragen, also dass er extrem unselbstständig war und die ganze Situation ohne sie zu hinterfragen einfach hingenommen hatte.

Daran hat sich dann auch nichts geändert, als die Eltern das erste Mal seine Wohnung gesehen haben. Also die haben die Missstände beim Umzug ja fast hautnah miterlebt. Nein, der Vater soll seinem Sohn beim Umzug tatsächlich damals gefragt haben, ob er hier wirklich bleiben wolle. Daraufhin hat Jürgen aber lediglich geantwortet, ich muss auf die Füße kommen, das geht schon so.

Aber die desolaten Wohn- und Arbeitsbedingungen waren noch lange nicht alles. Der Chef Sven Grosse machte seinem Angestellten Jürgen, dem Strahlemann, seit seinem Einzug in die Betriebswohnung erhebliche Vorwürfe. Welche Beschuldigungen standen da im Raum? Ja, der Chef behauptete immer wieder, dass sein Angestellter Jürgen diverse Arbeitsmittel aus der Firma und auch immer wieder Geldbeträge aus irgendwelchen Kassen gestohlen hätte.

Warum der Chef der Metallbaufirma konsequent behauptete, dass er explizit von seinem Hilfsarbeiter bestohlen wurde, darauf gehen wir später noch ausführlich ein. Haben sich Jürgen Menerts Wohnumstände dann irgendwann mal verbessert? Im Gegenteil. Im September 2000 ist die ganze Situation nochmals eskaliert. Der Chef meldete sich bei den Eltern von Jürgen und verlangte von ihnen, dass sie augenblicklich in der Firma erscheinen sollten. Ihr Sohn hätte ihn erneut bestohlen und darum müsste er jetzt eine Etage tiefer weiter weg von seiner Wohnung ziehen. Und sie sollten ihm beim Umzug helfen. Und das haben die Eltern dann auch einfach so mitgemacht? Ja, traurigerweise ja. Sie waren eigentlich kurz davor, für ein paar Tage in einen lange geplanten Urlaub zu fahren. Aber hatten aufgrund der Diebstahlsvorwürfe panische Angst vor Konsequenzen für ihren Sohn, sodass sie dann der Aufforderung direkt gefolgt sind. Zudem hatte der Chef ihnen auch versichert, alles ohne Polizei und stattdessen auf seine Weise zu regeln. Also haben die Eltern erneut für ihren Sohn ein weiteres Mal einen Umzug bewerkstelligt.

Ja, unglaublich, wie viel Macht Sven Grosse über die Familie Mähnert hatte. Aber die Eltern wollten ihren Sohn noch aus einem anderen Grund beim Umzug unterstützen. Welcher Grund war das? Der Strahlemann wäre zu diesem Zeitpunkt körperlich zu schwach gewesen, um diesen Umzug alleine zu schaffen. Den Grund dafür zeigte er seinen Eltern auch in Form von blauen Flecken an seinen Unterleib, wovon sie dann zutiefst schockiert waren. Ja, also welche Eltern wären das nicht? Jürgen Mehnert hat seinen Eltern ja dann erzählt, dass sein Chef ihn geschlagen hätte. Wie haben die Eltern darauf reagiert? Sie haben den Chef tatsächlich darauf angesprochen und er hat das wohl auch eingeräumt. Er sagt aber, er hätte einmalig die Beherrschung verloren, eben weil er wieder beklaut worden war. Wie ist das dann weitergegangen? Also haben die Eltern dann hoffentlich Anzeige erstattet oder haben sich in sonst irgendeiner Form gewehrt? Leider nicht. Sie haben sich mit dieser Begründung des Chefs, dass es eine einmalige Situation gewesen wäre, abgefunden. Wahrscheinlich war das auch ein bisschen Vogelstrauß-Verhalten, denn sie hatten ihrem Sohn versprochen, nach ihrem Urlaub dann eine Lösung zu finden.

Möglicherweise waren aber auch Sie völlig überfordert mit der Situation. Was können Sie über die neue Wohnung in der unteren Etage erzählen, Herr Wünsch? War die ähnlich, ich sage mal ungemütlich? Nein, die war eher sogar noch schlimmer als die erste Wohnung. Das war mehr ein Rohbau, eine Baustelle, in die er da gezogen ist. Ja, und das sollte bizarrerweise immer noch nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Jürgen Mehnerts Eltern von seinem Chef zu einem Umzug bestellt wurden, oder Herr Wünsch? Richtig. Als die Eltern Anfang Oktober 2000 zurück aus dem Urlaub gekommen sind, meldete sich Sven Grosse wieder bei ihnen und verlangte von ihnen, umgehend zu kommen, um die Behausung ihres Sohnes auszuräumen. Jürgen hätte eine Fensterscheibe zu seiner Wohnung eingeschlagen, ihn erneut bestohlen und wäre jetzt mit dem Geld abgehauen und untergetaucht. Etwa zur selben Zeit werden auch die Behörden das erste Mal auf den zweifelhaften Betrieb aufmerksam.

Im Herbst 2000 geht im Landkreis Holzminden ein Brief an das Landratsamt ein. Ein Nachbar des Schlossereibetriebs behauptet darin, dass die Firma erhebliche bauliche und hygienische Mängel aufweisen würde. Außerdem prangert er unwürdige Arbeitsbedingungen an. So beschreibt der Nachbar beispielsweise, dass Jürgen Mehnert ohne ersichtlichen Grund im eiskalten Bach des Betriebsgeländes nach Steinen suchen musste. Wenn ihm ein Fehler unterlaufen war, würde er dafür verprügelt werden oder er müsste sich selbst ohrfeigen. Und auch seine unsägliche Wohnsituation wird in dem Schreiben näher erläutert. Der Rottweiler-Welpe des Chefs hätte es sich in Jürgen Mehnerts Rohbau gemütlich gemacht und regelmäßig dessen Bett eingenässt. Tagsüber werde das Bettzeug notdürftig im Fenster getrocknet und abends müsse sich Jürgen Mehnert wieder in das immer noch feuchte Bett legen. Dieser alarmierende Brief des Nachbarn ruft das Ordnungsamt, das Bauschutzamt, das Gewerbeaufsichtsamt sowie den zuständigen Stationsbeamten der örtlichen Polizeistation auf den Plan.

Vier Wochen später, am 12. Oktober 2000, überprüfen die Behörden das Betriebsgelände. Die marode Firma gibt in der Tat kein gutes Bild ab. Von einer regelrechten Schrottfirma ist die Rede. Schmutzige und vollgestellte Räume, veraltete Maschinen, leerstehende Betriebshallen und Betriebswohnungen im Rohbauzustand bieten ein unwirtliches Bild des Verfalls. Aber noch viel wichtiger, der im Brief genannte Hilfsarbeiter Jürgen Mehnert ist spurlos verschwunden. Das stellen die Behörden und der von Amts wegen anwesende Polizist schnell fest. Schließlich gilt die Überprüfung den Mängeln des Betriebes und den Arbeitsbedingungen des Hilfsarbeiters. Aber außer einer zerbrochenen Scheibe hat Jürgen Mehnert nicht viel hinterlassen. Seine Wohnung bzw. das, was als solche bezeichnet wurde, ist durch die Eltern bereits ausgeräumt worden. Der Chef von Grosse Metallbau & Co. KG gibt dem Polizisten gegenüber an, dass er bereits mehrfach von seinem Angestellten bestohlen wurde und dieser vermutlich deshalb getürmt sei. Auf die Frage, warum er keine Vermissten- oder Diebstahlsanzeige gestellt hat, entgegnet der Firmeninhaber Lapidar. Das bringt mir das Geld auch nicht zurück.

Auch die Eltern von Jürgen Menert haben auf eine Vermisstenanzeige verzichtet. Wohl aus Angst vor Konsequenzen für ihren Sohn für die vermeintlichen Diebstähle. Diese Angst geht offensichtlich sogar so weit, dass sie sich von Sven Grosse zur Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses drängen lassen. Mit ihrer Unterschrift erkennen sie die vermeintlichen Material-, Werkzeug- und Bargelddiebstähle ihres Sohnes an und verpflichten sich, auf ihn einzuwirken, die knapp 35.000 DM zurückzuzahlen, sobald er wieder auftauchen würde. Ein Vorgehen, das einem die Sprache verschlägt. Wir haben im Vorfeld mit Dr. Nils Bronhofer gesprochen. Der ist in München Fachanwalt für Arbeits- und Strafrecht. Und der wird uns im weiteren Verlauf dieses Falls immer wieder Fragen zum Arbeitsrecht und zum Arbeitsschutz beantworten. Weil Jürgen Menert im Kaltenbach Steine sammeln musste, wollten wir zunächst von ihm wissen, ob ein Chef überhaupt jede willkürliche Arbeitsleistung von seinen Angestellten verlangen darf. Arbeitnehmer schulden ihrem Arbeitgeber nur diejenige Arbeitsleistung, die sich aus den konkreten Verpflichtungen aus ihrem eigenen Arbeitsvertrag ergeben.

Unser Opfer schuldete hier die Tätigkeit des Sandstrahlens, möglicherweise andere damit zusammenhängende Aufgaben. Aber das Sammeln von Steinen im eiskalten Bach gehört in keinem Fall dazu. Das hat mit der eigentlichen Kernaufgabe, die arbeitsvertraglich geschuldet ist, nichts zu tun. Und eine solche willkürliche Leistungsabrufung kann der einzelne Arbeitnehmer natürlich auch in der Erfüllung verweigern. Doch selbst wenn das Sammeln von Steinen tatsächlich zur vertraglich vereinbarten Jobbeschreibung gehören würde, dann stellt sich immer noch die Frage, was zumutbar ist. Dr. Brunhofer stimmt dem zu. Jeder Arbeitgeber kann nicht nur abstrakt die Leistungen abrufen, die sich möglicherweise aus der arbeitsvertraglichen Situation heraus ergeben. Er hat dabei immer abzuwägen, ob sein Leistungsinteresse mit den Interessen, mit den Bedürfnissen des Mitarbeitenden zu vereinbaren sind. Das heißt, ich kann keine Leistungen.

Leistung abrufen, wenn der Arbeitnehmer ein überwiegendes Interesse hat, die Leistung nicht zu erbringen. Und da kommen natürlich die konkreten Umstände des einzelnen Falls zu tragen. Hier die Temperatur des eiskalten Bachs, die Zeit, die Dauer, die Jahreszeit, zu der er hier stundenlang im Bach stehen soll. Das ist Mitte August eine andere Situation als Anfang Januar. Keine Frage, da hat so auch im bürgerlichen Gesetzbuch vorgeschrieben, der Arbeitgeber eine Ermessensverpflichtung und muss die berechtigten Interessen seiner Mitarbeitenden berücksichtigen, wenn er von ihnen die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung abruft. Gut zu wissen. Herr Wünsch, Sie waren damals bei der ersten Überprüfung des Betriebes durch die Behörden und den Stationsbeamten noch gar nicht dabei, richtig?

Ja, das stimmt. Der ganze Fall war zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Akte für die KRIP und noch gar kein Fall für uns. Noch lief alles über den Stationsbeamten. Der schrieb auch die Anzeige von Amts wegen gegen Jürgen Mehnert wegen der vom Chef angegebenen Diebstähle. Wir wissen ja bisher, dass weder der Chef noch die Eltern Jürgen Mehnert als vermisst gemeldet haben. Wurde denn dann trotzdem nach ihm gesucht, als die Behörden ihn bei der Inspektion des Betriebs nicht finden konnten? Tatsächlich damals noch nicht. Aus kriminologischer Sicht verhält es sich folgendermaßen. Nur weil jemand weg ist, ist er noch lange nicht vermisst. Wenn dann auch erst mal eine plausibel klingende Geschichte dazukommt und in diesem Moment war die Diebstahl-Fluchtbehauptung ja glaubwürdig, dann wird nicht gefahndet. Erst wenn eine Person ohne erkennbaren Grund verschwunden ist, eine Gefährdung besteht, ein Abschiedsbrief gefunden wird oder ähnliches, wird es eine Vermisstensache.

Das war der Stand der Dinge am 12. Oktober 2000. Kurz zusammenfassend kann man sagen, Jürgen Mehnert, ein Hilfsarbeiter mit schlichtem Gemüt, der unter fragwürdigen Bedingungen wohnte und arbeitete, war von einem auf den anderen Tag verschwunden. Mutmaßlich freiwillig, weil er seinen Chef bestohlen haben sollte. Wie ging es dann weiter, Herr Wünsch? Gab es irgendwann neue Erkenntnisse? Ja, zum Glück. Gut fünf Monate später, aber erst im März 2001. Da kam dann nochmal Bewegung in den Fall und dann wurde es auch ein Fall für die Kripo, also für uns. Es gab wieder einen Hinweis vom Nachbarn und das hat uns das Gefühl gegeben, da könnte etwas passiert sein.

Auslöser dafür war ein kurzer Smalltalk zwischen dem Nachbarn und einem Lieferanten der Firma Grosse Metallbau und Co. KG. Dieser erwähnt dem besagten Nachbarn gegenüber, dass Sven Grosse gesagt haben soll, Ich habe dafür gesorgt, dass Strahlemann nie wieder telefonieren kann. Es ist der erste konkrete Hinweis darauf, dass Jürgen Mehnert sich keinesfalls freiwillig abgesetzt hat oder untergetaucht ist. Jetzt wechselt die Akte Jürgen Mehnert also den Schreibtisch. Kriminalhauptkommissar Martin Wünsch und seine Kollegen der Krippe Holzminden übernehmen den Fall. Sie nehmen den Hinweis sehr ernst und beantragen einen Durchsuchungsbeschluss für das Firmenanwesen und die Wohnräume von Sven Grosse. Parallel dazu wird öffentlich nach Jürgen Mehnert gefahndet. Von nun an wird in Zeitungen und regionalen TV-Sendungen mit Bild nach dem vermissten Hilfsarbeiter gesucht. Im April 2001 stehen Martin Wünsch und seine Kollegen vor den Toren der große Metallbau und Co. KG bereit, das Areal auf links zu drehen. Denn inzwischen läuft ein Verfahren wegen des Verdachts auf ein Tötungsdelikt.

Herr Wünsch, was haben Sie bei den Durchsuchungen gefunden? Ja, viel und doch zu wenig. Immerhin haben wir den zurückgelassenen Pkw von Jürgen auf dem Betriebsgelände gefunden. Dadurch wurde aber die Story vom flüchtigen und untergetauchten Dieb natürlich noch seltsamer und passte hinten und vorne nicht mehr zusammen. Denn warum sollte er sein Auto zurücklassen, wenn er doch flüchtet? Wie hat sich denn der Chef Sven Grosse dazu geäußert bzw. Das zurückgelassene Auto erklärt? Gar nicht. Der blieb nach wie vor bei seiner Version von diebischen Hilfsarbeiter, der sich mit seinem Geld abgesetzt hatte. Und die anderen Mitarbeiter haben sich eigentlich nur gefreut, weil sie Schralemanns Auto weiterhin ungeniert benutzen konnten. Mittlerweile wurde ja offiziell nach Jürgen Mehnert gefahndet. Wie sahen denn die Ermittlungen genau aus? Da wir aufgrund der Indizien zurückgelassener Pkw, das Zitat gegenüber dem Lieferanten, mittlerweile von einem Tötungsdelikt ausgegangen sind, haben wir im Rahmen der Durchsuchung eigentlich bereits nach einer Leiche gesucht. Die Vermisstensache wurde dabei quasi nur pro forma weiterverfolgt. Wir haben bei Sozialämtern und Krankenkassenabfragen getätigt damals. Aber eigentlich wurde die Vermisstensache direkt übersprungen, weil wir da nicht mehr daran geglaubt haben und uns vielmehr auf ein mögliches Tötungsdelikt konzentriert haben. Und sind Sie bei der Durchsuchung auf irgendetwas gestoßen, das Hinweise auf ein Tötungsdelikt geliefert hätte?

Nein, da war absolut nichts zu finden. Aber wir sind hartnäckig geblieben. Knapp zehn Tage später haben wir das Anwesen erneut durchsucht. Diesmal mithilfe des BKA. Das waren damals die einzigen, die die entsprechende Technik hatten, um Blutspuren nachzuweisen. Das Ganze ist immerhin 25 Jahre her. Da war die Technik noch lange nicht auf dem heutigen Stand.

Und war das dann diesmal erfolgreicher? Leider nein. Wir konnten nur feststellen, dass große Teile des Fußbodens, also des Teppichs, herausgerissen und entsorgt worden waren. Aber das hatte uns der Firmeninhaber mit seinen Hunden erklärt, die ihre Geschäfte auf dem Teppich verrichtet hätten und er ihnen deshalb entsorgen musste. Ich nehme mal an, die Angestellten des Schlossereibetriebs und damit auch die Kollegen von Jürgen Mehnert wurden auch befragt. Was haben die denn ausgesagt? Das lief leider alles ins Leere. Die paar anderen Angestellten haben alle die Geschichten des Chefs bestätigt. Auch die von uns befragte Lebensgefährtin des Chefs machte keine abweichenden Aussagen. Für uns war das wie eine Mauer des Schweigens. Fakt war nur, Jürgen Mehnert war verschwunden und es gab keine Spur eines Tötungsdeliktes auf dem Grundstück. Wie geht man dann eigentlich mit so einer festgefahrenen Situation um? Man braucht natürlich viel Geduld und Durchhaltevermögen und, Bleibt dran. Vor allem aber erhöht man den öffentlichen Fahndungsdruck, um den Täter nervös zu machen. Wir haben immer wieder den Kontakt zum Chef von Jürgen gesucht, um ihm zu zeigen, das Ganze ist nicht vergessen, wir machen weiter. Mein damaliger Ermittlungsleiter Harald Schmidt und ich, wir beide waren überzeugt, dass der Firmeninhaber hinter Jürgens Verschwinden steckt. Und wir haben unermüdlich weiter nach Beweisen gesucht. Man muss immer was machen. Wenn man nichts macht, passiert nichts.

Wie muss man sich das denn vorstellen? Also mit welchen Maßnahmen konnten Sie diesen Druck überhaupt ausüben? Ja, insbesondere durch viel Öffentlichkeitsarbeit. Mein Kollege Harald Schmidt ist über ein Jahr lang zwischen diversen Regional-TV-Sendern hin und her getingelt und hat damit die öffentliche Fahndung immer wieder hoch und präsent gehalten. Diese Auftritte wurden ja dann auch jedes Mal durch neue Presseveröffentlichungen hier in unserer örtlichen Presse begleitet. Herr Wünsch, Ihr Ermittlungsleiter hat den Fall ja dann im Sommer 2002 auch bei Aktenzeichen XY ungelöst vorgestellt. Das war übrigens Rudis allererstes Jahr bei der Sendung. Und da wollte der damalige Kriminalhauptkommissar Harald Schmidt von den Zuschauerinnen und Zuschauern wissen, ob jemand Jürgen Mehnert nach dem 5. Oktober 2000 noch einmal gesehen hat. Und er hat auch um Hinweise zu Gegenständen gebeten, die ebenfalls verschwunden sind. Wir hören mal in die Sendung rein. Um was handelt es sich? Zum einen geht es um die Kleidung des Vermissten, und zwar um solch einen blauen Arbeitsanzug, bestehend aus Latzhose und Jacke. Auf den Kleidungsstücken befindet sich ein heller Firmenaufnäher. Außerdem fehlt der Personalausweis des Vermissten. Sollten Sie, liebe Zuschauer, etwas zur Aufklärung dieses Falles beitragen können, dann rufen Sie bitte an bei der Kripo in Holzminden oder am besten jetzt gleich direkt bei Hauptkommissar Harald Schmidt, der hier noch im Studio bleiben wird.

Wie war denn die Resonanz auf die Sendung, Herr Wünsch? Gab es Hinweise? Ja, tatsächlich, einige sogar. Allerdings muss man da immer sehr gut rausfiltern, weil auch viele Hinweise dabei waren, die in eine völlig falsche Richtung gelaufen wären. Ja, das stimmt und liegt natürlich auch in der Natur der Sache. Einen solchen Hinweis zum möglichen Verbleib von Jürgen Mehnert hatten wir dann sogar in einer damaligen Folgesendung am selben Abend der Ausstrahlung, in der wir erste Zuschauerhinweise und Erkenntnisse vorgestellt hatten.

Erstaunlicherweise gibt es jetzt Hinweise, dass er nach seinem Verschwinden noch gesehen wurde. Ein Zuschauer meint ihn in letzter Zeit mehrmals in Südfrankreich gesehen zu haben. Wieso hat sie dieser Hinweis dann nicht weitergebracht? Weil wir nach wie vor davon ausgingen, dass Jürgen Mähner nicht mehr am Leben war. Es gab aber auch andere vielversprechende Hinweise. Zum Beispiel auf den Bau eines neuen Hundezwingers auf dem Firmengelände, der auf einer frisch betonierten Bodenplatte errichtet worden war. Wir haben gedacht, vielleicht ist die Leiche unter dieser Bodenplatte versteckt. Daraufhin haben wir mit Presslufthämmern Löcher in die Platten gebohrt und recht aufwendig mit Leichenspürhunden gesucht, aber nichts gefunden. Es gab allerdings auch einen Hinweis, der zunächst im Sande verlief, weil seine Bedeutung von den Ermittlern zum damaligen Zeitpunkt und Kenntnisstand schlichtweg nicht gedeutet werden konnte. Erzählen Sie, Herr Wünsch. Ja, im Nachhinein wirkt das wirklich wie ein Krimi. Nach der Aktenzeichensendung erreichte uns ein anonymer Hinweis, dass der Firmeninhaber, seine Lebensgefährtin und sein Vorarbeiter am 5. Oktober 2000 gemeinsam nach Hamburg gefahren sein sollen.

Angeblich, um dort einen LKW, der dort zum Verkauf stand, anzusehen. Damals endete dieser Hinweis mit der Aussage des Firmenchefs, dass das zwar zutreffend sei, er den LKW aber schlussendlich doch nicht gekauft hätte. Zum damaligen Zeitpunkt konnten Sie, Herr Wünsch, und Ihre Kolleginnen und Kollegen ja noch nicht ahnen, wie dicht Sie dieser Hinweis auf die richtige Spur hätte führen können. Also vergeht erst mal ein weiteres Jahr, ohne dass es neue Erkenntnisse gibt.

Im Sommer 2003 ist Jürgen Mähnert seit fast drei Jahren verschwunden. Die Ermittler um Martin Wünsch sind sich weiterhin sicher, dass er weder freiwillig abgetaucht noch eines natürlichen Todes gestorben ist. Aber es gab keine Spur, geschweige denn Indizien oder gar Beweise. Vor allem fehlt die Leiche, ohne die ein möglicher Tathergang nur schwer zu rekonstruieren ist. Keiner der Hinweise nach der Aktenzeichen XY-Ausstrahlung führt in eine vielversprechende Richtung. Und trotzdem geht die Taktik der Kommissare, präsent zu bleiben und den Fahndungsdruck hochzuhalten, plötzlich auf.

Am 8. Juni 2003 meldet sich Tatjana Pavlik, die Lebensgefährtin von Firmeninhaber Sven Grosse, bei den Ermittlern. Zwei Jahre und zehn Monate sind vergangen, seitdem Jürgen Menert wie vom Erdboden verschluckt wurde. Und nun meldet sich jemand freiwillig und sagt aus. Die Ermittler um Martin Wünsch können diese unerwartete späte Wendung kaum glauben. Wenngleich sie all die Jahre darauf gehofft haben. Mit Tatjana Pavliks Aussage kommt nun endlich Bewegung in die Ermittlungen. Tatjana Pavlik zeigt sich bei ihrer ersten Vernehmung noch recht zögerlich. Sie gibt zunächst lediglich an, beim Beseitigen der Leiche von Jürgen Mehnert anwesend gewesen zu sein und Sven Grosse und seinem Vorarbeiter Ulf Tannenberg dabei geholfen zu haben. Noch am Nachmittag werden Sven Grosse und Ulf Tannenberg festgenommen. Während sich die Lebensgefährtin und der Vorarbeiter bereit erklären, den Ermittlern noch am selben Tag zu zeigen, wo die Leiche von Jürgen Mehnert vergraben liegt, hüllt sich der vermutliche Drahtzieher und Firmenchef zunächst in Schweigen.

Die Fahrt mit Tatjana Pavlik und Ulf Tannenberg zu dem Ort, an dem sich die Leiche befinden soll, erfolgt in getrennten Fahrzeugen. Sie führt die Ermittler ca. 140 km über die A7 Richtung Hamburg zu einem Militär-Truppenübungsplatz. Dort zeigen beide unabhängig voneinander ungefähr dieselbe Stelle an. Jetzt wird auch deutlich, wie vielversprechend der damalige, anonyme Hinweis nach der Aktenzeichen XY-Sendung war, bei dem es hieß, dass die drei Tatverdächtigen Richtung Hamburg gefahren wären. Aber ohne Kenntnis über den Ort der Leiche war dieser Hinweis seinerzeit leider unbrauchbar. Auf der circa eineinhalb Stunden langen Rückfahrt, in zwei getrennten Fahrzeugen, werden Tatjana Pawlik und Ulf Tannenberg jeweils gesprächig und äußern sich zur Tatnacht. Tatjana Pavlik gibt an, am Tattag erst später dazu gekommen zu sein, als die meisten Tathandlungen bereits abgeschlossen waren. Trotzdem hätte sie noch mitbekommen, wie ihr Lebensgefährte im Beisein von Ulf Tannenberg immer wieder auf den Hilfsarbeiter Jürgen Mehnert eingeprügelt habe.

Einigermaßen deckungsgleich dazu gibt der Vorarbeiter an, die Körperverletzungen an Jürgen Mehnert durch seinen Chef ebenfalls mitbekommen zu haben, selbst aber nicht beteiligt gewesen zu sein. Als er schließlich nach Hause gegangen sei, soll Jürgen Mehnert noch am Leben gewesen sein. Nachts sei er vom Firmeninhaber wachgeklingelt und zurück zum Betrieb gebracht worden, wo er Jürgen Mehnert tot vorgefunden hätte. Auch wenn zu dem Zeitpunkt noch nicht klar ist, was genau am Tattag eigentlich passiert ist, vervollständigt sich jetzt langsam das Bild des Martyriums, dem Jürgen Mehnert ausgesetzt war. Und Tatjana Pawlik gibt dazu noch viel mehr Preis.

Weit über die unerträgliche Wohnsituation und die fahrlässigen Arbeitsumstände hinaus war Jürgen Mehnert über Monate den Demütigungen, Misshandlungen, der Willkür und Folter seines Chefs ausgeliefert. Er lebte in einem Rohbau, mehr Baustelle als Wohnung. Bei der Arbeit musste er ohne Schutzanzug Sandstrahlen oder tagelang hüfttief im eiskalten Bach Steine sammeln. Sein Chef Sven Grosse übertritt tagtäglich sämtliche Grenzen, schlägt ihn regelmäßig. Stets vor dem Hintergrund der fadenscheinigen Behauptung, der Hilfsarbeiter habe ihn bestohlen. Als er die Eltern dazu bringt, ein Schuldanerkenntnis zu unterzeichnen, besitzt er bereits eine Vollmacht über Jürgen Menards Konto. Bei einem Arbeitsunfall im Oktober 1999 sägt sich Jürgen Menard versehentlich am Daumen und Zeigefinger beide Endglieder ab. Die dafür fällige Versicherungssumme von gut 12.000 DM lässt sich Sven Grosse ausbezahlen.

Er unterbindet seinem Angestellten, außer zu dessen Eltern, jeglichen Kontakt zur Außenwelt. Jürgen Mehnert ist isoliert und der Willkür seines Chefs ausgeliefert. Sven Grosses Macht über Jürgen Mehnert erscheint maßlos. Wenn er ihn nicht selbst schlägt, nötigt er ihn, sich selbst zu ohrfeigen. Der Hilfsarbeiter ist gefangen in einer Spirale von Gewalt und Demütigungen und muss Unmenschliches erleiden. Noch dazu lässt ihn Sven Grosse täglich 16 Stunden arbeiten, falls das Wort den Tätigkeiten überhaupt gerecht wird.

Jürgen Menert schläft kaum noch, hungert immer mehr ab, vegetiert nur noch vor sich hin und taumelt von einem qualvollen Tag zum nächsten.

Dieses nur schwer zu ertragende Gesamtbild offenbarte sich nun dank Tatjana Pavliks Aussage. Herr Wünsch, was hat die Lebensgefährtin nach fast drei Jahren dazu gebracht, plötzlich diesen Schritt zu wagen? Grundsätzlich, muss man sagen, besteht immer die Hoffnung, dass irgendwann irgendjemand einknickt, wenn der Ermittlungsdruck nur konsequent hochgehalten wird. Tatjana Pavlik hat es irgendwann einfach nicht mehr ausgehalten und ist unter der Last der Schuld zusammengebrochen.

Zudem war sie in ihrer Beziehung zunehmend unglücklich. Um die Kontrolle über sie zu behalten, engte sich Sven Grosse immer weiter ein. Sie fühlte sich von ihrem Lebensgefährten eingesperrt, hatte keine Freiräume. Sie schaffte es nicht, von ihm wegzukommen. Ihre Aussage war quasi eine Art Befreiungsschlag. Das war ihre Möglichkeit, auszubrechen und sich zu befreien. Wir kennen inzwischen erschreckend viele Details aus Jürgen Mähnerts Leben und Arbeit. Die Frage ist, warum der Chef überhaupt so weit gehen konnte und ihn niemand gestoppt hat. Weil die rechtlich zulässigen Grenzen, die hat er schon recht früh überschritten. Allein, dass er seinem Angestellten private Kontakte verboten hatte, das ist für mich vollkommen unvorstellbar. Und laut Dr. Nils Bronhofer auf jeden Fall ein absolutes No-Go im Arbeitsrecht. Arbeitgeber haben keinerlei Handhabe in das Privatleben ihrer Arbeitnehmer Einfluss zu nehmen. Sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht, was vom Grundgesetz geschützt ist, als auch die Grenzen des Arbeitsvertrages als solches, bieten hier hinreichenden Schutz.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber lediglich Anspruch auf diejenigen Informationen aus dem privaten Bereich seiner Arbeitnehmer, die für ihn als Arbeitgeber unerlässlich sind, um die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vollständig erfüllt zu bekommen. Auch zu dem Aspekt der Unfallversicherungssumme, die sich der Arbeitgeber ja hat auszahlen lassen, statt sie dem Geschädigten selbst zu überlassen, haben wir Dr. Bronhofer befragt. War das eigentlich legal? Also eine solche Verrechnung von erhaltenen Versicherungsleistungen mit Schulden ganz anderer Art ist auf gar keinen Fall erlaubt. Bei solchen Konstellationen ist immer zu unterscheiden, wer Gläubiger des Zahlungsanspruchs gegenüber der Versicherung ist und nur derjenige, der diesen Anspruch durchsetzen kann, dem der Anspruch zusteht, dem steht auch die Versicherungssummen zu. Auf gar keinen Fall also hier dem Arbeitgeber. So viel also zum Arbeitsrechtlichen. Kommen wir jetzt wieder zum strafrechtlich relevanten Teil. Herr Wünsch, nachdem Ihnen durch Tatjana Pawlik und Ulf Tannenberg der Ort gezeigt worden war, an dem Jürgen Menerns Leiche vergraben sein sollte, wie ging es denn dann weiter? Hat sich mittlerweile der hauptverdächtige Firmenbetreiber Sven Grosse mal geäußert? Ja, tatsächlich ja. Sven Grosse saß ja mittlerweile in Untersuchungshaft und hat im Rahmen der richterlichen Vernehmung ausgesagt, dass sowohl er als auch sein Vorarbeiter Ulf Tannenberg den Jürgen am Tattag geschlagen hätten.

Dieser sei dann irgendwann plötzlich umgefallen und sie hätten ihn ins Bett gelegt. Erst später hätte er dann dort festgestellt, dass Jürgen Mehnert nicht mehr atmet. Eine Version, die Sie so sicher nicht geglaubt haben, Herr Wünsch. Mittlerweile kannten Sie den Ort, an dem sich die Leiche befinden sollte. Aber Sie hatten sie zunächst noch nicht gefunden, richtig? Nein, und die brauchten wir dringend, um den Tathergang beweisbar und rekonstruierbar zu machen. Also wurde der Truppenübungsplatz mit viel Aufwand abgesucht. Sie haben den Boden aufgelockert, mit Leichenspürhunden gesucht, aber nichts gefunden. Schließlich haben wir von der Krippe Holzminden gemeinsam mit Kollegen der Bereitschaftspolizei Göttingen und Braunschweig selbst angefangen, dort zu graben. Erzählen Sie uns mal, wie sind Sie dabei vorgegangen? Immerhin ist das ja ein relativ großes Suchgebiet. Das scheint ja erstmal endlos. Tatsächlich, das Suchgebiet war wirklich groß. Wir haben einfach im Abstand von 1,5 Metern mehrere parallel verlaufende, circa 50 Meter lange Gräben gebuddelt und so ein engmaschiges Netz über den angegebenen Vergrabeort gelegt.

Also war es im Prinzip nur eine Frage der Zeit, bis sie endlich fündig wurden, oder? Im Gegenteil, es war am Ende eher ein großer Zufall, fast so ein bisschen wie im Film. Eine Gruppe hatte zu weit gegraben, also über das Eingrenzungsgebiet hinaus. Ich bin dann zu denen hin und habe ihnen gesagt, dass das zu weit wäre. Daraufhin hat der Kollege die im Boden steckende Schippe herausgezogen und auf der Schaufelfläche lagen plötzlich die Knochen. In der Tat ein wahnsinniges Glück, das sie da hatten. Ich nehme an, das war jetzt der endgültige Durchbruch in dem Fall. Absolut. Jetzt konnten wir den Tod von Jürgen Mehnert eindeutig nachweisen. Direkt am nächsten Tag, am 25. Juni 2003, war dann schon die Obduktion. Über das Gebiss konnte Jürgen Mehnert als Opfer eindeutig identifiziert werden. Außerdem war die Leiche durch die Erdkruste noch recht gut erhalten. Ich weiß noch, dass zum Beispiel eine Hand recht gut sichtbar war. Man hätte dort tatsächlich sogar noch Fingerabdrücke nehmen können. Was kam denn bei der Obduktion schlussendlich heraus? Also zunächst erstmal hat man in den Bronchien des Opfers erhebliche Mengen Sand gefunden, was bei uns für einen ganz kurzen Schockmoment gesorgt hat. Wir haben erst gedacht, zumindest kurzfristig, der Jürgen wäre womöglich lebendig begraben worden. Aber die Sandablagerungen konnte man dann als Sand vom Sandstrahlen identifizieren.

Das hatte der Jürgen ja lange Zeit ohne entsprechende Schutzausrüstung und ohne Maske durchführen müssen. Die Leiche wurde erst drei Jahre nach dem Verschwinden gefunden. Konnte denn die Todesursache überhaupt noch festgestellt werden? Ja, tatsächlich. Jürgen Mehnert hatte serielle Rippenbrüche durch mehrere Tritte gegen den Oberkörper erlitten. Es wurden deutliche Unterblutungen und eingefallene Lungenflügel entdeckt. Mehrere Rippen hatten sich in die Lunge gebohrt und innere Blutungen verursacht. Und das war letztendlich die Todesursache. Mit solchen Verletzungen überlebt man maximal 15 Minuten, so der damals anwesende Gerichtsmediziner. Ja, das heißt, Jürgen Mehnert muss kurz vor seinem Tod unerträgliche Schmerzen und Qualen erlitten haben und muss regelrecht zu Tode geprügelt worden sein. Ja, und außerdem bedeutete es, dass die Aussage des Vorarbeiters, er hätte das Opfer noch lebend verlassen, nicht stimmen konnte. Damit war für uns klar, auch der Vorarbeiter war weit über das von ihm eingeräumte Maß an dem Verbrechen an Jürgen Mehnert beteiligt gewesen.

Jürgen Mehnert wurde also offensichtlich seit 1999 von seinem Chef Sven Grosse systematisch misshandelt, geschlagen, gequält, gedemütigt und bevormundet. Der Firmeninhaber bezichtigte ihn immer wieder des Diebstahls und wurde nicht müde, das als Vorwand zu nehmen, um die vermeintlichen Geldverstecke aus Jürgen Mehnert buchstäblich herauszuprügeln. Bis heute wissen wir allerdings nicht zweifelsfrei, ob an den Diebstahlsvorwürfen des Chefs etwas Wahres dran war oder Herr Wünsch. Genau. Es ist weder bewiesen, dass das Opfer seinen Chef jemals bestohlen hat, noch dass er es nicht getan hat. Ich persönlich glaube nicht, dass an diesen Vorwürfen etwas dran war. Ansonsten hätte Jürgen unter dem Martyrium der Schläge und der Quälerei irgendwann mit Sicherheit ein mögliches Versteck preisgegeben.

Am 5. November 2003 beginnt am Landgericht Hildesheim der Prozess gegen Sven Grosse, Ulf Tannenberg und Tatjana Pavlik. Nach Auswertung sämtlicher Aussagen der Tatverdächtigen, Zeugen, Ermittler und des Gutachters entsteht ein klares und eindeutiges Bild der Tatnacht. An jenem 4. Oktober 2000 hat sich Sven Grosse fest vorgenommen, und diesmal noch ein bisschen fester als sonst, das Geldversteck für die mutmaßlichen Diebstähle aus Jürgen Mehnert rauszuprügeln. Koste es, was es wolle. Gegen 16 Uhr fängt er an, dieses brutale Vorhaben in die Tat umzusetzen. Für Jürgen Mehnert beginnt eine schier endlose Tortur.

Jürgen Mehnert kommt an diesem Tag erst später zur Arbeit, da er bereits am Vortag schon so schwer misshandelt wurde, dass er stark geschwächt ist. Sein Chef macht nahtlos da weiter, wo er am Tag zuvor aufgehört hatte. Der Vorarbeiter Ulf Tannenberg hat zu diesem Zeitpunkt eigentlich bereits Feierabend, kommt aber zufällig dazu, als sein Chef Jürgen Mehnert gerade mit einem Stock von der Dicke eines Besenstiels mit voller Wucht in die Genitalien schlägt. Ulf Tannenberg sieht, wie Jürgen Mehnert vor Schmerzen zu Boden sackt. Der Vorarbeiter schreitet nicht ein, als Grosse seinen Angestellten weiter misshandelt. Schlimmer noch, er lässt sich von seinem Chef zum Komplizen machen. Das Versprechen auf einen Teil des angeblich geklauten Geldes motiviert Tannenberg offensichtlich ausreichend, zum Mittäter zu werden. Er lässt das brutale Vorgehen seines Chefs einfach geschehen und redet immer wieder auf das Opfer ein, um von ihm endlich das Geldversteck zu erfahren.

Ein Martyrium, das etwa drei Stunden dauert. Um 19 Uhr kommt Tatjana Pawlik vom Einkaufen nach Hause und wird Zeugin dieses unmenschlichen Szenarios. Herr Wünsch, ist denn wenigstens die Lebensgefährtin des Chefs dann eingeschritten? Hat sie in irgendeiner Form versucht zu intervenieren? Leider nein. Dazu hatte sie viel zu große Angst. Mittlerweile hatten der Chef und sein Vorarbeiter die Wohnung des Jürgen komplett auf links gedreht und immer noch nichts gefunden. Wie auch? Es gab ja nichts zu finden. Daraufhin sagte der Chef, jetzt reicht es und ließ Wasser in die Badewanne ein. Er stieß den enorm geschwächten und nur noch taumelnden Jürgen Mehnert in die Badewanne und tauchte seinen Kopf immer wieder mehrmals für zehn Sekunden unter Wasser. Es wurden dort Ertrinkungszustände simuliert. Und der Vorarbeiter Ulf Tannenberg war die ganze Zeit anwesend. Er hat zwar selbst nicht zugeschlagen oder Jürgen Mehnert unter Wasser gedrückt, aber die grausamen Gewaltanwendungen auch zu keiner Zeit unterbunden, oder? Nein, leider nein. Er hat das alles geschehen lassen. Nach der Maltretierung in der Badewanne hat der Chef sein Opfer durch wuchtige Schläge gegen den Körper vor sich her bis in die Produktionshalle getrieben. Dort hat er dann weiter auf ihn eingeschlagen, bis er das Bewusstsein verlor. Was da damals passiert ist, das geht über die Grenzen des Vorstellbaren hinaus, finde ich. Gab es denn bei Sven Grosse überhaupt sowas wie Reue, Bedauern?

Nein, gar nicht. Er sagte nur, er war plötzlich tot. Er hat auch immer wieder seine Aussagen angepasst und damit extrem taktiert. Das zeigt, dass er keine Reue und auch kein Unrechtsbewusstsein hatte. Hören wir weiter, was vor Gericht über die Stunden und Tage nach der Tat bekannt wurde.

Es ist mitten in der Nacht am 4. Oktober 2000. Sven Grosse, seine Freundin Tatjana Pavlik und der Vorarbeiter Ulf Tannenberg fahren im Pkw des Firmenchefs Richtung Hamburg. Im Kofferraum liegt die Leiche von Jürgen Mehnert. Der Plan, den Toten irgendwo bei Hamburg in die Elbe zu schmeißen. Möglichst weit weg vom Tatort, dem Metallbaubetrieb. Aber dem Vorhaben kommt die Sonne in die Quere. Denn mittlerweile ist es so spät, oder besser gesagt früh, dass es draußen bereits wieder hell wird. Unmöglich, jetzt irgendwo ungestört einen menschlichen Leichnam zu entsorgen. Das Trio beschließt also, den Tag zu überbrücken und ihr Vorhaben in der kommenden Nacht umzusetzen. Tatjana Pavlik hat noch eine Wohnung in Celle. Dort übernachten die drei, während ihr Opfer im Kofferraum vor der Türe abgesteckt ist.

Später werden Tatjana Pavlik und Ulf Tannenberg aussagen, dass sie in dieser Nacht nicht zur Ruhe kam, während Sven Grosse tief und fest geschlafen haben soll. In der nächsten Nacht, also am 5. Oktober 2000, entdecken sie während der Fahrt einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr nahe der A7. Schnell sind sie sich einig, die perfekte Stelle gefunden zu haben, um die Leiche in ihrem Kofferraum endlich loszuwerden. Jürgen Mehnert wird in dieser Nacht auf dem Truppenübungsplatz vergraben. Zu diesem Zeitpunkt ist er bereits 24 Stunden tot. Wieder zu Hause schlägt Sven Grosse noch seine Fensterscheibe im Wohnzimmer ein, als Basis für sein Märchen vom diebischen geflüchteten Hilfsarbeiter. Und genau diese Geschichte etabliert er am folgenden Morgen auch in seiner Firma, vor den anderen Angestellten und sogar vor Jürgen Mehnerts Eltern. Aber die Leiche von Jürgen Mehnert kann anhand der Obduktion die traurige Wahrheit doch noch erzählen. Die Beweislast ist erdrückend und so verurteilt das Landgericht Hildesheim Sven Grosse am 26. November 2003 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Ulf Tannenberg wird wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Tatjana Pavlik kommt wegen unterlassener Hilfeleistung mit sechs Monaten auf Bewährung davon.

Können Sie mit dem Urteil leben, Herr Wünsch? Ich sag mal Jein. Der Frau habe ich ihre damalige Aussage, die ja erst alles ins Rollen gebracht hatte, hoch angerechnet. Zumal sie damals ja auch nicht sicher sein konnte, straffrei auszugehen. Darum fand ich es in Ordnung, dass sie frei rausging, also lediglich eine Bewährungsstrafe erhalten hatte. Dass der Vorarbeiter nur fünf Jahre bekommen hat, ja, das nagt schon etwas an mir. Er hätte schließlich etwas ändern und eingreifen können. Dann würde Jürgen Menard vielleicht heute noch leben.

Abschließende Frage an der Stelle, Herr Wünsch. Wie ordnen Sie diesen Fall für sich ganz persönlich ein? Ja, das war in jedem Fall einer der berührendsten Fälle meiner Karriere. Diese Hölle, durch die der Jürgen über Monate gegangen ist, die hat uns schon alle sehr mitgenommen und wirklich tief berührt. Ja, absolut nachvollziehbar. Wirklich furchtbar, was das Opfer erleiden musste. Immerhin konnten sie mit der Aufklärung des Falls dazu beitragen, dass die Verantwortlichen später zur Rechenschaft gezogen werden konnten. Herr Wünsch, vielen Dank, dass Sie heute zu uns gekommen sind und uns von diesem Fall berichtet haben, der uns sehr nachdenklich zurücklässt. Ja, ich bedanke mich für die Einladung und freue mich, dass ich hier diese Sache auch nochmal aus Sicht eines Ermittlers darstellen konnte. Ja, auch von mir ganz herzlichen Dank, dass Sie bei uns waren. Herr Wünsch, alles Gute und kommen Sie gut nach Hause. Unser Dank geht natürlich auch an Rechtsanwalt Dr. Nils Bronhofer für die Einblicke ins deutsche Arbeitsrecht und an David Gromer, den Autor dieser Folge. Ja, damit verabschieden wir uns jetzt auch von euch. Vielen Dank fürs Zuhören. Macht's gut und bleibt sicher. Wir freuen uns, wenn euch die Folge gefallen hat und wenn ihr natürlich auch die nächste wieder anhört. Bis dahin und tschüss.

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