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Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge Aktenzeichen XY, unvergessene Verbrechen, einem Spezial. Mein Name ist Rudi Zernel. Und ich bin Nikola Hennisch-Koros. Freut mich, dass ihr zuhört. Rudi, gleich vorweg, wir wollen heute über einen Graubereich in der Kriminalität sprechen. Graubereich heißt, die Strafverfolgung ist kompliziert und die Türen für potenzielle Täter stehen damit weit offen. Wenn ihr jetzt gleich hört, um wen es heute im Besonderen geht, denkt ihr sicher, das betrifft mich nicht oder zumindest lange, lange noch nicht. Aber das stimmt nicht. Es betrifft euch viel mehr, als ihr glaubt. Und das schon jetzt. Ja, das ist absolut richtig. Denn es geht um eure Eltern und Großeltern, vielleicht Tanten und Onkel, die, wenn sie ins Visier von Kriminellen geraten, manipuliert und regelrecht ausgenommen werden. Die von ihren Familien, von euch, systematisch isoliert werden und denen ihr komplettes Eigentum genommen wird. Wenn die Täter und Täterinnen bekommen haben, was sie wollen, dann passiert es nicht selten, dass ehemals gut situierte ältere Herrschaften überraschend völlig verwahrlost und mittellos in Altenheimen ankommen. Ja, und an dem Punkt stehen viele Angehörige dann vor der Frage, wer kommt jetzt für die Versorgung im Heim auf? Aber es geht noch weit schlimmer. Es gibt Fälle, in denen die Täter oder Täterinnen die alten Menschen sogar ins Ausland verfrachten und diese dort dann mitunter frühzeitig zu Tode kommen. Und das alles nur, weil sie der falschen Person vertraut haben.
Für diese Folge haben wir auch mit Betroffenen Kontakt gehabt. Wir nennen sie hier Familie Wilke. Ich habe mit Ihnen noch vor ein paar Tagen telefoniert. Hier eine sehr bedrückende Aussage aus dem von uns aufgezeichneten Telefonat. Wir haben schon...
Wirklich schwarze Gedanken gehabt, dass unsere Tante vielleicht irgendwo im Keller liegt oder ist verletzt oder ist krank. Und wir wussten nicht, was da los ist. Und das war das Allerschlimmste, diese Ungewissheit.
Ja, eine Ungewissheit, die nicht nur Familie Wilke betrifft, wie wir noch hören werden. Ein ziemlich düsteres Bild, das wir hier zeichnen und leider gar nicht so selten. Bei uns zu Gast ist heute Annette Mau, Kriminalhauptkommissarin vom Landeskriminalamt Berlin. Sie ist mit ihren Kolleginnen und Kollegen inzwischen in einer kleinen Einheit einer Expertin auf dem Gebiet der sogenannten Vorsorgevollmachten. Klingt unglaublich trocken und bürokratisch. Die Vollmachten scheinen aber als Eintrittskarte zu einer wirklich perfiden Masche begehrt zu sein. Frau Mau, willkommen bei uns. Ich grüße Sie, guten Tag. Ja, auch von mir, herzlich willkommen. Frau Mauer, ganz direkt gefragt gleich vorweg, was ist eine Vorsorgevollmacht? Na, im Grunde ermächtige ich mit einer Vorsorgevollmacht eine andere Person, meine Rechte wahrzunehmen. Wer mit 18 laut Gesetz geschäftsfähig ist, kann sich bei fast allen Handlungen natürlich auch vertreten lassen. Wenn Sie also zum Beispiel Ihr Auto verkaufen wollen, können Sie das auch dabei von Ihrem Mann machen lassen oder von Ihrer Tochter, wer auch immer es sein soll. Dafür muss ich dieser Person eine Vollmacht erteilen und dann kann sie mein Auto verkaufen, und zwar rechtswirksam. Und eine Vorsorgevollmacht ist im Prinzip genau das. Sie kann eben jemanden ermächtigen, normalerweise ist es aber eben ein wesentlich größerer und umfangreicherer Teil. Wer eine solche Vollmacht für mich hat, darf mich in der Regel in fast allen rechtlichen und geschäftlichen Belangen vertreten und Entscheidungen für mich treffen. Eben weil die Vorsorgevollmacht für den Fall gedacht ist, dass ich mich nicht mehr selber vertreten kann.
Diese umfangreichen Vollmachten umfassen in der Regel ja auch den Zugriff auf Bankkonten, Immobilien und allen anderen Besitz. Und es gibt eben leider Menschen, die damit nichts Gutes im Sinn haben, sondern die diese legalen Vollmachten ausnutzen und sich bereichern. Frau Mau, wie groß ist das Problem und von welchen Summen, die da erbeutet werden, reden wir überhaupt? Das Problem ist wirklich enorm groß. Vor allem, weil wir sehen, dass es inzwischen eine Masche ist, dass Täter oder Täterinnen sich gezielt an alte Menschen heranmachen. Eine moderne Form der Erbschleicherei sozusagen. Nur, dass bei der Letzteren man eben warten müsste, bis der Tod eintritt. Es gibt leider keine bundesweiten Zahlen, aber die Fälle, die wir in Berlin bearbeiten, sind seit Jahren auf konstant hohem Niveau. Was die Schäden angeht, reden wir von im Schnitt mehreren hunderttausend Euro pro Fall. Ich habe aber auch viele Fälle, wo es um zweistellige Millionenbeträge geht. Insgesamt sprechen wir also allein in Berlin bereits von mehreren Millionen Euro Schaden. Ja, über diese Masche sprechen wir gleich noch genauer. Für diese Folge haben wir auch mit Dr. Dietmar Kurze gesprochen. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer von Vorsorgeanwalt e.V., einem Verein für Anwälte, die sich auf Vorsorgevollmachten spezialisiert haben. Dietmar Kurze wird uns in dieser Folge erklären, welche Gesetzeslücken es bei Vorsorgevollmachten gibt und wie man sich gegen Missbrauch schützen kann.
Weil das für unsere heutige Folge so wichtig ist und weil viele den Begriff Vorsorgevollmacht gerade eben vielleicht zum ersten Mal gehört haben, hier nochmal in aller Kürze. Mit einer Vorsorgevollmacht gebe ich einer anderen Person die Befugnis, für mich zu handeln. Und zwar für den Fall, dass ich selbst nicht mehr handeln kann, weil ich zum Beispiel nach einem Unfall im Krankenhaus liege oder weil ich an Demenz erkrankt bin und meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Und diese Befugnisse sind in der Regel sehr umfangreich und betreffen insbesondere auch Vermögensangelegenheiten. Wir wollten von Herrn Dr. Kurze wissen, wie groß die Gefahr ist, dass eine solche Vorsorgevollmacht missbraucht wird. Das Einfallstor für Missbrauch ist riesig groß. Also man kann sagen, mit dieser Vorsorgevollmacht gibt man jemandem einen Schlüssel zu seinem Haus und in dem Haus ist alles drin, ist man selber drin, ist das gesamte Vermögen drin. Und wenn man das macht, dann kann man sagen, das soll auch so sein. Und das ist jemand, zu dem ich vertraue und der macht das auch wirklich. Kann aber sein, dass da auch Menschen kommen, die sich dann umsehen im Haus und Sachen an sich nehmen und einfach so tätig sind, wie sie es gut finden und Sachen auch an sich nehmen. Frau Mauer, Sie arbeiten im LKA in Berlin seit 2011 in einer Fachdienststelle.
Die sich speziell mit dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten beschäftigt. Warum wurde diese Spezialeinheit überhaupt gegründet? Sie wurde nicht wirklich gegründet. Normalerweise werden Kommissariate sortiert nach deliktischen Einordnungen, nach kriminologischen Einordnungen. Also zum Beispiel, dass es Diebstahlskommissariate gibt, dass es Einbruchskommissariate gibt, Warenbetrügereien.
Und manchmal gibt es Delikte, die nicht so einfach zuzuordnen sind oder sagen wir mal Sachverhalte. Und die wurden dann bei uns gesammelt und wir haben dann die einzeln abbearbeitet. Dann haben wir natürlich auch festgestellt, dass es immer wieder Taten gab oder Tatanzeigen zu Taten gab, wo eine Vorsorgevollmacht eine Rolle spielte und dass diese sich sehr ähnelten und dass man sogar einen gewissen Modus operandi, wie es bei uns heißt, feststellen kann, der sich überall gleicht und dass wir dann trotzdem wir das erkennen konnten und das am Grunde auch darauf spezialisierten, wir es trotzdem nicht schafften, mit diesem Modus operandi hinsichtlich des Missbrauchs von Vorsorgevollmachten in irgendeiner Form auch eine Verurteilung zu erreichen. Das heißt mit anderen Worten, da ist ein potenzieller Täter oder ein vermeintlicher Täter, der jemanden über den Leisten zieht und der ist nicht zu greifen. Das ist korrekt. Und zwar egal, mit wie viel Ressourceneinsatz wir rangehen. Das liegt einfach im Mangel am strafgesetzlichen Regelung. Es geht ja hier um sehr viel Leid, das muss man ja auch mal wissen. Und wir haben natürlich versucht dann mit Einsatz, mit Engagement, mit viel sich heranlesen und selber weiterbilden. Daraus entstand dann auch die Expertise, haben wir versucht natürlich diese Fälle doch irgendwie wie zu einer Verurteilung zu kriegen, weil das Unrecht uns ja so anschreit. Anders kann ich es nicht sagen. Und wir haben damit aber keinen Erfolg und auch die Zusammenarbeit konnte nicht voranschreiten, weil es offenbar keine anderen Dienststellen gibt, die das so bearbeiten. Sie sprachen gerade darüber, es gibt sehr viel Leid. Was haben Sie da schon erlebt?
Alles. Also das geht natürlich von der Vermögenslosigkeit los, das ist das Ziel der Täter. Geht aber über Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubung, ein bisschen zur Tötung. Es ist alles bei. Wir wollen gleich noch genauer über Ihre Ermittlungsarbeit sprechen und darüber, warum es so schwer ist, die Täterinnen und Täter dran zu kriegen.
Vorher wollen wir aber nochmal genauer erklären, von welcher Art Missbrauch wir sprechen. Deshalb haben wir Dr. Dietmar Kurze gebeten, ob er uns von einem Fall aus seiner Arbeit als Anwalt erzählen kann. Eines hat ganz harmlos angefangen mit einem kleinen Zettel, wie man sie manchmal im Haus so findet. Ich helfe ihnen, ich unterstütze sie. Das hat die Witwe, die Mutter meines Mandanten gefunden und hat dann einen Herrenkontakt zu dem bekommen, der ihr erstmal so ein bisschen geholfen hat und nett zu ihr quasi rumgefahren hat. Altersunterschied von über 20 Jahren. Die Dame selber war schon fast 90. Zum Schluss war es so, dass er im Testament eingesetzt war, eine Vorsorge vollmacht hatte und auch noch eine Ehe geschlossen wurde, obwohl die Dame, was später festgestellt wurde, absolut geschäftsunfähig war. Trotzdem, diese Dame wurde isoliert. Im Betreuungsverfahren, was angeregt wurde, hat nicht einmal die Betreuungsrichterin Zugriff gehabt, hat sie einen Zugang gehabt. Das heißt, diese Dame rief durch ein kleines Fensterchen raus, dass sie hier leider nicht aufmachen kann, ihre Wohnung und die Richter nicht reinlassen kann. Und ja, dieser Herr hat tatsächlich in dem Fall über dem Erbwege, aber das hätte auch über die Vollmacht so funktioniert, ein halbes mehr Familienhaus in bester Lage in Berlin-Schöneberg bekommen. Also ist zum Millionär geworden und das ist leider kein Einzelfall.
Frau Mau, Sie haben uns vorab gesagt, dass Sie uns von den Fällen, mit denen Sie zu tun haben, nicht detailliert berichten können, weil die betreffenden Personen erkennbar würden. Aber ganz allgemein gesprochen, kommt Ihnen das, was uns Herr Kurze erzählt hat, bekannt vor? Absolut. Wie er am Ende gesagt hat, das ist kein Einzelfall. Ich kann ja mal einen abstrakten, aber durchaus typischen Beispielfall zimmern. Wir haben einen alten, wohlhabenden Mann, der alleine lebt, seine Frau ist schon verstorben, das ist relativ häufig. Und dieser alte Mann braucht Hilfe und hat deswegen zum Beispiel eine Pflegekraft oder einen Gärtner oder eine Haushaltshilfe. Und diese Person will aber an das Geld des alten Mannes. Zum Beispiel, sie erschleichen sich dann einfach das Vertrauen des alten Menschen, indem sie Hilfe anbieten, dass sie Überweisungsträger in die Post bringen oder dass sie das Wasser nach oben bringen, setzen sich zum Plausch und das wollen ja die alten Menschen und sind ja auch dafür dankbar, dass sie das bekommen. So, und in der Regel ist es ja auch nicht so, dass die alten Menschen komplett alleine sind. Es gibt durchaus noch Kinder, sagen wir mal in unserem Beispiel, gibt es noch eine Tochter, die wohnt aber nicht gleich um die Ecke und dann freut die sich natürlich sogar auch noch, wenn da jemand ist, der dem Papa mal die Hand hält und vielleicht auch mal einfach nur die Tür aufhält. Dinge, die alltäglich sind. So, und dann wird nach dieser Zeit mit dem Vertrauen, das da entstanden ist, dies wird ausgenutzt. Dann fängt man an, Druck auszuüben. Beispielsweise die Pflegekraft sagt, ich könnte dir ja helfen, aber wenn du mir jetzt nicht irgendwie vielleicht beim Einkaufen das Geld in die Hand drückst und du kannst es nicht holen, dann gib mir doch deine Karte.
Und wenn dann der alte Mensch vielleicht sogar noch zuckt und darüber nachdenkt, dann kommt einfach auch dieses Manipulative, was denn traust du mir nicht? Ich soll dir hier zwar basic nicht die Wäsche waschen und kann in alles reingucken, aber du traust mir nicht zu, dass ich dir auch das Geld bringe. Und dagegen ist es ganz schwer anzukommen. Es ist sehr schwer dann zu sagen, nein, so weit geht es nicht. Das macht kein alter Mensch schon gar nicht, wenn er abhängig ist. Und dann wird irgendwann die Vollmacht erschlichen, oder? Ja, das ist dann der nächste Schritt. Wenn also der alte Mensch beispielsweise merkt, dass es eigentlich ganz gut läuft und dass auch so weit er das überblickt läuft, möchte er dem Helfer, der das ja in der Regel unentgeltlich macht, so zumindest glauben die das, möchte man ihm ja nicht noch zusätzliche Steine in den Weg legen. Also wird eine Vollmacht erschlichen insofern, dass der Täter oder die Täterin sind es ja oft, sagt, gebt mir doch bitte eine Vollmacht, dann kann ich besser handeln. Dann müssen wir nicht jeden Einzelfall regeln.
Aber wenn es jetzt noch eine Tochter gibt oder noch andere Personen oder auch Verwandte im Umfeld, die könnten doch verhindern, dass so schnell eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wird. Könnte man zumindest meinen. Es ist ja oft so, dass durchaus auch Kinder existieren. Und die Täter manipulieren die alten Menschen und reden ihnen ein, dass die Kinder sich nicht kümmern würden wollen. Dass sie sie nur ins Heim abschieben wollen, dass sie nur ans Geld wollen. Und interessanterweise bedienen sie offenbar auch Ängste, die bei den alten Menschen da sind. Und die alten Menschen sind dann auch bereit, das zu glauben. Und damit können sie große Zwietracht säen. Und im schlimmsten Fall, das hatten Sie ja schon gesagt, wenn die dann versucht, ihren Vater zu Hause aufzusuchen, dann ist er eben nicht mehr da oder die Tür ist zu oder Schloss ausgetauscht. Ja, oder tatsächlich weg. Also auch das haben wir regelmäßig häufig, dass plötzlich der Vater nicht mehr da ist, wo die Tochter bisher ihn vermutet hat und sie findet ihn nicht. Und dann kann sie nichts weiter tun, als zur Polizei zu gehen. Aber das ist natürlich, ein alter Mensch darf auch Kontakt abbrechen. Das heißt, die Polizei kann gar nichts machen. Also versucht sie am Ende als letzten Schritt zum Betreuungsgericht zu gehen. Aber letztendlich können die auch nicht helfen.
Also das heißt, das Betreuungsgericht hat überhaupt keine Möglichkeiten einzuschreiten? Oder was würden die denn machen? Das Gericht muss den Fall immer erst einmal prüfen. Und es muss den Vater, für den die Betreuung eingerichtet werden soll, ja auch anhören. Sonst könnte ja jeder behaupten, dass der alte Mann nicht mehr für sich selbst sorgen kann.
Das Gericht muss also feststellen, ist dieser Mann geschäftsfähig und das kann Wochen dauern. Und wenn dann der Termin kommt, an dem die Person kommt, die das Gericht beauftragt hat, dann hat die schon so viel Einfluss auf den alten Mann, dass sie entweder dafür sorgt, dass der alte Mann zu diesem Zeitpunkt ganz toll drauf ist und gut aussieht oder aber das ist nicht mehr möglich, weil der alte Mann schon so dement ist und der sozialpsychiatrische Dienst wird geholt und der sagt und stellt fest, der alte Mann ist nicht mehr geschäftsfähig, dann zückt die im Zweifel eine Vorsorgevollmacht, die sie vorbereitet hat und vielleicht auch rückdatiert und sagt, sie soll aber für diesen Fall, dass er nicht mehr geschäftsfähig entscheiden. Das klingt jetzt nicht nur im ersten Schritt unglaublich manipulativ, sondern in der Konsequenz auch nach ganz eiskaltem Vorgehen. Aber das ist eben kein wild konstruierter Sonderfall, sondern ein ganz typischer Ablauf. Anwalt Dr. Dietmar Kurze fasst dieses immer wieder zu beobachtende Täterschema so zusammen. Gut machen, schlecht machen, weg machen. Gut machen heißt, ich bin nett, ich bin da, ich unterstütze, ich gehe einkaufen, ich bin Freund, ich bin Gesprächspartner. Einfach das, was oft alten Menschen tatsächlich fehlt. Schlecht machen ist dann das, ah, sagen hier Ihre Kinder oder Ihr Sohn, der meldet sich so wenig und der könnte auch mal was anderes machen, der könnte auch mal ein bisschen mir helfen, der könnte mal ein bisschen intern sein. Oder ihr Bankberater, der will doch nur seine Provision. Der Arzt, der könnte auch mal öfter vorbeikommen.
Also so leise Zweifel, die dann immer lauter werden, teilweise sogar mal einen Anruf vom Sohn unterdrücken, nicht weitergeben. Also die anderen Personen schlecht machen und dann im letzten Schritt wegmachen. Das heißt, die Bank wird gewechselt, der Arzt wird gewechselt und dem Sohn wird dann auch irgendwie der Zugang verweigert. Das sind so die drei Schritte, die immer wieder in diesen Situationen leider vorkommen. Gut machen, schlecht machen, weg machen. Sie kennen diesen Dreiklang auch, Frau Mauer? Ja, tatsächlich nennen wir dieses Vorgehen und diese Masche auch bei uns so. Es ist einfach eine ganz typische Methode, um sich das Vertrauen zu erschleichen, um zum Schluss an das Geld zu kommen. Auch Familie Wilke hat das so erlebt. Auch bei ihnen kam die Person, die sich die neue Vorsorgevollmacht von deren über 90-jähriger Tante hat unterschreiben lassen, aus dem Pflegeumfeld.
Sie hat sich so manipuliert, sie hat ihr Angst eingejagt für uns. Sie hat gesagt, wir wollen sie ins Heim stecken, wir wollen ihr Haus nehmen. Sie hat jetzt Angst vor uns. Sie will uns nicht sehen.
Sie kommt in Panik und das ist, wissen Sie, diese Vertrauenbasis, was wir hatten. Das ist das Allerschlimmste in der ganzen Geschichte. Das kann eigentlich jedem passieren. Das kann jedem passieren, sagt sie. Deshalb sprechen wir heute darüber, bis wohin kann das alles im Extremfall gehen, Frau Mauer.
Na, was wir ganz häufig sehen, ist, dass die Menschen wirklich finanziell vollständig ausgenommen werden. Das kann man gar nicht anders sagen. Aber es geht auch noch weiter. Da werden die alten Menschen ins Ausland verfrachtet, nach Bulgarien, nach Marokko. Einfach, weil dort die Pflege angeblich nur billiger ist. Es gibt es alles. Und es geht leider bis hin zur Tötung und zwar nicht durch Erschlagen, Vergiften oder was man so erkennen könnte und im Zweifel auch nachweisen, sondern es reicht ja bei solchen Menschen ab einem gewissen Alter und Zustand, dass man einfach die ärztliche Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das klingt jetzt wirklich unfassbar, vor allem, dass das alles so einfach möglich sein soll. Ich nehme an, das ist eine Masche, die nur finanziell gut versorgte Menschen betrifft, oder? Ja klar, es geht tatsächlich nur um die wohlhabenden und vermögenden alten Menschen. Wir reden nicht von Menschen, die nichts haben. Die wären einfach keine Opfer. Das muss man so deutlich sagen. Aber wir werden immer älter und es gibt eben auch immer mehr wohlhabende alte Menschen. 400 Milliarden Euro in Deutschland werden jedes Jahr vererbt. Und viele alte Menschen sind nicht mehr eingebunden in ein großes soziales Netz, sondern weitgehend auf sich allein gestellt. Und das macht es den Tätern umso einfacher. Ich würde ja hier gerne noch erwähnen, dass Wohlhabend, die meisten darunter ja verstehen, richtig Reiche. Das ist aber falsch. Jeder, der ein Eigenheim besitzt, ist für einen Täter potenziell wohlhabend.
Was kann er anfangen mit dem Eigenheim dann? Na, verkaufen und das Geld. Und den alten Mann ins Heim schieben. Das, was er eigentlich vermeiden will. Also es ist ja oft so, dass die Täter das Vertrauen erschleichen. Wie gesagt, weil sie sagen, deine Kinder wollen nicht ins Heim abschieben, versprechen ihnen das Blaue vom Himmel. Das können sie ja locker versprechen, weil am Ende wollen sie das ja gar nicht einhalten. Und wenn der alte Mensch so dement ist, dass er gar nichts mehr merkt, dann wird er ins Heim abgeschoben. Also genau das passiert, was eigentlich verhindert werden soll. Und nach dem Motto, mit dem Haus kommst du eh nicht mehr zurecht, das ist viel zu viel, ich kümmere mich drum. Genau. In der Regel verspricht das Blaue vom Himmel. Er sagt, ich kümmere mich für dich, dass du bis zum Ende in dem Heim bleiben kannst, zu Hause. Aber diese Arbeit will er sich ja natürlich nicht machen. Ist ja viel zu schwer verdient, das Geld. Also er wird dann trotzdem abschieben. Makaber. Aber grundsätzlich Einsamkeit spielt in diesem Zusammenhang sicher auch eine große Rolle, nicht? Ja, sicher eine große Rolle und das kann man sich ja auch sehr gut vorstellen. Aber diese alten Menschen haben durchaus Kinder, aber die wohnen oft weit weg und viele sind ja auch froh, wenn dann sich jemand um den Angehörigen kümmert und sie nicht wegen jeder Kleinigkeit selber müssen. Und die alten Menschen wiederum sind froh, wenn sie ihre Kinder nicht wegen jeder Kleinigkeit anrufen müssen.
Und man muss dann sagen, auch hier Fairness halber, es gibt natürlich auch viele, die wirklich uneigennützig einfach helfen. Also ich will nicht alle, die jetzt da potenziell vor der Tür stehen und Hilfe anbieten, in diese Schiene schieben. Aber es gibt eben leider häufig, dass über diese kleinen Schritte, die man noch nicht einschätzen kann, aber auch Vertrauen erschlichen wird. Ja, kann ich mir gut vorstellen, weil, und machen wir uns da auch nichts vor, alte Menschen werden ja normalerweise nicht fitter. Und bei geistigen und körperlichen Gebrechen ist ja eher auch keine Genesung mehr zu erwarten. Gerade bei Beginn der Demenz wird das alles ja noch schlimmer. Genau, so ist es. Und dann haben Sie jemanden, der Sie gut behandelt oder zumindest scheinbar gut behandelt, der Zeit mit Ihnen verbringt, der Ihnen das beschwerliche Leben ein bisschen leichter macht. Und wenn Sie dann auch irgendwann dieser Person dann nach dem Konto fragt, um es eben noch leichter zu machen, dann ist es sehr schwer zu sagen, nee, gebe ich dir nicht oder will ich nicht. Rudi, wir haben in der ZDF-Sendung Vorsicht Falle auch schon vor dem Missbrauch von Vorsorgevollmachten gewarnt. Für die Sendung hatten wir einen typischen Fall nachgestellt. Das Opfer hatten wir Rita Gerhardt genannt. Die alte Dame begegnete zufällig auf dem Spielplatz einer fremden Frau.
Beide verstehen sich nach mehreren Gesprächen gut und die fremde Frau bietet bald an, die alte Dame ein wenig im Haushalt zu unterstützen, so weit, so gut. Aber schon bald fängt die neue Haushaltshilfe an, Rita Gerhardt zu manipulieren. Unter anderem, indem sie den Kontakt mit dem Sohn der alten Dame unterbindet. Wir hören mal rein in eine Szene, in der die neue Bekannte, die inzwischen sogar einen Wohnungsschlüssel hat, mal wieder bei Rita Gerhardt vorbeikommt.
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Ich geh schon ran. Danke. Ich mach's schon. Danke. Setz dich dabei schon mal hin. Ja. Hier bei Gerhard? Auch Gerhard hier. Ich möchte bitte mit meiner Mutter sprechen. Ihre Mutter, die hat sich jetzt gerade ein bisschen hingelegt. Das ist jetzt gerade ein bisschen schlecht. Ach, das ist aber schade. Sie sind wohl Ihre neue Bekannte vom Spielplatz. Ja, ganz genau. Sehr nett, dass Sie sich ein bisschen um meine Mutter kümmern. Geht's ihr denn gut? Es geht ja ganz ausgezeichnet. Bitte richten Sie aus, Sie möchte sich bald mal melden bei uns. Wir machen uns langsam Sorgen um Sie. Das brauchen Sie nicht. Aber ich richte Sie natürlich gerne aus. Sehr freundlich von Ihnen. Keine Ursache. Auf Wiederhören. Auf Wiederhören.
Der Sohn und die Schwiegertochter bekommen die Mutter immer seltener zu hören. Die vermeintlich nette Haushaltshilfe isoliert die alte Dame nach und nach. Sie lügt sie an und nutzt ihre Hilfsbedürftigkeit aus. Wer hat denn angerufen? Ach, das war wegen der Waschmaschine. Die kommt doch morgen. Ja, das stimmt. Ich wollte eigentlich noch Geld holen gehen. Aber mit dem Laufen geht das heute gar nicht so gut. Ich glaube, das schaffe ich nicht. Ja, dann lass es mich doch machen. Ja, wenn du das tun könntest. Ja klar, kein Problem. Allerdings müsstest du mir dann was unterschreiben, dass ich das Geld von deinem Konto abheben darf. Ich hab da schon was vorbereitet, weil ich mir schon so was gedacht hab. Setz dich mal her.
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Hier, ich habe das Wichtigste schon angekreuzt. Du müsstest einfach nur noch unterschreiben. Ach, was ist das? Eine Vollmarkt-Vorsorge? Aber sowas haben wir doch schon. Die hat mein Sohn. Das ist ja auch kein Problem. Die ist ja nur zusätzlich, damit ich mich um dich kümmern kann. Außerdem, mal ganz ehrlich, wann hast du deinen Sohn das letzte Mal gesehen? Na ja gut, die haben doch beide viel zu tun. Na ja, wenigstens anrufen könnten sie mal. Nur gut, dass wir uns gefunden haben. Ja, da bin ich dir auch sehr dankbar dafür. Die alte Frau ist zurückhaltend und will die Vorsorgevollmacht, die ihr ihre Bekannte unter die Nase hält, nicht sofort unterschreiben. Gleichzeitig ist sie auf Hilfe angewiesen. Ja, sie ist sogar ein Stück weit abhängig von der Bekannten. Und die baut dann auch noch emotionalen Druck auf. Wir hören weiter ein. Aber ohne das hier geht es jetzt leider nicht. Die von der Bank können mir ja nicht einfach dein Geld geben. Ja, das stimmt, aber... Die Bank schließt gleich und ohne deine Unterschrift kann ich dir nicht helfen. Dann müssen wir die Männer mit der Waschmaschine wieder wegschicken. Nein, nein, das geht nicht. Die brauche ich ja. Das macht doch keinen Sinn, wenn mir wegen so einer Kleinigkeit die Hände gebunden sind. Du weißt, ich mag dich und ich helfe dir gerne. Aber das geht nicht, wenn du solche Bedenken hast, dann kann ich mich auch nicht mehr um dich kümmern.
Nein, nein, das geht gar nicht. Ich bin ja so froh, dass du mir immer hilfst und mich so lieb unterstützt hast. Das mache ich doch gerne. Aber jetzt muss ich wirklich los, weil die Bank uns schließt. Hier.
Genau da. Ja. Okay, gut. Die Frau unterschreibt unter emotionalem Druck die Vorsorgevollmacht. Damit kann ihre vermeintlich hilfsbereite Bekannte dann legal das Konto leer räumen. Das passiert oft peu à peu, damit es nicht gleich auffällt und die Bank keinen Alarm schlägt. Irgendwann ist dann aber alles weg. Frau Mau, Sie waren ja damals auch schon bei uns im Fernsehstudio. In dem nachgestellten Fall ist ja ganz interessant, dass die alte Frau zuerst skeptisch ist und sagt, dass es so eine Vorsorgevollmacht bereits gibt und zwar für ihren Sohn. Die wurde sogar bei einem Notar aufgesetzt. Warum hilft das im Zweifel nicht? Das ist das ganz große Problem einer Vorsorgevollmacht. Jede bestehende Vorsorgevollmacht kann laut aktueller Gesetzeslage ganz einfach und schnell ausgehebelt werden, und zwar durch eine andere Vollmacht. Das führt dazu, dass man vielleicht heute alles bei vollem Verstand mit seinem Liebsten regelt. Aber wenn man ein paar Jahre schon geistig nicht mehr ganz so fit ist, dann unterschreibt man im Zweifel einfach eine neue, die einem untergeschoben wird von einer Person, die betrügen will. Und wenn man denen dann in dieser untergeschobenen Vollmacht noch ermächtigt, die alten Vollmachten zu widerrufen, dann kann der Täter handeln und das tut er dann auch. dann ist die alte Vollmacht nichts mehr wert. Die ist dann nichts mehr wert. Und das gilt auch für Notarielle. Also dadurch, dass es eine Notarielle Vollmacht ist, ist sie deswegen nicht sicherer. Das muss man ganz klar den Leuten auch klar machen.
Wir hören später noch Rechtsanwalt Dr. Dieter Kurze dazu, wo das Problem mit dem sehr leichten Widerruf alter Vorsorgevollmachten liegt und vor allem, wie man sich dagegen schützen kann.
Vorher wollen wir von Ihnen, Frau Mauer, noch wissen, welche kriminalistischen Erkenntnisse Sie über die Jahre gesammelt haben. In dem nachgestellten Filmbeispiel ist die Täterin neu in der Nachbarschaft und begegnet der alten Frau vermeintlich zufällig auf dem Spielplatz. In dem anderen Beispiel haben Sie vorhin von einer Pflegekraft gesprochen, die sich das Vertrauen erschleicht. Von welcher Art Täterprofil sprechen wir im Regelfall? Es gibt zwei Tätergruppen, die man unterscheiden muss. Es gibt die Täter, die schon lange an dem Opfer bekannt und dran sind, wie wir sagen, also Familienangehörige in der Regel oder weitere entfernte Verwandte oder auch Freunde, die im Laufe der Zeit dann feststellen, dass der alte Mensch dement ist und die Gelegenheit beim Schopfhacken. In diesen Fällen ist es aber oft so, dass es auch noch andere gibt und die zeigen dann im Zweifel auch an und damit kommt es überhaupt in die polizeilichen Ermittlungen. Der zweite Teil, der uns noch weitaus größer für uns erscheint und uns mehr Sorgen macht, sind die sogenannten Fremdtäter, also wie in dem Fall die Pflegekraft, die einfach sich einschleicht, da ist und niemand merkt es, beziehungsweise wird eben nicht wahrgenommen und danach wird ausgesperrt. Und diese Täter, diese Fremdtäter, die sich einschleichen, die sorgen natürlich auch dafür, dass keiner Anzeige erstattet und das Opfer selbst kann es ja in der Regel nicht. Es merkt nicht mal, dass es Opfer geworden ist.
So nach dem ganz klassischen Fall, wo kein Kläger, da kein Richter. Und das sind die Missbrauchsfälle von alten Menschen, von denen wir im Prinzip nichts mitbekommen. Und daher müssen wir auch davon ausgehen, dass es ein sehr hohes Dunkelfeld gibt. Was ist mit der zweiten Tätergruppierung, also mit den fremden Personen, die sich durch Vorsorge im Vollmachten bereichern wollen? Wer sind die, beziehungsweise wo kommen die eigentlich plötzlich überall her? Das ist die Krux. Es sind genau die Menschen, auf die wir im Alter eigentlich angewiesen sind, die uns dem Haushalt, die Haushaltspflege übernehmen, die den Garten pflegen, die uns zum Arzt fahren, die Bankgeschäfte machen. Also alle die, die uns im Alltag helfen. Also Personen, die in ihrem Alltag eher zufällig mit dem alten Menschen in Kontakt kommen und die dann plötzlich ihre Chance wittern. Ganz genau. Also wir haben natürlich selten, die Täter reden ja mit uns nicht, müssen sie auch nicht. Aber was wir rekonstruieren können, wenn man es denn kann, wir können ja meistens die Opfer, wenn sie denn noch leben, nicht befragen, weil das oft ja nicht mehr sachgerecht ist. Aber wenn wir das rekonstruieren können aus Umschreibungen, dann stellen wir immer wieder fest, dass gezielt mit Freundlichkeit, Nettigkeiten, die Menschen dazu vertrauen. Also die sind sehr vertrauensselig, das sind alte Menschen sowieso leider.
Und selbst misstrauisch, da bestärkt man das Misstrauen. Die Täter haben es drauf und jeder, der mal mit alten Menschen sich beschäftigt hat, der weiß, dass es sehr leicht geht. Die sind vor allen Dingen dankbar für die Aufmerksamkeit und mit der kann man alles erreichen. Da würde ich nochmal ganz kurz nachhacken. Sie haben uns im Vorgespräch schon mal erzählt, dass da nicht nur eben wie gesagt ein lukratives Geschäft für Einzelne draus bestehen könnte, sondern eben auch, dass da vielleicht auch im größeren Stil vorgegangen wird und dass Sie bei Ermittlungen mal in einem Keller auf Rollatoren, Windeln und Gebisse gestoßen sind. Das war ein ganz, ganz gruseliger Fall. Anders kann ich nicht sagen. Wir hatten eine Tätergruppe von drei Personen, Mutter, Sohn und Lebensgefährtin. Und eigentlich ist es nur wegen eines Nachlassverwalters dann bei uns auf den Tisch gelandet. Ich kürze das jetzt mal ab. Aber am Ende, wir haben dort zwölf Objekte durchsucht. Und in allen Objekten, es gab da so die Zweiteilung. Das eine war so eine Art Warenlager für die gesamten Nachlässe. Und das andere war für alles das, was alte Menschen brauchen, offenbar. Und wir haben dann auch so viele Grundbücher gefunden, so viele Rollatoren, Windeln und Co., dass man einfach sagen musste, das sind offenbar alles mal Opfer gewesen. Wir konnten sie aber nicht mehr ermitteln. Weil ein alter Mensch stirbt und wo es kein Ermittlungsverfahren dazu gibt.
Kann man nicht einfach rückermitteln. Also das heißt, Sie gehen auch davon aus, dass das ein Geschäft ist, was im größeren Stil und auch möglicherweise organisiert betrieben wird? Ja, aber das ist eher eine kriminologische Betrachtung. Wir gehen davon aus, weil das schon immer so war, wenn Geld auf der Straße liegt, was es in diesem Fall tut, sind die Kriminellen ganz nah. Das muss man klar sagen. Also ich gehe sogar davon aus, dass sie, sobald sie mitbekommen haben, wie sie damit durchkommen, machen sie das noch weiter. Und ich kann nicht glauben, und ich glaube es auch nicht, weil wir auch erste Indizien haben, dass diese Geschäfte, Wir haben ja diesen Abrechnungsbetrug in Pflegeheimen, den kennt wahrscheinlich auch jeder, dass also falsch abgerechnet wird. Und wenn die dann auch mitkriegen, dass die alten Leute nur Geld haben und dass es mit einer Vorsorgevollmacht einfach verfügt werden kann, das mag ich mir nicht ausmalen. Das ist wirklich alles unfassbar. Also jetzt an dieser Stelle mal eine kurze Zwischenbilanz. Hier muss dringend gehandelt werden. Ja, also aus meiner Sicht auf jeden Fall. Wir sind als Staat, denke ich, in der Pflicht, alten Menschen den gleichen Schutz zuzubilligen, den wir jedem Menschen zubilligen. Und wenn sie besondere Bedürfnisse haben, dann müssen wir uns auch auf diese Bedürfnisse als Staat einstellen. Und das tun wir meiner Meinung nach nicht.
Wir haben nun von einigen Fällen gehört und auch davon, dass es im Prinzip relativ leicht ist, so eine Vorsorgevollmacht zu erhalten oder auch aufzusetzen.
Und gerade das ist ja auch eigentlich das Erstaunliche. Hier bei uns in Deutschland ist es ja eher so, dass alles zigfach von Behörden abgestempelt werden muss. Und da geht es ja jetzt plötzlich um was. Also eine Vollmacht über wirklich alle Bereiche meines Lebens und auch darüber haben wir mit Dr. Dietmar Kurze gesprochen. Er sagt, man muss nicht zum Rechtsanwalt, man muss nicht zum Notar. Es ist empfehlenswert, damit die inhaltlich gut sind, doch besser akzeptiert werden, aber es ist überhaupt keine Pflicht. Es gibt bestimmte Angelegenheiten, die müssen schriftlich fixiert sein. Ist aber auch logisch. Ich meine, so eine mündliche Vollmacht, damit kann man nicht viel anfangen. Das heißt, die Schriftform ist notwendig. Aber Schriftform heißt nicht mehr, man hat es durch den Computer ausgedruckt und selbst eigenhändig unterschrieben. Ist vielleicht nicht unbedingt nur empfehlenswert, aber ist formal völlig ausreichend.
Vorsorgevollmachten sind also formfrei wirksam, also ohne formal definierte Ausgestaltung. Man kann dafür zu einem Rechtsanwalt wie Herrn Dr. Kurze gehen, muss man aber nicht. In einer detaillierten Vollmacht sollte auch stehen, was genau darf der Bevollmächtigte und was nicht. Laut Dr. Dietmar Kurze wird das aber nur selten aufgenommen. Schließlich ist die Vorsorgevollmacht dafür gedacht, dass jemand im Zweifel in allen rechtlichen Belangen vertreten werden muss. Für bestimmte Handlungen wie zum Beispiel Immobiliengeschäfte muss eine Vollmacht immerhin beglaubigt sein. Früher ging das nur über einen Notar. Das wurde inzwischen aber vereinfacht. Mittlerweile können auch Betreuungsbehörden kostengünstiger eine Vollmacht beglaubigen. Beglaubigung heißt, eine Vollmacht wasserdicht.
Eine Behörde oder ein Notar bestätigt, dass der Vollmachtgeber es so tatsächlich wünscht. Für manche Geschäfte ist das sogar Pflicht.
Dr. Kurzer hat uns aber auch gesagt, dass diese Einschränkung in seinen Augen salopp gesagt, ein zahnloser Tiger ist. Also diese Beglaubigung schützt kaum vor Missbrauch. Also da muss schon einer irrsinnig dement sein, dass dann eine Behörden, Mitarbeiter oder ein Notar sagt, das mache ich nicht. Und wenn die das einigermaßen vortäuschen, auch mit Demenz im fortgeschrittenen Zustand, dann geht auch so eine Beglaubigung durch. Also eine Beglaubigung ist nur, damit es besser funktioniert, dafür ist sie sinnvoll, missbrauchsverhindernd ist sie kaum. Wenn man die Geschäftstüchtigkeit eines alten Menschen gut vortäuscht, kann es laut Dietmar Kurze sogar sein, dass eine solche Beglaubigung Täterinnen und Tätern bei ihrem Missbrauch noch in die Hände spielt, weil sie die Vollmacht eben legitimiert und ihre Wirksamkeit bestätigt. Dann ist es noch einfacher, noch besser, diese Vollmacht zu benutzen. Und demnächst vorgelegt wird, denkt, oh, da hat ja sogar ein Notar aufgeguckt. Aber der Notar wird später sagen, nee, so eine Beglaubigung, da muss ich nicht mit den Menschen lange reden. Das mache ich innerhalb von fünf Minuten und das ist auch völlig in Ordnung. Man muss nur gucken, Personalausweis, Gesicht, ist derjenige das? Und bestätigt, die Vollmacht ist von ihm unterschrieben. Also das geht eher in die Erleichterung von Vollmacht des Bauch. Frau Mau, Sie haben in Anspielung auf ein berühmtes Zitat zu Steuererklärungen mal gesagt, dass man eine wirksame Vorsorgevollmacht auch auf einem Bierdeckel ausstellen könne und man im Anschluss daran nichts einwenden könnte. Ist es das, was Sie besonders kritisieren?
Das war natürlich sehr zugespitzt formuliert. Aber im Kern ist es so, dass diese Vorsorgevollmachten sehr einfach und niedrigschwellig ausgestellt werden können. Und das ist vom Gesetzgeber auch explizit so gewünscht.
Vorsorgevermachten sind im Gesetz nicht extra definiert oder geregelt, sondern sie laufen ganz klassisch wie alle anderen Vollmachten unter dem Paragraf 164 BGB. Also genauso, wie wenn Sie jemandem bevollmächtigen, Ihr Auto zu verkaufen oder wenn Sie jemandem eine Bankvermacht für Ihr einzelnes Konto erteilen. Es gibt da keine Extra-Regelung. Im Gegenteil, der Gesetzgeber hat es zuletzt sogar noch weiter vereinfacht, Vorsorgevermachten auszustellen. Ja, wieso das denn? Der Gesetzgeber hat gesehen, dass immer mehr Menschen in die sogenannten Betreuungsfall rutschen. Wenn ein Mensch wegen Demenz oder anderen Umständen nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Rechte wahrzunehmen und er hat niemanden, der ihn rechtwirksam vertreten kann, weil er keine Vollmacht erteilt hat, dann muss der Staat jemanden für ihn bestimmen, der ihn betreut. Und das ist teuer. Ja, und genau wegen dieser Kosten und weil die Deutschen auch immer älter werden, ist dem Staat daran gelegen, dass diese rechtliche Vertretung auf privatem Wege geregelt wird über eben diese Vorsorgevollmachten. Ist das so? Ganz genau. Deswegen wurde groß die Werbetommel dafür gerührt. Der Staat hat gesagt, wir wollen, dass sich die Menschen bewusst machen, dass sie im Ernstfall eine rechtliche Vertretung brauchen und dass es eben nicht so ist, dass sich verheiratete Ehepartner ohne Vollmacht einfach gegenseitig vertreten können. Der Staat hat den Leuten klargemacht, sorgt in Form einer Vorsorgevollmacht dafür, dass jemand für euch entscheiden kann.
Um das Niedrigschwellig zu organisieren, wurden Hürden abgebaut, dass die Vollmacht formfrei ausgestellt werden kann. Es gab Musterformulare, aber grundsätzlich kann diese Vorsorgevollmacht ohne bestimmte Vorgaben auf jedem Blatt Papier ausgestellt werden. Ja, im Prinzip ist es ja auch ein guter Appell, entscheide selbst, solange du noch entscheiden kannst. Viele kennen das aus ihrem Umfeld, vielleicht von der Patientenverfügung. Können Sie uns mal erklären an dieser Stelle, wo dabei der Unterschied zur Vorsorgevollmacht liegt? Ja, der Staat hat versucht, über drei Säulen dem Bürger Instrumente in die Hand zu geben für den Fall, dass sie nicht mehr selber entscheiden können. Da gibt es einmal die Patientenverfügung. Da entscheidet der Mensch selbst, was medizinisch mit ihm geschehen soll, wenn er mal nicht mehr gefragt werden kann. Und es betrifft natürlich explizit nur medizinische und ärztliche Entscheidungen und Maßnahmen. Dann gibt es die Betreuungsverfügung für den Fall, dass, wenn Sie tatsächlich doch mal eine Betreuung brauchen, dass ich im Vorfeld schon sage, wer das dann sein soll. Dieser Betreuer wird aber dann von einem Richter eingesetzt und hat rechtliche Pflichten. An denen kann man ihn auch messen und im Zweifel sanktionieren. Und dann gibt es diese sogenannte Vorsorgevollmacht, die im Prinzip die Ermächtigung für jemanden ist, der das alles umsetzt, was ich an Willen und Wunsch habe, der mich also vertritt in allen rechtlichen Angelegenheiten oder zumindest in den Angelegenheiten, die in der Vollmacht stehen. Also so ein Instrumentenkasten, den der Staat da vorgesehen hat, der scheint ja durchaus sinnvoll, oder? Absolut. Aber die Vorsorgevermacht hat der Gesetzgeber eben einfach so genannt, ohne gesetzlich zu definieren, was damit eigentlich genau einhergeht. Was ist in Ordnung damit zu tun und was nicht mehr?
Es geht ja im Grunde um Selbstbestimmung. Der freie Wille eines Menschen geht mit der Geschäftsfähigkeit einher. Was machen wir aber, wenn der Mensch nicht mehr geschäftsfähig ist? Dann ist das auch mit dem freien Willen nicht mehr so klar. Und Selbstbestimmung verlangt eben auch nach Selbstbestimmungsfähigkeit. Zur Wahrung der Selbstbestimmung muss ich den Selbstbestimmenden im Zweifel auch vor sich selbst schützen. Und dafür hat sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen. Das heißt Wunschbefolgungspflicht. Auch ein ziemlich sperriges Wort. Das heißt aber eigentlich nichts anderes, als dass die Wünsche des alten Menschen, der selbst nicht mehr so für sich eintreten kann, unbedingt befolgt werden müssen. Das ist ja eigentlich positiv. Ja, natürlich. Die bevollmächtigte Person hat demnach die Pflicht, die Wünsche des alten Menschen durchzusetzen. Aber, und da stößt man eben an ganz praktische Probleme, denn ein Gericht müsste ja nachweisen, dass zum Beispiel die Pflegekraft aktiv gegen den Wunsch eines alten Menschen gehandelt hat. Und was machen Sie, wenn die Pflegekraft sagt, ja, ich weiß, dass der Herr Mensch Diabetes hat, aber er will, dass ich ihm Süßigkeiten gebe. Oder er hat sich gewünscht, dass ich das Haus bekomme. Oder dass ich die zwei Millionen erhalte. Sie behauptet einfach zu wissen, was der alte Mensch will. Wie wollen Sie denn das entkräften? Sie könnten jetzt den alten Herrn fragen. Vielleicht sagt er Ihnen heute sogar, nein, das habe ich nicht gewollt. Aber wenn Sie ihn morgen fragen, sagt er vielleicht schon wieder, doch, das ist genauso richtig. Und gerade bei Demenzkranken geht das eben schnell hin und her. Und wie wollen Sie da gerichtsfest nachweisen, dass es nicht stimmt, was die Pflegekraft behauptet? Das ist faktisch unmöglich.
Jetzt sind Sie ja Kriminalhauptkommissarin. Was bedeutet das für Ihre polizeiliche Ermittlungsarbeit? Nun, das bedeutet, dass wir, obwohl wir seit 2011 diese Spezialdienstelle haben, in vielen Fällen weitgehend erfolglos ermitteln. Der Missbrauch von Vorsorgevermachten ist, wie gesagt, kein eigens definierter Straftatbestand. Das heißt, wir müssen bei Verdacht oder Anzeige andere Delikte heranziehen.
Und in der Regel geht es bei diesen Fällen um Betrug und Untreue. Aber gerade die Untreue ist eines der kompliziertesten Delikte überhaupt. Nicht umsonst gibt es dafür bei den Polizeibehörden Spezialisten, auch in unserem Team. Aber trotzdem bleibt es sehr schwierig. Wie viele der Täterinnen und Täter, die Sie ermittelt haben, konnten denn bislang überhaupt verurteilt werden?
Dafür gibt es jetzt keine offiziellen Zahlen, aber der Wert liegt weit im einstelligen Prozentbereich und ist verschwindend gering. Erst vor kurzem gab es nach sehr, sehr langer Zeit mal wieder eine Verurteilung. Das passiert aber dann meistens nur in Fällen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten. Wir haben natürlich auch Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kurze gefragt, warum es in seinen Augen so selten zu Verurteilungen kommt. Also wenn das erstmal offenbart wird, dann muss man dem Täter strafrechtlich nachweisen, dass er bewusst gegen Weisungen des Vollmachtgebers gehandelt hat. Und ganz selten wird geregelt dieses sogenannte Innenverhältnis, was darf man, was darf man nicht. Und dann sagt die Staatsanwaltschaft oder sagen die Gerichte häufig, naja, hier ist ja keine Regelung. dann hat er auch gegen nichts verstoßen. Jetzt ein bisschen vereinfacht dargestellt, aber so kommt das. Dann wird gesagt, natürlich, der hat gesagt, ich soll mir 100.000 Euro überweisen, weil ich ja meiner Arbeit nicht mehr ganz so viel nachgehen konnte. Ich habe ja immer mal nach ihm geguckt. Faktisch passiert das dann häufig gar nicht, aber das sind so die Schutzbehauptungen. Also da ist ein ganz großes Problem. Also, man will Vorsorgevollmachten niederschwellig, einfach und möglichst umfassend gestalten, damit Menschen selbstbestimmt Vorsorge treffen. Wenn das dann aber ausgenutzt wird, sorgt genau diese Art der Ausgestaltung dafür, dass man eine Straftat nur schwer nachweisen kann, oder? Ganz genau. Wir haben eine hochvulnerable, abhängige und hilflose Klientel an Opfern.
Und wir sind nicht imstande, diese alten Menschen davor zu beschützen, sich im ersten Schritt in die Hände von Missbrauchstätern zu begeben, noch sind wir im Nachhinein in der Lage, diese Täter effektiv zu bestrafen. Und es betrifft eben sowohl die alten Menschen als auch ihre Angehörigen. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Eltern gepflegt, auf vieles verzichtet, um das Heim für die Eltern zu halten. Auch haben Sie mit Ihren Eltern den Nachlass sauber notariell geregelt. Und dann stellen Sie am Ende fest, dass sich das jemand mit legalen Mitteln unter den Nagel gerissen hat. Alles Geld ist weg, die Eltern im Heim. Und anstatt, dass ihnen später vielleicht ein kleines Erbe zufällt, müssen sie erstmal für alle Kosten rund um ihre Eltern aufkommen. Frau Mau, was muss passieren, damit sich die Lage verbessert?
Wir fordern vom Gesetzgeber seit Jahren, hier nachzubessern, um alte Menschen effektiv zu schützen. Ein riesiges Problem ist, wie vorhin schon angesprochen, dass eine bestehende Vorsorgevollmacht ganz leicht aufgehoben werden kann, nämlich durch eine neue Vollmacht. Also zum Beispiel, sie haben ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht erteilt und die hat tatsächlich nur das Beste für sie im Sinn. Und dann drängt sich eine fremde Person in ihr Leben, eine neue Nachbarin, eine neue Freundin, wer auch immer. Und diese Person hat dann plötzlich eine neue Vollmacht, mit der sie die bisherige ungültig erklären kann. Dagegen können sie gar nichts machen. Und mit dieser Einschätzung stehen sie nicht alleine da, das sieht auch Dr. Kurze nicht anders. In dem Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch eine neue oder durch einen neuen Bevollmächtigten liegt ein Riesenproblem. Also ich nenne das die Achillessehne der Vorsorgevollmacht. Da kann man eine noch so gute Gestaltung aufgebaut haben. Im ersten Schritt muss man sagen, ist das ja auch völlig richtig, dass so eine Vorsorgevollmacht, wenn ich jemals so eine umfassende Vollmacht gebe, muss ich die auch widerrufen können. Und wenn mein Kind jetzt nicht mehr nett zu mir ist, dann kann ich hingehen und sage, ich widerrufe dir diese Vollmacht, gib sie bitte raus.
Problematisch, und das sind die Fälle, die zunehmen, ist, da kommt jemand Böses und sagt, ich bin jetzt der nette Neue Bevollmächtigte, Gib mir meine Vollmacht, die Mutter, Vater macht das. Und dann geht er als erstes zu dem Kind und sagt, du bist jetzt nicht mehr bevollmächtig, ich widerrufe deine Vollmacht oder hat sich das sogar unterschreiben lassen von Mutter oder Vater. In einem kritischen Zustand häufig. Das ist dann ein Zustand der Beeinflussbarkeit, wo also eine Demenz wäre schon leicht da. Oder auch ein alter Mensch, der einfach nur beeinflussbar ist aufgrund seiner Situation.
Und da haben wir leider eine große Schwachstelle in unserem Betreuungsrecht. Ein Stück weit scheint das Problem ja in der Politik schon angekommen zu sein. Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung von 2021 steht, Zitat, wir werden ältere Menschen vor Diskriminierung und vor finanzieller Ausbeutung, insbesondere durch vorsorgevolle Machten, schützen. Ist da Bewegung reingekommen, Frau Mauer? Wir sind 2020 im Familienausschuss schon vor Verabschiedung des neuen Betreuungsrechts zur Sache gehört worden. Und es wurde auch von Experten unterstützt, wenigstens eine Studie zu machen. Jetzt steht es sogar im Koalitionsvertrag. Aber bisher ist trotzdem nichts passiert. Wir fordern, dass die Politik Vorsorgevollmachten gesetzlich definiert.
Zum Beispiel, dass es nur dann eine wirksame Vollmacht ist, wenn es auch einen belastbaren Nachweis gibt, dass die Person geschäftsfähig war, als sie sie erstellt hat. Und wir müssen an das Widerrufsrecht ran. Das darf nicht einfach so möglich sein. Auch Dr. Kurzer hat klare Vorstellungen dazu, was die Politik an Sicherheitsnetzen einziehen könnte. Nehmen wir zum Beispiel den Widerruf, wenn ich sage, ich möchte mich aber selbst absichern. Das heißt, wenn ich diese Vollmacht widerrufe, dann zum Beispiel guckt automatisch das Betreuungsgericht drauf. sozusagen eine gewisse Selbstbindung. Ich kann widerrufen und das ist wirksam. Aber wenn ich es tue, dann guckt ein Betreuungsgericht drauf, ob das alles so in Ordnung ist. Und dann besucht mich ein Betreuungsrichter oder ein Neurologe, Psychiater, jemand vom Fach, der dann guckt, ist denn das alles so in Ordnung? Und dann kommt gegebenenfalls etwas in Gang. Und so eine Möglichkeit, wenn das der Staat anbieten würde, wäre meines Erachtens schon einiges gewonnen. Sicher nicht alles, aber doch einiges, sodass ich mich selbst auch vor mir selbst schützen kann für den Zustand, der dann später vielleicht mehr kommt. Sich vor sich selbst schützen, wenn man irgendwann an den Punkt kommt, an dem man die Zusammenhänge geistig nicht mehr überblickt. Das ist ein nachvollziehbarer Gedanke.
Noch fehlt es aber an konkreten gesetzlichen Maßnahmen. Deswegen wollten wir wissen, wie man sich schon jetzt gegen den Missbrauch durch Vorsorgevollmachten schützen könnte. Wichtig ist häufig eine fachgerechte Beratung durchaus, aus, dass so eine Vollmacht inhaltlich in Ordnung ist und vielleicht auch noch jemand Zweites auf die Konstellation, raufguckt, also jemand, der sich damit auskennt und dann auch zum Beispiel dieses Innenverhältnis auch geregelt wird, da wird dann auch gesagt, derjenige darf Schenkung an sich vornehmen oder er darf es halt nicht, dass so etwas auch klar schriftlich fixiert ist, das ist schon viel wert. Und ich würde sehr dafür plädieren, dass wir wegkommen, dass gesagt wird, eine Vorsorgevollmacht ist immer für alles und ganz umfassend, dass zumindest gesagt wird, aufpassen, wenn eine nicht ganz, ganz eng stehende Person bevollmächtigt wird. Also wenn es nicht der langjährige Ehegatte ist oder ein Kind, wo wirklich alles unproblematisch ist. Das sind ganz, ganz viele Fälle. Ich glaube, da sind so 70, 80, vielleicht so 90 Prozent fallen unter die unproblematischen. Aber das andere sind auch viele, viele tausend Fälle, wo jemand, der nicht unbedingt ganz nah dran ist, bevollmächtigt wird. Und dann zu überlegen, hey, muss ich den umfassend bevollmächtigen oder nehme ich ein paar Sachen raus? Oder noch besser, setze ich jemand Zweites als Kontrolleur ein, damit im Fall der Fälle immerhin Alarm geschlagen werden kann und notfalls das Betreuungsgericht eingeschaltet werden kann oder der zweite Bevollmächtigte Aktive. Also, dass man für Öffentlichkeit sorgt, dass das nicht so im verborgenen Kämmerlein ist, sondern dass eine zweite Person da ist, die im Fall der Fälle...
Da sieht, da läuft was nicht in Ordnung und dann wirklich Maßnahmen ergreift. Öffentlichkeit schaffen, das ist etwas, das bei vielen Fällen von Kriminalität hilft und erreicht, dass sich Täter einfach nicht mehr so sicher fühlen. Und wenn es um Öffentlichkeit schaffen geht, hat Dietmar Kurze sogar noch einen Tipp an die Politik. Und zwar für eine Maßnahme, die man bereits jetzt schon anwenden kann. Also eine Maßnahme, die der Gesetzgeber auch machen könnte, ist eine Registrierung von Bevollmächtigten. Das heißt, man kann so eine Forsauregister schon jetzt im zentralen Forsauregister registrieren. Das heißt, da wird nur Bescheid gesagt, ich habe eine Forsauregister und derjenige ist Befreulmichdichter. Kann man ja durchaus mal überlegen, ob man das nicht zur Pflicht macht. Und dann sieht man auch, wenn da bei einem etwas passiert, wenn einer mal auffällig wird, ein Befreulmichdichter, dann kann man gucken, oh, ist dieser Nachbar oder dieser nette Pfleger, ist der vielleicht noch in ganz vielen anderen Fällen aktiv.
Und der weiß auch, er ist in irgendeinem Register drin. Das ist ja auch wieder Licht, was die Täter scheuen. Das ist vielleicht nur ein Baustein, aber keiner, der irrsinnigen Aufwand macht. Da kostet es vielleicht 10 Euro oder 7,50 Euro, das zu registrieren online. Gar nicht so schwer. Das macht Ihnen die Behörde, das macht Notar, das macht einen Anwalt. Und man hat da ein bisschen mehr Licht in dieses Dunkelfeld gebracht. Also das wäre auch durchaus noch eine Maßnahme. Die man überlegen könnte als Gesetzgeber. Eine verpflichtende Registrierung von Vorsorgevollmachten. Ist das eine Idee, der auch Sie etwas abgewinnen können, Frau Mauer? Auch wir fordern von der Politik eine Registrierungspflicht. Die flankiert wird mit einem zertifizierten Geschäftsfähigkeitsnachweis, mit einer Meldepflicht an das Betreuungsgericht und mit der Vorgabe, dass eine Vorsorgevollmacht erst mit dieser Registrierung wirksam wird. Denn die Registrierung allein bietet keinen Schutz vor Missbrauchstätern. Es könnte dadurch zwar bekannt werden, dass der Bevollmächtigte auch schon in anderen Fällen aufgefallen ist, aber am Ende ist das egal. Er kann sich immer wieder und immer wieder von unzähligen Personen bevollmächtigen lassen, ohne dass er daran zu hindern ist. Das spielt dann auch keine Rolle, ob man davon weiß. Haben Sie denn noch weitere Hinweise bzw. Tipps, was man beachten könnte, sollte?
Ja, also immer unter dem Vorbehalt, dass eine Vollmacht noch so gut sein kann. Am Ende, wenn sie einfach kassiert wird und durch eine Neuersetzung wird, ist alles hinfällig. Aber grundsätzlich ist es natürlich immer hilfreich, dass man rechtzeitig daran denkt, solange man noch das kann, also geschäftsfähig ist. Dass man nur Menschen bevollmächtigt, denen man schon vollumfänglich vertraut und die man auch schon lange kennt. Immer gut sind Zeugen, die das bestätigen können, was sie wollten. Zeugen, die dann auch aussagen können, was ich nicht wollte. Hilfreich auch ein Geschäftsfähigkeitsnachweis, das hatte ich ja auch schon angesprochen. Man sollte auch ausschließen, dass der Bevollmächtige sich selbst begünstigen kann, also sprich sich selbst Geschenke machen kann oder wenn, das explizit regeln. Allerdings sind diese Empfehlungen hinfällig, wenn das Kernproblem nicht gelöst wird und eine Vollmacht jederzeit durch eine neue ausgehebelt werden kann. Deshalb können wir eigentlich nur sagen, als ein sehr wirksamer Schutz ist, machen Sie sich vermögenslos. Nur wer kein Geld hat, der wird definitiv kein Opfer. Ja, eine harte, aber klare Erkenntnis und vielleicht ein paar Hinweise, die es später möglicherweise einfacher machen, den Täterinnen und Tätern ihr Handwerk zu legen.
Wir wissen, dass das sensible und schwierige Themen sind. Gebrechen im Alter, drohende Demenz, Geschäftsfähigkeit und ganz sicher mag, dass keiner gerne in der Familie ansprechen. Aber weil man eben nicht weiß, ob es einen nicht doch in Zukunft mal betrifft, unser Appell. Regelt eure Angelegenheiten, solange ihr es könnt. Für euch selbst, eure Eltern, eure Großeltern, sprecht darüber. Ihr könnt euch diese Folge auch zusammen mit euren Eltern oder Großeltern nochmal anhören. So kann man vielleicht einen Stein ins Rollen bringen und Bewusstsein schaffen, dass rechtzeitige Vorsorge ein wichtiges Thema ist. Damit lässt sich tatsächlich wahnsinnig viel Leid verhindern und den Punkt haben wir bisher noch gar nicht so sehr in den Vordergrund gestellt, aber ich wollte ihn auf jeden Fall noch erwähnt haben. Am Beispiel von Familie Wilke. Sie hatte nämlich großes Glück im Unglück. Die Täter hatten mit der neuen, ich sag's mal, ergaunerten Vorsorgevollmacht keinen Erfolg, weil die alte Dame, als sie gerade erst die brandneue Vorsorgevollmacht unterschrieben hat, eindeutig nicht mehr geschäftsfähig war. Das konnte von gerichtlich bestellten Gutachtern belegt werden. Aber geistig war sie schon so labil und wurde von den Tätern so stark manipuliert, dass sie heute nicht mehr weiß, wem sie vertrauen kann und wem nicht. Das heißt, das Verhältnis zur Familie ist und bleibt zerstört. Der Kontakt ist abgebrochen.
Wir können nicht unsere Tante im Krankenhaus besuchen. Wir können ihr nicht sagen, wie sie lieb haben.
Und das tut so weit. Diese Vertrauen, diese Vertrauenbasis, was man jahrelang gebaut hat. Und unsere Tante ist wirklich eine ganz liebe Person. Das ist keine böse Tante, das ist eine ganz liebe Artefrau, über 90 Jahre, die schwer krank ist, demilz, Alzheimer, geschäftsunfällig. Und da kommt jemand und macht alles nieder, wie ein Orkan, wie ein Tornado, die alles nieder macht. Und uns beide, wo wir wirklich nie was Böses getan haben, am Ende stehen wir wie zwei Verbrecher. Und wir können gar nichts mehr tun für unsere Tante.
Ja, angesichts dessen ist es nur ein ziemlich schwacher Trost, dass sich der materielle Schaden in Grenzen hält, aber das Verhältnis ist nicht mehr zu retten. Das stimmt, aber ganz so geschlagen geben will sich Familie Wilke nicht. Einen kleinen Funken Hoffnung scheint es noch zu geben. Ich hoffe, dass unsere Tante noch lange lebt und irgendwann vielleicht werden wir doch diesen Kontakt mit ihr haben. Aber sie ist schon über 90 und wir sind auch zwei Rentner. Das heißt, ich weiß nicht, wer von uns länger lebt, aber ich möchte noch so lange wie wir leben und sie leben, diese Erkennen und sagen, Tante, wir haben dich lieb und wir haben dich immer lieb gehabt. Denn jemand, der hat nur falsch über uns erzählt, weil der wollte nur deine Immobilien haben.
Aber das Geld ist doch nicht alles. Es geht um diese Menschlichkeit, diese Gefühle, dass man so wirklich hilflos steht und denkt, was kommt weiter. Ja, wir drücken Familie Wilke die Daumen, denn auch rechtlich ist für sie noch nicht alles durchgestanden. Hoffen wir das Beste. Frau Mau, es gibt auch eine Initiative gegen Vollmachtsmissbrauch, die empfehlen Sie sehr. Was passiert da?
Ja, das sind alles betroffene Angehörige von solchen Missbrauchsopfern, die sich zusammengeschlossen haben, weil sie überall auch auf Sprachlosigkeit gestoßen sind und die sich zusammen versuchen, gegenseitig zu unterstützen, zu helfen, Tipps zu geben und mit denen kooperieren wir auch. Und da geht es aber auch um Zahlen, also um Fälle sozusagen aufzulisten, darüber sozusagen sich ein Bild zu verschaffen, wie viele Fälle gibt es eigentlich, wovon spricht man da auch, um am Ende ein bisschen Druck auf die Politik auszuüben. Ganz genau, das ist eins der großen Ziele, denn es heißt bisher immer, es wären viel zu wenig Fälle, als dass es da einen gesetzlichen Regelungsbedarf gäbe. Und dafür hat der Verein unter anderem auch die Zählfunktion übernommen, bundesweit zu zählen. Weil die Polizeien sind Ländersache, wir können eben für die anderen Länder keine Zahlen liefern Und wenn die anderen nicht mitmachen, dann werden es die Vereine machen, zumal sich aus dem Bundesgebiet sich regelmäßig bei uns Leute melden, die betroffen sind und die immer Anlaufstellen suchen. Damit sind wir am Ende dieser Folge. Wir verabschieden und bedanken uns bei Ihnen, Frau Mauer, dass Sie uns vor den möglichen Gefahren von Vorsorgevollmachten so eindrücklich gewarnt haben. Schön, dass Sie bei uns im Studio waren. Danke dafür. Ja, auch von mir. Herzlichen Dank. Danke. Außerdem bedanken wir uns bei Anwalt Dr. Dietmar Kurze für seine Antworten auf unsere Fragen zum Rechtsgebiet der Vorsorgevollmachten. Und nicht zuletzt ein weiterer Dank gilt dem Autor dieser Folge, Jonas Wengert. Übrigens, wir haben euch die Adresse der Initiative vollmachtmissbrauch.de, übrigens wirklich ohne S in der Mitte, vollmachtmissbrauch.de in die Shownotes gepackt. Schaut doch da mal rein, kann auf jeden Fall nicht schaden.
Das war's, bis zum nächsten Mal. Tschüss und bis bald. Wir hören uns wieder in zwei Wochen. Und von mir kommt am Ende wie immer der Wunsch bleibt sicher.
Music.