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Hallo und herzlich willkommen zu Aktenzeichen XY. Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr wieder zuhört. Gelten Rosen normalerweise als Symbol für Liebe und Romantik, so sind sie in unserem heutigen Fall die Kulisse für einen grausamen Mord, der sich 1996 in den Niederlanden ereignet hat, nämlich am Rande eines Rosenfeldes. Dort wurde eine junge Frau tot aufgefunden. Die niederländische Polizei hat damals alles daran gesetzt, das Verbrechen aufzuklären, allerdings vergeblich. Der Fall wurde also zum Cold Case, bis er 2007 dann neu aufgerollt wurde. Und 2009 gab es dann endlich eine heiße Spur und die hat nach Deutschland geführt, genauer gesagt nach Köln. Und damit sind wir auch direkt bei unserem heutigen Gast, Kriminalhauptkommissar Dieter Heimann, der damals bei der Kölner Kriminalpolizei die Ermittlungen der Mordkommission Rosen leitete und auch schon für den Fall der Tote aus der Maas bei uns zu Gast war. Herr Heimann, schön, dass Sie wieder hier sind. Vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich, dass ich hier sein darf. Wir freuen uns auch, dass Sie da sind. Herr Heimann, ereignet hat sich die Tat im Juni 1996.

Sie sind allerdings erst 2009, also 13 Jahre später, in die Ermittlungen eingestiegen. Wie kam es dazu? Zum Zeitpunkt des Leichenfonds in den Niederlanden war ich zwar schon bei der Polizei Köln, allerdings noch nicht in der Mordkommission. Die Ermittlungen lagen damals erst einmal viele Jahre komplett bei der niederländischen Polizei. Und die hat die deutschen Kollegen allerdings bald um Mithilfe gebeten. Warum? Erstens, weil die Tote eben im Grenzgebiet gefunden wurde. Da ist es normal, dass angrenzende Nachbarländer in die Ermittlungen mit einbezogen werden. Und zweitens hat es aber auch damals schon erste Hinweise darauf gegeben, dass es in der Tat einen Bezug nach Deutschland haben könnte. Genau dazu kommen wir gleich auch. Über die lang ersehnte Wendung und warum der Fall vom Rosenmädchen, Rosenmädchen, so der Name, den die Ermittler und die Presse dem Opfer aufgrund der Auffindesituation am Rosenfeld gegeben haben, aus juristischen Gesichtspunkten nämlich ein ganz besonderer ist, darüber werden wir später im Detail sprechen. Jetzt gehen wir zurück in die Zeit, in der die Tat geschehen ist.

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Am 4. Juni 1996 begeben sich zwei Gemeindearbeiter in der Nähe von Lottum in den Niederlanden auf die Suche nach illegalen Mülldeponien im Wald. Dort machen sie eine schreckliche Entdeckung. Die Leiche einer jungen Frau nahe eines Rosenfeldes. Ihre Hose und Unterhose sind heruntergelassen. Die unbekannte Frau hat zahlreiche Wunden im Kopfbereich. Überall ist Blut. Die beiden Gemeindearbeiter eilen ins Rathaus und verständigen zunächst ihre Vorgesetzte. Die Bürgermeisterin der Gemeinde Grubenforst. Die fährt direkt selbst zum Tatort, wie sie später einem niederländischen Rundfunksender berichtet. Was sie dort vorfand, würde sie, laut eigener Aussage, ihr Leben lang nicht mehr vergessen.

Die hübsche junge Frau, die am Rande des beschaulichen Dörfchens getötet wurde, sei auf furchtbare Art und Weise zugerichtet gewesen. Die Bürgermeisterin informiert sofort bzw. dann endlich die örtliche Polizei, die den Tatort begutachtet und die Spurensicherung verständigt. Die anschließende Untersuchung durch die Rechtsmedizin verstärkt den Verdacht der Polizei, dass es sich um ein Sexualverbrechen handelt, da am Körper der Frau Spermaspuren nachgewiesen werden können. Doch die Suche in der landesweiten DNA-Datenbank ergibt keinen Treffer. Die Obduktion ergibt außerdem, dass das Opfer massiv misshandelt wurde, fast jeder Knochen im Gesicht der jungen Frau war gebrochen. Letztlich ist sie infolge stumpfer Gewalt gegen den Kopf und Hals an ihrem eigenen Blut erstickt. Die Rechtsmediziner schätzen das Alter der Frau auf etwa 18 bis 25 Jahre. Außerdem sei sie vermutlich osteuropäischer Herkunft. Mehrere ältere Narben an ihrer Stirn, ihrer Hüfte und ihrem linken Unterschenkel deuten auf einen schweren Unfall in den vergangenen Jahren hin, bei dem wohl auch beide Beine gebrochen wurden. Wichtige Hinweise für die Ermittler, denn die stehen vor einem großen Problem. Wer ist die unbekannte Tote?

Am Tatort wird kein Hinweis auf ihre Identität gefunden und es liegt in den Niederlanden keine Vermisstenanzeige vor, die auf das Opfer passen könnte. Die junge Frau wird schließlich namenlos beerdigt. Um ihr Grab kümmern sich die Bewohnerinnen und Bewohner der kleinen niederländischen Ortschaft Lottum liebevoll.

Herr Heimann, auch wenn Sie damals noch nicht Teil des Ermittlungsteams waren, nicht zu wissen, um wen es sich beim Opfer handelt, das erschwert die Suche nach dem Täter immer immens, oder? Ja, in den meisten Fällen weiß die Polizei relativ schnell, um wen es sich bei dem Opfer handelt und kann dann die Ermittlungen im entsprechenden Umfeld dieser Person durchführen. Und in vielen Fällen ist der Täter ohnehin im näheren Umfeld des Opfers zu finden. Wissen Sie noch, wie die niederländische Polizei damals bei ihren Ermittlungen vorgegangen ist? Die Niederländer hatten damals alles daran gesetzt, die Tat aufzuklären. Vermisstenanzeigen überprüft, Öffentlichkeitsfahndungen durchgeführt und andere Ermittlungsschritte. Sie haben im Rotlichtmilieu dies und jenseits der Grenze ermittelt, jedoch ohne Spur. Und aufgrund der Grenznähe hatte man auch relativ bald die deutschen Behörden um Mithilfe gebeten. Aber auch das hat ja dann erstmal nichts ergeben, oder? Nein, denn auch in Deutschland gab es keine entsprechende Vermisstenanzeige, die zu Toten gepasst hätte. Es war im Ergebnis nicht gelungen, die Identität dieses Rosenmädchens zu ermitteln. Die holländische Kriminalpolizei hat sich dann an Aktenzeichen XY ungelöst und an das eigene Pendant, Ops-Bording verzorgt, gewandt, um jeweils mögliche Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten.

Am 23. August 1996, fast drei Monate nach dem Fund der unbekannten Leiche, rief Aktenzeichen XY-Erfinder Eduard Zimmermann in seiner Sendung die Zuschauerinnen und Zuschauer dazu auf, bei der Identifizierung zu helfen. Wir hören an der Stelle mal rein.

Bis heute weiß die Polizei nicht, wer die Frau ist. 18 bis 25 Jahre alt, ein 60 groß, schlank. dunkel gefärbtes Haar, am Hinterkopf lose zu einem Pferdeschwanz zusammengebunden. Zur Bekleidung der Frau, sie trug diesen grauen Pullover mit bunten Muster und Holzperlen. Außerdem Jeans, möglicherweise in Deutschland gekauft, dazu einen braunen Ledergürtel mit geprägtem Muster. Der Bistenhalter könnte aus Polen stammen. Herr Heimann, gab es denn nach den Sendungen in den Niederlanden und bei uns Hinweise? Nein, leider keine Vielversprechenden und der Fall wurde somit erstmal zum sogenannten Cold Case. 2007, also elf Jahre nach der Ermordung des Rosenmädchens, nimmt die niederländische Cold Case Einheit der Polizei der Ermittlungen neu auf. Dabei profitieren die Ermittlerinnen und Ermittler von den Fortschritten der Kriminaltechnik. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am niederländischen Forensischen Institut in Den Haag gleichen die gesicherten Spermaspuren mit dem neuen DNA-Datenbanksystem ab. Zunächst wieder ohne Ergebnis. Doch dann wird die DNA-Probe 2009 ans BKA in Wiesbaden weitergeleitet und erneut an.

Es gibt einen Treffer. Endlich der langersehnte Hinweis. Herr Heimann, Sie waren zu diesem Zeitpunkt neu bei der Mordkommission. War Ihnen der Fall da eigentlich schon bekannt? Ich kam ein Jahr nach Auffindung der Leiche 1997 zur Kölner Mordkommission und der Fall war dort bis 2009 nicht bekannt geworden. Von wem stammte die DNA denn nun? Was konnten Sie rausfinden? DNA konnte einem damals 56-jährigen Mann aus dem Kölner Rotlichtmilieu zugeordnet werden. Er war bereits wegen Sexualdelikte, Zuhälterei und auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorbestraft und deshalb auch in der DNA-Analysedatei beim BKA gespeichert. Was wussten Sie denn zu dem Zeitpunkt über den Mann, den wir hier jetzt Gerd M. nennen? Gerd M. war zu älter, allerdings war er im Kölner Rotlichtmilieu keine Größe, eher eine Randfigur. Er hat aber schon einige Frauen laufen und war auch im Kokainhandel aktiv. Also Frauen laufen bedeutet, er hatte Prostituierte, die für ihn gearbeitet haben. Ja, genau so muss man sich das vorstellen. Gerd M. ist deutscher Staatsbürger und hatte mit dem Opfer vor der Tat offensichtlich Geschlechtsverkehr. Aber ob der Sex einvernehmlich war, das konnte zunächst nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Dass es eine Verbindung zwischen Gerd M. und der Toten gab, dagegen schon.

Wie gingen Sie und Ihr Team denn dann weiter vor? Schließlich lag zu diesem Zeitpunkt die Zuständigkeit ja noch bei der niederländischen Polizei. Normalerweise laufen Ermittlungen im Ausland so, dass man für jeden Ermittlungsschritt ein justizielles Rechtshilfersuchen benötigt und das unter Zuhilfenahme der deutschen Staatsanwaltschaften. Also man müsste jede einzelne Kleinigkeit mühsam miteinander abstimmen. In unserem Fall wurde allerdings schon relativ bald eine gemeinsame Ermittlungsgruppe zwischen der deutschen und niederländischen Polizei unter Einbeziehung beider Staatsanwaltschaften eingerichtet. Was die Niederländer wussten, gaben sie an uns weiter und umgekehrt. Und so entwickelte sich eben eine gute Zusammenarbeit zwischen der niederländischen Polizei und uns. Trotzdem wurde der Fall ja letztendlich an die Kölner Staatsanwaltschaft übergeben. Warum? Als durch die Ermittlungen klar wurde, dass mutmaßlich ein Deutscher die Tat begangen hat, wurde der Fall am 6. November 2009 an Köln übergeben. Wir von der Kölner Kriminalpolizei konnten die niederländischen Kollegen davon überzeugen, dass es Sinn macht, dass die Zuständigkeit bei uns liegt. Aber wir haben weiterhin als gemeinsame Ermittlungsgruppe zusammengearbeitet.

Es gibt nun also einen Tatverdächtigen. Die DNA-Spur von Gerd M. Und die heruntergelassene Hose der Toten, die nach Vergewaltigung aussah, reichten für eine Hausdurchsuchung beim Tatverdächtigen aus. Wie sind sie dann vorgegangen? Immerhin lag die Tat ja schon lange zurück. Da das Ganze ein sogenannter Cold Case war, hatten wir einen klaren Vorteil, denn wir mussten nicht wie bei üblich aktuellen Fällen alles zeitnah erledigen, sondern hatten mehr Zeit, uns in Ruhe auf diese Hausdurchsuchung vorzubereiten. Haben Sie sich denn vorher auch im Umfeld des Verdächtigen umgehört, um mehr über ihn herauszufinden? Wir konnten den Background des Tatverdächtigen jetzt nicht durch Befragen ermitteln. Erstens hätten wir ihn damit gewarnt und zweitens ist und war es im Rotlichtmilieu nicht üblich, mit der Polizei zu reden und schon gar nicht jemanden zu verpfeifen.

Also haben Sie Gerd M. direkt mit dem Verdacht konfrontiert? Ja, wir hatten einen Durchsuchungsbeschluss, allerdings noch keinen Haftbefehl. Dafür hat der Verdacht noch nicht ausgereicht. Wir haben aber das Überraschungsmoment genutzt und standen mit dem Durchsuchungsbeschluss am Tag X vor seiner Tür. Und wie hat er reagiert? Wie erwartet. Er überrascht, ablehnt und wortkarg. Was haben Sie sich denn von der Durchsuchung erhofft, also so viele Jahre nach der Tat? Dass wir in seiner Wohnung etwas finden, dass irgendwie Hinweise auf die Tat und vor allem auch auf die Identität des Opfers geben könnte. Haben Sie das auch tatsächlich gefunden? Wie lebte Gerd M. denn zu dieser Zeit? Gerd M. war ein typisches Beispiel für Typen, die mal im Rotlichtmilieu aktiv waren, aber nie eine echte Größe waren. Er lebte allein und war zurückgezogen in einem Einzimmerpartner mit Kochnische in einer nicht gerade angesehenen Gegend. Und gefunden haben wir bei ihm nichts. Dennoch haben wir ihn mit seinem Einverständnis mit zur Vernehmung genommen. Ja, und wie hat sich Gerd M. dann bei dieser Vernehmung verhalten? Wie ist das alles abgelaufen? Er war wortkarg, wie nicht anders zu erwarten. Wir haben ihm dann in der Befragung die Gelegenheit gegeben, etwas zu dem Verdacht gegen ihn zu sagen. Hat er gleich zugegeben, die Tote gekannt zu haben? Nein, das hat er zunächst will im Endeffekt abgestritten und vielmehr auf einem Rechtsbeistand bestanden. Da es ja sein Sperma war, das an der Toten gefunden wurde, konnte er ja nicht behaupten, die Frau nicht gekannt zu haben. Nein, das hat er wahrscheinlich auch nach Beratung mit seinem Rechtsanwalt relativ schnell eingesehen und dann auch zugegeben, die Frau gekannt und sogar mit ihr zusammengelebt zu haben.

Er sagte, sie wäre eines von seinen Mädchen gewesen, mit der er auch eine Beziehung gehabt habe. Sie sei Polin gewesen und habe als Prostituierte in Deutschland gearbeitet. Also mit anderen Worten, hatten Sie jetzt endlich den echten Namen dieses Rosenmädchens, oder? Leider nein. Er gab an, den echten Namen nicht zu kennen, sondern sie immer nur Goscher genannt zu haben. Das war damals der Spitzname, den sie auch im Milieu gehabt habe. Also die beiden haben zusammengelebt und der Mann kannte den vollständigen Namen seiner Freundin nicht. Ist das glaubwürdig? Für viele ist es das wahrscheinlich nicht, aber man muss bedenken, dass er ihr Zuhälter war und die beiden höchstwahrscheinlich nicht so als Paar zusammengelebt haben, wie wir uns das vorstellen. Also könnte es gut sein, dass er wirklich nur ihren Spitznamen oder Milieunamen kannte. Viele Prostituierte legen sich nämlich Arbeitsnamen zu. Und außerdem haben wir bei der Durchsuchung auch keine Unterlagen, Post oder ähnliches von dem Opfer gefunden, wo ein Name drauf kommt.

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Gerd M. gab es an, dass Goscha zurück nach Polen zu ihren Eltern wollte und sie deshalb vor ihrer Abreise einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt hätten, zum Abschied sozusagen. Das wäre ja dann die Erklärung für seine DNA-Spur. Richtig. Zeitlich kam das hin, denn die DNA-Spuren wurden damals schon als frisch bewertet. Anschließend sei seine Freundin auch mit einem Bekannten und dessen Partnerin, die ebenfalls aus Polen stammte, dorthin gefahren. Die beiden wollten angeblich dort eh hin und hätten ihm angeboten, mitzufahren. Hat er Ihnen gesagt, wie dieser Bekannte heißt? Er wusste allerdings nur noch den ungefähren Namen und ein paar grobe Infos zu dem Mann, sagte er zumindest. Die beiden hätten seine Freundin jedenfalls mitgenommen und danach hätte er nie wieder etwas von ihr gehört. Schwer zu glauben. Die Partnerin fährt angeblich zu den Eltern nach Polen, meldet sich nie wieder und man akzeptiert das einfach so. Allerdings. Wir konnten ihnen zu dem Zeitpunkt aber nichts Gegenteiliges beweisen. Er hatte ja mit einem Kumpel und dessen Freundin jemanden ins Rennen geworfen, der mit dem Verschwinden zu tun haben könnte. Allerdings haben wir das zu dem Zeitpunkt für eine Schutzbehauptung von ihm gehalten und ihn in U-Haft genommen. Schließlich gab es nun mal den dringenden Verdacht, dass er 1996 seine Freundin vergewaltigt und ermordet haben könnte.

Der Spur mit dem Kumpel ist die Polizei natürlich nachgegangen. Da Gerd M. ja zumindest einen ungefähren Namen und ein paar Infos preisgegeben hat, können die Beamtinnen und Beamten relativ schnell ermitteln, dass es sich dabei um Hans P. Handelt. Auch seinen Namen haben wir geändert. Am darauffolgenden Tag, einem Samstag, sind die Beamtinnen und Beamten zu der Adresse des Mannes gefahren, um ihn mit der Aussage von Gerd M. zu konfrontieren.

Herr Heimann, Ihnen ist dieser Tag auch nach so langer Zeit noch im Gedächtnis. Warum? Ja, an diesem Tag hat die deutsche Fußballnationalmannschaft im Viertelfinale der WM gegen Argentinien gespielt. Wir sind extra morgens zu dem Zeugen gefahren, in der Hoffnung, nachmittags das Spiel noch sehen zu können. Wie lief das Aufeinandertreffen mit Hans P. denn dann ab? Wir haben an jedem Tag, am 3. Juli 2010, wieder das Überraschungsmoment genutzt, was auch gut funktioniert hat, denn Gerd M. Hatte gar keine Gelegenheit mehr, ihn vorzuwahren, da er ohnehin bereits in U-Haft war. Wir haben geklingelt und sind hoch zu seiner Einliegerwohnung gegangen. Dort stand dann Hans P., hat uns neugierig erwartet und gefragt, was ist. Wir haben ihm dann gesagt, dass wir von der Polizei kämen. Er hinterfragte sofort, worum geht's? Daraufhin haben wir ihm gesagt, um Mord. Ja, und dann ist etwas sehr Unerwartetes passiert. Erzählen Sie mal. Die Stimmung ist sehr schnell umgeschlagen. Er ist einige Schritte zurückgetorkelt, Kreide weiß geworden und wortlos mit dem Rücken an die Wand gelehnt, auf dem Boden zusammengesunken. Eine Reaktion, die vermutlich Bände spricht, nicht? Ja, er hat sich dann aufgerappelt, ist wortlos in seine Wohnung gegangen, hat den Fernseher und andere Geräte ausgemacht, die Stecker herausgezogen und sowas gesagt wie, da komme ich wohl für lange Zeit nicht wieder. Dies haben wir zunächst nicht weiter kommentiert.

Ja, sowas erleben Kriminalbeamtinnen und Beamte wahrscheinlich auch nicht alle Tage, oder? Nein, das werde ich auch so nie vergessen. Ich habe ihm dann gesagt, er soll jetzt erst einmal mitkommen. Ich nehme an, seine Reaktion kam für Sie einem Geständnis gleich. Genau. Wir wollten ihn eigentlich nur als Zeugen befragen, mit der Aussage von Gerd M. Konfrontieren, um zu hören, was er dazu zu sagen hat. Letztendlich mussten wir ihn dann aber ebenfalls als Beschuldigten führen und haben ihn mitgenommen.

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Hans P. wird also auf die Dienststelle gebracht. Dort packt er umfangreich zum angeblichen Tatgeschehen aus. Er sagt, er kenne Gerd M. aus dem Rotlichtmilieu, man sei befreundet und gemeinsam im Drogengeschäft tätig gewesen. Über seine eigene Freundin Magdalena K., die ebenfalls aus Polen stammt und der wir hier ebenfalls einen anderen Namen gegeben haben, hätte Gerd M. Das spätere Opfer kennengelernt. Daraufhin hätte sein Kumpel mit ihr eine Beziehung begonnen. Aber der jungen Polin hätte es nicht gefallen, dass ihr Freund Gerd M. Mit Kokain handelt und sie hätte das bei der Polizei anzeigen wollen. Und daraufhin hätte Gerd M. gesagt, die muss weg. Die muss weg. Diesen Satz versteht Hans P. laut eigener Aussage klar als Mordauftrag. Zumal ihm Gerd M. als Bezahlung dafür Kokain angeboten haben soll. Das Ganze sei im Beisein von Hans P.'s Lebensgefährtin Magdalena K. Geschehen, die das Gespräch mitbekommen habe. Laut der Aussage von Hans P. gaukeln die beiden dem späteren Opfer vor, nach Polen fahren zu wollen und bieten ihr an, sie dorthin mitzunehmen, damit sie ihre Familie besuchen könne. Statt nach Polen wären sie mit der arglosen Frau aber in die Niederlande gefahren. Nachdem sie dort die Grenze passiert hätten, sei Goscha misstrauisch geworden. Dennoch gelingt es Hans P. Und Magdalena K. die Zweifel der jungen Frau zu zerstreuen, so Hans P. in der Vernehmung.

Magdalena K. gibt vor, kurz austreten zu müssen und so steuert Hans P. Ein verlassenes Waldstück an. Es ist mittlerweile fast Mitternacht und auch die junge Polin möchte sich erleichtern. Die perfekte Gelegenheit für Hans P. seinen grausamen Plan in die Tat umzusetzen. Er holt einen Hammer aus dem Kofferraum und schlägt damit auf den Kopf der Frau ein, die mit heruntergelassener Hose in der Hocke kauert.

Anschließend lassen Hans P. und seine Freundin das Opfer dort liegen und fahren zurück nach Köln, um Gerd M. den Vollzug der Tat zu melden. Im Gegenzug hätte er dann das versprochene Kokain erhalten.

So die Version von Hans P.

Damit konnten schon viele Fragen zum möglichen Tatablauf geklärt werden. Aber, Herr Heimann, auch nach dieser Aussage waren Sie bei der Suche nach der Identität des Opfers keinen Schritt weiter. Nein, auch Hans P. und seine Lebensgefährte Magdalena K. kannten den echten Namen angeblich nicht. Sie hätten einfach den Auftrag von GDM ausgeführt. Wir mussten zu dem Zeitpunkt davon ausgehen, dass dieser Auftrag wirklich so erteilt wurde. Allerdings haben Sie ja bereits am ersten Tag der Vernehmung von Hans P. Einen, sagen wir mal, interessanten Einblick in dessen Charakter erhalten. Erzählen Sie mal. Während einer Zigarettenpause bei dieser ersten Vernehmung hat er uns nach dem Zwischenstand des WM-Spiels gefragt und wir haben ihm es natürlich auch mitgeteilt. Wir hatten das Gefühl, er redet sich mit seinem Geständnis die Belastung von der Seele, die sich so viele Jahre nach der Tat bei ihm aufgestaut hat. Zum Verständnis, wäre die Tat wirklich so abgelaufen, wie der Geständige es geschildert hat, wäre klar, Gerd M. war der Auftraggeber Hans P.

Tatausführender und dessen Lebensgefährtin Magdalena K. so etwas wie ein Lockvogel. Denn die Polizei geht davon aus, dass das spätere Opfer mit Hans P. Gar nicht erst mitgefahren wäre, wäre da nicht noch eine Frau dabei gewesen, die sie kennt. Die Folge, Haftbefehle gegen beide. Während Hans P. Direkt nach seiner Aussage in U-Haft kam, konnte Magdalena K. Ja erst später verhaftet werden. Genau, Magdalena K. war zu dem Zeitpunkt nämlich nicht aufzufinden, weil sie öfter ihren Wohnsitz gewechselt hatte. Schließlich konnte sie festgenommen werden und hat nach ihrer Festnahme auch von Recht Gebrauch gemacht, keine Aussage zu machen.

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Herr Heimann, Sie hatten nun also drei Personen, die irgendwie mit der Tat zu tun hatten, aber immer noch keinen Namen des Opfers. Genau, das passiert so in der Regel eigentlich nicht und war schon etwas Besonderes. Und wir haben uns dann dazu entschlossen, eine Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen und zu fragen, wer die Frau kennenzulernen. Diesmal wendet sich also die Kölner Polizei mit dem Fall des Rosenmädchens am 4. August 2010 an Aktenzeichen XY ungelöst. Dort habe ich in der Rubrik Aktenzeichen XY Update, in der es um Fälle geht, die noch nicht ganz geklärt sind, bei denen die Kripo aber neue Erkenntnisse hat, mit Ihnen, Herr Heimann, über den damaligen Stand der Ermittlungen gesprochen. Wir hören auch hier mal rein. Einer der Festgenommenen räumt ja inzwischen sogar ein, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Das ist doch ein Pfund. Weswegen kommen Sie trotzdem nicht weiter? Es liegen zwar Aussagen dieser Tatverdächtigen vor, diese Aussagen führten aber bislang nicht zur Aufklärung der genauen Tatumstände und vor allen Dingen nicht zur Identifizierung der Toten. Und daher haben wir das große Problem, immer noch nicht zu wissen, wer diese tote Frau ist. Das ist das größte Problem jetzt für Sie in der Ermittlungsarbeit. Und bei diesem Punkt, liebe Zuschauer, können Sie jetzt natürlich der Kripo wieder enorm weiterhelfen.

Sie haben an dieser Stelle in der Sendung ja nochmal alles aufgezählt, was über die tote Frau bekannt war und gehofft, dass ein entscheidender Hinweis aus der Bevölkerung kommt. Aber auch dieses Mal vergeblich. Währenddessen sitzen die Tatverdächtigen ja weiterhin U-Haft. Wie ging es dann weiter? Einige Wochen nach dieser Verhaftung von Hans B. hat diese über seinen Anwalt ausrichten lassen. Er wollte seine Aussage nochmal ergänzen. Und wir haben da natürlich große Hoffnungen hineingesetzt. Aber kurz vor dem Termin passiert ja dann etwas, womit keiner gerechnet hat. Ja, das war ein Samstag. Da rief der Rechtsanwalt an und teilte uns mit, dass Hans P. am 8. Oktober 2010 in der UAV verstorben sei. Das ist jetzt, wenn ich das mal vorsichtig ausdrücken darf, auch was die Ermittlungen betrifft, keine gute Nachricht. Was ging Ihnen dazu alles durch den Kopf? Auch wenn Hans B. nur eine Rangfigur im Milieu war, er hat nun mal einen anderen aus dem Milieu verpfiffen und deswegen wäre einem Fremdverschulden bei seinem Tod natürlich denkbar gewesen. Aber die Todesursache war damit vermutlich schnell geklärt, richtig? Ja, es konnte durch eine Objektion ziemlich schnell geklärt werden, dass Hans B. Im Gefängnis eines natürlichen Todes gestorben ist, nämlich an einem Herzinfalt. Es kam dann auch raus, dass er kurz zuvor schon öfter einen Arzt in der JV aufgesucht hat, weil es ihm schlecht ging. Es gab also keinen Zweifel daran an seinem natürlichen Tod.

Jetzt ist also der Einzige, der etwas zur Tat ausgesagt hat, tot. Was bedeutet das für Ihre Ermittlungen? Wir haben infolge seine Zelle erstmal durchsucht, in der Hoffnung Hinweise darauf zu finden, womit er seine Aussage ergänzen wollte. Dabei haben wir aber dann im Kalender einen Eintrag für ein geplantes Gespräch mit seinem Rechtsanwalt zur Vorbereitung für die weitere polizeiliche Vernehmung gefunden. Das Gespräch hat aber nicht stattgefunden und Hans B. hatte wohl offensichtlich im Kalendereintrag handschriftlich Brief an Rechtsanwalt vermerkt. Also der Anwalt hat tatsächlich einen Brief von Hans P. erhalten. Konnten Sie den einsehen? Wir durften ihn nicht lesen. Es war Anwaltspost, da steht es den Rechtsanwälten frei, ob sie uns das genehmigen oder nicht. Wir wissen aber, dass der Brief ergänzende Hinweise zum Tatablauf enthalten hatte. Den Brief haben weder die Polizei, die Staatsanwaltschaft noch später das Gericht zu sehen bekommen, sondern nur die Rechtsanwälte des Beschuldigten. Was ist mit dem Brief passiert? Das weiß ich bis heute nicht.

Eine Frage stand nach wie vor im Raum. Wer ist das tote Rosenmädchen? Keiner der Angeklagten konnte oder wollte etwas zur Aufklärung der Identität beitragen. Und so war es nach wie vor Aufgabe der Polizei, auch die Menschen ausfindig zu machen, die um die Tote trauern können. Außerdem bestand die Hoffnung, Angehörige des Opfers könnten durch ihre Aussagen wichtige Informationen für die Ermittlungen liefern. Denn, Herr Heimann, es gab in diesem Fall nach wie vor viele offene Fragen, nicht? Wir von der deutschen Polizei hatten uns ja im August 2010 nochmal so ein Aktenzeichen XY ungelöst gewandt. Aber auch den Niederländern hat das Ganze keine Ruhe gelassen und so wurde die Folge auch dort ausgestrahlt. Der dortige Sender hat sich dann an ein ähnliches Format in Polen gewandt und dieser Aufruf dort hatte endlich Erfolg. Also es hat jemand die junge Frau erkannt? Ja, eine Tante der Toten hatte die Sendung gesehen und ihre Nichte erkannt. Sie hat sich dann an die polnische Polizei gewandt und die haben sich wiederum bei uns gemeldet. Wir haben dann in Folge die Angehörigen aus Polen in Frankfurt-Oder vernommen, damit sie nicht so weit fahren mussten. Und so bekamen wir wichtige Informationen zum Opfer, die wir für die weiteren Ermittlungen benötigten. Hätten wir die Angehörigen in Polen vernommen, hätte das im Rahmen zeitaufwendiger Rechtshilfversuchen geschehen müssen.

Josefa. Nach 14 Jahren hat das Rosenmädchen endlich einen Namen und ihre Familie in Polen Gewissheit, was mit ihr passiert ist. Wegen ihres zweiten Vornamens, Maugoschata, wurde sie von allen mit dem Spitznamen Goscha angesprochen. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie erst 20 Jahre alt. Ihre Angehörigen erzählen, dass Josefa während ihrer Zeit in Polen einen schweren Autounfall hatte. Das erklärt auch die vielen Narben und verheilten Brüche, die damals bei der Obduktion der Leiche in den Niederlanden festgestellt werden konnten. Aufgrund ihrer Verletzungen fand sie in Polen wohl keinen regulären Job mehr und zog Anfang 1996 nach Deutschland. Ihrer Familie gegenüber gab sie an, in Berlin als Küchenhilfe arbeiten zu wollen. Letztlich arbeitete sie als Prostituierte und in einer Bar in Bergisch Gladbach. Nach einer Weile hätte ihre Familie nichts mehr von ihr gehört und sie schließlich in Polen als vermisst gemeldet. Die dortige Polizei hat die Suche jedoch eingestellt und erklärt, dass Josefa über 18 sei und selbst entscheiden könne, wo sie leben und ob sie den Kontakt zur Familie aufrechterhalten wolle.

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Identität des Rosenmädchens geklärt und einige Details zu ihrem Leben ermittelt. Juristisch gesehen besteht allerdings eine außergewöhnliche Situation. Es befanden sich drei Beschuldigte in Untersuchungshaft. Der einzige Geständige ist dort an einem Herzinfarkt gestorben, und zwar vor Prozessbeginn.

Wir haben im Vorfeld dieser Folge mit Prof. Dr. Marc Zöller gesprochen. Er lehrt an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Strafprozessrecht. Wir haben ihn gefragt, was es für einen Prozess bedeutet, wenn der Hauptverdächtige zuvor stirbt. Klingt nach einer sehr großen Ausnahme. Wir wollten von ihm wissen, ob so etwas häufiger vorkommt. Also der Strafprozess ist letztendlich auch nur ein Abbild des normalen prallen Lebens. Und wie dort eben auch Menschen sterben, sterben sie auch in Strafverfahren. Wir haben ja auch manche Strafverfahren gegen Sehrhalter angeklagt. Wenn man an die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts denkt, Und da kommt das natürlich statistisch gesehen noch häufiger vor. Aber das ist schon nicht so selten. Also das passiert häufiger und dann muss die Justiz damit eben umgehen. Ja, und wie die Justiz mit einem verstorbenen Beschuldigten umgeht, der in den polizeilichen Vernehmungen zumindest teilweise geständig war, das hat uns Prof. Dr. Zöller ebenfalls erzählt. Denn juristisch belangen kann man ihn ja nun offensichtlich nicht mehr. Also für den Verstorbenen kann man sagen, In gewisser Weise stirbt dann auch mit dem Beschuldigten das Strafverfahren, das gegen ihn geführt worden ist. Wenn man es jetzt mal ein bisschen mehr juristisch formuliert, würde man sagen, der Tod des Beschuldigten führt zu einem Verfahrenshindernis. Das heißt, man konnte eben nicht mehr über die eigentliche Sache, das war ja der Mordvorwurf, entscheiden.

Allerdings muss man immer beachten, das Verfahren endet nicht von alleine, was man ja denken könnte, weil es gibt ja keinen mehr, bei dem man noch eine Strafe vollstrecken könnte, sondern man braucht immer noch eine förmliche Entscheidung der Strafverfolgungsbehörden oder der Justiz. Das muss aber förmlich eingestellt werden. Und dann ist der Prozess gegen den Verstorbenen auch offiziell vorbei. Nun gibt es in diesem Fall aber nicht nur einen Beschuldigten, sondern zwei weitere, die in der U-Haft auf den Prozess warten und zu den Tatvorwürfen schweigen bzw. sie abstreiten.

Was bedeutet der Tod von Hans P. für die beiden und vor allem sein Geständnis, das auch sie belastet? Dazu nochmal Prof. Dr. Marc Zöller. Das ist ein bisschen kompliziert, weil da mehrere Grundprinzipien des deutschen Strafverfahrens letztendlich zusammentreffen. Ganz wichtig ist dann der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der spielt hier in diesem Fall für das Landgericht Köln aus meiner Sicht auch die entscheidende Rolle. Freie Beweiswürdigung bedeutet, dass das Tatgericht, also das Gericht, was tatsächlich so die Beweise erhebt, also Zeugen vernimmt, Urkunden verliest, dass die grundsätzlich an keine Vorschriften darüber gebunden sind, unter welchen Voraussetzungen die einen Sachverhalt für bewiesen halten. Und wenn die nicht ganz, ganz krasse Fehler machen, dann kann später auch nicht der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht kommen und das Ganze wieder aufheben. Das heißt, man muss sich also im Grunde mal schauen, was hatten die denn eigentlich noch an Beweisen in dem Prozess dann gegen die beiden Angeklagten, die ja noch am Leben waren.

Und dann hatten wir einmal die beiden Angeklagten, die sind auch kein klassisches Beweismittel, aber die können natürlich was sagen. Dann gab es eine DNA-Spur. Die führte tatsächlich zu dem möglichen Hintermann. Die war aber, wenn ich das richtig gesehen habe, auf Gegenständen, die bei dem Opfer gefunden waren. Und jetzt muss man natürlich wieder den Sachverhalt kennen. Das Opfer und dieser mögliche, mutmaßliche Hintermann, der mögliche Anstifter, die haben ja zusammen gelebt, hatten wohl ja auch eine sexuelle Beziehung. Dass da also DNA-Spuren auf dem Körper des jeweils anderen sind, ist jetzt auch nicht eindeutig belastend.

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Am 18. Februar 2011 beginnt der Prozess gegen Gerd M. und Magdalena K. Vor dem Landgericht Köln. Da Hans P. ja selbst nicht mehr aussagen konnte, haben Sie, Herr Heimann, als ermittelnder Kripo-Beamter das vorgetragen, was der Verstorbene in den polizeilichen Vernehmungen zu Protokoll gegeben hat. Und auch dazu hören wir jetzt nochmal den Juristen Prof. Dr. Mark Zöller. Da kommt man jetzt sozusagen in juristische Schwierigkeiten, denn das ist ein sogenannter Zeuge vom Hörensagen. Der hat ja die Tat nicht selber erlebt, sondern der kann nur darüber was erzählen, was der frühere Beschuldigte ihm jetzt wieder gegenüber erzählt hat. Und da sind wir beim zweiten Grundsatz des deutschen Strafprozesses, das ist für juristische Leine immer so ein bisschen schwer nachzuvollziehen, nämlich das sogenannte Unmittelbarkeitsprinzip.

Und das heißt, das Gericht muss sich einen möglichst unmittelbaren Eindruck vom Tatgeschehen verschaffen. Und es gibt eine ganz klare Rechtsprechung des Deutschen Bundesgerichtshofs, die sagen, alleine auf die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen kann man keine Vorurteilung stützen. Das heißt, dieser Zeuge vom Hörensagen, weil er nicht selber dabei war, dessen Aussage hat einen geringeren Beweiswert als die Aussage eines Zeugen.

Da gab es ja hier keinen mehr, der zur Verfügung stand, der das direkt miterlebt hat. Und deswegen sind solche Aussagen immer besonders vorsichtig und kritisch zu prüfen. Herr Heimann, wie haben sich denn die anderen beiden Angeklagten vor Gericht überhaupt verhalten? Die beiden haben gar nichts mehr gesagt. Gerd M. hat nur noch Aussage zu seiner Person und seinem Lebenslauf gemacht und sonst nichts mehr ausgesagt. Und so hatte die Aussage des Verstorbenen dem Gericht nicht gereicht. Und es hat letztendlich die Haftbefehle gegen Gerd M. und Magdalena K. aufgehoben. Sie sind dann auch während der laufenden Hauptverhandlungen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Auch der Anwalt von Gerd M. hat betont, dass es keine objektiven Beweise für die Schuld seines Mandanten gäbe. Die Folge? Am 29. Juni 2011 spricht das Landgericht Köln Gerd M. und Magdalena K. Frei, da man weder die Anstiftung zum Mord noch eine Beteiligung an der Tat nachweisen konnte. So hart der Freispruch vielen Menschen auch vorkommen mag, rein juristisch gesehen ist er nicht zu beanstanden, wie uns Prof. Dr. Mark Zöller im Vorfeld dieser Folge bestätigt hat.

Und dann sind sie aus meiner Sicht zu Recht freigesprochen worden, auch wenn das dann manchmal ein bisschen hart klingt. Und die haben sogar von der Staatskasse, sofern ich informiert bin, dann auch eine Entschädigung für ihre Haftzeit bekommen. Herr Heimann, Hand aufs Herz, was macht das mit Ermittlerinnen und Ermittlern, die so lange dafür gekämpft haben, die Tat aufzuklären und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen? Ganz ehrlich, damit müssen wir leben. Man empfindet zwar so etwas wie Frust, aber wir haben in Deutschland nun mal ein Rechtssystem, das wir uns alle halten müssen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Revision ein. Hatten Sie da noch ein wenig Hoffnung, dass die beiden eventuell doch noch verurteilt werden? Also wenn Sie mich so fragen, nicht wirklich. Am 16. Januar 2013 bestätigt der Bundesgerichtshof den Freispruch der beiden Angeklagten und deren Haftentschädigung. Das Urteil des Bundesgerichtshofs liegt uns vor und auf Seite 6 heißt es unter anderem, Das Landgericht hat sich in seinen Feststellungen im Wesentlichen auf die Angaben des verstorbenen früheren Mitbeschuldigten sowie der Angeklagten in ihren polizeilichen Vernehmungen gestützt. Es hat sich die Überzeugung, die Angeklagten seien an der Tötung des Tatopfers beteiligt gewesen, nicht bilden können und hat sie freigesprochen. Eine Auftragserteilung sei nicht nachweisbar gewesen.

Also Rudi, ich weiß nicht, wie es dir geht. In dubio pro reo, ja, so lautet der Grundsatz, aber in diesem Fall heute habe ich irgendwie ein ungutes Gefühl. Ja, mir geht es da ganz ähnlich. Auch wenn dieser Fall also juristisch in den Augen vieler Menschen wohl kein gerechtes Ende gefunden hat, gibt es noch eine Geschichte, die das Ganze zumindest etwas versöhnlich erscheinen lässt. Das Rosenmädchen lag ja 14 Jahre lang als unbekannte Tote auf dem Friedhof im niederländischen Grubbenforst. Im Februar 2011 wurde die Leiche von Josefa dann aber exhumiert und erneut in Witnica in Polen bestattet. Man kann also sagen, das Rosenmädchen ist nach langer Zeit doch noch nach Hause zurückgekehrt. Ein außergewöhnlicher Fall, der uns ganz deutlich zeigt, wie schwer es auch in unserem Rechtssystem sein kann, die Wahrheit herauszufinden und gerecht zu urteilen. Und der Fall belegt, dass mit dem Grundsatz in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten, das Gericht mitunter auch Beschuldigte freisprechen muss, von deren Schuld im tiefsten Innern vielleicht doch einige überzeugt sind. So schwer das für Angehörige, Ermittlerinnen und Ermittler auch sein mag, ist der Gedanke, dass andernfalls eventuell zwei Unschuldige für sehr lange Zeit ins Gefängnis gehen, ebenfalls schwer zu ertragen. Wie uns im Gespräch auch Jurist Prof. Dr. Marc Zöller bestätigt hat. Ich sage meinen Studenten immer.

Machen wir mal ein Gedankenexperiment, stellen Sie sich mal vor, Sie sind ein Beschuldigter und man hat nicht genügend Beweise für Sie, traut es Ihnen aber zu und Sie werden lebenslang verurteilt. In dem Moment sieht man den Fall ganz anders. Und da möchte man ja auch, dass wenn man schon sozusagen verurteilt wird und vielleicht Jahre oder lebenslängig in den Knast geht, dann möchte man ja auch das, damit kann man ja im Grunde seinen Frieden nur schaffen, wenn man weiß, das ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Und ich bin nicht für einen Vorurteil oder einen Verdacht hier ins Gefängnis gegangen. Das ist natürlich hier ein extremer Fall. Also man muss einfach sehen, also menschlich ist der falsch gelöst, juristisch aber richtig. Und dann kann man sich dafür entscheiden, welche Perspektive man jetzt annehmen möchte.

Ja, auf dieses Gedankenspiel könnten wir uns ja alle mal einlassen und es wird wahrscheinlich keinem leicht fallen, da eine Entscheidung zu treffen. Denn sowohl der Unschuldige, der im Gefängnis sitzt, als auch der Schuldige, der freigesprochen wird, die stellen den Gerechtigkeitssinn auf eine harte Probe. Herr Heimann, Sie sind wahrscheinlich von Berufs wegen damit immer mal wieder konfrontiert. Wie sehen Sie das denn? Ja, ich habe und setze nach wie vor mein Vertrauen in unsere unabhängige Justiz und dazu gehören aber auch solche Verläufe. Ja, wir sind am Ende dieser Folge angekommen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Kriminalhauptkommissar Dieter Heimann, der uns einen guten Einblick in diesen spannenden Fall ermöglicht hat. Danke, dass Sie heute bei uns waren. Ich danke, dass ich hier sein durfte. Kommen Sie gut nach Hause. Danke. Danke auch an Prof. Dr. Marc Zöller von der LMU in München und an Julia Heine, der Autorin dieser Folge. Wie immer am Ende, vielen Dank auch an unsere Zuhörerinnen und Zuhörer. Ich sage bis zum nächsten Mal bei Aktenzeichen XY unvergessene Verbrechen. Und ganz wichtig wie immer, bleibt sicher. Wenn euch unser Podcast gefällt, wenn euch die Folge gefallen hat, dann abonniert den Podcast gerne oder lasst ein paar Sterne da. Bis zur nächsten Folge. Tschüss. Aktenzeichen XY unvergessene Verbrechen ist eine Produktion der Sicuritel in Kooperation mit BUM-Film im Auftrag des ZDF.

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