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Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge von Aktenzeichen XY Unvergessene Verbrechen. Ich bin Rudi Zerne. Und ich bin Conny Neumeyer. Schön, dass ihr wieder zuhört.
Ja, und ich würde sagen, wir fangen auch gleich an, gehen mitten rein in den Fall von heute. Das Verbrechen, über das wir gleich sprechen werden, ja, das ist vorsichtig ausgedrückt, nicht ganz ohne. Das kann man wohl sagen und deshalb gleich eine Warnung vorweg. Natürlich weiß jeder, der unseren Podcast hört, dass es um Kriminalität geht, um schwere Verbrechen. Doch das, was heute zur Sprache kommt, ist selbst für altgediente Kriminalbeamte harter Tobak gewesen. Und damit meine ich auch für unseren heutigen Gast, Jürgen Schmidt von der Kripo Gifhorn, inzwischen pensionierter erster Kriminalhauptkommissar. Begrüße Sie ganz herzlich. Schön, Herr Schmidt, dass Sie hier sind. Ja, herzlich willkommen bei uns. Moin, wie wir in Norddeutschland sagen und vielen Dank für die Einladung und auch für die Möglichkeit, die Komplexität der kriminalpolizeilichen Arbeit hier darstellen zu dürfen. Schön. Ja, Sie waren bei uns ja schon einige Male in der Sendung im TV, Aktenzeichen XY ungelöst, zu Gast. Wissen Sie aus dem Hut, wie oft? Ich war fünfmal in der Sendung. In zwei Fällen ging es um Raub- und Einbruchsdiebstählen. In drei Fällen um Mord. Jedes Mal gab es im Nachhinein wertvolle Hinweise von den Zuschauern. Drei Fälle konnten auf diese Art und Weise aufgeklärt werden.
Zwei Mordfälle sind nach wie vor ungeklärt, aber in einem Fall ist es gelungen, nach 20 Jahren die Identität eines Opfers zu klären und da laufen auch heute noch die Ermittlungen. Ja, der heutige Fall, für den Sie als Kripo-Chef damals die Leitung der Mordkommission selbst übernommen haben, der gehörte nicht dazu, denn der ließ sich durch die intensiven Ermittlungen klären, obwohl es am Anfang gar nicht danach aussah.
Und zu den Ermittlungen gehörte eine Besonderheit, mit der wir uns später auch nochmal genauer befassen werden, hier schon mal ein Stichwort, Lügendetektor oder wissenschaftlich korrekt Polygraph genannt. Denn der spielte in dem Fall eine Rolle. Und ich muss zugeben, bevor wir uns mit diesem Fall beschäftigt haben, wusste ich nicht, dass solche Geräte in Deutschland eingesetzt werden. Ja, das wird unseren Zuhörerinnen und Zuhörern vermutlich auch so gehen. Normalerweise kennt man Lügendetektoren eher aus älteren amerikanischen Krimis. Wann und wie solche Geräte auch hierzulande verwendet werden, das werden wir im Laufe dieser Folge erfahren.
Vorher schauen wir zurück in die Zeit kurz vor der Jahrtausendwelt. Am 3. März 1999 unternehmen zwei Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes Wittingen im Landkreis Gifhorn eine sogenannte Streckenkontrolle auf dem Elbe-Seitenkanal. Ähnlich wie auf Landstraßen oder Autobahnen wird auch auf den Wasserstraßen nach möglichen Gefahrenstellen geschaut und für deren Beseitigung gesorgt. Eigentlich eine Routineaufgabe.
Doch an diesem Tag machen die beiden Bediensteten kurz vor Mittag eine ungewöhnliche Entdeckung. Eine Krähe treibt mitten auf dem Wasser und hackt auf etwas herum. Die Kontrolleure schauen sich das näher an. Das, was die Krähe da so intensiv bearbeitet, ist augenscheinlich ein großer Klumpen Fleisch. Die beiden Männer vertreiben den Vogel und holen das Fleischstück ans Ufer. Dort inspizieren sie es näher. Sie vermuten einen Tierkadaver, verständigen aber die Wasserschutzpolizei. Auch die kommt zu keinem anderen Schluss. Und so wird der Veterinär des Landkreises verständigt. Aber auch er kommt zur selben Einschätzung wie die Polizisten. Schnell ist man sich einig, dass weder Polizei noch Veterinäramt hierfür weiter zuständig sind. Der Fleischklumpen wird in Plastiktüten verpackt und den Mitarbeitern des Wasser- und Schifffahrtsamtes mitgegeben. Sie sollen ihn ordnungsgemäß entsorgen. Das Fundstück landet dann erstmal auf dem Hof ihres Amtes. Aber nicht lange. Denn am nächsten Tag interessiert sich ein Beamter der Kripo-Gifhorn für den Fund. Dem Veterinär ist der Einsatz nicht mehr aus dem Kopf gegangen. Und plötzlich hatte er Bedenken, ob er mit seiner Einschätzung tatsächlich richtig liegt. Gleich am nächsten Morgen wendet er sich deshalb an die Wasserschutzpolizei und bittet sie, vorsichtshalber die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei zu informieren.
Aber auch der erfahrene Todesermittlungsbeamte, der in den Wittinger Hafen zum Wasser- und Schifffahrtsamt geschickt wird, ist sich nicht sicher, um was es sich hier handelt. Kurz entschlossen packt er die Tüten ins Auto und bringt sie zum Rechtsmedizinischen Institut nach Hannover. Dort befasst sich schließlich ein Gerichtsmediziner mit dem Fund. Und der kommt recht schnell zu einem Ergebnis. Gegen 11.30 Uhr klingelte an diesem Donnerstag bei Ihnen Herr Schmitters Telefon. Was gab es denn für Neuigkeiten? An diesen Anruf kann ich mich auch nach 25 Jahren noch sehr genau erinnern. Der Kollege hat sich auch nicht lange mit der Vorrede aufgehalten. Du Jürgen, das ist kein Fleischklumpen, das ist kein Tierkadaver, sondern ein menschlicher Torso. Das war aber noch nicht alles. Er wusste weitere schreckliche Details zu berichten.
An dieser Stelle müssen wir gleich nochmal eine Triggerwarnung aussprechen. Diese Details gehören zwar dazu, wenn man über einen solchen Fall spricht, aber sie sind trotzdem nicht jedermanns Sache. Weiter im Text, Herr Schmidt, was konnte er Ihnen noch sagen? Es handelte sich um den Körper einer Frau, die im Arme, Beine und der Kopf sehr fachgerecht abgetrennt worden waren. Der Torso war komplett gehäutet, das Brustbein war wie bei einer Herzoperation eröffnet worden. die inneren Organe bis auf die Lunge und Gebärmutter mit den sogenannten großen Gefäßen entnommen.
Auf jeden Fall mussten wir... Im Gesamtkontext von einem Tötungsdelikt ausgehen. Jetzt sieht man als Polizeibeamter während seiner Laufbahn recht viel. Ich nehme aber mal an, bei diesem Untersuchungsergebnis haben auch Sie, Herr Schmidt, erstmal geschluckt. Sowas ist ja auch nicht gerade bei der Polizei alltäglich, oder? Das allerdings. Ich bin in diesem Moment zunächst an meinem Schreibtisch auch erstmal ein Stückchen tiefer gerutscht. Mir war sofort klar, dass es sich hier nicht um einen normalen Mordfall handelt. Wobei, das möchte ich ausdrücklich betonen, kein Mord ist normal. 1997 waren im benachbarten Kreis Peine zunächst der Torso einer 18-jährigen Frau und später, verstreut in der Nähe von Hannover, ihre Beine in einem Teich und ihr Kopf in einem Weltvergraben aufgefunden worden. Ein Jahr später, 1998, war ebenfalls in Peine in einem stillgelegten Kiestreich die zerstückelte Leiche eines 13-jährigen Jungen gefunden worden. Beide Taten waren zu diesem Zeitpunkt im März 1999 noch ungeklärt. Also stellte sich für mich sofort die Frage, ob wir es hier mit einem brutalen, immens gefährlichen Serienmörder zu tun hatten. Wann würde er erneut zuschlagen? Die Bevölkerung würde extrem beunruhigt sein, es würde einen großen Aufruhr geben. Jetzt bloß keinen Fehler machen, um sich nicht hinterher sagen zu müssen, man hätte vielleicht die nächste Tat verhindern können, wenn man eben diesen Fehler nicht gemacht hat.
Nach einem kurzen Moment der Besinnung wo mir alle diese Dinge kurz durch den Kopf schossen habe ich meinem Kollegen dann die Anweisung gegeben von den Obduzenten so viel wie irgend möglich, an Details zur Identifizierung des Opfers zu erfragen und insbesondere auch zur Art der Tatausführung. Und dann setzte die kriminalpolizeiliche Routine ein und wir beorderten alle Mitarbeiter in unseren Besprechungsraum. Nach einer kurzen Einweisung wurden erste Aufgaben verteilt und Verantwortlichkeiten festgelegt. Ein Team wurde zum Beispiel beauftragt, die Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes aufzusuchen, um sie zu vernehmen und sich insbesondere ganz genau den Fundort des Torsos zeigen zu lassen. Die Kollegen der Wasserschutzpolizei wurden zur Fundstelle beordert, um da weitere Suchmaßnahmen durchzuführen. Wir haben gleichzeitig jede Menge Kräfte zusammengestellt, um an der Fundstelle erste Suchmaßnahmen durchzuführen, was an der Örtlichkeit auch mit gewissen Schwierigkeiten verbunden war. Ein weiteres Team hatte natürlich sofort den Auftrag, Informationen schon einmal aus der Datei über Vermisste zu durchforsten und den Nachbarten Dienststellen abzufragen, ob es dort einen Vermisstenfall gab, der auf unsere gefundene Frauenleiche zutreffen konnte.
Ich selbst nahm Kontakt zu den Peiner Kollegen auf, die sich um den totes zerstückelten 13-jährigen Jungen kümmerte. Also Sie haben jetzt eindrucksvoll geschildert, dass für Sie natürlich auch sofort Eile geboten war und die Gerichtsmediziner machten sich dann auch gleich an die weitere Untersuchung der Toten. Und ziemlich schnell präsentierten sie ein detailliertes Ergebnis. ist. Auf die Einzelheiten wollen wir hier nicht groß eingehen. Nur auf zwei Dinge, die zum einen für die Identifizierung des Mordopfers wichtig waren, zum anderen für die Suche nach dem Täter. Der Torso dürfte zwei bis drei Tage lang im Wasser gelegen haben. Und der Täter müsse nach Ansicht der Obduzenten über anatomische Fähigkeiten verfügen. Und Herr Schmidt, die Mediziner äußern auch gleich einen fast unglaublichen Verdacht. Die Obduzenten hoben besonders hervor, dass das Abtrennen der Gliedmaße und das Eröffnen des Bauchraumes derart fachgerecht erfolgte, dass man daraus schließen konnte, dass der Täter über anatomische, vielleicht sogar chirurgische Kenntnisse verfügen musste. Hatten wir es also mit einem Arzt oder einem Pathologen zu tun oder vielleicht sogar mit einem Rechtsmediziner?
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Der Todeszeitpunkt und die Todesursache konnten nicht genau festgestellt werden. Möglicherweise wurde die Frau erwürgt oder erdrosselt. Auch eine Schädelverletzung, die zum Tod führte, wäre denkbar gewesen, aber ohne den Kopf der Leiche kann man in dieser Frage natürlich erstmal nicht weiter. Bereits am nächsten Tag, den 5. März, besteht die Mordkommission aus 55 Polizeikräften, die aus dem gesamten Regierungsbezirk Braunschweig abgeordnet wurden. Herr Schmidt, ich nehme mal an, das Wichtigste war zunächst mal, das Opfer zu identifizieren. Und auch dazu gab es ja noch wichtige Erkenntnisse aus der Obduktion. Welche waren das? Ja, natürlich besaß die Identifizierung des unbekannten Torsos oberste Priorität. Die Rechtsmediziner konnten uns als Ergebnis der Obduktion noch mitteilen, dass es sich um einen weiblichen Torso im Alter von um die 40 Jahre handelte, dass diese Frau kein Kind vaginal geboren hatte, dass es keine alten Knochenbrüche gab, dass größere Myome, das sind gutartige Geschwulste, im Bereich der Gebärmutter vorgefunden wurden, die aller Wahrscheinlichkeit nach auch zu einer ärztlichen Behandlung geführt hatten. Und was für uns schwierig war, es gab keine sicheren Rückschlüsse auf die Körpergröße. Mit diesen Fakten haben wir dann die Überprüfung von aktuellen Vermisstenfällen im Alter von 30 bis 50 Jahren begonnen.
Zunächst die Fälle aus der näheren Umgebung und dann sind wir geografisch immer weiter von Gifhorn weggegangen und haben auf diese Art und Weise insgesamt 113 Vermisstenfälle überprüft, was teilweise auch sehr, sehr schwierig war, denn zur damaligen Zeit war es nicht unbedingt üblich, jeweils DNA von vornherein oder DNA-Vergleichsmaterial von vornherein zu sichern, sodass das teilweise erst sehr aufwendig beschafft werden musste, sodass sich auch diese Ermittlungen ziemlich lange hinzogen.
In den nächsten Tagen erhalten alle Frauenärztinnen und Ärzte in der Region Besuch oder Post von der Kriminalpolizei. Auch in Ärztezeitschriften werden die medizinischen Besonderheiten der Frau veröffentlicht. In der Hoffnung, dass sich der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin meldet. Und auch die Öffentlichkeit wird in die Suche nach der Identität des Opfers eingebunden. Viele Maßnahmen der Mordkommission laufen parallel und müssen entsprechend koordiniert werden. So wird etwa der Fundort weiträumig abgesucht, unter anderem mit Leichenspürhunden, Hundertschaften der Bereitschaftspolizei und Tauchern. Insgesamt sind rund 400 Beamte und Beamtinnen damit beschäftigt. Es hätte ja sein können, dass dort weitere Leichenteile zu finden sind. Bei den Suchmaßnahmen wurden viele Gegenstände gefunden, deren Tatrelevanz zunächst völlig unklar war. Ein Fund weckt jedoch besonders das Interesse der Kriminalisten. Auf einem Parkplatz 1,3 Kilometer von der Fundstelle des Torsos entfernt, liegen in Mülleimern anthrazitfarbene Plastiktüten, für die sich die Leichenspürhunde sehr interessieren.
Fünf leere Beutel mit fettähnlichen und rötlichen Anhaftungen, oben verknotet und unten aufgeschnitten. So, als seien sie in Eile ausgeleert worden. Und noch zwei weitere solcher Mülltüten werden am Kanalufer sichergestellt. Zeugen hatten sie aus dem Kanal gefischt und dorthin geworfen. Auch sie werden kriminaltechnisch untersucht und das gesicherte Spurenmaterial, ebenso wie das aus den anderen Tüten, zur Untersuchung in die Rechtsmedizin gebracht. Das Ergebnis? Die DNA stimmt mit der des Torsos überein.
Das heißt, die Tote wurde in den fünf Beuteln transportiert. Herr Schmidt, die Tüten waren plötzlich der wichtigste Ansatzpunkt, den man in diesem Fall hatte. Tatsächlich kamen den Tüten in mehrfacher Hinsicht ganz besondere Bedeutung zu. Zum einen unterschieden sie sich auf den ersten Blick von den handelsüblichen bekannten blauen Mülltüten. Sie waren deutlich fester und größer. Insofern hätte uns die Herkunft der Tüten vielleicht auch Rückschlüsse auf den Täter oder zumindest auf Örtlichkeiten erlaubt. Daneben war aber auch bedeutend, dass der Fundort dieser Tüten nur etwa 1300 Meter vom Fundort des Torsos entfernt war. Nun muss man ein bisschen die Örtlichkeit kennen. Der Kanal ist in diesem Fall über Straßenniveau. und vom Parkplatz, wo die Tüten gefunden wurden, muss man Stufen hochgehen auf den quasi Deich des Kanals. Das heißt, wenn jemand dort mit den Tüten mit Inhalt hochgegangen ist, hätte er vielleicht beobachtet worden sein können. Also für eine Öffentlichkeitsverhandlung war das ein weiteres Indiz. Aber unsere größte Hoffnung bestand natürlich darin, an den Tüten verwertbare Spuren zu finden. Wie gesagt, sie waren verknotet und deshalb wurden sie einer sehr akribischen Spurensuche unterzogen.
Und Sie haben auch Spuren gefunden? Ja, wir haben insbesondere im Inneren der Knoten DNA, Fremd-DNA gefunden und haben dort auch Faserspuren gefunden. Und das sollte schon noch eine Rolle spielen. Also Fremd-DNA, nicht DNA, die vom Opfer stammte, damit also DNA vom Täter, oder? Das musste nicht zwangsläufig sein. Allerdings bei der Lage dieser Spuren im Inneren des Knotens mal schon davon auszugehen, dass es sich mit einiger Wahrscheinlichkeit um Theta-DNA handelte. Allerdings hat uns das in der ersten Phase nicht unbedingt weitergebracht, denn die sogenannte DAT-DNA-Analyse-Datei beim BKA existierte zu diesem Zeitpunkt gerade mal ein Jahr. Das heißt, da waren noch nicht so sehr viele Daten eingestellt und unsere Überprüfung verlief auch negativ. Also mit dem DNA kamen wir zunächst nicht weiter. Wir machten uns also auf die Suche nach der Herkunft der Tüten. Ja, im Film würde man jetzt vielleicht sehen, wie Polizistinnen oder Polizisten von Geschäft zu Geschäft laufen und danach suchen, wer solche Tüten verkauft. Die Realität, die sah allerdings ein bisschen anders aus. Herr Schmidt, wie ist denn Ihre Mordkommission an die Sache jetzt rangegangen? Es war jetzt Tag 4 nach dem Torsofund, als wir wussten, dass in diesen Tüten Leichenteile transportiert worden waren.
Insofern hatten wir den Fund dieser Tüten auch bislang der Öffentlichkeit gegenüber geheim halten können und wollten das auch weiter tun, weil wir den Täter damit nicht vorwarnen wollten. Auf der anderen Seite war es natürlich so, wenn wir jetzt an die Öffentlichkeit gegangen wären, dann erwarteten wir eine ganze Flut von Hinweisen, die uns wahrscheinlich nicht weitergebracht hätten. Deshalb haben wir uns entschlossen, zunächst mal die weiteren Ermittlungen verdeckt zu führen. Also Sie haben im Prinzip befürchtet, dass wenn Sie damit an die Öffentlichkeit gegangen wären, dann hätte der Täter vielleicht weitere Tüten aus seinem Besitz verschwinden lassen. Wichtige Beweismittel, mit denen Sie ihn hätten überführen können. Woran hätte man denn erkannt, dass es sich um identische Tüten handelt? Ja, die Tüten wiesen schon ein wenig eine Besonderheit auf. Das heißt, sie waren größer und fester als die üblichen Tüten. Wir hätten natürlich eine Materialprüfung machen können. Darüber hinaus hatten wir aber insgesamt sieben Tüten gefunden. Und es war uns klar, dass kein Verkauf von sieben Tüten irgendwo stattfand, sondern dass sie wahrscheinlich, das konnte man an den Perforationskanten auch sehen, von einer Rolle stammten. Sie haben es gerade gesagt, also Sie haben erst mal verdeckt ermittelt.
Die Ermittlungen, die begannen dann, naja, recht unspektakulär am Schreibtisch. Da wurde mit Herstellerfirmen telefoniert. Und eine der Firmen, die befand sich sogar in Australien. In den Telefonaten erhielten ihre Kolleginnen und Kollegen dann weitere interessante Infos zu den Tüten. Welche waren das denn? Die Infos sahen so aus, dass die Größe eigentlich sehr ungewöhnlich war und dass es sich möglicherweise sogar um Sonderanfertigungen handeln sollte.
Sonderanfertigungen, so sagte man uns beispielsweise, vielleicht für Krankenhäuser. Das hat für uns natürlich wieder besonders eine Rolle gespielt, weil ja auf der anderen Seite das Obduktionsergebnis so war, dass wir es vielleicht mit einem Mediziner als Täter zu tun hatten. Also war das schon ein Punkt, den wir bei den weiteren Ermittlungen ganz besonders zu berücksichtigen hatten. Doch der Hersteller der Tüten und wer damit beliefert worden ist, Fehlanzeige. Das ließ sich auf die Schnelle nicht herausfinden. Fünf Tage nach dem Fund des Torsos hat sich die Mordkommission dann doch entschieden, an die Öffentlichkeit zu gehen. In einer Pressekonferenz wurden die Tüten vorgestellt und nach deren Herkunft gefragt. Am Abend wurde in den regionalen Fernsehsendern darüber berichtet. Und prompt kamen wichtige Hinweise. Welche Art Hinweise waren das? Ja, tatsächlich meldete sich nur etwa knapp 30 Minuten nach der Ausstrahlung ein Zeuge, der darauf hinwies, dass genau solche Tüten von einer großen Supermarktkette vertrieben würden, die unter anderem auch in Giffhorn einen Markt betrieb.
Und natürlich sind wir sofort losgefahren und tatsächlich haben wir in dem Markt genau solche Tüten gefunden, in denen auch unsere Leichenteile transportiert worden waren. Ein Massenprodukt also. Damit war die Spur oder schien zumindest zunächst erstmal tot zu sein. Es war so, dass es Rollen mit je fünf Tüten gab, die dort in dem Markt verkauft wurden. Sie haben ja sieben Tüten insgesamt gefunden, die von verschiedenen Rollen stammten. Also klar, eine Rolle bestand nur aus fünf Tüten, Sie haben es gerade gesagt. Wären also noch mindestens drei Tüten übrig, vorausgesetzt der Täter hätte nicht noch mehr gebraucht. Die dann bei ihm zu finden, dafür hätte man schon viel Glück haben müssen. Wie hätte man denn überhaupt herausfinden können, dass die gefundenen Tüten von denselben Rollen stammten? Zum einen natürlich durch einen Materialvergleich, der aber bei einem Massenprodukt natürlich kein schlüssiges Beweismittel gewesen wäre. Was aber ein schlüssiges Beweismittel gewesen wäre, wäre eine sogenannte Passstückuntersuchung. Man muss sich das so vorstellen, dass die Abrisskanten an der Perforation unter dem Mikroskop aneinander gepasst werden und stimmen die winzigen Schnipsel dabei überein. So ist das ein eindeutiger Beweis.
Aber Sie haben natürlich recht, ein wenig Glück hätten wir dazu schon gebraucht. Aber Glück hat eben auch nur der Tüchtige. Ja, und parallel zu diesen Ermittlungen stellten die Beamtinnen und Beamten der Mordkommission fest, wann die Tüten auf dem Parkplatz weggeworfen wurden. Dazu erkundigten sie sich, wann die Müllbehälter zuletzt geleert wurden. Das war am 1. März 1999 vormittags. Das heißt also, der Täter oder die Täterin hatte die Tüten danach dort entsorgt. Herr Schmidt, warum war das so wichtig? Das ist immer wichtig, nicht nur bei Mordermittlungen, aber hier natürlich ganz besonders ist es wichtig, konkrete Zeiten für Tathandlungen für die Tat festzulegen. Das ist zum Beispiel für Alibi-Überprüfung immens von Bedeutung. Denn wenn ich einen unbestimmten Zeitraum habe, ist es ungleich schwieriger, das Alibi zu überprüfen, als wenn ich eine ganz konkrete Zeit überprüfen kann.
Deshalb war es hier ganz, ganz wichtig, dass zum einen ein Zeuge am 2. Nachmittag schon festgestellt hatte, dass dort ein Fleischklumpen im Kanal trieb und am 1.3. Eben nach 9.30 Uhr die Tüten in den Mülleimer eingeworfen worden waren. Also mussten die Tüten nach dem 1.3. 9.30 Uhr und vor dem 2.3. Nachmittags eingeworfen worden sein. Wir gingen davon aus, dass Horso nicht am Tage entsorgt wurde, weil dort herrscht relativ viel Verkehr, sondern es kam die Nacht vom 1. auf den 2. März in Frage und für diese Zeit konnten wir konkrete Alibis überprüfen.
So kommt ein Mosaiksteinchen zum anderen. Durch intensives Studium der Kassenrollen findet die Polizei auch heraus, dass in der Discounter-Filiale in Gifhorn genau in dieser Zeit tatsächlich zwei Rollen solcher Tüten über den Ladentisch gegangen waren. Am 1. März um 16.26 Uhr, zwei Tage vor dem Leichenfund. Auffällig ist, dass der Käufer oder die Käuferin lediglich diese Rollen dort gekauft hatte. Wer das war, lässt sich aus den Belegen allerdings nicht erkennen. Die Rollen wurden bar bezahlt und eine Videoüberwachung gab es damals noch nicht. Daneben richtet die Kripo ihr Augenmerk weiter auf den Parkplatz. Sie postiert sich dort, befragt Fußgänger sowie Autofahrer, die regelmäßig zwischen Gifhorn und Braunschweig hin und her fahren. Vielleicht hat ja jemand von ihnen in der fraglichen Zeit gesehen, wer dort die Tüten weggeworfen oder sonstige Beobachtungen gemacht hat. Weitere Beamtinnen und Beamte durchforsten die Berichte über ähnliche Taten, was sich ziemlich schwierig gestaltet. Dennoch gibt es kaum Datenbanken und die, die es bereits gibt, sind recht lückenhaft.
Sogar die Schiffe, die den Kanal befahren, werden nicht außen vor gelassen. Es hätte ja sein können, dass der Torso von einem der Boote ins Wasser geworfen wurde. Auch die Gäste eines Campingplatzes und einer Ferienhaussiedlung in der Nähe werden befragt und überprüft. Alles ohne Ergebnis. Man holt sich auch Rat bei Expertinnen und Experten. Zum Beispiel bei der Abteilung Operative Fallanalyse des Bundeskriminalamts, bei den Profilern also. Doch die winken ab. Fallanalyse und Täterprofil seien nicht möglich. Es gebe ja weder einen Tatort noch einen rekonstruierbaren Tathergang. Fachliche Unterstützung gibt es lediglich von den Rechtsmedizinern, die ja bereits gemutmaßt haben, dass der Täter anatomische Kenntnisse haben müsse, vielleicht sogar selbst Arzt sei.
Herr Schmidt, wie konnten die Ihnen denn noch helfen? Wir haben mehrfach mit den Rechtsmedizinern über die Art und Weise der Leichenzerteilung diskutiert. Sie betonten immer wieder, das Abtrennen der Gliedmaßen und des Kopfes sei absolut fachmännisch erfolgt. Das Eröffnen des Brustkorbes war zum Beispiel wie bei einer Herzoperation. Die Organe waren mit den großen Gefäßen entnommen, wie bei einer Transplantation. Dieses Vorgehen setzte nach Auffassung der Rechtsmediziner voraus, dass der Täter einen geeigneten Raum zur Verfügung hatte, dass er von allen Seiten an den Leichnam herantreten konnte. Die Lichtverhältnisse müssen gut gewesen sein. Also das waren schon einige Erkenntnisse. Das klingt tatsächlich so, als ob die Gerichtsmediziner einen Kollegen als Täter für möglich gehalten haben. Tatsächlich gingen die Überlegungen in diese Richtung. Wir wollten uns aber nicht derart festlegen, sondern gingen eher davon aus, dass der Täter sehr wohl über Kenntnisse beim Zerteilen von Körpern verfügen müsste, was zum Beispiel aber auch bei Schlachtern und Jägern der Fall ist. Mit diesem Täterprofil sind wir schließlich auch an die Öffentlichkeit gegangen, was wiederum zu einer Vielzahl von Hinweisen führte, die nach und nach von der Mordkommission abgearbeitet werden musste. Bei den Alibi-Überprüfungen spielten dann wieder die bereits erwähnten festen Daten eine große Rolle und wir konnten deshalb viele der überprüften Personen recht schnell ausschließen.
Das ist also die Suche nach dem Täter. Aber auch die Identifizierung des Opfers wird mit Hochdruck weiter versucht. Innerhalb einer knappen Woche werden die Akten 113 in Frage kommender Vermisstenfälle gepunktet.
Man kann sich vorstellen, welcher Aufwand da betrieben wurde. Außerdem suchen im Elbe-Seitenkanal Taucherinnen und Taucher unermüdlich nach weiteren Leichenteilen. Und tatsächlich. Am 8. März, also fünf Tage nach dem Leichenfund, bergen sie etwa einen Kilometer vom Leichenfundort entfernt ein weiteres Körperteil. Den rechten Unterschenkel mit Fuß. Und das bringt wichtige neue Erkenntnisse, denn die Haut ist diesmal noch vorhanden. Und darauf gut zu erkennen, sogenannte Altersflecken. Die Gerichtsmediziner korrigieren das Alter der Toten damit wesentlich nach oben. Das Opfer muss um die 60 gewesen sein. Jetzt wird ein recht frischer Vermisstenfall interessant, den die Beamtinnen und Beamten schon auf dem Schreibtisch liegen haben. Es geht um eine 59-jährige Frau, die schon wegen des Alters bisher nicht ins Raster passte. Den gefundenen Torso hatte man ja auf etwa 40 Jahre geschätzt. Am Vormittag des 5. März 1999, zwei Tage nach dem Leichenfund, hatte ihr Mann sie in Zelle vermisst gemeldet. Zelle ist von Gifhorn etwa 40 Kilometer entfernt. Zuletzt war sie dort abends in einer Gaststätte gesehen worden. Auf dem Heimweg verschwand sie dann plötzlich. Die Polizei in Zelle hatte die Anzeige noch am selben Tag an die Mordkommission nach Gifhorn weitergeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen hatten sich bereits in der Gaststätte umgesehen und mit dem Wirt und den Gästen gesprochen.
Doch es sah nicht so aus, als ob es sich bei der Vermissten um das Opfer aus dem Elbe-Seitenkanal handelte. Wie gesagt, das Alter stimmte nicht und alles sah eher danach aus, als ob die Frau über kurz oder lang wieder zu ihrem Mann zurückkehren würde und einfach nur eine Auszeit genommen hatte. Aber jetzt, nach der Korrektur des Alters, ist die Mordkommission wie elektrisiert. Die Kolleginnen und Kollegen in Zelle hatten im Rahmen der Vermissten-Sache vorsorglich in der Wohnung Proben für eine DNA-Untersuchung gesichert. Diese wurden von der Mordkommission zum Rechtsmedizinischen Institut nach Hannover gebracht, um sie mit der DNA des Torsos zu vergleichen. Am 11. März, spätabends, genau eine Woche nach dem Leichenfund, kommt das Ergebnis. ist. Die DNA-Vergleichsproben stimmen überein. Noch in derselben Nacht werden angesichts der Neuigkeiten die Aufgaben in der Mordkommission neu priorisiert. Es gilt, möglichst viele Informationen über die Vermisste einzuholen. Beim Ehemann, beim Wirt und bei den Gästen des Lokals, in dem sie zuletzt war. Man will sich ein genaues Bild über die Lebensumstände und über den Bekanntenkreis machen. Am 12. März fahren deshalb mehr als 20 Beamte der Mordkommission nach Zelle, um dort mit den örtlichen Kolleginnen und Kollegen notwendige Ermittlungen zu führen und Überprüfungen vorzunehmen.
Rosalie Baumeister, die Namen in dieser Folge haben wir wie üblich geändert, galt als recht lebenslustig. Neben einem schwer kranken Ehemann hatte sie einen Liebhaber, der allerdings ebenfalls krank war, alkoholsüchtig. Routinemäßig werden beide Männer vernommen. Als Täter scheiden sie von vornherein jedoch aus. Beide wären aufgrund ihrer körperlichen Verfassung gar nicht in der Lage gewesen, eine solche Tat zu begehen.
Die Beamtinnen und Beamten rekonstruieren die letzten Stunden im Leben von Rosalie Baumeister. Am Sonntag, dem 28. Februar 1999, verbringt sie mit ihrem Mann den Nachmittag und den Abend in ihrer Stammkneipe in der Nähe der gemeinsamen Wohnung. Gegen 23 Uhr geht ihr Mann schon mal nach Hause, während Rosalie noch in der Gaststätte bleibt. Zu dieser Zeit befinden sich außer dem Wirt noch zehn Gäste dort, alle mehr oder weniger alkoholisiert. Eine halbe Stunde später verlässt auch Rosalie das Lokal. Allein, wie der Wirt und die übrigen Besucher gegenüber der Polizei angeben. Darunter auch Oskar Weber. An der Aussage des 40-Jährigen erscheint zunächst nichts verdächtig. Allerdings wird die Polizei kurze Zeit später noch einmal auf ihn aufmerksam, weil er sich nach dem Verschwinden von Rosalie Baumeister wohl ziemlich seltsam benommen haben soll. Eine Zeugin erwähnt in ihrer Vernehmung, Weber habe sich in den Tagen nach Rosalies Verschwinden beim Wirt mehrfach vergewissert, er könne doch bestätigen, dass er eine halbe Stunde nach Rosalie das Lokal verlassen habe. Und obwohl er sich da eigentlich gar nicht so sicher ist, sagt der Wirt das tatsächlich vor der Polizei aus.
Die Mordkommission wird misstrauisch. Webers seltsames Verhalten ist Grund genug, sich mit der Vergangenheit des Mannes zu beschäftigen. Dabei kommt heraus, dass er als 22-Jähriger im Jahr 1982 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. In Osterode hatte er nach dem Besuch einer Disco eine 16-Jährige auf dem Heimweg brutal vergewaltigt und mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit gewirkt. Herr Schmidt, diese Tat lag zwar schon einige Jahre zurück, Sie konnten aber noch weit mehr über Oskar Weber herausfinden. Was zum Beispiel? Noch ohne direkt an ihn heranzutreten, haben wir festgestellt, dass er bei einer Zellerfirma als Lkw-Fahrer und Bauhelfer arbeitete. Er hatte Baustellen in Gifhorn und Fallersleben unter anderem mit Gies zu beliefern.
So erfuhren wir auch, dass er am 1. und 2. März jeweils von Zelle nach Fallersleben und von dort zu einer Baustelle nach Gifhorn gefahren war. Die übliche Fahrstrecke führt dabei direkt über die Kreisstraße 114, die unter dem Elbe-Seitenkanal verläuft. Genau dort in diesem Bereich befand sich auch der Parkplatz mit den Mülleimern, in denen die inkriminierten Müllsäcke gefunden worden waren. Die Baustelle wiederum, die er in Giffen belieferte, fand sich genau gegenüber des Supermarktes, in denen es auch die Mülltüten zu kaufen gab.
Das alles im Kontext mit der Tatsache, dass er am Abend des Verschwindens der Rosalie mit ihr in der Gaststätte in Celle war. Sein auffälliges Verhalten nach den ersten Ermittlungen im Lokal und nicht zuletzt seine Vorstrafe wegen eines brutalen Sexualdeliktes machten ihn zum Verdächtigen. Noch am 12. März wurde Weber von seiner Arbeit abgeholt und auf die Dienststelle gebracht. Die Polizei hatte es nicht weit, denn auch an diesem Tag befand sich Weber auf der Baustelle in Gifhorn. Während er vernommen wird, durchsuchen Beamtinnen und Beamte seine Wohnung. Was hat man da alles gefunden? Die Ergebnisse der Durchsuchung werden nach und nach aus Zelle nach Gifhorn übermittelt. Zuerst hat man dort blutverdächtige Anhaftungen an der Matratze im Bett und an der Wand hinter dem Bett gefunden. Offensichtlich war auch versucht worden, diese Spuren abzuwischen, zu verwischen. Auch im Badezimmer, im Bereich der Badewanne, haben die Kollegen dort blutverdächtige Anhaftungen gefunden.
Daneben, was aber auch besonders war, fanden wir die Verpackung für eben solche Müllsäcke, wie sie verwendet worden waren.
Im Wohnzimmer gab es eine zertrümmerte Marmorplatte des Kautstüsses. Es sah so aus, als sei jemand darauf gefallen. Die Vernehmung selbst haben Kolleginnen und Kollegen von Ihnen übernommen. Sie haben den Tatverdächtigen aber auch erlebt. Wie haben Sie ihn denn wahrgenommen auf der Dienststelle?
Ich erinnere mich an einen großen, sehr kräftigen, über 1,90 Meter großen Mann. Er wirkte insgesamt relativ ruhig, zumindest äußerlich. Er gab sich kooperativ und willigte in die anstehenden Untersuchungen ein. Ihm war erklärt worden, dass er im Zusammenhang mit dem Auffinden des Torso der Rosalie überprüft werden sollte. Zunächst wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt, also Fingerabdrücke genommen, Messungen durchgeführt, Lichtbilder gefertigt, eine Speichelprobe für eine DNA-Untersuchung unternommen und der Körper wurde auf Verletzungsspuren untersucht. Bei diesen Untersuchungen stritt er ab, etwas mit dem Tod der Rosalie und deren Verschwinden zu tun zu haben. Wie hat er denn darauf reagiert? Also überall Blutspuren, der Couchtisch zertrümmert? Ja, zwischenzeitlich hatte die formelle Vernehmung begonnen, bei der ich nicht dabei war. Insofern kann ich hier nur über das berichten, was mir die Kollegen mitgeteilt haben.
Nach dem Vorhalt der ersten Ergebnisse aus der Durchsuchung, dass nämlich Blutspuren dort gefunden worden waren, ist er zunehmend nervös geworden. Nachdem ihm dann immer mehr vorgehalten wurde und insbesondere ihm auch klargemacht wurde, dass man anhand eines DNA-Nachweises der vorgefundenen blutverdächtigen Anhaftung natürlich klären konnte, von wem dieses Blut stammt, ist er dann äußerst nervös geworden und hat letztlich auch zugegeben, dass er mit der verschwundenen Rosalie in seiner Wohnung war. Er hätte die Frau dann nach dem Verlassen der Gaststätte zufällig vor der Gaststätte getroffen. Man sei übereingekommen, noch weiter in seiner Wohnung zu feiern. Dort habe man Musik gehört Whisky getrunken, getanzt dabei sei man auch ins Strauchen gekommen und auf den Couchtisch gefallen die Marmorplatte ist kaputt gegangen anschließend habe man noch Zärtlichkeiten ausgetauscht sei im Bett gelandet und habe miteinander geschlafen alles sei freiwillig geschehen, während des Geschlechtsverkehrs habe die Rosalie ihn dann aufgefordert doch etwas doller, etwas kräftiger zu machen habe ihn angestachelt dann habe sie sich nicht mehr bewegt, Als er sich dann bewusst geworden sei, dass die Frau tot war, habe er wegen seiner Vorstrafe keine Hilfe holen wollen und habe sie auch nicht getraut, die Polizei anzurufen.
Schließlich, und das ist auch wiederum seine Aussage, habe er sie zunächst auf die Couch in seiner Wohnung und letztlich in die Badewanne getragen. Am nächsten Morgen sei er dann pünktlich gegen 6 Uhr zur Arbeit gegangen. Währenddessen soll die Tote dann also seinen Schilderungen zufolge den ganzen Tag in der Badewanne gelegen haben. Wie und warum ist er denn dann auf die Idee gekommen, sie zu zerstückeln? Er hätte bei der Arbeit den ganzen Tag überlegt, wie er die Leiche ungesehen aus seiner Wohnung schaffen könne. Ihm sei dabei eingefallen, dass es im Raum Peine Mordfälle gegeben habe, bei denen der unbekannte Täter seine Opfer zerstückelte.
Er wollte die Polizei glauben lassen, der in der Öffentlichkeit so bezeichnete Sägemörder hätte wieder zugeschlagen. Zu diesem Zweck hätte er in dem Supermarkt gegenüber der Baustelle extra starke Müllsäcke gekauft. Auf keinen Fall wollte er sein Fahrzeug besudeln, um ja keine Spuren ihm zu hinterlassen. Mit einem Schlachtermesser und er hatte ein ganzes Sortiment zu Hause, hätte er die Leiche in der Badewanne zerteilt. Damit habe er sich ausgekannt, weil er als jugendlicher Schlachter gelernt hatte. Da hatten Sie nun also die Bestätigung zu Ihrer Annahme, dass der Täter sich tatsächlich fachgerecht mit dem Zerteilen von Körpern auskannte. Was hatte er noch zur Entsorgung der Leiche ausgesagt? Er hätte die Leichenteile in mehrere Mülltüten verpackt und in seinem Baustellen-Lkw geladen, der in der Nähe seiner Wohnung parkte.
Er wollte die Müllsäcke mit den Leichenteilen auf dem Weg zu seiner ersten Anlaufstelle nach Fallersleben entsorgen. Nun muss man sagen, der Weg führt zunächst mal über die Bundesstraße 3 und dann über die Bundesstraße 214 von Zelle in Richtung Braunschweig und dann über die Bundesstraße 188 in Richtung Wolfsburg-Fallersleben. Unterwegs befinden sich etliche Parkplätze, auf denen ihm aber zu viel Betrieb war. Lkw-Fahrer übernachteten dort und schließlich hat er in der Nähe von Meinersen im Landkreis Giffhorn am Rand eines Parkplatzes, der an ein Waldstück grenzte, mehrere Leichenteile, nämlich Oberschenkel, Oberarme und die Hautfetzen in einem Waldstück vergraben.
Das sei sehr mühsam gewesen, weil der Boden gefroren und auch stark verwurzelt war und deshalb hat er sich dann in der Folge entschlossen, weitere Teile nicht mehr zu vergraben, sondern in den Kanal zu werfen, den er auf seinem Weg nach Fallersleben auch zwangsläufig unterqueren musste.
Haben Sie denn die vergrabenen Leichenteile noch gefunden? Er beschrieb den Ort so genau, dass wir ganz gezielt graben konnten. Das war eigentlich überhaupt kein Problem. Wir haben noch nicht mal Leichenspürhunde gebraucht, um diese Teile zu finden. Die Teile waren für uns von Bedeutung, weil an den Hautlappen fanden sich zum Beispiel Kratz, Biss und Druckspuren. Und wir haben auch vitale Unterblutungen dort gefunden, so wie sie üblicherweise bei Würgevorgängen entstehen. Was wir dort allerdings nicht fanden, das war der Kopf. Weber hat dazu angegeben, er hätte ihn ebenfalls in den Kanal geworfen. Nach dem Kopf haben Sie ja dann mit einer relativ außergewöhnlichen Methode gesucht, und zwar mit einem Peilsender. Wie läuft das ab, wie funktioniert das? Bevor wir den Peilsender einsetzten, haben wir natürlich sehr umfangreich mit Schleppnetzen, mit Tauchern und so weiter gesucht, aber nichts gefunden. Und so sind wir schließlich auf die Idee gekommen, einen Peilsender in einen Dummy einzusetzen. Dummy, das ist der Kopf von so Puppen, wie sie beispielsweise bei Fahrzeugaufprallversuchen benutzt werden. Wir sind in der Nähe von Wolfsburg. Es war für uns also kein Problem, uns solch einen Dummy zu besorgen. Und wir haben einen Peilsender in eben einen solchen Dummy verbaut und dann diesen Kopf in den Kanal eingebracht.
Wir konnten dadurch genau feststellen, wie sind die Strömungsverhältnisse bzw. Wie wird dieser Dummy von Schiffen beispielsweise mitgezogen. Wir wollten auf diese Art und Weise feststellen, wie der tatsächliche Kopf sich vielleicht im Wasser verhalten hätte und die festgestellten Bewegungen dabei allerdings waren relativ gering. Wir haben jeweils nur etwa 100 Meter nach rechts oder nach links feststellen können. Also im Prinzip blieb der Kopf an der Stelle, wo er auch eingeworfen wurde. Ja und dabei haben Sie ja gerade am und im Kanal von Anfang an ziemlich viel Manpower eingesetzt. Was haben Sie unternommen? Nachdem die ersten Suchmaßnahmen mit unseren normalen Methoden vergeblich verlaufen waren, haben wir uns natürlich die wildesten Gedanken gemacht. Wir haben uns beispielsweise auch überlegt, das Wasser im Kanal zwischen zwei Schleusen gänzlich abzulassen, um den Kopf des Opfers zu finden. Das hätte natürlich zu einer riesigen Überschwemmung geführt, sodass wir davon Abstand genommen haben.
Der Einsatz von Tauchern insgesamt war auch recht problematisch wegen des Schiffsverkehrs. Wir mussten die Taucher immer wieder aus dem Wasser holen. Darüber hinaus muss man sagen, dass der Kanal 55 Meter breit, 5 Meter tief war, aber auch keine Sicht herrschte. Das heißt, man hatte eine Sicht von 20, 30 Zentimetern und die Taucher mussten quasi jeden Zentimeter abtasten. Und schließlich haben wir uns dann entschlossen, den Kanal für zwei Tage gänzlich dicht zu machen. Das hat uns durchaus auch etwas Ärger mit den Binnenschiffern gebracht, aber es nutzte alles nichts. Wir haben Taucher aus ganz Deutschland zusammengezogen, und zwar Polizeitaucher und auch Bundeswehrtaucher. Insgesamt 60 an der Zahl haben den Kanal für zwei Tage gesperrt und haben dann Zentimeter für Zentimeter auf einer Strecke von etwa 1,2 Kilometern absuchen lassen. Aber auch das alles hat nicht dazu geführt, dass wir den Kopf gefunden haben. Wir haben zwar alle anderen Leichenteile gefunden, nicht aber den Kopf. Das heißt, der Verdächtige hat Ihnen vermutlich nicht die Wahrheit gesagt, weil den Kopf hätten Sie eigentlich finden müssen, oder? Nach menschlichen Ermessen hätten wir den Kopf finden müssen. Das hatte uns nicht zuletzt der Versuch mit dem Dummy gezeigt.
Haben Sie denn eine Theorie, warum er dazu gelogen hat? Wir gingen davon aus, dass er in irgendeiner Form Gewalt gegen den Kopf ausgeübt hatte. Weber wollte uns den Verbleib vermutlich deshalb nicht preisgeben, weil damit seine Unfallschilderung hinfällig gewesen wäre. Bleiben wir bei dem Verdächtigen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aufgeatmet haben, dass der Tatverdächtige geständig war und der Fall so schnell geklärt werden konnte. Der Ermittlungserfolg wurde ja auch am nächsten Tag schon in einer Pressekonferenz verkündet. Dabei sollen Sie gesagt haben, jetzt fange die Arbeit erst richtig an. Was haben Sie damit gemeint? Nun ist es nicht so, dass mit der Festnahme eines Tatverdächtigen die Ermittlungen quasi abgeschlossen sind. Im Gegenteil. Es gilt genau abzuklären, was ist geschehen, wie ist es geschehen und warum ist es geschehen. Das Gericht muss durch unsere Vorarbeit in die Lage versetzt werden, am Ende ein gerechtes Urteil zu sprechen. Dazu gehören sowohl die objektiven, aber auch subjektive Merkmale der Tat. Es galt hier also die Tötung der Rosalie Baumeister genauestens aufzuklären.
Weber hatte mehr oder weniger von einem tragischen Unfall während des Geschlechtsverkehrs gesprochen. Diese Behauptung galt es zu be- oder zu Endkräften. Es folgten viele Vernehmungen, um das Verhalten des Opfers nachzuvollziehen, aber auch zur Persönlichkeit des Verdächtigen, um sich ein Bild von seinen typischen Verhaltensweisen machen zu können. Dabei spielte die Beschaffung objektiver Beweismittel eine große Rolle, sprich die Spuren in der Wohnung des Verdächtigen waren auszuwerten. Es gab aber noch eine ganz wesentliche zweite Komponente. Bei der Abklärung der Persönlichkeit des Verdächtigen ergab sich nicht nur wegen seiner Vorverurteilung die Frage, ob er für ähnliche Fälle als Täter in Frage kommt. Es gab also letztlich zwei große Ziele. Einmal die lückenlose Aufklärung der Tat zum Nachteil Rosalie Baumeister und zum anderen natürlich die Klärung der Frage, ob Weber für weitere gleichgelagerte oder ähnliche Taten als Täter in Frage kam.
Die Kripo will genau wissen, was ist Oskar Weber für ein Typ? Zeugenvernehmungen ergeben, er wächst überwiegend bei seinen Großeltern auf. Die Eltern kümmern sich kaum um ihn. Die Hauptschule beendet er ohne Abschluss. Dabei hätte er mehr erreichen können. Denn, das bescheinigen ihm seine Lehrer, er ist durchaus intelligent. Aber er hat einfach keinen Bock auf Schule und Lernen, wie er in seinen späteren Vernehmungen sagt. Oskar Weber gilt als Einzelgänger. Bereits als Jugendlicher begeht er Diebstähle. Seine Beute verschenkt er, um sich Freundschaften zu erkaufen. Als das nicht zieht, ist er immer öfter in Schlägereien verwickelt und prahlt mit seiner angeblichen Brutalität. In einem psychologischen Gutachten wird ihm später eine Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ bescheinigt.
Nach der Schule beginnt er eine Lehre als Maler, die muss er aber wegen eines erneuten Diebstahls abbrechen. Seine Großmutter besorgt ihm eine neue Lehrstelle, bei einem Fleischer. Aber auch dort macht er lange Finger. Im zweiten Lehrjahr wird ihm gekündigt. Von da an nimmt er Gelegenheitsjobs an, bis er schließlich zur Bundeswehr eingezogen wird. Hier sieht er eine Perspektive. Er will Berufssoldat werden. Doch auch aus diesem Vorhaben wird nichts. Während seiner Bundeswehrzeit muss er sich 1982 wegen der Vergewaltigung, die wir vorhin schon erwähnt haben, vor Gericht verantworten und eine fünfjährige Haftstrafe verbüßen. Im Gefängnis beginnt er wieder eine Lehre, diesmal als Koch. Die zieht er durch. Er schließt sie mit dem Gesellenbrief ab und arbeitet nach seiner Entlassung als Koch.
Bisher waren seine Beziehungen zu Frauen regelmäßig schiefgelaufen. Doch jetzt, nach seiner Haftentlassung, zieht er mit einer Frau zusammen, die er im Gefängnis kennengelernt hat. Sie kümmert sich dort ehrenamtlich um die Gefangenen, die bald in Freiheit entlassen werden, als Resozialisierungshelferin. Ein Jahr später heiraten die beiden, sie bekommen eine Tochter. Doch nach und nach läuft es auch in dieser Beziehung nicht mehr rund. Wie er später sagt, fühlt er sich von seiner Frau gegängelt. Irgendwann wirft sie ihm sogar vor, die gemeinsame Tochter missbraucht zu haben. Er kommt deshalb vor Gericht. Doch er kann die Richter von seiner Unschuld überzeugen. Er wird freigesprochen. Ein Fehlurteil, wie sich später herausstellen wird. Denn im Laufe der aktuellen Vernehmung räumt er den damaligen Missbrauch ein.
1991 trennt sich Weber von seiner Ehefrau und zieht nach Hannover in ein Wohnheim. Ein paar Monate später lernt er eine sechs Jahre jüngere Frau aus Zelle kennen und zieht zu ihr. Auch mit seiner neuen Lebensgefährtin bekommt er eine Tochter. Doch auch diese Beziehung hält, wie alle weiteren, nicht lange. 1996 trennt man sich. Herr Schmidt, Ihre Mordkommission wollte doch auch untersuchen, ob der Täter als Serienmörder in Frage kommt. Was ist denn aus diesen Ermittlungen geworden? Wie schon dargestellt, ging es zunächst darum, die Tötung zum Nachteil Rosalie Baumeister lückenlos aufzuklären. Weber hatte es ja als Unfall beim Sex dargestellt. Dem widersprachen die Erkenntnisse der Rechtsmediziner. Nach Untersuchung aller Leichenteile hatten sie Unterblutungen im Bereich des Halses und eine Überblähung der Lunge festgestellt, was für erhebliche Gewalteinwirkung gegen den Hals sprach. Frische Rippen-Serienbrüche waren ein weiteres Indiz für Gewaltanwendung und schließlich die Blutspuren am und im Bett, die mit Nasenbluten oder ähnlichen nicht zu erklären waren. Wohl aber zu einer blutenden Wunde am Kopf passten.
Sowohl von der Lage am Kopfende des Bettes als auch von der Menge Blut sprach einiges dafür, dass es hier eine Kopfverletzung gegeben hatte. Die weiteren Ermittlungen führten auch dazu, dass er offensichtlich zu Gewalt neigte. Die Ermittlungen in diesem Fall wurden schließlich abgeschlossen, die Akte an die Staatsanwaltschaft übergeben. Aber damit, und darauf zielte Ihre Frage ja auch ab, endeten unsere kriminalpolizeilichen Ermittlungen natürlich nicht. Wir hatten nach wie vor den Verdacht, Weber hat weitere Gewalttaten begangen. Es wurde eine neue Soko 99.1 eingerichtet, die den Auftrag hatte, zu klären, ob er eben für weitere Morde, für weitere Sexualstraftaten als Täter in Frage kommt. Beamte, die vorher in der Mordkommission mitgearbeitet hatten, wurden jetzt für diese Ermittlungen abgestellt. Weber selbst bestritt weitere Morde und Sexualstraftaten anfangs kategorisch.
Objektive Beweismittel wie zum Beispiel DNA-Spuren hatten wir nicht. Also stellten wir uns die Frage, ob wir mit unserem Verdacht richtig oder vielleicht auch falsch liegen. Schließlich hat er aber einem Polygraphentest zugestimmt, also einem Test mit einem sogenannten Lügendetektor. Ja, es ging dabei darum, Anhaltspunkte zu erlangen, ob unser Verdächtiger tatsächlich für weitere Tötungsdelikte als Täter in Frage kommen oder aber auch, ob im Fall Baumeister zum Beispiel seine Aussage, Unfall beim Sex, Verbleib des Kopfes, richtig oder falsch war. Es war ein Versuch unserer Ermittlungen, vielleicht sogar einen weiteren Mosaikstein hinzuzufügen.
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Es gibt allerdings nur wenige Expertinnen und Experten auf dem Gebiet. Unser Autor Rüdiger Wellnitz hat mit einer von diesen Expertinnen im Vorfeld gesprochen, wie genau so ein Test abläuft. Auch das wussten wir vor der Vorbereitung zur heutigen Folge nicht. Auch nicht, ob da zum Beispiel bestimmte psychologische Tricks angewendet werden, mit denen der Proband zum Beispiel zu bestimmten Aussagen gebracht werden soll. Von Tricks kann keine Rede sein. Im Gegenteil, alles sehr transparent und durchschaubar. Die Begutachtung dauert ein paar Stunden. Sie beginnt mit einem ausführlichen Untersuchungsgespräch. Darin werden sogar die Fragen besprochen, die nachher im Test gestellt werden. Und es wird genau erklärt, welche Reaktionen gemessen werden und was sich im Körper dabei abspielt.
Dann findet ein Vortest statt. Da wird unter anderem erklärt, wie das Gerät arbeitet. Dann kann sich der Proband noch mal entscheiden, ob er sich der Untersuchung tatsächlich unterziehen will oder lieber nicht. Danach wird der Fragenkatalog sozusagen abgearbeitet. Und das mehrere Male. So lassen sich Widersprüche erkennen. Die Kunst der Gutachterin oder des Gutachters besteht darin, die Fragen so zu formulieren, dass sie eindeutig sind. Hinterher werden Anfang und Ende der Frage sowie die Antwort markiert, sodass eindeutig zuzuordnen ist, was ist die Frage, was die körperliche Reaktion darauf. Welche Reaktionen da gemessen werden und vor allem wo, auch das weiß unser Kollege Rüdiger Wellnitz. Gemessen wird nur an der Körperoberfläche. Dazu werden den Probanden verschiedene Kontakte angelegt. Ganz wichtig, eine Blutdruckmanschette am Oberarm. Dann ein sogenannter Atmungsgürtel. Sieht aus wie ein Gummischlauch, der um den Brustkorb gelegt wird. Er erfasst die Bewegungen des Brustkorbs beim Atmen.
Kleine Metallplättchen, die an die Finger gelegt werden, sogenannte Fingerelektroden, erfassen, wie viel Schweiß abproduziert wird. Und dann gibt es noch einen Fingerclip, der misst, wie durchblutet die Fingerspitze ist. In gewissen Stresssituationen wird das Blut aus den Fingerspitzen zum Gehirn und in die Skelettmuskulatur abgezogen. Die Kunst besteht darin, die entsprechenden Werte später richtig zuzuordnen und seine Schlüsse daraus zu ziehen. Die Befürworter sprechen dieser Methode über 90 Prozent Treffergenauigkeit zu. Das ist natürlich viel, aber es gibt auch Kritiker, die das bezweifeln. Da wird zum Beispiel behauptet, die Untersuchungsmethode liefere mehr falsche als richtige Ergebnisse. Die Psychologin, mit der ich gesprochen habe und die nach eigenen Angaben in den vergangenen 30 Jahren schon fast 1500 Untersuchungen dieser Art durchgeführt hat, sagt, ihre Methode, der sogenannte Vergleichsfragentest, sei so gut, dass sie weltweit die am meisten Verbreitete sei und helfe, einen Verdacht zuverlässig abzuklären.
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Was uns natürlich besonders interessiert, ist die Frage danach, ob der Test denn für die Kripo Gifhorn wirklich neue, hilfreiche Erkenntnisse gebracht hat. Wie sieht es aus, Herr Schmidt?
Bei drei fallbezogenen Fragen hat Weber eine auffällige Reaktion gezeigt. Zum einen bei Fragen zum Fall Baumeister, ob er an ihr Handlungen in Tötungsabsicht vorgenommen hätte. Er verneinte dies, was dem Testergebnis nach gelogen war. Auch das Gericht hat später festgestellt, dass er sehr wohl in Tötungsabsicht handelte. Entscheidender für unsere weiteren Ermittlungen aber war die Antwort auf die Frage, ob er eines der Tötungsdelikte begangen hatte, auf das er im Laufe der Ermittlungen schon angesprochen worden war. Hier war seine emotionale Anfahrt derart auffällig, dass die beiden gutachterlichen Aussagen, und zwar haben zwei Gutachter diesem Test beigewohnt, recht eindeutig waren. Sie sagten, er müsste eigentlich für ein weiteres Tötungsdelikt als Täter in Frage kommen. Ich hatte ja zu Beginn bereits beschildert, dass wir den Fall des Mordes an der 18-jährigen Schülerin Jasmin im Raum Peine schon von Anfang an auf den Schirm hatten. Aber nach dem Testergebnis rückte dieser Fall natürlich nochmal besonders in unseren Fokus. Ja, und das war ja sogar ein Fall, der zwei Jahre vor dem Mord an Rosalie Baumeister bereits in Aktenzeichen XY vorgestellt worden war. Und zwar in der Sendung vom 21. März 1997.
Wir hören da mal rein.
Es liegt sicher in der Natur der Sache, meine Damen und Herren, dass Kripobeamte und insbesondere die der Mordkommission viel Grausames zu Gesicht bekommen. Das war auch in dem Fall so, den wir Ihnen jetzt für die Kripo Peine vorstellen. Diesen Mord haftet allerdings noch eine Besonderheit an. Niemand, auch nicht die Mordkommission in Peine, kann sich erklären, warum der Täter hier so bestialisch vorgegangen ist. Er hat sein Opfer, ein 18-jähriges Mädchen, nicht nur getötet, sondern auch noch zerstückelt und die einzelnen Teile dann an verschiedenen Orten versteckt.
So bereitete Eduard Zimmermann damals die Zuschauerinnen und Zuschauer auf diesen Fall vor. Und man merkt ihm an, dass ihm das ziemlich nahe ging. Die junge Frau, von der er hier sprach, ist Jasmin, 18 Jahre alt und Schülerin. Am Abend des 5. Oktober 1996 macht sie sich für die Disco zurecht. Kurz vor 19 Uhr verlässt sie ihre Wohnung. Sie will nach Braunschweig. Dann verschwindet sie spurlos. Am 14. Oktober 1997 meldet ein Anwohner aus Fächelde der Polizei einen grausigen Fund. Hinter dem Bahnhof des kleinen Ortes zwischen Hannover und Braunschweig hat er eine vergrabene Tüte gefunden. Der Inhalt? Jasmins Oberkörper. Kopf, Arme und Beine fehlen, vermutlich mit einem elektrischen Messer abgetrennt. Für die zuständige Kripo Peine steht fest, der Täter muss Jasmin zu sich nach Hause mitgenommen haben, entweder vor oder nach dem Discobesuch. Dort hat er sie getötet und zerstückelt, bevor er den Torso am Bahnhof vergraben hat.
Die Beine der jungen Frau werden ein paar Wochen später in einer Kiesgrube bei Hannover gefunden und der Kopf ein halbes Jahr später bei Lerte, ebenfalls zwischen Hannover und Braunschweig. Herr Schmidt, das klingt doch sehr nach Parallelen zu Ihrem Giforna-Fall und dazu kommt die Reaktion Ihres Tatverdächtigen, als er am Lügendetektor nach weiteren Tötungsdelikten gefragt wird, nicht? Ja, die Parallelen waren und sind natürlich nicht zu übersehen. Schon unmittelbar nach dem Torsofund hatten wir mit Beamten der entsprechenden MOKO zusammengesessen und hatten uns auch die ganze Zeit über sehr, sehr intensiv ausgetauscht.
Nach der Ermittlung und Festnahme unseres Tatverdächtigen und insbesondere dem Auffinden von vergrabenen Leichenteilen im Wald sind Beamte der Peiner Mordkommission direkt bei uns in der MOKO mit eingestiegen und waren auch bei den Vernehmungen des Verdächtigen dabei. Wir haben gemeinsame Strategien entwickelt, wie es uns gelingen könnte, Oskar Weber die Tat entweder nachzuweisen oder aber auch im Fall Jasmin seine Unschuld zu beweisen. Das Ergebnis des Polygraphentests hat uns dann natürlich nochmal bestärkt, hier weiter zielgerichtet zu ermitteln. All das hat aber schlussendlich nicht dazu geführt, dass wir in diesem Fall einen dringenden Tatverdacht begründen konnten. Unterschiedliche Art des Zerteilens der Leiche, das Alter des Opfers und auch die Tatsache, dass wir keine Vorbeziehung zwischen Jasmin und Oskar Weber herstellen konnten. Er seine Taten aber immer nach vorangegangenen Beziehungen, wie auch immer geartet, begangen hatte, führten schließlich zu der kriminalpolizeilichen Feststellung, wie wir sie häufiger in solchen Fällen haben. Weber kann im Fall Jasmin als Tatverdächtiger nicht ausgeschlossen werden. Es gibt aber keine stichhaltigen Beweise, ihm die Tat nachzuweisen.
Und der Polygraphentest, warum hat er auf die Frage nach weiteren Tötungsdelikten dann so auffällig reagiert? Ja, das kann man natürlich nicht hundertprozentig genau sagen und belegen. Wir haben ihm ja mehrere Beweise. Fälle vorgehalten und wir sind schon davon überzeugt, dass er wahrscheinlich eine dieser Taten auch begangen hat. Es gab auch noch eine ganze Reihe von anderen Verdachtsmomenten in anderen Fällen. Es gibt zum Beispiel einen Fall in Holland, da ist ein enthäuteter Mann tot aufgefunden worden. Wir haben durch bestimmte Dinge feststellen können, dass er in unmittelbarer Nähe damals war. Und es gibt auch noch drei tote Männer im Harz in seinem Heimatbereich. Gleich einem dieser Männer ist unter anderem auch der Kopf abgetrennt worden. Auch hier gibt es erhebliche Verdachtsmomente, die gegen ihn sprechen. Aber es ist leider so, dass wir in keinem Fall wirklich stichhaltige Beweise hatten und ihm deshalb die Tat letztlich oder keine dieser Taten ihm letztlich beweisen können.
Elf Jahre nach dem Mord an Jasmin sieht es dann also so aus, als wäre Oskar Weber tatsächlich nicht für den Tod der 18-Jährigen verantwortlich. Denn in diesem Fall wird überraschend dann ein Tatverdächtiger festgenommen, ein 41-jähriger Mann, gegen den zwar eine Menge Indizien vorliegen, aber die reichen dem Gericht nicht. Der Mann kommt also wieder frei, obwohl die Peiner Mordkommission unseres Wissens nach überzeugt war, den richtigen Täter gefunden zu haben. Und bis heute ist dieser Fall offiziell ungeklärt. Herr Schmidt, ist Ihnen das auch schon passiert, dass das Gericht die Beweislage anders bewertet als Sie? Das ist mir in einem Fall einer schweren Brandstiftung ebenfalls auch schon passiert. Das Gericht hat die Beweislage anders bewertet, aber als Kriminalist muss man damit auch leben, dass man nicht alles aufklären kann. Und insbesondere bei Indizienprozessen ist es im Einzelfall immer problematisch und es kann vorkommen, dass bestimmte Indizien eben unterschiedlich bewertet werden. Deshalb sind auch glaubhafte Geständnisse für den Kriminalisten immer die Krönung seiner Ermittlungen. Musik.
Ja, da ist die Sachlage bei ihrem Tatverdächtigen im Fall der 59-jährigen Rosalie Baumeister schon eindeutiger. Oskar Weber wurde tatsächlich der Prozess gemacht. Ende 1999 stand er in Lüneburg vor Gericht. Ihm wurde nicht nur die Vergewaltigung und der Mord zur Verdeckungsabsicht an Rosalie Baumeister vorgeworfen, sondern auch, und das haben wir bisher noch gar nicht erwähnt, der sexuelle Kindesmissbrauch an seiner damals fünfjährigen Nichte im Jahr 1991. Und noch ein weiterer Fall wurde ihm angelastet. Mit einem Messer hatte er eine angetrunkene Kneipenbekannte 95 in seinem Auto bedroht und ebenfalls vergewaltigt. Beide Fälle hatte die neue Soko 99.1 aufgerollt. In den Vernehmungen hatte Weber die Taten eingeräumt. Was den Fall Baumeister betrifft, blieb der Angeklagte im Wesentlichen bei der Darstellung, der Tod sei quasi durch einen Unfall beim einvernehmlichen Sex verursacht worden. Das allerdings nahm ihm das Gericht nicht ab. Demnach habe Oskar Weber Rosalie Baumeister mindestens 15 Minuten vor Todeseintritt mehrere Rippen gebrochen und sie, den Blutspuren auf dem Bett zufolge, gegen den Kopf geschlagen, um sie zum Sex zu zwingen.
Der psychologische Gutachter bestätigt, auch mit Verweis auf Wiebers Vorstrafe, dass der Täter während des Sexualverkehrs dazu neige, aggressives Verhalten an den Tag zu legen. Das Gericht verurteilte ihn in dieser Sache wegen Vergewaltigung und Mordes. Die Gesamtfreiheitsstrafe für die drei Taten? 15 Jahre Haft. Umlebenslänglich kam er herum, da ihm zugute gehalten wurde, dass er bei dem Mord erheblich unter Alkoholeinfluss gestanden hatte. Aber man verurteilte ihn zu anschließender Sicherungsverwahrung, da er, so steht es in der Urteilsbegründung, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Herr Schmidt, hat das Gericht die Ergebnisse des Polygraphentests vor Gericht denn in irgendeiner Weise gefürdigt? Der Test spielte bei der Hauptverhandlung und damit auch im Urteil keine Rolle, unter anderem auch, weil es genügend andere Beweismittel gab. Uns hat er allerdings bei den weiterführenden Ermittlungen zur Aufklärung ungeklärter Taten bestärkt und eine gewisse Sicherheit gegeben, nicht völlig auf der falschen Fährte zu sein.
Damit sind wir jetzt am Ende der heutigen sehr heftigen Folge. Ich bedanke mich bei unserem heutigen Studiogast, dem ersten Kriminalhauptkommissar AD Jürgen Schmidt und sage vielen Dank, dass Sie aus dem hohen Norden zu uns in den tiefen Süden gekommen sind. Gern. Auch von mir vielen Dank, dass ich hier sein und die Arbeit der Kriminalpolizei darstellen durfte. Wie üblich an dieser Stelle auch vielen Dank an den Autor und heutigen Interviewpartner dieser Podcast-Folge, Rüdiger Wellnitz. Ein Dank geht auch an euch, dass ihr wieder mit dabei wart. Wir freuen uns auf die nächste Ausgabe und am Ende, wie immer von mir, der Wunsch für euch bleibt sicher. Die nächste Folge gibt es wie immer in zwei Wochen. Wir freuen uns, wenn ihr auch dann wieder zuhört und alle Infos zum Fall findet ihr in den Shownotes. Bis dann.
Music.