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Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr wieder zuhört. Heute blicken wir auf einen Fall aus dem Jahr 1993 zurück. Ein Fall, der Deutschland fast drei Jahrzehnte in Atem gehalten hat. Der brutale Mord an einer 16-jährigen Schülerin. Fast 25 Jahre blieb die Tat ungeklärt. Für die Eltern war die Ungewissheit, wer für den Tod ihrer Tochter verantwortlich ist, ein ständiger Begleiter, der ihr Leben prägte. Und Rudi, du hast es gerade gesagt, 25 Jahre lang haben sie auf Antworten gewartet darauf, wer ihre Tochter grausam ermordet hatte. Trotz intensivster Ermittlungen standen die Ermittlerinnen und Ermittler damals vor einem Rätsel. Aber bevor wir näher auf den heutigen Fall eingehen, begrüßen wir zunächst unsere heutigen zwei Gäste hier im Studio. Uwe Block, Kriminalhauptkommissar im Ruhestand und Norbert Krüger, zuständiger Kriminaltechniker der Ermittlungsgruppe Cold Case des Polizeipräsidiums Dortmund. Herzlich willkommen bei uns. Guten Tag, danke, dass ich hier sein darf. Ja, ich bin auch froh, hier zu sein und ich freue mich schon darauf. Danke, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Sie beide sind erst Jahre nach der Tat in den Fall eingestiegen. Herr Block, Sie haben übernommen, als Ihre damals zuständigen Kollegen in Pension gegangen sind beziehungsweise die Dienststelle gewechselt haben. Auch Sie, Herr Krüger, sind erst 14 Jahre später in das Ermittlungsverfahren eingestiegen.
Herr Block, wie ist das, wenn man einen Fall übertragen bekommt, bei dem ein Verbrechen schon so lange zurückliegt? Das ist natürlich leicht. Ich kam 2000 zum Kriminalkommissariat 11. Da waren ein Großteil der Kollegen, die in der Mordkommission damals waren, in Pension gegangen. Einige hatten die Dienststelle verlassen, als der letzte dann aus der damaligen Kommission ging.
Kam ich eben dorthin und habe den Fall im Grunde so geerbt. Ich musste mich dann erstmal umfangreich einlesen. Es ist ja in sieben Jahren sehr viel schon gemacht worden.
Und von daher gab es auch erstmal gar nicht so viel zu machen. Und es war eigentlich auch schnell klar, dass es eigentlich nur über Spuren weitergehen würde. Herr Krüger, wie sind Sie eingestiegen? Ja, bei mir steht am Anfang natürlich auch immer erst das Aktenstudium. Hunderte von Seiten müssen durchgelesen werden. Ich muss natürlich wissen, was haben denn die Kollegen damals bei der Spurensicherung gemacht? Welche Asservate wurden denn überhaupt gesichert und welche sind denn am heutigen Tag überhaupt noch da? Und wenn ich dann alle Asservate vorliegen habe, muss ich mir die Asservate natürlich anschauen. In welchem Zustand sind die? Wie sind die damals gesichert worden? Denn auch bei Asservaten, selbst wenn sie perfekt gesichert sind, nach so langer Zeit, natürlich Sachen verloren gegangen. Die Spuren wären schlechter. und deswegen muss man halt schauen, wie man damit umgeht. Alles wird dokumentiert, sodass es im Nachhinein nachvollzogen werden kann, wie ich es vorgefunden habe. Herr Block, unserer Redaktion haben Sie erzählt, dass Sie sich immer gewünscht hatten, dass der Fall noch gelöst wird, bevor auch Sie in Pension gehen. Also das hat Sie schon sehr motiviert, oder? Ja, natürlich. Wenn einen so ein Fall so lange begleitet, dann ist es natürlich auch ein Wunsch, dass man ihn abschließen kann, bevor man letztendlich pensioniert wird. Es war ja auch eine emotionale Geschichte. Ich kannte nun auch die Eltern über viele Jahre und da wünscht man sich sowas natürlich. Aber fangen wir ganz von vorne an bei dem, was sich damals ereignet hat. Wir haben die Namen aller Beteiligten wie immer geändert.
Dortmund im Oktober 1993. Dort lebt die 16-jährige Julia Behrens zusammen mit ihren Eltern, ihrer jüngeren Schwester und ihrer Großmutter. Julia ist eine selbstbewusste, sportliche junge Frau voller Energie und Lebensfreude. Sie geht noch zur Schule, auf ein Gymnasium in Dortmund. Julia freut sich auf die Herbstferien, die gerade begonnen haben. Denn es ist das erste Mal, dass sie allein zu Hause bleiben wird, während ihre Eltern mit der jüngeren Schwester in den Urlaub fahren. Ihre Oma, die im selben Haus wohnt, soll in der Zeit ein Auge auf Julia haben. Zusammen mit ihrer Großmutter verabschiedet Julia ihre Eltern, die zum Campen in die Niederlande fahren. Wir haben die Szene bei Aktenzeichen XY ungelöst, damals noch mit Eduard Zimmermann, nachgestellt. Hören wir mal kurz rein.
Na, wärst du jetzt nicht doch noch gern mitgefahren? Nee, Oma, ein Familienurlaub, das ist nichts mehr für mich. Das weißt du doch. Wieso? Ja, versteht euch doch sonst so gut. Ja, aber das ist doch langweilig. Außerdem hat am Montag der Sascha Geburtstag. Ah, und daher wird der Wind. Der Sascha ist dir wichtiger als deine Familie. Also, Oma, wie du das gleich wieder hindrehst. Naja, sei es wie es sei, Wir machen uns jedenfalls ein paar schöne Tage. Sascha ist Julias Freund, mit dem sie erst seit Kurzem zusammen ist. Zu ihren Eltern hat sie ein inniges Verhältnis. Und da es das erste Mal ist, dass die Eltern ohne Julia in den Urlaub fahren, rufen sie regelmäßig an, um sicherzugehen, dass auch alles in Ordnung ist. So auch fünf Tage später, am 14. Oktober 1993.
Sie versichert ihren Eltern, dass alles gut ist. Niemand ahnt, dass dies das letzte Telefonat zwischen Julia und ihren Eltern sein wird. Am späten Vormittag macht sich die 16-Jährige auf den Weg zu einem 5 Kilometer entfernten Reiterhof. Dort pflegt Julia ein Pferd. Am späten Nachmittag verlässt sie den Hof, um mit dem Bus zu ihrem Freund Sascha nach Herne zu fahren. An der Bushaltestelle trifft sie auf zwei Freunde, die sie mit dem Auto mitnehmen. Den Abend verbringt Julia bei ihrem Freund in seinem Elternhaus. Gegen 21.20 Uhr macht sich Julia dann auf den Heimweg. Da es bereits dunkel ist, bietet Sascha ihr an, sie zur Bushaltestelle zu bringen. Aber Julia lehnt ab. Die Busfahrt von Herne zu Julias Elternhaus ist recht umständlich. Um ca. 21.35 Uhr sehen Zeugen, wie Julia den ersten Bus nimmt. Sie muss zweimal umsteigen. Einmal in Kastrop-Rauxel und dann nochmal in Kirchlinde. Um circa Viertel vor elf steigt sie dann an einer Haltestelle nahe einer Grundschule aus. Von hier sind es nur noch 200 Meter nach Hause. Aber dort kommt die 16-Jährige nie an.
Am nächsten Morgen gegen 8 Uhr findet eine Reinigungskraft der Grundschule Julias Leiche nahe der Schuleinfahrt, etwa 40 Meter von der Bushaltestelle entfernt. Der Hausmeister ruft die Polizei. Herr Block, Sie sind sieben Jahre später mit dem Fall betraut worden. Auch wenn Sie damals nicht selbst am Tatort waren, später haben Sie sich ja jahrelang intensiv mit dem Fall beschäftigt. Beschreiben Sie uns doch mal, wie sich die auffindende Situation damals dargestellt hat. Das Mädchen lag im hinteren Bereich der Einfahrt, rechtseitig unter einer Hecke. Die Hose und der Slip waren heruntergezogen, die Oberbekleidung war bis zu den Brüsten hochgeschoben.
Insofern hatte es direkt den Anschein, als wenn es sich um einen Sexualdelikt handeln würde. Gab es denn eine erste Theorie, was in der Tatnacht passiert war? Der Täter dürfte ihr aus dem Bus gefolgt sein und sie unmittelbar danach von hinten angegangen sein. Sie trug wohl einen Walkman zu der Zeit, der auch noch neben der Leiche gelegen hat. Von daher gehen wir auch davon aus, dass sie den Täter nicht gehört hat. Als der Leichnam gefunden wurde, war die Play-Taste noch gedrückt und die Batterien allerdings leer. Sie hatte ja auch einen Rucksack und einen Regenschirm dabei, aber von denen fehlte jede Spur, oder? Das ist richtig. Der Rucksack war zunächst verschwunden und der Inhalt natürlich auch. Welche Spuren gab es denn sonst noch am Tatort? Am Tatort wurden in der Hecke mehrere Haare gefunden und ansonsten mussten wir uns auf das beschränken, was der Leichnam hergab, also der Körper und die Bekleidung, um die zu sichern.
Die Spurensicherung, wie wir wissen, gestaltete sich aber insgesamt schwierig, weil es, Herr Krüger, in der Nacht stark geregnet hatte. Das ist richtig. Die Kollegen hatten das Problem, dass die Leiche vollständig durch den andauernden Regen durchnässt war. Eine Standardmaßnahme war damals, auch heute noch, das lückenlose Abkleben des Opfers. Man nutzt dafür Spurensicherungsfolien und möchte textile Mikrofasern sichern. Diese Standardmaßnahme wird üblicherweise am Tatort durchgeführt, aber das war aufgrund des Regens nicht möglich. Und deswegen hat man die Leiche zunächst einmal in die Gerechtsmedizin gebracht, wo sie dann dort abgeklebt werden konnte. Man fertigt Lichtbilder, man beschriftet die Folien, man macht Zeichnungen, um die genaue Lage zu dokumentieren. Und am Ende entnimmt man die Spurensicherungsfolien und asserviert sie in Klarsichthüllen, damit diese vor weiterer Kontamination geschützt wird.
Textile Mikrofasern ist leicht erklärt. Unsere Kleidung verliert ständig winzig kleine Fasern. Und diese Fasern befinden sich auf der Oberfläche der Kleidung oder fallen schlicht herunter. Bei einer Berührung mit einem anderen Körper oder einem Gegenstand passiert Folgendes, dass diese Fasern übertragen werden und dann auf der Kleidung zum Beispiel des Opfers gelangen. Diese werden dann eben durch diese Spurensicherungsfolien aufgenommen und können später ausgewertet werden. Erst danach wurde der Körper der jungen Frau obduziert. Herr Block, hat sich die Vermutung der damaligen Kolleginnen und Kollegen bestätigt, dass es sich um ein Sexualverbrechen handelte? Also eine Penetration konnte nicht festgestellt werden. Es wurde auch kein Sperma gefunden und es wurde festgestellt, dass der Tod durch Erwürgen eingetreten ist, weil das Zungenbein gebrochen war. Die Polizei hat dann ja noch am selben Tag die Eltern informiert, die immer noch im Urlaub waren. Wie war das? Wie teilt man so etwas Angehörigen mit? Das ist natürlich keine leichte Aufgabe. Zu der Zeit war es noch so, dass man auf dem Campingplatz, auf dem sich die Eltern befunden haben, anrufen musste. Ich weiß nicht mal genau, wie die Kollegen es erklärt haben, aber letztendlich hat man die Eltern dann aufgefordert, so schnell wie möglich nach Hause zu kommen. Eine Situation, in die man sich nicht reinversetzen will, die man sich kaum vorstellen kann, was es bedeutet, so eine Nachricht zu erhalten.
Die Gewissheit, dass das eigene Kind nicht mehr lebt, das konfrontiert einen mit einem so großen Verlust, der ab jetzt immer Teil des Lebens sein wird. Und natürlich stellt man sich dann auch sofort die Frage, wer hat das getan, wer tut so etwas?
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Die damaligen Ermittlungen liefen auf Hochtouren, um Julias Mörder zu fassen. Herr Block, ich nehme an, als erstes wurde versucht, Zeuginnen, Zeugen zu finden, die irgendetwas gesehen hatten, oder? Ja, natürlich. Wir sind praktisch am Tatort angefangen, haben dort nach Zeugen gesucht. Der Busfahrer lag natürlich als Zeuge auf der Hand. Wir haben im Umfeld des Tatortes Hausbefragungen gemacht. Es wurden mit Streifenwagen Lautsprecherdurchsagen gemacht. Und dann haben wir das sukzessive auf die Busfahrt etc.
Ausgeweitet. Kollegen sind nachts zu den gleichen Zeiten, teilweise eben auch an diesem entsprechenden Wochentag, das war damals ein Donnerstag, auch mit den Bussen gefahren, um die Leute anzutreffen, die möglicherweise immer zu dieser Zeit fahren und das letztendlich bis zurück nach Herne. Und am Ende haben wir natürlich dann auch geschaut, wer war alles mit ihr befreundet, mit wem hatte sie Streit.
Um nochmal auf den Bus zu kommen, an der Stelle sei noch kurz angemerkt, dass in den 90er Jahren nach 21 Uhr der Ein- und Ausstieg im Bus nur durch die Vordertür erlaubt war. Deshalb konnte sich der Busfahrer offensichtlich auch noch gut an Julia erinnern und daran, wo sie ausgestiegen war. Ja, der Busfahrer sah, wie Julia ausstieg und ihr ist dann kurz danach ein Mann gefolgt, den er aus dem Augenwinkel nur sehen konnte. Der Busfahrer beschrieb einen Mann mit lockigen Haaren, den er zwar nur im Profil gesehen hatte, es wurde dann ein Phantombild angefertigt, wo man den Eindruck bekam, dass es sich um einen Südländer handelte. Ja, und es gab auch noch eine Zeugin, die die Aussage des Busfahrers bestätigt hat. Ja, das ist richtig. Das war ein junges Mädchen, das vis-à-vis der Bushaltestelle wohnte und zu der Zeit aus dem Fenster sah. Auch sie sah, wie Julia bereits vorne stand und dann aus dem Bus ausstieg. Und dann ein Mann kurz entschlossen im letzten Moment aufsprang und Julia aus dem Bus folgte. Auch das Mädchen war sich sicher, dass diese Person lockige Haare hatte. Insofern mussten wir diesen Umstand als gesetzt ansehen. Also wurde damals auch gezielt nach einem Mann mit Locken und südländischem Aussehen gesucht. In der Presse wurde das Phantombild veröffentlicht, in der Hoffnung, Hinweise zu erhalten. Aber auch hier ohne nennenswertes Ergebnis.
Wie sich später herausstellen sollte, war das ein Ermittlungsansatz, der leider ein wenig in die Irre führte. Aber dazu kommen wir dann später noch. Neben der Suche nach dem unbekannten Mann wurde vermutlich ja auch Julius Freundeskreis befragt, oder Herr Block? Ja, das ist richtig. Wir haben natürlich versucht, an allen möglichen Enden einen Verdächtigen zu finden, weil wir nichts Konkretes in der Hand hatten. Wir hatten keinen unmittelbaren Tatzeugen und somit wurden natürlich auch der Freund überprüft, der Ex-Freund und auch ansonsten der Bekanntenkreis von ihr. Etwa vier Tage nach dem Mord an Julia wurde dann ja ihr Rucksack gefunden. Wo war das und haben Sie an dem Rucksack denn Hinweise auf den Täter finden können? Ja, der Rucksack, der wurde hinter einer Autobahnbrücke gefunden, eine Fußgängerbrücke, die etwa 300 Meter vom Tatort entfernt war. Der Rucksack befand sich dort in einem Grünstreifen, aber auswertbare Spuren haben wir in diesem Rucksack leider nicht finden können. Aber in dem Rucksack fehlte doch einiges, unter anderem Julias Geldbeutel und der Regenschirm. Ihre Kolleginnen und Kollegen, Herr Block, haben damals auch danach gesucht. So viel können wir schon vorwegnehmen. Bis heute wurden die Sachen nicht gefunden.
Hat dieser Fund des Rucksacks wenigstens Aufschluss über den Fluchtweg des Täters geben können? Nein, das würde ich nicht sagen. Denn letztendlich können wir überhaupt nicht sagen, wer den Rucksack dahin verbracht hat. Das muss gar nicht der Täter gewesen sein. Wir wissen zum Beispiel, dass kurz bevor der Rucksack gefunden wurde, er wohl an einer anderen Stelle hinter der Autobahnbrücke auch schon gesehen wurde. Also von daher wissen wir, dass ihn definitiv auch Dritte in der Hand hatten. Dieser Rückschluss, der wäre unzulässig gewesen. Also alles insgesamt schwierige Ermittlungen ohne wirkliche Ansatzpunkte.
Es wurden dann auch alle Sexualstraftäter überprüft, die in der Umgebung gelistet waren. Und das war nicht ganz so einfach wie heute. Inwiefern? Naja, wie gesagt, wir hatten nicht viele konkrete Ansatzpunkte und deswegen haben wir alle theoretischen Möglichkeiten da in Betracht gezogen, beziehungsweise versucht, da weiterzukommen. Und da gehörten auch natürlich die Sexualtäter dazu. Die große Schwierigkeit für uns ist allerdings hierbei gewesen, Julia ist auf ihrem Heimweg mit drei verschiedenen Bussen gefahren. Wenn man sich jetzt überlegt, wo könnte dieser Täter herkommen, wenn er in den Kreis der Sexualtäter gehörte, dann muss man eigentlich die Start- und Endpunkte aller drei Buslinien in Betracht ziehen und dann weiß man noch nicht mal, ob er nicht vorher schon umgestiegen war oder hinterher noch umsteigen wollte. Also dieser Bereich war von daher wahnsinnig schwer einzugrenzen. Trotzdem haben wir es dann für diesen direkteren Bereich zwischen Dortmund und Kirchlinde gemacht. Vielleicht doch nochmal ein Bezug zum Unterschied. Damals und heute die Ermittlungen, also wenn man polizeibekannte Täter finden will.
Damals gab es noch keine Computer? Nein, das war alles ein bisschen aufwendiger. Wir mussten letztendlich uns so eine Liste vom Landeskriminalamt zusammenstellen lassen. Das ging natürlich damals noch nicht auf Knopfdruck. Das wurde an der Hand von teilweise Papierstatistiken praktisch zusammengesucht, uns aufgelistet. Und das haben wir dann als Fernschreiben bekommen damals. Das Ergebnis kam dann aber doch recht schnell, etwa zwei Tage später, und zwar per Fernschreiber, also dem Vorgänger vom Faxgerät. Ja, wir hatten nun alle Namen und Adressen von Sexualtätern, die in diesem Bereich gewohnt haben und die mussten jetzt letztendlich alle überprüft werden und dafür haben wir dann kurzfristig auch die Mordkommission aufgestockt, um das alles abzuarbeiten. Das war ja nicht alles. Mittlerweile war auch die Auswertung aus dem Labor da. Und es wurden reichlich blaue Fasern an Julias Kleidung gefunden, die definitiv nicht von ihrer Kleidung gestammt haben. Ist das richtig? Das ist richtig. Es handelte sich damals, wie es beschrieben wurde, um eine indigo-blaue Baumwollfaser.
Gemeinhin kann man sagen, das dürfte Jeans gewesen sein. Diese Faser ist in großer Anzahl am Leichnam gefunden worden und konnte ihrer Kleidung nicht zugeordnet werden. Von daher mussten wir davon ausgehen, dass die vom Täter stammte. Dementsprechend wurde dann auch bei diesen Verdächtigen und Sexualtätern die entsprechende Bekleidung, Jeans etc. Auch abgeklebt. Da haben wir aber auch keine entsprechenden Übereinstimmungen finden können. Ja, also leider wieder keine Übereinstimmung und die damaligen Ermittlungen waren somit wieder bei Null.
Ein Jahr vergeht, ohne Fortschritte. Nach wie vor läuft Julias Mörder frei herum. In der Hoffnung, endlich eine Spur zu finden, die zum Täter führen könnte, gingen die damaligen Ermittlerinnen und Ermittler dann im April 1994 zu Aktenzeichen XY ungelöst.
Dort wurde nochmal das Phantombild des Mannes gezeigt, der hinter Julia aus dem Bus ausgestiegen ist. Ihr damaliger Kollege beschreibt den Mann. Wir hören nochmal kurz in die Sendung rein. Hinter ihr stieg ein junger Mann aus, der für uns von besonderem Interesse ist. Er könnte für uns ein wichtiger Zeuge oder vielleicht auch der Täter sein. Er ist 25 bis 30 Jahre alt, relativ klein, ca. 71 und schlank. Er hat dunkle, krause Haare. Für Hinweise setzt die Polizei damals 8000 Mark aus. Herr Block, gab es irgendwas Brauchbares? Nein, leider nicht. Wir konnten weder neue Zeugen finden, noch gab es Hinweise zu dem verschwundenen Portemonnaie und dem Taschenschirm. Es gab dann aber noch einen Grund, warum die damaligen Kolleginnen und Kollegen entschieden haben, zu Aktenzeichen XY ungelöst zu gehen. Der wurde aber nicht öffentlich kommuniziert. Was war der Grund? Ja, das ist richtig. In der Zeit wurde auch einmal das Grab vom Opfer verwüstet. Wir konnten nicht ausschließen, dass es möglicherweise mit der Tat in Verbindung stand. Deswegen haben wir das auch eine Weile observiert, aber auch da konnten wir nicht klären, wie es dazu kam bzw. Wer der oder die Täter waren. Ich würde ihm im Nachhinein sagen, dass es nicht mit dem Mord in Zusammenhang stand, sondern dass es eher übermütige, betrunkene Jugendliche gewesen sind.
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Es wird schließlich immer unwahrscheinlicher, dass Julias Mörder noch gefasst werden kann. Im Jahr 2000, sieben Jahre nach dem Tod der Schülerin, kommen Sie, Herr Block, dann zur Kripo Dortmund und auch zum Fall von Julia Behrens dazu. Um sich einzuarbeiten, haben Sie sich altes Aktenmaterial vorgenommen.
Haben Sie sich auch noch mal bei den Eltern vorgestellt? Sind Sie noch mal dort hingegangen? Ja, ich habe mich direkt nach der Übernahme bei den Eltern vorgestellt. Ich wollte einfach, dass sie wissen, dass weiter alles getan wird, dass der Mord an ihrer Tochter aufgeklärt wird und sie sollten einfach ein Gesicht dazu haben. Ich bin dann auch immer wieder mal im Laufe der Jahre vorbeigefahren, wenn ich in der Gegend dienstlich zu tun hatte. Die Eltern waren sehr verständnisvoll und ich habe denen auch immer ganz ehrlich gesagt, dass wir im Moment keine neuen Ansätze haben. Das haben die dann auch verstanden. Und der Vater hat damals gesagt, er wird sich einfach nur wünschen, dass es noch aufgeklärt wird, solange er noch lebt. Ja, die Eltern haben auch nicht aufgegeben, wenn man das so sagen kann. Sie haben jedes Jahr zum Todestag ihrer Tochter eine Anzeige in der Zeitung geschaltet, damit Julia und das Verbrechen nicht in Vergessenheit geraten. Da gab es dann ja auch immer wieder Telefonanrufe bei den Eltern, oder? Ja, das ist richtig. Also ich habe die Intention der Eltern sehr wohl verstanden. Sie wollten erinnern, sie wollten den Täter weiter ansprechen, aber es kam dann leider Gottes in diesem Zusammenhang zu Anrufen, Und mit wirklich fürchterlichem Inhalt, den ich hier auch nicht wiederholen möchte. Das war also wirklich total daneben teilweise.
Es vergehen weitere Jahre ohne eine neue Spur. Im Jahr 2007 kommen Sie dann, Herr Krüger, mit ins Team als Kriminaltechniker. Vielleicht können Sie kurz vorab mal erklären, wie Sie zur kriminaltechnischen Untersuchung, also kurz KTU, gekommen sind. 1992 habe ich überhaupt bei der Polizei angefangen. Dann habe ich eine Ausbildung zum mittleren Dienst gemacht und bin einfach dann schließend im Streifenwagen gefahren. 1998 habe ich dann mein Studium zum gehobenen Dienst gemacht und im Rahmen dieses Studiums habe ich ein Praktikum bei der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle gemacht, also die sogenannte KTU.
Und hier habe ich die ersten Kontakte auch zu DNA-Spuren bekommen. Die ganze Sache hat mich dermaßen interessiert, dass mein Interesse immer weiter geweckt worden ist und im Jahr 2000 bin ich dann nach dem Studium direkt zur KTU gegangen. Dort habe ich dann eine Einarbeitungsphase gemacht, ich habe Fingerspuren ausgewertet, ich habe Labortätigkeiten gemacht. Ich bearbeitete auch aktuelle Tötungsdelikte und andere Kapitaldelikte. Und im Rahmen dieser Ausbildung bin ich dann zum Sachverständigen für Schuh und entfernte Prägezeichen geworden und Sachverständige für Daktiloskopie, also für Finger- und Handflächenabdrücke.
Wie kam es überhaupt, dass Sie damals zum Fall dazugeholt wurden und was waren dann Ihre ersten Schritte? Ja, also wie ich ja gerade schon erwähnt hatte, habe ich meinen Sachverständigen für Daktiloskopie gemacht. Der ist damals und wird auch heute noch beim BKA, diese Ausbildung findet, beim BKA statt. Und im Rahmen dieser Ausbildung habe ich eine Kollegin aus München kennengelernt und diese Kollegin erzählte mir von dem sogenannten Münchner Verfahren. Bei diesem Münchner Verfahren ist man in der Lage, DNA auch von Klebeflächen zu bekommen, indem man auch Ethanol anwendet. Und da ist die Idee entstanden, dass ich eben unsere alten Folien, die wir ja eben in solchen Fällen und hier im Fall auch hatten, dass ich die so bearbeiten könnte. Und so wollte ich halt versuchen, die DNA von diesen Folien herauszufiltern. Die Faszination also zur DNA-Untersuchung stieg in mir immer weiter.
Die Hoffnung lag also jetzt in diesem Ethanol-Verfahren, das Sie gerade angesprochen haben und dass man eben durch diese neue Analysetechnik eine DNA-Spur von Julius Mörder findet. Das ist ein Verfahren, das sehr aufwendig ist.
Wollen Sie uns mal kurz erklären, wie das dann funktioniert? Also bei diesem Verfahren gibt es natürlich mehrere Möglichkeiten. Die beiden Hauptmöglichkeiten, die wir nutzen, ist zum einen das sogenannte Auskratzverfahren. Das heißt, wir schauen uns die Folien an und beträufeln die mit Ethanol. Das Ethanol löst dann die Klebeschicht vom Folienträger. Und das Ergebnis ist, dass ich eben diese gesamte Klebeschicht vom Folienträger lösen kann und in ein Untersuchungsgefäß geben kann, sodass es dann später im Labor untersucht werden kann und festgestellt werden kann, ob DNA-Anhaftungen vorhanden sind. Die zweite Sache ist das sogenannte Auswaschverfahren. Das heißt, hier habe ich zum Beispiel bei Kleidungen, wenn die Oberfläche abgeklebt worden ist, bin ich in der Lage, auch die tieferen Bereiche dieser Kleidung dann noch zu untersuchen, indem ich die Kleidung zerteile und so kleine Stücke produziere, die ich dann vollständig in Ethanol einlege und dann in diesem Ethanol im wahrsten Sinne des Wortes auswasche und diese Auswaschung dann auch wiederum in Untersuchungsgefäße gebe. Also Sie wollten mit dieser neuen Untersuchungsmethode die Folien zur Beweissicherung von Spuren an Julias Körper und ihrer Kleidung untersuchen. Zum einen haben Sie die Folien eben abgekratzt, die Kleidung haben Sie ausgewaschen.
Um so die mögliche fremde DNA zu bestimmen. Das ist richtig. Aber am Anfang war natürlich noch eine gewisse Skepsis bei mir vorhanden. Die Kollegin aus München hatte mir das zwar alles erzählt, aber ich war ja doch noch ein wenig unsicher und wollte nun wissen, funktioniert das denn tatsächlich? Und deswegen habe ich Tests durchgeführt. Ich wusste, meine Kollegen kennen alle ihr DNA-Muster und deswegen habe ich versucht, gewisse Szenarien nachzuspielen.
Jemand erwürgt wird. Natürlich haben wir uns jetzt nicht gegenseitig gewürgt, aber es ist so gewesen, dass der eine Kollege den anderen Kollegen mit der gleichen Intensität am Handgelenk angefasst hat. Nun habe ich das Handgelenk abgeklebt und habe versucht, diese DNA-Übertragung mit der Folie zu sichern. Das Ergebnis war total faszinierend. Ich konnte jeden einzelnen Kollegen, sowohl Opfer als auch Täter, konnte ich nachweisen, weil ich ja auch alle DNA-Muster kannte Und so war mir jetzt klar, es funktioniert einfach. Das war tatsächlich eine Maßnahme, die zum Erfolg führen konnte. Also Sie waren überzeugt und diese Methode haben Sie dann Herrn Block und auch dem Staatsanwalt vorgestellt?
Ja, genau so ist es gewesen. Also ich wusste jetzt ja, dass diese ganze Methode funktioniert, aber ich musste es jetzt natürlich auch dem Staatsanwalt erklären. Denn der Staatsanwalt musste jetzt ja überlegen, lässt er das tatsächlich durchführen oder nicht. Und so haben wir ihm dann alles erklärt, wie es funktioniert, welche Möglichkeiten wir haben und es ist dann zum Ergebnis gekommen, dass die Staatsanwaltschaft angeordnet hat, diese Folien untersuchen zu lassen und auch die Asservatis untersuchen zu lassen. Aber weil ja auch bei der Staatsanwaltschaft natürlich immer noch eine Skepsis vorhanden war, haben wir uns überlegt, dass wir die Folien nicht vollständig auskratzen. Denn wenn wir das machen, sind die Folien für immer verbraucht. Wir haben keinen Spurenträger mehr. Und deswegen haben wir die Idee gehabt, wir halbieren die Folien, untersuchen nur eine Hälfte und schauen erstmal, was denn dabei rauskommt.
Herr Krüger, Sie haben es ja auch schon vorhin angesprochen, das Verfahren ist extrem aufwendig, ne? Ja, alle Anhaftungen, die sich an den Folien befinden, müssen abgenommen werden. Haare zum Beispiel, die wir dort sichten können, werden alle einzeln asserviert und jedes einzelne Haar ist wiederum ein Asservat für sich. Die Kleidung wird vollständig ausgewaschen. Auch hier gibt es mehrere Durchgänge. Man wäscht also immer wieder neu aus, bis es endgültig zum Abfüllen der Flüssigkeit kommt. Und am Ende hatten wir natürlich große Hoffnung, dass wir jetzt gute Ergebnisse bekommen. Allerdings mussten wir feststellen, dass die Ergebnisse eher ernüchternd waren. Wir hatten nur geringe Ergebnisse. Wir begründeten das damit, dass die Folien, als sie damals geklebt worden sind, auf einen nassen Untergrund geklebt worden sind. Und jedem ist klar, dass wenn ich eine Klebefolie auf einen nassen Untergrund klebe, dass kaum Klebekraft vorhanden ist. Und so war es wahrscheinlich so, dass durch die Folien nahezu keine Anhaftungen aufgenommen worden sind. Trotzdem konnten wir aber tatsächlich zwei männliche Spuren sichern, die wir sowohl an der Unterkante des T-Shirtes wie auch auf dem Shirt selber feststellen konnten, wo wir also weitere Möglichkeiten hatten, die zu weiteren Untersuchungen führen konnten.
Damit zu Ihnen, Herr Block. Jetzt hatten Sie zwei männliche DNA-Spuren. Wie sind Sie weiter vorgegangen? Wir hatten natürlich mit diesen neuen Spuren nicht auch automatisch neue Verdächtige, Da die Spuren keinen Treffer in der DNA-Analysedatei ergeben haben. Somit konnten wir nur auf das schauen, was wir schon hatten. Wer war damals verdächtig? Wen konnten wir davon nicht hundertprozentig ausschließen? Und da sind wir alle Akten nochmal durchgegangen und haben uns dann dazu entschieden, bei etwa 100 Leuten nochmal DNA-Proben einzuholen, was ich dann über mehrere Monate sukzessive mit verschiedenen Kollegen getan habe.
Konnten Sie dann die gesicherte DNA-Spur jemandem zuordnen? Weil das ist ja das Ziel. Ja, das ist das Ziel, aber das haben wir leider nicht erreicht. Herr Krüger, in all den Jahren haben Sie mit Argus-Augen die Weiterentwicklung der Analyseverfahren zur Bestimmung von DNA verfolgt. Sie hatten ja bereits zwei männliche DNA-Spuren. Warum haben Sie jetzt trotzdem weiter nach anderen DNA-Spuren gesucht? Die DNA-Spuren, die wir hatten, haben uns ja nicht weitergebracht. Es stand auch die Frage im Raum, waren diese Spuren vielleicht gar nicht vom Täter? Hat das Opfer die Spuren möglicherweise im Bus aufgenommen? Und es waren sozusagen berechtigte Spuren. Und genau deswegen haben wir natürlich auch eben die Wissenschaft immer im Auge behalten. Und die Zeit hat uns tatsächlich geholfen und die Analyseverfahren haben sich weiterentwickelt, sodass wir neue Möglichkeiten hatten. Ja und im Jahr 2018 sind Sie dann wieder auf ein neues Verfahren gestoßen. Welches war das? Das Verfahren ist recht einfach. Es können Hautschuppen untersucht werden. Einzelne Hautschuppen haben einen Zellkern in sich oder können einen Zellkern in sich haben. Und aus diesem Zellkern können wir tatsächlich DNA herauskriegen. Ich habe also dieses Verfahren weiter beobachtet, nachdem ich davon gehört habe. Und ich habe mir Informationen reingeholt, um sicher zu sein, dass dieses Verfahren auch wirklich funktioniert.
Und es stellt sich jetzt die Frage, können wir das auch in unserem Fall hier anwenden? Wir hatten ja zum Glück noch die zweite Hälfte der Folie. Und jetzt wollten wir wissen, hat der Täter möglicherweise auf dieser Hälfte eine Hautschuppe hinterlassen? Wieder gingen wir zur Staatsanwaltschaft, wieder mussten wir den Staatsanwalt davon überzeugen, dass wir da eine Möglichkeit gefunden haben. Allerdings war es diesmal ungleich einfacher, weil es sind ja wieder viele Jahre ins Land gegangen und es stellte sich die Frage, lebt der Täter überhaupt noch? Können wir überhaupt noch in irgendeiner Form jemanden ermitteln, selbst wenn wir eine DNA-Spur finden? Und der Vorteil war, selbst wenn wir die Hautschuppen von diesen Folien absammeln, würde diese Folie nicht vernichtet werden. Wir hätten also den eigentlichen Spurenträger immer noch vorhanden. Und der Entschluss fiel dann bei der Staatsanwaltschaft, dass wir diese Untersuchungen bei der Rechtsmedizin in München durchführen lassen. Lassen Sie uns doch noch mal etwas genauer auf dieses Verfahren eingehen. Wie lange hat es denn gedauert, bis das Ergebnis da war? Ja, also tatsächlich ein extrem aufwendiges Verfahren.
Jede einzelne Folie muss mikroskopisch untersucht werden. Jede einzelne Hautschuppe auf dieser Folie muss herausgesammelt werden. Und jede einzelne Hautschuppe wird dann als eigenständiger DNA-Träger untersucht. Diese Untersuchung hat dann sechs lange Untersuchungsmonate gedauert und am Ende dieser sechs Monate haben wir eine einzige Hautschuppe sichern können, die uns dann ein Ergebnis gebracht hat, das wir dann abgleichen konnten mit der Datenbank, die wir haben. Diese Hautschuppe wurde an der Innenseite des Oberschenkels gefunden, auf nackter Haut. Also keine zufällige Spur und wir waren uns nahezu sicher, dass diese Hautschuppe tatsächlich dem Täter gehören könnte. Wir erhielten ein vollständiges DNA-Muster, was wir einem fremden Mann zuordnen konnten.
Sie haben es gerade gesagt, Sie konnten sie diesmal zuordnen. Wem gehört diese DNA? Der Kollege Krüger kam zu mir nicht nur mit dem Ergebnis, dass eine DNA festgestellt wurde, sondern hat dann auch schon gleich mitteilen können, der Durchlauf war schon erfolgt, wer der Verursacher dieser Spur war. Also das ist dann schon eine kleine Sensation gewesen. Um wen handelte es sich? Es war ein 52-Jähriger, dem die Spur zugeordnet wurde, der schon insbesondere in dem Zeitraum, wo es zu dem Tötungsdelikt kam, häufig in Erscheinung getreten war, insbesondere auf gewaltsame Übergriffe auf junge Frauen.
Überfallartig, brutal, sodass das also ins Bild passte. Er war wegen derartiger Delikte auch mehrfach schon verurteilt worden.
Inhaftiert und am Ende saß er sogar mehrere Jahre in Sicherungsverwahrung. Also wir haben jetzt hier nach jahrelangen Ermittlungen einen mutmaßlichen Täter. Wollen Sie uns an der Stelle einmal mitnehmen, wie das für Sie war? Was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie den Treffer hatten? Vielleicht, Herr Bloxy, zuerst? Ja, nach der langen Zeit ist das natürlich ein unbeschreibliches Gefühl. Gerade auch durch die Verbindung zu den Eltern, die sich aufgebaut hat und die ja auch die ganze Zeit auf diesen Tag gewartet haben, war das schon wirklich schön. Und für Sie, Herr Krüger? Also bei mir war es so, dass ich zunächst einmal ja dieses DNA-Muster erstmal bekommen habe. Das war ja für mich erstmal schon sehr überraschend, weil es eben auch ein vollständiges DNA-Muster war. Dann habe ich die Datenbank angerufen und habe dieses Muster eben telefonisch zunächst einmal durchgegeben. Und die Aussage war, wir haben einen Treffer. Und erst einmal war es am Telefon ganz ruhig. Wir waren alle sprachlos und dann bekam ich die Infos. Das richtige Alter, ein Straftäter von Gewaltdelikten, örtlicher Bezug, es passte einfach alles. Und mir kam sofort die Frage in den Sinn, sollten wir tatsächlich nach einer zehnjährigen Spurensuche einen Erfolg erzielt haben. Eine Situation, die ich wahrscheinlich so schnell nicht vergessen werde. Und nachdem ich das alles erstmal sortiert habe, bin ich dann hoch zum Uwe Block gegangen und habe ihm das alles erzählt.
Unglaublich. Nach 25 Jahren scheint es endlich eine heiße Spur zu dem Mann zu geben, der Julia Behrens getötet hat. Der Mann, wir nennen ihn Jörg M., ist bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten. So hat er im Jahr 1987 auf einer Party eine ihm unbekannte Frau auf der Toilette angegriffen und ihr eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. 1991 überfällt er dann eine Frau auf der Straße und attackiert sie mit Reizgas. Erst als ihre Schwester und ihr Freund dazukommen und Jörg M. Mehrmals ins Gesicht schlagen, lässt er von der Frau ab. Im Jahr 1993 greift Jörg M. wieder unvermittelt eine Frau an. Sie schreit heftig um Hilfe. Passanten, die auf ihre Rufe aufmerksam werden, helfen ihr. Wieder ein Jahr später, 1994, überfällt er erneut eine Frau, die gerade aus einer Diskothek kommt und in ihr Auto steigt. Auch sie schreit laut um Hilfe, wieder können ihr vorbeikommende Passanten helfen. Im Jahr 2003 attackiert Jörg M. eine Frau, die ebenfalls aus einer Diskothek kommt. Es gelingt der Frau, sich zu befreien und ihn ein Taxi zu retten.
Dort fleht sie den Taxifahrer in Todesangst an, ihr zu helfen. Jörg M. will fliehen, aber Passanten halten ihn auf, bis die Polizei kommt. Für all die Angriffe wird Jörg M. schließlich verurteilt und auch inhaftiert. Das letzte Mal im Jahr 2003. Bis 2011 bleibt er in Haft. In den Jahren, die er immer wieder im Gefängnis verbracht hat, wurde auch seine DNA festgestellt und in die Datenbank eingelesen.
Zum Zeitpunkt von Julias Ermordung 1993 hat er ganz in der Nähe vom Tatort gelebt. Herr Block, warum ist er damals nicht schon in das Raster der Polizei gefallen? Das Problem bei ihm ist gewesen, dass er im Vorfeld nie für eine Sexualstraftat verurteilt worden ist. Er hat an öffentlichen Orten brutal auf Frauen eingeschlagen, die schrien, es waren Zeugen, Passanten in der Nähe, die immer direkt dazwischen kamen, sodass er letztendlich am Ende immer nur für eine Körperverletzung oder eine Nötigung verurteilt wurde. Wir haben dann schnell festgestellt, dass er zur Tatzeit in Kastrup-Rauxel wohnte, also da, wo das junge Mädchen umgestiegen ist, in einen anderen Bus, am Busbahnhof nämlich. Und das passte natürlich auch ins Bild. Das Einzige, was eben nicht so passte, ist, dass er, als er jetzt festgenommen wurde, beziehungsweise bei dem Bildmaterial, was von ihm existierte, keine Locken hatte. Also die Frisur passte nicht. Genau. Dazu kommen wir dann später noch. Es gab nämlich eine kleine Unsicherheit. Welche? Ja, also es ist so, dass wir die DNA immer an derselben Stelle am DNA-Strang untersuchen. Nur so können wir tatsächlich auch die einzelnen Ergebnisse miteinander vergleichen.
Zu Beginn der DNA-Untersuchung hat man sechs Systeme von diesem DNA-Strang untersucht. Als man dann festgestellt hatte, dass das keine Sicherheit gab, hat man acht Systeme untersucht und in der heutigen Zeit untersuchen wir 16 Systeme. Bei 16 Systemen ist es so, dass wir Sicherheit haben. Das heißt, es besteht kein begründeter Zweifel mehr, dass eine Person bei 16 übereinstimmenden Systemen eine Spur tatsächlich auch verursacht hat. Bei unserem Tatverdächtigen hatten wir nur sechs Systeme, die in der Datenbank gespeichert waren. Wir mussten also die letzten Zweifel noch ausräumen.
Und bevor es auch zur Verhaftung kam, sind Sie, Herr Block, auf Nummer sicher gegangen, also dass der mutmaßliche Täter auch zu Hause ist und nicht vorgewarnt wird? Ja, natürlich. Er lebte jetzt inzwischen in Münster und wir konnten natürlich nicht einfach schellen und seine Lebensgefährtin macht möglicherweise auf. Er ist nicht zu Hause und dann wäre natürlich vorgewarnt gewesen und da wäre es natürlich dann am Ende schwer gewesen, ihn dann noch zu ergreifen. Es war auch ein Wohngebiet, wo man auch unauffällig nicht so wirklich gut warten konnte. Das haben auch Kollegen unter einer Legende geschellt, aber auch dabei konnten wir nicht feststellen, ob er zu Hause ist. Wir mussten das also ganz in Ruhe angehen. Und am 27. Juni 2018 war es dann soweit, 25 Jahre nachdem Julia ermordet wurde. Sie konnten ihn an dem Tag verhaften, oder? Ja, wir konnten ihn durch Spezialkräfte vor der Haustür festnehmen, als er mit seiner Freundin nach Hause kam.
Ich hatte den Kollegen gesagt, dass sie ihm in diesem Moment aber bitte keinen Tatvorwurf machen sollten. Ich wollte gerne, dass man ihn einfach dann zu uns ins Auto setzt, ich ihm den Tatvorwurf mache und sehen konnte, wie er reagiert. Es war natürlich für uns wichtig zu erkennen, Eindruck zu bekommen, ist er jetzt der Täter oder ist er es eher nicht und so haben wir das dann auch gemacht. Also das war für Sie ein ganz entscheidender Augenblick. Wie hat der Mann reagiert?
Also erstmal augenscheinlich Schockstarre. Er sagte eine ganze Weile gar nichts und hat dann später gesagt, ganz im ruhigen Ton, dass er keinen Mord begangen hätte. Herr Krüger, Sie haben ja dann noch in Münster die Speichelprobe genommen. Hat Jörg M. sich die freiwillig entnehmen lassen? Ja, wir hatten ja einen richterlichen Beschluss, aber tatsächlich hat der Beschuldigte die Abgabe dieser Speichelprobe freiwillig gemacht. Die Untersuchungsstelle, wo wir die jetzt untersuchen wollten, wartete schon auf die Speichelprobe. Und ein Kurier stand schon bereit, um die Speichelprobe dann nach Düsseldorf zu bringen. Es dauerte dann circa fünf Stunden nach der Übergabe, bis wir ein Ergebnis hatten. Und es stellte sich heraus, wir hatten eine vollständige Übereinstimmung in allen 16 Systemen. Nun konnten Uwe Block und ich zu den Eltern fahren und diese Nachricht überbringen. Bevor Sie das getan haben, sind Sie ja erstmal zurück von Münster nach Dortmund gefahren.
Nehmen Sie uns da einmal mit auf diese Fahrt. Wie hat sich Jörg M. Währenddessen verhalten? Er saß auf der Rückbank mit Kollegen, stellte Fragen, tat offensichtlich bewusst, unwissend.
Angeblich habe er von dem Mord damals nichts mitbekommen. Er wollte wissen, ob es sich um Raubmord oder um einen Sexualmord gehandelt habe. Das Ganze wirkte schon recht aufgesetzt. Und dann hat er auch gesagt, dass er einen Rechtsanwalt haben wollte und weiter haben wir dann auf der Fahrt auch nicht mit ihm gesprochen. Die Fahrt von Münster nach Dortmund dauert eine gute Stunde. Herr Block, Herr Krüger, was war Ihr Eindruck von dem Mann, ganz generell? Dass er es war. Er hat also offensichtlich da im Auto krampfhaft versucht, uns was vorzuspielen. Also obwohl er erst noch abstreitet oder sagt, er hat niemanden umgebracht, ist ja aber die Spur, die Sie inzwischen haben, eindeutig, nämlich diese Hautschuppe von Jörg M., die an Julias Innenoberschenkel auf der nackten Haut gesichert wurde. Das ist ja unmöglich, darüber haben wir gesprochen, dass die Schuppe da zufällig hingekommen ist. Wie ging es dann weiter? Wurde seine Wohnung durchsucht? Ja, natürlich. Wir wollten das natürlich jetzt noch untermauern. Wir hatten natürlich immer noch im Hinterkopf, dass das Portemonnaie fehlte, dass der Schirm fehlte. Wir haben vielleicht auch ein bisschen gedacht, dass er Presseartikel sammelt. Und deswegen haben wir natürlich auch direkt mit der Festnahme auch die Wohnung durchsucht.
Im Anschluss kam Jörg M. dann in Dortmund ja erstmal in Untersuchungshaft. Und ja, nach einem Vierteljahrhundert hatten sie dann endlich einen dringend Tatverdächtigen. Herr Krüger, Sie haben es gerade schon gesagt, Sie sind dann zu den Eltern gefahren und haben selbst die Nachricht überbracht. Herr Block, wie war diese Situation? Wie haben Sie das gemacht? Ich bin am Tag der Festnahme direkt mit dem Kollegen Krüger zu den Eltern gefahren. Wir wollten natürlich, dass sie es von uns erfahren und nicht aus der Presse. Es war schon eine etwas eigenartige Situation. Es machte den Eindruck, als wenn sie es im ersten Moment gar nicht richtig fassen konnten.
Sie waren eigentlich mehr sprachlos. Bei der Mutter flossen dann irgendwann ein paar Tränen. Und ja, als wir dann wieder wegfahren, hat mich irgendwann später der Vater angerufen und gefragt, ob sie sich überhaupt bedankt hätten. Ich habe ihm gesagt, also das brauchen sie nicht. Wir sind genauso froh, dass wir das jetzt geschafft haben. Und wir haben ihn natürlich auch darauf hingewiesen, dass natürlich bei dem Stand noch niemand verurteilt ist. Also Herr Block hat das ja alles sehr gut geschildert, wie die Situation jetzt so war. Und ich hatte das Gefühl, dass die Mutter sich das erstmal alles nur angehört hat und genau gar nicht begreifen konnte, was da war. Aber als wir dann uns entschlossen hatten, die beiden alleine zu lassen und wieder zurück zu unserem Fahrzeug gingen, kam die Mutter noch hinter uns her, nahm uns beide in den Armen und sagte einfach nur Danke.
Viele Jahre haben Julias Eltern darauf gewartet, dass der Mörder ihrer Tochter gefasst wird. Man mag sich kaum vorstellen, wie viel Kraft es kostet, eine so lange Zeit mit dieser Ungewissheit zu leben. Endlich scheint es, dass die Angehörigen abschließen können. Doch es soll anders kommen. Im Dezember 2018 beginnt ein aufsehenerregender Indizienprozess vor dem Landgericht Dortmund. Jörg M. Muss sich für den Mord an der damals 16-jährigen Schülerin verantworten.
Aber eine Verurteilung wegen Mordes erfordert, dass mindestens eines der Mordmerkmale, wie zum Beispiel Heimtücke, Befriedigung des Geschlechtstriebs oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken, erfüllt sein muss und auch nachgewiesen werden kann. Gelingt dies nicht, könnte die Tat rechtlich auch als Totschlag eingestuft werden, der nach 20 Jahren verjährt wäre. Damit könnte Jörg M. strafrechtlich den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Es wird ein schwieriger Prozess, der besonders für die Eltern zu einer enormen Belastungsprobe wird. Sie sind jeden Tag im Gericht und treten als Nebenkläger auf. Jörg M. beteuert seine Unschuld, obwohl die sichergestellte Hautschuppe auf Julias nackter Haut nahe ihrem Intimbereich eindeutig ihm zugeordnet werden konnte.
Auf die Frage, wie seine DNA dorthin kam, gibt er an, das müsse im Bus passiert sein. Doch die Staatsanwaltschaft hält drei Tatvarianten, alle sexuell motiviert, für möglich. Erstens, Jörg M. wirkte Julia Behrens, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen. Dabei nahm er billigend in Kauf, dass sie sterben könnte. Zweitens, als Julia sich wehrte und Jörg M. allein mit körperlicher Gewalt sein Vorhaben nicht durchsetzen konnte, wirkte er sie, ohne seine sexuelle Motivation aufzugeben. Auch hier hielt er den Tod von Julia als Folge seines Handelns für möglich. Drittens, als Julia sich wehrte und der Angeklagte sein Vorhaben nicht durchsetzen konnte, fürchtete er, dass seine Tat entdeckt und er als Täter durch Julia identifiziert werden könnte. Deshalb fasste er den Entschluss, sie zu töten und erwürgte sie.
Jörg M. hat ja aber hingegen weiterhin behauptet, unschuldig zu sein. Herr Block, Sie haben auch im Prozess ausgesagt und zwar direkt zu Beginn. Konnten Sie den Prozess ja auch verfolgen. Wie haben Sie Jörg M. erlebt? Insbesondere verbal aggressiv. Er schoss gegen die Kammer, er beleidigte den vorsitzenden Richter, er stellte Befangenheitsanträge, er boykottierte offensichtlich ständig das Konzept seiner Anwälte. Beweisanträge, die er stellte, die wurden meistens zum Eigentor und ein Anwalt hätte die wahrscheinlich gar nicht gestellt. Anfangs hat er sogar einen recht renommierten Rechtsanwalt für Strafrecht gehabt. Da haben sich dann einige nach und nach auch verabschiedet. Also man kann eigentlich sagen, der war kaum zu verteidigen.
Jörg M. hatte ja zuvor schon Frauen überfallen, aber nie missbraucht. Dazu kam es nicht, weil er immer gestoppt werden konnte. Im Fall von Julia Behrens konnte bis zum Schluss nicht geklärt werden, ob er weitere sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen hat. Herr Block, was glauben Sie, warum er immer wieder Frauen attackiert hat? Ich denke, neben einem gestörten Sexualverhalten hatte er auch ein gestörtes Verhältnis zu Frauen. Anders ist es nicht erklärlich, wie man so auf Frauen zugehen kann, unmotiviert direkt darauf einschlagen kann. Das war schon außergewöhnlich bei ihm. Wir haben ja schon vorher gehört, dass das Erscheinungsbild von Jörg M. Nicht zum Phantombild passte, weil er keine Locken hatte.
Konnte sich das jetzt noch klären lassen? Ja, im Laufe des Prozesses hat mich eine couragierte Friseurin aus Münster angerufen. Sie sagte mir, dass der Tatverdächtige bei ihr Stammgast gewesen sei. Er habe öfter Kuchen mitgebracht, man hatte ein recht gutes Verhältnis aufgebaut und irgendwann habe er sie gebeten, ihm doch mal Mini-Plee zu machen. Da hat sie dann gesagt, was bitte, Mini-Plee, das trägt heute kein Mensch mehr. Also sagt er, ich möchte das gerne wieder haben, ich habe das früher auch getragen. Und diese kleinen Löckchen passten natürlich jetzt wieder zur Beschreibung und da hat sich für uns ein Kreis geschlossen. Ich wollte gerade sagen, ich glaube für die jüngeren Hörerinnen und Hörer müssten Sie einmal erklären, was Mini-Plee ist. Das heißt, es ist wie eine Art Dauerwelle? Genau, das ist eine Dauerwelle. Insbesondere wenn man sich Bilder von Fußballprofis aus den 70er, 80er Jahren anguckt, dann konnte man das oft sehen. Das sind ziemlich kleine Löckchen, die man sich machen lässt.
Aber Jörg M. beharrt auf seine Unschuld. Außerdem wirft seine Verteidigung dem Gericht vor, voreingenommen zu sein und stellt mehrfach Befangenheitsanträge gegen den vorsitzenden Richter, was den Verlauf des Verfahrens verzögert und zusätzlich erschwert. Für Julias Familie eine enorme Belastung. Aber es kommt noch schlimmer für sie.
Im März 2020 wird der Prozess abgebrochen, weil eine beteiligte Richterin aufgrund einer längeren Erkrankung ihre Arbeit nicht fortsetzen kann. Dadurch verstreichen die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Schließlich entscheidet das Oberlandesgericht in Hamm, dass Jörg M. Aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Denn das Verfahren dauere mittlerweile zu lang und die Dauer der Untersuchungshaft sei unverhältnismäßig. Somit ist Jörg M. im Sommer 2020 nach über zwei Jahren Untersuchungshaft bis zur neuen Verhandlung erstmal wieder ein freier Mann.
Für die Eltern von Julia ist es ein schwerer Schock. Wie haben die darauf reagiert, Herr Block? Die Eltern habe ich natürlich verstanden. Die waren natürlich emotional in diese Sache involviert. Ich habe es eigentlich gelassen gesehen. Es ist nun mal in unserem Land so, wir sind hier ein Rechtsstaat. Und es waren inzwischen zwei Jahre vergangen. Es ist nicht zu einem Urteil gekommen. Er saß sehr, sehr lange jetzt in Untersuchungshaft. Es kam Corona dazwischen, eine kranke Richterin. Und naja, es gilt in unserem Land nun mal die Unschuldsvermutung. Und solange er da nicht verurteilt ist und schuldig gesprochen wird, musste man dann jetzt irgendwann mal sagen, es reicht jetzt. Und dann hat das OLG entschieden, dass er jetzt rauskommt. Wir wissen aus anderen Ländern, dass Menschen teilweise eingesperrt werden, ohne dass sie zeitlichen Prozess kriegen, ohne dass es eine Anklage gibt. Und das ist in unserem Land eben nicht so. Und das ist etwas, was wir in unserem Rechtsstaat dann auch mal aushalten müssen.
Das neue Verfahren beginnt dann im August 2020. Diesmal kommt Jörg M. Also als freier Mann in den Gerichtssaal. Auch hier versucht er mit seinen Anwälten wieder zu blockieren und zu verzögern. So zweifelte er im Laufe des Prozesses auch die Ergebnisse der DNA-Analyse an.
Herr Krüger, was ist dann daraufhin passiert? Ich hatte ja vorab schon mal erwähnt, dass ich an den Folien Haare habe sichern können. Diese Haare wurden natürlich auch auf DNA-Anhaftungen untersucht. Es konnte aber kein DNA-fähiges Material festgestellt werden. Das heißt, es waren keine Haarwurzeln vorhanden und auch sonstige DNA-fähiges Material war eben nicht vorhanden. Und da kam uns die Idee, die sogenannte Mitochondrien-DNA oder MT-DNA bestimmen zu lassen. Das Gericht folgte unserer Idee und ordnete die Untersuchung an. Ja, was ist das bzw. Wo liegt da der Unterschied zu einer DNA-Analyse? Also bei der MT-DNA ist ein Vorhandensein des Zellkerns nicht nötig. Das heißt, wir brauchen gar keine Haarwurzel oder DNA-fähiges Material, sondern wir können aus dem Haar selber die sogenannte MT-DNA bestimmen, weil sie eben außerhalb des Zellkerns liegt. Das Problem bei dieser DNA ist jedoch, dass diese DNA lediglich von der Mutter auf die eigenen Kinder übertragen wird. Das heißt, die leiblichen Kinder haben die gleiche DNA, MT-DNA, wie die Mutter, sodass also alle leiblichen Kinder eine identische MT-DNA haben.
Und die Bestimmung dieser MT-DNA, die kann man auch mit einer Speichelprobe machen? Das ist richtig. Also wir mussten jetzt eine neue Speichelprobe haben. Also haben wir zum einen der Mutter von dem Opfer, die in der Gerichtsverhandlung ja meistens vor Ort war, einer Speichelprobe entnommen und dem Angeklagten. Und die ganze Sache ist dadurch geschehen, dass eben das Gericht diese Entnahme der Speichelprobe angeordnet hat. Das Ergebnis dieser Speichelproben hat Folgendes ergeben, dass alle Haare der Mutter zuzuordnen waren, also im Endeffekt wahrscheinlich vom Opfer stammten. Jedoch gab es ein einziges Haar, welches nicht der Mutter zuzuordnen war.
Dieses eine Haar hatte dieselbe MT-DNA wie die MT-DNA des Angeklagten. Also wieder ein Beweis, dass der Beschuldigte auch der Täter ist? Nein, das kann man so nicht sagen. Es ist kein eindeutiger Beweis. Es ist lediglich ein Indiz. Denn rein theoretisch kann es ja leibliche Geschwister geben, denn die DNA, diese MT-DNA, wird ja immer von der Mutter auf die Kinder übertragen. Es passte jetzt zum Angeklagten, aber rein theoretisch wäre es auch möglich gewesen, dass er einen Bruder oder eine Schwester gehabt hätte, die dieselbe MT-DNA wie er gehabt hätte. Also es war lediglich ein Indiz und keine individuelle DNA. Sie haben es gerade gesagt, es war nur ein Indiz, aber ein schwerwiegendes.
Und trotzdem ist es ein langer Prozess, der sich über zweieinhalb Jahre zieht.
Am 25. Januar 2021, nach mehr als 40 Verhandlungstagen, verurteilt das Landgericht Dortmund Jörg M. Schließlich wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht ist überzeugt, dass er die 16-jährige Julia Behrens auf ihrem Heimweg überfallen hat und dann versuchte, sie zu vergewaltigen. Da Julia sich wehrte, soll Jörg M. die Schülerin zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe und zur Verdeckung seiner Tat erwürgt haben. Aber die Verteidigung legt Revision ein und das Urteil wird zunächst nicht rechtskräftig. Deshalb bleibt Jörg M. weiterhin auf freiem Fuß. Allerdings legt ein Beschluss des Amtsgerichts Münster fest, dass Jörg M. Eine elektronische Fußfessel tragen müsse, bis das Ergebnis seiner Revision vorliegt. Ende 2021 weist der Bundesgerichtshof die Revision ab, wodurch das Urteil endgültig bestätigt wird. Ganz kurz vor seinem Haftantritt im Dezember 2021 gelingt es Jörg Emmer dann, seine elektronische Fußfessel gewaltsam abzulegen und zu fliehen.
Herr Block, Herr Krüger, nach allem, was passiert ist, was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie davon erfahren haben? Ja, ich kann mich an den Moment noch gut erinnern. Ich war gerade einen Monat pensioniert, als mir Kollegen davon berichteten. Ich habe dann direkt dem Vater angeschrieben, habe ihm gesagt, er soll Ruhe bewahren. Und diese Geschichte war wieder so ein klassisches Eigentor vom Täter. Man muss ja sehen, dass er bis 2010 etwa in Sicherungsverwahrung gesessen hatte. Er war also im Grunde austherapiert. Er hat sich zwar, weil er kein Geständnis abgelegt hat, noch nicht mit der Straftat auseinandergesetzt, aber insgesamt wären relativ gute Voraussetzungen da gewesen, dass er halbwegs zügig in den offenen Vollzug kommen konnte. Und das hat er sich natürlich mit so einer Flucht zerstört. Also ich habe mir überhaupt keine Sorgen gemacht. Ich kannte jetzt ja nun den Angeklagten und ich war mir ganz sicher, dass er sich nicht auf Dauer dem Zugriff entziehen konnte. Es war eben nur eine Frage der Zeit, bis die Polizei Jörg M. Wieder aufgreifen konnte.
Die elektronischen Fußfesseln werden deutschlandweit von einem einzigen Standort aus kontrolliert. Und zwar vom Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt in Hessen. Deshalb haben wir mit dem hessischen Justizminister und Juristen Christian Heinz gesprochen und ihn gefragt, wie so eine Fußfessel funktioniert. Die Fußfessel wird am Bein der sogenannten Probanden, also der zu überwachenden Person, festgemacht. Die Fußfessel kann nur durch die staatlichen Stellen auch wieder abgenommen werden. Wenn die selbst versuchen, die Fußfessel abzunehmen, dann wird ein Alarm ausgelöst und dann würde erst mal eine Ansprache erfolgen an den Trägern. Wenn er oder sie sich darauf nicht rührt, dann würde auch die Polizei alarmiert werden und würde den Träger aufsuchen und ihn dazu anhalten, die Fußfessel wieder anzulegen.
Grundsätzlich können sich die Träger einer Fußfessel frei bewegen. Sie können zur Arbeit gehen, einkaufen oder auch ihren Aufenthaltsort wechseln. Aber es gibt einige Auflagen. Der einzige Zweck der Fußfessel ist, dass wir merken, wenn sie eine sogenannte Verbotszone betreten, das heißt sich einer Stelle nähern, wo sie nicht hin dürfen. Das können verschiedenste Einrichtungen sein, je nach Auflage durch das Gericht. Beispielsweise auch eine Einrichtung, wo sich Kinder aufhalten oder wo sich ein früheres Opfer aufhält. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man eine Gehbootszone festlegt mit der Fußfessel. Das heißt, dann dürfen die Träger eine bestimmte Zone nicht verlassen. Auch das ist möglich, aber auch das hängt daran, was ein Gericht eben dem Träger aufgegeben hat. Und die Standortdaten der Fußfessel sind extrem genau, wie Christian Heinz uns erklärt hat. Das muss man sich so vorstellen wie eine GPS-Überwachung. Das heißt, auf wenige Meter genau können Sie feststellen, wo der Träger sich aufhält. Das gilt natürlich nur unter freiem Himmel. Es gibt gewisse Einschränkungen in geschlossenen Gebäuden und wenn jemand unter der Erde ist in einem U-Bahn-Schacht, können Sie natürlich gar nicht orten beispielsweise. Aber auch das ist alles zulässig. Wenn Sie in der Stadt sind und steigen in die U-Bahn, gibt es dafür keinen Ausschluss. Irgendwann kommen Sie auch wieder raus und dann...
Sind sie auch wieder ortenbar. Wir wollten auch wissen, wie viele Menschen in Deutschland eigentlich eine Fußfessel tragen. Die Zahlen sind leicht schwankend mit der Fußfessel-Träger. Wir haben so knapp 200 im Jahresmittel, aber das können mal mehr und mal weniger sein. Das hängt immer an den Urteilssprüchen von Gerichten. Aber so um die 200, knapp 200 ist ein ganz guter Richtwert als Erfahrung der letzten Jahre.
Music.
Kehren wir zurück zu unserem Fall. Jörg M. hat sich von seiner Fußfessel befreit und ist auf der Flucht. Herr Block, was wurde unternommen, um den flüchtigen Täter zu fassen? Das war keine Sache der Dortmunder Polizei, sondern die Zuständigkeit lag hier in Münster gegebenenfalls bei der Zielfahndung beim Landeskriminalamt und von dort werden dann die notwendigen Fahndungsmaßnahmen getroffen. Auch die Lebensgefährtin von Jörg M. wird verdächtigt, ihm bei der Flucht geholfen zu haben. Möglicherweise war er nämlich mit einem ihrer Autos unterwegs. Kurz nach seiner Flucht, am 30. Dezember 2021, kann er dann schließlich in den Niederlanden, in Entschedde, gefasst werden. Herr Block, wie sind die Ermittlerinnen und Ermittler auf seine Spur gekommen? Ja, das war die nächste Aktion, die da nicht viel Überlegung zugrunde lag. Man hatte natürlich die zurückliegenden Standortdaten der Fußfessel und da hat man natürlich dann schon sehen können, an welchen Orten er sich offensichtlich länger aufhielt, wo er vermutlich auch übernachtet haben dürfte. Darüber hinaus hat man auch noch eine Adresse in seiner Gartenlaube gefunden und das deutete alles auf Holland hin, wo dann letztendlich man auch die Fahrzeuge vor einem entsprechenden Haus gefunden hat, wo er dann festgenommen werden konnte.
Music.
Jörg M. kommt zunächst in ein niederländisches Gefängnis. Im März 2022 wird er dann nach Deutschland ausgeliefert, um endlich seine Haftstrafe anzutreten. 2024 verstirbt Jörg M. in seiner Zelle. Die genaue Todesursache ist nicht bekannt, aber laut Medienberichten war er schwer erkrankt. Am Ende war es eine winzige Hautschuppe, die zur Überführung des Täters führte. Dank der Ermittlerinnen und Ermittler, die über Jahrzehnte hartnäckig nach Julias Mörder gesucht und niemals aufgegeben haben, konnte dieser kaum sichtbare Beweis durch moderne DNA-Technik entschlüsselt werden. Nach all den Jahren des Wartens haben die Eltern von Julia also endlich Gewissheit, dass der Mörder ihrer Tochter zur Verantwortung gezogen wurde. Aber Herr Block, was glauben Sie, warum hat Jörg M. eigentlich nie gestanden?
Also beim Mord ist in der Regel durch ein Geständnis, was das Strafmaß angeht, ja nichts rauszuholen. Eben, wie ich gerade sagte, Strafvollzug sicherlich schon. Sowas erklären einem natürlich auch Rechtsanwälte. Naja, die Flucht hat dann sein Übriges getan. Er war schlicht und ergreifend in jeglicher Hinsicht beratungsresistent. Herr Krüger, Sie sind ja seit letztem Jahr November in der Ermittlungsgruppe Cold Case, einer Spezialeinheit des Polizeipräsidiums Dortmund. Sie konzentrieren sich jetzt also auf Fälle, bei denen die Ermittlungen seit vielen Jahren stocken, also typische Mord- und Vermisstenfälle, bei denen es keine aktuellen Hinweise oder Verdächtigen gibt. Ja, genau. Wir untersuchen ungeklärte Tötungsdelikte bis in die 60er-Jahre hinein. So können wir uns voll auf die jeweiligen Fälle konzentrieren und werden nicht durch das Alltagsgeschäft ständig abgelenkt. Bei der Aufarbeitung dieser Delikte nutze ich unter anderem eben diese Untersuchungsverfahren, wie in unserem jetzigen Fall ja geschildert worden sind, und versuche so zum Erfolg zu führen. Da die Welt der Wissenschaft sich im Bereich der DNA-Untersuchungen jedoch weiter dreht und auch weiter gedreht hat und auch noch weiter drehen wird, können wir auch in Zukunft auf Untersuchungsmethoden zurückgreifen, die, wie hier in unserem Fall, noch gar keine Anwendung gefunden haben.
Wir sind also noch nicht am Ende und geben eben nicht auf. Ja, und dieser stetige Fortschritt, der bringt natürlich den Angehörigen von Opfern ungelöster Verbrechen neue Hoffnung. Nämlich die, dass durch moderne Techniken doch noch Antworten gefunden werden, wie in unserem Fall heute. Vielen Dank, dass Sie heute bei uns waren und uns an Ihrer wichtigen Arbeit haben teilhaben lassen. Danke, Herr Block. Danke, Herr Krüger. Ich danke auch. Ich bedanke mich auch. Auch von mir. Vielen Dank, dass Sie da waren. Kommen Sie gut nach Hause. Und unser Dank geht auch an Christian Heinz, den hessischen Justizminister, dafür, dass er uns unsere Fragen zur Fußfessel beantwortet hat und an Corinna Prinz, die Autorin dieser Folge. Wir freuen uns, wenn es euch gefallen hat und ihr auch bei der nächsten Folge wieder mit dabei seid. Bis dahin, bleibt sicher. Aktenzeichen XY unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Sicuritel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.
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