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Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Eine weitere Spezialfolge. Mein Name ist Rudi Zerne. Und ich bin Nikolai Hinnisch-Koros. Schön, dass ihr wieder dabei seid. In unserem Podcast sprechen wir oft mit Kriminalbeamtinnen und Beamten über ihre lange und oft mühsame Ermittlungsarbeit. Heute schauen wir mal auf einen anderen, ebenso spannenden Beruf, der bei der Aufklärung von Verbrechen eine entscheidende Rolle spielt. Den der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Genau, und diese Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind ja von Anfang an in Ermittlungen eingebunden. Sie arbeiten eng mit der Polizei zusammen, stellen wichtige Weichen in den Verfahren und bringen Verbrecher vor Gericht. Heute haben wir deshalb einen besonderen, aber schon bekannten Gast im XY-Kosmos, so nenne ich das jetzt mal, Dr. Erik Samel, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Trier. Er ist Experte für organisierte Kriminalität und Kapitalverbrechen und er erzählt uns von seiner spannenden Arbeit, den größten Herausforderungen seines Berufs und von Fällen, die er nie vergessen wird. Herzlich willkommen, Herr Dr. Sammel. Schön, dass Sie sich die Zeit nehmen, mit uns über Ihre Arbeit zu sprechen. Ja, vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich, heute hier zu sein. Ja, schön, dass Sie da sind. Herr Sammel, um direkt einzusteigen, wissen Sie aus dem Kopf, wie oft Sie schon in unserer Sendung als Staatsanwalt aufgetreten sind?

Das ist eine gute Frage. Das kann ich tatsächlich exakt gar nicht so genau sagen. Aber ich denke mal, über die Jahre dürfte das so in etwa 10 bis 15 Fällen der Fall gewesen sein, glaube ich. Ja, nicht schlecht. Wir haben nachgeschaut. Es waren 13 Fälle insgesamt und zwölfmal standen sie bei uns vor der Kamera.

Gibt es einen Fall, der Ihnen da besonders in Erinnerung geblieben ist? Da gibt es sicherlich den einen oder anderen Fall, der einem nachhaltig in Erinnerung bleibt. Ganz vorne mit dabei ist dann natürlich der Fall Lolita Briga. Ansonsten hatten wir ja auch den Mord ohne Leiche in der Eifel, der auch schon Gegenstand von Aktenzeichen XY war. Oder aber letztes Jahr der vermisste Arzt, der letztlich durch seine Familie getötet wurde.

Über Lolita Brieger, den Fall, werden wir später auch noch sprechen hier. Sie haben uns auch im Vorgespräch erzählt, dass Sie als Kind schon wussten, dass Sie unbedingt irgendwann mal Verbrecher fangen wollten. Erzählen Sie uns doch mal, wie kam es zu diesem Berufswunsch? Das war tatsächlich irgendwie von Kind an immer mein Ding. Ich hatte schon von Anfang an immer beim Räuber- und Gendarmspiel mehr Freude daran, den Gendarm zu spielen als den Räuber. oder Detektivspielen war so mit eine der Hauptbeschäftigungen. Dazu gehörte natürlich auch, dass ich schon früher alles, was so an Kinderbüchern von drei Fragezeichen über fünf Freunde und später dann Agatha Christie oder Edgar Wallace gelesen habe. Und ich habe schon früh angefangen mit meinen Eltern. Damals war das noch um Viertel nach acht Freitagabend Aktenzeichen XY zu schauen. Und von daher war für mich eigentlich schon ganz, ganz früh klar, dass ich irgendwie in dem Bereich was machen möchte, also Verbrecher fangen, auch wenn man als Kind oder Jugendlicher natürlich noch keine konkrete Vorstellung hat, wie das dann so alles abläuft, außer aus den Büchern und Filmen. Das glaubt uns jetzt natürlich eigentlich keiner, aber das haben wir nicht geskriptet. Das steht hier nicht irgendwo schon vorgeschrieben. Das ist wirklich die Wahrheit an der Stelle, will ich nochmal betonen.

Und ja, jetzt die Frage, warum Jura? Warum nicht dann zur Polizei? Wäre das nicht eigentlich, sagen wir mal, der natürliche Wunsch eines kleinen Jungen, zur Polizei zu gehen und nicht dann später im Gerichtssaal zu stehen und viele Akten lesen zu müssen? Natürlich, als kleiner Junge oder als Jugendlicher stellt man sich natürlich vor, zur Polizei zu gehen. Das war auch so meine Intention. Also ich hatte schon vor oder mir überlegt, nach dem Abitur dann mich bei der Polizei zu bewerben. Jetzt war es aber so, dass es mir wie vielen anderen Jugendlichen so ging, dass ich mit 16 Jahren dann kurzsichtig geworden bin, also leicht und dadurch eine Brille tragen musste. Und damals zu der Zeit war das ein K.O.-Kriterium für die Einstellung in den Polizeidienst. Und daraus ist die Alternative entstanden, Staatsanwaltschaft im Prinzip als Herr des Ermittlungsverfahrens sozusagen. Also dann Jura. Und das Jurastudium gilt als ziemlich hart. Zwölf Semester, mindestens sechs Jahre. Mindestens. Was hat Sie durchhalten lassen? Ich würde sagen, der Fokus auf das Ziel hat mich durchhalten lassen. Ich würde nicht sagen, dass ich so der klassische Jurist bin, der sich jetzt in allen Rechtsgebieten da zu Hause gefühlt hat von Anfang an. Gerade im Jurastudium müssen Sie ja sowohl Zivilrecht als auch Strafrecht als auch öffentliches Recht belegen und auch entsprechende Klausuren, Hausarbeiten und so weiter schreiben.

Mein Fokus war da von Anfang an auf das Strafrecht, weil halt mein primäres Ziel und der einzige Zweck des Jurastudiums für mich war, am Ende des Tages Verbrecher zu jagen und bei der Staatsanwaltschaft zu landen. Ja, das ist eigentlich die logische Konsequenz, also fürs Strafrecht entschieden. Das heißt, Sie konnten sich das aussuchen von Anfang an oder wie ist das? Also man kann sich das am Anfang tatsächlich überhaupt nicht aussuchen. Sie müssen sich das so vorstellen, Sie studieren ja Jura und machen erstes Staatsexamen, Danach kommt das Referendariat mit dem zweiten Staatsexamen im Referendariat. Durchlaufen Sie natürlich unterschiedliche Stationen. Dazu gehört auch Gericht und Staatsanwaltschaft oder eine Anwaltskanzlei dazu. Wenn Sie dann beide Examiner haben, dann bewerben Sie sich ganz abstrakt auf den höheren Justizdienst bei den Bundesländern. Und das heißt, sollte man Sie einstellen, wird man Sie dort hinstecken, wo Bedarf ist. Das kann sein, dass man Sie als Richter einstellt, an ein Amtsgericht oder an ein Landgericht. Oder aber als Staatsanwalt, zunächst als Staatsanwalt auf Probe bei einer Staatsanwaltschaft, wo gerade Personalbedarf ist. Ich hatte mich in unterschiedlichen Bundesländern beworben. Rheinland-Pfalz war damals das Land, das am schnellsten geantwortet hat. Und ich hatte tatsächlich dann das Glück, dass ich direkt mit der Einstellung bei der Staatsanwaltschaft gelandet bin.

Vielleicht an dieser Stelle mal, wenn man sich für das Strafrecht entscheidet, dann entscheidet man sich für die salopp gesagt harten Sachen, also Kapitaldelikte. Nein, die Staatsanwaltschaft hat ja ein sehr, sehr breites Feld. Jede Staatsanwaltschaft hat sogenannte Allgemeinabteilungen. Die sich mit Querbeet allen möglichen Straftaten, die man sich so vorstellen kann, beschäftigt. Das kann Betrug sein, das kann Diebstahl sein, das kann eine räuberische Erpressung sein, eine Unfallflucht, also alles, was man gemeinhin so kennt. Und dann gibt es die Sonderabteilungen, die spezielle Rechtsgebiete bearbeiten, also wie zum Beispiel eine Jugendabteilung, die hauptsächlich Jugendkriminalität verfolgt Oder aber die Abteilung, die sich mit häuslicher Gewalt, Sexualdelikten, Kinderpornografie beschäftigt. Oder aber halt jetzt wie meine Abteilung, die spezialisiert ist auf organisierte Kriminalität, was bei uns schwerpunktmäßig Betäubungsmittelkriminalität bedeutet, Waffenkriminalität, Menschenhandel und Kapitaldelikte im Sinne von Tötungsdelikten.

Was sind denn so die größten Herausforderungen, denen Sie als Staatsanwalt immer wieder begegnen? Das ist schwer zu sagen. Da gibt es sicherlich ganz, ganz viele. Ich denke, eine wesentliche Herausforderung ist tatsächlich die Fülle der Verfahren, die uns als Staatsanwälten jeden Tag begegnen. Man muss sich das so vorstellen, dass Sie eine gewisse Anzahl von Verfahren haben, die jeden Monat bei Ihnen eingehen und die bearbeitet werden müssen. Und darüber müssen sie natürlich auch den Überblick behalten, insbesondere dann, wenn es Verfahren sind, wo jemand in Untersuchungshaft ist und wo dann möglichst schnell ermittelt werden muss und keine Fristen versäumt werden dürfen. Und das macht es durchaus oftmals unübersichtlich in der Sache. Und da muss man schon den Überblick darüber behalten. Und das ist, glaube ich, mit eine der großen Herausforderungen in diesem Job.

Gibt es denn eigentlich irgendwelche Bereiche, wo Sie gesagt haben, im Strafrecht, das mache ich nicht? Ich denke da zum Beispiel an das Thema Kinderpornografie. Das ist ja jetzt auch ein Bereich, den auch Polizeibeamte mitunter nicht machen wollen und die auch dann sagen können, ich möchte das nicht. Geht das als Staatsanwalt auch? Also niemand wird dazu gezwungen, irgendein Rechtsgebiet zu bearbeiten, was er jetzt auf keinen Fall tun möchte. Wie ich eben erzählt habe, gerade diese Sonderdelikte, diese Spezialbereiche sind immer Abteilungen, in denen Leute arbeiten, die eine gewisse Berufserfahrung schon haben und die dann sich auch häufig aus eigenem Interesse in diesem Deliktsbereich spezialisiert haben. Insofern, aussuchen wäre jetzt zu viel gesagt, aber es wird zumindest niemand hineingedrängt. Was mich persönlich angeht, ich hatte sehr früh die Möglichkeit, aus dem Allgemeindezernat heraus dann in das Dezernat Organisierte Kriminalität, also in diese Abteilung zu wechseln.

Und das war ja auch von Anfang an meine Intention. Da wollte ich ja auch hin, Ich würde jetzt aber für mich ausschließen, dass ich solche Verfahren wie Kindesmissbrauch, Kinderpornografie oder alles, was damit zu tun hat, machen wollen würde. Das ist überhaupt nicht mein Metier. Da muss man schon auch sehr, sehr tough sein, um das zu ertragen insgesamt. Also ich kriege das mit. Meine Frau arbeitet in dem Bereich als Staatsanwältin und das ist schon ein sehr, sehr hartes Geschäft. Erzählt Sie manchmal davon oder sprechen Sie darüber zu Hause? Das ist natürlich Thema auch zu Hause. Klar, wenn man im gleichen Berufsfeld unterwegs ist, dann bleibt das nicht aus, dass man sich über Verfahren austauscht. Und dadurch habe ich dann häufig Randeinblicke in den Alltag, in diesem Segment. Und das bringt mich aber auch zu der Überzeugung zu sagen, das wäre absolut nicht meine Welt. Gibt es denn einen Moment in Ihrer Laufbahn, der Sie entscheidend geprägt hat? Ich glaube, jedes Verfahren prägt einen irgendwie auf die eine oder andere Weise. Das kann jetzt positiv wie auch negativ sein. Also natürlich prägt ein Verfahren wie jetzt Lolita Prieger, da werden wir ja später noch drauf zurückkommen, auch ein Stück weit als Ermittlungserfolg der Aufklärung in positiver Weise.

Wenn es dann trotzdem natürlich ein sehr, sehr schlimmes Schicksal ist. Was mich sicherlich geprägt hat, jetzt eher negativ betrachtet, war vor einigen Jahren die Amokfahrt, die wir in Trier hatten. Weil auch wenn man tagtäglich mit Grausamkeit und mit solchen Verfahren konfrontiert ist, hat sich das doch sehr, sehr deutlich nochmal von dem abgehoben, was wir so im normalen Alltag sehen. Also das Leid, das dadurch entstanden ist, das hat die ganze Stadt traumatisiert und jeden, der mit diesem Verfahren befasst war. Und ich war da sozusagen ab den ersten Minuten danach in diesem Verfahren als ermittelnder Staatsanwalt involviert und habe ja auch die Anklage vertreten. Das ist etwas, was mich schon nachhaltig geprägt hat. Da denkt man sehr, sehr viel drüber nach.

Herr Sammel, die meisten Menschen kennen ihren Beruf ja nur aus dem Fernsehen. Da gibt es ja zum Beispiel eine ganz bekannte und sehr erfolgreiche ZDF-Serie, Der Staatsanwalt.

Dort sieht man ihn vor Ort in den Ermittlungen mit der Polizei, in oft spannenden Vernehmungen und hitzigen Diskussionen im Gerichtssaal, in anderen Sendungen, zum Beispiel in einigen Tatortfolgen. da sitzt die Staatsanwältin den Ermittlern quasi als Vorgesetzte immer im Genick. Ist das die Wirklichkeit? Das ist letzten Endes Fiktion. Das ist also eine sehr vereinfachte Darstellung, möchte ich das gerne mal bezeichnen. Man sagt ja schon einerseits, die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens. Das bedeutet aber lediglich, dass wir die Ermittlungen leiten, dass wir darüber entscheiden, welche Ermittlungen müssen alle durchgeführt werden. Wird ein Verfahren am Ende der Ermittlungen eingestellt oder angeklagt? Wie geht es weiter? Und die Staatsanwaltschaft hat aber jetzt keine, wie das oftmals im Fernsehen dargestellt wird, Fachaufsicht oder vorgesetzten Funktionen gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten. Das ist dann doch eher Fiktion und ausgedacht. Aber das heißt, Sie haben gerade gesagt, Sie entscheiden, welche Ermittlungen geführt werden dürfen. Das heißt, die kommen vorher wirklich bei jedem einzelnen Schritt und fragen, dürfen wir das machen? Und Sie sagen dann jawohl oder wie ist das? Nein, die Polizei ist da absolut eigenständig erstmal. Das wäre auch überhaupt nicht möglich. Wenn Sie sich vorstellen, wenn Sie jetzt zum Beispiel einen Allgemeindezernat bearbeiten, die Kollegen haben so viele Verfahren im Monat. Das können 100, 120 neue Verfahren sein, die da jeden Monat auf die einprasseln.

Da wird zunächst mal von der Polizei ermittelt. Und dann bekommt die Kollegin oder der Kollege irgendwann die Akte auf den Tisch, Wenn die Polizei der Meinung ist, der Sachverhalt ist im Wesentlichen ausermittelt und dann schaut man sich das an und dann wird geprüft oder geguckt, gibt es hier noch weitere Ermittlungen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft erforderlich sind und gegebenenfalls die Polizei wieder damit beauftragt. Das ist eigentlich so der klassische Weg. In den Sonderdezernaten ist es nochmal ein klein wenig anders. Da wird doch dann deutlich enger mit der Polizei zusammengearbeitet. Ausermittelt ist so ein Stichwort. Wann sagt der Staatsanwalt, jetzt gehen wir zur Aktenzeichen XY? Ich würde fast sagen, wenn ihm nichts mehr einfällt, aber das wäre jetzt zu kurz gegriffen.

Sie waren zwölfmal bei uns. Fällt nichts mehr ein. Wenn wir alle Ermittlungsansätze wirklich ausgeschöpft haben, alle Spuren abgearbeitet sind und wir in dem konkreten Verfahren die Hoffnung haben, dass uns die Öffentlichkeitsarbeit und hier ganz besondere halt die Öffentlichkeitsarbeit durch Aktenzeichen XY, was ja ein sehr, sehr breites und großes Publikum erreicht, in irgendeiner Form weiterhilft. Und die Vergangenheit hat ja gezeigt in vielen Verfahren, dass wir damit nicht falsch gelegen haben, denn es gibt immer wieder erstaunliche Hinweise bei lange zurückliegenden Fällen. Es ist unfassbar, dass sich jemand noch an so irgendwas erinnern kann. Und das sind dann Hinweise, mit denen wir letztlich überhaupt nicht gerechnet hätten. Jetzt kommen wir mal zu Ihren täglichen Aufgaben, zum Ablauf. Wie funktioniert das? Also die tägliche Arbeit eines Staatsanwalts kann man sich jetzt wirklich wesentlich verkürzt so vorstellen, wenn Sie in einem Allgemeindezernat arbeiten, dann ist das ein überwiegender Bürojob. Sie bearbeiten Ihre Akten, Sie kommen morgens ins Büro, haben eine Anzahl von Ermittlungsakten, die zum Beispiel auf Ihrem Tisch liegen und dann arbeiten Sie die durch. Sie prüfen dann, ist das Verfahren reif, um es abzuschließen. Abschließen kann eine Anklage sein oder das Verfahren ist einzustellen. Oder aber Sie kommen zu dem Ergebnis, ich muss das Verfahren nochmal zur Polizei schicken und um weitere Ermittlungen bitten, weil vielleicht noch ein Zeuge zu vernehmen ist.

Oder andere Dinge noch zu erheben sind. Das wäre so der klassische Büroalltag. Dazu gehört aber auch, dass Sie in Verfahren natürlich jede Woche zu Gericht gehen, in die Sitzung und Anklagen vertreten und an den Hauptverhandlungen teilnehmen.

Das ist auch ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer alltäglichen Arbeit. Darf ich da kurz einhaken und fragen, wie lange ist man dann immer bei Gericht an solchen Tagen? Geht das dann über einen halben Tag oder zwei Stunden oder was muss man da rechnen? Das geht in der Regel den ganzen Tag, es sei denn, das Gericht hätte jetzt anders terminiert. Das unterscheidet sich so ein bisschen davon, ob Sie jetzt in einem Verfahren die Anklage vertreten, was größer ist und was länger dauert. Dann sitzen Sie den ganzen Tag in dieser einen Sache.

Oft ist es aber auch so, dass sie einfach alle Anklagen vertreten, die an diesem Tag bei dem jeweiligen Amtsgericht zum Beispiel und dem Richter, der dafür zuständig ist, dann terminiert sind, sodass es passieren kann, dass sie dann 5, 6, 7, 8 verschiedenen Verfahren über den ganzen Tag begleiten und dann dort die Anklage verlesen, an der Hauptverhandlung teilnehmen und am Schluss dann ihren Antrag stellen, also ganz klassisch ihr Plädoyer halten. Bis das Gericht dann ein Urteil fällt. Das wäre so ein typischer Hauptverhandlungstag, der neben dem Büro her abläuft. Und dann gibt es halt, wie ich das ja auch schon geschildert hatte, diese etwas unstetere Variante, teilweise in den Sonderdezernaten, wie jetzt bei mir in der Abteilung, wo sie dann, gerade wenn Haftsachen häufig und viel anfallen, dann auch beim Ermittlungsrichter sitzen, weil sie müssen ja dann einen Haftbefehlsantrag stellen. Dann werden die Täter dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dort wird dann entschieden, geht derjenige in Haft oder geht er nicht in Haft. Da sind sie dann dabei und stellen dann ihren Antrag.

Dann begleiten sie natürlich Ermittlungen oder haben Besprechungen mit der Polizei oder begleiten auch Durchsuchungsmaßnahmen in größeren Verfahren. All das sind Tätigkeiten, die dann zusätzlich außerhalb dieser reinen Bürotätigkeit noch anfallen können. Und was auch dazu gehört, was man nicht verschweigen sollte, ist, es gibt einen sogenannten staatsanwaltschaftlichen Eildienst. Da gibt es einen Dienstplan dazu und in der Regel hat dann jeder Kollege so zwei-, dreimal im Jahr immer eine Woche Bereitschaftsdienst, wo sie dann für den ganzen Bezirk zuständig sind, also für alle Polizeidienststellen als Ansprechpartner, was dann außerhalb der Dienstzeiten passiert, also abends und nachts. Weiß ich am Montag, wie viele Verhandlungen ich da in der Woche dann mitmachen muss oder vertreten muss, die Anklage? Weiß ich das? Normalerweise ja. Da gibt es einen festen Plan, eine Sitzungseinteilung, wo sie eingeteilt werden. Und dann wissen sie in der Regel in der Woche davor, in welchen Verfahren sie in der nächsten Woche die Anklagen vertreten und an der Hauptverhandlung teilnehmen. Und es gehört natürlich dann auch die Vorbereitung dazu, dass sie sich auf diese einzelnen Verfahren dann entsprechend vorbereiten. Das ist dann aber wahrscheinlich auch so, wenn man da wirklich Gesichter, also Personen, die man auch real erlebt hat, sich dann eher einbrennen, diese Fälle, als wenn man sie nur auf dem Papier. Wahrnimmt, oder? Ja, natürlich.

Wenn Sie so etwas visuell direkt miterleben und von Anfang an Teil des Ermittlungsgeschehens sind, also wenn Sie sozusagen buchstäblich mit der Rechtsmedizin oder der Spurensicherung an der Leiche stehen oder sich die einzelnen Spuren vor Ort selbst anschauen können, dann ist das nicht nur hochinteressant, weil es natürlich die alltägliche Arbeit unglaublich bereichert. Es gibt Ihnen auch einen enormen Wissensvorsprung für die Hauptverhandlung, Weil sie haben eine wirklich reale Vorstellung, wie sah das dort aus.

Und das ist natürlich ein wesentlich anderes Erleben, als wenn sie es jetzt nur anhand von Bildern in der Akte erkennen. Und dann können sie Dinge in der Hauptverhandlung nachher, wenn sie die Anklage vertreten, auch deutlich plastischer im Rahmen der Beweisführung darstellen. Jetzt habe ich noch mal eine Frage. Wir hatten unlängst so einen Fall bei uns auch in dem Podcast. Ein Staatsanwalt und auf der anderen Seite drei Angeklagte, Schwergewichter, also ein Kapitaldelikt. Jeder von den Angeklagten hatte drei Anwälte, sogenannte Krawallanwälte. Das ist Ihnen ja erlaubt, also die alle Register ziehen. Wie steht man da als Staatsanwalt alleine da? Wie behält man die Nerven? Das ist tatsächlich eine gute Frage. Wie behält man die Nerven? Manchmal nicht. Das klappt nicht immer so hundertprozentig, insbesondere wenn Sie wissen, dass gerade wenn es um Konfliktverteidigung geht, vieles einfach nur sinnloses Störfeuer ist, um das Verfahren zu torpedieren. Also aus Sicht der Ermittlungsbehörden und heraus zu provozieren, dass das Gericht irgendeinen Fehler macht. Letzten Endes müssen Sie aber auch dem mit der nötigen Professionalität begegnen. Aber auch hier ist es natürlich Aufgabe des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung.

Den Anträgen und auch solchen Angriffen der Verteidigung entsprechend gegenüberzutreten und auch dagegen zu halten. Das heißt, Sie verlieren vielleicht auch mal die Geduld? Schreien Sie auch mal rum im Gerichtssaal? Ich verliere durchaus schon mal die Geduld. Ich kann auch schon mal laut werden. Ich würde das aber unter dem Sprichwort abhandeln, so wie es in den Wald reinschallt, schallt es auch raus und wenn es mir laut entgegenschallt, dann wird es auch laut zurück.

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Nach der Realität Ihres Berufs, sind Sie persönlich bei Tatorten und bei Hausdurchsuchungen und auch beim Leichenbegutachten oder bei der Leichenschau oder auch hinterher bei der Obduktion dabei? Das bin ich tatsächlich in den meisten Fällen, sofern es meine Zeit zulässt. Man muss hier auch wieder differenzieren. Die Kollegen in den Allgemeinabteilungen haben aufgrund der Menge der Verfahren natürlich selten die Zeit, jetzt persönlich an Ermittlungshandlungen der Polizei teilzunehmen. In den Sonderdezernaten ist das ein klein wenig anders. Wir haben in der Anzahl weniger Verfahren, dafür sind die Verfahren teilweise komplexer in sich. Das gibt uns aber die Möglichkeit, deutlich intensiver im Team mit der Polizei zu arbeiten. Und gerade in den Kapitalverfahren, also in den Tötungsdelikten, ist es so, dass wir das so eingerichtet haben, dass es zwei Kapitaldezernenten der Staatsanwaltschaft gibt, die mit dem Kommissariat, also mit der Mordkommission zusammenarbeiten. Und wir fahren auch immer, wenn irgendwas passiert, mit raus. Sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag. Haben Sie denn überhaupt mal Feierabend oder sind Sie permanent abrufbar?

Ich bin tatsächlich eigentlich permanent im Dienst und permanent erreichbar, egal ob nachts oder am Tage. Das bedingt einfach dieses spezielle Feld auch so ein wenig mit. Insofern, wie gesagt, bin ich für die Polizei, gerade jetzt für die Mordkommission erreichbar, um da dann von Anfang an mit dabei zu sein. Aber auch in komplexeren Verfahren, und das gilt nicht nur für mich, sondern auch für all meine Kollegen aus der Abteilung, wenn es jetzt ein Verfahren der organisierten Kriminalität betrifft, das komplexer ist, stehen auch die letzten Endes vor. Für Festnahmen, Durchsuchungen, Ermittlungshandlungen, den Fachkommissariaten rund um die Uhr zur Verfügung. Dann freue ich mich, dass Sie Ihr Handy geradeaus haben und Sie niemand anrufen kann.

Das heißt aber, um da nochmal darauf zurückzukommen, Sie arbeiten mit der Polizei dann so eng zusammen, dass Sie eigentlich fast so ein bisschen wie ein Ermittler sind. Ich glaube, das kann man schon so sagen. Das ist ein sehr, sehr vertrauensvolles Verhältnis mit den Fachkommissariaten und deswegen bezeichne ich es auch gerne als Teamarbeit. Natürlich führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren, aber letztlich lebt der Ermittlungserfolg von dem ganzen Team und das macht Spaß. Das macht auch ein Stück weit für mich persönlich den Reiz der Arbeit aus. Also es ist nicht ein reiner Bürojob, wo ich eine Akte nach der anderen bearbeite, sondern in der Regel weiß ich morgens nicht, wie mein Tag abläuft oder aber weiß es schon, weil nachts irgendwann das Telefon geklingelt hat. Der Tagesablauf ist sehr unstet. Aber wie gesagt, das hängt vom Dezernat ab. Man hat da alle Möglichkeiten im Bereich der Staatsanwaltschaft. Je nachdem, für welchen Bereich man sich interessiert, geht das vom reinen Bürojob mit ruhigen, festen Arbeitszeiten bis zu völlig unstet, wie jetzt in meinem Bereich. Wie viele Fälle bearbeiten Sie im Moment? Das ist schwer zu sagen. Also ich habe aktuell sicherlich einen Bestand von, legen Sie mich nicht fest, 60, 70, 80 Verfahren. Gibt es da Prioritätenlisten? Der ein oder andere Fall vielleicht zunächst mal zeitlich hinten runterfällt? Bei der Menge der Fälle, die Sie generell als Staatsanwalt zu bearbeiten haben.

Spielt natürlich Priorisierung immer eine Rolle. Das heißt aber nicht, dass ein Verfahren hinten runterfällt. Es ist einfach so, dass Sie die Verfahren, zum Beispiel jetzt gerade die Verfahren, wo jemand in Untersuchungshaft sitzt, die müssen natürlich besonders beschleunigt bearbeitet werden. Und die haben immer Vorrang. Die werden dann intensiver bearbeitet und auch schneller bearbeitet und dann stehen halt andere Verfahren zunächst mal hinten an, werden aber dann mit genau der gleichen Gründlichkeit irgendwann bearbeitet, denn die Staatsanwaltschaft hat von Gesetzes wegen dem Legalitätsprinzip in Deutschland zu folgen. Das heißt also, wir können uns nicht aussuchen, ob wir jetzt eine Straftat verfolgen oder nicht, sondern sind von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, zunächst mal alles aufzuklären und zu verfolgen. Herr Sammel, Sie haben gerade schon mal gesagt, dass Sie 60 bis 70 Verfahren gleichzeitig, also parallel betreuen. Wie behält man da die Übersicht? Ja, das ist so der Durchschnitt, würde ich sagen. Das variiert natürlich, das können mal mehr mal weniger sein. Wie schon gesagt, die Kollegen in den Allgemeinabteilungen haben teilweise noch mehr.

Das ist Training, das ist einfach ein Stück weit Berufserfahrung. Man arbeitet sich da rein. Man darf sich das natürlich nicht so vorstellen, dass man jetzt jedes dieser Verfahren en detail immer komplett im Kopf hat. Aber in der Regel, man hat die Akten ja mehrfach auf dem Schreibtisch, gerade wenn zwischendrin Ermittlungen wieder passiert sind. Und man kennt den Grundsachverhalt und weiß in der Regel auch, was man da jetzt gerade angeordnet hat oder was da jetzt noch aussteht. Der Fokus liegt natürlich dann schon intensiver auf den größeren Verfahren, auf denen, in denen man mehr und intensiver arbeitet. Und die Verfahren lebt man ja auch mit und lebt dann die Akte mit von Anfang an und das brennt sich dann natürlich auch ins Gedächtnis ein und so geht das dann irgendwie. Lassen Sie uns doch jetzt mal über Fälle sprechen, in denen es um wirklich viel geht, also um große, schwere Verbrechen und darum, dass der oder die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Wie sehr setzt einen das denn prinzipiell unter Druck in der Vorbereitung auf einen Prozess? Also einfach nichts zu übersehen, sie müssen unglaublich gut vorbereitet sein. Sie haben natürlich in diesen großen Verfahren den Vorteil, dass Sie von Anfang an zu einem frühen Zeitpunkt in die Ermittlungen mit eingebunden sind.

Dadurch kennen Sie jeden Ermittlungsschritt oder die meisten Ermittlungsschritte von Anfang an und das macht es Ihnen letzten Endes einfacher, wenn die Ermittlungen mal abgeschlossen sind und die Akte ist dann komplett da. Also einen wesentlichen Teil der Akte kenne ich schon und muss den nicht von Null an neu lesen und lebe eigentlich das Verfahren von Anfang an mit.

Das macht es ein Stück weit einfacher. Normalerweise in einer in Anführungszeichen normalen Kapitalanklage, das läuft im ganz normalen Tagesgeschäft mit. Dann bleiben halt andere Sachen liegen und werden nachgearbeitet und dann wird halt vordringlich diese eine Anklage bearbeitet. Wenn es dann größere Verfahren sind, jetzt hier wieder das Beispiel der Amokfahrt in Trier.

Dann ist es manchmal auch schon erforderlich, dass sie dann freigestellt werden und dann mehrere Wochen wirklich nur dieses eine Verfahren bearbeiten, um dann da die Anklage aufzuschreiben. Wollen Sie mal kurz zusammenfassen, worum ging es denn bei dieser Amokfahrt in Trier, damit unsere Zuhörerinnen und Zuhörer das auch nochmal wissen? Am 1. Dezember 2020 hat nachmittags ein Mann mit einem Geländewagen die Fußgängerzone in Trier befahren und hat das Fahrzeug über eine lange Strecke, also einmal quer durch die Fußgängerzone über den Hauptmarkt in Trier gesteuert und hat dabei eine Vielzahl von Menschen verletzt und auch eine Vielzahl von Menschen getötet durch diese Amokfahrt, wie es üblicherweise bezeichnet wurde und wurde dann unmittelbar danach durch Einsatzkräfte der Polizei festgenommen. Schreckliche Geschichte. Wie lange hat man denn im Schnitt zur Vorbereitung von Prozessen? Zum Beispiel bei so einem Fall oder zum Beispiel einem Mord. Gibt es da Vorgaben, dass man das in einer bestimmten Zeit geschafft haben muss oder ist das sozusagen Ihnen überlassen, wie lange Sie für die Vorbereitung brauchen? Das kann man so pauschal tatsächlich gar nicht sagen. Sie müssen sich das so vorstellen, wenn jetzt jemand in Untersuchungshaft ist, dann laufen zunächst mal die Ermittlungen beschleunigt. In der Regel sagt man so als Faustformel, wir müssen schauen, dass wir nach drei Monaten Untersuchungshaft das Verfahren anklagen.

Denn das Gericht braucht ja auch nochmal Zeit, um das Verfahren zu prüfen, die Anklage zu prüfen, Ladungen rauszuschicken, das Verfahren zu terminieren und, und, und, bis es dann überhaupt in die Hauptverhandlung gehen kann. Letzten Endes macht das natürlich einen gewissen Zeitdruck. Es vergeht ja dann nochmal etwas Zeit nach Anklageerhebung, bis dann die Hauptverhandlung letzten Endes stattfindet. Und wenn dann die Termine für die Hauptverhandlung feststehen, dann bereiten sie sich natürlich nochmal neu auf diese Hauptverhandlung vor, indem man sich die Akten nochmal anschaut, indem man... In seiner Anklage nochmal etwas tiefer einsteigt, weil der meistens eine gewisse Zeit vergangen ist. Und das läuft aber in der Regel parallel zum normalen Tagesgeschäft.

Wie wirken sich denn ungelöste oder sagen wir besonders komplexe Fälle auf Ihre persönliche Motivation aus? Wie schaffen Sie es, dran zu bleiben, auch wenn das mitunter ja sich über Jahre hinweg zieht? Also ich habe schon erlebt, dass solche Verfahren durchaus wie ein Wechselwart der Gefühle sind. Also das gerade so komplexe Verfahren, wo Sie ermitteln und ermitteln und sich das möglicherweise über ein Jahr, über zwei Jahre Ermittlungsarbeit zieht, dann kann man sich das vorstellen, dass das wie eine Berg- und Talfahrt ist. Man hat Ermittlungserfolge zwischendrin und denkt, okay, jetzt sind wir wieder ein Stück weitergekommen. Es gibt aber auch dann wieder Rückschläge, insbesondere wenn sie taktische Ermittlungsmaßnahmen haben und die sind nicht so erfolgreich, wie man sich das vielleicht erhoffen würde, wenn die potenziellen Täter überwacht werden zum Beispiel. Und es kommt aber bei der Überwachung nicht das Ergebnis heraus, was man sich jetzt vielleicht wünschen würde, dass man auch da wieder ein Stück weiterkommt. Also das ist relativ vielfältig. Und da war schon alles dabei. Da habe ich schon in mehreren Urlauben Verfahren begleitet und wie gesagt, bin dann schon wirklich in tiefe Löcher gefallen, wo ich gedacht habe, das kriegen wir nie aufgeklärt. Nur um dann vier Wochen später wieder einen Hoch zu haben, weil wir wieder einen Erfolg hatten und doch wieder ein Stück weiter kamen.

Das kann schon ganz, ganz spannend, aber zugleich auch sehr nervenaufreibend sein. Aber unterm Strich ist das natürlich auch ein Ansporn, das Verfahren in jedem Fall aufzuklären und natürlich besser zu sein als unsere kriminelle Gegenseite. Fühlen Sie sich den Angehörigen von Opfern verpflichtet und ist das nicht dann auch ein zusätzlicher Druck? Ich würde sagen, natürlich spielt es eine gewisse Rolle, dass man den Angehörigen von Opfern auch gerecht werden möchte, aber im Vordergrund steht natürlich die professionelle Betrachtungsweise. Also wir sind ja eine objektive Ermittlungsbehörde und dementsprechend muss ich auch objektiv an den Sachverhalt herangehen und darf mich natürlich nicht durch einseitige Emotionen so persönlich nachvollziehbar, wie die auch sein mögen, dann irgendwie in der Arbeit letztlich lenken oder beeinträchtigen lassen. Gibt es denn Fälle, die Sie emotional besonders mitnehmen oder mitgenommen haben? Wie gehen Sie damit um? Emotional besonders anstrengend sind natürlich immer Fälle mit Kindern. Also sobald Kinder in irgendeiner Form betroffen sind, sei es jetzt, dass die Kinder oder dass das Kind unmittelbares Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist oder aber auch letztlich mittelbar betroffen ist, weil eine Familie zerstört worden ist, das nimmt einen natürlich schon ein Stück weit mit. Das ist jetzt nichts, was man einfach so abschüttelt.

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Es gilt ja, ein Staatsanwalt ist verpflichtet, immer Be- und Entlasten zu ermitteln. Ich glaube, so heißt das. Und jetzt ist die Frage, kann man dem immer gerecht werden, wenn man da jetzt wirklich hundertprozentig überzeugt ist, man hat da den richtigen auf der Anklagebank sitzen? Ich denke schon, dass man dem gerecht werden kann. Und ich würde jetzt auch einfach mal behaupten, dass die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dem grundsätzlich gerecht werden. Sie müssen sich das so vorstellen, dass diese Überzeugung, Ob jemand jetzt wirklich der Täter ist oder nicht, die bildet sich ja für uns über den Gang der Ermittlungen hinweg. Es passiert ja keine Straftat und ich zeige auf irgendjemanden und habe jetzt die innere Überzeugung, das ist mein Täter. Man hat vielleicht ein Gefühl am Anfang, aber letzten Endes arbeiten wir uns Mosaikstein für Mosaikstein nach vorne. Sei es durch Vernehmungen, sei es durch kriminaltechnische Untersuchungen, Untersuchungen des Tatortes, all das, was uns an Handwerkszeug zur Verfügung steht. Und dann komme ich natürlich ab einem gewissen Zeitpunkt zu der Überzeugung möglicherweise, dass diese eine Person mein Täter sein dürfte.

Aber am Ende des Tages, und da sind wir wieder bei dem Thema sowohl belastend als auch entlastend, ist zu ermitteln, muss ich natürlich einen Strich drunter ziehen unter alles, was ich an Ermittlungsergebnissen habe, sei das Zeugenaussagen, seien das objektive Ermittlungsergebnisse wie Spuren.

DNA, Fingerabdrücke, alles, was man sich so vorstellen kann. Und wenn ich diesen Strich gezogen habe und komme dann zu dem Ergebnis, das reicht für einen sogenannten hinreichenden Tatverdacht, also für eine Anklageerhebung, dann werde ich das tun. Komme ich aber zu dem Ergebnis, ich habe nicht genug Beweismittel, ich habe nicht genug Zeugenaussagen, um diese Person der Tat zu überführen, dann wird die Staatsanwaltschaft dieses Verfahren einstellen, und das passiert auch in einer Vielzahl von Verfahren im Alltag, dass viele Verfahren eingestellt werden und das hat dann am letzten Endes nichts damit zu tun, ob der ermittelnde Staatsanwalt davon überzeugt ist, dass die Person jetzt der Täter ist oder nicht. Ich kann davon persönlich überzeugt sein, dass es war. Ich kann aber trotzdem zu dem Ergebnis kommen, ich kann es ihm nicht nachweisen. Und dann muss das Verfahren natürlich eingestellt werden. Das wäre ja auch ein Risiko, also in den Verfahren reinzugehen, wenn man weiß, man hat eventuell nicht genügend zusammen. Weil wie heißt es so schön, jemand kann nicht zweimal für eine Sache angeklagt werden, oder? Wie ist das? Es ist also so, als Risiko würde ich das nicht bezeichnen. Wir folgen da einfach der gesetzlichen Vorgabe. Ich brauche einen hinreichenden Tatverdacht und hinreichender Tatverdacht heißt eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass derjenige oder diejenige verurteilt wird. Da kann es natürlich trotzdem immer noch zum Freispruch kommen, wenn sich das Gericht keine Überzeugung bilden kann.

Aber letzten Endes ist das die Entscheidung, die wir am Ende der Ermittlungen treffen müssen, ob dann das Verfahren eingestellt wird oder ob wir Anklage erheben.

Was die Möglichkeit angeht, jemanden nochmal strafrechtlich zu verfolgen, da sieht das Gesetz durchaus einzelne Regeln vor. Die sind allerdings sehr, sehr eng gefasst im deutschen Strafrecht. Es gibt ja im deutschen Strafprozessrecht die Möglichkeit der Verfahrenswiederaufnahme. Wiederaufnahme. Sowohl wenn es neue Erkenntnisse gibt, eine Aufnahme zugunsten eines Verurteilten oder Freigesprochenen, also beim Freigesprochenen wäre das natürlich obsolet, oder aber zu Ungunsten. Also in § 362 Strafprozessordnung ist das geregelt, dass es schon die Möglichkeit gibt, wenn ich neue Beweise habe, auch zu Ungunsten von jemand, der vielleicht freigesprochen worden ist, ein Verfahren nochmal wieder aufleben zu lassen. Das ist aber ein ganz, ganz enger Katalog, bei dem das nur geht. Also zum Beispiel würde jetzt jemand ein glaubhaftes Geständnis ablegen, also der Täter selbst, dann wäre es jetzt zum Beispiel bei einer nicht getroffenen Verurteilung wegen Mordes oder so schon möglich, hier nochmal einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen. Das ist jetzt nur ein Beispiel von zwei, drei verschiedenen Möglichkeiten, die das Gesetz da vorsieht. Insgesamt wird das aber sehr restriktiv gehandhabt.

Lassen Sie uns jetzt mal zu einem anderen Arbeitsbereich kommen. Wir haben es eingangs schon erwähnt, das heißt, Sie haben es erwähnt, Sie haben es auch mit der organisierten Kriminalität zu tun. Das ist ein heißes Eisen, nicht ganz ungefährlich. Haben Sie sich das freiwillig ausgesucht dazu entschieden? Ich habe mir das tatsächlich freiwillig ausgesucht. Ich wollte ja von Anfang an immer am liebsten Schwerkriminalität bearbeiten und dazu gehört natürlich auch die organisierte Kriminalität, also jetzt nicht nur die reinen Tötungsdelikte, sondern alles, was mit Schwerstkriminalität eigentlich zu tun hat. Also da stehen Sie in der ersten Reihe und stehen auch im Fokus. Sind Sie in diesem Zusammenhang auch schon mal bedroht worden?

Ja, bin ich tatsächlich, wobei man da ein Stück weit unterscheiden muss. Ich glaube, jeder Staatsanwalt wird im Laufe seines Lebens irgendwann mal mehr oder weniger bedroht. Wir sind immer wieder damit konfrontiert, gerade in den Hauptverhandlungen nach einem Urteil, dass ein Verurteilter nicht so froh mit dem Ergebnis ist und sich dann erst mal sein emotionaler Zorn gegen die Staatsanwältin oder den Staatsanwalt richtet am Ende der Hauptverhandlung und dann irgendwelche, sei es beleidigenden oder drohenden Dinge, geäußert werden aus der Situation heraus. Man muss natürlich unterscheiden, was muss ich davon ernst nehmen und was nicht. Was ist einfach jetzt aus einer Emotionslage heraus entstanden? Das passiert leider schon immer mal wieder. Ja, unabhängig davon gibt es natürlich auch die Situation, dass sie tatsächlich jetzt bedroht werden, wo es dann ernst gemeint ist, wo es dann um Bedrohungen und Nachstellungen gegen das Leben geht.

Das hatte ich tatsächlich in den letzten Jahren, aufgrund dessen auch jetzt seit einigen Jahren Personenschutzmaßnahmen, wo aus dem Bereich meines Berufsfeldes, dieses speziellen Berufsfeldes, dann tatsächlich ganz konkrete Drogen kamen. Ich kann mir vorstellen, dann ist von jetzt auf gleich alles anders als vorher. Inwieweit verändert das das Leben? Das führt natürlich zu gewissen Einschränkungen, will ich es mal formulieren. Wenn sie in einer solchen Situation sind, dann sind sie natürlich insgesamt wachsamer, ihr Gefahrenradar springt an, sie bewegen sich anders, sie achten mehr auf ihr Umfeld und was sie so tun. Das schränkt natürlich ein, auch solche Schutzmaßnahmen, die natürlich gut sind, aber die schränken natürlich die persönliche Bewegungsfreiheit ein. Man kann nicht einfach so überall hingehen, wo man jetzt gerade mal möchte.

Das wird dann alles immer begleitet. Das gibt zwar auch ein positives Gefühl, ein Gefühl der Sicherheit, was dann durch die Polizei geschaffen wird, denn die ist ja dann da und ist präsent. Aber sie büßen natürlich persönliche Individualität ein dadurch. Und wie ist das dann mit der Familie? Geht das überhaupt zusammen? Das ist mit Familie sicherlich unterm Strich nicht einfach. Also ich kann mir vorstellen, dass solche Situationen gerade für jetzt eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner, der nicht aus diesem Bereich kommt, sehr, sehr schwierig zu handeln sind und sehr, sehr belastend sein können. Ich hatte an der Stelle tatsächlich jetzt sehr, sehr Glück, weil meine Frau ja aus dem gleichen Arbeitsumfeld kommt und da natürlich dann entsprechend souverän mit der Situation umgeht. Aber nichtsdestotrotz betrifft sowas natürlich auch, denke ich, jede Familie, die in diesem Bereich dann mit hineingezogen wird. Also ein recht ungemütliches Arbeitsfeld, könnte man auch sagen.

Sind Ihnen da nicht manchmal Zweifel gekommen, ob das eigentlich alles noch Sinn macht? Weil sie haben den einen Täter vielleicht hinter Schloss und Riegel gebracht und gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, da kommen ja unglaublich viele nach. Also das ist ja wie bei einer Hydra den einen Kopf abgeschlagen und 25 andere wachsen nach. Das ist jetzt natürlich nur bildlich gesprochen. Ich glaube, wenn mir diese Zweifel kommen würden, dann wäre ich an der Stelle irgendwo falsch in meinem Job. Letztlich würde ich eher sagen, es bewirkt das Gegenteil. Also wenn sie diesen Job machen, dann haben sie ja unterm Strich als Teil einer Strafverfolgungsbehörde den staatlichen Auftrag übernommen, dafür zu sorgen, dass die Leute innerhalb der Gesellschaft sicherer leben können. Das ist ja ein Teil unseres Auftrags, indem wir Strafverfolgung betreiben, also nicht nur den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen und Verbrecher zu bestrafen und ihrer Strafe zuzuführen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft etwas sicherer wird, indem wir die Straftäter aus dem Verkehr ziehen.

Und das ist der Auftrag, den man als Staatsanwalt hat und dem folgt man auch. Und dann kann sowas eigentlich nur Ansporn sein, sich weiter hochzuarbeiten an dieser Hydra und möglichst alle Köpfe abzuschlagen. Also unermüdlich. Absolut. Ja, also wir haben gerade eben schon auch darüber gesprochen, dass Ihr Beruf Auswirkungen hat auf das Privatleben. Gehen Sie mit einem anderen Blick durch die Welt, wo Sie mit so viel Verbrechen bzw. Verbrechern zu tun haben? Das tue ich sicherlich. Man ist geneigt, vieles schwarz-weiß zu sehen. Also man wird misstrauischer insgesamt gegenüber Menschen, die einem begegnen. Und bei allem, was einem so im Leben widerfährt und selbst wenn man durch die Stadt geht und angesprochen wird...

Aber es ist, glaube ich, auch wichtig, dass man in der Lage ist, das zu reflektieren und auch Beruf und den Rest der Welt voneinander zu trennen und sich dann trotzdem klarzumachen, dass es nicht nur diese dunkle Seite gibt, sondern auch viele schöne Dinge in der Welt und natürlich auch gute Menschen.

Kommen wir noch einmal auf einen Fall zurück, den Sie zu Beginn ja schon mal erwähnt haben, der sicher einer der bekanntesten in Ihrer Laufbahn sein dürfte. Der Fall Lolita Brieger. Er findet dazu auch eine eigene Podcast-Folge von uns mit dem Titel Tödliche Liebe. Nicola, kannst du diesen Fall nochmal in wenigen Sätzen in Erinnerung rufen? Ja klar, da ging es um eine 17-jährige Lolita Brieger aus Nordrhein-Westfalen, die sich in einen jungen Landwirt verliebt und von ihm schwanger wird. Sein Vater missbilligt die Beziehung, deshalb beendet sein Sohn die Beziehung bzw. Das Verhältnis mit Lolita. kurz nach ihrem 18. Geburtstag, verschwindet sie. Hochschwanger damals. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln jahrzehntelang ohne Ergebnis. Dann aber kommt er zu Aktenzeichen XY ungelöst und Lolitas Leiche wird nach einem Hinweis, nach einem Zuschauerhinweis auf einer Mülldeponie entdeckt. Ihr damaliger Ex-Freund wird angeklagt und schweigt zu den Vorwürfen. Ja, eine Rechnung, die für ihn offensichtlich aufgeht, denn 2012 geht er drei Monate nach Prozess beginnen als freier Mann aus dem Gerichtssaal, da ihm der Mord nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte und der Totschlag bereits verjährt war.

Der Filmfall wurde damals am 24. August 2011 bei Aktenzeichen XY ungelöst ausgestrahlt. Das ist jetzt also schon viele Jahre her und noch immer schreiben uns Zuschauerinnen und Zuschauer hin und wieder dazu. Eine Frage, die uns besonders oft erreicht, lautet, warum konnte man dem Täter die Mordmerkmale nicht nachweisen? Ich denke, Das Verfahren zeigt uns ein Stück weit die Grenzen des Machbaren auf, wenn ein Verbrechen nach so, so langer Zeit, hier waren es ja nahezu 30 Jahre, aufgeklärt wird. Im konkreten Fall stand hier das Mordmeckmal der Heimtücke im Raum, das wir ihm im Rahmen der Anklage zur Last gelegt hatten. Und das Problem an der Stelle war natürlich, dass es nach so langer Zeit an den sterblichen Überresten von Lolita nur noch sehr, sehr wenige Spuren gab, die es uns ermöglicht hätten, hier eine Heimtücke und Heimtücke bedeutet im konkreten Fall, dass das Opfer arg und wehrlos ist, also wie so häufig dann von hinten zum Beispiel angegriffen und erdrosselt wird, um das ganz konkret nachzuweisen. Das war die Schwierigkeit in der Hauptverhandlung. Die Rechtsmedizin konnte nur noch sehr, sehr wenige Spuren letzten Endes finden.

Der Beschuldigte hat, das steht ihm völlig frei und das ist auch sein strafprozessuales Recht, vom Schweigengebrauch gemacht. Er hat nichts dazu gesagt. Und der Zeuge, der auch damals bei Aktenzeichen XY dann letztlich eine Rolle gespielt hat, der kam ja damals erst ins Boot, als es um die Beseitigung der Leiche ging. Also auch er konnte jetzt zum eigentlichen Tatgeschehen nur noch das beisteuern, was er selbst berichtet bekam und das war sehr, sehr wenig.

Insofern ließ es sich einfach nicht bewerkstelligen, dass das Gericht sich davon überzeugen konnte, dass es nicht nur ein Tötungsdelikt war, das steht außer Frage, das hat die Kammer ja auch festgestellt, sondern dass diese Tötung mit einem Mordmerkmal hier ganz konkret der Heimtücke begangen worden ist. Für die Familie des Opfers kann man sich vorstellen, eine ziemliche Katastrophe. Wie war das denn damals für Sie? Also Sie haben das Verfahren ja sozusagen die Anklage geführt und Sie wissen, was da an Tragik auch dahinter stand für diese Familie. Ich erinnere mich, glaube ich, auch die Mutter hatte ja über die ganze Zeit, über die fast 30 Jahre immer, eine Kerze in ihr Fenster gestellt, damit, dass falls die Tochter nochmal nach Hause kommen sollte, sie die Kerze gleich als erstes sieht, als Zeichen, dass man auf sie wartet. Und jetzt ist man so ganz nah dran, dass nun endlich jemand zur Rechenschaft gezogen werden soll dafür. Was bedeutet das für Sie, wenn dann sowas dabei rauskommt? Ich würde es so sagen, menschlich ist das natürlich ein Stück weit unbefriedigend. Insofern, also auch für einen Staatsanwalt natürlich unbefriedigend, weil man schreibt ja eine Anklageschrift auch in einer gewissen Überzeugung und da sind wir wieder bei dem hinreichenden Tatverdacht. Sprich, wenn wir eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit sehen, also diese 51 Prozent, dann erheben wir Anklage.

Aber juristisch ist es auch ein Stück weit natürlich nachvollziehbar. Ich habe eben ja gesagt, die Beweislage war sehr dünn. Das wussten wir von Anfang an und sie können in einen Täter auch nicht hineinschauen, insbesondere nicht, wenn man sich überlegt, dass wir damals einen Täter hatten, der... Gerade mal zu Beginn des Erwachsenenlebens war und jetzt 30 Jahre älter ist, also eine völlig andere Person jetzt da sitzt, die dann auch noch nichts sagt. Das macht es natürlich auch für ein Gericht schwer, wenn es so wenig Anknüpfungstatsachen hat, die objektivierbar sind, um das Ganze dann zu einer Verurteilung zu führen. Nichtsdestotrotz ist es aber so, dass das Gericht ja positiv festgestellt hat, dass der Angeklagte für den Tod von Lolita Briga zunächst mal verantwortlich ist.

Lediglich halt aus juristischen Gründen aufgrund der eingetretenen Verjährung nicht mehr strafrechtlich belangt werden kann. Ich persönlich ziehe da natürlich trotzdem eine gewisse Befriedigung daraus, dass man sagen kann, so ein Ermittlungsverfahren hat ja neben dem staatlichen Strafanspruch auch durchaus eine soziale Komponente. Es ist uns ja gelungen, dieser Familie ihre Tochter zurückzugeben. Auch wenn das strafrechtliche Ergebnis vielleicht ein Stück weit unbefriedigend ist, haben wir einen Fall geklärt nach rund 30 Jahren, wo keiner mehr die Hoffnung gehabt hätte eigentlich, dass das klappt. Die Familie konnte Lolita beerdigen. Und hat auch ein Stück Gewissheit und dadurch natürlich auch ein Stück inneren Frieden zurückbekommen. Und das darf man natürlich in der Gesamtbetrachtung, glaube ich, auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Das ist auch das, was mir der damalige ermittelnde Kriminalhauptkommissar Wolfgang Schuh hat ausrichten lassen. Oder uns hat ausrichten lassen. Du hast ja diese Unsicherheit gerade noch angesprochen mit der Kerze im Fenster.

Dass die Mutter jetzt ein Grab habe, an dem sie trauern und abschließen könne. Genau. Fand ich sehr wichtig.

Ja, eine weitere Frage eines Zuschauers war, beziehungsweise die Frage kam dann an anderer Stelle noch öfter. Als was darf er denn nun eigentlich bezeichnet werden? Also darf er als Totschläger bezeichnet werden? Das heißt, gibt es eigentlich einen Abschluss dann in diesem Verfahren? Oder sagt man dann, jetzt ist das Verfahren eröffnet und ach, ja gut, die Mordmerkmale können wir nicht mehr nachweisen. Jetzt fällt dann gar kein Urteil und er geht dann als freier Mann raus und er ist dann gar nichts von wem? Es gab ja letztlich ein Urteil. Die Schwurgerichtskammer hat ja ein Urteil gefällt. Und in den Urteilsgründen hat sie ja auch letztlich festgestellt, dass der Angeklagte für den Tod von Lolita Prieger verantwortlich ist. Allerdings strafrechtlich halt nicht mehr belangt werden kann aufgrund der Verjährung. Also rein juristisch betrachtet, also ganz isoliert juristisch betrachtet, kann er sich als nicht vorbestraft letztlich bezeichnen. Also es gibt keine Eintragung im Bundeszentralregister, es gibt keine Verurteilung, die erfolgt ist dadurch, dass die Straftat halt verjährt war. Und so sieht das Strafrecht in Deutschland das vor. Das ist letzten Endes vom Gesetzgeber schon vor vielen Jahren so festgelegt worden und dient natürlich auch, auch gerade diese Verjährungsthematik, dient natürlich auch ein Stück weit dem Rechtsfrieden, weil natürlich das Gesetz sagt, irgendwann einmal muss mal Schluss sein am Ende des Tages.

Deswegen, rein rechtlich gesehen, ist er nicht bestraft. Noch eine häufig gestellte Frage, die uns immer erreicht hat. Hätte der Täter nicht wegen Doppelmordes angeklagt werden müssen? Immerhin war das Opfer ja schwanger. Nein, das deutsche Strafrecht unterscheidet da einmal zwischen dem ungeborenen Leben und dem geborenen Leben. Das geborene Leben beginnt in dem Moment ganz klassisch, wo die ersten Geburtswehen eintreten. Also da ist der Zeitpunkt, ab dem dann der Totschlag oder der Mord im Sinne des Paragrafen 211 oder 12 letztlich greifen würde. Das ungeborene Leben, also juristisch gesprochen die Leibesfrucht bis kurz vor diesen Austrittswehen, wird durch den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches im Moment noch geschützt. Also das wäre der Schwangerschaftsabbruch, was ja auch immer wieder viel diskutiert wird. Aber letztlich ist das dieser zeitliche Bereich des heranwachsenden Kindes, das vom § 218 StGB geschützt wird. Im konkreten Fall jetzt bei Lolita Brieger wäre aber auch diese Straftat schon verjährt gewesen.

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Diesen Prozess im Fall Lolita Brieger haben sie jetzt definitiv nicht verloren. Herr Sammel, auch wenn es nicht so ausgegangen ist, wie Sie sich es gewünscht hätten. Aber sicher haben Sie auch schon Prozesse verloren. Wie fühlt sich das denn eigentlich an, besonders wenn Sie überzeugt waren, dass jemand schuldig war, aber freigesprochen wurde? Ich würde da tatsächlich nicht von Verlieren sprechen, weil Verlieren, das ist eher so der Bereich des angloamerikanischen Rechtssystems, wo Staatsanwaltschaft und Verteidigung ja einen Parteienprozess führen und die Staatsanwaltschaft dann letztlich auch mit dem ureigenen Interesse nur ein Stück weit einseitig ermittelt. Das gibt es in der Form in Deutschland ja nicht. Also die deutsche Staatsanwaltschaft ist ja eine objektive Behörde und wir ermitteln sowohl belastend als auch entlastend.

Von daher kann man da sicherlich nicht von verlieren sprechen. Natürlich ist es unbefriedigend, wenn es nicht gelungen ist, in einer Hauptverhandlung das Gericht davon zu überzeugen, dass hier einen Schuldspruch zu erfolgen hat. Aber auch das muss man unterm Strich ganz professionell sehen und so wird das in den meisten Fällen auch passieren. Wie zufrieden sind Sie mit unserem Rechtssystem? Das ist keine einfache Frage. Es gibt sicherlich nicht das perfekte Rechtssystem auf der Welt. Also jedes Rechtssystem hat seine Vor- und seine Nachteile. Unterm Strich glaube ich aber tatsächlich, dass wir hier in Deutschland ein sehr, sehr gutes und sehr, sehr objektives und auch sicheres Rechtssystem haben im Vergleich zu vielen anderen Rechtssystemen, die es auf der Welt gibt.

Natürlich sind wir als Ermittler durchaus auch mal zwischendrin frustriert, wenn uns Ermittlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden, was in den letzten Jahren immer mal wieder passiert ist. Und wir gleichzeitig natürlich vor dem Anspruch stehen, Straftaten aufzuklären. Aber in der Summe, was jetzt die Rechtssicherheit für den einzelnen Bürger angeht, halte ich persönlich unser Rechtssystem für wirklich sehr tragfähig und sehr ausgewogen und gut.

Herr Sammel, wir haben jetzt über einige Herausforderungen, auch über viele Schattenseiten Ihres Berufs gesprochen. Trotzdem machen Sie ihn mit Leidenschaft. Was lieben Sie daran? Ich würde sagen, ich liebe die Vielseitigkeit meines Berufs. Es ist jeden Tag immer wieder was Neues. Sie haben sehr, sehr viel mit Menschen zu tun. Sie haben in dem Beruf auch sehr, sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie jetzt Verfahren führen als Staatsanwalt, Sie haben ganz viel Interaktion mit der Polizei. Das ist also kein reiner Bürojob. Man ist viel unterwegs. Wir haben zum Beispiel auch sehr, sehr viele Auslandsbezüge ins Inner- und Außereuropäische Ausland. Gerade wenn es in dem Bereich der organisierten Kriminalität gibt.

Also es ist das Gesamtpaket, das für mich den Beruf attraktiv macht. Was muss ein junger Mensch mitbringen, der jetzt sagt, das klingt alles so wahnsinnig spannend, was ich da gehört habe, das ist was für mich, das will ich auch machen? Sicherlich zunächst auf jeden Fall mal Gerechtigkeitssinn. Also dieses Gefühl für Gerechtigkeit und auch dieses innere Bestreben, irgendwo Gerechtigkeit herbeizuführen und auch im Sinne von Straftätern zu verfolgen. Dann kommt nach meiner Meinung auch ein Stück weit natürlich Teamfähigkeit dazu, denn Zusammenarbeit mit der Polizei, da ist es auch erforderlich, entsprechend im Team arbeiten zu können, aber auch im Team mit den Kollegen arbeiten zu können, bei der Staatsanwaltschaft, mit den Kolleginnen und Kollegen, mit denen man sich natürlich austauscht. Auch das macht durchaus einen Teil der Arbeit aus. Macht im Übrigen auch die Arbeit angenehm, weil man immer Ansprechpartner hat, um auch mal in Verfahren zu diskutieren und gemeinsam darüber nachzudenken, wie könnte es denn jetzt hier an dieser Stelle weitergehen, wenn man selbst nicht weiterkommt. Insofern ist, glaube ich, Teamfähigkeit da auch ein wichtiger Faktor. Und letztlich sollte man aber auch mental gefestigt sein. Also wenn ich zu emotional bin und mich zu sehr...

In die Rolle der Opfer hineinfühle oder in jedes Verfahren hinein emotionalisiere, dann wird das sehr, sehr schwierig, die Verfahren mit der gebotenen Objektivität zu führen. Und unterm Strich tue ich mir als Person auch gar keinen Gefallen, weil ich dann natürlich irgendwann an den Punkt vielleicht komme, wo mich das Ganze zu sehr mitnimmt.

Ganz generell jetzt noch, was denken Sie, wie sich die Strafverfolgung in den nächsten Jahren entwickeln wird? Also auch in Bezug auf die künstliche Intelligenz? Ich denke, dass sich generell sowohl bei den Straftaten als auch bei der Strafverfolgung in den nächsten Jahren einiges tun wird. Die klassischen Straftaten werden sich nicht verändern. Also wir werden weiter Tötungsdelikte haben, wir werden die ganz klassische Kriminalität, Diebstahl, Raub, Betrug, all das, werden wir auch weiter haben. Es wird aber der große Komplex noch dazukommen, der sich im Cyberspace abspielt. Also all das, was Teil der Digitalisierung ist. Da werden wir erleben, wir erleben es ja eigentlich heute schon, dass sich viele klassische Straftaten zusätzlich in das Darknet verlagern. Also Beispiel, Betäubungsmittel werden nicht mehr nur auf der Straße bestellt, sondern die bestelle ich im Darknet, in einem Darknet-Webshop und dann werden sie per Postversand entsprechend transferiert. Und so ist das in vielen anderen Bereichen auch oder ganz klassische Betrugsstraftaten, die jetzt über das Medium Internet passieren.

All diese Dinge, da wird sich noch sehr, sehr viel tun und das wird natürlich auch die Strafverfolgungsbehörden vor sehr, sehr viel neue Aufgaben und Herausforderungen stellen. Und jetzt ganz konkret angesprochen, künstliche Intelligenz ist natürlich sowohl eine Schwierigkeit für uns, weil gerade diese Deepfakes in allen Bereichen zunehmen und letztlich es auch hier wieder Herausforderungen für die Ermittlungsbehörden gibt. Es gilt aber natürlich auch, sich seitens der Ermittlungsbehörden dann selbst weiter zu digitalisieren und hier den Anschluss nicht zu verlieren. Also auch da werden wir noch einiges zu tun haben, aber das passiert momentan ja gerade auch. Und ein Stück weit wird man sich auch mit KI auseinandersetzen müssen und schauen, wie man KI auch für die Zwecke der Strafverfolgungsbehörden nutzen kann, um hier effektiver zu arbeiten. Gibt es Möglichkeiten, jetzt schon zu sagen, ein Bild oder ein Film oder irgendwas ist günstig generiert worden oder ist real? Das ist ja zum Beispiel auch im Bereich der Kinderpornografie beziehungsweise im Bereich der Missbrauchsdarstellung so.

Das ist ja gerade in letzter Zeit ein sehr, sehr viel diskutiertes Thema und es gibt ja entsprechende Software, die auch in der Lage ist, Deepfakes quasi zurückzuverfolgen und letztlich festzustellen, ob es sich hier um ein Deepfake handelt oder nicht. Ich persönlich glaube, dass die Schwierigkeit eher darin bestehen wird, dass sich die Professionalität der Deepfakes immer noch weiterentwickeln wird und da wird man natürlich softwareseitig immer noch hart dranbleiben müssen, um auch weiterhin dann in der Lage zu sein, solche Geschichten zu entlarven und durch die entsprechenden IT-Spezialisten auseinanderbauen zu lassen. Herr Dr. Sammel, zum Schluss noch eine Runde Juradeutsch für Anfänger. Erklären Sie uns doch bitte mal in einfachen und kurzen Worten den Unterschied.

Indizien und Beweise. Indizien und Beweise werden teilweise synonym verwendet, aber sie unterscheiden sich ein Stück weit dadurch, dass ein Beweis etwas ist, was ich objektiver greifen kann zum Beispiel. Das kann ein Beweis am Tatort sein, ein Fingerabdruck, eine DNA-Spur, eine Tatwaffe, was auch immer. Ein Indiz ist schwächer in der Beweiskraft. Das heißt, ich habe vielleicht einen Hinweis oder eine Zeugenaussage oder aber Beweismittel, aus denen ich den Schluss ziehen kann, dass jemand möglicherweise am Tatort war. Mord und Totschlag. Mord und Totschlag, zwei völlig unterschiedliche Paragrafen. Mord ist 211 Strafgesetzbuch und der Totschlag 212. Jeder Mord setzt erstmal einen Totschlag voraus und Mord und Totschlag unterscheiden sich dadurch, dass wenn ich einen Mord begehe, habe ich gleichzeitig Mordmerkmale verwirklicht. Die stehen so im Gesetz. Beispielsweise die Habgier oder die Heimtücke oder die niedrigen Beweggründe. Das sind Mordmerkmale, da ist genau festgelegt, was ich erfüllen muss, um so ein Mordmerkmal zu verwirklichen. Und das macht auch den Unterschied, zeitige Freiheitsstrafe beim Totschlag oder lebenslang beim Mord.

Festnahme und Verhaftung. Die Verhaftung ist kein wirklich sauberer Begriff technisch. Also wir unterscheiden eigentlich die vorläufige Festnahme. Das heißt, der Beschuldigte erhält oder ihm wird die vorläufige Festnahme erklärt, wenn er dringend verdächtig ist, die Tat begangen zu haben und dann mit dem Ziel, dass er dem Haftrichter vorgeführt wird, also dass wir einen Haftbefehl beantragen.

Insofern könnte man jetzt sagen, die Verhaftung findet dann statt in dem Moment, wo der Richter den Haftbefehl erlassen hat. Aber normalerweise wird das so nicht ausgedrückt. Das ist auch eher so filmdeutsch. Es sei denn, man weiß schon vorher, wer es ist, oder? Und es gibt einen Haftbefehl. Wenn es schon einen bestehenden Haftbefehl gibt, dann könnte man natürlich das auch als Verhaftung bezeichnen. Aber auch da reden wir in der Regel von der Festnahme. Ja, gestohlen, geraubt. Gestohlen, geraubt, ja. Der Unterschied ist das Gewaltmoment. Ich kann etwas stehlen, ohne Gewalt anzuwenden.

Das heißt, ich stehle vielleicht in einem Geschäft irgendeine Ware oder irgendeinen Gegenstand oder stehle etwas aus einem Auto oder aus einem Haus. Wenn ich Ihnen aber etwas gewaltsam entreiße, zum Beispiel die Handtasche, oder überwältige Sie, um Geld Ihnen zu stehlen, dann kommt die Gewaltkomponente dazu und dann ist es der Raub, der dann auch härter bestraft wird. Tatverdächtiger, Beschuldigter. Der Tatverdächtige und der Beschuldigte unterscheiden sich eigentlich tatsächlich so nicht. Der Beschuldigte ist eigentlich eher ein Rechtsbegriff, ein juristischer Begriff. Also jemand ist Beschuldigter im Strafverfahren, wenn ein gewisser Tatverdacht gegen ihn besteht. Und in dem Moment stehen ihm natürlich auch die Beschuldigtenrechte zu und so ist das auch in der Strafprozessordnung geregelt. Und das ist eigentlich eher die richtige Begrifflichkeit, die wir verwenden.

Ja, und das war jetzt kein Einbruch, sondern ein Überfall. Wir haben Sie damit überrascht mit diesen Schlussfragen. Schön, dass Sie darauf eingestiegen sind. Vielen Dank, Dr. Erik Sammel, für diese spannenden Einblicke in Ihre Arbeit. Das ist alles sehr faszinierend, wie vielseitig und herausfordernd Ihr Beruf ist. Toll, dass Sie hier waren. Ja, vielen Dank. Ja, vielen Dank auch von mir. Wenn euch ein Aspekt oder ein Berufsfeld rund um die Verbrechensbekämpfung besonders interessiert, dann freuen wir uns über eure Anregungen und Vorschläge, die wir gerne aufnehmen. Bis zur nächsten Folge von Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Und ja, Rudi, das ist eigentlich dein Satz. Genau, wie immer an dieser Stelle. Bleibt sicher. Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Eine Produktion der Securitel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.

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